Zwischen Hoffen, Bangen und juristischen Hindernissen
Deutschland ist für viele Flüchtlinge der Inbegriff eines besseren Lebens. Doch ein Großteil derer, die nach langer Flucht erleichtert ankommen, wird schon bald enttäuscht. Die meisten Anträge auf Asyl werden vom Bundesamt für Migration abgewiesen. Dann steht der Klageweg offen – doch auch hier stehen die Chancen schlecht.
Es ist Donnerstag. Zehn Uhr morgens. Ein Morgen wie jeder andere. Doch nicht für Reshat E., einen Kosovaren, der heute vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg geladen ist. Sein Asylantrag wurde vor wenigen Wochen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt. „Unbegründet“, wie es in den Akten heißt, trat Reshat E. aber die Flucht aus seinem Heimatland nicht an.
Neben der Richterin und der Protokollführerin ist auch ein Dolmetscher anwesend. Doch auf diesen ist Reshat E. nicht zwingend angewiesen. Er kann deutsch. Und erzählt im Sitzungssaal in überraschend gut verständlichen Worten seine Geschichte. Grund für seine guten Sprachkenntnisse ist ein früherer langjähriger Aufenthalt in Deutschland, denn von 1985 bis 2000 hat bereits hier gelebt. Dann endete seine Aufenthaltsgenehmigung und er musste zurück in den Kosovo.
„Ich will nicht viel. Nur ein Leben ohne Angst“
Zusammen mit seinem Sohn, der im Kosovo die deutsche Sprache studierte und als Dolmetscher arbeitete, ist er in diesem Jahr ausgereist. Frau und Töchter musste er zurücklassen. Aufgrund der Dolmetscher-Tätigkeit seines Sohnes wurde die ganze Familie bedroht, erzählt er. Immer wieder stellt die Richterin dem Kläger Fragen, um seine persönliche Fluchtgeschichte zu erfahren. Reshat wirkt selbstsicher. Immer wieder gestikuliert er mit seinen Händen. Doch bei persönlichen Fragen, wird seine Stimme leiser. Er fällt in seine Muttersprache zurück. Wenn Trauer und Angst in seiner Stimme überwiegen, hilft der Dolmetscher weiter.
Von Männern, die Krawatte trugen und Waffen unter ihren Jacketts versteckten, seien sein Sohn und seine Familie bedroht worden. Sie hätten gefordert, dass er seine Dolmetschertätigkeit aufgeben sollte und drohten mit folgenschweren Konsequenzen. „Wir lebten in ständiger Angst vor diesen Kriminellen. Sie drohten uns, weil wir den Krieg nicht unterstützt hatten“, erklärt er weiter.
Weil nicht nur Reshats Sohn, sondern auch seine Töchter deutsch studieren, erkundigt sich die Richterin nach den finanziellen Verhältnissen der Familie. Doch seine Antwort lässt auf alles andere als Reichtum und Wohlstand hindeuten: „Stück für Stück habe ich mein Land, dass ich von meinen Vater geerbt habe, verkaufen müssen. Ich wollte immer, dass meine Kinder zur Schule gehen und studieren können. Das lieben sie so sehr“, berichtet der Familienvater. 800 Euro habe die Flucht für ihn und seinen Sohn gekostet. Geld, das vom Ersparten der Familie genommen wurde. Auf die letzte Frage, ob er noch irgendetwas hinzufügen möchte, bittet Reshat E.: „Ich möchte nicht viel, wirklich. Ich möchte nur ohne Angst leben. Ich kann die Umstände in meinem Land nicht mehr ertragen.“
Wie das Schicksal von Reshat E. ausgehen wird, bleibt unklar. Asyl kann er in Deutschland keines mehr beantragen, da er in Österreich eingereist ist. Dennoch bleibt die Hoffnung auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz – eine vorübergehende Aufenthaltsberechtigung. „Ich habe Unterlagen angefordert, um mir ein genaueres Bild der Lage im Kosovo machen zu können“, erklärt die Richterin. Dann werde sie das Urteil Reshats Anwalt zukommen lassen.
Kein Geld, kein Anwalt, keine Chance?
Dieser Anwalt war zur Verhandlung nicht anwesend. „Das ist bei Asylverfahren ganz normal“, weiß die Richterin. Die meisten Flüchtlinge hätten nicht genügend Geld, damit ihr Anwalt sie auch vor Gericht vertritt. Auch Reshat konnte seinen Anwalt nicht bezahlen. Es ist keine Seltenheit, dass im Falle einer Asylverfahrensklage der Anwalt seinen Mandanten nicht einmal persönlich zu Gesicht bekommt. Oftmals vermitteln Freunde oder Verwandte der Flüchtlinge einen Anwalt, dieser verlangt für die Erstberatung 100 bis 200 Euro und verfasst bestenfalls einen Klageantrag, der an das entsprechende Gericht geht.
Der Regensburger Rechtsanwalt Shervin Armeri, selbst geboren im Iran, kennt die Schwierigkeiten. Juristische Unterstützung ist eine Frage des Geldes. „Wenn der Mandant nicht zahlen kann, ist der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet, bei einer Verhandlung anwesend zu sein. Selbst wenn man aus karitativen Gründen jemanden kostenlos vertreten möchte, dürfen wir Anwälte nicht kostenfrei arbeiten.“ Doch für Flüchtlinge, die im Raum Regensburg rechtliche Hilfe suchen, gibt es eine kostenfreie Alternative. Das Projekt „Refugee Law Clinic“ der Uni Regensburg wurde in Zusammenarbeit zwischen Professoren der Universität, Anwälten und Studenten der Rechtswissenschaften ins Leben gerufen. Hier können sich Asylbewerber professionell und kostenfrei beraten lassen.
Überforderte Behörden und Gerichte
Die Anzahl der Asylsuchenden ist ernüchternd und erschreckend zugleich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist aufgrund der anhaltenden Flüchtlingsströme schon längst an seine Grenzen gestoßen. Überforderung und ein undurchschaubarer Verwaltungsaufwand prägen nicht nur im Bundesamt den Alltag der Beamten.
2014 gingen insgesamt 202.834 Asylanträge (Erstanträge + Folgeanträge) beim BAMF ein. In diesem Jahr waren es allein von Januar bis August schon knapp 257.000. Die bayernweiten Asylantragszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 170 Prozent gestiegen. Über jeden dieser eingehenden Asylanträge hat das BAMF eine Entscheidung zu treffen. Eine Entscheidung über Gehen oder Bleiben, über eine hoffnungsvolle Zukunft oder einen aussichtslosen Rückschlag.
Weniger als 40 Prozent werden anerkannt
In diesem Jahr bearbeitete das Bundesamt bisher rund 150.000 Anträge, wobei die Asylsuchenden überwiegend aus dem Irak, Albanien und aus Syrien stammen. Lediglich ein Prozent davon wurde als Asylberechtigter im Sinne des Grundgesetzes anerkannt. 37 Prozent der Asylanträge wurden mit dem Anerkennen des Flüchtlingsstatus nach der Genfern Kovention positiv beschieden. Nur 1,4 Prozent aller Antragssteller wurde subsidiärer Schutz oder vorzeitiges Abschiebungsverbot gewährt. Zusammengefasst: Unter 40 Prozent aller Asylsuchenden werden derzeit vom BAMF anerkannt (zur Statistik des BAMF).
Aktuell liegen beim Bundesamt rund 250.000 unerledigte Anträge. Doch was bedeutet das? Das heißt, dass jeder Asylsuchende, dessen Antrag vom Bundesamt abgelehnt wurde, ein Recht hat, rechtsmäßig gegen die Ablehnung zu klagen.
20 Minuten pro Verhandlung
Innerhalb eines Asylverfahrens muss der Flüchtling binnen zwei Wochen sein Klageformular beim entsprechenden Verwaltungsgericht einreichen. Doch die derzeitige Asylsituation überfordert nicht nur die politischen Entscheidungsträger, sondern auch die juristischen. Dr. Hans Korber, ehemaliger Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg, hat in seiner Amtszeit selbst mehr als 2.000 mündliche Asylklageverfahren geleitet und weiß um die belastende und herausfordernde Situation am Verwaltungsgericht.
Von 2008 bis 2012 gingen pro Jahr durchschnittlich 440 Asylverfahren ein. Heute war der Fall Reshat E. einer von weit mehr über tausend pro Jahr. Im Jahr 2014 mussten die Asylrichter am Verwaltungsgericht Regensburg über 1.316 Menschenschicksale entscheiden, keine leichte Aufgabe. Erst recht nicht dann, wenn man bedenkt, dass pro Verfahren im Schnitt 20 Minuten angesetzt werden. Die Statistiken des Verwaltungsgerichts zeigen: Heute ist jedes fünfte Verfahren ein Asylrechtsstreit. 2014 war das Hauptherkunftsland der meisten Asylkläger mit 15,3 Prozent Afghanistan. Darauf folgten Russland, Bosnien und Serbien. Syrische Asylkläger machten rund 5,5 Prozent aus.
Glück im Unglück trifft nur Wenige
Ob Reshat E. das vorübergehende Bleiberecht, den sogenannten subsidiären Schutz erhält, weiß er heute noch nicht. Doch die Chancen sind gering. Rechtsanwalt Armeri weiß: „Wenn ein Antrag bereits vom Bundesamt abgelehnt wurde, dann stehen auch die Chancen bei den Verwaltungsgerichten schlecht. Nur jeder Zehnte gewinnt sein Asylverfahren.“ Von allen Klageanträgen, die beim Regensburger Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr eingingen, hatten lediglich 11,8 Prozent Erfolg. Fast die Hälfte aller Klagen wurde abgewiesen und knapp 40 Prozent erledigten sich auf andere Weise, wie zum Beispiel durch eine Klagerücknahme.
Jedes gerichtliche Asylverfahren endet mit einem Urteil oder einem Beschluss. Im Falle von Reshat E. wird es seinem Anwalt zugestellt. Einer von zehn Flüchtlingen kann auf ein positives Urteil hoffen. Die Chance auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland steht für Reshat E. schlecht – trotz guter Deutschkenntnisse und bester Integrationsvoraussetzungen.
rebuh-real
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Samir Jenyat
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Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit
und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände, ausser beim Verwaltungsgericht Regensburg?
Lothgaßler
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@Samir Jenya
Der von Ihnen beschriebene Rechtsanspruch existiert so für niemanden. Schön wäre es, dürfte sich so mancher Selbständige, Rentner, Invalide, Arbeitslose, Leiharbeiter, Auszubildender, Alleinerziehende/-er und München-Pendler denken.
Auch das Verwaltungsrecht bzw. die Verwaltungsgerichte peinigen nicht nur Asylsuchende. Auch Einheimische fallen regelmäßig vom Glauben an den Rechtsstaat ab.