30 Jan.2012
Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Zwei Verhaftungen am Hauptbahnhof
Regensburg – Gleich zweimal klickten am Freitag (27. Januar) am Hauptbahnhof in Regensburg die Handschellen.
Am frühen Freitagabend hat eine Streife der Bundespolizei Regensburg einen 48-jährigen Slowaken verhaftet. Dieser war mit dem Zug von Passau nach Regensburg gefahren. Bei einer Kontrolle durch den Zugbegleiter konnte der betrunkene Mann weder einen Fahrschein vorweisen noch verfügte er über ausreichend Bargeld, um die fällige Fahrpreisnacherhebung zu bezahlen.
Die hinzugezogene Streife der Bundespolizei stellte bei der Überprüfung des Schwarzfahrers fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach dem Slowaken seit Mitte Dezember letzten Jahres mit Haftbefehl suchte.
Der Mann war wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt worden und hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 80 Tagen zu verbüßen. 100 Tage hatte er bereits in der Untersuchungshaft abgesessen.
Eine Atemalkoholkontrolle ergab, dass der Slowake bei seiner Festnahme mit 3,28 Promille erheblich betrunken war. Ein Arzt musste deshalb zunächst die Haftfähigkeit feststellen. Danach brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Regensburg.
Als Fahnder der Bundespolizei wenige Stunden später einen jungen Mann in der Schalterhalle des Regensburger Hauptbahnhofs kontrollierten, stellten sie fest, dass der 19-jährige Regensburger mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde.
Der junge Mann hatte zwei gegen ihn verhängte Bußgeldbescheide der Stadt Regensburg nicht bezahlt und auch die durch das Amtsgericht (AG) Regensburg angeordnete Erzwingungshaft nicht angetreten. Das AG Regensburg hatte deshalb zwei Haftbefehle zur Vollstreckung der Erzwingungshaft von fünf und zehn Tagen erlassen.
Die Beamten verbrachten den 19-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Regensburg. Mit dem Verbüßen der Erzwingungshaft ist die Geldbuße aber nicht abgegolten. Die Zahlung der Geldbuße soll durch die Haft vielmehr erzwungen werden. Sollte sich der junge Mann weiterhin weigern, die Geldbußen in Höhe von insgesamt 230 Euro einschließlich der entstandenen Kosten zu bezahlen, wird sich das Gericht erneut mit ihm beschäftigen.