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Urteil im Missbrauchsprozess

Zwei Jahre auf Bewährung für den „Kindergärtner“ der Domspatzen

Vergangene Woche wurde der Verlobte der getöteten Maria Baumer wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafverteidiger von Christian F. taten sich mit Attacken gegen die Betroffenen hervor. Viele Hintergründe bleiben im Dunkeln.

Bewährungsstrafe für Christian F.. Foto: as

Bewährungsstrafe für Christian F.. Foto: as

Vermutlich ist die Vorbemerkung der Urteilsbegründung von Dr. Carl Pfeiffer einmalig: „Die rechtsstaatliche Grundlage des Verfahren blieb jederzeit gewahrt“. Es sei kein „Schindluder mit der Gerechtigkeit“ getrieben worden, der Fall Baumer habe keine Rolle gespielt. Vorangegangen waren angriffslustige Auftritte der beiden Strafverteidiger, die ihrerseits einen extraordinären Ermittlungs- und Prozessverlauf beklagten und gar den rechtsstaatlichen Strafprozess gegen ihren Mandanten in Gefahr sahen. Der Angeklagte Christian F. hingegen, den die Staatsanwältin als „Kindergärtner“ der Domspatzen bezeichnete, schien erleichtert, als die Jugendkammer des Regensburger Landgerichts ihn letzte Woche zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf drei Jahre Bewährung verurteilte. Wenngleich das Strafmaß vielfach als zu niedrig empfunden wurde, entspricht es der üblichen Rechtsprechung.

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Gemeinnützige Arbeit und Kontaktverbot

In der Höhe des geforderten Strafmaßes lagen die Streitparteien fast gleichauf. Während die Staatsanwaltschaft und die drei Nebenkläger auf zwei Jahre plädierten, fanden die Verteidiger des Angeklagten Christian F. eineinhalb Jahre auf Bewährung für angemessen. Verurteilt wurde der für voll schuldfähig befundene Angeklagte wegen schweren und einfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrunfähigen Person. Zudem wegen dem Besitz von sogenannten kinderpornographischen Filmen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung von Frau S., der er nachstellte.

Laut Richter Pfeiffer flößte er ihr mit einer „gewissen Hinterlist“ das Psychopharmakon Tavor ein. Laut Geständnis wollte F. sie „enthemmen“ und den Abend mit ihr verbringen. Das Gericht stützte sich laut Richter Pfeiffer im Wesentlichen auf ein „glaubhaftes Geständnis“ des Angeklagten, das von den Ermittlungsergebnissen bestätigt worden sei. Die verurteilten Taten waren im Grunde Beifang der seit 2012 andauernden Ermittlungen im Tötungsdelikt Maria Baumer, der ehemaligen Verlobten des Täters. Christian F. gilt in der Causa Baumer als dringend tatverdächtig. 

In der Anwendung des Allgemeinen Strafrechts folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hätte Jugendstrafrecht gefordert. Für den Besitz der mit Szenen von schwerem Kindesmissbrauch beladenen Filme wurde eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro festgesetzt. Diese muss F. aber nicht bezahlen, da sie in die Gesamthaftstrafe eingeflossen ist. Desweiteren hat der Angeklagte innerhalb von neun Monaten 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und sich von den drei Geschädigten fernzuhalten. Christian F. hat also Kontaktverbot. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, was für geständige Ersttäter gängig ist.

Rechtsgespräch zum Täter-Opfer-Ausgleich

Das Urteil basiert auf einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, der bei Geständnissen und der Zahlung eines Schmerzensgeldes eine Strafmilderung und in diesem Fall eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellte. In ihrem Plädoyer stellte Staatsanwältin Dr. Christine Müller klar, dass ein „Täter-Opfer-Ausgleich“ nach einem Geständnis sinnvoll und üblich sei, vor allem um den Missbrauchsopfern quälende Aussagen zur Tat zu ersparen. Die bisweilen in Presse geübte Kritik und die abfällige Bezeichnung „Deal“ seien unangebracht.

Im Strafverfahren gegen Christian F. führte dieser Ausgleich dazu, dass nach seinem weitgehenden Geständnis die Anklage auf sexuelle Nötigung von Frau S. fallengelassen wurde und das Gericht eine Bewährungsstrafe unter zwei Jahren in Aussicht stellte, falls vorher die vom Gericht bezifferte Zahlung von Schmerzensgeldern in der Höhe von zwei- bis fünftausend Euro geleistet würden. In seiner Urteilsbegründung verteidigte der Vorsitzende Richter Pfeiffer diese Art von Verständigung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung als gängige und höchstrichterlich abgesegnete Praxis.

Auch wenn den von Christian F. Geschädigten währen der Verhandlung weitere Aussagen zum Hergang der Vorwürfe erspart blieben, exerzierten die Verteidiger des Angeklagten das Anzweifeln und Vorführen von Geschädigten bis auf Äußerste. Dazu später mehr.

Missbrauchsopfer G: „Ich hatte mit den Domspatzen abgeschlossen“

Eröffnet wurde der vierte und letzte Prozesstag mit der Befragung von Klaus G., der als Elfjähriger Opfer eines sexuellen Übergriffs von Christian F. wurde. Der Angeklagte F. gestand, dass er als Domspatzen-Tagesschüler (d.h. nicht im Internat untergebracht) zwischen 2002 und 2004 die Nähe zum elfjährigen Internatsschüler G. suchte und ihn im elterlichen Campingwagen an einem oberbayerischen See missbrauchte.

Auch Klaus G. blieb die Schilderung der Tatumstände erspart, er erzählte nur von den belastenden Folgen der Tat. Davon, wie ihn die Missbrauchsgeschichte schon 2012 einholte, als er den Auftritt von Christian F. in der Sendung XY-ungelöst sah, als seine seit Monaten verschwundene Verlobte Maria Baumer noch gesucht wurde. Als ihn dann die Kriminalpolizei aufsuchte, habe er alles wieder Augen gehabt. Auch die schwierige Zeit beim und sein vorzeitiger Weggang vom Domspatzeninternat.

Seine frühere Einstellung, unter den Regensburger Vorfällen „einen Schlussstrich gezogen“ zu haben, hätte sich daher als Irrtum entpuppt. Seit längerem sei er in therapeutischer Behandlung, aktuell nehme er Psychopharmaka, seine Ehekrise dauere an. An einer Entschuldigung von Christian F. habe er kein Interesse, das sei ihm „egal“. Die Frage des Strafverteidigers Michael Euler, ob er von weiteren sexuellen Übergriffen bei den Domspatzen wisse, verneinte er. Als der Zeuge G. entlassen wird, ergreift Christian F. das Wort: „Ich möchte mich trotzdem persönlich bei dir entschuldigen.“ Der Betroffene G. nimmt dies regungslos und ohne Blickkontakt hin.

Gestanden hatte der Täter allerdings erst zu Prozessbeginn, während der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schwieg er. Umfangreiche Befragungen im Zuge des Falls „Maria Baumer“ innerhalb der Schülerschaft der Domspatzen führten zunächst zum Missbrauchsopfer U.. Diesen hatte Christian F. im Schuljahr 2003/ 04 kennengelernt, später (teils im Schlaf) missbraucht und den Jungen dabei abgefilmt. Ermittlungsbeamte erkannten das Opfer später auf bei Christian F. sichergestelltem Filmmaterial wieder. Daraufhin konnte das zweite Opfer, der bereits erwähnte G., ermittelt werden. Von den verhörten „Domspatzen“ wären etwa zwölf als Zeugen vorgesehen gewesen, die gleich nach dem Tätergeständnis aber wieder ausgeladen wurden.

„Kein Zusammenhang zum Missbrauchsskandal“

Einleitend betonte die Staatsanwältin Christine Müller, dass die laufende Verhandlung kein „Stellvertreterprozess für den Fall Baumer“ sei. Die Ansicht der Verteidigung, hätte man das Leben von Christian F. nicht im Zuge der Ermittlungen wegen der toten Verlobten Baumer mehrfach völlig auf den Kopf gestellt, hätte es ja nichts Belastendes gegeben, wies Müller scharf zurück. Ebenso gäbe es keinen Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal bei den Domspatzen, denn dort gehe es ja um Missbrauch von Schülern durch Angehörige des Lehrkörpers oder Personals und nicht wie bei Christian F. um sexuellen Missbrauch durch einen Schüler. Das sei „etwas ganz anderes“.

F. verweigert psychiatrisches Gutachten

In einer engagiert und meist detailliert vorgetragenen Zusammenfassung rekapitulierte Müller die Ermittlungsergebnisse. Müller sieht bei Christian F. eine „erhebliche kriminelle Energie“. Gerade weil er sich regelmäßig an schlafenden Opfern verging, könne eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden.

Das vom Gericht verhängte Strafmaß von zwei Jahren deckt sich mit dem von Müller geforderten. Den Forderungen der Staatsanwältin, dem Angeklagten den Umgang mit Kindern zu verbieten, sobald niemand weiteres in geschlossenen Räumen anwesend ist, oder zur Prävention weiterer Straftaten eine Sexualtherapie zu absolvieren, folgte das Gericht hingegen nicht. Auflagen dieser Art seien nur auf der Grundlage eines einschlägigen psychiatrischen Gutachtens möglich gewesen. Ein solches konnte nicht erstellt werden, weil der Angeklagte sein Einverständnis dazu verweigerte, so der Vorsitzende Pfeiffer in der Urteilsbegründung.

F. gab sich im Chat als Mädchen aus

Die Vertreter der Nebenkläger, die in einem Strafprozess kaum etwas bewirken können, schlossen sich vollumfänglich dem Plädoyer der Staatsanwältin an. Darüber hinaus wurde vom Anwalt des Betroffenen U. in den Raum gestellt, dass Christian F. bereits auch bei den sexuellen Übergriffen gegen seinen damals etwa 14jährigen Mandanten Medikamente wie Tavor verabreicht haben könnte. Die sexuellen Übergriffe auf den teils schlafenden U., den F. seit 2003 im Domspatzeninternat emotional an sich band, filmte der Angeklagte.

Als besonders verwerflich bezeichnete er die Verschlagenheit des Angeklagten. Dieser habe, wie sich erst im Zuge der Ermittlungen herausstellte, seinen damals noch pubertierenden Mandanten in einem Chat ausgehorcht und dabei die Rolle eines etwas gleichaltrigen und ihn verliebten Mädchens angenommen. Dieses hinterlistige Vorgehen quäle seinen Mandanten bis heute.

Immer Übergriffe auf Schlafende oder Betäubte

Rechtsanwalt Josef Richter, der Nebenkläger des 1991 geborenen und etwa 2003 von Christian F. sexuell missbrauchten Herrn G., geht davon aus, dass sein Mandat, hätte er das Domgymnasium nicht vorzeitig verlassen, jahrelanges Missbrauchsopfer von F. geblieben wäre. Anwalt Richter legte dem 1984 geborenen Angeklagten abschließend nahe, sich nie mehr was zu Schulden kommen zu lassen, da ihn ansonsten im Gefängnis der niedrigste Rang in der Hackordnung von Sexualstraftätern erwarte. Als Kindesmissbrauchstäter drohe ihm wahrscheinlich eine richtig üble Zeit im Knast.

Der Nebenkläger von Frau S. wies nochmals auf die Gemeinsamkeiten aller Opfer von Christian F. hin: der Übergriff auf Schlafende oder Betäubte. Obgleich der Vorwurf der sexuellen Nötigung seiner Mandantin nicht beweisbar gewesen sei und von der Staatsanwaltschaft fallengelassen wurde, gehe er von einem sexuell motivierten Übergriff aus.

Rechtsanwalt Michael Haizmann kritisiert Prügel auf den Angeklagten

Die Strafverteidiger von Christian F. hatten zum Zeitpunkt ihrer Plädoyers das wesentliche Prozessziel längst erreicht: eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren. Dies war in dem nicht öffentlich geführten Rechtsgespräch mit dem Gericht schon am ersten Prozesstag vereinbart worden. Der Preis für den sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich: ein Teilgeständnis und die Zahlung von Schmerzensgeld an die Betroffenen.

Die Strafverteidiger Michael Haizmann (li.) und Michael Euler attackierten die Opfer ihres Mandanten. Foto: wr

Die Strafverteidiger Michael Haizmann (li.) und Michael Euler attackierten die Opfer ihres Mandanten. Foto: wr

Dennoch polterte Rechtsanwalt Haizmann, das ganze Verfahren habe rechtsstaatliche Bahnen fast verlassen, auf seinen Mandanten sei nur eingeprügelt worden. In öffentlichen Gesprächen, im Internet und in der Presse sei Christian F. eher als Vorverurteilter im Mordfall Maria Baumer behandelt und an den Pranger gestellt worden. Bereits am Vortag beklagte Haizmann in der Süddeutschen Zeitung, dass unter den Prozessbesuchern auch Familienangehörige der toten Maria Baumer waren, „die mit dem Prozess überhaupt nichts zu tun“ hätten und für seinen Mandanten „enorm belastend“ seien.

Die deutsche Rechtstaatlichkeit sieht öffentliche Verhandlungen aber vor. Bei großem öffentlichen Interesse auch in größeren Schwurgerichtssälen, was Haizmann ebenso missbilligte.

Opferattacken von Rechtsanwalt Haizmann

Rechtsanwalt Haizmann beklagte weiter, dass die Verhandlung gegen seinen Mandanten ein Stellvertreterprozess für den Missbrauchsskandal bei den Domspatzen sei. Dies sei nicht hinnehmbar. F. habe sogar seinen Arbeitsplatz verloren, nachdem eine Zeitung titelte: „Der nette Pfleger kommt nun vor Gericht“.

Es ging ein Raunen des Entsetzens durch die Zuhörerreihen, als Haizmann mit erhobener bis lauter Stimme Richtung Nebenkläger die Frage aufwarf, wer außer Frau S. habe es denn zu verantworten, dass der Prozess für sie so belastend sei, und diese im nächsten Halbsatz gleich beantwortete: nur sie selbst, Frau S., trage dafür die Schuld. Die Stimmung im Schwurgerichtssaal schien angesichts dieser direkten und eiskalten Vorhaltungen zu gefrieren, und Frau S. rang neben ihrem Anwalt um Fassung.

Eine pervertierte Entschuldigung

Offenbar glaubt Verteidiger Haizmann, wäre Frau S. nach der polizeilichen Vernehmung im Jahre 2014 bei ihren Erinnerungslücken geblieben, wäre ihr dieser belastende Prozess erspart geblieben. Dass sein Mandant Christian F. ebendiese Erinnerungslücke mit der eingestandenen und als Körperverletzung verurteilten Verabreichung von Tavor selbst herbeigeführte hatte, blendete Haizmann in seiner Opferattacke freilich aus.

Mit dieser Vorgehensweise pervertierte Strafverteidiger Haizmann den Kern des Täter-Opfer-Ausgleichs und belastete, ja attackierte, die labile und angeblich suizidgefährde Betroffene S. in erheblichem Ausmaß, ohne dass dies irgendeinen Sinn für den weiteren Prozessverlauf gemacht hätte. Als ob er auf Rache aus wäre oder seiner Verachtung für ein (weibliches) Opfer freien Lauf gelassen hätte. Die am zweiten Prozesstag von Christian F. mit einem Leidensblick vorgetragene Entschuldigung gegenüber Frau S. hat sein Anwalt damit rückstandslos zersetzt.

Sein Plädoyer hinsichtlich der Strafhöhe trug er hingegen fast gelangweilt vor: Schuldig, wie gestanden und eineinhalb Jahre auf Bewährung nach Jugendstrafrecht. Sein Kollege blies ins gleiche Horn.

Rechtsanwalt Michael Euler vermutet Trittbrettfahrer bei den Domspatzen

Strafverteidiger Euler betonte mehrfach, dass der Prozess gegen seinen Mandanten nur wegen dessen Geständnis zum Abschluss komme. Vieles sei andernfalls gar nicht zu beweisen gewesen. Für die Übergriffe gegen den ehemaligen Domspatzenschüler G. gebe es ohne das Geständnis keinerlei Beweise. Es sei obendrein nicht auszuschließen, dass aufgrund der x-fachen Befragungen von ehemaligen „Domspatzen“ auch Trittbrettfahrer aufgesprungen seien, die die Vernehmungslage ausnützten und sich bereichern wollen. Oder solche, die sich die Übergriffe nur einbilden. Jedenfalls gäbe es etwa im Fall G. keinerlei Beweise, nur das Geständnis des Angeklagten.

Dann ging auch Euler auf Frau S. los: die Verabreichung des Medikaments Tavor an Frau S. durch den Angeklagten wäre objektiv nicht nachweisbar gewesen – womöglich habe sie sich die Tabletten selbst beigebracht – Frau S. habe sich ja schon mit diesem Medikament das Leben nehmen wollen. Nur aufgrund des Geständnisses von F. sei der Prozess nun bald zu Ende.

Weitere Attacken gegen F.s Opfer

Der Zumutungen nicht genug, äußerte sich Rechtsanwalt Euler auch über die Forderungen der Nebenkläger nach mehr Schmerzensgeld abfällig: Deren Vorstellungen seien fast auf Erpressung hinaus gelaufen. Wo doch die hier verhandelten Missbrauchsfälle von minderschwerer Art seien und am unteren Ende dessen, was gemeinhin vor Gericht käme.

Auch hier stellt sich die Frage, warum ein Strafverteidiger den Täter-Opfer-Ausgleich derart mit Füssen tritt und versucht, Betroffene zu desavouieren, ohne dass daraus irgendein prozesstaktischer Nutzen für den Angeklagten erwachsen könnte. Kalt kalkuliertes Profilierungsstreben? Glücklicherweise verließ der Betroffene Klaus G. vor Eulers Auftritt den Gerichtssaal.

Wie schon sein Kollege plädierte auch Euler desinteressiert wirkend auf eine Strafe von eineinhalb Jahren. Zuletzt meldete sich noch der Angeklagte zu Wort, schloss sich seinen Verteidigern an und gab an, es tue ihm alles leid.

Wenn keine der Streitparteien innerhalb von einer Woche Revision einlegt, wird das Urteil rechtskräftig.

Domspatzeneinrichtungen als Ort der Tätersozialisierung?

Der Prozess gegen Christian F. hatte mit einem Paukenschlag begonnen, als Strafverteidiger Michael Haizmann eine Schöffin wegen Befangenheit ablehnte, weil sie eine ehemalige Lehrerin des Angeklagten bei den Domspatzen war. Die Lehrerin sei aktuell mit der Aufklärung des Missbrauchsskandals beauftragt und Christian F. habe womöglich als Opfer einer sexualisierten Atmosphäre gehandelt, die bei den Domspatzen bekanntlich geherrscht habe.

In ihrem Plädoyer versuchte Staatsanwältin Christine Müller das prozesstaktisch motivierte Argument der Verteidigung zurückzuweisen. Der Fall Christian F. stünde in keinen Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal bei den Domspatzen, wo es ja um Täter aus dem Lehrerkollegium und nicht wie aktuell um einen Schüler ginge. Das sei „etwas ganz anderes“. Auch die hier verhandelten Tatorte seien nicht im Domspatzenbereich gewesen, nur der Kontakt zwischen Täter und Opfer sei dort hergestellt worden. Auch eine Schuldminderung könne man daraus nicht ableiten. Nach Überzeugung der Staatsanwältin war Christian F. nicht „Opfer einer sexualisierten Atmosphäre“. Eine solche „sexualisierte Atmosphäre“ gebe es bei den Domspatzen überhaupt nicht. Müllers diesbezüglicher Beweis: schließlich hätten viele Domspatzen von so einer Atmosphäre überhaupt nichts gemerkt.

Ein uninformierter Vortrag der Staatsanwältin

Müllers Vortrag wirkte etwa so uninformiert und deplatziert wie die Wortmeldung von Domspatzenschülern im Jahre 2015. Damals positionierten sich Funktionäre der dortigen Schülermitverwaltung in der Auseinandersetzung um den Film von Mona Botros mit substanzlosen Angriffen gegen die Filmemacherin und mit Unkenntnis in der Sachlage. 

Von Zeitungsberichten über sexualisierte Gewalt unter den Domspatzenschülern scheint Müller nie etwas gehört zu haben. Auch nicht von einschlägigen Berichten Ehemaliger, die seit Jahren kursieren. Wer sich je mit Betroffenen auseinandersetzte, die sexuellen Missbrauch und körperliche Misshandlung durch Domspatzenpersonal erleiden mussten, weiß, dass die Opfer auch in privaten Räumen missbraucht wurden. Der Präfekt und Internatsleiter Friedrich Zeitler wurde genau deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Im Plädoyer zeigte sich leider, dass die Staatsanwaltschaft offenbar keinerlei Interesse hatte, die tatsächlichen Verhältnisse in den Einrichtungen der Domspatzen als möglichen Ort der Tätersozialisation zu ergründen. Jedenfalls nicht öffentlich. Die neulich vom Bistum in Auftrag gegebene sozialwissenschaftliche Studie der Kriminologischen Zentralstelle Wiesbaden wird dem Vernehmen nach auch die sozialen Bedingungen der sexualisierten Gewalt innerhalb der Schülerschaft untersuchen. Dann wird die interessierte Öffentlichkeit hoffentlich mehr über diese Zusammenhänge erfahren.

In einer flapsigen Randbemerkung ihres Plädoyers bemerkte Staatsanwältin Müller nebenbei, dass Christian F. bei Mitschülern, die im Zuge der Ermittlungen verhört worden waren, als sich „Kindergärtner“ der Domspatzen bezeichnet wurde. Dem gilt es noch genauer nachzugehen.

Christian F.: Domspatzen-Kindergärtner, „wenn längst alles schlief“

Den Kosenamen „Kindergärtner“ der Domspatzen bekam Christian F., weil er sich als Tutor in den Einrichtungen des Domchors außergewöhnlich um die „Kleinen“ gekümmert habe. Wäre es nicht anzeigt gewesen, diesen einschlägigen Anzeichen in einem Missbrauchsstrafprozess grundlegend nachzugehen?

Aufmerksamer Prozessbeobachter: Domchor-Manager Christof Hartmann. Foto: wr

Aufmerksamer Prozessbeobachter: Domchor-Manager Christof Hartmann. Foto: wr

Zum Zeitpunkt seines Abiturs (Sommer 2004) hatte Christian F. bereits mehrere Neulinge unter den Domspatzenschülern emotional an sich gebunden und – laut Geständnis – mindestens einen von ihnen missbraucht. Der „Kindergärtner“ Christian F. trat dabei im Internat so offen auf, dass anscheinend bereits seinerzeit entsprechende Gerüchte in Umlauf waren. Jedenfalls taxierte er in der Abi-Zeitung der Domspatzen (“Absolvia”) von 2004 „die Kaff´sche Gerüchteküche“ als negativ. Ebenso missbilligte er darin „Personen, die in ihrem [Domspatzen-] Job unvermögend sind“, dem Internatsleiter aber dankte er für sein „Entgegenkommen“.

“Die Selbstlosigkeit in Person”

In der regensburg-digital vorliegenden Absolvia 2004 konstatiert der Mitschüler „Uli“, dass das Engagement von Christian F. „für die kleinen Domspatzen bemerkenswert“ sei und viele seiner „charakterlichen Vorzüge“ widerspiegle. Selbstlos bringe er einen beträchtlichen Teil seiner „Zeit für das Wohl anderer auf, ohne groß nach einem ‚Wofür‘ zu fragen.

Ein „Pöl“ meinte, F. würde sein „letztes Hemd für andere geben“. Für einen „Florian“ war es „stets eine große und Herz erwärmende Freude“ zu beobachten, „wie besonders die noch etwas kleineren Domspatzen“ an ihm, „der Selbstlosigkeit in Person, also ein Mensch, der das ärztliche Berufsethos schon zu Kaff-Zeiten vollends zu verwirklichen verstand“, hängen würden.

„Zörni & Joe“ porträtieren Christian F. so: Er sei „wohl der einzige, der es vermag die gesamte Unterstufe beim Namen zu nennen“ und mit den Kleinen sogar kommuniziere. Er sei „stets präsent“ gewesen, „und das auch spät nachts noch, wenn längst alles schlief.“ „Nach einer durchzechten Nacht“ sei er als erster wieder fit gewesen. Sein Ausscheiden nach dem Abitur 2004 habe „sicher nicht nur die Ratlosigkeit vieler Knabenstimmen zur Folge, die mit ihm einen wertvollen Ansprechpartner“ gehabt hätten.

Liest man wie signifikant ehemalige Mitschüler Christian F. beschreiben, ist es vor dem Hintergrund der Ermittlungsergebnisse nicht abwegig, einen hinterlistigen Serientäter mit einer Vielzahl von schlafenden Opfern vor Augen zu haben.

Alkoholtest statt Rotwein

Bemerkenswert erscheint noch, dass Christian F. offenbar regelmäßig im Internat der Domspatzen übernachte, obwohl dies ihm als Tagesschüler verboten war. Der seit 1. September 2001 als Internatsdirektor wirkende Geistliche Rainer Schinko war unter anderem angetreten, um die laxen Verhältnisse unter seinem Vorgänger, dem Priester Matthias E., zu ordnen.

Laut Insiderinformationen soll Matthias E. mit der Leitung des Hauses überfordert gewesen sein und ansonsten Rotwein mit seinen Zöglingen getrunken haben. Schinko hingegen hat Alkohol- und Drogentests für Schüler eingeführt. Er ging gegen Übernachtungen von Nichtzöglingen im Internat vor. Den nicht zum Internat gehörenden Stadtschülern verbot Schinko etwa, nach 20 Uhr 30 im Hause zu verweilen. Gegen Christian F. konnte er sich offenbar nicht durchsetzen.

Domvikar Rainer Schinko war die linke Hand von Bischof Voderholzer in der Kommission, die im Oktober die Beschlüsse und Wege der Aufarbeitung der sexuellen und körperlichen Gewalt in den Domspatzeneinrichtungen präsentierte. Die Übergriffe von Christian F. waren dem Vernehmen nach keinerlei Thema in der Kommission. 

Dass die Staatsanwaltschaft die Missbrauch begünstigenden Bedingungen in den Einrichtungen der Domspatzen nicht in den öffentlichen Verhandlungen gegen Christian F. thematisiert hat, sondern alles daran setzte, diese Zusammenhänge im Verborgenen zu lassen, hat dem laufenden Aufklärungs- und Aufarbeitungsprozess von Übergriffen bei den Domspatzen einen Bärendienst erwiesen.

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Kommentare (28)

  • Angelika Oetken

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    “Auch hier stellt sich die Frage, warum ein Strafverteidiger den Täter-Opfer-Ausgleich derart mit Füssen tritt und versucht, Betroffene zu desavouieren, ohne dass daraus irgendein prozesstaktischer Nutzen für den Angeklagten erwachsen könnte. Kalt kalkuliertes Profilierungsstreben? ”

    Um schon mal für den Fall vorzubeugen, dass gegen Christian F. ein Prozess wegen des Verdachts der Ermordung seiner Verlobten Maria Baumer eröffnet wird?

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  • Angelika Oetken

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    Kommentar gelöscht.

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  • Alexander H.

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    Es ist ein Blog und keine Zeitungsseite, richtig, dennoch täte die zu den Grundsätzen jeder Medienethik gehörende Unterscheidung von Bericht und Kommentar REGENSBURG DIGITAL verdammt gut. Der Verschwörungstheoretiker Robert Werner hat in seinem hemmungslosen Geifern wohl noch nie etwas von Journalismusregeln gehört und auch nie darüber nachgedacht, dass ein Verteidiger eine andere Aufgabe hat als ein Staatsanwalt. Und schon stellt sich die unvermeidliche Angelika Oetken ein und informiert uns über das Ergebnis ihrer emsigen privaten Zielfahndung: Christian F. hat sich vor zwölf Jahren verdächtig verhalten; hängt ihn!!! Morgen wird die Meute wahrscheinlich herausfinden, dass Christian F. schon als Vierjähriger die Nachbarskinder obszön ausgelachr und später einem Mitschüler die Mütze geklaut und in seinem Bett versteckt hat! Widerlich, welche mittelalterlich anmutende Menschenjagd (Verbrennt den Hexer!) hier unter dem Deckmantel von Opferschutz und Aufklärungswillen abläuft.

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  • Mama S.

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    Danke für diese detaillierte und gleichzeitig seriöse, weil wahre Berichterstattung (-Ich war dabei!)
    Sollte sich jemals die Möglichkeit bieten, auf die Judikative einzuwirken, sollte man das tun, denn das Ziel, Opfer durch Schuldeingeständnis zu schonen, wie es uns gegenüber behauptet wurde, wird nur im Ansatz erreicht, wenn es der Strafverteidigung erlaubt ist, eben diese Opfer und deren Familien während des Plädoyers so ganz ohne Not zu demontieren.
    Überdies wird man nicht gefragt, ob man auf diese Weise “geschützt” werden will. Meine Tochter hätte sich dagegen entschieden, weil es für sie wichtig gewesen ist, aktiv für ihr Recht zu kämpfen, und sich wenigstens im Bereich unserer eingeschränkten Möglichkeiten zu wehren.
    Gewinner ist ein Täter, der a) ohnehin nur gestehen muss, was er nicht leugnen kann, weil es Beweise gibt und b) alle Zeugen, weitere Gutachter und Sachverständige ausladen lassen kann, die seinen wahren Charakter und die Motivation beleuchten könnten. (Es hatte ein Gutachten gegeben aufgrund der zahlreichen Aktenordner, die während der polizeilichen Recherche angehäuft worden sind. Aber trotz des mehrmonatigen finanziellen und zeitlichen Aufwandes, und obwohl man dieses Gutachten abwarten wollte, ehe man Anklage erhob, wurde auch dieser Gutachter nicht gehört.) Noch ein Zugeständnis an den Täter, dessen Weigerung, mitzuarbeiten, belohnt wird: speziell in diesem Fall F. heißt das, dass das Gericht – ich darf daran erinnern – z. B. weder Sexualtherapie noch Kontaktverbot zu Kindern und Schutzbefohlenen angeordnet hat, “weil der Angeklagte seine Mitarbeit hieran (meine Anmerkung: am psychologischen Gutachten) verweigert hat”, und weil man “ihn dazu eben nicht zwingen kann”.
    Alles in allem kann ich mein Kind und unsere Familie nicht als vom Gericht geschützt betrachten. Eine Bearbeitung der derzeitigen Rechtsprechung scheint mir überfällig.
    Denn geholfen wird so nicht den Opfern von Sexualstraftaten und deren Angehörigen, und auch nicht den Tätern selbst, zumindest nicht auf die Art, die nötig wäre.

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  • Angelika Oetken

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    @Alexander H.,

    aus Ihrer Perspektive heraus haben Sie sicherlich Recht. Deshalb müssten doch gerade Menschen wie Sie eine Aufklärung der Missbrauchshistorie an den Domspatzeneinrichtungen befürworten , welche die einfachen Grundsätze für Unabhängigkeit erfüllt?

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  • Mama S.

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    Alexander H.: Mir hat sich der Verfasser des Artikels nicht vorgestellt und ich weiß nichts über ihn.
    Zu den Vorkommnissen bei den Domspatzen will ich nichts vermuten und nichts sagen.
    Aber davon mal abgesehen empfinde ich grundsätzlich die Bezugnahme zu eventuellem Missbrauch am Sexualstraftäter in dessen Kindes- und Jugendjahren sowieso als Schlag in die Gesichter all derer, denen es auch passiert ist, und die gerade deshalb beschlossen haben, ein gutes Leben zu führen und niemals einem anderen etwas so Widerliches anzutun. Auf mich wirken derlei Kommentare als sollten Tatbestände damit gemildert und entschuldigt werden. – Aber das Schöne an unserem Land ist doch gerade, dass jeder seine Meinung sagen darf, letztlich auch Sie und hoffentlich ich.
    Auch wir, Familie S., wollen keine “Hexenjagd”. – Aber wenn der Eindruck erweckt wird von Seiten des Strafverteidigers Haizmann, es wäre vollkommen in Ordnung, gegen Gesetze zu verstoßen, sich das Vertrauen von Mitmenschen in Ausnahmesituationen (Kinder mit Heimweh und Anpassungsschwierigkeiten im Internat, eine junge Frau nach einer Vergewaltigung und ihre Familie von der kleinen Schwester bis hin zur Ur-Oma) zu erschleichen um sich dann an den Schutzbedürftigen zu vergehen und Schäden an deren Leib und Leben in Kauf zu nehmen, solange nur bitte die Polizei nicht unverschämterweise ihre Arbeit tut und Beweise dafür findet, solange man sich außerdem angreifen lassen muss, weil man als Opferfamilie im Gericht anwesend sein statt zu Hause auf dem Sofa sitzen will – bitte ich um Verständnis, wenn man Wege sucht, das nicht widerspruchslos hinnehmen zu müssen!
    Wie weh u. a. das getan hat, – und nicht EINE/R von Richterbank oder Staatsanwaltschaft und nicht mal unser eigener Anwalt entgegnet dem etwas, womit man gleich nochmal zum Opfer wird – können Sie sich vielleicht nicht vorstellen.

    Und was den Prozess angeht, der am 15.12. seinen Abschluss fand, – soviel Fairness muss wenigstens hier bitte sein dürfen – möchte ich sagen, dass es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie Herr Werner es berichtet.
    Und ich bin ihm dankbar, weil ihm gelingt, was andere bislang bestenfalls andeutungsweise erreicht haben: Er sagte die Wahrheit ohne Auslassung und ohne Beschönigung. Vielleicht geht das nur, wenn man man nicht an “Journalistenregeln” gebunden ist?

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  • Lothgaßler

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    @Alexander H.:
    Ja sicher, neben Berichterstattung ist auch des Autors Meinung in den Text geflossen. Diese Mischform ist reizvoll, aber nicht die reine Lehre. Wenn nun aber von einem Täter-Opfer-Ausgleich die Rede ist und die Verteidiger die Opfer dermaßen angreifen, dann sollte darüber auch berichtet werden. Ich finde das richtig und wichtig, auch wenn der Text dann meinungslastig wird. Die Redaktion muss sich überlegen, wie dieses Dilemma gelöst werden kann.
    Meine Güte, die Kommentatoren fordern nun schon gehobene Professionalität in allen Bereichen, das muss ein Blog erst einmal verdauen.
    Abgesehen davon findet gegen den Angeklagten und nun Verurteilten keine Treibjagd statt. Der Täter ist kein Opfer, und wenn er nun seinen Job verloren hat, dann wegen seiner Taten und nicht wegen seiner Opfer. Bei diesen Taten hat der Täter sich selbst für soziale Berufe disqualifiziert.

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  • Angelika Oetken

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    @MamaS.,

    das, was Sie vollkommen plausibel beschreiben, wird unter ExpertInnen und ErfahrungsexpertInnen (Opfern) für Sexualstrafrecht sehr kritisch gesehen und bewertet. Ihre Schilderungen machen sehr deutlich, dass dieses Verfahren überarbeitet werden muss. Sexualstraftaten sind eine ernste Sache und überhaupt nicht geeignet für Taktierereien und geheuchelte Reue. (Opfer-)ZeugInnen, die bereit sind, vor Gericht auszusagen, wissen, was sie tun und sollten auch gehört werden. Unabhängig vom etwaigen Geständnis des Beklagten.

    Ich habe Hochachtung vor Ihrer Tochter und freue mich, dass Sie zu ihr zu stehen scheinen. Leider ist das in solchen Fällen nicht selbstverständlich. Das Vorgehen der beiden Verteidiger des Verurteilten und das Agieren seines Umfeldes ist nämlich auch Thema bei Menschen, die sich für die unabhängige Aufklärung der Missbrauchsfälle bei den Domspatzen einsetzen. Und in Foren, in denen es um die Umstände geht, die zum Tod von Maria Baumer führten. Es wurde viel über die Rolle des Christian F. berichtet, nicht nur in den lokalen Medien. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind dadurch einige Leute ins Nachdenken gekommen und gewarnt. Andere, die schon seit Langem Bescheid wissen und entsprechend reagiert haben, fühlen sich jetzt vermutlich bestätigt. Es kann also gut sein, dass die Standfestigkeit Ihrer Tochter entscheidend dazu beiträgt, weitere junge Menschen vor Schaden zu bewahren.

    Meiner Einschätzung nach demonstriert der Ablauf des Prozesses und das Verhalten von Christian F., seinen Anwälten und den Menschen, die augenscheinlich eine genauere Untersuchung der Umstände mit allen Mitteln verhindern wollen, wie viel für diese Leute auf dem Spiel steht. Und ich bin mir sicher, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis das entsprechende Netzwerk implodiert. Die alten Stricke werden nicht mehr raus kommen. Aber neue sich nicht all zu fest einflechten lassen.

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  • El

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    Was hier als Recht dargestellt wird,
    kann nur eine Justitia tun, die blind ist – zumindest auf einem Auge.

    Es ist ein Hohn in die Gesichter der Opfer ,
    die im Überlebensmodus funktionieren oder in dessen Nähe ,
    wenn ein solcher Mann ein derart mildes Urteil erfährt.

    Dass er wohl weiterhin in der Nähe von Kindern und anderweitig Hilfebedürftigen – unerkannt – sein Unwesen wird treiben können,
    sollte eigentlich Anlass genug sein, eine Demonstration auf die Beine zu stellen!!

    Welche Eltern möchten ihr Kind von jemand solchen beschützt wissen ?

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  • AlaS

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    @ Lothgaßler:
    zu “Bei diesen Taten hat der Täter sich selbst für soziale Berufe disqualifiziert”:

    Ja, in Deutschland – vorerst. Aber es gibt noch andere schöne Orte.
    Wäre nicht die erste Fernreise fürs “soziale Engagement”.

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  • Angelika Oetken

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    “In ihrem Plädoyer stellte Staatsanwältin Dr. Christine Müller klar, dass ein „Täter-Opfer-Ausgleich“ nach einem Geständnis sinnvoll und üblich sei, vor allem um den Missbrauchsopfern quälende Aussagen zur Tat zu ersparen. Die bisweilen in Presse geübte Kritik und die abfällige Bezeichnung „Deal“ seien unangebracht.”

    Opferschonend gestaltete Vernehmungen helfen auch dem Gericht https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/opferrechte-im-strafverfahren/#c628

    Selbst wenn TäterInnen gestehen: erst die Perspektive der Opfer macht das Bild komplett. Manchmal frage ich mich, ob die “Deals” nicht auch dazu dienen, dem Gericht die Konfrontation mit den OpferzeugInnen zu ersparen. Falls es so sein sollte, häte ich dafür vollstes Verständnis. Glücklicherweise sind wir alle nur Menschen und gerade die Auseinandersetzungen mit den bösen und kriminellen Seiten der Sexualität, einem sehr intimen Bereich des persönlichen Lebens geht jedem nah. Bei aller positiven Routine und soliden Profession. Wie sieht es denn für GerichtsmitarbeiterInnen eigentlich mit Supervision aus?

    Einen großen Dank an Robert Werner für die sehr detaillierte Schilderung des Prozesses.

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  • aucheinehemaliger

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    Der völlig zurecht als ”Deal” bezeichnete Täter-Opfer-Ausgleich schützt hier vor allem die Täter, die nicht auf der Anklagebank saßen. Ihr ”Interessensvertreter” war ja äußerst aufmerksamer Zuhörer……..

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  • H. Müller

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    @Alexander H.

    Mir scheinen die im oben stehenden Artikel getätigten Aussagen durchaus ausgewogen und plausibel begründet.

    Da es sich bei RD nicht um ein Medium handelt, das tagesaktuell Nachrichten verbreitet, sondern um einen (kostenlosen) Blog, der meist auf hohem journalistischen und sprachlichen Niveau eher die Hintergründe beleuchtet, und dabei seriös bei den Fakten bleibt, ist – nach meiner Meinung – eine Trennung von Nachricht und Kommentar nicht zwingend erforderlich.

    Ich würde eher von einem Magazin-Stil sprechen, wie man ihn ja auch z.B. von „Zeit“ und „Spiegel“ kennt.

    Die hier gebotene Qualität sucht man meiner Meinung nach übrigens meist vergeblich bei anderen Medien im lokalen Wirkungsbereich dieses Blog.

    Wer diesen wie gesagt kostenlosen (aber höchst unterstützungswürdigen) Dienst nutzt, und dann mittels der Kommentarfunktion gerne mal drauflos schimpft und journalistische Standards bemängelt, sollte sich auch die Frage stellen, ob der eigene Stil zu den gehegten Ansprüchen an dieses Medium passt.

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  • Aggie

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    @Mama S.

    Ich kann nur meine Hochachtung ausdrücken vor der mutigen Geradlinigkeit Ihrer Tocher, die dem gesamten Justizapparat mit ihrer Aussage “Ich bin nicht käuflich” die Stirn geboten und damit klar gemacht hat, dass der im Gericht ausgehandelte ‘Deal’ in ihren Augen ein fauler Kompromiss ist. Hut ab!!!

    Haizmann und Euler, den Rechtsanwälten des Angeklagten, war in ihren unqualifiziertenAttacken gegen Ihre Tochter die “Wut über soviel Mut” deutlich anzumerken.
    Denn sie hatten gleich zu Anfang des Prozesses einen Schuss vor den Bug bekommen, weil eines der ‘Opfer’ offensichtlich nicht gewillt war, dem angestrebten ‘Deal’ zuzustimmen. “So ein Mist, am Ende vermasselt uns die noch die Tour [= unsere Strategie]!” So werden sie gedacht haben.
    Weshalb sie dann auch alles versuchten, um die Glaubwürdigkeit Ihrer Tochter zu erschüttern. Der Schuss ging allerdings nach hinten los, denn Haizmann und Euler hatten natürlich keinerlei stichhaltige Argumente, weshalb sie sich zum Griff in die allerunterste Schublade entschlossen: “menschenverachtende Opferschelte”:
    Nun versuchten sie, es so hinzudrehen, als ob die Geschädigte sozusagen selbst schuld daran sei, dass der Prozess für sie so belastend sei:
    Zitat:
    “Es ging ein Raunen des Entsetzens durch die Zuhörerreihen, als Haizmann mit erhobener bis lauter Stimme Richtung Nebenkläger die Frage aufwarf, wer außer Frau S. habe es denn zu verantworten, dass der Prozess für sie so belastend sei, und diese im nächsten Halbsatz gleich beantwortete: nur sie selbst, Frau S., trage dafür die Schuld. Die Stimmung im Schwurgerichtssaal schien angesichts dieser direkten und eiskalten Vorhaltungen zu gefrieren, und Frau S. rang neben ihrem Anwalt um Fassung.”
    (Zitat Ende)
    http://www.regensburg-digital.de/zwei-jahre-auf-bewaehrung-fuer-den-kindergaertner-der-domspatzen/19122016/

    Das ist an Zynismus nicht zu überbieten: Ihre Tochter ist also nach Ansicht von RA Haizmann selbst daran schuld, wenn sie vor Gericht Gerechtigkeit fordert! Unfassbar, das Ganze!!

    Ihre Tocher hat sich jedoch letztlich als die Stärkere erwiesen. Denn ihre Worte vor Gericht “Ich bin nicht käuflich” werden nachhaltig weiterwirken!

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  • Dobermann

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    Werte Mama S.!

    Ich möchte Ihnen, Ihrer Tochter, und der ganzen Familie meinen großen Respekt ausdrücken.
    Gleiches gilt für die Familie B.

    Die seriöse Presse informierte, und ich folgere daraus:
    Ihre ganze Familie war von der netten und vorbildlichen Art eines jungen Krankenpflegers angetan, sie reagierte deshalb verständlich mit Herzlichkeit für ihn.

    Schon das Missverhältnis zwischen den von ihm an ihre Tochter geschickten viel zu vielen SMS zu den raren Antworten von ihr, wäre geeignet, einen Unterton von Befremden zu produzieren.

    Durch die Ermittlungen der Polizei, erfuhr letztlich Ihre ganze Familie unmissverständlich, das Vertrauen zu dem im Beruf als Pfleger tätigen, immer noch gleich freundlichen Mann hatte V. in neue Probleme gebracht.

    Ab hier war es nur zu verständlich, dass die vorher unbeschwert erschienenen Beziehungen aller Familienmitglieder zu dem freundlichen Mann in einem anderen Licht erscheinen mussten, aber in welchem genau?
    Misstrauen gegen ihn zu entwickeln, war bittere Notwendigkeit geworden.

    Als es zur Anklage kam, erwies es sich mehr als logisch, dass nun alle von dem jungen Mann angetan gewesenen Familienmitglieder ihm beim Prozess direkt in die Augen sehen wollten, um Anhaltspunkte zu bekommen, wie sie seine zwei einander widersprechenden Seiten für sich selbst einordnen können sollten, Damit hatte jeder ein eigenes berechtigtes persönliches Interesse, dort anwesend zu sein.

    Der Rechtsanwalt mag vom geschlossenen Auftritt Ihrer Familie überrascht gewesen sein, ebenso vom starken Rückgrat der V.

    Es scheint auch schwer, es ihm recht zu machen. Bei euch schien es ihm tadelnswert, dass ihr da wart, Maria B. war nicht da, konnte es nicht mehr, worauf er selbst sie schwebend in den Gerichtssaal beschwor.

    Bei einem Mandanten, dessen Vorleben anscheinend selbst für den Anwalt unerwartete Überraschungen barg, hat der Fachmann vielleicht nur mehr durch dramaturgische Auftritte mit viel Donner die Möglichkeit, Land zu gewinnen.

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  • Steffi

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    Der Schreiber verkennt, dass ein Straflprozess weder eine Therapiestunde für die Opfer ist, noch hier dazu dient, einen Schauprozess gegen die Domspatzen zu führen. Es geht hier alleine um die Sanktionierung des Täters.Der Anwalt muss, wenn er seinen Job macht die Zeugen auf massive Widersprüche bei den Aussagen hinweisen. Zum Beispiel, wenn zunächst geäussert wurde, ein sexueller Übergriff könne ausgeschossen werden und später das Gegenteil behauptet wird. Soweit hier Frau Sch. als standhaft und unkäuflich bezeichnet wird… die 2000 Euro hat sie doch mitgenommen, oder? Die Ausführungen der Verteidigung sind ausserdem sinnentstellt wiedergegeben.

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  • Angelika Oetken

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    “Die Ausführungen der Verteidigung sind ausserdem sinnentstellt wiedergegeben.”

    Falls Sie beim Prozess dabei waren @Steffi: wie wäre es, wenn Sie Ihre Version hier beitragen? Möglicherweise haben Sie ja sogar die wörtliche Rede mitgeschrieben?

    Danke!

    VG
    Angelika Oetken

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  • Robert Werner

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    @ Steffi.
    Waren Sie überhaupt in den Verhandlungen?

    Sie sagen: “Die Ausführungen der Verteidigung sind ausserdem sinnentstellt wiedergegeben.” Welche meinen Sie? Wenn Sie dergleichen behaupten, sollten Sie auch den Sinn des Ganzen, bzw. den angeblich richtigen Wortlaut der Verteidigung angeben.

    Ihre Andeutungen zu „Straflprozess“, „Therapiestunde für die Opfer“ und „Schauprozess gegen die Domspatzen“ kann ich nicht weiter ernst nehmen, da ich sie völlig daneben und substanzlos finde.

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  • Jurist

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    Der “Deal” ist aus 2 Gründen für Opfer wie Täter schädlich:
    Wenn jemand wiederholt andere Menschen sexuell missbraucht, hat er eine tiefsitzende seelische Störung , die er bearbeiten muss, weil es sonst in der Zukunft weitere Opfer gibt.
    Wenn sich der Richter hier zurückzieht auf die Rechtfertigung , der Täter verweigerte die Begutachtung, darum konnte nicht festgestellt werden, ob er eine Sexualtherapie braucht’, so stimmt das zwar formaljuristisch, bloss:
    So einen Täter lasse ich doch nicht mit einem Bewährungs-Deal davon kommen, sondern tue alles, damit er wenigstens eine Zeit lang aus dem Verkehr gezogen ist und nicht weiter anderen schaden kann.
    Diesser Deal ist wie eine langsam brennende Zündschnur weiter brennen lassen und hoffen , dass irgendwas die Explosion verhindern wird. Dass eine drohende Gefängnisstrafe einen untherapierten Sexualtäter abhält , weitere Oper zu suchen, ist Wunsch und gegen die innere Dynamik dieser Erkrankung . Höchstens dass ein solcher Sexualstraftäter es zukünftig geschickter angeht.

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  • Aggie

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    Tief berührt hat mich die Dankesanzeige, welche Familie S. nun in der MZ veröffentlicht hat.
    In ihr bedanken sie sich bei all jenen, die sie in dieser schweren Zeit unterstützt haben.
    Wozu auch die Kripobeamten und Streifenpolizisten gehören: “Professioneller, freundlicher, sorgfältiger und menschlicher kann man Ihre Arbeit nicht machen” schreibt Familie S.

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  • R.G.

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    @Steffi
    Sie schrieben, da sich ein Opfer alws nicht käuflich bezeichnete:
    “Soweit hier Frau Sch. als standhaft und unkäuflich bezeichnet wird… die 2000 Euro hat sie doch mitgenommen, oder? ”

    Denken Sie, dass die Zuerkennung eines Betrages durch das Gericht den Empfänger des Geldes in Meinung und Aussageverhalten käuflich macht oder machen sollte?

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  • Angelika Oetken

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    @Steffi,

    zur Frage der Gerechtigkeit im Strafprozess und zu seiner Sinnhaftig- und Zweckmäßigkeit:

    “Kompensation durch Vergeltung
    Kriminalprävention durch Abschreckung
    Erziehung zum Zweck der Resozialisierung
    Durchsetzung sozialer oder politischer Zwecke”
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gerechtigkeit#Gerechtigkeit_im_Strafrecht

    Wie schätzen Sie eigentlich Christian F.s Chancen auf eine “Erziehung zum Zweck der Resozialisierung” ein? Immerhin waren Sie doch beim Prozess dabei? Gehen Sie davon aus, dass es bei einem jungen Mann, der Menschen betäubt, damit hilflos macht, sie dann sexuell missbraucht und das Ganze auch noch filmt “erzieherische” Maßnahmen reichen, um ihn wieder in die Gesellschaft integrieren zu können? Betrachten Sie solche Verhaltensweisen als so geringfügige Abweichung von der sozialen Norm, dass eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde ausreicht, damit der Sexualstraftäter zukünftig auf entsprechende sexuell übergriffige Aktivitäten verzichtet?

    Oder sollte man, ganz im Sinne der Kriminalprävention und der Durchsetzung politischer und sozialer Zwecke nicht so genau wie möglich ergründen, wie es dazu kam, dass dieser Ehemalige Domspatz, in vorgeblich “normalen” Verhältnissen aufgewachsen, das tat, was man ihm nachweisen konnte und er schließlich auch zugegeben hat?

    VG
    Angelika Oetken

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  • hutzelwutzel

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    Wie erwartet!

    @Alexander H.: Wieso nennen Sie den Artikelschreiber “Verschwörungstheoretiker”? Haben Sie hierfür irgendwelche Beweise?
    Bisher hat Herr Werner, zu welchem Thema er auch immer recherchierte und berichtete, Dinge genannt, welche die Mainstream-Medien nahezu deviant unter den Tisch fallen liessen.

    Mir stellen sich nach diesem Urteil noch weitere Fragen:

    1. Ein Täter der seine Opfer mittels Zuhilfenahme von Psychpharmaka “gefügig” macht, also die Arglosigkeit ausnutzt und die Wehrlosigkeit mit Medikamenten herbeiführt, dürfte dies irgendwo “gelernt” haben. Hier haben wir einen gewaltigen Ansatzpunkt für die Sache “Maria Baumer”. Auch bei dieser Verlobten könnten Mittel beigebracht worden sein, die schliesslich zum Tode führten. Allein schon deshalb “bot” es sich an die Leiche verschwinden, und nur in Teilen wieder auftauchen zu lassen.

    2. Woher bekommt man solche “Mittelchen” wie der Verurteilte diese nutzte? Wie konsequent betreiben medizinische Einrichtungen in der Oberpfalz deren Pflicht zur sicheren Aufbewahrung und Dokumentation? Hier handelte es sich ja wohl um eine “Bezirksklinik”. Da bekommt man ja richtig Angst, in einer regionalen Klinik einmal Patient*in sein zu müssen.

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  • Aus dem Redaktionstagebuch 3/18 » Regensburg Digital

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    […] Bereits im Dezember 2016 war Christian F. wegen sexuellen Missbrauchs an zwei minderjährigen Domspa… Sein Strafverteidiger Michael Haizmann hatte damals beklagt, sein Mandant sei als Vorverurteilter im Mordfall Maria Baumer behandelt und an den Pranger gestellt worden. […]

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  • Aus dem Redaktionstagebuch (10/18) » Regensburg Digital

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    […] waren. Ausführlich thematisiert hatte unser Autor Robert Werner auch den Fall Christian F.. Der ehemalige Domspatz war 2016 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden – unter anderem wegen sexuellen Übergriffen auf zwei jüngere Mitschüler. Bereits in […]

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