Zvilcourage oder gefährliche Körperverletzung?
Drei Männer sollen einen vierten geschlagen und getreten haben, als dieser schon am Boden lag – so lautete eine schwerwiegende Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg. Bei der Verhandlung am Montag stellt sich heraus: Nicht einmal das angebliche Opfer bestätigt diesen Vorwurf.
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung – keine alltägliche Anklage ist es, über die am Montag vor dem Amtsgericht Regensburg verhandelt wird. Und auch der Aufwand, um diesen Verfahren durchführen zu können, ist groß: Drei Dolmetscher – für Türkisch, Arabisch und Bulgarisch – sind anwesend, damit die Angeklagten und das mutmaßliche Opfer überhaupt vernommen werden können.
Staatsanwaltschaft: „Bewusste und geplante Vergeltung“
Von den drei Angeklagten sind lediglich zwei anwesend: Der aus Bulgarien stammende Dimitri R., 28 Jahre alt, und Ibrahim K. aus Eritrea (alle Namen geändert). Der dritte, ein Gemüsehändler aus dem Nachbarlandkreis, ist trotz Ladung nicht erschienen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den dreien vor, im Juni 2014, kurz vor elf Uhr nachts, vor dem Regensburger Hauptbahnhof auf einen vierten Mann eingeschlagen und ihn getreten zu haben, während dieser bereits am Boden lag. Zuvor habe das mutmaßliche Opfer seinerseits einen der drei bedroht und geschlagen. Doch, so die Staatsanwältin, das Motiv sei nicht Notwehr gewesen, sondern „bewusste und geplante Vergeltung“.
Die Faktenlage, auf die sich die Anklage der Staatsanwaltschaft stützt, ist aber eher dünn. Bei dem vermeintlichen Opfer, den 38jährigen Plamen Y. (Name geändert) aus Bulgarien, wurden keine Verletzungen festgestellt. Auch Anzeige hat er nicht erstattet.
„Ich liebe Alkohol.“
Gegen Y. selbst laufen wegen der Vorfälle in jener Nacht mehrere Verfahren: wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen die Polizeibeamten, die von den nun Angeklagten in jener Nacht gerufen wurden, um ihn festzunehmen.
Seit über eineinhalb Jahren befindet Y. sich im Bezirksklinikum. Er leidet nach Aussage seines Betreuers an Schizophrenie und hat ein schweres Leben hinter sich. Seit seinem zweiten Lebensjahr sei er Vollwaise und lebe die meiste Zeit auf der Straße. Außerdem ist er schwerer Alkoholiker. „Ich liebe Alkohol“, wird er unter anderem später bei seiner Vernehmung sagen. „Es gibt etliche Verfahren gegen ihn, aus denen sich ergibt, dass er in Verbindung mit Alkohol ausrastet“, konstatiert Richterin Ursula Schimke-Kinskofer. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft bislang aber noch keine Anklage erhoben – es fehlten bislang unter anderem noch Gutachten zu seinem psychischen Gesundheitszustand.
Schon Stunden vorher pöbelnd unterwegs
An jenem Abend wurde Plamen Y. bereits Stunden vor der fraglichen Auseinandersetzung zwei Mal auf dem Bahnhof von Polizeibeamten wegen seines alkoholisierten Zustands zur Rede gestellt. Schon da habe er sich aggressiv verhalten, sei laut und pöbelnd unterwegs gewesen, heißt es in den entsprechenden Einsatzberichten. Zwei Mal erteilten die Beamten ihm einen Platzverweis. Doch seine Personalien wurden nicht festgestellt, bis es schließlich zu der Schlägerei kam.
Am Ende wurde trotz seiner Festnahme nicht einmal eine Blutprobe genommen, um genau festzustellen, wie viel Alkohol Y. bereits intus hatte. „Ich weiß auch nicht, warum die Staatsanwaltschaft das damals abgelehnt hat“, so Schimke-Kinskofer.
Einziger Beleg für die Vorwürfe gegen die drei angeklagten Männer sind Aussagen von Zeugen, die durch die Glastüren des Hauptbahnhofs hindurch gesehen haben wollen, wie einer der drei zum Faustschlag auf den am Boden liegenden Plamen Y. ausgeholt haben soll. Das habe aber „nicht sonderlich brutal ausgesehen“, heißt es in einem Vernehmungsprotokoll.
Angeklagter glaubte, er sei nur Zeuge
Ohnehin habe sich erst im Verlauf der polizeilichen Zeugenvernehmungen ergeben, dass sich das nun angeklagte Trio einer Straftat schuldig gemacht haben könnte, sagt die zuständige Sachbearbeiterin bei ihrer Vernehmung. Zunächst sei man davon ausgegangen, dass Plamen Y., der an jenem Abend unter Widerstand festgenommen wurde, der alleinige Aggressor gewesen sei.
„Mir wurde bei meiner Vernehmung nicht gesagt, dass ich beschuldigt werde“, erklärt denn auch Ibrahim K.. „Ich wurde als Zeuge geladen.“ Aus seinem Mund hört sich die angeklagte gefährliche Körperverletzung eher an wie zivilcouragiertes Eingreifen. Er habe in jener Nacht aus etwa vier Metern Entfernung beobachtet, wie Plamen Y. den Mitangeklagten Dimitri R. mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen habe, so K.. Dieser habe zunächst versucht, die Schläge abzuwehren, irgendwann habe er sich gewehrt. Schließlich seien beide am Boden gelegen. Der Gemüsehändler sei hinzu gekommen, um den äußerst aggressiven Plamen Y. am Boden festzuhalten. Er habe dann die Polizei gerufen, die Y. festnahm. „Ich weiß nicht, warum ich jetzt auf der Anklagebank sitze“, so Ibrahim K..
Verwirrende Vernehmung
Die anschließende Vernehmung von Plamen Y. gestaltet sich langwierig und schwierig. An die zwei Platzverweise durch die Polizei kann er sich zunächst nicht erinnern. Er sei nur im Park gewesen und habe Bier getrunken. Alkohol – das ist ihm wichtig – sei aber nicht sein Problem. Nein. Wenn er aggressiv werde, dann liege das an seiner Krankheit. „Ich höre Stimmen.“
Erst auf hartnäckige Nachfragen von Rechtsanwalt Tobias Richter räumt Y. ein, dass da vielleicht schon etwas mit der Polizei gewesen sein könne. Immer wieder muss der Rechtsanwalt nachhaken, um etwas Struktur in die teils sehr verwirrenden Aussagen des Mannes zu bekommen.
Den Vorfall vom Juni 2014 erzählt Y. völlig anders, als er in der Anklage der Staatsanwaltschaft, aber auch durch den Angeklagten Ibrahim K. geschildert wurde. Ein Streit um Arbeit bei dem Gemüsehändler sei der Auslöser der Auseinandersetzungen gewesen. Einen Faustschlag von Dimitri R. will er dabei abbekommen haben, infolge dessen ihm „zwei oder drei Tage später“ fünf Zähne ausgefallen seien. Ins Krankenhaus aber habe er nicht gemusst, nein. Eine Zeugin, die Y. schon länger kennt, sagt am Rande der Verhandlung, diese Zähne würden ihm schon länger fehlen.
Angebliches Opfer bestreitet Vorwurf gegen Angeklagte
Eines betont Y. aber mehrfach: Als er am Boden lag, habe ihn auch niemand getreten oder geschlagen. Ibrahim K., den er am Montag nicht wiedererkennt, und der Gemüsehändler hätten ihn nur festgehalten, bis die Polizei gekommen sei. Zuvor habe er versucht, auf die beiden loszugehen. „Ich habe keine Anzeige erstattet“, sagt Y. immer wieder. So ein Streit sei es doch nicht wert, dass man ihn vor Gericht bringe. Dass mehrere Verfahren gegen ihn laufen – davon wisse er nichts.
Richterin Schimke-Kinskofer unterbricht nach Y.s Vernehmung die Verhandlung. Sie regt an, das Verfahren gegen die drei Angeklagten wegen Geringfügigkeit (§153 StPO) einzustellen. Die Staatsanwältin muss mit ihrer Vorgesetzten telefonieren, um deren Zustimmung einzuholen. Auch Rechtsanwalt Richter, der eigentlich einen Freispruch für seinen Mandanten herausholen wollte, stimmt schließlich zu. Die Verfahrenskosten übernimmt die Staatskasse.
Fürsterl
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Willkommenskultur@Regensburg2.0
Hainer
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@Fürsterl
Willkommenskultur? 4 Männer (2 aus Bulgarien, 1 aus der Türkei und 1 aus Eritrea) prügeln untereinander, das normalste um diese Zeit auf dem Regensburger Bahnhofvorplatz.
Paul2
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Auch wenn ich nichts von der aktuell grassierenden, journalistischen Superkorrektheit halte, die Nationalität der Übeltäter um jeden Preis zu verschweigen: In diesem Fall ist die Angabe der Staatsangehörigkeit wohl überflüssig. Derlei Handgreiflichkeiten passieren auf dem Regensburger Bahnhofsvorplatz alle paar Tage, auch zwischen urbayerischen alkoholisierten Dumpfbacken.
Hainer
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@Paul
Die Nationalität steht doch auch im Artikel. Und dass es überall Dumpfbacken wissen Wir, hoffe ich doch, alle.
Paul2
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@Hainer: Sag ich doch – die Nationalität ist hier komplett irrelevant. Eben weil sie im Artikel steht.
Relevant wäre sie hingegen bei irgendwelchen Familienclan- oder Mafia-Verbrechen, “Ehrenmorden”, ethnisch bedingten Schlägereien oder ähnlichem.
Jasmin Müller
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Das Verfahren war öffentlich, oder?
Nur wenn man irgendwelche Hintergedanken hat dem stört vielleicht die Angabe der Nationalität. Folgerichtig müssten auch die 3 Dolmetscher im Bericht unterschlagen werden.
Oder wieso muss der Gesundheitszustand und der “Wohnort” von Y. benannt werden.
Also lassen wir den Journalisten seinen Job machen und fordern nicht eine Pressezensur.
Ach überrings, was ist jetzt mit der Anzeige u.a. Widerstand gegen die Polizeibeamten?
Stefan Aigner
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@ Jasmin Klein
Die Vorwürfe gegen das “Opfer” in diesem Verfahren werden in einem anderen Verfahren verhandelt. Hier war er nur Zeuge.
Zu den Nationalitäten: Diese habe ich wegen der Dolmetscher erwähnt. Es war eben ein großer Aufwand und mir stellt sich die Frage, ob bei einer so dünnen Beweislage überhaupt eine Anklage gerechtfertigt war.