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Gastrostreit mit harten Bandagen

„Zuckerbrot und Peitsche“: Afterhour vor Gericht

Ein Veranstaltungsdienstleister verklagt die Macher des Elektrofestivals auf rund 70.000 Euro wegen nicht gezahlter Rechnungen. Die reagieren nun mit einer Widerklage und stellen strafrechtliche Vorwürfe in den Raum. Die Auseinandersetzung könnte reichlich schmutzig werden.

“Zuckerbrot und Peitsche”: Das letzte Festival verlief nicht zur allseitigen Zufriedenheit. Foto: Archiv/Staudinger

Knapp vier Wochen alt ist die Klage, die Alexander Hofmann und Andreas Stegerer am 11. Februar beim Landgericht Regensburg eingereicht haben. Es geht um rund 70.000 Euro – Kosten für Personal, das beim letzten „Zuckerbrot und Peitsche“-Festival Auf- und Abbau sowie den Getränkeausschank erledigt hat. „Wir sind ein paar Mal zusammengesessen, um uns zu einigen, aber irgendwann ist der Ofen aus“, begründet Hofmann diesen Schritt, als wir ihn anrufen. Am gestrigen Dienstag haben er und sein Geschäftspartner ihre Klage via Pressemitteilung öffentlich gemacht.

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2018 übernahm ein neues Team

Erst im vergangenen Jahr hat ein neues Team das Elektro-Festival übernommen. Der frühere „Disco-König“ Sascha Al-Mahmoud (ehemals Suite15) verkaufte nach der Insolvenz seine Bulb GmbH die Namensrechte an die ZuP Festival GmbH von Urs Erös, Stefan Krist, Armin Hosol und Christopher Zelle. Al-Mahmoud wollte künftig nur noch als Berater tätig sein. Mit 9.000 Besuchern zum Auftakt unter neuer Führung sprachen die Macher davon, dass das Festival ein voller Erfolg und ausverkauft gewesen sei. Doch nicht alles scheint zur Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen zu sein.

Hofmann und Stegerer wurden mit ihrem Unternehmen (HoSt GbR) für den Ausschank an den beiden Tagen beauftragt. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten sie dabei nach eigenen Angaben im Einsatz. „Wir arbeiten seit 2015 mit verschiedenen Veranstaltern unter ähnlichen Abmachungen zusammen und es hat nie ein Problem gegeben“, so Hofmann. Auch bei „Zuckerbrot und Peitsche“ habe man zuvor schon einmal den VIP-Bereich betreut. „Das ist optimal gelaufen.“ Doch 2018 war das anders.

Ein “fettes Minus” – doch woher?

„Wir haben am Ende festgestellt, dass beim Getränkeumsatz rund 90.000 Euro fehlen“, sagt Urs Erös (ZuP Festival GmbH), als wir in mit der Klage konfrontieren. Für dieses Minus seien Hofmann und Stegerer bzw. deren Mitarbeiter verantwortlich. Entsprechend habe man das mit deren Forderungen aufrechnen wollen und sich mehrfach zusammengesetzt. „Wir waren auf einem guten Weg.“ Dass die beiden dann Klage einreichten, sei „sehr überraschend“ gekommen. Man werde darauf mit einer Widerklage reagieren.

Es könne schon sein, dass die ZuP-Macher „ein fettes Minus“ gemacht hätten, erwidert Hofmann. „Aber dafür sind wir nicht verantwortlich.“ Es gebe im Gastrobereich zwar immer eine gewissen Schwund oder auch Bruch, aber: Seine Leute hätten sich am Ausschank „den Arsch aufgerissen“. Das Geld sei von den Ständen regelmäßig von den ZuP-Machern eingesammelt und nach dem dem Vier-Augen-Prinzip gezählt worden. Dass die Festivalbetreiber nun mehr oder weniger behaupten würden, seine Mitarbeiter hätten rund 90.000 Euro veruntreut oder gestohlen, sei „absolut vermessen“, so Hofmann. „Vor Gericht werden diese Behauptungen keinen Bestand haben.“ Da werde offenbar versucht, eine Gegenforderung aufzubauen, um die geforderten 70.000 nicht bezahlen zu müssen, vermutet Hofmann.

Einigungsversuche gescheitert

Dass das Festival finanzielle Probleme habe, dementiert Erös. Man wolle das Ganze 2019 „noch größer und schöner“ machen. Und obwohl er zunächst strafrechtliche Vorwürfe gegen Hofmann und Stegerer in den Raum gestellt hat, will er dann doch nicht ausschließen, dass eine außergerichtliche Einigung noch möglich sei.

Die Personalkosten haben Hofmann und Stegerer derweil aus eigener Tasche beglichen. Da nun alle Reserven aufgebraucht seien, könne man auch keine weiteren Aufträge mehr annehmen und habe sich beruflich umorientieren müssen, so Hofmann. Zuvor habe man der ZuP GmbH noch angeboten, die Forderung um 45.000 Euro abzusenken, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Erfolglos.

Drohung mit schlechter Presse?

Später am Mittwochnachmittag verschicken schließlich die Festival-Macher eine Pressemitteilung, die erahnen lässt, dass diese Auseinandersetzung schmutzig werden könnte. Es sei wohl der „größte Fehler“ der ZuP Festival GmbH gewesen, Hofmann und Stegerer zu beauftragen, heißt es darin. Sehr konkret wird nun ein Strafantrag, „u.a. wegen Unterschlagung, Untreue & Steuerhinterziehung“ genannt, den man stellen werde. Auch von Unregelmäßigkeiten, die laut ZuP auch Zoll und Finanzamt interessieren dürften, ist die Rede. Darüber hinaus werden diverse Bereiche aufgezählt, in denen Hofmann und Stegerer ansonsten noch geschäftlich tätig sind.

„Bei den Verhandlungen über die Rechnungszahlung wurde uns genau so etwas angedroht, wenn wir klagen und an die Öffentlichkeit gehen“, sagt Hofmann dazu. „Dann bekämen wir schlechte Presse.“ Deswegen habe man sich zunächst auch einigen wollen, allerdings nicht um jeden Preis. „Das was da jetzt als Reaktion kommt, schockt mich nicht besonders und die Vorwürfe sind lächerlich. Das wird sich vor Gericht alles klären.“

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Kommentare (3)

  • Lothgaßler

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    Das hört sich erst mal nach einem Wirte-Witz an: Hat da jemand die Schwarzgeldkasse nicht abgerechnet? Oder: Es sollte doch nur jede 10. Flasche Bier schwarz abgerechnet werden, nicht jede 3.!
    Der Streit könnte der Szene finanziell weh tun, denn wenn dabei diverse Spielarten der Umsatzverschleierung für die Behörden offenbart werden, dann wirds zukünftig weniger ertragreich ausfallen. Zuletzt sind ja sogar Wiesn-Wirte beim Sich-Verzählen erwischt worden. Es wird Zeit, dass die Kassensysteme zeitgemäß aufgerüstet werden.

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  • Barnie Geröllheimer

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    Vielleicht bekommen beide vom Gericht orderntlich eine draufgebrannt. Dann wäre mit dem Lärm endlich Schluß. Der Schutz der Menschen vor Lärm, bzw. dessen Nichterzeugung ist ein triftiger Grund Donnerstags nicht mehr zur Schule zu gehen.

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  • Sir Sonderling

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    Genau, Barnie!
    Lärm ist verboten. Es ist nicht gestattet, Lärm zu machen.
    Ruhe halten ist erste Bürgerpflicht!

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