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Korruptionsaffäre

Zehn Fragen und Antworten zum Wolbergs-Prozess

Am Montag beginnt nun endlich der lang erwartete Prozess wegen der Korruptionsvorwürfe gegen Joachim Wolbergs, Bauträger Volker Tretzel und zwei weitere Angeklagte. Wir haben uns ein wenig umgehört und gesammelt. Hier beantworten wir zehn Fragen, die immer wieder auftauchen. Eine Zusammenfassung, um den Überblick zu behalten und mitreden zu können. Weitere Fragen beantworten wir gerne in unserem Forum. Wir werden den Prozess intensiv begleiten.

Joachim Wolbergs und sein Strafverteidiger Peter Witting. Voraussichtlich am Dienstag wird der suspendierte Oberbürgermeister umfassend aussagen. Foto: as


1. Welche Anklage hat das Landgericht Regensburg nun genau zugelassen?

Laut dem Landgericht Regensburg sind die vier Angeklagten „hinreichend verdächtig“ folgende Taten begangen zu haben:

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Joachim Wolbergs: 24 Fälle der Vorteilsannahme, fünf Fälle von Verstößen gegen das Parteiengesetz

Bauträger Volker Tretzel: 24 Fälle der Vorteilsgewährung sowie fünf Fälle von Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz

Stadtrat Norbert Hartl, früher SPD-Fraktionschef: Beihilfe zur Vorteilsannahme

Franz W., früher leitender Tretzel-Mitarbeiter: 21 Fälle der Beihilfe zur Vorteilsgewährung sowie fünf Fällen der Beihilfe zu Verstoß gegen das Parteigesetz

2. Hinreichender Tatverdacht – was bedeutet das?

„Hinreichender Tatverdacht“ bedeutet, dass das Gericht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer Verurteilung ausgeht. Der hinreichende Tatverdacht ist zwingend für die Zulassung einer Anklage.

3. Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit nicht zugelassen, sondern nur wegen Vorteilsannahme. Wie kann man das interpretieren?

Das Landgericht Regensburg sieht derzeit nur eine Verurteilung Vorteilsannahme (gegen Joachim Wolbergs) bzw. Vorteilsgewährung (gegen Volker Tretzel) als wahrscheinlich an. Diese Wahrscheinlichkeit sieht das Gericht in Bezug auf Bestechlichkeit bzw. Bestechung nicht – allerdings handelt es sich dabei nur um eine vorläufige juristische Einordnung der Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft erhoben hat. Inhaltlich hat das Gericht den Vortrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zugelassen. Im Verlauf des Prozesses ist noch alles möglich – von Freispruch bis zu einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit.

4. Was sollen die Angeklagten nun konkret gemacht haben?

Die Anklage der Staatsanwaltschaft umfasst 24 Seiten. Das Wesentliche ist in weiten Teilen schon länger bekannt (Hier geht es zur entsprechenden Pressemitteilung). Hier die Vorwürfe in gebotener Kürze.

Um (nicht nur) Wolbergs dazu zu bringen, dafür zu sorgen, dass er den Zuschlag für das Areal der Nibelungenkaserne erhalten würde, auf das er bereits seit 2011 ein Auge geworfen haben soll, soll Tretzel folgende Maßnahmen ergriffen haben:

I. Gestückelte Spenden

Zwischen 2011 und 2016 soll Volker Tretzel insgesamt fast 480.000 Euro an Wolbergs’ SPD-Ortsverein gespendet haben – über ein Strohmann-System aus Beschäftigten und Verwandten seien diese Spenden in Tranchen unter 10.000 Euro gestückelt worden, um dies vor der Öffentlichkeit geheim zu halten. Eine tragende Rolle bei der Durchführung dieses Systems (das außerhalb dieses Prozesses auch der CSU vorgeworfen wird) soll Franz W. gespielt haben. Joachim Wolbergs soll von diesem System gewusst haben. Weitere Spenden sollen vereinbart gewesen, aber angesichts der beginnenden Ermittlungen nicht mehr geflossen sein.

II. Geldwerte Vorteile

Auf rund 120.000 Euro beziffert die Staatsanwaltschaft geldwerte Vorteile, die Wolbergs von Tretzel für sich oder nahestehende Personen erhalten haben soll. Es geht im Wesentlichen um Rabatte bei Wohnungskäufen und Nachlässe bei Renovierungsarbeiten. Bargeld ist dabei nicht geflossen. Interessant wird sein, inwieweit solche Rabatte üblich sind und ob Wolbergs jeweils von den Nachlässen wusste, wie die Staatsanwaltschaft glaubt.

Angeklagt wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme: Norbert Hartl (sitzend, Mitte). Foto: Staudinger

III. Der SSV Jahn

Obwohl er sich nicht für Fußball interessiert habe, wie die Staatsanwaltschaft glaubt, steckte Volker Tretzel über die Jahre (ab 2009) rund 7,2 Millionen in den SSV Jahn. Auch hier soll das Ziel gewesen sein, Wolbergs, aber auch Hans Schaidinger, für seine Interessen einzunehmen, insbesondere die Vergabe des Nibelungenareals. Spätestens ab 2011 sollen sich Tretzel, Wolbergs, Norbert Hartl und Franz W. darauf verständigt haben, dass Tretzel den Zuschlag für diese Fläche bekommen solle, damit weiter Geld für den Fußballverein fließe.

Am Ende sollen Wolbergs und Hartl Tretzel dabei durch interne Ansprachen, Unterlagen und Abstimmung des Ausschreibungstextes, vorbei am Stadtrat, erfolgreich unterstützt haben. Tretzel rechnete laut Staatsanwaltschaft dadurch mit einem Gewinn von rund elf Millionen Euro. Bei einem weiteren Bauprojekt soll Wolbergs Tretzel seine Unterstützung zugesichert haben.

5. Was ist der Unterschied zwischen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme?

Bei der Bestechlichkeit müsste Wolbergs nachgewiesen werden, dass er als Gegenleistung für geleistete Zahlungen Tretzels seine Pflichten als Oberbürgermister verletzt hat, damit dieser den Zuschlag für das Nibelungenareal erhält. Man spräche in einem solchen Fall von einer Unrechtsvereinbarung. Das Landgericht sieht dafür – wie erwähnt derzeit keinen hinreichenden Verdacht und geht von Vorteilsannahme aus.

Hier wiederum wäre es ausreichend, wenn Wolbergs die oben erwähnten Zahlungen für eine pflichtgemäße Entscheidung zugunsten Tretzels erhalten hätte. Der Bundesgerichtshof sah in einem Urteil von 2004 – es ging um Parteispenden – bereits eine strafbare Vorteilsannahme als gegeben an, wenn ein Amtsträger durch die Annahme von (besonders hohen) Spenden „den Eindruck der Käuflichkeit in seiner Amtsführung nach Wiederwahl erweckt“. Interessant wird die Frage sein, ab welcher Spendenhöhe dieser Eindruck entsteht, aber auch, ob Wolbergs während seines Wahlkampfs 2013/14 bereits Amtsträger im Sinne dieser Rechtsprechung war. Ein Bürgermeister ist – angesichts eingeschränkterer Kompetenzen – nicht zwingend mit einem Oberbürgermeister gleichzusetzen, der sich um seine Wiederwahl bewirbt und Spenden sammelt (Eine ausführliche Betrachtung von Professor Michael Kubiciel dazu bei LTO).

Bei Bestechlichkeit drohen Strafen bis zu fünf, in schweren Fällen sogar zehn Jahre Haft, bei Vorteilsannahme bis zu drei Jahren.

6. Geht es in dem Verfahren tatsächlich um Korruption?

Ja. Der Begriff Korruption ist kein juristischer, sondern ein sozialwissenschaftlicher, so der renommierte Antikorruptionsexperte Professor Michael Kubiciel. „Nach herrschender Meinung bezeichnet er die Ausnutzung einer öffentlichen oder wirtschaftlichen Machtposition zu eigenem oder fremden, aber sachwidrigen Vorteil. Auch die einschlägigen internationalen Übereinkommen gegen Korruption erfassen die Vorteilsannahme. Nach herrschender Meinung, die ich teile, sind Vorteilsannahme und -gewährung sogar die Grunddelikte, während Bestechlichkeit und Bestechung diese nur qualifizieren.“

7. Was sagen die Angeklagten?

Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, der eine mehr, der andere weniger wortreich.

Tretzel hat bislang öffentlich lediglich erklärt, dass seine Zahlungen nie an konkrete Gegenleistungen geknüpft gewesen seien. Darüber hinaus seien sein Angebot für das Nibelungenareal auch das beste und der Zuschlag zu seinen Gunsten das „einzig richtige“ gewesen. Beim Prozess wird sich der Baulöwe dem Vernehmen nach vorerst nicht persönlich äußern, ebenso wie Norbert Hartl und Franz W. Im Fall Hartl ist es aber zumindest bemerkenswert, dass das Landgericht den Vorwurf der wettbewerbsverzerrenden Absprachen, den die Staatsanwaltschaft ausführlich darlegt, vorerst nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hat.

Joachim Wolbergs ist bereits mehrfach öffentlich aufgetreten, um seine Unschuld zu beteuern. Bei internen Treffen schilderte er mehrfach seine Sicht der Dinge und hat angekündigt, beim Prozess ausführlich und umfassend seine Sicht der Dinge darzulegen. Angegriffen haben er und sein Strafverteidiger Peter Witting öffentlich bereits die Telefonüberwachung. Diese sei zum Teil selektiv verschriftlicht und dadurch ein verzerrender Eindruck über mutmaßliche/angebliche Vereinbarungen zwischen Wolbergs und Tretzel erweckt worden. Solche habe es nie gegeben. Bereits nach dem zweiten Verhandlungstag am Dienstag wird man mehr wissen. Ab dann wird Wolbergs voraussichtlich aussagen und man kann einen ersten Eindruck gewinnen, wohin die Reise weiter geht.

8. Haben die Ermittlungsbehörden Fehler gemacht?

Davon ist allein schon angesichts des Ausmaßes der Ermittlungen auszugehen. Ab und an war auch zu hören, dass man personell an der Grenze sei. Der nun anstehende Prozess ist von nur ein Teil des sogenannten „Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden“ – unter Umständen nicht einmal der interessanteste. Es laufen noch einige Verfahren und zahlreiche Ermittlungen im hohen zweistelligen Bereich. Abgeschlossen sind lediglich die Ermittlungen gegen den Gründer des Immobilien Zentrums Regensburg, Thomas Dietlmeier, der einen Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung zugunsten von Joachim Wolbergs akzeptiert hat. Gleichzeitig hat er die CSU schwer belastet. Im Gegenzug wurden sämtliche Vorwürfe gegen Dietlmeier eingestellt, so dass dieser umfassend aussagen muss und kann. Ermittelt wird weiter – und das sind nur die prominenten Namen – gegen den Bauträger Ferdinand Schmack, Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger, CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl und CSU-Chef Franz Rieger.

Immer wieder kursierende Vermutungen und Unterstellungen, dass die Ermittlungen gegen Wolbergs parteipolitisch motiviert sein könnten, lassen sich aus möglichen Fehlern bislang nicht ableiten. Es wäre nicht das erste oder gar einzige Verfahren, bei dem Ermittlungsbehörden (in Teilen) über das Ziel hinausschießen.

Öffentlich bereits bekannt ist, dass es Fehler bei der Telefonüberwachung gab – die Aufzeichnung von Verteidigergesprächen und solchen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich. Auch die Untersuchungshaft gegen Wolbergs, Tretzel und Franz W. war nach Einschätzung einiger juristischer Beobachter überzogen. Das Gros der Verdunkelungstatbestände, die Staatsanwaltschaft und der zuständige Richter als Grund herangezogen hatten, hat das Landgericht später verworfen. Volker Tretzel strengt zudem eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft vor dem Verwaltungsgericht wegen der in seinen Augen rechtswidrigen Medienarbeit an.

Den Prozess zum Kippen bringen werden diese (möglichen) Fehler aber ohnehin nicht. Am Ende wird es darauf ankommen, wie gut die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe, die in der Anklageschrift teils sehr detailliert beschrieben werden, beweisen kann.

9. Prognosen?

Die Staatsanwaltschaft darf sich auf eine harte Auseinandersetzung einstellen. Insbesondere Multimillionär Volker Tretzel hat sich juristisch bis an die Zähne bewaffnet und dürfte mit seinem Verteidigungsteam wesentlich den juristischen Schlagabtausch bestimmen. Dr. Florian Ufer ist einer der namhaftesten Strafverteidiger Deutschlands, mit jeder Menge Erfahrung, gerade was Korruptionsvorwürfe betrifft M.A.N. Siemens, Eurofighter, VW-Abgasaffäre, Cum Ex, Deutsche Bank, Panama Papers – überall hat(te) Ufer Mandate

Ohnehin sind Korruptionsvorwürfe meist schwer nachzuweisen, die Gesetzeslage bei Vorwürfen der Vorteilsannahme durch politische Amtsträger ist schwammig formuliert, auslegungsbedürftig und führt bei konkreten Verfahren immer zu einer neuen Fortschreibung der Rechtsprechung. Das hat beispielsweise der Falls des Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl gezeigt, wo es zwei BGH-Entscheidungen brauchte, an deren Ende ein Freispruch stand. Aus diesen beiden Entscheidungen kann man vieles herauslesen, was je nach Blickwinkel für als auch gegen Wolbergs spricht. Es bleibt also völlig offen, wie das Gericht am Ende entscheiden wird und wird nach einhelliger Einschätzung zahlreicher Juristen zu einer neuerlichen Fortschreibung der Rechtsprechung führen.

Nach vielfacher Einschätzung ist es zumindest wenig wahrscheinlich, dass sich Wolbergs erfolgreich gegen den Vorwurf von Verstößen gegen das Parteiengesetz wird wehren können. Hier muss die Staatsanwaltschaft Wolbergs nachweisen, dass die angeklagte Stückelung der Spenden für ihn erkennbar war bzw. dass er davon wusste und man im Rechenschaftsbericht wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Auch hier drohen theoretisch bis zu drei Jahre Haft, wahrscheinlicher wäre aber eine Geldstrafe. So oder so läge eine Verurteilung deshalb weit unter dem, was momentan im Raum steht und das von Wolbergs angestrebte Mindestziel, den Korruptionsvorwurf weg zu bekommen, wäre erreicht.

Mit Elke Escher sitzt eine Richterin der Strafkammer vor, die einen exzellenten Ruf genießt, sich durch eine unaufgeregte Verhandlungsführung auszeichnet und in der Vergangenheit – etwa beim Fall Gustl Mollath – gezeigt hat, dass sie sich weder von öffentlichem noch politischem Interessen beeindrucken lässt.

Und sonst?

Unabhängig von einer strafrechtlichen Beurteilung bleibt die politische Dimension. Ist es in einer Stadt wie Regensburg politisch legitim, einen Wahlkampf mit zentralem Thema Wohnungsbau zu führen und sich diesen – abseits der Öffentlichkeit – im Wesentlichen von Bauträgern finanzieren zu lassen? Für den letzten Kommunalwahlkampf trifft dies sowohl für Wolbergs als auch seinen Herausforderer Christian Schlegl zu. CSU-Chef Franz Rieger griff beim letzten Landtagswahlkampf dankbar darauf zurück und es gibt jede Menge Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht die ersten waren, bei denen das so gemacht wurde, dass sie auf ein schon länger bewährtes System der Wahlkampffinanzierung zurückgegriffen haben, das bei Hans Schaidinger mit Händen zu greifen war, aber weder die Staatsanwaltschaft noch das hiesige Medienhaus interessiert hat.

In einem kürzlich erschienen Artikel der Süddeutschen Zeitung hat der Chef der Maschinenfabrik Reinhausen, Dr. Nicolas Maier-Scheubeck, mit Blick auf den Mangel an bezahlbaren Wohnraum in Regensburg erklärt, dass er niemandem Korruption unterstellen wolle. Aber man habe sich “zu leichtfertig” den Bauträgern “ausgeliefert”, so Maier-Scheubeck. Und den Eindruck, dass es für dieses „Ausliefern“, unter Hans Schaidinger etabliert und unter Wolbergs weiter betrieben, handfeste und fragwürdige Gründe – Spenden abseits der Öffentlichkeit – gab, kann man kaum ernsthaft wegdiskutieren. Völlig unabhängig davon, ob es nun strafbar war oder nicht. Ob das legitim ist, muss jeder für sich entscheiden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels wurde noch Rechtsanwalt Hartmut Wächtler als Mitglied des Verteidigerteams von Volker Tretzel genannt. Das Landgericht Rrgensburg hat uns mittlerweile darüber informiert, dass Herr Wächtler Herrn Tretzel nicht mehr vertritt.

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Kommentare (24)

  • semmeldieb

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    ein spannendes match.

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  • mkv

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    Am Ende der trefflichen Information findet sich das Wort: “legitim”.

    Die Demokratie-Kette setzt sich bekanntlich so zusammen:
    Transparenz – Vertrauen – Glaubwürdigkeit – Legitimation

    Die verdeckten und gestückelten Spenden rissen bereits das erste Glied dieser Kette ab. Vertrauen wurde daher verweigert. Die Glaubwürdigkeit der gesamten “Kaste” steht in Frage. Daher führt, jenseits aller Fragen der Strafbarkeit, überhaupt kein Weg zum vierten Glied der Demokratie-Kette.

    Legitim? No way!

    P.S. Ich finde es aus gemachter Erfahrung mit der Regensburger StA (Verfahren 152 Js 1457/08 Schaidinger) bedenklich, dass im Ermittlungsverfahren gegen Hans Schaidinger nicht vorwärts zu gehen scheint. Dabei hat er doch die zu missbilligenden Strukturen in der Verwaltung der Stadt Regensburg unter tätiger Mitwirkung der Wissenden/Schweigenden/Feigen …. gelegt.

    Remonstrationsrecht des Beamten
    ttps://www.gkoeddigital.de/gkoed_01_k_0056

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  • Eingeborener

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    Das grosse Geld regiert die Welt . Die staatstragenden parteien wollen das nicht ändern. Aber ich will wenigstens wissen, wenn und von wem genau sich Politiker aushalten und -wie hier Schlegl und Wolbergs- den Wahlkampf finanzieren lassen. Die altbekannte korrumpierung der Politik durch das grosse Geld hat bisher wenig Konsequenzen gehabt: Das Verbot der stückelung und die Benennung der spender im rechenschaftsbericht der parteien ,den man erst nach 1 jahr (?) einsehen kann. Mehr Transparenz gibts nicht, das stinkt zum himmel. Umso größer meine freude, wenn Politiker vor Gericht müssen, die mir verheimlichen wollten, mit wem vom grossen geld sie verbandelt sind.

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  • Karin Haber

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    Täusche ich mich, oder ändert sich bei rd der Ton in dieser Sache? Finde ich angemessen!

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  • Joachim Datko

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    Der SPD droht durch den Prozess, pünktlich zur Landtagswahl in Bayern und Hessen, ein moralisches Desaster.

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  • Mathilde Vietze

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    Zu Günther Herzig: Ich kann Ihnen schon wieder voll und ganz zustimmen. RD hat stets
    korrekt berichtet; was jedoch manche Zeitgenossen als “Kritik” betrachteten, war nichts
    weiter als das Ausgießen von Dreckkübeln. Wie oft mußte ich Spott und lächerlich-ge-
    machtwerden ertragen, nur weil ich erwähnt habe, daß mich in 50 Jahren Parteizuge-
    hörigkeit kaum jemand so anständig behandelt hat, als Wolbergs. Das besagt doch
    nicht automatisch, daß Wolbergs unfehlbar ist.

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  • xy

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    Auf LTO (https://goo.gl/ut6rvU) gibt es heute einen überaus interessanten Beitrag des Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel (Köln) zur Rechtslage des am Montag beginnenden Prozesses, den sich jeder, der mitreden oder mitentscheiden will zu Gemüte führen sollte.

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  • auch_ein_regensburger

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    @ Datko
    „Der SPD droht durch den Prozess, pünktlich zur Landtagswahl in Bayern und Hessen, ein moralisches Desaster.“

    Als erklärter Anhänger einer Partei, die offen mit Faschisten kooperiert, sollten Sie den Mund von wegen Moral vielleicht nicht ganz so voll nehmen. Sie wissen schon: Wer im Glashaus sitzt, …

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  • R.G.

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    @Karin Haber

    Die Frage, ob regensburg-digital den Ton in der Causa ändere, stellte ich mir wie Sie.
    Nachdem ich alle passenden Artikel nachlas, komme ich zu dem Schluss, Herr Aigner schreibt aus dem jeweilig umfassendsten Kenntnisstand.

    Während zu Beginn die Informationen der Staatsanwalt eine Causa Wohlbergs wahrnehmbar machten, ist inzwischen eine umfangreichere Sichtweise mit Focus auf mehrere Personen gegeben.

    Die Projektionen des Publikums verteilen sich.

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  • Lenzerl

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    Danke für diesen sachlichen, zusammenfassenden Artikel!

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  • Lothgaßler

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    @xy:
    der verlinkte Beitrag gibt Einblick in die juristischen Fragestellungen und Abwägungen, die einen daran zweifeln lassen, ob der Gesetzgeber Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme bzw. Bestechung/Bestechlichkeit tatsächlich unter Strafe stellen will.
    Die Argumentation es sei gewollt, dass auf der Gesellschaft (und damit auch aus der Wirtschaft) Spenden an Parteien erfolgen (um deren Arbeit zu finanzieren) kann ernsthaft nicht bedeuten, dass Fälle straffrei bleiben sollen/müssen, nur weil die Person auf Amtsseite (politisches Amt) vorher nicht OB bzw. Vize war, sondern nur 3. Bürgermeister (aber schon jahrelang in der Stadtpolitik zuhause). Selbst wenn diese Person voher keinerelei Amt bekleidet hätte, nun als OB zum Vorteil der Geldgeber handeln würde, es wäre ein klarer Verstoß gegen Gleicheitsprinzipien und Unvoreingenommenheit bei Sachentscheidungen. Das Ergebnis stünde ja schon fest, bzw. es würde so lange “nachgebessert” (wie in einem Falle in Regensburg ja wahrscheinlich), bis das Ergebnis passt.
    Das würde auch bedeuten, dass unter bestimmten Umständen Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme und Bestechung/Bestechlichkeit zu den anerkannten Mitteln der Politik gehörten und deshalb straffrei bleiben müssten. Was für ein Bild!
    Hoffentlich geht diese juristische Abwägung nicht so aus, sondern legt das Recht im strengeren Sinne aus. Ansonsten können wir gleich eine durch Oligarchen “gelenkte Demokratie” einführen.

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  • R.G.

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    @Günther Herzig

    Sie lebten sozusagen von der Kompliziertheit Rechtsstaatlicher Entscheidungen. Ihnen ist bekannt, weshalb es ein festes Rollenspiel mit Ankläger, Verteidiger und Richter gibt.

    Achtung, jetzt mein Standardsatz: Für das größte Versäumnis der vergangenen Jahrzehnte halte ich, dass sich der Rechtsstaat nicht erklärte, wenn er tätig war, und für das zweitgrößte, dass er sich nicht ständig, laufend und ritualhaft erklärte.

    Bei Pressekonferenzen zu Festnahmen oder Anklagen vermisse ich ganz praktisch gesehen eine kurze rechtliche Klarstellung, die immer wieder, als sei es das erste Mal, darüber informiert, was weshalb passiert, wer nun für welche Seite tätig wird, und weshalb es feste und gegensätzliche Rollen geben muss.

    Anklage ist nicht schon Gerechtigkeit.
    Da aber Festnahmen spektakulär berichtet werden, und Urteile im Normalfall höchstens nebenbei, nie aber der Sinn der komplizierten Wege zur Urteilsfindung, entstand in tausenden Fällen der falsche Eindruck, als sei der Rechtsstaat sinnlos träge.

    Menschen wie sie haben in diesen Fragen einen Wissensvorsprung, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie ihn hier pädagogisch umsetzten.

    Das im Forum offenbar werdende schnelle Urteil des Volksmundes über Herrn Wolbergs konnte ich in zwei Informationen zerlegen, erstens ist man von einem für Robin Hood gehaltenen Talent böse, dass es nicht von oben nach unten verteilte, zweitens möchte man an ihm das ganze System verurteilt sehen, und damit eine Wende einleiten.

    Das ist das Gegenteil von politischer Teilhabe breiter Schichten.

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  • Bernhard Leikam

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    Am Schluss wird der Wolbergs Staatssekretär im Bundesinnenministerium beim Staatsminister Horst Seehofer, wegen seiner Verdienste bei der bayerischen Landesbank oder so?!?!

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  • Giesinger

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    Ich bin auch sehr dankbar für diese mühevolle Zusammenstellung mit den diversen internen und auch externen Links. Stefan Aigner hat sich echt Mühe gemacht. Spannend wird es ja wohl ab Dienstag. Der Berichterstattung über die Verhandlungen sehe ich mit Spannung entgegen.

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  • Bürgerblick

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    Politikposse. Wenn ein SPD Landesschatzmeister- seines Zeichens Staatsanwalt einen Hinweis an die Staatsanwaltschaft Regensburg gibt, dann heißt das für den Justizminister ( CSU) : Danke für die Flanke. Weisungsbefugt an die Regensburger Staatsanwaltschaft heißt es dann: SPD – OB !!! Ich erwarte tiefgreifend Ermittlungsergebnisse für die öffentliche Außenwirkung. Gesagt- getan. Das LG Regensburg hat die Flanke abgeblockt. Sie wäre so ins „Aus“ gegangen

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  • Toni Erber

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    Bild 2.
    Hat etwa der ältere Herr seinen Haxen auf dem teueren Arena Gestühl abgelegt?

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  • mkv

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    Das Bild von der Flanke (@fw-Bürgerblick) passt nicht ganz. Man könnte daran denken, dass die Strafkammer den Anklage-Schuss der StA (Bestechlichkeit) durch eine Mauer-Bildung zunächst abwehrte.

    Da aber das Rennen für alle Seiten insoweit offen erscheint, kann Folgendes eintreten: Die zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung bezüglich Bestechlichkeit kann je nach Verlauf und Inhalt der Hauptverhandlung während dieser nachgeholt werden. Dadurch würde der Prozessgegenstand im Sinne einer Erweiterung bestimmt.

    In diesem Fall bestünde auch die Möglichkeit (Absatz 3 dieser Norm:
    https://dejure.org/gesetze/StPO/265.html), dass das Verfahren ausgesetzt wird und die Causa sich hinzieht.

    Es ist also auch hinsichtlich der Dauer des Verfahrens alles in den Wind geschrieben. Auch hier entsteht der Weg im Gehen.

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  • Mr. T

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    Das mit der Bestechlichkeit wird spätestens in einem weiteren Verfahren auf den Tisch kommen. Einer hat ja wegen Bestechung schon einen Strafbefehl akzeptiert. Also muss da auch jemand bestechlich gewesen sein.

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  • mkv

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    Ihre, @Mr. T., Behauptungen halten keiner Prüfung statt.

    Der fragliche Lebenssachverhalt wird in dem heute begonnenen Verfahren juristisch gewürdigt, ggf. auch durch die Revisionsinstanz, u.U. mit einer Wiederholung der Hauptverhandlung, woran sich erneute eine Revision anknüpfen kann usw. usf. Das Ende ist nicht einschätzbar.

    Wird sich der Nachweis der Bestechlichkeit in diesem Verfahren nicht führen lassen, wäre dieser von der StA erhobene Vorwurf in Richtung J. W. abschließend vom Tisch. Kein weiteres Verfahren. Das verbietet die Rechtskraft.

    Falsch ist die Behauptung, dass die bekannte im Strafbefehlsverfahren aktzeptierte Verurteilung wegen Bestechung zwingend eine Bestechlichkeit auf der “Empfänger-Seite” nach sich ziehen muss. Warum? Weil Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld auf Seiten des Empfängers je personifiziert zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden muss. Eine solche Feststellung ist nicht immer möglich. Eine “Spiegelbildlichkeit” ist daher keine zwingende Folge, ein Bestechung muss strafrechtlich nicht unbedingt eine Bestechlichkeit nach sich ziehen.

    Für alle, die beabsichtigen, die nächsten langen Monate den Prozess zu verfolgen, hier ist das notwendige Basiswissen:

    Hintergrund
    https://www.anwalt24.de/lexikon/bestechung

    Ausführlich, zum Ausdrucken, vor allem Ziffer IV 4
    https://epub.ub.uni-muenchen.de/25895/1/Walther_Korruptionsstrafrecht.pdf

    Sehr gut im Überblick, auch zum Tatb, RW und Schuld,
    http://rechtsanwalt-berlin.info/strafverteidiger-korruption.html

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  • Mr. T

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    Also muss für eine Bestechung keine Bestechlichkeit vorliegen? Interessant!
    Und es wird auch keine anderen Verfahren geben? Es wird ja angeblich noch in anderen Fällen ermittelt. Ich hätte gedacht, hier wird nur der Tretzel-Komplex verhandelt.
    Bitte um Aufklärung!

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  • mkv

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    Wenn Sie (Mr. T) sich einlesen wollen:

    Zunächst: §§ 243, 200 StPO und, wegen der aktuellen Unterbrechung der HV in R., auch
    https://sokolowski.org/strafrecht/bgh-zu-den-anforderungen-an-die-anklageschrift/125/

    Weg vom Korruptionsfall in R:
    Es liegt eine Bestechung vor. Beim Bestochenen fehlt es z.B. an der Schuldfähigkeit; er wird freigesprochen. Beide Straftatbestände sind unabhängig von einander zu prüfen und zu beurteilen.

    AllgemeIn
    In jeden Fall müssen zur Überzeugung des Gerichts feststehen: Die Erfüllung des Tatbestands (der Körperverletzung), die Rechtswidrigkeit der Tat (kein Rechtfertigungsgrund, wie etwa Notwehr) und die Schuld des Angeklagten (Vorsatz und Schuldfähigkeit). Immer dreistufige Prüfung.

    Ein anderer (!), weiterer(!) Sachverhalt als der, um den sich ein laufender Strafprozess rankt, ist gesondert und eigenständig zu ermitteln, ggf. zur Anklage etc. zu bringen.

    Daher stets die konkreten Anforderungen gemäß 243, 200 StPO. Angeklagter und Verteidiger müssen wissen, wie der konkrete strafrechtliche Vorwurf lautet, was er im einzelnen an behaupteten, zu beweisenden Tathandlungen umfasst. Darauf gründet sich dann ja auch die Rechtskraft des Urteils mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Aufklärend der ehemalige BGH-Richter Fischer
    https://www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/strafprozess-unter-verdacht-titel-fischer-im-recht/seite-5

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  • Lothgaßler

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    @Mr. T:
    Die Rechtsdeutungen der Juristen, das muss man nicht immer verstehen.
    Ok: Die Schuld muss nachgewiesen werden, bei jedem Einzelnen, also auch beim Geldempfänger.
    Aber: In solchen Fällen wünsche ich mir eine Beweislastumkehr. Ich ahne langsam, weshalb sich die Mafia in Deutschland (lt. diverser Berichte) so wohl fühlt und so selten Bestechung/Bestechlichkeit bzw. Vorteilsgewährung/Vorteilsannahme Rechtsfolgen nach sich ziehen.
    Der Bestochende muss nun nur noch behaupten, dass er von alledem nichts mitbekommen hat. Das glaubt ihm zwar keiner, aber widerlegen lässt sich das auch nicht.

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  • Taxifahrer

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    @Datko: Als Anhänger einer Partei, die mit rechtsradikalen Hooligans, NPD und Pegida demonstriert, sind Sie besser still.

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