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25 Jul2012
Reise gegen Residenzpflicht
Würzburg: Falsche Eindrücke und dubiose Rathaus-Deals/ UPDATE: Stadt widerspricht Aussagen der Flüchtlinge
Seit Dienstag reist der 34jährige Mohammad Kalali durch Deutschland, um gegen die Residenzpflicht für Flüchtlinge zu protestieren. In Würzburg gab es am Mittwoch eine Strafanzeige gegen ihn. Seine Reise setzt er trotzdem fort. Ein zweiter Zwischenbericht.
Zwischen Marienkirche und Persil-Pavillon: Das Protest-Camp Würzburg, wo Mohammad Kalali bereits mehr als 100 Tage gegen die deutsche Asylpolitik demonstriert hat. Foto: as
Kurz vor Mittag treffen wir in Würzburg ein. Hier, wo sich im Februar ein junger Mann in der Sammelunterkunft erhängt hat, protestieren die Flüchtlinge am längsten: 128 Tage. Mehrfach mussten sie mit ihrem Zelt schon umziehen. Derzeit steht der Pavillon mit den Fotos von Demonstrationen und Hinrichtungen im Iran und dem dafür verantwortlichem Staatschef Ahmadinedschad, der als Mörder dargestellt wird, auf dem Marktplatz. Im Hintergrund die Marienkirche, danben ein Waschmittel-Werbe-Pavillon. Fünf Männer halten sich derzeit rund um die Uhr auf.
Auf der Treppe vor der Marienkirche unterhalte ich mich mit Ajin Assadi. Er ist Elektroingenieur. Spricht gut Deutsch. Den Kurs hat er selbst bezahlt. Verwandte in München und Baden-Baden unterstützen ihn finanziell. Manchmal schaffen es seine Eltern, ihm aus dem Iran Geld zukommen zu lassen.
Dort hatte der 28jährige einen kleinen Betrieb. Seine Familie sei eine der reichsten im westlichen Teil des Iran. Assadi engagierte sich nicht politisch, darüber, dass er kein Moslem ist, sprach er nicht öffentlich. Es ging ihm gut. „Ich bin nicht wegen Geld nach Deutschland gekommen. Ich hatte ein schönes Leben“, erzählt der 28jährige. Und er hatte ein „Hobby“, wie es das Bundesamt für Migration nennt. Gemeinsam mit einem Freund entwickelte Assadi „Kampfroboter“ und nahm an Wettbewerben teil, die er zwei Mal gewann. Kurz darauf sei er von der Regierungsangehörigen angesprochen worden, um an einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten. Etwas Militärisches, das bei Demonstrationen zum Einsatz kommen sollte, vermutet er.
Das Bundesamt für Migration kennt Assadis Roboter von Videos, dort glaubt man ihm auch, was er studiert und gearbeitet hat. Doch dass er unter Druck gesetzt, von der Polizei verhört und mehrfach angerufen wurde, nachdem er das „Angebot“ der Regierung dankend abgelehnt hat, glaubt man ihm bei der Behörde nicht. „Ich wollte nicht fürs Militär arbeiten. Egal für wie viel Geld“, sagt Assadi. Vor 14 Tagen wurde sein Asylantrag abgelehnt. Eine Retourkutsche dafür, dass er sich am Würzburger Protest-Camp beteiligt, glaubt er. Ohne weiteres von der Hand zu weisen ist diese Vermutung nicht.
Asyl gegen Klappe halten?
Kurz nachdem die Proteste in Würzburg begonnen hatten und erste mediale Wellen schlugen, wurden einige Flüchtlinge zu einem Amtsleiter ins Rathaus geladen, erzählt eine Unterstützerin. Der Deal, der demnach dort angeboten wurde: Ihr beendet das Camp, dafür bekommt ihr einen sicheren Aufenthalt. Da werde man die guten Kontakte zur CSU nutzen. Auf Nachfrage bestätigen zwei Flüchtlinge dieses Gespräch.
UPDATE am 27. Juli: Die Stadt Würzburg widerspricht diesen Aussagen massiv. Ein solches Angebot habe es nie gegeben, so ein Sprecher. Bei allen Gesprächen mit den Flüchtlingen seien Zeugen zugegen gewesen.
Ungeachtet dessen, ob es nun dieses Angebot gab oder nicht:
Der Protest ging weiter, mehrere Flüchtlinge traten in den Hungerstreik. Einige nähten sich die Lippen zu.
Und es ist erstaunlich, dass nach Beginn dieses Hungerstreiks über 20 Asylanträge, die bis dahin monatelang nicht bearbeitet worden waren, plötzlich entschieden wurden: alle positiv. In der Hoffnung, so den Protest einzudämmen und von der Straße zu bekommen? Hat der Druck gewirkt?
Bundesamt-Chef: „Falscher Eindruck“
Der Präsident des Bundesamts Manfred Schmidt dementierte derartige Vermutungen bei einer Podiumsdiskussion in Würzburg heftig. Da entstünde ein falscher Eindruck. Das alles habe der normalen Bearbeitungszeit entsprochen.
Indes: Seit die Proteste sich auf andere Städte ausweiten, häufen sich die negativen Bescheide in Würzburg – wie in Assadis Fall. Doch dass man sich dadurch nicht davon abbringen lässt, weiter auf der Straße zu protestieren, zeigt sich daran, dass sich unter den „Bewohnern“ des Protest-Zelts zwei Männer befinden, die bereits einen positiven Bescheid erhalten haben.
„Hier geht es schon lange nicht mehr nur um mich“, sagt einer von ihnen. Es gehe darum, dass man Menschen auf der Flucht nicht wie Kriminelle behandeln könne. Auch Assadi kündigt an, weiter protestieren zu wollen, „egal, ob ich anerkannt werde oder nicht.“ Er habe die Chance gehabt, eine Schule zu bezahlen, um Deutsch zu lernen. Er habe Geld und Unterstützung von Verwandten, um in Deutschland einen Neuanfang zu machen, so ihn denn der deutsche Staat lassen sollte. „Diese Chance haben andere nicht.“ Wieder die gleiche Forderung: Gleiches Recht für alle. Bewegungsfreiheit. Das Recht, zu arbeiten. Selbstbestimmt leben.
Strafanzeige: „Ein Problem des deutschen Staats, nicht meines“
Noch während wir im Gespräch sind, kommt eine Gruppe von fünf Polizisten zum Protest-Camp und kontrolliert die Aufenthaltsgenehmigungen. Alle Gespräche dokumentiert ein Beamter mit der Kamera. Man sucht nach Mohammad – auch die lokale Mainpost hat davon berichtet, dass er bewusst gegen die Residenzpflicht verstoßen und nach Würzburg kommen will. Der „Gesuchte“ wartet bei der Marienkirche bis die Beamten zu ihm kommen. Er hat damit gerechnet.
Ausnehmend freundlich und korrekt werden ihm seine Rechte und sein Verstoß gegen die Residenzpflicht vorgehalten. Assadi soll dolmetschen. Weil es nicht das erste Mal ist, dass er gegen die Residenzpflicht verstößt – Mohammad war bereits über 100 Tage beim Würzburger Protestcamp, obwohl er doch die Oberpfalz nicht verlassen hätte dürfen, werde aus der Ordnungswidrigkeit nun eine Straftat, erklärt ein Beamter.
Der 34jährige hört lächelnd und achselzuckend zu, nickt ab und an. „Es ist mir egal“, meint er nur, als ich ihn später auf die Anzeige anspreche. „Ich habe nichts verbrochen. Ich reise und besuche Freunde.“ Und die Residenzpflicht? „Die ist ein Problem des deutschen Staats, nicht meines“, sagt er und redet dann weiter mit seinen Würzburger Freunden. Am späten Nachmittag fahren wir weiter nach Düsseldorf.
Für wiederholte Verstöße gegen die Residenzpflicht (eine europaweit einmaliges, deutsches Sonderrecht übrigens) droht bis zu einem Jahr Gefängnis.
So so, Gesetze sind also Sache des Deutschen Staates, und wenn ein Asylbewerber dagegen verstößt, ist ihm das egal. Dann frage ich mich, warum dieser Mann noch nicht abgeschoben wurde. Wer glaubt, das er, nur weil er kein Deutscher ist, Gesetze in Deutschland nicht beachten muss, ist hier fehl am Platz.
@Frank
Seufz… Freizügigkeit ist ein Menschenrecht. Wenn dieses (und andere!) von den herrschenden deutschen Gesetzen missachtet wird, darf man protestieren, meinetwegen doch auch unter Verwendung von Kraftausdrücken.
Ich bewundere den Mut dieser Leute.
Als echte Sturschädel passen sie gerade nach Bayern.
Zwei Zitate aus dem bereits erwähnten Urteil des BVerfG liefern ohne weiteres legitime Gründe des geschilderten Widerstands. Darin finden sich materielle Gründe – sicher hilfreicher als salopp und unüberlegt dahingesagte Sätze, von denen abzuraten ist.
Zwei Zitate des BVerfG:
“Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.”
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher
Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben; dies sind einheitlich zu sichernde Bedarfe.”
Wenn demnach auch politische Betätigung nach dem BVerfG nicht nur zulässig, sonder zu sichern(!) ist, dann sind die angedeuteten behördlichen Ansätze – Asyl gegen Klappe halten – per se grundrechtswidrig und ggf. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzuweisen.
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Nur von “eingeschränkt” ist in Artikel 11 die Rede. Nicht vom Verbieten. Und diese “Einschränkung” ist im Lichte der vorgetragenen Zitate des BVerfG zu verstehen, wonach im aufgezeigten Umfang die Rechte des einzelnen Asylberwerbers einheitlich zu sichern sind.
“wenn ein Asylbewerber dagegen verstößt, ist ihm das egal. Dann frage ich mich, warum dieser Mann noch nicht abgeschoben wurde. Wer glaubt, das er, nur weil er kein Deutscher ist, Gesetze in Deutschland nicht beachten muss, ist hier fehl am Platz.”
Gerade weil dieser Asylbewerber die ihm gewährte Hilfe überhaupt nicht schätzt erwarte ich, daß sein bewußter Rechtsbruch angemessen gewürdigt wird.
Gesetze sind dafür da um das sie eingehalten und auch überwacht werden, noch gilt das Gesetz und nicht die Regeln von Ausländern die gern möchten, das der Deutsche Staat ihm eine Heimat und auch eine Zukunft gibt.Da jemand jetzt schon sagt ” das Gesetz ist mir egal, ich mache was ich will” wie wird es wohl erst dann oder?? Nee so geht es nun gar nicht-Protest- JA – aber öffentlich gegen eine Gesetz verstoßen- Nein!!!Da können ja in Zukunft alle sagen- Strafe wegen Falschparkens- nein – interssiert mich nicht – ich bezahle nicht und parke bewußt immer wieder falsch- leider folgt dann auch der Staat- indem man Menschen die ihre Strafe nicht bezahlen- na was- einsperrt – noch Fragen ???
Wenn ich hier so die Kommentare lese,dann bekomme ich das kotzen.
Er soll abgeschoben werden,weil er sich nicht an das deutsche Gesetz hält?welches nebenbei gesagt, nicht für Deutsche gilt!
Es hat nämlich nichts mit Gesetzen zu tun,sondern mit Ungerechtigkeit der unbeweglichkeit! Willkürliche Urlaubsscheinvergaben tragen noch mehr dazu bei!
Ich weiß ja nicht,ob einer von euch Biodeutschen (danke an den Ausdruckgeber….ich mag dieser Wort sehr) überhaupt weiß,was es heißt nur sich in einer Stadt aufzuhalten..seine Freunde nicht besuchen zu dürfen…
Also bitte liebe BIODEUTSCHEN fangt endlich an zu denken!!!!
SOLIDARITÄT MIT ALLEN FLÜCHTLINGEN!!!!
Kein. Mensch ist illegal!!!!
Ich würde die Empörung mal wieder runterfahren. Klar hält sich Kalali nicht an die Regeln, und klar ist das prinzipiell nicht okay – aber hey, was er tut, ist nicht schlimmer als das, was jeder von uns gelegentlich tut, wenn er oder sie bei einer roten Fußgängerampel einfach weiterlatscht. Deutschland wäre ziemlich leer, würde man deswegen die Übeltäter gleich ausweisen.
@ hedda & birke
bitte
mkveits am 25. Juli 2012 um 18:23 Uhr hier im faden lesen, dabei das hirn einschalten und dann keinen unfug mehr bitte.
und zu den abstrusen gedanken bezüglich wohnungen und ALG2 empfänger –
wenn ein vermieter schlau ist, vermietet er so, das er immer pünklich zum termin garantiert die miete überwiesen bekommt- sicherer als vom staat kannst wohl kaum sein
@schorsch- was heißt hier Unfug- immer noch haben wir freie Meinungsäußerung- wir denken eben so !!! – und bleiben dabei-gegen das Gesetz verstoßen – geht nicht- ist auch ganz toll wenn dies unsere Jugendlichen ( und mit denen arbeite ich) lesen, die sagen dann- wozu zur Schule gehen und warum Ordnungsgeld für die Eltern( ich pfeif auf die Gesetze) nee so geht es eben nicht, denn Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat und Gesetze sind einzuhalten, das die geändert werden müssen , ein klares Ja von mir, aber solange sie gültig sind hat man sich danach zu richten und was die Wohnungssuche ALG 2 Empfänger angeht- das ist so – nix Wohnung vom Vermieter ( merke dies bei meinen “gestrauchelten” Jugendlichen, die Vermieter sagen klar- wir wollen keine Hartz 4 im Haus!!! So ist das!!!
Also wie stellen sich denn die Asylsuchenden dann die Wohnungssuche vor, die Kommunen haben schon lange keine Wohnungen mehr, sind alle in Beständen von großen Wohnungsunternehmen und dort entscheidet der Makler wer reinkommt und nicht der Wohnungssuchende .
Also realistisch sehen.
@ hedda
es geht ja bei dem ordnungsgeld für schulschwänzer nicht wirklich darum, das die tölpel da erscheinen.
ich denke, jeder lehrer in einer klasse mit schülern, die nur da sind, weil sie unter die schulpflicht fallen, ist froh, wenn wenn nur die kommen, die auch was lernen wollen.
es ist dann sehr einfach krank zu sein, man muss halt einen zettel vom arzt bringen.
d.h. die schule ist von der aufsichtspflicht entbunden und alles ist in trockenen tüchern, weil keine gelangweilten hanswursten den untericht stören.
und es würde zumindest den praktischen lehrnerfolg dokumentieren, das sich der “schüler” um die dinge in seinem leben selbstständig kümmert
das ein sozilagesetzbuch 2- grundsicherungsberechtigter halt nicht überall wohnen kann, sondern dann halt im burgweintinger ghetto wohnen muss- schicksal- ich denke aber das ein asylsuchender mit mindestens den gleichen schwierigkeiten zu kämpfen hat
Hedda: “@schorsch- was heißt hier Unfug- immer noch haben wir freie Meinungsäußerung- wir denken eben so !!! ”
Hindert Euch hier jemand dran Euren Schwachfug zu verzapfen?
Und übrigens kann ich das noch ganz anders nennen als Unfug – ICH und die anderer Meinung als “Ihr” haben nämlich ebenso wie du das Recht ihre Meinung frei zu äußern – solange es Herrn Aigner nicht zu blöd wird – DER nämlich kann hier jedem das Maul verbieten – DAS ist sein Recht!
Da guckste was?
Und wenn du “deinen” Jugendlichen nichts anderes zu sagen weißt, warum sie in die Schule gehen sollten, als um Gesetze einzuhalten, und weil sonst die Eltern…………..
Na Prost Mahlzeit, da muss einen weiter wirklich nichts mehr wundern.
Ja, liebe(r) Hedda, ich hätte da schon noch ein paar Fragen. Ich weiß, man sollte Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, und das soll jetzt auch kein missglückter Nazivergleich werden (die missglücken nämlich immer), aber:
Hatte Ihrer Meinung nach dann auch Georg Elser Unrecht, als er Hitler in die Luft jagen wollte?
Hätte Rosa Parks sich brav auf einen der ihr zugewiesenen Plätze sitzen sollen?
Hatten Sie es noch nie eilig und haben sich bewusst gesagt: “Das Tempolimit ist mir jetzt egal, ich riskiere einen Punkt in Flensburg”?
Und wenn morgen ein Gesetz erlassen wird, das besagt, alle BürgerInnen, die “das” und “dass” nicht auseinanderhalten können, müssten sich selbst anzeigen, würden Sie dann sofort bei der Polizei vorstellig werden?
Will sagen: Es gibt sinnvolle Gesetze. Es gibt aber auch Unmenschlichkeiten, Sinnlosigkeiten, Bösartigkeiten; es gibt Ausnahmesituationen und Grauzonen. Das Leben ist nicht so schwarz-weiß wie das Gesetzbuch, das anscheinend auf Ihrem Nachtkästchen liegt.
Ihr blinder Gehorsam, Ihre Gesetzesgläubigkeit kotzen mich an.
der grund, aus dem bei vielen vermietern die klappe fällt, ist der, dass mittendrin die zahlungsgrundlage wegfallen kann. der staat bürgt und zahlt nur so lange, wie er auch muss.
der eigentlich erfreuliche umstand, dass jemand wieder arbeit gefunden hat, beendet die pflicht zur zahlung durchs amt übergangslos.
aus datenschutzgründen wird dies einem vermieter selbstverständlich nicht mitgeteilt.
ggf. kommt ein schreiben, dass eine staatlicherseits gestellte kaution zurückzuzahlen ist – und ebenso ggf. vom mieter erneut eingefordert werden kann.
da ist dann das erste problem: woher soll der eben noch bedürftige mieter plötzlich 3 monatmieten kaution herzaubern?
und da nun leider einiges an übertriebenen schauergeschichten kursiert, in denen mietverhältnisse zu horrortrips geworden sein sollen, geht der vermieter lieber “auf nummer sicher” – erst recht in regensburg, wo derzeit ja genug nachfrage herrscht.
die sichere nummer ist jedenfalls leider nicht unbedingt die, in der der staat für einige zeit eine miete übernimmt…
“Die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union und existiert nur in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist die Residenzpflicht auf das Landesgebiet ausgedehnt, Asylsuchende und geduldete ausländische Staatsbürger dürfen sich also im ganzen Landesgebiet aufhalten.”
Anerkannte Flüchtlinge genießen nach Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkte Freizügigkeit!
Die Anerkennung zu verschleppen (und dies scheint mir bei einer Verfahrensdauer von 2-3 Jahren wohl zweifellos der Fall zu sein) dient also offenbar anderen Zwecken (etwa der Abschreckung vor Flüchtlingen) ist aber aus meiner Sicht zweifellos rechtswidrig und stellt nach meinem Rechtsverständnis nicht nur einen Verstoß gegen das GG sondern auch gegen die internationalen Menschenrechte dar.
***Anerkennung zu verschleppen (und dies scheint mir bei einer Verfahrensdauer von 2-3 Jahren wohl zweifellos der Fall zu sein) dient also offenbar anderen Zwecken (etwa der Abschreckung vor Flüchtlingen) ist aber aus meiner Sicht zweifellos rechtswidrig und stellt nach meinem Rechtsverständnis nicht nur einen Verstoß gegen das GG sondern auch gegen die internationalen Menschenrechte dar.***
Hallo Manfred Hellwig,
angesichts der Ablehnungsqoute von deutlich über 90 % ist es ja gerade anders herum. Die Verfahren werden doch niocht von den Behörden oder der Justiz, sondern von den Antragstellern verschleppt. Die nutzen den Rechtsweg missbräuchlich bis zum Letzten aus, werfen ihre Pässe weg und geben falsche Personalien an, um möglichst lange in Deutschland bleiben zu können.
@Johannes- traurig Ihre Ausdrucksweise- ich blieb bisher im Ausdruck vernünftig- aber wenn Sie schreiben ” es kotzt Sie an” nun ja da kann ich nix mehr dazu sagen und arbeite mit meinen Jugendlichen weiter, von denen übrigens 50 % aus Hartz 4 Familien stammen.
Aber ich sehe das gelassen ,tun Sie sich keinen Zwang Ich dachte man kann hier seine freie Meinung sagen oder ???
Schönen Abend noch aus Bremen!!!
schön, dass Sie das gelassen sehen. Und natürlich können sie hier frei Ihre Meinung sagen! Sie müssen mir aber auch zugestehen, dass mich diese Meinung ankotzen darf. Das Wort verbieten will ich Ihnen deswegen aber noch lange nicht. Eine ernsthafte Antwort auf meine (nicht nur rein rhetorisch gemeinten) Fragen würde mich trotzdem interessieren!
Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß bei der Arbeit mit “Ihren” Jugendlichen, von denen 50% aus Hartz-4-Familien stammen. (Was das allerdings mit meinem Kommentar und dem Thema an sich zu tun hat, bleibt mir schleierhaft.)
1. stehen ihre behaupteten Zahlen im krassen Widerspruch zu den offiziellen Zahlen des bamf! Danach wurden im 1. Hj ca 25000 Asyl-Anträge nach Anhörung entschieden. Davon wurden 45 % als unbegründet abgelehnt. 1/3 erhielt Asyl, Flüchtlingsschutz oder Abschiebeverbot. Bei ca. 22 % gibt es eine Formalentscheidung.
2. Sie behaupten erneut, dass Antragsteller reihenweise Pässe wegschmeissen. @MHH hat sie in einem anderen Thread bei r-digital zum gleichen Thema aufgefordert, Beweise (insbesondere zu den Regensburger Iranern) zu liefern. Das haben Sie bisher nicht gemacht, behaupten es hier aber erneut. Dies ist üble Nachrede!
3. es gehört auch ein Widerspruchsverfahren zu den demokratischen Rechten. Deswegen hat es aber kein Asylbewerber in der Hand, das Verfahren auf 2-3 Jahre auszudehnen. Die Entscheidung des bamf ist nämlich ein einseitiger Verwaltungsakt und keine juristische Entscheidung.
4. es gibt keine “Mißbräuchliche Nutzung des Rechtswegs”! Oder passt es nicht in ihr Weltbild, dass auch Asylbewerber Rechte haben?
[…] ohne Erlaubnis quer durch Deutschland reist und bewusst gegen geltende Gesetze verstößt (in Würzburg gab es deshalb bereits eine Strafanzeige), wird nur am Rande gefragt. „Ich habe niemanden etwas weggenommen. Ich habe niemanden […]
@ Hedda: Gesetze sind nichts statisches. Und es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Recht und Gesetz. Und manchmal eine Kluft zwischen den beiden. Im Sinne der Gerechtigkeit gilt es, diese zu überwinden. Das nennt man Epikie. Schon Aristoteles kannte sie und Thomas von Aquin hat sie später weiter verteidigt. Moralisches Handeln und Gesetz sind manchmal zweierlei, wie man z.B. Unrechtsstaaten wie dem Iran gut beobachten kann. Da gibt es auch Gesetze….. nur welche halt! Und auch bei uns können und müssen Gesetze verändert werden, wenn sie der Gerechtigkeit nicht Genüge tun. Es geht dabei niemals um Willkür, aber immer um Gerechtigkeit.
[…] Dust Hossein – er demonstriert bereits seit dem 19. März und war unter anderem mehrere Monate im Protest-Camp in Würzburg – wurde am Mittwoch in Würzburg von der Polizei festgenommen. Er dürfe sich nur in […]
[…] nur vier Fälle zur Sprache – vom Juni, Juli und August 2012 in Nürnberg und Würzburg vor. Auch der Verstoß während seiner öffentlichen Reise gegen die Residenzpflicht wird nicht aufgeführt, obwohl er im selben Zeitraum […]
Frank Z.
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So so, Gesetze sind also Sache des Deutschen Staates, und wenn ein Asylbewerber dagegen verstößt, ist ihm das egal. Dann frage ich mich, warum dieser Mann noch nicht abgeschoben wurde. Wer glaubt, das er, nur weil er kein Deutscher ist, Gesetze in Deutschland nicht beachten muss, ist hier fehl am Platz.
Immanuel K. Anti
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@Frank
Seufz… Freizügigkeit ist ein Menschenrecht. Wenn dieses (und andere!) von den herrschenden deutschen Gesetzen missachtet wird, darf man protestieren, meinetwegen doch auch unter Verwendung von Kraftausdrücken.
Ich bewundere den Mut dieser Leute.
Als echte Sturschädel passen sie gerade nach Bayern.
mkveits
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Zwei Zitate aus dem bereits erwähnten Urteil des BVerfG liefern ohne weiteres legitime Gründe des geschilderten Widerstands. Darin finden sich materielle Gründe – sicher hilfreicher als salopp und unüberlegt dahingesagte Sätze, von denen abzuraten ist.
Zwei Zitate des BVerfG:
“Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.”
“Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher
Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben; dies sind einheitlich zu sichernde Bedarfe.”
Quelle: PM BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html
Wenn demnach auch politische Betätigung nach dem BVerfG nicht nur zulässig, sonder zu sichern(!) ist, dann sind die angedeuteten behördlichen Ansätze – Asyl gegen Klappe halten – per se grundrechtswidrig und ggf. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zurückzuweisen.
Frank Z.
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@Immanuel K. Anti – Kannst du lesen?
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
mkveits
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Nur von “eingeschränkt” ist in Artikel 11 die Rede. Nicht vom Verbieten. Und diese “Einschränkung” ist im Lichte der vorgetragenen Zitate des BVerfG zu verstehen, wonach im aufgezeigten Umfang die Rechte des einzelnen Asylberwerbers einheitlich zu sichern sind.
Fan
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Ich wollte mal Danke sagen, dass Regensburg Digital das alles in dieser Form dokumentiert!
Birke
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“wenn ein Asylbewerber dagegen verstößt, ist ihm das egal. Dann frage ich mich, warum dieser Mann noch nicht abgeschoben wurde. Wer glaubt, das er, nur weil er kein Deutscher ist, Gesetze in Deutschland nicht beachten muss, ist hier fehl am Platz.”
Gerade weil dieser Asylbewerber die ihm gewährte Hilfe überhaupt nicht schätzt erwarte ich, daß sein bewußter Rechtsbruch angemessen gewürdigt wird.
Hedda
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Gesetze sind dafür da um das sie eingehalten und auch überwacht werden, noch gilt das Gesetz und nicht die Regeln von Ausländern die gern möchten, das der Deutsche Staat ihm eine Heimat und auch eine Zukunft gibt.Da jemand jetzt schon sagt ” das Gesetz ist mir egal, ich mache was ich will” wie wird es wohl erst dann oder?? Nee so geht es nun gar nicht-Protest- JA – aber öffentlich gegen eine Gesetz verstoßen- Nein!!!Da können ja in Zukunft alle sagen- Strafe wegen Falschparkens- nein – interssiert mich nicht – ich bezahle nicht und parke bewußt immer wieder falsch- leider folgt dann auch der Staat- indem man Menschen die ihre Strafe nicht bezahlen- na was- einsperrt – noch Fragen ???
Katha
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Wenn ich hier so die Kommentare lese,dann bekomme ich das kotzen.
Er soll abgeschoben werden,weil er sich nicht an das deutsche Gesetz hält?welches nebenbei gesagt, nicht für Deutsche gilt!
Es hat nämlich nichts mit Gesetzen zu tun,sondern mit Ungerechtigkeit der unbeweglichkeit! Willkürliche Urlaubsscheinvergaben tragen noch mehr dazu bei!
Ich weiß ja nicht,ob einer von euch Biodeutschen (danke an den Ausdruckgeber….ich mag dieser Wort sehr) überhaupt weiß,was es heißt nur sich in einer Stadt aufzuhalten..seine Freunde nicht besuchen zu dürfen…
Also bitte liebe BIODEUTSCHEN fangt endlich an zu denken!!!!
SOLIDARITÄT MIT ALLEN FLÜCHTLINGEN!!!!
Kein. Mensch ist illegal!!!!
Oje...
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Ich würde die Empörung mal wieder runterfahren. Klar hält sich Kalali nicht an die Regeln, und klar ist das prinzipiell nicht okay – aber hey, was er tut, ist nicht schlimmer als das, was jeder von uns gelegentlich tut, wenn er oder sie bei einer roten Fußgängerampel einfach weiterlatscht. Deutschland wäre ziemlich leer, würde man deswegen die Übeltäter gleich ausweisen.
schorsch
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@ hedda & birke
bitte
mkveits am 25. Juli 2012 um 18:23 Uhr hier im faden lesen, dabei das hirn einschalten und dann keinen unfug mehr bitte.
und zu den abstrusen gedanken bezüglich wohnungen und ALG2 empfänger –
wenn ein vermieter schlau ist, vermietet er so, das er immer pünklich zum termin garantiert die miete überwiesen bekommt- sicherer als vom staat kannst wohl kaum sein
Hedda
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@schorsch- was heißt hier Unfug- immer noch haben wir freie Meinungsäußerung- wir denken eben so !!! – und bleiben dabei-gegen das Gesetz verstoßen – geht nicht- ist auch ganz toll wenn dies unsere Jugendlichen ( und mit denen arbeite ich) lesen, die sagen dann- wozu zur Schule gehen und warum Ordnungsgeld für die Eltern( ich pfeif auf die Gesetze) nee so geht es eben nicht, denn Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat und Gesetze sind einzuhalten, das die geändert werden müssen , ein klares Ja von mir, aber solange sie gültig sind hat man sich danach zu richten und was die Wohnungssuche ALG 2 Empfänger angeht- das ist so – nix Wohnung vom Vermieter ( merke dies bei meinen “gestrauchelten” Jugendlichen, die Vermieter sagen klar- wir wollen keine Hartz 4 im Haus!!! So ist das!!!
Also wie stellen sich denn die Asylsuchenden dann die Wohnungssuche vor, die Kommunen haben schon lange keine Wohnungen mehr, sind alle in Beständen von großen Wohnungsunternehmen und dort entscheidet der Makler wer reinkommt und nicht der Wohnungssuchende .
Also realistisch sehen.
schorsch
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@ hedda
es geht ja bei dem ordnungsgeld für schulschwänzer nicht wirklich darum, das die tölpel da erscheinen.
ich denke, jeder lehrer in einer klasse mit schülern, die nur da sind, weil sie unter die schulpflicht fallen, ist froh, wenn wenn nur die kommen, die auch was lernen wollen.
es ist dann sehr einfach krank zu sein, man muss halt einen zettel vom arzt bringen.
d.h. die schule ist von der aufsichtspflicht entbunden und alles ist in trockenen tüchern, weil keine gelangweilten hanswursten den untericht stören.
und es würde zumindest den praktischen lehrnerfolg dokumentieren, das sich der “schüler” um die dinge in seinem leben selbstständig kümmert
das ein sozilagesetzbuch 2- grundsicherungsberechtigter halt nicht überall wohnen kann, sondern dann halt im burgweintinger ghetto wohnen muss- schicksal- ich denke aber das ein asylsuchender mit mindestens den gleichen schwierigkeiten zu kämpfen hat
Dubh
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Hedda: “@schorsch- was heißt hier Unfug- immer noch haben wir freie Meinungsäußerung- wir denken eben so !!! ”
Hindert Euch hier jemand dran Euren Schwachfug zu verzapfen?
Und übrigens kann ich das noch ganz anders nennen als Unfug – ICH und die anderer Meinung als “Ihr” haben nämlich ebenso wie du das Recht ihre Meinung frei zu äußern – solange es Herrn Aigner nicht zu blöd wird – DER nämlich kann hier jedem das Maul verbieten – DAS ist sein Recht!
Da guckste was?
Und wenn du “deinen” Jugendlichen nichts anderes zu sagen weißt, warum sie in die Schule gehen sollten, als um Gesetze einzuhalten, und weil sonst die Eltern…………..
Na Prost Mahlzeit, da muss einen weiter wirklich nichts mehr wundern.
Johannes
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Ja, liebe(r) Hedda, ich hätte da schon noch ein paar Fragen. Ich weiß, man sollte Äpfel nicht mit Birnen vergleichen, und das soll jetzt auch kein missglückter Nazivergleich werden (die missglücken nämlich immer), aber:
Hatte Ihrer Meinung nach dann auch Georg Elser Unrecht, als er Hitler in die Luft jagen wollte?
Hätte Rosa Parks sich brav auf einen der ihr zugewiesenen Plätze sitzen sollen?
Hatten Sie es noch nie eilig und haben sich bewusst gesagt: “Das Tempolimit ist mir jetzt egal, ich riskiere einen Punkt in Flensburg”?
Und wenn morgen ein Gesetz erlassen wird, das besagt, alle BürgerInnen, die “das” und “dass” nicht auseinanderhalten können, müssten sich selbst anzeigen, würden Sie dann sofort bei der Polizei vorstellig werden?
Will sagen: Es gibt sinnvolle Gesetze. Es gibt aber auch Unmenschlichkeiten, Sinnlosigkeiten, Bösartigkeiten; es gibt Ausnahmesituationen und Grauzonen. Das Leben ist nicht so schwarz-weiß wie das Gesetzbuch, das anscheinend auf Ihrem Nachtkästchen liegt.
Ihr blinder Gehorsam, Ihre Gesetzesgläubigkeit kotzen mich an.
norbert e. wirner
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hallo, schorsch!
der grund, aus dem bei vielen vermietern die klappe fällt, ist der, dass mittendrin die zahlungsgrundlage wegfallen kann. der staat bürgt und zahlt nur so lange, wie er auch muss.
der eigentlich erfreuliche umstand, dass jemand wieder arbeit gefunden hat, beendet die pflicht zur zahlung durchs amt übergangslos.
aus datenschutzgründen wird dies einem vermieter selbstverständlich nicht mitgeteilt.
ggf. kommt ein schreiben, dass eine staatlicherseits gestellte kaution zurückzuzahlen ist – und ebenso ggf. vom mieter erneut eingefordert werden kann.
da ist dann das erste problem: woher soll der eben noch bedürftige mieter plötzlich 3 monatmieten kaution herzaubern?
und da nun leider einiges an übertriebenen schauergeschichten kursiert, in denen mietverhältnisse zu horrortrips geworden sein sollen, geht der vermieter lieber “auf nummer sicher” – erst recht in regensburg, wo derzeit ja genug nachfrage herrscht.
die sichere nummer ist jedenfalls leider nicht unbedingt die, in der der staat für einige zeit eine miete übernimmt…
Manfred Hellwig
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“Die Residenzpflicht ist einmalig in der Europäischen Union und existiert nur in Deutschland. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist die Residenzpflicht auf das Landesgebiet ausgedehnt, Asylsuchende und geduldete ausländische Staatsbürger dürfen sich also im ganzen Landesgebiet aufhalten.”
aus wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht_%28Asylverfahrensgesetz%29
Anerkannte Flüchtlinge genießen nach Genfer Flüchtlingskonvention uneingeschränkte Freizügigkeit!
Die Anerkennung zu verschleppen (und dies scheint mir bei einer Verfahrensdauer von 2-3 Jahren wohl zweifellos der Fall zu sein) dient also offenbar anderen Zwecken (etwa der Abschreckung vor Flüchtlingen) ist aber aus meiner Sicht zweifellos rechtswidrig und stellt nach meinem Rechtsverständnis nicht nur einen Verstoß gegen das GG sondern auch gegen die internationalen Menschenrechte dar.
Birke
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***Anerkennung zu verschleppen (und dies scheint mir bei einer Verfahrensdauer von 2-3 Jahren wohl zweifellos der Fall zu sein) dient also offenbar anderen Zwecken (etwa der Abschreckung vor Flüchtlingen) ist aber aus meiner Sicht zweifellos rechtswidrig und stellt nach meinem Rechtsverständnis nicht nur einen Verstoß gegen das GG sondern auch gegen die internationalen Menschenrechte dar.***
Hallo Manfred Hellwig,
angesichts der Ablehnungsqoute von deutlich über 90 % ist es ja gerade anders herum. Die Verfahren werden doch niocht von den Behörden oder der Justiz, sondern von den Antragstellern verschleppt. Die nutzen den Rechtsweg missbräuchlich bis zum Letzten aus, werfen ihre Pässe weg und geben falsche Personalien an, um möglichst lange in Deutschland bleiben zu können.
Hedda
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@Johannes- traurig Ihre Ausdrucksweise- ich blieb bisher im Ausdruck vernünftig- aber wenn Sie schreiben ” es kotzt Sie an” nun ja da kann ich nix mehr dazu sagen und arbeite mit meinen Jugendlichen weiter, von denen übrigens 50 % aus Hartz 4 Familien stammen.
Aber ich sehe das gelassen ,tun Sie sich keinen Zwang Ich dachte man kann hier seine freie Meinung sagen oder ???
Schönen Abend noch aus Bremen!!!
Johannes
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Liebe(r) Hedda,
schön, dass Sie das gelassen sehen. Und natürlich können sie hier frei Ihre Meinung sagen! Sie müssen mir aber auch zugestehen, dass mich diese Meinung ankotzen darf. Das Wort verbieten will ich Ihnen deswegen aber noch lange nicht. Eine ernsthafte Antwort auf meine (nicht nur rein rhetorisch gemeinten) Fragen würde mich trotzdem interessieren!
Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß bei der Arbeit mit “Ihren” Jugendlichen, von denen 50% aus Hartz-4-Familien stammen. (Was das allerdings mit meinem Kommentar und dem Thema an sich zu tun hat, bleibt mir schleierhaft.)
Manfred Hellwig
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@Birke: Sie verdrehen die Tatsachen, denn
1. stehen ihre behaupteten Zahlen im krassen Widerspruch zu den offiziellen Zahlen des bamf! Danach wurden im 1. Hj ca 25000 Asyl-Anträge nach Anhörung entschieden. Davon wurden 45 % als unbegründet abgelehnt. 1/3 erhielt Asyl, Flüchtlingsschutz oder Abschiebeverbot. Bei ca. 22 % gibt es eine Formalentscheidung.
2. Sie behaupten erneut, dass Antragsteller reihenweise Pässe wegschmeissen. @MHH hat sie in einem anderen Thread bei r-digital zum gleichen Thema aufgefordert, Beweise (insbesondere zu den Regensburger Iranern) zu liefern. Das haben Sie bisher nicht gemacht, behaupten es hier aber erneut. Dies ist üble Nachrede!
3. es gehört auch ein Widerspruchsverfahren zu den demokratischen Rechten. Deswegen hat es aber kein Asylbewerber in der Hand, das Verfahren auf 2-3 Jahre auszudehnen. Die Entscheidung des bamf ist nämlich ein einseitiger Verwaltungsakt und keine juristische Entscheidung.
4. es gibt keine “Mißbräuchliche Nutzung des Rechtswegs”! Oder passt es nicht in ihr Weltbild, dass auch Asylbewerber Rechte haben?
„Ein Apartheids-Gesetz“ | Regensburg Digital
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[…] ohne Erlaubnis quer durch Deutschland reist und bewusst gegen geltende Gesetze verstößt (in Würzburg gab es deshalb bereits eine Strafanzeige), wird nur am Rande gefragt. „Ich habe niemanden etwas weggenommen. Ich habe niemanden […]
Silvia Gross
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@ Hedda: Gesetze sind nichts statisches. Und es gibt immer noch einen Unterschied zwischen Recht und Gesetz. Und manchmal eine Kluft zwischen den beiden. Im Sinne der Gerechtigkeit gilt es, diese zu überwinden. Das nennt man Epikie. Schon Aristoteles kannte sie und Thomas von Aquin hat sie später weiter verteidigt. Moralisches Handeln und Gesetz sind manchmal zweierlei, wie man z.B. Unrechtsstaaten wie dem Iran gut beobachten kann. Da gibt es auch Gesetze….. nur welche halt! Und auch bei uns können und müssen Gesetze verändert werden, wenn sie der Gerechtigkeit nicht Genüge tun. Es geht dabei niemals um Willkür, aber immer um Gerechtigkeit.
Hartzer
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Mensch Hedda, dass du dich mit diesen Hartzern überhaupt abgibst…. RESPECT …
Flüchtlingsproteste in Würzburg. Selbstorganisation und Widerstand gegen Rassismus und Bevormundung « BiKri
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