Weiterer Unternehmer in Korruptionsaffäre verstrickt
Gegen einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung zugunsten von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat ein Regensburger Bauträger Einspruch eingelegt. Es geht um Spenden aus dem Jahr 2015. Nun müssen die Vorwürfe in einer öffentlichen Hauptverhandlung geklärt werden. Es dürfte nicht die einzige weitere in Zusammenhang mit der parteiübergreifenden Affäre bleiben.
Durchweg „exklusiv“ sind die Wohnungen in verschiedenen „Palais“, die der Bauträger Ludwig G. in den letzten Jahren vornehmlich im Stadtwesten errichtet hat. Doch nun haben auch ihn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit der Affäre um Parteispenden aus der Bau- und Immobilienbranche ereilt.
Das Amtsgericht Regensburg hat einen Strafbefehl gegen G. über 180 Tagessätze á 500 Euro erlassen – insgesamt 90.000 Euro. Es geht um Spenden, die im Jahr 2015 – nach der Kommunalwahl – an Wolbergs’ SPD-Ortsverein geflossen sind: insgesamt 9.900 Euro. Weil etwa im selben Zeitraum die Baugenehmigung für ein weiteres „Palais“ erteilt wurde, sieht die Staatsanwaltschaft einen Bezug zur Dienstausübung des Oberbürgermeisters. Man beantragte einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung, den das Amtsgericht am 1. Oktober erließ.
Verfahren gegen Wolbergs nach §154 eingestellt
Am Rande: Entgegen der Darstellung der Mittelbayerischen Zeitung, die in ihrer heutigen Ausgabe über den Fall berichtet, beinhaltet dieser Vorwurf nicht, dass es für die Spenden im direkten Gegenzug eine Baugenehmigung gegeben habe. „Damit stünde ja der Vorwurf der Bestechung im Raum und der wird von der Staatsanwaltschaft nicht erhoben“, stellt deren Sprecher Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller klar. Beim Vorwurf der Vorteilsgewährung, wenn man so will die kleine Schwester der Bestechung, reicht dagegen ein Bezug zur Dienstausübung aus.
Weitere Spenden G.s im Vorfeld der Wahl spielten für die Staatsanwaltschaft keine Rolle. Hier sei dieser Bezug eben nicht gegeben, so Pfaller. Das spiegelbildliche Ermittlungsverfahren gegen Wolbergs wegen Vorteilsannahme stellte die Staatsanwaltschaft gemäß §154 Strafprozessordnung (weil die Vorwürfe im Hinblick auf die zu erwartende Strafe in den anderen Verfahren nicht ins Gewicht fallen) ein.
Mittlerweile drei rechtskräftige Strafbefehle
Pfaller spricht in Zusammenhang mit der Spenden- und Korruptionsaffäre von vier Strafbefehlen, die zwischenzeitlich vom Gericht erlassen worden seien. „Drei davon wurden von den Betroffenen akzeptiert.“ Hier handelt es sich zum einen um den Strafbefehl gegen den Gründer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ Thomas Dietlmeier (500 Tagessätze und eine einjährige, zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe, unter anderem wegen Bestechung). Er soll am 18. Dezember im aktuell laufenden Prozess gegen Joachim Wolbergs aussagen.
Zwei weitere Strafbefehle stehen laut Pfaller in Zusammenhang mit dem Wahlkampf von Wolbergs’ damaligen CSU-Kontrahenten Christian Schlegl. Hierbei dürfte es das Ausstellen um Scheinrechungen und damit verbundene Steuerdelikte gehen.
Ludwig G. hat hingegen gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung angekündigt, gegen seinen Strafbefehl vorzugehen. Er sei sich keiner Schuld bewusst und vor zehn Jahren in Rente gegangen, zitiert das Blatt den Unternehmer, der nach wie vor als Geschäftsführer verschiedener Gesellschaften fungiert, bei denen es gelegentlich auch personelle Verflechtungen zum Immobilien Zentrum Regensburg gab. „Ich baue noch, weil ich glaube, dass Regensburg Wohnungen braucht und nicht, um Geld zu verdienen”, sagt G. der MZ.
Weitere Prozesse zu erwarten
Damit könnten dem aktuell laufendem Prozess gegen Joachim Wolbergs noch einige weitere folgen, die mit der parteiübergreifenden Spenden- und Korruptionsaffäre in Zusammenhang stehen. Während eine öffentliche Hauptverhandlung im Fall von Ludwig G. nach dessen Einspruch gegen den Strafbefehl nur eine Frage der Zeit sein dürfte, stehen die Entscheidungen in anderen Fällen noch aus.
Bereits Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen CSU-Stadtrat Christian Schlegl erhoben – wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage. Unklar ist bislang auch noch, ob und wann gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger Anklage erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Zusammenhang mit dessen Wahlkampf 2014 unter anderem wegen des Vorwurfs der Erpressung – Mitte September war deshalb Riegers Immunität vom Landtag aufgehoben worden. Auch gegen seinen damaligen Wahlkampfmanager, den Veranstalter Peter Kittel, wird nach wie vor ermittelt. Und ebenso laufen noch Ermittlungen gegen Altoberbürgermeister Hans Schaidinger.
Mr. T.
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Ich hoffe immer noch, dass der Grund für die lange Dauer gegen den schlimmen Rest der Bande Sorgfalt und nicht Verschleppung ist.
Matthias Beth
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Es ist doch sehr seltsam, dass nur gegen Herrn Wolbergs Anklage erhoben wurde und nicht gegen seine politischen Mitbewerber von der CSU, die Personen sind im Artikel von Herrn Aigner genannt. Das wird ein Vorteil sein für Herrn Wolbergs und seinem Verein “Die Brücke” bei der Kommunalwhal 2020. Den er kann den Bürgern glaubhaft vermitteln, dass er hier zum Sündenbock gemacht wurde und gemacht wird, während der Gestlater des Systems, Herr Schaidinger, und seine Nachahmer offenbar unbehelligt bleiben. Dass über den Verein Bürger für Regensburg Gelder in nicht unbeträchtlicher Höhe für den OB Wahlkampf von herrn Schlegl flossen ist hinlänglich bekannt. Dass es eine Email gab von Herrn Franz W. an Mitarbeiter des Immobilienzentrums den Teil des erhöhten Monatsgehaltes knapp unter 10.000 EUR an Herrn Dr. Rieger zu spenden, dass wissen auch viele in der Umgebung der CSU und sollte auch der Staatsanwaltschaft bekannt sein.
Westendler
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„Ich baue noch, weil ich glaube, dass Regensburg Wohnungen braucht und nicht, um Geld zu verdienen”, sagt G. der MZ
Bitte liebe Regensburger Politik stattet die Stadtbau endlich mit genügend Kapital aus, damit dieser arme Mann endlich seinen Ruhestand genießen kann. Er wird Aufgrund seiner sozialen Einstellung die Grundstücke bestimmt kostengünstig abgeben.
R.G.
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Die Christliche Antwort. Salbungsvoll, getragen:
“Ein guter Christ muss verzeihen können…”
Oder auch:
Wozu Prozesse, wenn es Priester (neuerdings auch Vereine) gibt, die die Absolution erteilen dürfen?
XYZ
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M. Beth 14.37
Vielleicht wurden die Massstäbe ein wenig anders angelegt, hier altdeutsche Elle und dort ein Meterstab. Dazu zwei amüsante lateinische Sentenzen:
Quod licet jovi non licet bovi=Was Jupiter erlaubt ist ist einem Rindviech nicht erlaubt, und
Duo cum faciunt idem non est idem=Wenn zwei dasselbe machen ist es nicht dasselbe.
Queen of Suburbia
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Tretzel, Dietlmeier, Franz W., Hartl, Richterin Escher, ein Schöffe, die Schmack-Brüder, Thomas R., diverse Brücke-Anhänger und jetzt auch noch Ludwig G., Manuel O. und in absehbarer Zukunft dann noch Rieger, Schlegl, Schaidinger und wie viele noch?
Erkennt die die Zeichen! Auf Wolbergs scheint ein Fluch zu liegen, der bei Kontakt – ob freiwillig oder notgedrungen – unweigerlich zu vollständigem Reputationsverlust und/oder massiven finanziellen Einbußen führt.
Fortan werde ich die Altstadt meiden, auf dass ich nicht zufällig an einem Brücke-Stand vorbei radle und mich ein Hauch dieses Fluches streift … ;-)
XYZ
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Es geht also bei dem Strafbefehl gegen den Einspruch eingelegt wurde um Spenden nach der Wahl wobei jetzt nur noch ein zeitlicher aber nicht mehr enger oder sonstiger Zusammenhang zur Dienstausübung aufgeführt wird, also OB nur als reiner Amts- oder Funktionsträger. Gesetzt den Fall es ergeht ein negatives Urteil des AG wäre dagegen Berufung oder auch Sprungrevision zulässig, hier aber OLG N und nicht BGH. Könnte also immer noch verworrener werden. Irgendwie ein circus maximus.
Dazu den Circulus vitiosus von Aristoteles, ein fehlerhafter Denkkreis:
Das zu Beweisende wird bereits in den Prämissen vorausgesetzt. Die prämissa = das vorausgeschickte wäre ein Amtsträger ist auch dann grundsätzlich strafbar wenn er Parteispenden annimmt.
XYZ
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Weder im Parteien- noch Strafgesetz finde ich ein ausdrückliches Spendenannahme-Verbot für kommunale Wahlbeamte in ihrer Doppelfunktion, ausser bei Erwartungsspenden. Was nachzuweisen wäre. Das Konstrukt des Vertrauens der Bevölkerung in die Integrität der Wahlbeamten wurde schon vom RG entwickelt und vom BGH weitgehend übernommen.
Wo bleibt der Grundsatz nulla poena sine lege, keine Strafe ohne Gesetz? Auch wenn es der Gesetzgeber mal im Interesse der transparency regeln könnte.
XYZ
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Queen of subarbia gestern 22.30
Kenne Wolbergs zwar nicht ausser aus der Presse. Soweit ich es aus den dortigen Manifestationen entnehmen kann ist er stark von einem Selbstwertgefühl geprägt. Da hat er manchmal sogar recht, aber das zeichnet fast alle Politiker aus, bis sie abgewählt werden.
Lothgaßler
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@XYZ: Das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Amtsgericht passt doch in Ihre Weltsicht. Gegen Wolbergs richtet sich der Strafbefehl nicht, sondern gegen den Spender. Dessen Vorgehen mag nicht direkt 1:1 einer bestimmten Baugenehmigung zuzuordnen sein, aber die “mildtätigen” Gaben könnten den Eindruck erweckt haben, dass bei guter “Wirtschaftslage” auch weiterhin Spenden fließen werden. Das wäre mit Blick auf den Spender dann doch mit einer “Erwartungshaltung” verknüpft.
Nun gut, der Spender wehrt sich, was uns alle freut.
Julian86
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Zeitlicher Zusammenhang zwischen Spende und Baugenehmigung?
Als Argument zur Bejahung des Tatbestands der Vorteilsgewährung “für die Dienstausübung” (im Sinne der Vorschrift des § 333 StGB) ?
Eingeschaltet z.B. in das Gnehmigungsverfahren “Palais Lessing” war auch der Gestaltungsbeirat. Seit Jahrzehnten bestimmt dieses Gremium das Stadtbild (mit). Nicht ohne Kritik. Regelmäßig intervenieren diese Damen und Herren, wollen Veränderungen etc.
In der MZ vom Nov. 2015 ist zu lesen:
Oberbürgermeister Wolbergs sagte: „Dies ist eines der Bauwerke, die die Hürde des Gestaltungsbeirats beim ersten Mal genommen haben: ein Novum.“
Das Wirken des Gestaltungsbeirats stellt damit für das obige Argument der StA (zeitliche Nähe) eine total unbekannte Größe dar. Mit der Folge, dass der Zeitpunkt der Gewährung der Baugenehmigung doch nie im vornherein einzuschätzen war.
Nun gibt der Bericht nicht her, welches Palais in Rede stand. Aber das “Problem” mit der Zeitachse dürfte generell zu bejahen sein.
Wenn also die zeitliche Nähe sich eher als ein Zufallsprodukt erweist, dass hinge die Frage der Strafbarkeit u.a. von willkürlich erscheinenden Umständen ab, so dass ich nicht sehe, wie dieses Argument der StA halten kann. Strafbarkeit via Würfel?
Im Übrigen gilt:
Vorteilsgewährung (Parteispende) “für die Dienstausübung”
Der Vorteil muss für eine (zukünftige) Dienstausübung entgegen genommen worden sein.
Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Gesamtumstände des Falls maßgebend, sie müssen in wertender Betrachtung zueinander in Beziehung gesetzt und gewürdigt werden.
BGHSt 53, 6 = NJW 2008, 3580 (3583)
Die Bearbeitung des Bauantrags des Parteispenders (Baugenehmigung) muss in den Kreis der dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers (OB) fallen.
BGH StV 2012, 19
Die Frage der Sozialadäquanz stellt sich schließlich von alleine.
An dieser Causa zeigt sich, dass die Vorschriften der §§ 331 ff StGB, des Parteiengesetzes … (das Parteispendenwesen betreffend) völlig neu anzulegen sind. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle sind herzustellen.
Mr. T.
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Ganz interessant, wie andere OBs so über das Thema denken. Ist also doch nicht alles so stinknormal, wie es Schaidinger, Rieger, Wolbergs und deren Mäzene und Verteidiger immer so hinstellen.
Hier die Aussage von Weidens OB zur Diskussion bei der Einführung eines Compliance-Management-Systems aus der dortigen Presse:
Das Baugesuch hat geklappt. Jetzt geht der zufriedene Bauherr zum Oberbürgermeister und fragt, ob er der SPD etwas spenden könne.
Ganz nett. Für Kurt Seggewiß aber eine Horrorvorstellung.
Die Antwort gibt das Stadtoberhaupt am Montag in der Stadtratssitzung bei dem nicht erfundenen Beispiel gleich selbst:
„Bloß nicht!“ Alles andere könnte ihn in große Bedrängnis bringen,
wenn daraus mögliche Abhängigkeiten gestrickt werden.
Lothgaßler
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@Julian86: Der Gestaltungsbeirat ist ein Beirat und steht somit beratend zur Seite. Diesem Rat kann die Verwaltung bzw. die beschlußfassende Instanz folgen, oder auch nicht. So mancher Beirat (z.B. der Naturschutzbeirat) würde sich über gelegentliches Aufgreifen seines Rates freuen.
Zurück zum Gestaltungsbeirat: Auf ihn kommts nur an, wenn die Stadt ein Feigenblatt braucht.
Der Gestaltungsbeirat an sich ist auch nicht unumstritten: https://www.regensburg-digital.de/ein-umstrittenes-gremium-im-visier/02052017/.
Tipp an die Staatsanwaltschaft: Sofern rechtlich zulässig, dann könnte folgender Ermittlungsansatz den Strafbefehl stützen bzw. im folgenden Prozess hilfreich sein: Wenn von Seiten des Immo-Unternehmers auch an Mitglieder des Gestaltungsbeirats (bzw. dessen Umfeld) gespendet wurde, dann wäre dies ein starkes Indiz dafür, dass die “Spenden” an Politiker doch einen Zweck außerhalb der Parteienfinanzierung dienen sollten.
Julian86
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Mir scheint, dass der von Mr. T. geschilderte “zufriedene Bauherr” wenig weiß über seine Rechte als Bürger, hier als Antragsteller einer Baugenehmigung. Die Leser von Regensburg-digital wissen, dass jeder bauwillige Bürger einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn/falls öffentlich-rechtliche Vorschriften seinem Bauantrag nicht entgegenstehen. Nichts anderes haben die jeweiligen SB in der Verwaltung zu prüfen.
Im geschilderten Fall gab es offenbar keine dem Gesuch entgegenstehenden Vorschriften, so dass der Bauantrag genehmigt wurde. Alles Routine.
Unterstellt: Im geschilderten Fall trafen sich BM und Bürger zufällig auf einer Veranstaltung. Bei dieser Gelegenheit bedankte sich der Bürger unter Zeugen für die “anstandslose” Genehmigung. Und zollte der Verwaltung Lob. Mehr sagte er nicht. Am nächsten Tag überwies er eine Spende an die Partei des BM.
Fragen:
a) Hat sich der Bürger strafbar (Vorteilsgewährung) gemacht? b) Was, wenn er plant, für seine Tochter zum Jahreswechsel ein weiteres Bauprojekt anzugehen? c) Was, wenn er mit dem BM in die Schule gegangen und bei der gleichen Partei ist?
“gestrickt” – dieses vorletzte Wort bei Mr. T. – sagt im Übrigen vieles
über die bürgermeisterlichen Ängste, die sich mittlerweile im kommunalen Raum des Konjunktivs breit machen. Ich bin daher überzeugt davon, dass das Spanunngsfeld zwischen Parteispenden und den sog. “Korruptions-“-Tatbeständen (§§ 331 ff StGB) neu geregelt werden muss.
Fragen: Wer “strickt” was? Und ggf. warum?
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Sehr instruktiv mit Bezug zu Regenburg
https://lobbypedia.de/wiki/Parteispenden
Mr. B.
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Zu
Queen of Suburbia
26. November 2019 um 22:30| #
“Tretzel, Dietlmeier, Franz W., Hartl, Richterin Escher, ein Schöffe, die Schmack-Brüder, Thomas R., diverse Brücke-Anhänger und jetzt auch noch Ludwig G., Manuel O. und in absehbarer Zukunft dann noch Rieger, Schlegl, Schaidinger und wie viele noch?”
Es ist erschreckend, was aus unserem Provinzstädtchen geworden ist!!!!!!!
Es geht wie immer nur ums Geld und sonst gar nichts!!!!
Ein paar wenige meinen, weil sie “Ansehen” genießen und vom gutgläubigen Wähler in ein Amt gewählt wurden, nun tun und lassen zu können, was sie wollen. Die dazugehörigen großen privaten “Unternehmer”, wie immer sie auch zu großem Geld gekommen sind, teilweise weiß man es ja jetzt, bestimmen die Marschrichtung!
Habe heute zufällig in der Stadt das Wahlkampfplakat der CSU-Bewerberin für den OB-Sessel gesehen. Es steht nur der Name und die Partei auf dem Plakat. Aufgaben scheint es für den nächsten OB/ OBin für die Bürger nicht zu geben!!!!!! Oder vielleicht besser gesagt, man verspricht nichts für den Bürger und dann braucht man auch nachher keine Versprechen einlösen.
Ist das Politik 2.0, 3.0 oder gar 4.0? Ich glaube, mit Demokratie hat das alles längst nichts mehr zu tun!!
Giesinger
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R.G.
26. November 2019 um 15:47 | #
Oder auch:
Wozu Prozesse, wenn es Priester (neuerdings auch Vereine) gibt, die die Absolution erteilen dürfen?
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@R:G.
Ich werde noch ein richtiger Fan von Ihnen!
Wir sollten echt mal Kaffe trinken gehen.
XYZ
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Zu Julian 86, 10.12, letzter Absatz ein kleiner Vorschlag statt Parteispenden:
Spenden an polititische Vereinigungen. Dies können Parteien, Vereine oder sonstige Wahlvereinigungen sein, die Kandidaten/innen für politische und öffentliche Posten zur Wahl stellen.
Spenden an polititische Vereinigungen sind verfassungsgemäss allgemein zulässig.
Die Gewährung an diese und Entgegennahme wie Verbuchung hat bei einer organisatorisch und personell unabhängigen und getrennten Stelle zu erfolgen.
Das Einwerben von Spenden wie deren steuerliche Absetzbarkeit sind nur dann zulässig wenn diese Regeln eingehalten werden.
Julian86
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Anknüpfend an Herrn Lothgaßler. Das Nachfolgende belegt, wie doch die Einschaltung des Gestaltungsbeirats das Baugenehmigungsverfahren (auch zeitlich) beeinflusst, worum es hier iZm dieser Strafsache geht.
Hintergrund:
Die Rechtsgrundlage zum Gestaltungsbeirat findet sich hier unter der Anlage 1 B XII Gestaltungsbeirat
https://www.regensburg.de/stadtrecht/233880/geschaeftsordnung-fuer-den-stadtrat-der-stadt-regensburg-vom-08-mai-2014.html
„Die Geschmacksdiktatur der Stadt Regensburg“
Herr Dieter Baldauf, Stadtdirektor a. D., hat im Juli 2009 einen Gastkommentar abgeliefert, auch User-Anmerkungen
https://www.regensburg-digital.de/die-geschmacksdiktatur-der-stadt-regensburg/30072009/
20 Jahre Gestaltungsbeirat mit Vorwort des Juristen Froschhammer, der u.a. von “Zeit und Geld” und davon schreibt, dass viel “Aufwand” betrieben wird, um den öffentlichen Raum zu gestalten.
https://www.regensburg.de/fm/121/broschuere-20-jahre-gestaltungsbeirat-werkbericht.pdf
Überblick zum Wirken, Mitglieder des Gestaltungsbeirats.
https://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/planungs-u-baureferat/bauordnungsamt/gestaltungsbeirat
Stefan Aigner
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@Julian
Langsam, aber sicher führt das völlig vom Thema weg.
Rengsburger
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Julian86:
Wolbergs hat es massiv übertrieben. Er hat einen Millionen Wahlkampf unter Verschleierung seiner Spender geführt wie es kein OB in ganz Bayern getan hat.
Wolbergs fühlt sich in diesem Sumpf wohl und will doch tatsächlich wieder OB in diesem Sumpf werden. Mögen es die Wähler verhindern.
Julian86
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Nun, Herr Rengsburger, wäre es nicht konsequent, wenn Sie ihre Behauptung auch auf die CSU münzten? Zumal im Erstprozess die Verteidigung für beide Parteien (SPD/CSU) in etwa das gleiche Spendenaufkommen feststellten?
Und ginge es nicht besser darum, den “Sumpf”, von dem Sie schreiben, trockenzulegen? Noch vor der Wahl? Aber wie soll das geschehen? Vorschläge?
Rengsburger
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Julian86:
Verzeihung ich habe weder von einem SPD noch von einem CSU Sumpf geschrieben ich habe allgemein von einem Sumpf geschrieben.
Es ist ja auch wohl so, dass alle angeklagten Bauträger sowohl den SPD als auch den CSU Kandidaten etwa mit der selben hohen Summe unterstützt haben. Das macht ja die Sache noch schlimmer. Die beiden aussichtsreichsten Kandidaten wurden beide gekauft oder zumindest abgefüttert wie es sonst in ganz Bayern nicht der Fall war.
Es gibt aber einen großen Unterschied so weit ich weiss hat sich der ehemalige nicht gewählte CSU Kandidat aus der Politik zurückgezogen. Der ehemalige SPD Kandidat ist aber immer noch suspendierter OB und will kräftig in Zukunft in dem nun hoffentlich halbwegs trockengelegten Sumpf mit mischen.
Ausdrücklicher Dank dafür an RD und die Staatsanwaltschaft.
Mr. B.
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Zu
Julian86
28. November 2019 um 11:14| #
“Nun, Herr Rengsburger, wäre es nicht konsequent, wenn Sie ihre Behauptung auch auf die CSU münzten? Zumal im Erstprozess die Verteidigung für beide Parteien (SPD/CSU) in etwa das gleiche Spendenaufkommen feststellten?”
Das ist war mir total unbekannt mit dem etwa gleichen Spendenaufkommen für die beiden genannten Parteien. Muss ich irgendwie überlesen haben. Wenn das wirklich so war, dann ist doch alles klar, oder. Mich persönlich würde es auch im nachhinein stark wundern, wenn die andere Partei bei der “Geldsammelaktion” der “großen Gönner – ohne Eigennutz” viel schlechter abgeschnitten hätten, als die des Herrn W., wo dieser doch auch schon geäußert hatte, dass er nichts anderes als die anderen (gemeint waren wohl seine Vorgänger) gemacht habe.
Eine Bitte an das Gericht: “Bitte stellen Sie wieder normale Verhältnisse in dieser Stadt her!” Ich glaube, die “normale” Nachfolgegeneration, die ja nach jetzigem Stand mehr zu schultern hat, wird es Ihnen danken!!!
Dies soll keine Vorverurteilung sein, aber so kann es m. E. in dieser Stadt nicht, ja auf gar keinen Fall weitergehen!!!!