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Tag 56 im Wolbergs-Prozess

Weiterer Freispruch gefordert: “Unser Mandant hat nicht einmal einen Plan A”

Das dritte Plädoyer, die dritte Forderung nach einem Freispruch: Die Verteidiger von Franz W. geißeln Fehler der Staatsanwaltschaft und räumen insbesondere den Belastungen für ihren Mandanten breiten Raum ein. Die einschlägige BGH-Rechtsprechung sei auf diesen Fall nicht anwendbar.

Markus Birkenmaier: “Die Spende ist der kleine Bruder des Wahlgeheimnisses.” Foto: om

„Ich stelle das mal so in den Raum.“ „Ich lasse das mal jetzt so stehen.“ „Das mag jeder beurteilen wie er will.“ Sätze wie diese fallen am Mittwoch öfter. Gleich zu Anfang ihres Plädoyers stellen die Strafverteidiger Markus Birkenmaier und Gunther Haberl zwar klar, dass sie Freispruch für ihren Mandanten fordern. „Damit es hier keine Missverständnisse gibt.“ Doch nicht immer hört sich das dritte und damit vorletzte Plädoyer im Korruptionsprozess so an. Oft sind es andere mögliche oder zumindest vorstellbare Szenarien, mit denen vor allem Haberl nachzuzeichnen versucht, dass Franz W. „kein Protagonist oder Co-Protagonist“ in der ganzen Affäre gewesen sei und schon gar nicht, wie medial kolportiert, „Architekt des Spendensystems“ zwischen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und dem Unternehmer Volker Tretzel.

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Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft

25 Jahre arbeitete Franz W. bis zu seinem Ausscheiden 2015 bei der Bauteam Tretzel GmbH (BTT), davon lange in leitender Position als Geschäftsführer und rechte Hand Tretzels. Die Staatsanwaltschaft schreibt ihm in Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen eine tragende Rolle zu. Wegen eines Falls der Bestechung, sechs Fällen der Vorteilsgewährung sowie Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz in vier Fällen hat sie eine Haftstrafe von drei Jahren gegen ihn gefordert.

Eine Strafe, „die unseren Mandanten vollständig ökonomisch und gesellschaftlich vernichten würde“, so Haberl, auch wenn er den Ermittlern – im Gegensatz etwa zur Verteidigung Wolbergs – keinen Vernichtungseifer unterstellen wolle. Eine Frage stelle er sich angesichts des Vorgehens der Staatsanwaltschaft allerdings schon: „Gilt die Unschuldsvermutung nichts mehr?“ Franz W. seien sogar Dinge vorgeworfen worden, für die er nach seinem Ausscheiden bei BTT „gar nicht mehr verantwortlich sein konnte“.

Franz W. ohne „mediale Selbstrechtfertigungsstrategie“

Der Verteidiger zeichnet von seinem Mandanten das Bild eines unbedarften und von den Vorwürfen und der damit einhergehenden Berichterstattung völlig überforderten Menschen. Im Gegensatz zu Wolbergs und Tretzel könne sich der 53jährige weder rhetorisch gut in Szene setzen, noch habe er eine „mediale Selbstrechtfertigungsstrategie“ gehabt. Um Familie und Freunde zu schonen, habe er auch auf Leumundszeugen oder prominente Fürsprecher verzichten müssen. Andererseits habe W. aber ebenso unter teils falscher und identifizierende Berichterstattung mit Name und Foto zu leiden gehabt, selbst bei der Beerdigung seines Vaters habe er noch hartnäckige Anrufe bekommen. Doch es habe noch zahllose weitere Belastungen gegeben.

Franz W. habe ebenso die Spannungen aushalten müssen, die auf eine „mögliche politische Einflussnahme“ bei dem Verfahren zurückzuführen sein könnten. Er habe unter dem „unnötigen Ballast“ gelitten, den beispielsweise die Vernehmungen zu einer „möglichen administrativen Einflussnahme“ durch die Regierung der Oberpfalz oder ganz generell die Komplexe Sparkasse oder Roter-Brach-Weg mit sich gebracht hätten, mit denen W. nichts zu tun habe. „Verwundungen“ habe es auch durch Gerüchte in seiner Heimatgemeinde gegeben. Und die wirtschaftlichen Konsequenzen seien fatal. Wenn andere davon sprächen, dass sie keinen Plan B hätten, dann müsse man festhalten, dass Franz W. „nicht einmal einen Plan A hat“. So lange es die Vorwürfe gebe, habe er faktisch „keine Chance auf einen Arbeitsplatz“.

“Ein autoritätsgläubiger Mensch“

Sein Mandant sei „ein autoritätsgläubiger Mensch“, so Haberl. Er sei davon ausgegangen, dass er etwas falsch gemacht haben müsse, „wenn ihm die Ermittler etwas vorwerfen“. Auch müsse man sich fragen, ob Franz W. seinen Chef Volker Tretzel jemals infrage hätte stellen müssen, wenn diesem von Sparkassenvorständen, Politikern und anderen Autoritäten stets eine „so enorme positive Resonanz“ entgegengebracht worden sei.

Gunther Haberl: Franz W. war “Objekt persönlicher Auseinandersetzungen”. Foto: om

Bei den Vernehmungen zur Stellenbesetzung bei der Stadtbau (Franz W. war dort bis zu seiner Verhaftung Technischer Leiter.), mit der die Staatsanwaltschaft Wolbergs’ Glaubwürdigkeit auf den Prüfstand stellen wollte, sei W. zum „Objekt einer persönlich geprägten Auseinandersetzung“ zwischen Wolbergs und dem früheren Stadtbau-Geschäftsführer Joachim Becker geworden. Gegipfelt sei das Ganze in Behauptungen von psychischen Auffälligkeiten seines Mandanten, klagt Haberl.

Bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) schließlich sei Franz W. rein zahlenmäßig am häufigsten von Eingriffen in den geschützten Kernbereich des Privatlebens betroffen gewesen. Haberl bemüht erneut den Vergleich von „einer Art Liveticker“, über den der sich verschlechternde Gesundheitszustand von W.s Vater bis zu dessen Tod durch die Ermittler dokumentiert worden sei. Zwar sei es in der deutschen Rechtsprechung nahezu unmöglich, deshalb eine Unverwertbarkeit der gesamten TKÜ durchzusetzen, aber erwähnen wolle man das schon. Auch die Untersuchungshaft habe Franz W. sehr belastet und müsse gegebenenfalls berücksichtigt werden.

„Stetige Eskalation“

Dass Franz W. seinen Sohn beauftragt habe, einen Datenträger vor den Ermittlungsbehörden zu verbergen, tue ihm leid. „Das war ein Fehler.“ Allerdings sei es dabei nicht darum gegangen, etwas zu verheimlichen, firmeninterne Gründe, eine mögliche Auseinandersetzung mit BTT hätten da wohl eine Rolle gespielt, gegen die W. sich habe absichern wollen. Es sei auch „kein Allgemeinwissen“, dass man beschlagnahmte Datenträger später wieder zurückbekomme.

Franz W. sei – im Gegensatz zu anderen BTT-Beschäftigten – nie das Angebot unterbreitet worden, das Verfahren abseits einer Hauptverhandlung zu erledigen, kritisiert Haberl. Stattdessen hätten die Ermittler auf „stetige Eskalation“ gesetzt. Und man müsse sich die Frage stellen, ob das vielleicht damit zusammenhänge, dass W., im Gegensatz zu den anderen BTTlern, keine Aussage gemacht habe. Nach dieser knapp eineinhalb Stunden langen Vorrede übergibt Haberl schließlich an Markus Birkenmaier, der sich den konkreten Vorwürfen zuwendet.

I. Spenden

Die Staatsanwaltschaft wirft Franz W. in Zusammenhang mit den Spenden an Wolbergs’ SPD-Ortsverein vier Fälle der Vorteilsgewährung vor – für die Jahre 2011, 12, 13 und 15, wo insgesamt 326.970 Euro flossen. Einen Fall der Bestechung sieht die Staatsanwaltschaft bei den Spenden im Jahr 2014 (rund 108.000 Euro), da diese in direktem Zusammenhang mit der Vergabe der Nibelungenkaserne stünden.

Birkenmaier bemängelt zunächst, dass in der Anklage noch von einem Fall der Bestechung die Rede war – sämtliche Parteispenden im Gegenzug für die Grundstücksvergabe. Wenn nun der Vorwurf (zur Vorteilsgewährung) teilweise herabgestuft und (von einem auf fünf Fälle) vervielfältigt werde, brauche es für jede vorgeworfene Tat den Nachweis einer gesonderten Unrechtsvereinbarung, so Birkenmaier. Zudem stelle sich die Frage, ob die Fälle in den Jahren 2011 und 2012 nicht bereits verjährt seien, da es durch die Neueinordnung der Vorwürfe zu keiner Verjährungsunterbrechung gekommen sei.

Als Beleg für eine Unrechtsvereinbarung im Fall der Bestechung sieht die Staatsanwaltschaft eine Aktennotiz von Franz W. vom 23. Dezember 2013, angefertigt unmittelbar nachdem das Thema (erste) Ausschreibung und Vergabe der Nibelungenkaserne im Koalitionsausschuss von SPD und CSU besprochen wurde. Das Dokument – übertitelt mit „Aktennotiz zum Gespräch mit Herrn Hartl und Herrn Wolbergs“ – enthält detaillierte Angaben zu damals noch verwaltungsinternen Erwartungen, die man bereits bei der ersten Ausschreibung an potentielle Investoren hatte, und – so kann man es verstehen – Empfehlungen, worauf in einer Bewerbung um die Grundstücke explizit eingegangen werden sollte.

In Birkenmaiers Augen aber belegt diese Notiz rein gar nichts. Es gebe zwei Fassungen, sie sei nicht unterschrieben, ein Telefonat zwischen W. und dem früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl belege außerdem, dass Franz W. nichts von der Aktennotiz gewusst habe. Angesichts des Inhalts sei es ihm aber auch ansonsten „völlig unerklärlich“, wie man daraus auf eine Unrechtsvereinbarung schließen könne. In der Notiz selbst seien auch andere Personen – CSU-Stadtrat Christian Schlegl und der damalige OB Hans Schaidinger – genannt. Sein Fazit: „Es ist völlig unklar, wer was wann zu wem gesagt haben soll.“

Auch finde sich in der Notiz weder das Wort „Spenden“ noch das Wort „Diensthandlung“ und auch von einer Verknüpfung zwischen beiden sei darin nicht die Rede. Ohnehin habe der Stadtrat die Vergabe der Nibelungenkaserne beschlossen und nicht Wolbergs, zum Zeitpunkt der Aktennotiz und der angeblich damit verknüpften Spenden sei dieser noch gar nicht Oberbürgermeister gewesen. Es habe also gar keinen Sinn gemacht, eine Unrechtsvereinbarung zu diesem Zeitpunkt zu schließen. Dass die Staatsanwaltschaft ungeachtet dessen beim Vorwurf der Bestechung bleibe sei ein „Akt der Verzweiflung“. Freispruch.

Für die vier weiteren Fälle der Vorteilsgewährung fehlt es in Birkenmaiers Augen ebenfalls an den dafür notwendigen, zumindest gelockerten Unrechtsvereinbarungen.

Vorneweg schließt Birkenmaier sich der Verteidigung Tretzel an: Die Spenden an sich seien unproblematisch, weil aus dem Vermögen der Mitarbeiter stammend. Es gebe also kein Strohmannsystem. Wenn man in der alleinigen Organisation der Spenden bei BTT einen Vorteil sehe, dann müsse man diesen zumindest beziffern – was die Staatsanwaltschaft nicht gemacht habe. Überhaupt könne man von keinem Spendensystem sprechen. Das seien „punktuelle Handlungen“ bei BTT gewesen, an denen auch die dortige Buchhaltung beteiligt gewesen sei. Franz W. habe vielleicht mal geholfen, wenn einer die Kontonummer nicht gewusst habe, aber: „Da brauchte es keine übergeordnete Organisation.“

Auch die einschlägige BGH-Rechtsprechung (Kremendahl) wischt Birkenmaier vom Tisch. Dort gibt es zum einen den, für die Verteidigung problematischen Satz:

„Der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen, dessen Vermeidung Schutzzweck des § 331 StGB auch mit Blick auf Fälle von Unterstützung im Wahlkampf ist (vgl. BGHSt 49, 275, 294), entsteht auch dann, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass dieser im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.“

Und:

„Insbesondere bei Spenden von außergewöhnlicher Höhe wird es regelmäßig nahe liegen, dass der Spender nicht nur – straffrei – die allgemeine Ausrichtung der Politik des Wahlbewerbers unterstützen will, sondern sich – strafbar – dessen Gewogenheit auch im Blick auf eigene konkret geplante oder zu erwartende Vorhaben sichern und seine Individualinteressen fördern will.“

Beides sieht Birkenmaier in diesem Fall aber als nicht problematisch an. Höhe sei ein „relativer Begriff“ und von der Sicht des Betrachters abhängig. Vielleicht müsse man diese Höhe auch in Bezug zu den Wahlkampfkosten setzen. Vielleicht zu den Finanzmitteln des politischen Gegners. Das Gericht müsse da zumindest einen Bezugspunkt setzen.

Auch von Heimlichkeit, ebenfalls ein Anhaltspunkt für eventuell strafrechtlich relevantes Verhalten, könne keine Rede sein. Die Spenden seien so auffällig in zeitlicher Nähe und immer gleicher Höhe geflossen, dass es ja selbst SPD-Landesschatzmeister Thomas Goger aufgefallen sei. „Jeder konnte eigentlich die Zusammenhänge erkennen.“ Wenn man es auf das Verheimlichen angelegt hätte, „wären die Angeklagten sicher schlauer gewesen“, so Birkenmaiers Logik. Dass man knapp unter 10.000 Euro spende und nicht in Erscheinung treten wolle, sei ebenfalls nicht zu beanstanden. „Die Spende ist der kleine Bruder des Wahlgeheimnisses.“

Und schließlich liege die Kremendahl-Entscheidung schon lange zurück, beziehe sich auf einen anderen Fall und ändere nicht den Wortlaut des Gesetzes. Freispruch.

II. SSV Jahn

Freispruch für Franz W. hatte die Staatsanwaltschaft beim Komplex SSV Jahn gefordert. Dem folgt auch Birkenmaier. Es habe für die Vorwürfe nie eine Beweisgrundlage gegeben.

Exkurs zu Datenspeicherungen

In einem längeren Einschub geißelt Birkenmeier den Umgang der Ermittlungsbehörden mit sensiblen Daten. Im Zuge ihrer Durchsuchungen habe die Staatsanwaltschaft 101 Millionen Datensätze sichergestellt. Die Gesetzesvorgaben seien eindeutig: Diese Daten müssten gesichtet, Relevantes von Irrelevantem getrennt und insbesondere sensible Daten – Verteidigerkommunikation, Kernbereichsthemen – aussortiert werden. Geschehen sei dies aber nicht. Tatsächlich hatte sich Verteidigerpost in den Datensätzen befunden. „Das ist ganz offensichtlich rechtswidrig“, kritisiert Birkenmaier.

Die Kammer hatte daraufhin die Löschung bzw. Versiegelung der entsprechenden Datenbank verfügt. „Ein Akt prozessualer Notwehr“ sei dies gewesen, so Birkenmaier. Dabei gesteht der Strafverteidiger der Staatsanwaltschaft zu: „Fehler können passieren“. Angesichts der großen Menge an Daten, möglicherweise aus Personalmangel. Was ihn aber erschüttere, sei aber die mangelnde Aufarbeitung und der Umgang der Staatsanwaltschaft mit eigenen Fehlern.

III. Renovierungen

Nach der Mittagspause übernimmt erneut Gunther Haberl, um die Vorwürfe in Zusammenhang mit den Renovierungen von Wolbergs’ Wochenendhäuschen und der Pächterwohnung in der Alten Mälzerei zu entkräften. Unstrittig ist auch laut Haberl, dass Wolbergs hier via Splittungen Rechnungen im fünfstelligen Bereich erspart wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft Franz W. deshalb zwei Fälle der Vorteilsgewährung vor.

Haberl fordert auch hier Freispruch. Zum einen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass Wolbergs nichts von den Nachlässen davon gewusst habe, insofern sei schon deshalb kein Tatbestand von Vorteilsgewährung gegeben. Der Empfänger müsse schließlich um den gewährten Vorteil wissen. Zusammenfassend sei das „ganz klar ein Freundschaftsdienst“ gewesen. Franz W., der keinerlei Erfahrung mit Sanierungen gehabt habe, habe sich eben verkalkuliert.

Offen lässt der Strafverteidiger allerdings, warum die Restbeträge aus dieser Fehlkalkulation über BTT-Projekte abgerechnet wurden. Er streut allerdings Zweifel daran, dass allein Franz W. hier involviert gewesen sei. Da gebe es noch den Bauleiter Oliver S., da könne es sein, dass ein Handwerker die Rechnung übersehen und gar nicht gestellt habe, und da gebe es auch noch andere bei BTT, durch deren Hände das gegangen sein könne.

Allerdings, das betont Haberl, wolle man auch nicht sagen, dass Volker Tretzel darüber informiert gewesen sei. Entsprechend konnte man manche Erklärung während des Prozesses deuten. Doch da sei man „missverstanden“ worden, sagt Haberl. Das sei „nur Illustrierung“ gewesen. Man könne aus dem vorliegenden Beweismaterial „alle möglichen Schlüsse“ ziehen.

Haberl räumt zwar an der einen oder anderen Stelle ein, dass es das eine oder andere Telefonat gebe, bei dem man eventuell Schlüsse zu Ungunsten seines Mandanten ziehen könne, aber eben auch andere. Doch im Grunde sei all das nicht relevant, man habe das nur der Vollständigkeit halber vorgetragen und am Ende bleibe: Wolbergs habe nichts von alledem gewusst, deshalb: Freispruch. Dasselbe beantragt der Strafverteidiger auch in Sachen Rabatte bei Wohnungskäufen, ebenso wie zuvor schon die Staatsanwaltschaft.

Der Prozess wird am morgigen Donnerstag mit dem Plädoyer der Verteidiger von Norbert Hartl fortgesetzt.

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Kommentare (20)

  • Checker

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    Will jetzt wirklich allen Ernstes ein vernünftiger Mensch behaupten 10.000 Euro sei kein außergewöhnlich hoher Betrag, mit welchem man einen Bürgermeister nicht bestechen könnte?

    Also straffrei kann das folglich nicht gewesen sein.

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  • Piedro

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    Ich habe öfter mit Geschäftsführern und Technischen Leitern zu tun. Diese nehme ich immer als Führungspersonen war, Menschen, die Entscheidungen treffen. Menschen, die durchaus in frage stellen können was man ihnen anträgt. Wäre Herr W. dazu nicht befähigt, wieso war er dann in Führungspositionen? Wegen seiner Planlosigkeit?

    “Sein Mandant sei „ein autoritätsgläubiger Mensch“, so Haberl. ”
    Das ist richtig putzig, es ist aber völlig belanglos an was der Herr glaubt.
    “Nach dieser knapp eineinhalb Stunden langen Vorrede…”
    Eineinhalb Stunden Gesülze? Abgesehen von den Fehlern bei der Überwachung, die der Ermittlungsbehörde durchaus anzulasten sind, war in dieser Zusammenfassung nichts substantielles. Aber immerhin: jeder darf sich selbst ein Bild machen, selbst werten. Die Richterin wird das gewiss tun.

    “Zudem stelle sich die Frage, ob die Fälle in den Jahren 2011 und 2012 nicht bereits verjährt seien, da es durch die Neueinordnung der Vorwürfe zu keiner Verjährungsunterbrechung gekommen sei.”
    Dann blieben noch drei Vorwürfe, die nicht verjährt sind, und die verjährten Taten dürfen trotzdem bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden, wenn sie ein Muster aufzeigen. Ob dieses Muster auf Dummheit/Planlosigkeit, Autoritätshörigkeit oder krimineller Absicht beruhen mag strafmildernd wichtig sein, aber nicht in der Sache selbst.

    “In Birkenmaiers Augen aber belegt diese Notiz rein gar nichts.”
    Soso. Der Geschäftsführer wusste nicht was Subalterne mit anderen im Interesse des Unternehmens schachern. Sehr glaubwürdig.

    “zum Zeitpunkt der Aktennotiz und der angeblich damit verknüpften Spenden sei dieser noch gar nicht Oberbürgermeister gewesen.”
    Aber dank der Großzügigkeit des Herrn T. ist er OB geworden, was wohl der Sinn dieser Spenden war.

    “Dass die Staatsanwaltschaft ungeachtet dessen beim Vorwurf der Bestechung bleibe sei ein „Akt der Verzweiflung“.
    Aus der Ferne verorte ich die Verzweiflung eher nicht bei der Staatsanwaltschaft. Wenn man einen leitenden Angestellten schon als planlos und autoritätsgläubigen, nichtswissenden Erfüllungsgehilfen darstellt wirkt das nicht gerade souverän.

    “Höhe sei ein „relativer Begriff“ und von der Sicht des Betrachters abhängig.”
    Aha. Ein paar Zehntausender hi, ein paar weitere Tausender da, so’n halbes Milliönchen oder so… ist doch nicht wirklich hoch. War ja auch Zufall, dass der Bespendete dann auch noch die Wahl gewonnen hatte, hätte auch ohne die Spenden passieren können… Verstehe ich das richtig?

    „Jeder konnte eigentlich die Zusammenhänge erkennen.“

    Anscheinend jeder, bis auf die Verteidiger.

    “Wenn man es auf das Verheimlichen angelegt hätte, „wären die Angeklagten sicher schlauer gewesen“, so Birkenmaiers Logik.”
    DER war gut!
    „Die Spende ist der kleine Bruder des Wahlgeheimnisses.“
    Der nicht so, der quietscht.

    „Das ist ganz offensichtlich rechtswidrig“, kritisiert Birkenmaier.
    Sehe ich auch so. Also Rechtsmittel einlegen. Hat aber nichts mit den gewonnen Erkenntnissen zu tun, die nicht rechtswidrig erlagt wurden.

    “Nach der Mittagspause übernimmt erneut Gunther Haberl…”
    Mir tut die Richterin leid. Wie lange ging die Nummer denn?

    “Zum einen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass Wolbergs nichts von den Nachlässen davon gewusst habe, insofern sei schon deshalb kein Tatbestand von Vorteilsgewährung gegeben.”
    Er hat nie nicht nichts gewusst. Alles klar. Hier stellt sich die Frage der Glaubwürdigkeit. Ein OB der nichts merkt, nicht rechnen kann, nicht weiß was das eine andere gewöhnlich kostet… Aber seine Bratwürstl selbst bezahlt, was seine Integrität beweist. Naja.

    “Franz W., der keinerlei Erfahrung mit Sanierungen gehabt habe, habe sich eben verkalkuliert.”
    Und deshalb hat sein Chef gesagt: lass gut sein, Kollege, kommt ja nicht so drauf an, das übernehmen wir für unseren Bürgermeister, weil der so nett ist und wir keinen Vorteil davon haben. Aber sicher doch.

    “…da könne es sein, dass ein Handwerker die Rechnung übersehen und gar nicht gestellt habe…”
    DER war richtig gut!

    “Man könne aus dem vorliegenden Beweismaterial „alle möglichen Schlüsse“ ziehen.”
    Eben. Und auch die weniger möglichen, wenn man sich etwas Mühe gibt und Jura studiert hat.

    “Doch im Grunde sei all das nicht relevant, man habe das nur der Vollständigkeit halber vorgetragen…”
    Stundenlang Belanglosigkeiten, der Vollständigkeit halber. Super Plädoyer!

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  • XYZ

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    Muss mich doch noch mal wie gewohnt sachlich äussern:
    Das RG 39/193 betonte dass die Makellosigkeit des Amtes nach aussen zu sichern sei, insbes. dem (blossen) Anschein der Käuflichkeit entgegenzutreten sei. Der BGH schloss sich dieser (uralten) RSpr. im Prinzip an, auf einen tatsächlichen Erfolg ( also rechtswidrige Beschlüsse – war das der Fall?) komme es nicht an. Der Wortlaut des 331 Abs. StGB gibt das kaum her.

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  • mkv

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    “Mir tut die Richterin leid. Wie lange ging die Nummer denn?”

    Piedro, niemand muss “Mitleid” mit den 5 Richtern haben. Sie tun ihre Arbeit.

    Soweit Sie von “Nummer” schreiben, erscheint Ihr transportierter “Subtext” mehr als fragwürdig.

    Wo bitte bleibt die “Würde des User-Amts”?

    Zur Sache:
    1. Wenn die Spenden zulässig waren, also kein Verstoß gegen das ParteiG vorlag, dann gibt es juristisch dazu auch keine Beihilfe-Tat, die man W. vorwirft.
    2. Die angebliche Tat der Bestechung … wurde nicht zur Anklage zugelassen.
    3. Damit rankt sich fast alles um die zunächst vom Landgericht zu treffende Entscheidung, ob ein “Strohmann-System” vorlag oder nicht. Dies ist eine rechtliche Bewertung. Mich hat insoweit der Vert. Ufer mit seiner unter Heranziehung aller Leitkommentare abgelieferten Subsumtion überzeugt, der darlegte, wie sich “Spender” juristisch definiert. Da wird gewiss auch die Kammer anknüpfen.

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  • Lothgaßler

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    Die Verteidiger tun was sie können, um ihren Mandanten möglichst ungestraft/ gering bestraft aus dem Schlamassel raus zu holen.
    Das Elend des Mandanten zu bejammern gehört wohl mit zum Spiel. Die Fehler bei der TKÜ in Bezug zu setzen mit einem Liveticker ist abwegig: Die Öffentlichkeit hat von dieser TKÜ nichts live mitbekommen und Datensammlung und Datenauswertung/-Verwertung sind zwei paar Schuhe, für die es Regeln gibt. Auch ist Privates nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben worden. Die Öffentliche Resonanz auf Ihn in seinem Umfeld hat nicht die Staatsanwaltschaft verschuldet.
    Sagte Franz W. nicht hier vor Gericht, dass er nicht mit Wolbergs befreundet sei? Nun haut sein Verteidiger die Worte raus: “..„ganz klar ein Freundschaftsdienst..”.
    Die Verteidigung spielt mehrere Karten. Wenn nun die Karte “Verjährung” stechen sollte, dann wäre das bitter. Die Karte “unbedarfter Angestellter Tretzels” kann nicht stechen, dafür war Franz W. zu lange zu gut bezahlte Führungskraft bei Tretzel. Sollte die Karte “war alles legal” stechen, dann wird Bauen zukünftig wohl noch teurer, denn wer spendet nicht gerne.

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  • Checker

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    mkv:

    Die Hoffnung stirbt zu letzt. Wenn man nicht absolut verblendet ist weiss man was bei Wolbergs da in Regensburg gelaufen ist. Es geht ja nicht nur um das BTT sondern auch um das Immoblinenzentrum, die Schmack Gruppe, einen noch unbekannten Fränkischen Unternehmer…?

    All das wird die Kammer auch zu ihrer Bewertung der Sache heranziehen. Und rumgesprochen hat sich das auch schon vielleicht gar bis zum BGH. Spätestens dort is dann Schluß mit Lustig.

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  • gustl

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    Als undoloses Werkzeug sieht sich jeder Täter gern. Fast wie der Täter ist das eigentliche Opfer.

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  • Joachim Datko

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    Zitat: ” „Die Spende ist der kleine Bruder des Wahlgeheimnisses.“ ”

    Hohe Wahlkampfspenden können das Wahlergebnis massiv beeinflussen. Das gilt sowohl für verdeckte, als auch für offengelegte Spenden. Wenn sie steuerlich geltend gemacht werden, geschieht diese Beeinflussung zu einem großen Teil auf Kosten der Allgemeinheit.

    Im Fall vom SPD-Oberbürgermeister Wolbergs hatten die Spenden aus interessierten lokalen Immobilienkreisen astronomische Höhen erreicht.

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  • Leonard

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    „DAs Schicksal der GAns ist ihm egal. Er möchte C lediglich ärgern.“
    Gustl, und wer bitte schön ist unserem Fall die blöde GAns? Der Wähler der gar der arglos Gewählte?

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  • Berni

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    Fast jeder Prozesstag eine Lachnummer.
    Danke an Aigner für die tollen Berichte bisher !
    Keiner hat so gut berichtet wie dieser Blog!

    Wichtige Details sind viel genauer als in der MZ herausgekommen, was schon
    vermuten lässt , dass die MZ nicht wirklich Freude hatte über ihre Freunde berichten zu müssen.

    Nur noch weine/lachen kann man über diese Dreistigkeit , Überheblichkeit , Drang zur Manipulation der
    Rechtssprechung , die von diesen Anwälten ausgeht !
    Einfach unsfassbar welch Show die da abziehen !

    Aber das alte Spiel ist ja bekannt , es wird alles ausgehandelt , manchmal mit viel Geld
    ( Uli Hoeness) oder manchmal durch Absprachen in der Politik.
    Da die SPD Zeit aber nun in Bayern vorbei ist , gehe ich davon aus, dass
    hier kein gnädiges Urteil folgen wird.

    Plan A ist ja auch schon ersichtlich, der BTT will seine Firma retten , wenn die auch dann
    später unter anderem Namen weiterläuft
    und Wolbergs will noch etwas Wind machen mit seinem neuen Verein Brücke
    und natürlich in erster Linie damit Spenden sammeln von den wirklich letzten , die noch gar nichts kapiert haben .

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  • namtug

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    “Die Spenden an sich seien unproblematisch, weil aus dem Vermögen der Mitarbeiter stammend. Es gebe also kein Strohmannsystem.” :D

    So einfach ist das? Ich nenne meine Strohmänner einfach Mitarbeiter und dann ist es kein Strohmannsystem mehr?

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  • Mr. B.

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    @ Berni

    Danke für den aufschlussreichen Beitrag. Er enthält alles Wichtige in der Sache.
    Gesetze, Moral und Anstand sollten wohl nach den Worten der Verteidiger nichts mehr gelten, zumindest nicht für ihre Mandanten. Es hat zumindest den Anschein. Die normal arbeitenden und anständigen Bürger werden diese Verteidigungsstrategie bestimmt nicht verstehen.
    Ich vertraue auf die Ermittler der Polizei, der Staatsanwaltschaft und die unabhängigen Richter.

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  • R.G.

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    @Lothgaßler schrieb:
    *sagte Franz W. nicht hier vor Gericht, dass er nicht mit Wolbergs befreundet sei? Nun haut sein Verteidiger die Worte raus: „..„ganz klar ein Freundschaftsdienst..*
    Das ist die eigentliche Frage: War es Freundschaft oder eine Freunderlgeschichte?

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  • xy

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    Mr. B. schrieb: “Gesetze, Moral und Anstand sollten wohl nach den Worten der Verteidiger nichts mehr gelten, zumindest nicht für ihre Mandanten… Die normal arbeitenden und anständigen Bürger werden diese Verteidigungsstrategie bestimmt nicht verstehen.”
    Das ist ein Mißverständnis. “Moral und Anstand” haben im Strafrecht deshalb nichts zu suchen, weil davon nichts im Gesetz steht: Nulla poena sine lege scripta! Ganz einfach. Davon unabhängig gelten im gesellschaftlichen Zusammenleben “Moral und Anstand” natürlich weiterhin, auch für Strafrechtler, aber eben nicht im Strafrecht.

    Berni schrieb: “Wichtige Details sind viel genauer als in der MZ herausgekommen…”
    Also, ich finde, dass (auch) Christine Straßer mit ihren Protokollen bemerkenswertes leistet, vgl. http://tinyurl.com/y287pomh. Lob, wem Lob gebührt!

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  • Checker

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    Traurig ist ja nur für wie blöd die Angeklagten und deren Verteidiger die Öffentlichkeit, das Gericht und den BGH halten wenn sie denken mit so etwas durchzukommen. :(

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  • Alfons Kaiser

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    Was für eine Fleißarbeit, diese detailreiche und doch präzise Zusammenfassung des Plädoyers des Wild-Verteidigers, Herr Aigner! Sie schreiben da stichpunktmäßig mit oder merken Sie sich das alles? Jedenfalls mal wieder herzlichen Dank für die erneute Gerichts-Reportage und dafür, daß Sie uns Ihre Erkenntnisse hier auf Ihrer website zur Verfügung stellen!
    Der Birkenmaier-Spruch “Die Spende ist der kleine Bruder des Wahlgeheimnisses” klingt ja schon fast zynisch, entspricht aber wohl ziemlich genau der gesetzgeberischen Absicht bei der Schaffung der Normen zur Parteien- und Wahlkampffinanzierung. Weil man jedoch eigennützig gedachte (größere) Zahlungen an politische Organe, die ihrerseits aber der Allgemeinheit verpflichtet sind, rational nicht unter einen Hut bringen kann, wird jede gesetzliche Regelung Stückwerk bleiben müssen, solange Wirtschaft und Exekutive verflochten sind. Trennt man diese Lebensbereiche, entfällt das Phänomen Korruption vollständig.
    Was Herrn Wild betrifft, scheint es tatsächlich wenig Anhaltspunkte zu geben, ihn zu verurteilen. Ob der das wirklich alles ausgeheckt hat, wie die StA meint? Ich bin echt auf das Urteil gespannt!

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  • mkv

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    @ Datko, Sie ignorieren die Rechtsprechung des BVerfG, wonach gilt:

    Randziffer 156 des Urteils des Zweiten Senats vom 9. April 1992
    — 2 BvE 2/89 —

    “Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen, sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger Höhe zulässig. Gefahren für den Prozeß der politischen Willensbildung, die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben.”

    Es ist also nicht die Höhe der Spenden, weder bei der SPD noch bei der CSU, über all die 18-Schaidinger- und 2 -Wolbergs-Jahre zu beanstanden, sondern u.a. zu fragen, ob dem Transparenzgebot des GG in Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG entsprochen wurde.

    Auch der steuerlichen Berücksichtigung von Spenden natürlicher Personen hat das BVerfG seinen Segen unter Hinweis auf den Entscheidungsspielraum des Bundestags (und damit auch insoweit eine mittelbare Finanzierung der Parteien durch den Staat mittels geringerer Steuereinnahmen für zulässig erklärt) erteilt. Lesen Sie bitte die Randziffern 160 f der gen. Entscheidung. (*)

    Fazit: I
    hr Post hält in keiner Aussage einer inhaltlichen Prüfung statt.

    —-

    (*)

    Eine Art Fundgrube ist das
    Urteil des Zweiten Senats vom 9. April 1992
    — 2 BvE 2/89 —
    http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv085264.html

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  • Mr. B.

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    @xy
    Ihre Angaben zu Moral und Anstand im Strafgesetzbuch sind mir sehr wohl bekannt!!
    Aber es gibt Stellungen in der Gesellschaft, vor allem, wenn man ein öffentliches Amt bekleidet, wo es durchaus einen Sinn macht, Anstand und Moral nicht außer acht zu lassen, indem man den Bürgern gegenüber in dieser Weise sein Amt ausführt. Und es macht keinen Sinn zu behaupten, die anderen haben es doch genauso gemacht. Was einem alleine nicht gehört, kann man nicht -auch nur zum teilweisen Eigennutz- an gute Freunde oder Bekannte verschachern. Denn wenn es vorher schon so gewesen ist, dann hätte man es doch selber an die Öffentlichkeit bringen können, um es in der Folge zu verhindern, dass es in Regensburg kaum mehr bezahlbaren Wohnraum für Normalverdiener gibt. Denn, das ist ein hausgemachtes Problem, wenn nur noch “ausgewählte Investoren” mit größtmöglichem Profit bauen und z. B. die Stadtbau faktisch über viele Jahre auf Eis gelegt wird. Das wäre mein Hinweis gewesen. Ich glaube, ich habe auch sie schon mal zu ihrer Meinung in einem anderen Beitrag angeschrieben, dass ich als Bürger zu gerne wüsste, welche “angesehenen Bürger” dieser Stadt nebenbei noch von diesem System (Ladenhüter usw.) profitiert haben und nun Angst haben, dass in weiteren Verfahren auch ihre Namen genannt werden. Ich selbst bin mal sehr gespannt!!!!! Denn ich glaube, dass auch hier manchmal der Grund liegt, warum das geschilderte Handeln der Angeklagten vor Gericht und dann an die Öffentlichkeit getragene so vehement von einigen verteidigt wird, weil die Öffentlichkeit niemals davon erfahren sollte!!!
    Anmerkung: Hierzu natürlich einmal mehr wieder herzlichen Dank an alle Ermittler in dieser Sache und an R-D für die ehrliche Berichterstattung zu den Verhandlungstagen.

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  • Alfred Meier

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    Das Schicksal des Hans Kremendahl, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal ist kein Ruhmesblatt in der deutschen Justizgeschichte und wirft Fragen auf, die bis heute nicht beantwortet sind. Nach zwei Freisprüchen vor Landgerichten wurde er von einer unerbittlichen Staatsanwaltschaft zweimal vor den Bundesgerichtshof gezerrt, der letztlich die Freisprüche anerkennen musste. Der letztendliche Freispruch nützte Hans Kremendahl nichts mehr. Die jahrelangen Auseinandersetzungen mit der Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatten ihn beruflich und gesundheitlich ruiniert.

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  • Mr. B.

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    @Alfred Meier
    Das von Ihnen geschilderte Verfahren -mit Ausgang- ist zwar verständlich, aber ich glaube, in Regensburg müssen von der Gesamtheit her, andere Parameter gesetzt werden, was bisher aus den Verhandlungstagen hervorgegangen ist. Entscheiden muss auch hier das Gericht. Aber so weit sind wir hier noch nicht. Und überhaupt, jeder von uns sollte wissen, wie weit er sich “aus dem Fenster lehnen kann und darf”, bis dann vielleicht doch unsere Strafgesetze verletzt werden und die Staatsanwaltschaft dann gezwungen ist, die Sache zu untersuchen. Denn ohne hinreichenden Tatverdacht gibt es in der Regel keine Anklage.

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