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Tag 57 im Wolbergs-Prozess

„Herr Hartl kann E-Mails schreiben, wie er will.“

Auch beim vierten und letzten Plädoyer der Verteidigung steht am Ende die Forderung nach einem Freispruch. Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so sein Rechtsanwalt Tim Fischer. Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe. Und man könne Handlungen Hartls als Nicht-Amtsträger nicht einfach dem Amtsträger Joachim Wolbergs zurechnen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Bewährungsstrafe für Norbert Hartl. Sein Rechtsanwalt beantragt Freispruch. Foto: om

„In einem Land, in dem einem immer nur das Schlechteste unterstellt wird, in dem man nicht mehr nach seinen Überzeugungen handeln kann, in so einem Land möchte ich nicht mehr leben.“ Mit diesem Schlusspunkt, ein sinngemäßes Zitat von Joachim Wolbergs aus der Telefonüberwachung, beendet Rechtsanwalt Tim Fischer das knapp einstündige Plädoyer für seinen Mandanten und fordert einen Freispruch. Während seiner über 40 Jahre im Stadtrat habe Norbert Hartl stets „nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“. So auch bei der Ausschreibung für die Wohnbauflächen auf der ehemaligen Nibelungenkaserne.

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Ohne Haupttat keine Beihilfe

Die Staatsanwaltschaft hat für den früheren SPD-Fraktionschef eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldauflage von 10.000 Euro wegen eines Falls der Beihilfe zur Vorteilsgewährung. Er habe zusammen mit Wolbergs für das Wohlwollen des Unternehmers Volker Tretzel gesorgt, um so eine Kapitalerhöhung für den SSV Jahn Regensburg (1,1 Millionen Euro) im Dezember 2015 abzusichern. Zwar gebe es keine direkte Verbindung der Kapitalerhöhung zu einem konkreten Projekt, so die Staatsanwaltschaft, die damit von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf abgewichen ist, aber allen sei klar gewesen: Wenn Tretzel was baut, gibt es auch Geld für den Jahn. Das teure neue Stadion auf der einen und ein immer wieder von der Insolvenz bedrohter SSV Jahn seien dabei ein „Faustpfand“ Tretzels gewesen, der immer gerade so viel Geld gegeben habe wie akut nötig gewesen sei.

Für Tim Fischer fußen diese Vorwürfe auf einer unsauberen Durchmischung, die die Staatsanwaltschaft vorgenommen habe. Tatsächliche brauche es für den Tatbestand der Beihilfe auch eine rechtswidrige Haupttat, konkret: eine Vorteilsannahme durch Joachim Wolbergs. Doch eine solche, das hätten die vorangegangenen Plädoyers gezeigt, „gibt es schlicht und ergreifend nicht“.

Die Staatsanwaltschaft versuche nun, „auf Teufel komm raus, Herrn Wolbergs etwas unterzuschieben, was Herr Hartl gemacht hat“. Das sei zum einen nicht legitim – „Es braucht eine saubere Trennung“ – und zum anderen sei auch das, was Norbert Hartl gemacht habe, nicht zu beanstanden. „Er war und ist kein Amtsträger. Er kann E-Mails schreiben, wie er will, und sich unterhalten, mit wem er möchte.“

Hartls Problem-Mail “nicht zu beanstanden”

Im Fokus der Vorwürfe stehen zwei E-Mail-Wechsel, in die Hartl involviert war und die – zumindest in Kopie – auch an die E-Mail-Adresse von Joachim Wolbergs gingen.

Im Vorfeld der Neuausschreibung der drei Flächen auf dem Kasernenareal – insgesamt rund 42.000 Quadratmeter groß – hatte der damalige SPD-Fraktionschef im Jahr 2014 einen Vorentwurf des Textes für die geplante Konzeptausschreibung an Tretzel geschickt, verbunden mit der Aufforderung, „Änderungswünsche bitte in rot ein(zu)tragen“. Laut Fischer ist diese Vorgehensweise nicht zu kritisieren.

Tim Fischer kritisiert den Jagdeifer der Staatsanwaltschaft. Foto: om

Eine Konzeptausschreibung sei zu diesem Zeitpunkt in Regensburg „völliges Neuland“ gewesen. Hartl sei nun darum gebeten worden, sich darum zu kümmern und das sei im Grunde allen ganz recht gewesen. Das hätten unter anderem die Zeugenaussagen der Stadträte Richard Spieß (Linke), Walter Erhard (Grüne) und Margit Kunc (Grüne) ergeben. Herausgekommen sei dann am Ende ein Kriterienkatalog, der „mitnichten unternehmerfreundlich“ gewesen sei. Die Änderungen, die beim Bauteam Tretzel (BTT) an dem Ausschreibungstext vorgenommen worden seien, seien „ausschließlich marginal“ gewesen. Auch hätten Verwaltungsmitarbeiter im Zeugenstand bestätigt, dass es „keinen Zuschnitt“ auf Tretzel gegeben habe und im Übrigen überzeuge das, was derzeit auf dem Nibelungenkasernenareal entstehe, jeden.

Ohnehin habe beim Verkauf der Flächen formales Vergaberecht keine Rolle gespielt. Ein von der Tretzel-Verteidigung beauftragtes Sachverständigengutachten bestätige zudem, dass sich für BTT durch den E-Mail-Wechsel allenfalls ein leichter zeitlicher Vorsprung ergeben habe, der aber kein rechtliches Problem darstelle. Es sei auch nicht zu beanstanden, „wenn sich die SPD-Fraktion des Sachverstandes von BTT bediente“, um einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, der auch umsetzbar sei. Und außerdem, das ergebe sich aus der Telefonüberwachung, habe sich Norbert Hartl auch an anderen Stellen (zum Beispiel beim Immobilien Zentrum Regensburg) „vollumfänglich informiert“, um einen vernünftigen Ausschreibungsentwurf vorzubereiten, so Fischer. Auch Alt-Oberbürgermeisterin Christa Meier habe in diesem Zusammenhang ausgesagt, dass man da „nicht so scheinheilig tun“ solle. Abgesehen davon: Wolbergs habe damit „überhaupt nichts zu tun“ gehabt, so Fischer. Es sei nicht nachzuweisen, dass er die E-Mails überhaupt zur Kenntnis genommen habe. Selbst geschrieben habe er ohnehin nicht.

SSV Jahn: “Tretzel sicherte eigenes Investment”

Beim Vorwurf, demnach Hartl und Wolbergs sich Tretzels Wohlwollen sichern mussten, um dessen Förderung des SSV Jahn abzusichern, habe sich die Staatsanwaltschaft „völlig verrannt“. Tatsächlich habe Tretzel mit der nochmaligen Kapitalerhöhung sein bis dahin bereits geleistetes eigenes Investment abgesichert. Jahn-Präsident Hans Rothammer habe bestätigt, dass es sich dabei ohnehin nur um einen Aktiv-Passiv-Tausch gehandelt habe, der im Grunde keinen Vorteil darstelle und Jahn-Manager Christian Keller habe ausgesagt, dass Tretzel in den Fußballverein als Start-Up investiert habe und immer wieder angemahnt habe, die vorhandenen strukturellen Defizite zu beseitigen. Alle, auch Hartl, hätten sich schließlich bemüht neben Tretzel auch weitere Sponsoren ins Boot zu holen. Und schließlich, das sei das Wichtigste, so Fischer, habe niemals jemand bestätigt, dass es eine Verknüpfung zwischen Jahn-Förderung und Bauprojekten der BTT gegeben habe – abgesehen von CSU-Stadtrat Christian Schlegl, der aber selbst in den Augen der Staatsanwaltschaft ein schwieriger Zeuge war und einem weiteren E-Mail-Wechsel, den die Ermittler in ihrer Beweisführung aufzählen.

Es geht um jenen Entwurf eines Schreibens an Planungsreferentin Christine Schimpfermann und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger, den Volker Tretzel aufgesetzt, aber zuvor per E-Mail am 29. November 2015 an Norbert Hartl und Joachim Wolbergs geschickt hatte, verbunden mit der Frage, ob das denn so passe. In einer sichergestellten Version dieses Schreibens heißt es unter anderem:

„Nebenbei darf ich anmerken, das ich seit 10 Jahren etwa 40% des Nettoeinkommens von BTT für den Jahn ausgebe. Dieses Engagement beruht nicht darauf, dass ich mich für Fußball interessiere, sondern auf Bitte der damaligen Stadtspitze, um einen Konkurs des Jahn zu verhindern. Mein Engagement heute ist eine Geste der Dankbarkeit für Regensburg und seine Bürger. Es wäre für die Stadt mehr als fatal, wenn den 55 Millionen Investition für das neue Stadion durch einen in Konkurs gegangenen Jahn Regensburg nicht so wie momentan genutzt werden könnten. Der Jahn ist schätzungsweise für die Hälfte der Regensburger wichtig bis sehr wichtig, während die Förderung irgendeines gemeinnützigen Zweckes zwar auch gut ist, aber kaum jemanden interessieren dürfte. Die vom Jahn zusätzlich benötigten 1 Million Euro jährlich sind in den nächsten Jahren mit WA1 und WA2 alleine nicht zu erwirtschaften.“

Tatsächlich abgeschickt an Daminger und Schimpfermann wurde das Schreiben vermutlich nie. Die Hauptverhandlung brachte dafür keinen Beleg. Dokumentiert ist aber eine Antwortmail von Norbert Hartl, in der er dringend rät, das Schreiben so nicht abzuschicken, die Meinung von OB Wolbergs abzuwarten und um ein persönliches Gespräch bittet, er könne am Abend vorbei kommen. Wenig später schickt er einen Alternativentwurf. Nichts Schriftliches gibt es dazu von Wolbergs. Er könne sich nicht erinnern, ob er diese Mail überhaupt erhalten, geschweige den gelesen habe, so seine Aussage.

Musste Hartl wirklich so klar trennen?

Entsprechend fällt auch Fischers Fazit aus. Wolbergs habe weder mit dem E-Mail-Wechsel noch mit den Änderungen im Entwurf etwas zu tun. Dass die Staatsanwaltschaft darin eine Verknüpfung zwischen dem Einsatz von Wolbergs für Tretzel und Förderung des SSV Jahn herstelle, sei nicht nachzuvollziehen. Schließlich habe Tretzel die im Dezember dann auch vollzogene Kapitalerhöhung in einer E-Mail an Keller bereits am 9. November zugesagt, 20 Tage vor dem inkriminierten Schriftwechsel.

Dass die Staatsanwaltschaft Hartl unterstelle, er habe im Hintergrund dafür gesorgt, dass die E-Mail nicht abgeschickt wurde, um sich stattdessen anderweitig und heimlich um Tretzels Interessen zu kümmern, sei gleichfalls nicht nachzuvollziehen. Zum einen habe Hartl gerade die Passage zum SSV Jahn, in der die Staatsanwaltschaft eine klare Verknüpfung zu Tretzels Bauprojekten sieht, in seinem Alternativentwurf nicht entfernt, zum anderen müsse man sich die Frage stellen, was der SPD-Fraktionschef denn hätte machen sollen, um nicht ins Visier der Ermittler zu geraten. „Hätte er gar nicht geantwortet, wäre ihm auch Heimlichkeit vorgeworfen worden.“

Ebenfalls solle man sich fragen, ob man von Hartl wirklich verlangen könne, dass er zwischen dem SSV Jahn und allem anderen klar trennen müsse. Hintergrund des Tretzel-Schreibens sei zudem gewesen, dass Schimpfermann und Daminger in einem Gespräch zuvor von diesem verlangt hätten, auf einem Baugebiet 50 Prozent Sozialquote umzusetzen, obwohl laut gültiger Beschlusslage des Stadtrats nur 20 Prozent verbindlich vorgeschrieben waren. „Das fand auch Hartl nicht in Ordnung“, so Fischer. Und die Jahn-Sentenz in dem Schreiben habe er eben nur als Beispiel für Tretzels vielfältiges Engagement interpretiert.

Zu lange Leine für Ermittler?

Nur kurz widmet sich Tim Fischer der Kritik an der Staatsanwaltschaft. Diese habe in ihrem „Jagdeifer“ zahlreiche „massive Fehler“ begangen. Exemplarisch für die Voreingenommenheit bei den Ermittlungen sei ein Aktenvermerk des leitenden Ermittlers bei der Kriminalpolizei. Darin wird eine Aussage von Liegenschaftsamtsleiter Gunther Schröder zitiert. Dieser habe demnach sinngemäß ausgesagt, dass der Verwaltung von Anfang an klar gewesen sei, dass die Ausschreibung auf Tretzel hinauslaufe.

Bei weiteren Vernehmungen wurde Schröder mit dieser Äußerung nie direkt konfrontiert. Der Kripobeamte hatte vor Gericht auf Nachfrage dazu erklärt, dass man Bedenken gehabt habe, dass Schröder diese Aussage so vielleicht nicht unterschreiben werde. Entgegen der Darstellung Fischers in seinem Plädoyer hatte Schröder bei seiner Vernehmung vor Gericht zwar nicht dementiert, dies möglicherweise gesagt zu haben. Wörtlich erklärte er damals: „Wenn Herr B. (der Kripo-Beamte, Anm. d. Red.) das so schreibt, werde ich es vermutlich so gesagt haben.“ Allerdings wolle er dies so nicht mehr wiederholen, so Schröder weiter. Er sei erstaunt und verärgert darüber, was in dem Aktenvermerk stehe.

Für Fischer stellt das Vorgehen der Kripo in diesem Punkt „eigentlich einen Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde“ dar. Man habe den Ermittlern so die Gelegenheit gegeben, einfach Aussagen zu generieren. Vielleicht müsse die Staatsanwaltschaft die Ermittler da an einer kürzeren Leine halten.

Sein abschließendes Fazit: Es gab keine Unrechtsvereinbarung, damit auch keine rechtswidrige Haupttat und damit auch keine Beihilfe zu einer solchen. Freispruch.

Der Prozess wird am 25. Juni mit dem letzten Wort der Angeklagten fortgesetzt. Sollte ein Tag dafür nicht ausreichen, ist für den 27. Juni ein Zusatztermin eingeplant. Das Urteil wird voraussichtlich am 3. und 4. Juli verkündet.

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Kommentare (50)

  • Wähler

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    Hartl ist so unschuldig wie ein Lamm . Er ist ein Engel in Stadtrat !
    Die Richterin wird das bestimmt so auch erkennen können /wollen ! ;)

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  • mkv

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    “Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe.”

    In der Kürze steckt die Würze (des Rechts). Niemand kann an diesem Grundprinzip, das Aigner bei der Wiedergabe der anwaltlichen Ausführungen an den Anfang stellt, wirksam rütteln.

    Also: Wird bei den Handlungskomplexen, die Herrn Hartl nach Ansicht der StA zum strafrechtlichen Nachteil gereichen sollen, je die Haupttat durch das Gericht verneint, so ist Hartl automatisch freizusprechen.

    Im Übrigen ist im (hier analog heranzuziehenden) “Vergabe”-Recht die vorherige beratende Einschaltung eines späteren Mitbewerbers (BTT) gang und gäbe. Hierzu gibt es eine einschlägige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle.

    Zu fragen wäre daher mit den Worten der Vert. : Haben die fraglichen “marginalen Veränderungen” des Textes, die einen “leichten zeitlichen Vorsprung” bedingten, zu einer Verzerrung des Verkaufsverfahrens geführt? Verneint man diese Frage, so dürfte wegen der Einheit der Rechtsordnung den Hartl´schen Öko-Sozial-Bau-Aktivitäten kein strafrechtlicher Unbill zugeordnet werden.

    Vertiefend:
    https://www.roedl.de/themen/vergabe-kompass/olg-celle-projektanten

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  • xy

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    Bis zur Verurteilung ist jeder Angeklagte “unschuldig wie ein Lamm”. Das ist geltendes Verfassungsrecht und “die Richterin wird das bestimmt so auch erkennen können /wollen”, wobei es sich jedoch nicht um eine “Richterin” handelt, die da urteilt, sondern um eine ganze Kammer, bestehend aus drei Berufs- und zwei Laienrichtern, also fünf Richtern, vgl. http://tinyurl.com/y3ldzzo8

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  • Dolittle

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    Sicher wurde im hier vorliegenden Zusammenhang schon mehrfach auf den Kategorischen Imperativ (“„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“) hingewiesen.

    Stimmt man stattdessen der Wolbergsche Ethik zu („In einem Land, in dem einem immer nur das Schlechteste unterstellt wird, in dem man nicht mehr nach seinen Überzeugungen handeln kann, in so einem Land möchte ich nicht mehr leben.“), sollte jeder Kommunalpolitiker, jeder Beamter, jeder Bürger zu jeder Zeit so handeln dürfen, wie er es subjektiv für richtig hält. Das objektive Gesetz hat keine Bedeutung mehr.

    Besser kann man nicht ausdrücken, was man vom Rechtsstaat und seinen Regeln hält. Pippi Langstrumpf lässt grüßen. Einmal völlig unbenommen, welche Faktoren die höchstpersönlichen Überzeugungen beeinflusst haben. Die können sich bekanntlich je nach Abhängigkeiten, Geldflüssen, Erfolgen oder Macht sehr schnell ändern. Objektiv gab es diese Faktoren, sie sind im Verfahren nachgewiesen worden. Nicht die (heutigen oder damaligen) Überzeugungen der Angeklagten von sind der Maßstab für die Urteilsfindung. Sondern ein unsicheres Tatbewusstsein im Sinne eines Unrechtsbewusstseins zum Tatzeitpunkt, das durch die Verdeckungshandlungen (Strohmannspenden usw.) indiziert und durch die im Brustton der Überzeugung vorgetragene Überzeugung der Angeklagten auch nicht ums Verrecken widerlegt worden ist.

    Es wird Zeit für’s Urteil.

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  • Dominik Müller

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    @mkv
    “In der Kürze steckt die Würze (des Rechts).”
    Und das aus Ihrer Tastatur…

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  • Karl Kaufmann

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    Dieses Vorgehen finde ich grundsätzlich von Übel: Im Übrigen ist im (hier analog heranzuziehenden) „Vergabe“-Recht die vorherige beratende Einschaltung eines späteren Mitbewerbers (BTT) [!] gang und gäbe.

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  • Checker

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    Aussage Verwaltungsangestellter:
    Die Ausschreibung war auf BTT zugeschnitten. Unglaubwürdig.
    Wolbergs war so offen und transparent im Verfahren. Glaubwürdig. ?

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  • Taxifahrer

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    Wolbergs lebt in einem Land, in dem Recht und Ordnung gilt. Deshalb wird er auch entsprechend den Gesetzen verurteilt. Ganz emotionslos. Sein ganzes weiteres Getöse ist geschenkt und nervt nur noch bzw. ist peinlich.

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  • hutzelwutzel

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    Taxifahrer ist beizupflichten. Das Urteil wird weitreichende Folgen für die Angeklagten aber auch für das Rechtsverständnis in Verwaltung und Gesellschaft haben. Bei einem Schuldspruch stünden die Angeklagten nicht mehr mit einer weißen Weste da. Bei einem Freispruch ist zu befürchten, dass sich Politiker und mancher in der Verwaltung bestätigt fühlen, die Grenzen des Rechts weit zu stecken, ihr Verhalten danach richten diese Grenzen auszuloten. Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD hat zweifellos mit seinem Einsatz viel im Einzelfall erreicht. Er soll aber, so hört man aus der Stadtverwaltung sein Rechtsbewusstsein an seiner Vorstellung ausgerichtet haben, was er für richtig erachtete. Politiker haben das Bedürfnis gegenüber den Wählern als die Macher dazustehen und bürgerfreundlich zu gelten. Da stören Rechtsvorschriften, nur die positive Entscheidung für den einen Einzelfall, kann die bewusste Benachteiligung eines anderen bedeuten.

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  • Jürgen

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    @mkv: Soweit ich über Vergaberecht im Bilde bin (ich arbeite fast täglich damit), darf derjenige, der bei der Ausschreibung berät bzw. hilft diese zu erstellen, automatisch vom Verfahren ausgeschlossen. Er darf eben wegen dem Wissensvorsprung nicht mitbieten. Marginale Änderungen hin oder her ist das ein Grundsatz.

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  • Lothgaßler

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    @mkv u.a.:
    Hartl war “nur” einer von vielen Stadträten und Beschlüsse fasst die Gesamtheit des Stadtrats?! Ja doch, aber wird hier nicht die Organisation der Kommunalpolitik verkannt? Hartl war nicht irgendein Stadtrat, er war Häuptling der SPD und hatte auch sonst Sitz und Stimme in Ausschüssen und Verwaltungsräten: Er war Multifuktionär. Es ist eben nicht so, dass jeder Stadtrat sich selbst vorbereitet und dann nach eigener Überzeugung frei abstimmt. Vielmehr ist es so, dass in der Fraktion der Häuptling vorgibt wo es lang geht, genauso wie aus den Ausschüssen heraus in den jeweiligen Fraktionen/ Parteien berichtet wird und ebenfalls das Abstimmungsverhalten vorbereitet wird (manchmal sogar mit Probeabstimmung).
    Deshalb ist es keinesfalls harmlos, wenn ein Baulaie wie Hartl (er machte beruflich was ganz anderes) sich zum Ausschreibungsdesigner aufschwingt und mit den potenziellen Wettbewerbssiegern (das waren BTT und IZ von vornherein) entscheidende Punke abstimmt. Und bei einer bunten Koalition beeinflusst der Fraktionschef der größeren Partei das Abstimmungsverhalten der kleineren Koalitionäre. Gerade diese extreme persönliche Nähe (zu Tretzel u.a.) und Verquickung in mehreren Lebenswirklichkeiten (SSV-Jahn, diverse Bauprojekte, Wohungskauf, Direktive bei Entscheidungen) macht die Angelegenheit brisant. Warum werden nicht offen gelegte Interessenskonflikte nach wie vor als Pipifax abgetan? Noch dazu, wenn die Entscheidung über die Wettbewerbsbeiträge so oder so hätte ausgehen können (wie im Fall Wettbewerb Nibelungenkaserne), und wie berichtet Hartl sich dabei vehement für BTT ausgesprochen hat, also womöglich das entscheidende Quäntchen pro BTT beigetragen hat!
    Jetzt kommt mir bitte keiner damit, das Hartl ein Experte im Vergaberecht war. Was hat er nicht alles mitverbockt bzw. nicht kommen sehen? Warum hat nicht die Verwaltung diesen Job übernommen und dann transparent für alle dokumentiert?
    Die grauen Eminenzen, die Strippenzieher im Hintergrund, die Netzwerker mit den vielen Bekanntschaften und Beziehungen wissen nur zu gut, dass im Halbschatten genügend Einfluss und Pfründe warten, ohne die “entfesselte” Justizia fürchten zu müssen.
    Recht soll und muss Recht bleiben, so oder so. Justizia trägt bekanntlich Augenbinde, da wird nicht immer alles gesehen. Ein Unrecht ist und war die Anklage nicht, selbst wenn Hartls Verhalten letztlich nicht als strafwürdig angesehen wird. Eine Klärung seines Verhaltens bei diesen Interessenskonflikten war dringend erforderlich.

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  • Checker

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    Jürgen:

    mkv versucht hier seit Monaten irgendetwas an den Haaren herbei zu ziehen was den Angeklagten auf die ein oder andere Weise nützt. Jedem halbwegs vernünftig denkendem Menschen ist es klar, dass man eine Ausschreibung nicht demjenigen bearbeiten lassen kann der später Mietbieter ist.

    Traurig ist ja nur, dass uns mkv, die Angeklagten und deren Verteidiger anscheinend alle für so dumm halten dass wir alles das glauben und auch noch das Gericht und möglicherweise der BGH noch dazu. Na ja schau ma mal.

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  • namtug

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    …Die Staatsanwaltschaft versuche nun, „auf Teufel komm raus, Herrn Wolbergs etwas unterzuschieben, was Herr Hartl gemacht hat“. Das sei zum einen nicht legitim – „Es braucht eine saubere Trennung“ – und zum anderen sei auch das, was Norbert Hartl gemacht habe, nicht zu beanstanden. „Er war und ist kein Amtsträger. Er kann E-Mails schreiben, wie er will, und sich unterhalten, mit wem er möchte.“…

    Aber genau das ist doch Beihilfe.
    Wolbergs hat die Informationen nicht selbst eingeholt, sondern über Hartl.

    Was ich bei der “Hartl-Mail” vermisse ist, das ich nicht weiß wie es da weiter gegangen ist.
    Wie sieht denn die Antwort von BTT aus?
    Was wurde denn rot eingetragen und was wurde davon in der Ausschreibung übernommen?

    Die Antwort auf dieser Mail wäre doch die Eigentliche Beweislast und nicht die Anfrage.

    Wurde nichts übernommen, dann hätte die Verteidigung hier quasi einen Beweis das keine Korruption stattgefunden hat und hätte das sicher breitgetreten.
    Wurde etwas übernommen, wäre das ein Nachweis für die Staatsanwaltschaft und die hätten das breitgetreten.
    Da gefühlt weder das eine noch das andere eingetreten ist, macht es bei mir den Eindruck, das die Staatsanwaltschaft die Mail-Antwort einfach nicht hat und das die Verteidigung sich hütet diese preis zu geben.

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  • Stefan Aigner

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    @namtug

    Es gibt den gesamten E-Mail-Wechsel. Der wurde allerdings im Selbstleseverfahren eingeführt, insofern ist man als Prozessbeobachter allein auf die Interpretation von Verteidigung und Staatsanwaltschaft angewiesen.

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  • Dominik Müller

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    @Checker
    ” Jedem halbwegs vernünftig denkendem Menschen ist es klar, dass man eine Ausschreibung nicht demjenigen bearbeiten lassen kann der später Mietbieter ist.”

    Nein, ganz so trivial ist es nicht, selbst wenn Sie mangels Argumenten andere Meinungen als unvernünftig diffamieren. Vielmehr muss geprüft werden, ob der Wissensvorsprung zu einer Wettbewerbsverzerrung führt oder die anderen Bieter adäquat informiert wurden. Hier finden Sie den Wortlaut des Beschlusses, der möglicherweise von der Quelle von mkv etwas verkürzt dargestellt wurde
    https://ax-rechtsanwaelte.de/olg-celle-beschluss-vom-14-04-2016-13-verg-1115-projektant-ist-nicht-ohne-weiteres-auszuschliessen;
    Lesen Sie wenigstens bis ” Die Möglichkeit, dass die Teilnahme der Antragstellerin an dem Vergabeverfahren den Wettbewerb verfälscht haben könnte, ist im Nachprüfungsverfahren ausgeräumt worden.”

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  • Checker

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    Dominik Müller:

    Danke habe ich gelesen.

    Hartl hat darum gebeten, dass das BTT Änderungen in Rot einträgt. Vom Selbstleseverfahren hat hat man nicht alles mit gekommen aber im Prozessverlauf wurde klar, dass BTT tatsächlich rote Änderungen vorgenommen hat.

    Zumindest eine Änderung wurde dann in den endgültigen Ausschreibungstext übernommen. Da ist doch dann schon der Wissensvorsprung von BTT.

    Dies Sache stinkt zum Himmel. So was macht man nicht schon gar nicht wenn man immer auf den sozialen Wohnungen rum reitet.

    Dem BTT wurde zum günstigen Preis das ganze Nibelungen Areal verkauft. Hätte die Stadt den ortsüblichen Preis verlangt hätte das dann Millionen in den Stadtsäckel gespült und damit hätte man Sozialwohnungen bauen können.

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  • Alfred Meier

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    Sebstverständlich können interessierte Auftragnehmer aufgrund ihres Sachverstands und ihrer Interessenlage Vorschläge für die Gestaltung einer Ausschreibung machen. Entscheidend ist, dass letztlich jeder Anbieter den gleichen Ausschreibungstext erhält. Dass sich der Stadtrat Hartl im Vorfeld der Ausschreibung Informationen von Interessenten einholte, ist nicht zu beanstanden.

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  • Dominik Müller

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    Checker:
    “Danke habe ich gelesen.”
    Dann haben Sie die Kernaussage nicht verstanden. Diese geänderten Passagen waren im Ausschreibungstext, den alle Wettbewerber erhalten haben. Damit könnte der “widerlegbar angenommene” Wettbewerbsvorteil widerlegt werden.

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  • Dolittle

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    In der Grundnorm für das Vergaberecht (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) heißt es:

    “Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Ungleichbehandlung ist aufgrund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet.”

    Schickt ein Verfahrensbeteiligter einem mutmaßlichen Wettbewerber den Ausschreibungstext vorab zu, damit dieser Änderungen “empfehlen” kann, so ist das eine Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Wettbewerbern. Punkt. Selbst wenn diese Sonderbehandlung dieses einen Wettbewerbers geboten gewesen wäre (wofür ich keinen Anhaltspunkt sehe), so war sie intransparent. Wie bei den Parteispenden stinkt hier die Vergaberechtswidrigkeit zum Himmel. Denn ein Wettbewerber hatte die Möglichkeit, auf die Ausschreibung so Einfluss zu nehmen, dass er dafür ein besonders passendes Angebot abgeben kann.

    Ob dies vergaberechtlich zum Ausschluss dieses Wettbewerbers hätte führen müssen/können oder zur Rechtswidrigkeit der Vergabe als solcher, ist für die strafrechtliche Beurteilung nicht relevant.

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  • Checker

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine ständigen Wiederholungen.

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  • Mr. T.

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    Das ist doch der klassische Weg, um bei einer Vergabe den gewinnen zu lassen, der gewinnen soll. Auch wenn dann jeder dieselbe Ausschreibung erhält, ist ein Informationsvorsprung Gold wert. Zum Beispiel wenn man weiß, auf welchen Punkt mehr wert gelegt wird und auf welchen weniger. Ich kenne das aus eigener Erfahrung. Da sagt der Bürgermeister dem Planer und dem Handwerker, der gewinnen soll, dass sie sich mal zusammensetzen sollen. Da sind dann Positionen enthalten, die dann doch nicht benötigt werden, und andere, von denen dann viel mehr eingesetzt wird. Der Handwerker mit dem Wissensvorsprung weiß dann, was er etwas billiger und was er etwas teurer anbieten kann.

    Und wie wars in Randsp…, äh Regensburg? Statt dass die Verwaltung (und damit ein größerer Kreis von Personen) die Ausschreibung entwirft, nimmt die rechte Hand des Bürgermeisters der Verwaltung diese Arbeit ab und kümmert sich ganz alleine drum – obwohl er das gar nicht tun müsste. Zufällig sind dieser selbstlose Ackerer und sein Herr beide bestens verspezelt mit einem Bauherrn. Dazu wird noch deren Partei und deren Verein bestens durch den Bauherrn unterstützt. Hinter vorgehaltener Hand wird bereits geraunt, dass dieser Bauherr die neue Ausschreibung gewinnen soll. Dann kommt zufällig noch raus, dass er in den Entwurf der Ausschreibung eingebunden war. Und ganz zufällig gewinnt er sie dann auch, vor allem weil es nicht um absolute Zahlen gegangen ist, sondern um ‘weiche’ Kriterien. Zufälle gibt’s! Und weil sie keinen Vertrag in dreifacher Ausfertigung gemacht haben, indem genau geregelt ist, welche Leistungen für welche Gegenleistungen fließen, ist alles völlig legal. Kann ja wirklich so ein Zufall sein. Im Lotto holt auch alle paar Wochen wer den Jackpot obwohl die Chance so gering ist.

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  • Mr. T.

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    Was ich zu den leicht verschobenen Vergaben, die mir bekannt sind, noch hinterherschieben möchte: Dabei ist es nie um Schmiergeld gegangen. Das waren Spezln, lokale Handwerker, Sponsoren des örtlichen Sportvereins, Parteimitglieder der Entscheider. Die haben sich damit auch nicht dumm und blöd verdient, sondern haben zu einer Zeit, in der man den Aufträgen hat hinterherlaufen müssen, wenigstens den Auftrag bekommen. Das waren reine Freundschaftsdienste und natürlich haben dann im Gegenzug die Entscheider auch mal einen guten Preis bekommen, wenn sie privat was zu machen hatten. Alles nicht schlimm, viele haben davon gewusst, auch welche, die den Kürzeren gezogen haben, aber keiner hat was gesagt. Mal hat man profitiert, mal ein anderer, aber nie einer von sonstwoher. Der typische kleine bayrische Dienstweg eben. Aber unterm Strich nicht legal!

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  • XYZ

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    Zu doolittle um 12.58
    Das dt. Vergaberecht ist gar nicht anwendbar ( m.E. auch nicht analog ). Die Stadt R wollte mehr soziale und ökologische Wohnungen als gesetzlich (auch durch lokale Rechtsnormen) vorgesehen bei einem Verkauf des Areals durchsetzen und rechertierte dazu im Vorfeld: das ist ihr gutes Recht. Um mich nicht zu wiederholen aber dennoch: an solchen Kriterien arbeitet z.Z. die Stadt M.

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  • Alfred Meier

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    Darum ging es: Die Stadt Regensburg hat ein Grundstück mit Auflagen für den Käufer verkauft. Die wichtigste Auflage war die Einhaltung des Bebaungsplans, in den die beschließende Stadtratsmehrheit ihre wohnungs-, sozial- und wirtschaftspolitischen Ziele einbringt. Der Kaufpreis kann hier nicht die entscheidende Rolle spielen. Vielmehr geht es um das Machbare und Finanzierbare. Dass sich der Fraktionsvorsitzende einer Stadtratspartei im Vorfeld einer so komplexen Entscheidung Informationen von kompetenter Seite einholt, gerhört zu seinen Pflichten. Ihm daraus einen strafrechtlichen Vorwurf zu machen, ist weltfremd.

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  • Georg Farmer

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    -im Vorfeld einer so komplexen Entscheidung Informationen von kompetenter Seite einholt, gerhört zu seinen Pflichten-
    Scho echt geil der Spruch. Es gibt unabhängige Gutachter, Berater, eine städt. Behörde und ein Innenministerium mit unzähligen Mitarbeitern usw. Ein SPD-Einzelkämpfer zerschlägt den gordischen Knoten und ‚besorgt’ die passende Lösung…

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  • Blas Femi

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    Wenn Vorabinfos an Bewerber einer Ausschreibung als echtes Beispiel für eine Bananenrepublik in Regensburg straflos bleiben, wäre das ein echter Skandal. Diese ganze Geheimnistuerei im Grundstücksausschuss und in den Vergabesitzungen dient doch nur dem Zweck, den Druck, den Fraktionsvorsitzende und Bürgermeister in die Richtung der Spender machen, nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Protokolle aus diesen Sitzungen, also die Sitzungen wo entschieden wird, welcher Spender welche Grundstücke bekommt, werden gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Wir brauchen ein RegensburgLeaks.

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  • gustl

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    Es ist nicht ganz richtig, dass die Änderungen am Ausschreibungstext zugunsten des Bauteam Tretzel (BTT) nur marginal gewesen sind. Am Ende des Konzepts wurde noch die “Hartlsche Gummi-Klausel” hinzugefügt, die ungefähr lautete: “Egal was im Konzept steht, der Stadtrat behält es sich vor, das Grundstück auch an einen Schlechteren zu vergeben.” Ein Schelm, wer sich da was Böses dachte.

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  • Stefan Aigner

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    @gustl

    Diese Klausel gab es schon bei der ersten Ausschreibung nach Höchstpreis. Laut Hartl wollte Schaidinger schon damals dazu nutzen, um das Grundstück an Tretzel zu verkaufen, obwohl es mindestens ein höheres Gebot gab.

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  • Mr. B.

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    Schau an, schau an!!!! Weiß das auch die Staatsanwaltschaft!!!!!!
    Diese vermutliche “Freunderlwirtschaft” unter den Beteiligten seit vielen Jahren, muss lückenlos!!!!! aufgearbeitet werden und zwar ohne jeglichen Ansehen der Personen!!!!!!!!!

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  • Pro Fet

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    Mir gefällt die (frühere) Einschätzung von Jürgen Huber zum Einfluss von Norbert Hartl auf die internen Entscheidungen der SDP: “Es ist schon toll, wie die (Altstadt-) SPD gerne linke und radikale Positionen diskutiert und dann unter den Fussabstreifer von Norbert Hart verschwindet.”
    Bedenklich ist, was Leute so früher alles mal gesagt haben, um gewählt zu werden und wie sie dann handeln, wenn sie im Sessel sitzen. Das Internet vergisst nie.

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  • Checker

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    Pro Fet:

    Sie sind ja eher ein Prophet als Pro Fet.

    Aber ihre Analyse trifft den Nagel auf den Kopf. Ist Hartl eigentlich noch SPD Mitglied oder schon bei der Brücke?

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  • XYZ

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    Zu Aigner rot unterlegt gestern 13.53:
    Der Alt-OB hat wohl erkannt dass Höchstpreis-Verkäufe von stadteigenen Grundstücken ohne adäquate Klauseln nicht mehr der Immobilien- oder Wirtschafts- und Sozialentwicklung entsprechen und die erste – sogenannte – Ausschreibung gestoppt, noch bevor der jetzige suspendierte OB im Amt war. Meine wie stets bescheidene Frage: ist das bei Alt- und Neu-OB strafbar?

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  • XYZ

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    Danke – ho capito un poco mai non veramente – möglicherweise wollte (und konnte) der Alt-OB seinem Nachfolger, der andere wohnungspolitische Ziele verfolgte, keine Steine in den Weg legen, der dann auch am ersten Amtstag anders entschied ? Und ob ein bei der Stadt anzuzeigender Beratervertrag überhaupt zum Tragen kam?

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  • XYZ

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    Bei Amtsträgern – das sind auch wegen Alters nicht mehr wählbare Alt-OB’s ( und VPr.a.D.) – gibt es ein beamtenrechtliches Zurückhaltungsgebot vor dem absehbaren Ende der Dienstzeit und etwa 2 Jahre nach Ausscheiden aus dem Dienst, ständige RSpr.

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  • Stefan Aigner

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    @XYZ und? Was soll das jetzt aussagen? Das Verhältnis zwischen Herrn Tretzel und Herrn Schaidinger wurde in diesem Verfahren sehr schön offenbart. Ich persönlich hoffe, dass es hier zu einer Anklage kommt, auch wenn manches verjährt sein wird. Schönreden – das tun Sie – muss man hier auf jeden Fall nichts.

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  • XYZ

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    Ich rede rein gar nix schön. Es ist nur die Frage (!) was diese allseits undedarften und und von den – nicht mafiösen – sachlichen Gegebenheiten desinformierten Personen wirklich wollen. Von Verwaltung und Wirtschaft keine Ahnung, aber urteilen.

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  • XYZ

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    Die gemeinsame Richtlinie der Innen- und Justizministerien zur organisierten Kriminalität:
    Die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmässige Begehung von Straftaten, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer zusammenwirken – die Arbeitsmaxime oder Hypothese.

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  • Stefan Aigner

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    Und diese Personen haben „keine Ahnung „? Oder wer? Wen meinen Sie? Drücken Sie sich doch mal klar aus.

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  • XYZ

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    Ich kann weder noch will ich irgendwelche Personen an irgendeinen Pranger stellen, sondern nur auf manche suspekte juristische Aspekte dezent hinweisen.

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  • unbedarft 82

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    Danke Herr Aigner!

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  • Mr. B.

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    Danke ebenfalls Hr. Aigner, dass sie XYZ hoffentlich ein wenig beruhigen konnten.

    Sieht da vielleicht jemand, für wen auch immer, die Felle davonschwimmen?????????
    Bei Verwaltung und Wirtschaft bedarf es eben auch immer wieder einer Kontrolle und nicht nach der vorherrschenden und immer wieder gern zitierten Meinung; “Das regelt alles der Markt!!!!”

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  • XYZ

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    Danke auch! Habe oft genug erlebt wie sich Behörden und Bürger in unklaren Hypothesen verstrickten und in einer Art Hypomanie darauf beharrten: erst das Gericht konnte es (meist) nach einer eingehenden Vehandlung klären: Psychoanalyse und wenig Jurisprudenz.

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  • XYZ

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    Mr. B gestern 18.02
    Die Marktwirtschaft ist aber eben auch ein sich weitgehend selbst steuerndes komplexes System. Die Wohnansprüche steigen nach Fläche und Bauqualität. Dazu akkurat morgen in der SZ im Bayernteil unter ‘Die Kommunen als Bauherrin’ ein bajuwarischer Bauminister: “Wir dürfen Investoren die Wohnungen bauen wollen nicht abschrecken” – ?!

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  • Mr. T.

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    XYZ (oder Strohmann vom BTT oder wer auch immer), das zieht doch in dieser Diskussion alles nicht mehr. Wir sprechen doch gar nicht um Schaffung von Wohnraum in den Fällen, um die es hier geht. Hier geht es rein um die Schaffung von Anlageobjekten, ob Aktienfonds, Übersee-Container oder Eigentumswohnungen ist doch völlig egal. Deswegen bauen die Polit-Mäzene doch auch nicht mit Hinblick auf den Lebensraum von Menschen, sondern rein darauf ausgerichtet, was man möglichst schnell mit möglichst viel Rendite an Anlager verkaufen kann. Das muss alles erst mal recht toll ausschauen mit lauter kleinen, gut ausgestatteten Wohnungen, die man lukrativ vermieten kann. Wie das in ein paar Jahren ausschaut, ist vollkommen egal. Wenn man jetzt bereits die “Park- und Teichanlagen” am Rennplatz anschaut, kann man sich ausrechnen, wie das bald alles richtig runter kommen wird. Das werden die übernächsten Glasscherbenviertel. Die Anleger werden große Augen machen und nur die Bauherren großen Reibach.
    Deswegen war diese Baupolitik, die Schaffung von Wohnraum renditegeilen Immobilien-Haien zu überlassen, so verheerend. Gleichzeitg wurde die eigene Wohnungsbaugesellschaft radikal eingebremst. Bei Schaidinger hat das niemanden gewundert und die Bürger wollten mit Wolbergs eine Abkehr von dieser Politik. Nix is passiert – und langsam wissen wir warum.

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  • Mr. B.

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    @ Mr. T.
    In den großen Talkshows dieses Landes würde es bei Ihren Ausführungen von meiner Seite auch heißen: “Da bin ich voll und ganz bei Ihnen. Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen!!!

    @XYZ:
    In unserer neoliberalen Marktwirtschaft und Gesellschaft ist es selbstverständlich erlaubt, dass jemand sein!!!!!! Eigentum mit größtmöglichem Gewinn verkauft, wenn er dafür einen Käufer findet. In Regensburg scheint dass jedoch etwas ganz anderes gewesen zu sein. Hier wird ermittelt, ob Allgemeingut, in Form von lukrativen Grundstücken, durch vom Volk gewählte Vertreter -über viele Jahre hinweg- immer wieder an “gute Freunde” (Bauträger) zu einem niedrigerem Wert verkauft und die Wohnungen und Häuser aber teuer weiterverkauft wurden. Hierbei sollen die Beteiligten einen finanziellen Vorteil gehabt haben. So in etwa auch die Anklage. Ich glaube immer mehr, dass Sie den Grund des Regensburger Verfahrens noch nicht verstanden haben, oder Sie gehören, wie bereits von Mr. T. vermutet, wirklich zum “System” und hatten irgendwie auf Kosten der Allgemeinheit einen Vorteil! Natürlich darf das dann auf keinen Fall an die Öffentlichkeit geraten und so setzt man sich für das “System” ein.
    Erwähnenswert wäre hier auch noch, dass die Tätigkeiten der Stadtbau durch dieses “System” offenbar über viele Jahre auf Eis gelegt wurden. Wohnungen für Normalbürger-/verdiener wurden praktisch nicht mehr gebaut.

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  • Rudi Goeritz

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    Potzblitz, mir fehlen die Worte…!

    Habe ich nicht gerade einen Schulbus die Stadiontraße hinter zur Realschule fahren sehen, mit der über die gesamte Busseite gedruckten Text: “Regensburg läßt tief blicken”?

    An unseren Chef, tue bitte recherchieren, wer dieser coole Busunternehmer ist!

    Mit freundlichen Grüßen, Rudi!

    Woanders habe ich das thematisch nicht untergebracht, leider.
    Es wird ja nun nach zwei Wochen alles gesperrt.

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  • Empörer007

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    Kann diesen “Beitrag” zwar nicht auf seinen Hintergrund einordnen, was meint der Herr??
    Wesentlich interessanter!
    Morgen steht der (Ego-)Auftritt v. OB W. (suspendiert) im LG Rbg. an, seit 07.05. (eine lange Zeit, hat er keinen (versprochenen, wöcntl.) Beitrag mehr im Forum abgeliefert??). Warum läßt er die Anhänger so lange darben?? Nachtigall, hör ich dich…?, Wie wird sich der Hartl äußern? Fragen über Fragen…, welch eine Schande, die Regensburg aushalten muss, mit solchen ehem. Repräsendanten…l!!

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  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Es wird redundant.

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