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Tag 18 im Wolbergs-Prozess

Freunde, Feinde, Schmalspurtechniker

Vom Be- zum Entlastungszeugen: Bei seiner zweiten Aussage am Dienstag bezeichnet CSU-Stadtrat Christian Schlegl das System, über das sowohl er wie auch Joachim Wolbergs Spenden vom Bauteam Tretzel erhalten haben, als „völlig korrekt“ und liefert fast wortgleiche Argumentationsmuster wie der angeklagte Oberbürgermeister. Weitere abgehörte Telefonate gewähren am Dienstag einen Einblick in die Eingeweide der SPD und das Verständnis, das Baumagnat Volker Tretzel von seinen Mitarbeitern hat. 

“Alles korrekt gelaufen.” Christian Schlegl (li.) kam heute mit Rechtsanwalt Konrad Brenninger in den Zeugenstand. Foto: as

Der Mann am Telefon ist ausnehmend freundlich und bemüht sich hörbar, nicht allzu sehr ins Bairische zu verfallen. Ganz anders als bei den übrigen Gesprächen, bei denen man ihm heute schon zugehört hat. Immer wieder erkundigt er sich nach dem Befinden seines Gegenübers, betont, dass er sich um ihn Sorgen mache, und fragt ob man nicht gemeinsam einen Kaffee trinken wolle. „Ich bin ihr Freund. Das wissen Sie“, bekräftigt Norbert Hartl schließlich, ehe er den Bauträger Volker Tretzel wenig später zum Geburtstag einlädt.

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Ein Blick in die Eingeweide der SPD

Am Dienstagnachmittag kommt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg zum zweiten Mal der kleine Lautsprecher auf der Richterbank von Elke Escher zum Einsatz. Knapp 20 Gespräche aus der polizeilichen Telefonüberwachung bei den Ermittlungen gegen OB Joachim Wolbergs, Bauträger Volker Tretzel und die Mitangeklagten Norbert Hartl und Franz W. werden im halbleeren Sitzungssaal abgespielt. Sie liefern einen Einblick in die Hierarchien der Bauteam Tretzel GmbH (BTT), in die Eingeweide der SPD und teilweise – wie oben – ein klein wenig in die Beziehung einzelner Angeklagter zueinander.

Mehrfach hört man die Landtagsabgeordnete Margit Wild, die Wolbergs hörbar angespannt und bedrückt Mitte November 2016 – fünf Monate nach Bekanntwerden der Ermittlungen, nach immer neuen Enthüllungen und Medienberichten – zu versichern versucht, dass sie zu einigen Aussagen in einem Zeitungsartikel gedrängt worden sei. Dass sie ihm nicht in den Rücken fallen wolle, aber eben nicht „die große Taktikerin“ sei. „Ich muss mir gerade auch gefallen lassen, dass ich der Oberdepp bin, der von nichts eine Ahnung hat“, sagt Wild mit Blick auf die damalige Berichterstattung.

“Beiden ist nicht zu trauen.” Joachim Wolbergs mit Margit Wild und Norbert Hartl. (Foto: Archiv/ hb)

Nervös bittet, fast fleht sie Wolbergs an, ihr zu vertrauen und dass man doch mal ein gemeinsames Gespräch führen solle, zusammen mit einem engen Kreis des Parteivorstands, vielleicht sogar mit SPD-Landesschatzmeister Thomas Goger (der die Affäre ins Rollen gebracht hatte), aber bitte nicht nur sie, Hartl und Wolbergs. „Dir und Norbert bin ich nicht gewachsen.“

Man kann Joachim Wolbergs hören, als er gegenüber SPD-Stadtrat Tobias Hammerl über Wild und Norbert Hartl herzieht. Beiden gehe es nur um sich. Beiden sei nicht zu trauen. „Die Wild war immer gegen mich. Ich mag die Frau nicht, die ist wie der Hartl.”

Ende 2016 vertraute Wolbergs noch auf die Staatsanwaltschaft

Es gibt aber auch mehrere Gespräche zwischen Wolbergs und der damaligen Leiterin seines Wahlkampfbüros, Ulrike W., die er im Vorfeld einer anstehenden Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft beruhigt. Es geht um eine Aussage von ihr bei der Kripo. Dort hatte sie erklärt, dass Wolbergs zu ihr gesagt habe, dass ihm Tretzel nach der Wahl noch weitere 500.000 Euro in Aussicht gestellt habe. Wolbergs bezeichnete dies in der Vergangenheit als Missverständnis. Doch im Gespräch mit Ulrike W. bestärkt er diese, bei der Staatsanwaltschaft einfach auszusagen, was sie wisse. „Das ist okay.“

Gerade Christine Ernstberger, jene Staatsanwältin, die Wolbergs ob seiner Verhaftung im Januar 2017 vor Gericht immer wieder scharf attackiert, sei „in Ordnung“, „keine Scharfmacherin“ und „total nett“ urteilt er noch am 16. Dezember 2016. Ohnehin hätten die Ermittlungsbehörden „gar nix“ gegen ihn in der Hand, ist sich Wolbergs zu diesem Zeitpunkt noch sicher. Er wisse aber über Kontakte des städtischen Rechtsreferenten Wolfgang Schörnig zur Staatsanwaltschaft, dass diese „jede Woche“ nach München Bericht erstatten müsse.

Immer wieder Ziel von Wolbergs’ Angriffen: Staatsanwältin Christine Ernstberger und ihre Kollegin Ingrid Wein. Foto: om

Mit Blick auf eine Baugenehmigung, die er trotz laufender Ermittlungen für den Bauträger Ferdinand Schmack unterschrieben habe, weil sich die Verwaltung weigere – es geht um eine Industriehalle im Stadtosten – sagt Wolbergs zu Ulrike W. bei einem Telefonat tags darauf: „Lieber gehe ich mit wehenden Fahnen unter, als dass ich mich bei einer Sache, von der ich überzeugt bin, verbiege.“

Für Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting sind diese Gespräche Beleg dafür, dass das Bild nicht stimme, das die Ermittler von seinem Mandanten hätten. Wolbergs sei eben keiner, der jemanden zum Verdunkeln dränge – ein Vorwurf, dessentwegen er im Januar 2017 für sechs Wochen in Untersuchungshaft kam. Wolbergs sei eben einer, der für seine Überzeugungen einstehe. „Ich selbst habe ihn kennen und schätzen gelernt“, so Witting.

Tretzel: “Schmalspurtechniker haben dank mir Millionen verdient”

Ganz anders klingen die Telefonate, die Volker Tretzel führt. Im September 2016 beschwert dieser sich gegenüber einem Prokuristen seines Unternehmens über die Haltung eines Vertriebsmitarbeiters, der ebenfalls an SPD und CSU gespendet hatte – über die Jahre insgesamt rund 88.000 Euro. Offenbar hatte er gegenüber der Kripo ausgesagt, dass dies nicht aus seinem Einkommen geschehen sei, sondern von BTT rückvergütet wurde – ein Beleg für den Vorwurf des Strohmann-Systems, den die Staatsanwaltschaft erhebt. „Das wird erhebliche Konsequenzen haben“, wettert Tretzel.

Der Prokurist solle dem Mitarbeiter sagen, dass er am besten sofort die Firma verlassen könne. Er werde dann später noch bei ihm nachhaken. Dann werde man sehen. Wenn er dabei bleibe und die Spendenquittungen beim Finanzamt eingereicht habe, dann solle sich der Mitarbeiter am Besten gleich selbst wegen Steuerverkürzung anzeigen, sonst werde er persönlich das tun. Etwas resigniert merkt Tretzel dann an: „Das wäre für uns die schlechteste Variante.“

“Mit anderen Projekten haben wir wesentlich mehr verdient.” Volker Tretzel (re. neben Rechtsanwalt Jörg Meyer). Foto: Oswald

In einem weiteren Telefonat am 16. November 2016 klagt Tretzel bei einem Gesprächspartner über die mangelnde Loyalität seiner Beschäftigten. Diese hätten ja „alle Millionen verdient“, aber „da hat keiner den Mut, sich bei der Polizei nicht umdrehen zu lassen und zu sagen, dass sie aus ihrem Vermögen gespendet haben“. „Schmalspurtechniker“ seien das, die mit ihrer Qualifikation nirgendwo so ein Gehalt bekommen hätten wie bei ihm. Gegen sie hätte doch bei entsprechenden Aussagen nicht groß was rauskommen können.

Ohnehin sei doch die Stadt Regensburg die einzige, die einen Vorteil davon habe, dass er den Zuschlag für das Nibelungenareal erhalten habe. „Wir haben bei anderen Projekten wesentlich mehr verdient.“ Auf den Einwand seines Gesprächspartners, dass sich doch auch die Nibelungenkaserne gut rechne, gerade angesichts der öffentlichen Förderung, merkt aber auch Tretzel an, dass er die Wohnungen dort später „im Paket“ verkaufen und noch „einen Tausender“ draufschlagen könne. Am Rande: Laut Staatsanwaltschaft geht Tretzel bei der Bebauung des Nibelungenareals von einem Gewinn von rund elf Millionen Euro aus.

„Wenn Du sagst, wie es gelaufen ist, dann geht alles flöten.“

Auch ein Gespräch von Tretzels früherem Geschäftsführers Franz W., er ist als mutmaßlicher Architekt des Strohmann-Systems wegen Beihilfe angeklagt, mit dem BTT-Mitarbeiter Oliver S. vom 29. November 2016 lässt tief blicken. Sowohl W. als auch S. hatten zu dieser Zeit das Unternehmen Tretzel bereits verlassen. W. arbeitete gerade bei der Stadtbau GmbH, Oliver S. war 2015 von BTT zum „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ) gewechselt.

W. berichtet, dass er von der Staatsanwaltschaft schon zwei Mal das Angebot bekommen habe, Tretzel „ans Messer zu liefern“, dann komme er gut aus der Sache raus. Dafür komme aber nur er, Oliver S., in Frage. „Einer, der sagt, ich lasse mich da nicht reinziehen.“ S. gibt zurück, dass die Staatsanwaltschaft dafür schon jemanden brauche, der etwas von so einer Aussage habe.

Der Bauingenieur hatte eine Anfrage der SPD dazu, ob er die Spenden an Wolbergs aus seinem Privatvermögen geleistet habe, nicht beantwortet – als einziger der betroffenen BTT-Mitarbeiter. Da werde die Staatsanwalt bald darauf kommen, ihn zu fragen, wie das mit den Spenden und Abrechnungen bei Tretzel funktioniert habe. „Wenn Du sagst, wie es gelaufen ist, dann geht alles flöten.“

Er werde ihm nicht sagen, was er aussagen solle, so W.. „Du bist mein Freund.“ Wenn Tretzel und andere wollten, dass „du mit ihnen im Boot sitzt“, dann sollten sie eben selbst mit ihm reden „oder Dich wieder einstellen. Dann bist wieder unter Betreuung“. „Aber das will ja der Alte nicht“, gibt S. mit Blick auf Tretzel zurück.

Oliver S. wechselte wenige Monate nach diesem Telefonat zurück zum Bauteam Tretzel. Bei seiner Zeugenaussage vor Gericht vergangene Woche auf die Gründe angesprochen, warum er das „Immobilien Zentrum Regensburg“ wieder verlassen und zurück zu BTT gewechselt habe, begründete der 51jährige dies flapsig mit den Arbeitsbedingungen beim IZ („Die sind ja noch narrischer.“). Ebenfalls bei dieser Vernehmung erklärte S., der knapp 40.000 Euro gespendet hatte (drei Mal SPD, einmal CSU), dass er grundsätzlich davon ausgegangen sei, dass die Spenden von seinem Gehalt abgezogen würden. „Ein intelligenter Bursch“, merkte Tretzel selbst dazu in einer Sitzungspause am fraglichen Verhandlungstag an und freute sich über die Aussage, die „wirklich gut“ gewesen sei.

Der Zeuge Schlegl füllt den Sitzungssaal

Am Vormittag des 18. Verhandlungstages hatte zuvor CSU-Stadtrat Christian Schlegl zum zweiten Mal ausgesagt – hier noch vor einem Sitzungssaal, der bis auf den letzten Platz gefüllt war. Zum ersten Mal seit Prozessbeginn.

Der frühere Oberbürgermeisterkandidat liefert sich wegen seiner ersten Vernehmung gerade einen juristischen Kleinkrieg mit den Tretzel-Verteidigern. Diese zeigten ihn wegen des Verdachts auf Falschaussage an, er reagierte mit einer Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigungen und mehreren Pressemitteilungen. Dieses Mal hat Schlegl denn auch einen Zeugenbeistand dabei – Rechtsanwalt Dr. Konrad Brenninger, selbst CSU-Mitglied und einst im Vorstand der „Bürger für Regensburg“ (BfR), jenes Vereins der 2011 gegründet wurde, um gegebenenfalls abseits der CSU mit einem OB-Kandidaten Christian Schlegl ins Rennen zu gehen.

Während Schlegl bei seiner Aussage zum Themenkomplex SSV Jahn noch als Belastungszeuge gegen Wolbergs und Hartl fungierte, stützt er am Dienstag das immer wieder von Wolbergs kolportierte Bild, dass alles mit den Spenden vom Bauteam Tretzel bzw. dessen Beschäftigten völlig korrekt gelaufen sei.

Zum Gespräch in Tretzels Restaurant

Zunächst habe man Ende 2011/Anfang 2012 wegen der Zerstrittenheit der CSU einen „maximal professionellen Wahlkampf“ mit den „Bürgern für Regensburg“ als eigener Liste ins Auge gefasst. Dazu habe er sich Listen mit früheren Spendern angesehen und sei dabei auch auf Tretzel gekommen. Er habe sich mit diesem denn auch in dessen damaligen Restaurant „Du Lac“ getroffen, um über Unterstützung zu reden und dort habe ihm Tretzel drei Mal 30.000 Euro – verteilt auf die Jahre 2012/13/14 – zugesagt. Verbunden war diese Zusage mit der Bemerkung, dass er wieder kommen könne, wenn er etwas brauche und mit der Ansage, dass er aber davon ausgehe, dass Joachim Wolbergs der nächste Oberbürgermeister sein werde.

Die erste Tranche sei denn auch „plangemäß“ bei den BfR eingegangen. Als die CSU dann doch noch einen Burgfrieden schloss und ihn als Kandidaten aufstellte, seien dann die weiteren Überweisungen auf das eigens eröffnete Kommunalwahlkonto dort gegangen.

“Bauträger haben von guter Politik maximal profitiert”

Dass auch bei ihm die Spenden verdächtig nach Strohmann-System aussehen – auch hier gab es alljährlich drei Überweisungen von von verschiedenen Personen knapp unterhalb von 10.000 Euro – sieht Schlegl naturgemäß anders. Dass und er sich nach Geldeingang bei BTT-Geschäftsführer Franz W. nach den korrekten Adressdaten für die Spendenquittungen erkundigt habe, sei nicht merkwürdig, sondern „normales Geschäft“. Das zeige, dass er „korrekt arbeite“.

Fast wortgleich wie Wolbergs in der Vergangenheit erklärt Schlegl, dass alle Spenden ordnungsgemäß verbucht worden seien, dass es normal sei, wenn knapp unterhalb von 10.000 Euro gespendet werde – „es gibt viele Unternehmer, die namentlich nicht auftauchen wollen.“ – und dass sich da im Zweifel der Gesetzgeber überlegen müsse, was er besser machen könne. Auch, dass das von Tretzel zugesagte Geld über verschiedene Personen kam, sei nicht zu beanstanden. In der Planung sei er immer von Tretzel, dessen Geschäftsführer Franz W. und den Prokuristen von BTT ausgegangen. Dass sei schon in der Vergangenheit bei der CSU so gewesen und vermutlich habe Tretzel diese Beschäftigten eben zum Spenden animiert.

Er sehe das ohnehin nicht so, dass ein Politiker als Bittsteller bei einem Bauträger auftreten müsse, sagt Schlegl in diesem Zusammenhang. Schließlich hätten diese Unternehmen von der „guten Politik“ in Regensburg „maximal profitiert“, da könnten sie dann „auch mal was liefern“.

Angesichts dieser Aussage verwundert es kaum, dass die Verteidigung von Volker Tretzel lediglich eine Frage stellt. „Habe ich das richtig verstanden, dass mit den Spenden von BTT alles korrekt gelaufen ist?“, will Florian Ufer wissen. „Das waren alles völlig korrekte Spenden“, gibt Schlegl zurück, während Joachim Wolbergs das Ganze mit zynischem Grinsen und gelegentlichem Kopfschütteln verfolgt.

Witting moniert Ungleichbehandlung

Etwas kontroverser verläuft die Befragung Schlegls durch Wolbergs-Verteidiger Peter Witting. Beide beharken sich mit polemischen Bemerkungen, während Witting Schlegl die Merkwürdigkeiten des CSU-Wahlkampfs vorhält. Den Verdacht von Scheinrechnungen, die Rolle der „Bürger für Regensburg“, Ungereimtheiten dazu, wer die Leasingraten für Schlegls Wahlkampf-BMW bezahlte. Mal antwortet Schlegl, mal macht er – „Ich zieh den 55.“ – von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung Gebrauch, das ihm wegen des Ermittlungsverfahrens in Zusammenhang mit den Spenden für seinen Wahlkampf zusteht. Das sei ja auch keine Schande, wirft Richterin Escher irgendwann ein, als Schlegl sich mit seinem Anwalt berät. Er wolle aber Witting nicht zu lange warten lassen. „Ich weiß ja, Ihre Zeit ist teuer.“

Es ist ein unterhaltsamer Schlagabtausch für die Zuhörer an diesem Dienstagvormittag. Immer wieder wird geraunt und gekichert. Für den Prozess selbst bringt Schlegls Aussage wenig. Nach etwa zwei Stunden wird er entlassen.

“Bei der CSU sind Dinge vorgekommen, die sich in nichts von dem unterscheiden, was man meinem Mandanten vorwirft.” Wolbergs-Anwalt Peter Witting. Foto: Oswald

Anhand von Akten, die das Gericht aus dem Ermittlungsverfahren gegen den Eigentümer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ beigezogen hat, rechnet Witting anschließend vor, dass der CSU-Kommunalwahlkampf 2013/14 rund eine Millionen gekostet habe und damit nur knapp unter dem liege, was Joachim Wolbergs bzw. die SPD ausgegeben habe: Für das CSU-Wahlkampfkonto habe es zwischen 2011 und 2015 rund 850.000 Euro an Spenden gegeben, die „Bürger für Regensburg“ hätten rund 100.000 erhalten und es stünden Rechnungsübernahmen, Scheinrechnungen, von etwa 60.000 Euro im Raum. Bereits 2008 habe die CSU zudem rund 500.000 Euro für den Wahlkampf ausgegeben.

Wittings Fazit: „Bei der CSU sind Dinge vorgekommen, die sich in nichts unterscheiden von dem, was man meinem Mandanten vorwirft.“ Und es habe bei der CSU Dinge gegeben, „die sind noch ganz anders gelaufen“. Doch erst 2018 sei bei der CSU durchsucht worden. Dabei gehe es ihm nicht darum, die CSU an den Pranger zu stellen. „Aber es ist schwer nachzuvollziehen, dass mein Mandant auf der Anklagebank sitzt.“

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Kommentare (25)

  • Auch ein Zuhörer

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    Super Bericht!
    Genau so warˋs.
    Ich würde es nicht glauben, wenn ich es nicht selber so erlebt hätte.

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  • Zuschauer

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    Jetzt höre und lese ich immer und immer nur von Spenden von Baufirmen.
    Es gibt doch aber noch viele andere Unternehmen in der Stadt, die von der ganzen Infrastruktur hier “maximal profitieren”. Aber von BMW-Spenden, Osram oder Conti hört man nichts. (Darf man diese Namen straffrei nennen? Sollen ja nur Beispiele sein.) Dallmeier, die Maschinenfabrik Reinhausen, Vielberth oder Bayernwerk? Dort scheint alles ohne Spendenaktionen ganz gut und solide zu laufen.
    Sind das alles keine Freunde vom Jahn? Finden die Herrn Wolbergs nicht so sympathisch, wie mancher Spender, der sich dafür öffentlich zu schämen scheint?
    Ist es korrekt, dass wenigste Firmen die jeweilige OB-Wahl (natürlich auch früher) mit Geld zum Erfolg führen, während alle anderen irgendwie unbeteiligt dabei zusehen?
    Darf man sich nicht wundern, wenn die OB-Kandidaten das für “normal” halten? Aber vielleicht sehe ich es wirklich völlig falsch, und die Spender und die jeweiligen Kandidaten sind wirklich einfach nur alte Freunde, und man hilft sich halt gegenseitig ein bisserl.

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  • Dieter

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    @Zuschauer: Geschätzt hat Wolbergs seinen Wahlkampf zu 3/4 aus den Spenden der Bauträger und seinem Kredit gedeckt. Die von Ihnen erwähnten Firmen machen ihren Absatz nicht hauptsächlich in Regensburg, sondern weltweit. Da ist es relativ egal, wer gerade OB ist. Da geht es um andere, bundesweite Themen, wie z.B. Zeitarbeit.

    Interessant finde ich die Logik Wittings. Der große, entscheidende Unterschied zwischen Wolbergs und Schlegel ist: Der eine war ‘im Amt’ und kann somit wegen Vorteilsnahme/Bestechung belangt werden, der andere nicht.

    Auch interessant: Kaum sind Anwälte im Spiel, fallen die Aussagen anders aus. Überraschend ist das natürlich nicht. Glaubwürdig ist natürlich was anderes.

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  • mkv

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    Das Stichwort leutet: BERICHTSSACHE.

    Für die seit unvordenklichen Zeiten von der CSU gestellen Justiz-Ministerialien, also der quasi “bairisch-königlichen” Beamten-Mannschaft im Justizministerium mit (ehemals) Winfried Bausback (jetzt: Georg Eisenreich) an der Spitze, mag die Anzeige des SPD-Staatsanwalts (der nur eine Seite der Straftatbestands-Medaille “erforschte” und sich zudem für das Spenden-Übliche bei der CSU wohl nicht interessierte) wie ein österliches Weihnachtsgeschenk daher gekommen sein.

    Man kann sich die Anweisung von dort, über den Generalstaatsanwalt und von diesem an die StA Regensburg in etwa vorstellen – mit laufenden Berichtspflichten nach München.

    Nur so kann man sich das überbordend erscheinende, auch unstreitig gegen Grundrechte der Betroffenen verstoßende Handeln der Ermittlungsbehörden erklären.

    Wäre es überhaupt vorstellbar, dass es Ermittler bei Gericht, StA und Polizei wagten, in gleicher Weise gegen einen Oberbürgermeister der CSU, sprich hier Hans Schaidinger (noch im Amt) vorzugehen? Ohne das “grüne Licht” der Ministerialien müsste einer nicht um sich und seinen beruflichen, nach oben strebenden Werdegang besorgt sein?

    Die Passage um die Zeugen Schlegl in diesem Zusammenhang lautet: Schlegl erkärt

    “dass das von Tretzel zugesagte Geld über verschiedene Personen kam, sei nicht zu beanstanden. In der Planung sei er immer von Tretzel, dessen Geschäftsführer Franz W. und den Prokuristen von BTT ausgegangen. Dass sei schon in der Vergangenheit bei der CSU so gewesen und vermutlich habe Tretzel diese Beschäftigten eben zum Spenden animiert.”

    Der Blick in die Vergangenheit bei der CSU führt fast von alleine zu Schaidinger und u.a. zu seinem Wahlkampf 2008. Einzelheiten hierüber mögen andere ergänzen.

    All das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der “Sumpf trocken zu legen” ist. Wer aber zählt alles zu “den Fröschen”, die (nicht) zu fragen sind?

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  • meyer karl

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    Schon sehr traurig wie die Meinung von Tretzel von seinen Mitarbeitern ist. Aber alle arbeiten sie noch bei ihm weil halt die Kohle stimmt. Da kann man sich ruhig mal vom chef beschimpfen lassen.

    zudem wäre ich für eine Reglementierung, was so ein Wahlkampf kosten darf. 1 Mio CSU, 1 Mio SPD plus noch die anderen Parteien – und das für eine 150 Tausend Einwohner Stadt? Was könnte man doch mit dem Geld anstatt Sinnvolles anstellen…..

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  • Ex Regensburger

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    Oha, das ist spannend: “Nur so kann man sich das überbordend erscheinende, auch unstreitig gegen Grundrechte der Betroffenen verstoßende Handeln der Ermittlungsbehörden erklären.” Gibt es da keine Klagen der Wolbergs-Rechtsanwälte? So ne kleine Gegenoffensive hätte doch Charme. Grundrechtsverstösse sind ja kein Pipifax.

    MEYER KARLS Idee gefällt mir, diese ausufernden unnötigen Wahlk(r)ampfschlachten sollte man gesetzlich begrenzen. Welche Partei startet einen diesbez. Gesetzesvorschlag??

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  • Jürgen

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    @mkv: Guter Rückblick. Ich sehe das auch so und wer die bayerische Justiz der vergangenen Jahrzehnte so beobachtet hat, wohl auch.

    @ rd: Was mich wundert bei den aktuellen Verhandlungstagen, ist der Umstand, dass Telefongespräche einer Landtagsabgeordneten mitgeschnitten wurden. Muss hierzu nicht erst einmal ihre Immunität aufgehoben werden? Kann mich bitte jemand aufklären?

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  • Dolittle

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    Die etwaige Ungleichbehandlung von SPD und CSU sowie von Schaidinger und Wolbergs ist natürlich eine spannende Frage. Mehr politisch, weniger juristisch. Ich sehe es auch so, dass die Anzeige des SPD-Schatzmeisters ein gefundenes Fressen für die CSU-Ministerialen in München war. Allerdings war damit auch klar, dass man nicht umhin käme, auch gegen Regensburger CSU-Granden zu ermitteln. Anderes wäre in der Öffentlichkeit nicht statthaft gewesen. “Die haben das doch genauso gemacht!” lautete das Credo von Wolbergs – und Schlegel bestätigt das im Prozess. Auch dazu musste es für die StA ein Placet aus München geben. Man wird dabei den Umstand der Verjährung für Schaidinger genauso berücksichtigt haben, wie den “Vorteil”, dass Wolbergs Amtsträger war/ist.

    Letzterem wird sich das Gericht angesichts der BGH-Rechtsprechung zum Fall Kremendahl (OB Wuppertal) noch intensiv widmen dürfen. Ansonsten hilft der Umstand, dass der SPD-Skandal auch ein CSU-Skandal ist (wie so häufig bei einem kommunalen Spendensumpf – siehe Köln), dem Angeklagten wenig. Die Welt ist ungerecht, der Rechtsstaat mag rechtsstaatlich sein, gerecht ist er deswegen auch nicht immer.

    @Jürgen: Die Ermittlungsmaßnahme richtete sich gegen den Beschuldigten Wolbergs. Frau Wild war nur eine zufällige Dritte, die zufällig und nicht zielgerichtet erfasst wurde. Ihre Immunität (Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen, die gegen sie gerichtet wären), war nicht betroffen.

    @mkv: Sehe hier keine “unstreitigen” Grundrechtsverstöße. Sofern damit auf abgehörte Verteidigergespräche abgestellt wird, mag es Gesetzesverstöße geben, die folgenlos bleiben. Aber nicht jeder Gesetzesverstoß ist gleich eine Grundrechtsverletzung.

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  • Lothgaßler

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    Immer klarer wird, dass zwischen den Beklagten und Zeugen Absprachen stattgefunden haben.
    Trotz alledem sind doch die Einlassungen der Zeugen für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger interessant: Ja freilich floss Geld von zumindest einem Bauträger in die Kassen von SPD und CSU. Aber alle gaben sich Mühe dies nicht als unrechte Einflussnahme erkennbar zu machen, deshalb ein klares NEIN zu Vorteilsnahme/Bestechung. Alles “ordentliche” Spenden, aber doch mit Hintergedanken des Spenders und mit dem Bemühen des Begünstigten dem Spender nützlich zu sein.
    Hartl ist ein Fall für sich: Er wird wohl umfassend schweigen. Bei ihm vermute ich die netzwerkende Kraft im Hintergrund.
    Für die Hauptpersonen in dieser Spendenaffäre muss gelten: keine Straße und kein Platz darf nach diesen Personen benannt werden, und keine sonstige Ehrungen darf ihnen angedient werden.
    Was die Ungleichbehandlung von CSU und SPD angeht: Es liegt auch an uns dazu beizutragen, dass dies so nicht durchgeht (falls politisch motiviert). Und es mögen sich Juristen dazu auslassen, was wir als Bürgerinnen und Bürger tun können, um dem Recht hier auf die Sprünge zu helfen. Für alle ist greifbar, dass die CSU seit Jahren oder Jahrzehnten mit von der Partie ist. Und selbst wenn es verjährt/verjährt sein sollte: An der Aufklärung besteht öffentliches Interesse (von CSU und SPD mal abgesehen).
    Zudem muss endlich die Rolle der Stadtverwaltung und ihrer berufsmäßigen Stadträte/Stadträtinnen unter die Lupe genommen werden, und dann müssen natürlich Konsequenzen gezogen werden. Eine vertrauenswürdige Institution wie Transparency International muss da ran, zu deren Bedingungen (Zugang zu Informationen).

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  • mkv

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    @Dolitte
    Bitte Augen auf! Richtung Artikel 10 GG. Und im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, vom BVerfG aus Artikel 1 und 2 GG abgeleitet.

    Zu Unrecht Abgehörtes unterliegt dem Verwertungsverbot. Das gilt absolut. Bei Verstößen mag das die Revision begründen.

    Ob das hier vollzogene Abhören an sich mit der Strafkammer wirklich als unanfechtbar durchgeht bleibt noch abzuwarten: Die Vorsitzende meinte, dass sei – wohl mehr ein Bauchgefühl bei ihr? – gerade noch zulässig gewesen. Ob zum Zeitpunkt der verfügten Abhörmaßnahmen die gesetzlichen Voraussetzungen hierzu überhaupt vorlagen, wegen der damals (noch) im Raum stehenden Bestechung/Bestechlichkeit (“Weihnachtswünsche” der Ermittlungsbehörden? siehe oben), bezweifle ich stark.

    Hierzu lese man diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Der Senat hatte damals die Beschwerde abgewiesen u.a. mit dem Argument, der Grundrechtsschutz der Betroffenen sei ja ein doppelter (!) und die Eingriffsvoraussetzungen erheblich (!). Der Alltag freilich hinieden singt ein anderes Lied.

    Dazu die Randziffern 196 ff und 213 ff
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20111012_2bvr023608.html

    Die “Schwierigkeiten für einen wirkungsvollen Kernbereichsschutz”, von denen das BVerfG spricht, sind im Regesburger Verfahren ausführlich dokumentiert. Und die StA kann nicht damit gehört werden, wie es eine der Staatsanwältinnen tat, man habe das zum ersten Mal gemacht … So bleibt der Grundrechtsschutz auf der Strecke. Was sagte das BVerfG dazu?

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  • mkv

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    @ Dieter, Sie schreiben: “Kaum sind Anwälte im Spiel, fallen die Aussagen anders aus.”

    Die differenzierende Aussage der Vert. geht auf die obergerichtliche Rechtsprechung zurück und hat mit dem grundgesetzlichen Gleichheitssatz im Zusammenhang mit der Chancengleichheit bei Wahlen zu tun.

    Beim BeckBlog des Regensburger Strafrechtsrprofessors Müller finden Sie hierzu das Notwendige. Im Kern geht es darum, aus Gründen der Gleichbehandlung der Wahlkämpfer (Schlegl/Wolbergs) den Strafrechtstatbestand der Vorteilsannahme EINSCHRÄNKEND auszulegen, was Wolbergs nach dieser Rechtsprechung zugute kommen sollte. Darauf hebt Vert. Witting ab.

    Ein Umstand, der gerade nach der jüngsten Aussage Schlegls (“völlig korrekte Spenden”) an Bedeutung gewinnt.

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  • Stefan Aigner

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    Um die Diskussion zu eventuellen/vermeintlichen absoluten Verwertungsverboten mal auf etwas fundiertere Füße zu stellen, lohnt es sich diesen Text, vor allem Abschnitt III, zu lesen.

    https://kripoz.de/2018/03/01/onlinedurchsuchung-und-quellen-tkue-in-der-strafprozessordnung-neuordnung-der-tiefen-technischen-eingriffsmassnahmen-in-der-stpo-seit-dem-24-8-2017/

    Zur aktuellen Gesetzeslage:
    https://kripoz.de/2018/08/03/strikte-beweisverwertungsverbote-ein-gebot-des-rechtsstaats/

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  • Dominik Müller

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    Danke, Herr Aigner, für den Link,
    “Wie oben anhand ausgewählter Beispiele illustriert, führt die aktuelle Rechtsprechung dazu, dass rechtswidrige Beweiserhebungen in aller Regel folgenlos bleiben.”

    @mkv
    “Ein Umstand, der gerade nach der jüngsten Aussage Schlegls („völlig korrekte Spenden“) an Bedeutung gewinnt.”
    Ui, der Zeuge wertet hier wesentlich mehr als ein anderer Zeuge, den Sie dafür gescholten haben (Goger) – oder betrachten Sie Herrn Schlegl gar Sachverständigen?
    Einmal öfter dokumentieren Sie, dass Sie eben keinesfalls neutral argumentieren, sondern sehr einseitig. Das mag Ihr Geschäft sein, billigen Sie aber doch anderen dieselbe Subjektivität zu, die Sie sich herausnehmen.

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  • mkv

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    Zum Verwertungsverbot:
    Randnummer 220 der obig verlinken Entscheidung des BVerfG:
    “umfassend und verbietet jedwede Verwendung”

    Zitat:

    Für den Fall, dass bei einer Überwachungsmaßnahme Daten erfasst werden, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren, bietet das in § 100a Abs. 4 Satz 2 StPO normierte Verwertungsverbot einen hinreichenden Schutz in der Auswertungsphase (vgl. Löffelmann, in: Krekeler/Löffelmann/Sommer, AnwaltKommentar StPO, 2. Aufl. 2010, § 100a Rn. 11). Es ist umfassend und verbietet jedwede Verwendung, auch als Ermittlungs- oder Spurenansatz (vgl. Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl. 2011, § 100a Rn. 25; Nöding, StraFo 2007, S. 456 ). Mit dem absoluten Verwertungsverbot, dem unverzüglichen Löschungsgebot und der dazugehörigen Dokumentationsverpflichtung entspricht das Gesetz den Anforderungen an einen effektiven Kernbereichsschutz.

    Zitat Ende

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  • Stefan Aigner

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    @mkv

    In dem Prozess spielen Gespräche aus dem “Kernbereich privater Lebensgestaltung” für die Beweisführung keinerlei Rolle. Das wurde bereits mehrfach berichtet und vor Gericht ausführlich thematisiert. Die Anträge der Verteidigung zielen in eine völlig andere Richtung. Die Kritik zu den massiven Fehlern bei der TKÜ bezog sich darauf, dass einige dieser Gespräche nicht sofort gelöscht und zum Teil verschriftet wurden, nicht darauf, dass sie als Beweise eingeführt wurden. Insofern ist die von Ihnen zitierte Fundstelle so wahr wie (für dieses Verfahren) belanglos.

    Ihre Unterstellung, dass die Vorsitzende Richterin “aus einem Bauchgefühl” heraus die TKÜ für noch zulässig gehalten habe, grenzt an Diffamierung zeigt, dass sich ein Besuch im Gerichtssaal durchaus lohnt. Elke Escher hat das sehr ausführlich begründet, wie wir auch passagenweise zitiert habe.

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  • mkv

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    Woher wissen Sie, @ Stefan Aigner, wissen wir, weiß die Verteidigung, dass der vom BVerfG ausdrücklich angesprochene, der Verwertung entzogene “Ermittlungs- oder Spurenansatz” keine Rolle spielte bzw. spielen wird?

    Das könnte nur ein Abgleich der Inhalte der verbotener Weise aufgezeichneten Verteidiger-Mandanten-Gespräche und der darauf ggf. aufbauenden, aus den Akten ersichtlichen Ermittlungen ergben, oder?

    Eine potentielle Löschung dieser Gespräche mag daher sogar eine Behinderung der Verteidigung darstellen.

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  • Stefan Aigner

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    @mkv

    Die Löschung dieser Gespräche wurde von der Verteidigung beantragt. Auch das kam im Prozess bereits zur Sprache. Insofern vertraue ich dem Urteil der Vorsitzenden Richterin und meinen Beobachtungen vor Gericht mehr als Ihren theoretischen Ausführungen. Auszug aus unserem damaligen Bericht:

    “Mit ihren Anträgen, die komplette Telefonüberwachung (TKÜ) nicht als Beweismittel in dem Korruptionsprozess zuzulassen aber hatten die Verteidiger der vier Angeklagten keinen Erfolg. Das gebe der ‘eindeutige Gesetzeswortlaut’ nicht her, so Richterin Escher. Davon, dass die Grundsätze eines fairen Verfahrens nicht gewährleistet seien, könne trotz der monierten Verstöße ‘noch nicht’ die Rede sein.”

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  • Dolittle

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    @mkv:

    Auch wenn das BVerfG zitiert wird, bleibt die Behauptung falsch. Denn das BVerfG beschäftigt sich in der zitierten Entscheidung (nur) mit der Frage, ob die gesetzlichen Vorschriften der StPO (abstrakt-generell) den Anforderungen an den grundrechtlichen Kernbereichsschutz genügen. Und das tun sie (Rn. 220):

    “Mit dem absoluten Verwertungsverbot, dem unverzüglichen Löschungsgebot und der dazugehörigen Dokumentationsverpflichtung entspricht das Gesetz den Anforderungen an einen effektiven Kernbereichsschutz.”

    Daraus zu schließen, ein (etwaiger) Verstoß gegen diese Vorschriften durch die Ermittlungsbehörden oder das Gericht sei ein “unstreitiger” Grundrechtsverstoß, zeugt von Unkenntnis der allgemeinen Grundrechtsdogmatik des BVerfG. Denn das überlässt die Prüfung, ob wie hier einfaches Recht verletzt wurde, den Fachgerichten. Hier also der Strafkammer des LG Regensburg.

    Und da habe ich die Berichterstattung von Herrn Aigner genau in der Weise wahrgenommen, wie er sie hier noch einmal zitiert hat: Entsprechende Passagen der TKÜ werden durch das LG nicht verwertet. Ein etwaiger Verstoß gegen das Aufzeichnungsverbot und Löschgebot hat keine weiteren Folgen. Die Praxis einer TKÜ läuft dann darauf hinaus, dass vor einer gerichtlichen Befassung schludrig mit dem Kernbereich umgegangen wird. Aber wie die zitierte Entscheidung zeigt, war sich das BVerfG dem bewusst (Rn. 218 f.). Zudem bleibt die Crux mit Verwertungsverboten: Solche Beweismittel dürfen zwar nicht Grundlage einer Verurteilung sein, aber die gewonnene Information kann natürlich für die weiteren Ermittlungen förderlich sein. Weil es keine Fernwirkung des Verbots gibt, kann das nachteilig sein.

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  • Hutzelwutzel

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    Bei allem Verständnis für die Schwere der Delikte, so erinnert mich das Ganze an eine Neuauflage vom “Königlich Bayerischen Amtsgericht”.
    —-
    Da solche “Theater” regelmässig aber nur dann “aufgeführt” werden wenn noch mehr dahinter steckt, dürfen wir uns vielleicht nach Abschluß dieser Verfahren auf etwas mehr Wahrheit freuen.

    Verfilmen sollte man die Sache sowieso. Ich schlage Gert Anthoff für die Rolle von Herrn Tretzel vor, und auch Alexander Held sollte – als ehem. “Domspatz” – mitspielen. Wie wäre es mit Bully Herbig als Schlegl? ;-)

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  • Brenner

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    Die Aussagen von Herrn Schlegel sind schon ziemlich entlarvend. “Ein Unternehmer, der von der guten Politik profitiert könne schon mal was liefern.”

    Da mag er ja im Grunde sogar Recht haben (nur dass sich der gemeine Bürger unter guter Politik hier etwas anderes vorstellt, als ein profitorientierter Bauträger). Aber unter “Liefern” würde verstehen, dass der Unternehmen soziale oder kulturelle Zwecke unterstützt. Herr Schlegel versteht darunter, dass der Unternehmer diejenigen Politiker unterstützt, die ihm den wirtschaftlichen Erfolg verschaffen können. Quasi, ich kann als Politiker was für Dich tun, also tu Du auch mal was für mich. Der Unternehmer soll damit also nicht der Stadt etwas zurückgeben, sondern dem Politiker.

    Und sowas verkündet der in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Und wundert sich dann, wenn das Ansehen von ihm und seinesgleichen in der Öffentlich noch weit hinter das eines gewerbsmäßigen Anlagebetrügers zurückfällt.

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  • Lothgaßler

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    @Brenner:
    Ja, so sanns! Zumindest gilts für einige unserer am Gemeinwohl orientierten Politiker.
    Die Kontrolle der Macht versagt, der Stadtrat (als Organ) ist selbstgewählt inaktiv bzw. vom Werkzeugkasten her nicht für eine wirksamen Kontrolle ausgestattet. Mir ist das Verhalten der GRÜNEN unverständlich, es sei denn… (spekulativ)!
    Dieses Selbstverständnis in den Reihen der Politiker, dass durch ihr Handeln bestimmte Teile der Gesellschaft profitieren (hier Bauträger) und deshalb etwas von diesen an eben die(se) Politiker zurück zu geben sei, klingt nach einem Geschäft zum gegenseitigen Nutzen. Das Problem bei der Sache: Den Politikern gehören die Dinge nicht, diese werden ihnen nur anvertraut.
    Die Floskel “ich möchte den Bürgern dieser Stadt dienen” muss umgeschrieben werden: “ich möchte an den Bürgern dieser Stadt verdienen”.

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  • Lutherer

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    Da sind wir nun beim Kern des Problems: Unternehmen können sich nicht „steuerlich“ sinnvoll bei Parteien mit Spenden bedanken. Spenden an Parteien wirken sich für Gesellschaften nicht steuerreduzierend aus. Daher muss die Gesellschaft einen Umgehungstatbestand erzeugen. Dieser geht über Betriebsausgaben, nämlich über scheinrechnugen von Einzelkaufleuten, höhere Gratifikationen für Mitarbeiter oder ähnlichem. Dann habe ich bei einer GmbH eine Betreibsausgabe, also das ähnliche Ergebnis, wie bei einer Spende. Die „Bedachten“ aus diesen Betreibsausgaben spenden dann. Bei allen geht es dann null auf null, nur die Gesellschaft hat einen Steuervorteil. Damit es keiner mitbekommt bleiben alle unter 10000 Euro mit ihren Spenden. Fertig ist die Maschine. Insoweit ist die Schlegl-Aussage – sagen wir mal – interessant.

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  • Moar

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    Bisher habe ich es nur geahnt, jetzt weiß ich es, warum meine Tochter seit Jahren kein
    akzeptables Angebot für eine Eigentumswohnung findet. Eine 2 Zimmer-Wohnung mit
    um die 55 m2 wird für rund 300.000 Euro angeboten. Das sind in Deutscher Mark 600.000 DM. Nach den Informationen aus der Presse und eigener Prozessbeobachtung
    ist mir klar geworden: Hier stopfen sich Bauträger und deren Angestellte auf Kosten der
    kaufwilligen Bevölkerung die Taschen voll. Dafür sollten sich die CSU-Mitglieder und SPD-Genossen, die durch ihre wohlwollenden Handlungen gegenüber einzelnen Bauträgern die Verantwortung tragen, schämen. Leider ist unseren Politikern das Schamgefühl gänzlich abhanden gekommen.
    Ich schäme mich für Euch!

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  • Joachim Datko

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    Es gibt in Regensburg auf dem Wohnungsmarkt eine sehr hohe Nachfrage!

    Zu Moar 21:17 “Bisher habe ich es nur geahnt, jetzt weiß ich es, warum meine Tochter seit Jahren kein akzeptables Angebot für eine Eigentumswohnung findet. Eine 2 Zimmer-Wohnung mit um die 55 m2 wird für rund 300.000 Euro angeboten.[…] Hier stopfen sich Bauträger und deren Angestellte auf Kosten der kaufwilligen Bevölkerung die Taschen voll.”

    In Regensburg wird sehr viel gebaut. Die Nachfrage kann trotz der immensen Bautätigkeit nicht annähernd befriedigt werden.

    Siehe: https://www.mieterbund-regensburg.de/index.php/bevoelkerungsentwicklung
    Bevölkerungsentwicklung in Regensburg:
    2012: 153.812
    2013: 155.151
    2014: 156.886
    2015: 160.080
    2016: 163.948
    2017: 166.467

    Ab 2015 kommen jedes Jahr ungefähr 3.000 Einwohner dazu. Die Bauträger erhöhen das Angebot und arbeiten damit gegen die “Explosion” der Preise.

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  • Bauteam Tretzel – ein politisch geförderter Monopolist » Regensburg Digital

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    […] Der ehemalige SPD-Fraktionschef Norbert Hartl, der vom Tretzel-Konzern eine vergünstigte Wohnung bekommen haben soll und, laut Tretzel, auch für seine Freundin eine günstige Wohnung haben wollte, soll in diesem Zusammenhang die entsprechenden Strippen gezogen haben. Auch Hartl steht derzeit wegen des Vorwurfs der Beihilfe vor Gericht. Nahezu gleichlautend sagten die als Zeugen geladenen Stadträte im laufenden Strafprozess aus, dass das BTT-Konzept insbesondere hinsichtlich des angebotenen Baustandards, des „innovativen Energiekonzepts“ mit Blockheizkraftwerk und der niedrigen Nebenkosten einfach das Beste gewesen sei. […]

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