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Neuregelung wegen Corona-Pandemie

Wolbergs-Prozess könnte sich um drei Monate verschieben

Wegen der Corona-Pandemie wurden zwei Verhandlungstermine in dieser Woche abgesetzt. Frühestens weitergehen wird es am 4. Mai. Die Unterbrechung könnte aber auch rund drei Monate dauern.

Joachim Wolbergs (hier mit Verteidiger Peter Witting) muss weiter auf eine Entscheidung im zweiten Prozess warten.  Foto: Archiv/om

Mindestens bis zum 4. Mai verschiebt sich die Fortsetzung im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg. Doch auch, ob dieser Termin dann tatsächlich stattfinden wird, ist unsicher. Ursprünglich waren diese Woche zwei Verhandlungstage, am Dienstag und Donnerstag, angesetzt. Doch diese beiden Termine wurden abgesetzt. Hintergrund ist die Corona-Pandemie.

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Neuregelung wegen Corona

„Die Kammer hat mit Beschluss vom 16. April 2020 den Beginn der Unterbrechungshemmung nach § 10 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung festgestellt“, so Landgerichtssprecher Thomas Polnik. Eigentlich darf ein Prozess maximal für drei Wochen unterbrochen werden, nach jedem Intervall von zehn Prozesstagen für einen Monat. Die am 27. März erlassene Neuregelung der Strafprozessordnung ermöglicht nun längere Unterbrechungen. Demnach sind die bislang geltenden Fristen „gehemmt, solange die Hauptverhandlung aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) nicht durchgeführt werden kann“, heißt es wörtlich. Maximal könnte der laufende Prozess gemäß der Neuregelung für rund drei Monate unterbrochen bleiben.

Ursprünglich waren noch Termine bis einschließlich 17. Juni eingeplant – ein Teil davon aber eher prophylaktisch. Nach dem derzeitigen Beweisprogramm wäre lediglich noch ein Zeuge vorgesehen – der Mitgesellschafter eines Unternehmens der Schmack-Gruppe.

Spenden nach der Wahl für Wolbergs problematisch

Ferdinand Schmack ist neben Wolbergs der zweite Angeklagte in dem laufenden Verfahren. Ihm werden Vorteilsgewährung und Bestechung vorgeworfen. Das Verfahren gegen seinen Bruder Martin Schmack wurde gegen eine Geldauflage von 80.000 Euro eingestellt.

Joachim Wolbergs werden Vorteilsannahme und Bestechlichkeit zur Last gelegt. Es geht um Parteispenden der Gebrüder Schmack in Höhe von rund 80.000 Euro sowie weitere Spenden aus dem Umfeld des „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ) von rund 160.000 Euro, knapp die Hälfte davon floss wiederum erst nach Wolbergs’ Wahl zum Oberbürgermeister im März 2014.

Folgt man der Rechtsprechung der 6. Strafkammer im ersten Korruptionsprozess, erscheint es zumindest wahrscheinlich, dass dem scheidenden OB und Chef der künftigen Brücke-Fraktion im neuen Stadtrat wegen dieser Spenden nach der Wahl eine Verurteilung wegen Vorteilsannahme drohen könnte.

Im ersten Prozess hatte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher Wolbergs in zahlreichen Punkten freigesprochen, allerdings wegen Spenden aus dem Umfeld des Bauträgers Volker Tretzel nach der Wahl wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme – jeweils einer pro Jahr, in dem die Spenden flossen – verurteilt, allerdings von einer Strafe abgesehen. Vor diesem Hintergrund dürften also die Nach-Wahl-Spenden aus dem IZ-Umfeld – sie flossen 2015 und 2016 – auch beim Urteil im zweiten Prozess eine Rolle spielen.

Legitime Einflussnahme oder nicht?

Ebenfalls eine Rolle spielen wird, ob die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl eine gegebenenfalls unzulässige Einflussnahme von Wolbergs auf Bauprojekte bzw. Vorhaben der Schmack- und IZ-Gruppe sehen wird oder nicht. Konkret geht es bei Schmack um eine Industriehalle auf den Schlämmteichen der ehemaligen Zuckerfabrik (LAGO A3) und die geplante Erweiterung der Einzelhandelsfläche am Nördlichen Rübenhof beim Candis-Viertel. Der ehemalige Geschäftsführer eines Erlanger Immobilienentwicklers, der hier mit Schmack zusammengearbeitet hatte, wurde in diesem Zusammenhang wegen einer 5.000-Euro-Spende bereits wegen Bestechung verurteilt.

Beim „Immobilien Zentrum Regensburg“, dessen Gründer bereits einen Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung akzeptiert hat, steht dagegen ein Bauvorhaben in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet im Fokus. Wolbergs hatte sich bei der Verwaltung dafür stark gemacht, dieses Projekt zu ermöglichen. Die Frage, ob dieser Einsatz des Oberbürgermeisters für ein Unternehmen, das seinen Wahlkampf maßgeblich mitfinanziert hatte, aus strafrechtlicher Sicht zulässig war, wird ebenfalls erst mit dem Urteil beantwortet werden.

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Kommentare (31)

  • R.G.

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    @Einstellungssache

    Nein, Gerichte und Prozesse können abgeschafft werden.
    Als Corona-Folge.

    Darauf wollten Sie doch hinaus, oder?

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  • joey

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    bis zur Wahl hat man es nicht geschafft, dann hat man jetzt etwas länger Zeit. Daß Corona aber in 3 Monaten weg ist, halte ich für unwahrscheinlich. Man sollte die Zeit nutzen, um Alternativen in den Verfahren zu entwickeln.

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  • Giesinger

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    Ist doch jetzt ah scho’ Wurscht.

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  • mexiclicka

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    So arbeitet man im Schlaflabor- Augustenstraße.

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  • Mr. B.

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    Zu Einstellungssache
    20. April 2020 um 15:24

    Ich verstehe Ihre Ansicht zur Einstellung des Love-Parade-Prozesses vollkommen.
    Die Einstellung wird kein normaler Mensch verstehen.
    Es hat schon ein “Gschmäckle”, was man mitbekommt, was in der Corona-Krise alles eingestellt wird, da das Volk ganz anderes im Kopf hat und teilweise total verängstigt ist!

    Aber was hat dies hier mit dieser Sache zu tun? Der Prozess ist noch nicht fertig!
    Finden Sie, dass das bisher berichtete in Ordnung geht?
    Für eine Erklärung wäre ich Ihnen dankbar!

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  • Julian86

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    Prof. Lauterbach – SPD – erwähnte heute im Fernsehen das Jahr 2022. Die neue C.-Zeit? Sie wird danach auch neue Handlungs-Muster suchen und finden – müssen. Auch bei der Justitia.

    Aber mithin: Die Luft ist raus. Aus dem Prozess. Der Berg kreiste und gebar … na Sie wissen schon.

    Ich gehe davon aus, Wobergs wird nach dem Prozess, nach C., ggf. eine Staatshaftungsklage gegen den Freistaat überdenken. Mollath hat nach Jahren, soweit ich mich recht erinnere, etwa 800 TEURO über seine Anwälte erstritten. Ganz so viel dürfte es bei Wolbergs sicherlich nicht geben. Dafür unterschieden sich die Zeiten der Wegsperrung doch sehr.

    Aber die Freiheit ist DAS wesentliche Gut. Das wissen wir nunmehr in Zeiten der Corona alle. Und können endlich Empathie = Einfühlungsvermögen für Herrn Wolbergs praktizieren.

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  • Hartnäckig

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    Da vergleicht Julian 86 schön ein wenig Äpfel mit Birnen.
    Mollath war lange inder Psychiatrie, Wolli in Untersuchungshaft.
    Das ist doch ein erheblicher Unterschied !!!
    Empathie für jeden der unschuldig weggesperrt wurde.
    Als unschuldig ist ja Wolli nicht einmal bei der Richterin E. durchgegangen.
    Und: Man erinnere sich – Wäre Wolli nicht in U-Haft gewesen, wäre ihm wahrscheinlich ein anderes Strafmass zugemessen worden.

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  • Mr. T.

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    Das Einzige, was Wolbergs und Mollath eint, ist die Tatsache, dass sie sich für unschuldig hielten. Das haben sie aber auch mit hundertausenden anderen gemein. Der Vergleich ist natürlich extrem abwegig. Aber man sieht, dass Wolbergs’ Framing sehr erfolgreich ist. Der könnte vielen auch eine Flacherde verkaufen.

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  • Giesinger

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    Schade… mein Anwalt hat mich in einem anderen Thread irgendwie wachgerüttelt…
    Worum geht es?
    Aha, Herr Wolbergs und die Regensburger Politiker überlegen, wie es weitergeht…
    Hmmh…
    Diese Frage kann und muß ich als Nicht-Regensburger zum Glück nicht beantworten.

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  • Mr. B.

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    Zu Julian86
    20. April 2020 um 23:20| #

    Ich dachte immer, sie sind auch Rechtsanwalt. Da habe ich mich aber schwer getäuscht!!!!

    Ich glaube, dieser Eintrag ging bei Ihnen voll daneben.

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  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Themenfremd.

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  • Wiendl A.

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    Was mich hier irritiert ist mein Gefühl das es manchen Menschen gefällt dass Herr Wolbergs eine auf den “Deckel” bekommt und leiden muss. Mache gehässige Kommentare und Meinungen der letzten Jahre sind einfach nur traurig in meinen Augen. Mann sollte den Prozess unter diesen Umständen einfach beenden. Das ist meine persönliche Meinung, ohne mich dabei auf eine Stufe mit Anwälten und Richtern zu stellen. Mit freundlichen Grüssen, ein normaler Bürger.

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  • Giesinger

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    Zu Julian86 20. Aprlil um 23:20 und wegen Wiendl A.

    Einfühlungsvermögen würde ich gerne vor allem finanziell übermittelt bekommen. Hat bei Herrn Wolbergs wunderbar geklappt, die letzten Jahre.

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  • R.G.

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    @Wiendl A.
    Folgende Satzbausteine scheinen mir schön langsam wie aus einer Vorlage, sie tauchen vermutlich ausschließlich hier gehäuft auf;
    “irritert”, Wolbergs eine auf den „Deckel“ bekommt”, “leiden muss”. , “gehässige Kommentare”.
    Am Schluss solcher “Gefühle” kommt, es solle Politiker W. nicht mehr vor Gricht gestellt oder verurteilt werden.

    Zur Abwechslung schlage ich eine Textvariante vor.
    “Ich habe den Eindruck, dass gehässige Menschen in China einen Sack Reis umfallen ließen, damit W. leiden muss und er dadurch was auf den Deckel kriegt, die Regensburg-digitaler sind die Ursache, deshalb muss ich das hier schreiben, man sollte den Prozess gegen W. nicht führen”

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  • Piedro

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    @Wiendl A.
    “Was mich hier irritiert ist mein Gefühl das es manchen Menschen gefällt dass Herr Wolbergs eine auf den „Deckel“ bekommt und leiden muss.”
    Mich irritiert, dass Sie dieses Gefühl irritiert. Was ist verwunderlich daran, dass es den Bürgern gefällt, wenn ein Bürgermeister, der wichtige Wahlversprechen nicht eingehalten hat (Finanzierung Stadtbau), dafür bei Immobilienunternehmern überreichlich Spenden eingesammelt hat und zeitgleich städtische Grundstücke an seine Gönner verscherbelte, in Korruptionsverdacht geriet und bei dem Vorteilsnahme bereits nachgewiesen wurde, nach Meinung der Bürger einen auf den Deckel kriegen soll? Dass er leidet, nun ja, etwas Mitleid darf man bestimmt haben, zumal er seit Jahren sein Schicksal bejammert – aber immer mit ausgestrecktem Zeigefinger, auf Staatsanwaltschaft, aufs Gericht, auf Berichterstattung. Das Reklamieren von gehässigen Kommentaren ist ja nicht neu, immer wieder wird denen, die nicht an Wolbergs Heldenschulter weinen, Hass unterstellt. Das ist albern. Aber sich zu wünschen einen Korruptionsprozess zu beenden ist etwas, was ich gar nicht verstehe. Haben die Bürger denn nicht das Recht auf Aufklärung und ggf Strafe? Hat Herr W. nicht das Recht auf Aufklärung, zumal er sich uneingeschränkt für unschuldig erklärt, sogar angesichts einer Verurteilung? Ich finde ja. Und wenn der Rechtsstaat erst so weit ist, dass Verfahren eingestellt werden, weil’s ja eh nicht soooo schlimm war, und der arme Angeklagte eh schon leidet, und manche Leute ja so bösfies reden und schreiben… Dann ist unsere Verfassung ein Operettenlibretto. Die Vertonung kann Dieter Bohlen übernehmen. Oder die Randfichten.

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  • Wiendl A.

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    @R.G. Genau so wie Sie schreiben, dass habe ich gemeint mit “gehässige Kommentare”.
    @Piedro Sie sprechen für die “Bürger”, ich bin auch ein Bürger. Und nicht alle Bürger haben die gleiche Meinung, das kann man alleine schon am Wahlergebnis sehen.

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  • Julian86

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    Warum nicht wenige hier ihr Einfühlungsvermögen/Empathie verdrängen, ist mir völlig unverständlich. Ich habe hier nicht von der Verurteilung Wolbergs (wegen geringer Schuld) geschrieben. Ich habe von seinem Freiheitsentzug geschrieben und davon, dass sich jedermann wegen der staatlich verhängten Corona-“Isolation” ggf. in Wolbergs weitaus schlimmere damalige Lage nunmehr besser und leichter einfühlen vermag. Die hier Postenden können und wollen das offen-bar nicht. Wie (un)menschlich?!

    Nicht einer der Verehrten, die hier, erneut und immer wieder, ihre Emotionen ohne Faktenbezug in die Welt setzen, scheint es für nötig zu halten, meinen vorstehenden Beitrag gelesen und verstanden zu haben. Aber immer schön “glauben”, gell?

    Wie bescheiden! Wie anspruchslos!

    Um es auf den Punkt zu bringen: Ich habe in Hinblick auf den derzeit und bis auf Weiteres uns alle betreffenden (relativen) Freiheitsentzug über “Freiheit” geschrieben, was sie bedeutet, gerade wenn man sie nicht nach Belieben realisieren kann. Und insoweit um “Empathie” in Richtung Wolbergs Behandlung geworden. Aber vielleicht können die Edlen mit diesem Begriff als Teil der Menschlichkeit (1) nichts oder nicht viel anfangen.

    In Bezug auf Herrn Wolbergs meint das die gegen ihn verhängte U-Haft, die vom Erstgerecht als unverhältnismäßig, mithin als verfassungswidrig gewertet wurde. Dass ihn darüber hinaus der Ermittlungsrichter noch als Suizid gefährdet ansah, ohne meines Wissens je mit ihm gesprochen zu haben, ist ein weiterer Umstand, der hier gern verdrängt wird. Was das für Wolbergs bedeutete, kann sich jeder selbst anlesen. Die U-Haft wurde wesentlich wegen angeblicher Verdunklungsgefahr im Zusammenhang mit dem Komplex Sparkasse (ein juristisches leeres Feld wie die erste Verhandlung ergab) verhängt, ohne dass mit Wolbergs über diesen Abschnitt des Geschehens zu seiner Entlastung seitens der StA auch nur gesprochen wurde. Zudem wurde Wolbergs in die Anstalt nach Straubing gebracht. “Dort werden im Allgemeinen nur Untersuchungshaftgefangene untergebracht, die eine lange Haftstrafe zu erwarten haben.” (wikipedia)

    Und naheliegend ist: Die Suspendierung erfolgte nur wegen der verhängten U-Haft. Und weil er nicht als tätiger Amtsinhaber in die OB-Wahl gehen konnte, kam er nicht in die Stichwahl. Dies erscheint als eher wahrscheinliches Szenario. Und ja: Vieles spricht dafür, dass Schlötterers Diktum zutrifft: In Fällen mit politischem Bezug gibt es keinen Rechtsstaat in Bayern.

    (1) Leseempfehlung

    “Was ist menschlich?” von Sudhir Kakar, Die ZEIT Nr.16 vom 8. April, Seite 49.

    Darin schreibt der Autor u.a.:
    Mitgefühl/Einfühlungsvermögen als erstes und tätige Sorge um das Wohlergehen anderer Menschen als zweites Merkmal der Humanität.

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  • Dominik Müller

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    @Julian86
    Wenn Sie sich unverstanden fühlen, müssen Sie halt verständlicher formulieren.

    Ich dachte schon, Sie wollten so eine Staatshaftungsklage wegen der Einschränkungen als eine Sammelklage einreichen – weil wir ja nun alle ähnlich betroffen seien.

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  • R.G.

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    @Julian
    Sie wissen nichts von meinem Einfühlungsvermögen, nichts von dem Dutzend User dieses Forums, die mir halbwegs näher stehen, dennoch darf ich sie leider zur Riege derer zählen, die einer größeren Gruppe mangelndes Einfühlungsvermögen für W. vorwerfen; andere unterstellen gleich noch Schlimmeres.

    Wie kommen gewisse Menschen dazu, darunter Juristen unter den Dauerschreibern, uns anzulasten was die Staatsanwaltschaft verantwortet hat und noch ärger, sehr persönliche Gefühle wie Hass zu unterstellen?
    Ich halte es für gemein, jemanden glauben zu machen, er werde von Leserbriefschreibern=Postern von regensburg-digital gehasst. Diese Position vertrete ich von Beginn an.

    Viele von uns kennen das Muster aus der Schulzeit, irgendwo am Straßenrand steht eine Traube Kinder, unter ihnen ein körperlich weit Überlegener, der provoziert: “Was schaust so blöd!”, und dann wird man einfach gekloppt. Ich beanspruche das Recht, nicht des Bödschauens oder Hassens bezichtigt zu werden. Nonanet wende ich mich von Menschen solch aggressiver Rhetorik gezielt ab.

    Hier geht es mittlerweile um noch mehr, gehäuft, in sich wiederholenden Satzbausteinen, in unpassendsten Kontexten, werden andere und ich als Wolbergs-Hasser gebrandmarkt und die Arbeit des Blogeigners damit herabgestuft.
    Sollen damit Menschen und Gruppen gegeneinander ausgespielt werden?
    Möge das nur kein konzertieres Vorgehen sein, keine gezielte politische Agitation!
    Bitte keine Rache für verlorene Machtanteile!

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  • Piedro

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    Wiendl A.
    @Piedro Sie sprechen für die „Bürger“
    Ganz bestimmt nicht, ich bin kein Bürgersprechern. Ich spreche von den Bürgern. Sie sprechen von Herr W. Sind Sie sein Sprecher? Wäre mir auch wurscht. Zu meinen, das Verfahren sollte eingestellt werden, ist völlig abwägig, widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip und ist ungeachtet Ihrer “Argumente” nicht nachvollziehbar.
    Was Herr W. an Spott erleiden musste hat er sich selbst zuzuschreiben, was ihm an Antipathie entgegenschlagen mag beruht nun mal auf dem, was über seine Amtsführung in den Verhandlungen bekannt wurde. Das wertet nun mal nicht jeder gleich. Aber dieses Gesülze von Hass, mit dem der arme Mensch verfolgt wird, erschließt sich mir wirklich nicht. Ich für meinen Teil bin weit davon entfernt irgendwen zu hassen, und ich kann zwischen Ablehnung und Hass sehr wohl unterscheiden. Der Redaktion gegenüber ist diese Arie eine Frechheit, weil hier keine Hass-Posts freigegeben werden, damit pieselt man auch noch denen ans Bein, die hier moderieren. Abgesehen davon ist der Mann mir ziemlich wurscht, er hat nicht meine Stadt regiert. Aber ich weiß was vor Gericht abgelaufen ist und kenne seine putzigen Facebookvideos.

    “Und nicht alle Bürger haben die gleiche Meinung, das kann man alleine schon am Wahlergebnis sehen.”
    Bo ey, Erkenntnis überkommt mich! Ich weiß nur nicht welche. Wer Wolbergs liebt, der wählt ihn? Oder umgekehrt?

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  • Piedro

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    @Julian86
    Bezüglich der U-Haft ist es klar, dass hier nicht korrekt gearbeitet wurde. Den Stiefel muss sich die Staatsanwaltschaft anziehen – einmal mehr. Allerdings auch die Justiz, weil ein Richter entschieden hat. Einmal mehr. Dafür ermöglichte das dem Gericht ein sehr mildes Urteil zu sprechen, sonst wäre das wohl anders ausgefallen.

    Dass es in der Suspendierung lag, dass Herr W. nicht in die Stichwahl kam, ist eine gewagte Annahme. Abgesehen davon gibt es doch genug mögliche Gründe, ihn für einen ungeeigneten Kandidaten zu halten. Zum einen das, was in dem Gastbeitrag des Ex-Richters zusammen gefasst wurde, zum anderen diese störrischen Arien auf Facebook, das Verhalten vor Gericht, das völlige Fehlen irgendeines Eingeständnisses, dass er auch was falsch gemacht hat. Vielen Wählern wird es schon aufgestoßen sein, dass da Spenden gestückelt wurde, um die Spender nicht öffentlich zu machen. Sein Mäzen wurde da ganz klar verurteilt. Ob das für seine Person juristisch in Ordnung war oder nicht, das darf einen trotzdem missfallen. Ach, da kommt einiges zusammen.
    Grund für die Suspendierung war auch nicht “nur” die U-Haft, andernfalls wäre diese ja aufgehoben worden. Vielleicht lesen Sie noch mal nach? https://www.regensburg-digital.de/landesanwaltschaft-entscheidet-wolbergs-bleibt-vorlaeufig-suspendiert/02052018/ (unter anderem). Da kommt einiges zusammen.

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  • Piedro

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    Was wird wohl erst abgehen, wenn die Suspendierung endgültig werden sollte? Schuldzuweisungen, Tränenströme, Hoffnungslosigkeit ob der Hoffnung für die Stadt… Alles ist möglich. Und sollte er gar in Nürnberg verurteilt werden… Weia! Manch einer wird sein Mitgefühl dann wohl kaum noch bändigen können. Oder wenn er freigesprochen wird… Wie hohe Wellen der Zorn dann wohl schlägt?
    Danach könnte man sich mit wirklich wichtigen Themen beschäftigen.

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  • R.G.

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    Was für mich gar nicht geht.

    Drohen, dass sich einige warm anziehen müssen.
    In sachlichen Beziehungen Liebe oder Hass herbeiwünschen bzw. erzeugen. Distanzlosigkeit der Art lässt mich innerlich kilometerweit zurückgehen. Hierin wiederhole ich mich.
    Das Recht auf freie Wahlen und auf jedes Mal freie Wahl eines jeweils anderen Politikers/einer Politikerin nicht anerkennen.
    Sich als Favorit bezeichnen, der sicher wiedergewählt worden wäre, wenn…
    Vermeintlichen Wählern der anderen politischen Seite nach dem Wechsel unterstellen, sie müssten aus Hass gegen den bisherigen Machthaber gewählt haben, und damit die ehrlichen Bedürfnisse=Motive der Bürger schlechtmachen.
    Die freie Presse, freie Blogs und Webseiten schlechtreden und drangsalieren, zum Beispiel indem man unterstellt, sie ließen Hassbeiträge zu.

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  • R.G.

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    @Julian
    Ich verbitte mir Behauptungn wie:
    “Ich habe von seinem Freiheitsentzug geschrieben und davon, dass sich jedermann wegen der staatlich verhängten Corona-„Isolation“ ggf. in Wolbergs weitaus schlimmere damalige Lage nunmehr besser und leichter einfühlen vermag.”
    Was wissen Sie schon, wie schlimm die Lage einiger Menschen jetzt oder im Vergleich zu der Lage von irgendwem damals ist? Vergleiche werden dem Einzelnen nicht gerecht.

    “Die hier Postenden können und wollen das offen-bar nicht. Wie (un)menschlich?!”
    Was ich fühle, mit wem ich wie fühle, ist meine Privatsache, das haben Sie weder zu kontrollieren noch negativ zu kommentieren, solange sich meine Emotionen im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegen. Sie dürfen schlicht keinen Anspruch erheben auf bestimmte Unterwürfigkeitsgesten einem Politiker gegenüber.
    Das geht zu weit.

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  • Mr. B.

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    Zu Julian86
    24. April 2020 um 00:45| #

    Wenn man sich m. E. bewusst und gewollt Straftaten hingibt, die sich nicht nur auf einen “Apfeldiebstahl” eines armen Menschen beziehen, dann braucht man sich auch nicht wundern, wenn sich das Mitleid in Grenzen hält. Andere müssen für ihr Auskommen schwer arbeiten und bekommen nur einen Bruchteil als Lohn und schon gar nichts geschenkt!!!!!
    Und……erwischt ist erwischt, auch wenn man sich das als Betroffener schwer vorstellen kann! Und dann die Frage: Was wurde zur Aufklärung beigetragen?
    Für das Strafmaß doch sonst immer von Bedeutung, zumindest oftmals?

    Zu Wiendl A.
    23. April 2020 um 18:43| #

    Kann mir nicht vorstellen, dass der “normale Bürger” nicht verstanden hat, um was es bei den Prozessen geht!
    Um so Unverständlicher für mich (auch ein Normalbürger) zu fordern, dass der Prozess beendet werden soll!!
    Wollen wir die Verantwortlichen für die Stadt so weitermachen lassen?
    Was hatte der Normalbürger davon??????

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  • Mr. T.

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    Julian86 hat hauptsächlich den Fall Wolbergs mit dem Fall Mollath in Zusammenhang gebracht und somit ein paar Wochen Untersuchungshaft, ob die senn gerechtfertigt waren oder nicht, mit ein paar Jahren Wegsperren in der Klapse verglichen. Das ist natürlich ein absoluter Schmarrn, wie er wohl schon gemerkt hat, weil er sich nicht mehr darsauf bezieht.
    Genauso unsinnig ist es zu spekulieren, wie die Wahl ausgegangen wäre, wenn Wolbergs nicht verhaftet/verurteilt/angeklagt oder was auch immer nicht wurde. Genau so könnte man spekulieren, er säße schon im Gefängnis, wenn man ihn noch etwas hätte zutun lassen.
    Das Verfahren braucht auf jeden Fall einen ordentlichen Abschluss – für jede Partei.

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  • Piedro

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    @Mr. B.
    “…die sich nicht nur auf einen „Apfeldiebstahl“ eines armen Menschen beziehen…”
    Ich dachte eh schon an das Urteil gegen den völlig mittellosen Schwarzfahrer. 40 nicht leistbare Tagessätze (rechtswidrig/willkürlich angesetzt) – 40 Tage Haft. Für ein Delikt von weit geringerer Tragweite als dem, für das Herr W. bereits verurteilt wurde und was ihm noch angelastet wird. Ich erinnere mich auch an die Kommentare dazu. So das überhaupt interessiert hat. Weder die nachgewiesene Willkür des Gerichts noch der Umstand einer Haftstrafe für den “Apfeldiebstahl” hat Empathie hervorgerufen. Der Betroffene hat ja auch nicht über Monate gejammert, sich beklagt und alle rundum beschuldigt ihn vernichten zu wollen. Und selbst wenn – das hätte keinen gejuckt. Und eben jene, die jetzt eine Verfahrenseinstellung für angebracht hätten, wären in dem Fall empört gewesen, wenn so einer ungeschoren davon kommt.

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  • Mr. T.

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    Piedro, der arme Schwarzfahrer hat ja einfahren müssen, weil er die Strafe nicht zahlen woll.., äh konnte. Das sind ja die bekannten Tagessätze, die man ersatzweise auch absitzen darf.
    Aber mancher hat mehr Mitleid mit einem, der sich mit Hunderttausenden pampern lässt, als mit einem, der sich nicht mal einen Fahrschein leisten kann. Dem wär man sogar noch neidisch, wenn man hört, dass ihm mal ein Fünfer in den Hut gelegt wird. Ist wie mit den Spenen an die Müllmänner …

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  • Mr. B.

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    Zu Piedro und Mr. T.:

    Genau hier liegt der Knackpunkt des Ganzen!

    Kann und soll es so sein, das man ein öffentliches Amt bekleidet und sich dann aufgrund seiner Stellung einfach mal so nebenbei die Taschen voll machen kann, weil sich an mich sowie keiner mehr “ran traut”? Kommt es dann doch ans Tageslicht, dann verteufle ich alle, die dann ihre Arbeit machen müssen (Ermittler, Staatsanwälte, Medien, welche nicht zum Wohle ermitteln, usw.), weil ich mir ja teure Anwälte leisten kann. Dies stellt m. E. schon alleine eine bodenlose Frechheit dar, unabhängig von den evtl. Straftatbeständen.

    Hierzu gibt es dann auch noch sog. Unterstützer, die das alles nicht so schlimm sehen, ja vielleicht noch für gut befinden! Warum? Diese Lösung der Frage ist jedem selber überlassen.

    Jedoch genau diese Leute wollen nicht, dass man z. B. mal an Weihnachten dem Müllmann 5 Euro in den Hut steckt, weil er Woche für Woche meinen stinkenden Müll abholt und eh schon viel zu viel verdient. Hier greift man m. E. hart durch, damit man dem Bürger zeigen kann, wie sauber die Behörde ist!!! Käme was auf, dann wäre der Müllmann bestimmt sofort entlassen. Bei o.g. Konstellation hat man für seine Taten natürlich kein Einsehen und auch nicht in geringster Weise ein schlechtes Gewissen. Im Gegenteil, man strebt weiterhin ein weiteres Amt an und macht dann alle anderen dafür verantwortlich, wenn es nicht klappt!!
    RD (alleine) hat hier in diesem Zusammenhang sehr viel ans Tageslicht gebracht, was über viele, viele Jahre (auch vor Wolbergs) in dieser Stadt -m. E.- seitens der Verantwortlichen in der Hauptsache priorisiert wurde.
    Meines Erachtens sollte das in der Bürgerschaft allgemein nicht so bekannt werden!
    Man muss als Verantwortlicher schon ein komisches Rechtsverständnis, gar keines haben oder total abgehoben sein, wenn man m. E. so regiert, soweit man dies als regieren bezeichnen kann!!!
    Es ist auch m. E. ja schon fast lächerlich, wenn zuvor auch noch Amtseide abgelegt werden!
    Weiterhin bleibt bei mir die Frage, ob es sinnvoll ist, wenn sich Politiker die Gesetze hierzu weiterhin von Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschafts- und Steuerkanzleien “schreiben lassen”?
    Ginge dies nicht einfacher, z. B. mit weiniger “Fußnoten”?
    “Große Macher” sind m. E. in der Regel Mangelware und werden erst durch große Zuwendungen Darstellungen von befreundeten Medien zu großen Machern!!!!

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  • Moral

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    Der suspendierte OB darf uns leid tun, weil sein Fallhöhe hoch ist. Nicht vergessen werden darf aber, dass er nicht unverschuldet in diese Situation gekommen ist. Ein kleiner städtischer Angestellter dürfte vermutlich nicht mit mehr Empathie rechnen und ganz sicher mit weniger öffentlicher Aufmerksamkeit und Anteilnahme. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis auf einen Fall bei der Stadtbau GmbH, in dem die Sachbearbeiterin kleine Geschenke angenommen hat. Über sie wurde schnell und hart der Stab gebrochen. Wie sich der damalige Fraktionsvorsitzende und heutige suspendierte OB in der Angelegenheit verhalten hat, weiß ich nicht. Die SPD-Fraktion forderte damals im Kommunalwahlkampf den Kopf des damaligen OB. Der suspendierte OB erhielt vermutlich auch deshalb damals ein sehr gutes Wahlergebnis, wäre beinahe OB geworden.
    Empathie haben auch die Ermittler bei Kripo und Staatsanwaltschaft verdient, weil über sie seit Jahren in aller Öffentlichkeit geurteilt wird, obwohl sie nur das tun, was unser Rechtsstaat von Ihnen erwartet. Korruption in welcher Form auch immer ist ein Gescchwür, das das Rechtbewusstsein einer Gesellschaft unterminiert, zerfrisst. Was in den Verfahren gegen W und die Immobilienunternehmer bekannt geworden ist, zeigt zumindest eine zu starke Verquickung von Interessen, die nicht zwangsläufig zum Wohl der Allgemeinheit sein müsse,

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