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Wolbergs-Prozess: Haftbefehle bleiben aufgehoben

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle im Korruptionskomplex Tretzel-Wolbergs verworfen. Der Senat sieht dennoch Verdunkelungs- und Fluchtgefahr.

Joachim Wolbergs und sein Strafverteidiger Peter Witting. Foto: as

Die Haftbefehle gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel und Franz W. bleiben aufgehoben. Das entschied der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg am vergangenen Freitag und verwarf damit eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Regensburg.

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Wie berichtet, hatte das Landgericht Regensburg die Anklage gegen Tretzel, Wolbergs und W. sowie den früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl Anfang März verändert zugelassen. Den Vorwurf der Bestechung bzw. Bestechlichkeit halte man „zumindest derzeit für nicht haltbar“, so das Gericht in seine damaligen Stellungnahme. Anstelle von zwei Fällen der Bestechlichkeit (bzw. Bestechung) und eines Falls der Vorteilsannahme (bzw. Vorteilsgewährung) wurden 24 Fälle der Vorteilsannahme zur Anklage zugelassen. Im Prozess selbst ist von einem Freispruch bis hin zu einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit noch alles möglich. Gleichzeit sah das Landgericht keinen Grund mehr, die zuvor bereits unter Auflagen (z. B. Kontaktverbote) außer Vollzug gesetzten Haftbefehle aufrecht zu erhalten und hob diese auf.

Das Oberlandesgericht sieht Haftgründe, aber…

Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. „Es ging der Staatsanwaltschaft nicht darum, die Angeklagten wieder in Haft zu nehmen, sondern darum, dass dies Haftbefehle in Kraft bleiben sollten, verbunden mit den entsprechenden Auflagen“, so ein Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg. Als Begründung für ihre Beschwerde führte die Staatsanwaltschaft bei allen drei Angeklagten drohende Verdunkelungsgefahr und – wohl im Fall Tretzel – zusätzlich Fluchtgefahr an.

Tatsächlich sieht auch das Oberlandesgericht Nürnberg – im Gegensatz zum Landgericht Regensburg – diese Gefahren als gegeben an. „Es bestehe immer noch die konkrete Gefahr, dass seitens der Angeklagten auf Zeugen eingewirkt werde. Bei einem der Angeklagten bestehe darüber hinaus auch weiterhin der Haftgrund der Fluchtgefahr“, heißt es in einer heute versandten Pressemitteilung des OLG. Dennoch wurde die Beschwerde der Staatsanwaltschaft verworfen. Hintergrund ist der sogenannte „Beschleunigungsgrundsatz“, der Beschuldigte im Strafverfahren vor Belastungen schützen soll, die über das notwendige Maß hinausgehen. Dies gilt besonders bei Haftsachen.

Da das Landgericht Regensburg einen möglichen Prozessbeginn bislang nicht vor September oder Oktober in Aussicht gestellt hat, es bis dahin also noch ein halbes Jahr dauern würde, käme ein Inkraftbleiben der Haftbefehle bis zu diesem Zeitpunkt einem Verstoß gegen diesen Beschleunigungsgrundsatz gleich. Deshalb blieben diese aufgehoben, heißt es in der Pressemitteilung.

Der Tretzel-Komplex ist nur ein Fall von mehreren

Neben dem-Komplex im Herbst anstehenden Prozess im Tretzel-Komplex gibt es nach wie vor Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Immobilien Zentrum Regensburg. Dessen früherer Vorstandsvorsitzender Thomas Dietlmeier hatte erst kürzlich einen Strafbefehl wegen Bestechung von Joachim Wolbergs akzeptiert. Weitere Ermittlungsverfahren in der Affäre die von Verstößen gegen das Parteiengesetz bis hin zu Korruption reichen gibt es zudem gegen Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger, den Bauträger Ferdinand Schmack, CSU-OB-Kandidat Christian Schlegl, Wochenblatt-Redaktionsleiter Christian Eckl und weitere Beteiligte.

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Kommentare (9)

  • Norbert Ulmen

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    Bedeutet das im Umkehrschluss, dass der freigestellte Herr wieder eine adäquate Beschäftigung entsprechend der monatlichen laufenden Einkünfte nachgehen darf oder muß?

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  • Alfred Meier

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    Lieber Herr Aigner, mit der Entscheidung des Landgerichts Regensburg, bestätigt durch das Oberlandesgericht Nürnberg, gibt es keinen “Korruptionskomplex Tretzel-Wolbergs” mehr!

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  • Stefan Aigner

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    @Alfred Meier

    Wie Sie meinen. Stimmt halt nicht.

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  • Lothgaßler

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    Ich finde, dass eine Haft bis zum Prozess tatsächlich unverhältnismäßig wäre, auch wenn das neue Polizeigesetz ähnliches aus einer Laune von Polizeibeamten heraus zulassen würde.
    Lasst den Beschuldigten und Angeklagten die Zeit vor dem Prozess, um sich optimal auf diesen vorzubereiten (und damit die Anwälte sich die Taschen vollstopfen können). Der Prozess wird kommen, und dann wird auch ein @Alfred Meier zur Kenntnis nehmen, dass ein Prozess stattfindet, und dort sehr wohl über Korruptionstatbestände verhandelt wird.

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  • Mayonaise

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    Mit offenem Mund staune ich, das wirkt alles wie ein gemachtes Schauspiel. Einmalig, wie alles von Rang und Namen in dieser Stadt nun auf der Anklagebank hockt und wir den Prozess verfolgen können.

    Wo in aller Welt findet so etwas heutzutage statt?

    Nichts ist unmöglich.

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  • Musonius

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    Interessant ist doch eher Folgendes: je länger ein Gericht braucht, um eher führt das zu einer Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft. Das Gericht hat es in diesem Fall gewissermaßen selbst in der Hand, die Haftbefehle in begründeter Weise aufzuheben, wenn es nur – wie geschehen – den Hauptverhandlungstermin lange genug rausschiebt.

    Klar ist: Wenn es Gericht zu lange braucht, darf das nicht zu einer zu langen Untersuchungshaft führen, denn sonst sitzt ein Täter womöglich länger in Untersuchungshaft als er später Freiheitsstrafe bekommt. Das ist übrigens auch richtig so.

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  • Alfred Meier

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    Das Landgericht sieht keine pflichtwidrige Handlung Wolbergs und deshalb auch keine Bestechlichkeit. Andererseits hat das Amtsgericht einen anderen in diesem Zusammenhang Angeklagten wegen Bestechung des Joachim Wolbergs rechtskräftig verurteilt. Wie passt das zusammen?
    Natürlich hätte man die beiden Verfahren beim Landgericht zusammenfassen können, wie das seinerzeit im Falle des Deutsche-Bank-Vorstandsvorsitzenden Ackermann geschehen ist. Aber die Regensburger Staatsanwälte haben mit ihrem Landgericht keine guten Erfahrungen gemacht. Da erschienen ihnen ein unanfechtbarer Deal mit den Verfahrensbeteiligten am Amtsgericht vorteilhafter.

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  • Alfred Meier

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    Gemeint sind pflichtwidrige Handlungen Wolbergs bei Entscheidungen der Stadt zugunsten Tetzels. Die sieht das Landgericht nicht. Das Landgericht hat deshalb nur die Anklage wegen des Verdachts der Vorteilsnahme zugelassen, was keine pflichtwidrigen Handlungen Wolbergs bei Entscheidungen zugunsten Tetzels voraussetzt.

    Vorteilsnahme ist schwerer zu beweisen als Bestechlichkeit. Das erklärt die angesetzten 70 Verhandlungstage.

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drin