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Tag 1 im II. Wolbergs-Prozess

„Olle Kamellen“ und eine neue Gangart

Bereits am ersten Tag des zweiten Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs geraten dessen Verteidiger Peter Witting und der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl aneinander. Ob das Verfahren überhaupt weiter geht, entscheidet sich in zwei Wochen. Witting hat in einem umfangreichen Antrag die sofortige Einstellung gefordert.

Die 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl hat 20 Tage für den Prozess angesetzt.

„Hier kommen natürlich Verfahrensfragen“, sagt Richter Georg Kimmerl an Peter Witting gewandt. Er sehe auch, dass dessen Mandant Joachim Wolbergs besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehe. Deshalb dürfe Witting mit seinem Vortrag fortfahren. „Was anderes hätten wir auch nicht akzeptiert“, poltert Witting zurück. „Sonst wäre das hier eskaliert.“ „Es ist mir egal, ob hier etwas eskaliert oder nicht“, kontert Kimmerl. „Ich gehe hier nach den Verfahrensregeln vor.“ Noch will sich Witting nicht beruhigen. Allein, dass Kimmerl daran gedacht habe, ihn den zweiten Teil seines Antrags nicht verlesen zu lassen, sondern per Selbstleseverfahren in den Prozess einzuführen sei „Hinweis genug“. Er nehme zur Kenntnis, „wie das hier so losgehe“. „Mal schauen, wie wir weiter zurecht kommen.“

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Die Vorwürfe: Bestechlichkeit und Vorteilsannahme

Mit Spannung war erwartet worden, wie der zweite Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs verlaufen würde. Es geht um Spenden in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro in den Jahren 2012 bis 2016. Verwickelt sind die Vertreter von drei Immobilienunternehmen. Wolbergs soll sich im Gegenzug für Bauprojekte des IZ, Schmack Immobilien und dem Erlanger Immobilienkonzern Sontowski und Partner eingesetzt haben – teils in pflichtwidriger Weise. Die Vorwürfe gegen den suspendierten Oberbürgermeister lauten Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und möglicherweise auch Untreue zulasten der SPD – dabei geht es um Strafzahlungen, die unter Umständen noch wegen falscher Rechenschaftsberichte auf die Partei zukommen könnten.

Neben Wolbergs angeklagt sind die Brüder Martin und Ferdinand Schmack sowie Thomas R., früherer Geschäftsführer bei Sontowski und Partner. Ein Mitgesellschafter des Erlangener Unternehmens wird derzeit noch als „anderweitig Verfolgter“ geführt, der eigentlich als Zeuge vernommen werden soll. Doch den Strafbefehl, auf den er sich mit der Staatsanwaltschaft geeinigt hat, wurde offenbar bislang nicht erlassen.

Mit Thomas Dietlmeier, Boss des Immobilien Zentrum Regensburg, der bereits einen Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung akzeptiert hat, verfügt die Staatsanwaltschaft – so der erste Eindruck – sogar über einen Kronzeugen. Doch abseits dieser Vorwürfe geht es unter der Hand auch um andere Fragen.

Ängste und Befürchtungen

Hat die 6. Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher – Freispruch in den meisten Punkten, Straffreiheit bei der Verurteilung wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme, harsche Kritik an der Staatsanwaltschaft – eine Richtung vorgegeben, von der sich die 5. Kammer unter Georg Kimmerl beeinflussen lässt, so dass er der Kollegin nicht auf die Zehen treten will? Solche Befürchtungen hörte man aus dem Umfeld der Ermittlungsbehörden.

Oder aber wird die neue Kammer Kollegin Escher nach deren Verhandlungsführung und Urteil – beides ist zumindest bei Teilen der Richterschaft umstritten – mal zeigen, „wie man es richtig macht“? Solche Ängste kamen aus dem Umfeld der Verteidigung.

„Ich möchte, dass nur geredet wird, wenn ich das Wort erteilt habe.“

Nicht nur der eingangs geschilderte Schlagabtausch zeigt: Die Gangart in diesem Prozess scheint eine deutlich andere zu werden als jene unter Vorsitz von Elke Escher. Einmal unterbricht Kimmerl Rechtsanwalt Witting, um eine kurze Pause zu machen. Sehr zu dessen Unwillen. „Ich fand das nicht sehr fair. Ich möchte nicht, dass das Verfahren an der falschen Stelle eskaliert“, sagt er später. Kimmerl will etwas erwidern, doch Witting hat bereits mit der Verlesung eines Antrags begonnen. Der Kammervorsitzende winkt ab und lässt den Anwalt gewähren.

Als später die Staatsanwaltschaft das Wort hat und Witting Zwischenbemerkungen macht, weist er diesen – nicht allzu laut, aber doch deutlich – darauf hin, dass er nicht dran sei. „Ich möchte, dass nur geredet wird, wenn ich das Wort erteilt habe.“

Verteidiger sieht Befassungsverbot

Auch die Staatsanwaltschaft ist in anderer Besetzung vertreten – mit Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier, den Wolbergs im ersten Prozess als „Obergschaftler“ bezeichnet hatte (und das nach Feststellung der 6. Strafkammer auch durfte), und Staatsanwalt Wolfgang Voit, der kürzlich von Weiden nach Regensburg gekommen ist.

Die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft: Wolfgang Voit und Jürgen Kastenmeier (v.l.).

Ob der auf 20 Tage (plus fünf Zusatztermine) angelegte Prozess tatsächlich zu Ende verhandelt werden wird, könnte sich aber bereits am 16. Oktober – dem zweiten Verhandlungstag – entscheiden. Peter Witting hat einen umfangreichen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, dessen Verlesung am Dienstag fast zweieinhalb Stunden dauert. Eine Stunde länger, als die Staatsanwaltschaft braucht, um die drei Anklagen zu verlesen, die hier verhandelt werden (Details dazu gibt es hier nachzulesen.). Wesentlich dabei ist vor allem der erste Teil dieses Antrags. Witting sieht ein Prozesshindernis. Für das Gericht bestehe ein Befassungsverbot.

Die dahinter stehenden Rechtsfragen sind komplex. Im Kern geht es um die Frage, ob es sich bei den Vorwürfen im bereits abgeurteilten Verfahren in Zusammenhang mit dem Bauträger Volker Tretzel und die Vorwürfe im nun begonnenen zweiten Prozess um einen einheitlichen Tatkomplex handelt oder nicht. Würde man diese Frage bejahen, dann bestünde besagtes Befassungsverbot und das Verfahren müsste eingestellt werden.

Zunächst hatte auch die 5. Strafkammer dies so gesehen und die Anklage nicht zugelassen. Das übergeordnete Oberlandesgericht Nürnberg hingegen ließ nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft die Anklage zu. Witting bezeichnet die dahinter stehende Argumentation des OLG hingegen als „Konstrukt“, das „an der Lebenswirklichkeit vorbei“ gehe. Sein Resümee: „Dieses Verfahren ist einzustellen, bevor überhaupt zur Sache verhandelt wird.“ Ehe über diesen Antrag nicht entschieden werde, werde sowohl er kein „Opening Statement“ halten, das der Verteidigung im Strafprozess zusteht, noch werde sich sein Mandant zur Sache äußern, stellt Witting klar – zunächst jedenfalls.

Nochmalige Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft

Den zweiten Teil seines Antrags nutzt Witting dazu, erneut an die Verfehlungen der Staatsanwaltschaft im ersten Verfahren zu erinnern, Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens anzuprangern und deshalb die Einstellung zu verlangen. Die 6. Strafkammer von Elke Escher hatte mehrfach massive Grundrechtsverstöße gerügt und sich auch in der Urteilsbegründung ausführlich damit beschäftigt (unter anderem hier nachzulesen).

Hart kritisiert Witting auch die „künstliche Aufspaltung“ der einzelnen Ermittlungsverfahren. Wenn man sich das Datum der jeweiligen Abschlussberichte der Kripo ansehe, dann wäre es in Wittings Augen „ohne weiteres möglich gewesen, die Verfahren wieder zu verbinden“.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern.

Ausführlich beschäftigt sich der Wolbergs-Verteidiger unter der Überschrift „Beeinflussung von Mitbeschuldigten“ aber auch mit der Genese des Strafbefehls gegen Thomas Dietlmeier. Erst nachdem Dietlmeier im November 2017 verhaftet wurde, habe dieser grundsätzliche Aussagebereitschaft gezeigt.

Es habe mehrere Vernehmungen gegeben, immer wieder Rückfragen, immer wieder sei die in Aussicht gestellte Entlassung zurückgestellt worden. „Es ist eindrucksvoll dokumentiert, wie die Staatsanwaltschaft die Drucksituation von Herrn Dietlmeier zu nutzen wusste.“ Einziges Ziel dabei sei gewesen, einen Belastungszeugen zu bekommen. „Das mag taktisch sinnvoll sein, aber dem Anspruch auf Ermittlung der Wahrheit genügt es in keiner Weise.“ Mit den Grundsätzen fairer Verfahrensführung sei dies nicht vereinbar.

“Harter Tobak, den wir uns hier anhören müssen.”

Oberstaatsanwalt Kastenmeier spricht im Anschluss von „hartem Tobak, den wir uns hier anhören müssen“. Dazu kämen Wittings Polemik und ein gewisses „Drohverhalten“, wenn der Verteidiger von möglichen Amtshaftungsklagen spreche. Er rate dazu, „verbal abzurüsten“. Er wolle klarstellen: „Die Staatsanwaltschaft gewinnt nicht und die Staatsanwaltschaft verliert nicht. Wir sind da, um die Wahrheit zu ergründen.“

Beim Vorwurf der Beeinflussung von Mitbeschuldigten habe Witting „den Boden der juristischen Argumentation verlassen“. Man sehe der Vernehmung von Thomas Dietlmeier sehr gelassen entgegen „und dann wird man sehen, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich so niederträchtig ist“. Mit den Vorwürfen bezüglich der Ermittlungsarbeit im Vorfeld des Tretzel-Prozesses müsse die Staatsanwaltschaft umgehen, so Kastenmeier. Er habe aber von Witting nichts gehört, was mit dem nun begonnenem Prozess zu tun habe. Insofern seien das „olle Kamellen“. Mit Blick auf das von Witting monierte Befassungsverbot schließt sich die Staatsanwaltschaft wenig überraschend der Argumentation des OLG Nürnberg an.

Wolbergs äußert sich – in Videobotschaft

Es folgen noch ein paar Wortwechsel zwischen den Staatsanwälten und Witting, die Richter Kimmerl sichtlich genervt zur Kenntnis nimmt. Die Kammer werde bis zum nächsten Prozesstag (am 16. Oktober) entscheiden, ob und wie man mit Wittings Forderung nach Einstellung des Verfahrens umgehe, sagt er dann. Es gebe zwar keine direkte Bindung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts, andererseits aber sei dies die übergeordnete Instanz. „Wir lassen uns das durch den Kopf gehen“, kündigt Kimmerl an und schließt nach kurzer Terminabstimmung mit den übrigen Verteidigern die Sitzung. Witting erklärt nun doch, ein Eröffnungsstatement zu halten, sollte die Kammer das Verfahren nicht einstellen. Auch Wolbergs werde sich dann zur Sache einlassen.

Der Oberbürgermeister schweigt am ersten Verhandlungstag – im Sitzungssaal. Etwa zwei Stunden später äußert er sich aber in einer halbstündigen Videobotschaft zu dessen Verlauf, den Vorwürfen und mit teils harschen Worten auch zur Staatsanwaltschaft.

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Kommentare (74)

  • XYZ

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    Der VRi bemerkte am ende zutreffend dass es für die kammer (nach eröffnung des verfahrens) keine rechtliche bindung an den Beschluss des OLG N gebe, um dann hinzuzufügen das sei aber ‘andererseits’ die übergeordnete instanz – hier jedenfalls nicht.
    Die kammer kann bei ihrer früheren durchaus vertretbaren rechtsauffassung bleiben: dann gehts schneller zum bgh/st, der verbinden kann und sich zum umstrittenen parteig äussern.

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  • Jonas Wihr

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    Hallo XYZ, was bitte ist ein/eine parteig? Parteiengesetz? Oder was ist damit gemeint? Oder ein Teig, mit dem sich irgend etwas backen lässt? Groß- und Kleinschreibung haben schon einen Sinn.

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  • XYZ

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    Verzeihung – war gerade mit einer Kürbis-Suppen für die beiden studierenden Töchter beschäftigt, mit Muscat und cr`eme fra^iche aber oberpfälzer Erdäpfeln: werde mich also um korrekte Rechtschreibung bemühen, ‘ParteiG’ stimmt.

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  • Julian86

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    Der Stil der Prozessbegleitung mit seinen variierenden Zeitachsen macht die Lektüre per se sehr eindringlich.

    Der nachfolgend Link erhellt in den Fußnoten 31 und 32 insbesondere die Rechtsthematik. Danach bedarf es nach BGH und BVerfG nicht zwingend einer einheitlichen prozessualer Tat, sondern es reicht schon eine “materiellrechtliche Verzahnung der Taten” mit der Folge, dass dem Zweitverfahren wegen Artikel 103 Abs. 3 GG und dem Grundsatz des fairen Verfahrens ein Prozesshindernis entgegensteht.

    Bejahte demnach die neue Kammer diese “Verzahnung”, müsste sie dieses Zweitverfahren einstellen. Gegen dieses Einstellungsurteil könnte die Staatsanwaltschaft Revision zum BGH einlegen, so dass dort beide Verfahren “zusammenkämen”, wie von XYZ bereits angedeutet.

    Verlinkter Aufsatz
    von Rechtsanwalt Ole-Steffen Lucke, Hamburg
    “Der Grundsatz der verbotenen Mehrfachverfolgung blickt als Ausfluss des Spannungsfelds zwischen Rechtskraft und Einzelfallgerechtigkeit auf eine mehr als zweitausendjährige Geschichte zurück, ….”
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/14-10/index.php?sz=10
    (Man lese vor allem den Text um die genannten Fußnoten 31 und 32)

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  • Ronald McDonald

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    “Uns Woli” halten Sie aus, wenigstens 258 SPD-Parteijahre halten zu Ihnen
    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/spd-austritte-nach-258-parteijahren-21179-art1832536.html
    Vielleicht gibt’s auch noch extra 3 Kumulativ-Stimmen von Mathilde Vietze, Ihrer (hoffentlich) unmandatierten Verteidigerin in diesem Blog, die dennoch weiterhin SPD nächstes Jahr und nicht Brücke e.V. wählen will.
    Nehmen Sie, je nach Bedarf und Gusto, den nach Ihrer gerichtsunbeanstandeten Kommentierung “obergschaftelnden” OStA J. Kastenmeier in Ihren verbalen Schwitzkasten und meiern ihm woli-rhetorisch ordentlich rein, selbst wenn dadurch der Prozeß bis OStAn ’20 dauern sollte.
    Doch Vor- und Umsicht bei diesem Tun dann, nicht daß der auf-Richard-Wagner- Frisierte Ihnen eine Götterdämmerung bereitet: Alberiche, Lokis und Schwarzfische(r)nde, bei denen solidarmäßig Hopfen und Mal(t)z verloren ist, gibt’s auch außerhalb Ihrer alten Partei.
    Kommunalpolitische Wahlkampf-Gefahr dürfte Ihnen nur von Seiten dieser augenweidigen Dame drohen
    https://www.youtube.com/watch?v=o12Y06r0jj0
    (hier ab 3:08 – 3:33 und 5:20 – 6:05),
    wenn jene beim entsprechenden Rgbger Kreisverband den Takt vorgäbe, tut sie aber – nicht schlecht für Sie – nicht.

    Also, ran an den OStA, geben Sie ihm zur Gaudi dieser Bloggerschaft Saures – Augen zu und durch!
    Lassen Sie sich vom Münteferingschen Diktum inspirieren: “Wer nicht arbeitet [an seiner Wiederwahl], braucht nicht zu essen”!
    In diesem Sinne: Glückauf!

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  • Ampelmännchen

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    ‚einheitlichen Tatkomplex handelt oder nicht‘.
    Mir schwirrt die Birne. Darf ich jetzt mehrfach über die gleiche oder andere, ggf an verschiedenen Tagen rote Ampel gehen und ich kann dann nur einmal belangt werden?

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  • Mathilde Vietze

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    ZU “Ronald Mc Donald” – Wenn Sie die Kommentare aufmerksam gelesen hätten,
    wäre Ihnen nicht entgangen, w a s ich wähle. Außerdem wäre meine Stimme,
    wem immer ich sie auch gäbe, bestimmt nicht “das Zünglein an der Waage.”

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  • Julian86

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    Gegen “schwirrende Birnen” hilft auch ein Blick auf eine TV-Serie, die das Thema bestens ausleuchtet.

    https://www.zdf.de/serien/schuld/schuld-nach-ferdinand-von-schirach-134.html

    Serie: “Der keine Mann”
    Vorwurf: Fahren im betrunkenen Zustand unter Mitführung von Drogen.

    Dem Täter drohten 5 Jahre Haft. Er kam aber mit einem blauen Auge davon. Weil die Staatsanwaltschaft im Wege eines Strafbefehlsantrags, der vom zuständigen Richter routinemäßig unterschrieben und damit erlassen wurde, nur die Trunkenheitsfahrt sanktionierte. Diesen Strafbefehl zerriss der Betroffene noch in der U-Haft und legte keinen Einspruch ein. Der Strafbefehl (Funktion eine verkürzten Urteils) wurde dadurch rechtskräftig.

    Einheitlicher Lebenssachverhalt, eine (!) Tat im prozessualen Sinn: Trunkenheitsfahrt bei Mitführung von Drogen. Zwei Straftatbestände, aber eine Tat.

    Ab der 35. Minute wird es im Film wirklich spannend.
    Strafklageverbrauch durch den rechtskräftigen Strafbefehl (nur wegen Trunkenheitsfahrt). Der einheitliche Lebenssachverhalt (Trunkenheitsfahrt mit Drogen) wurde so bereits abgeurteilt.

    Folge: Drogendelikt nicht (zusätzlich) verfolgbar. Einstellung. Warum? Niemand darf wegen derselben (einheitlichen) Tat (im prozessualen Sinn) zweimal verurteilt werden. Artikel 103 Abs. 3 GG.

    Bei den Juristen wird das so ausgedrückt, Urteil des BGH
    https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2009/BGH/Verfahrensrechtliche-Identitaet-einer-Trunkenheitsfahrt-und-des-gleichzeitig-verwirklichten-Besitzes-von-Betaeubungsmitteln-in-nicht-geringer-Menge-Strafklageverbrauch-bei-einer-Tat-im-prozessualen-Sinn

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  • Rengsburger

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    Kommentar gelöscht. Bitte etwas weniger drastische Vergleiche.

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  • R.G.

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    @Ampelmännchen
    Nein, ich glaub das heißt, wenn ein Mann bei der nächsten Wahl Oberbürgermeisterwahl werden will, muss er bei der Ampel nur eine Grünphase vorfinden.
    Sonst gibt es Saures!

    Und alle sollten sich warm anziehn, ist schon kalt.

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  • Der sterbende Gallier

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    @ Ampelmännchen

    Ich würde mich an Ihrer Stelle dabei lieber an das OLG Nürnberg halten. Wenn man sich das durchliest (die Begründung ist ja oben durch den Link aufrufbar), habe ich nicht den Eindruck, als sei das alles total lebensfremd. Die Trennung dieser Vorgänge und deren Abhandlung in zwei Prozessen.

    Und ich bin sicher, in Nürnberg sitzen Richter, die man nicht mit seiner vermeintlichen persönlichen Vernichtung zulabern kann. Bis die Tränchen wie Sturzbäche kullern ;-)

    Aber abgesehen davon denke ich auch, man wird sich bei diesem Thema ganz auf den vorsitzenden Richter der aktuellen Strafkammer am Landgericht Regensburg verlassen können. Der macht mir nun nicht gerade den Eindruck, als wird er sich jede Respektlosigkeit bieten lassen. Es wäre schön, wenn er der Justiz in Regensburg ein Gesicht zurückgeben könnte, dass bei einem Prozessbeobachter wie mir nicht das Gefühl zurück lässt, bei Gericht zu sein ist gleichzusetzen mit der Kraftausdrucks-Diktion kurz vor Start einer Bierzeltschlägerei.

    Aber sich ein wenig emotional zu geben, da menschelts doch bei den Fans gleich wieder total, oder? Weil man dann ja auch wieder sofort daran denken muss, dass der arme, arme Mann ja vermutlich von einer gigantischen Verschwörungsmaschinerie – CSU/CDU-gesteuert mit SPD-Maulwürfen zusammen – von der Landesanwaltschaft und vom OLG in Nürnberg wahrscheinlich sogar noch vom BGH gehetzt wird wie ein Tier! Wie ein Tier jagen sie den armen Mann.
    Und jetzt geht diesem armen Mann auch noch das Geld aus, sodass sich der dritte Anwalt nun vielleicht auch noch pro bono für ihn einsetzen muss? Vielleicht weil Aufgeben keine Option ist?

    Wenn ich mir das so durch lese, kriege ich selber fast Pipi in den Augen. Gleich kullerts. Auch bei mir.

    [Sarkasmus aus]

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  • Regensburger

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    Ist es von Rechtsanwalt Witting nicht kontraproduktiv und gegen die Interessen Wolbergs gerichtet, wenn er auf die Einstellung des Verfahrens plädiert ?
    Er nimmt doch damit seinem Klienten die Möglichkeit, medienwirksam seine Sicht der Dinge darzulegen und alle Anklagepunkte als völlig unbegründet zu widerlegen.
    Ohne ein Verfahren bleiben die Anklagepunkte im Raum stehen – und das in der beginnenden Wahlkampfphase.
    Herr Witting, bitte geben Sie Herrn Wolbergs die Gelegenheit, sich während der angesetzten Prozesstage zu rehabilitieren. Ganz Regensburg wartet bereits auf seine Videobotschaften, in denen er uns leicht verständlich seine Wahrheiten verkündet.

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  • Rengsburger

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    Wie ist es einem Oberbürgermeister nur gelungen so viele dreckige Baustellen in ein paar Monaten Amtszeit zu beginnen?

    Er hat sich mit seiner eigenen Verwaltung angelegt. Er wollte Naturschutzgebiete in Bauland umwandeln. Er hat sich To do Listen von Unternehmern geben lassen und diese Unternehmer dann um Geld angebettelt.

    Das alles kritisiert sein Anwalt Witting nicht. Er bestreitet es anscheinend nicht einmal mehr. Es wird auch nicht mehr der Versuch unternommen wie zu Beginn des 1. Prozesses Herrn Wolbergs reinzuwaschen.

    Witting will nur noch die Einstellung des Verfahrens. Allein dies läßt tief blicken.

    Aber der gute Artikel oben stellt alle Herrn Wolbergs angelasteten neuen Vergehen gut zusammen. Wer diesem Menschen noch vertraut ist nicht mehr zu helfen oder er profitiert direkt von ihm.

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  • Lothgaßler

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    @Julian 86:
    ja und? Dieser Fall aus dem Leben bzw. der Feder eines Autors beinhaltet einen wesentlichen Unterschied zu den Vorwürfen gegen Wolbergs: Die Taten des “kleinen Mannes” waren untrennbar verwoben, sie fanden an einem Ort in einer Handlung statt (und die Staatsanwaltschaft hatte geschlampt;-). Aber: In welchem Tatzusammenhang sollen denn diese hier zu verhandelnden Tatvorwürfe mit Tretzel und seinen Mitarbeitern stehen, mit den tatsächlich oder vermeintlich begünstigten Vorhaben von BTT? Einzige gemeinsame Größe ist Wolbergs mit seiner Spendenbüchse SPD Ortsverein.
    Als fern der Lebenswirklichkeit würde ich es wahrnehmen, wenn personell, räumlich, zeitlich und inhaltlich getrennte Taten als ein zusammengehörender Tatkomplex gewertet werden würden. Ja logisch läuft es bei einer von der Immobilienwirtschaft reichlich mit “Spenden” bedachten Person zusammen, wo den sonst! Es gab keine anderen ähnlich reich mit “Spenden” bedachten Personen. Es dreht sich hier auch nicht primär um Spenden, sondern um die hierüber ggf. beeinflussten Entscheidungen.
    Wenn die Argumentation der Verteidigung aufginge, dann könnte zukünftig Korruption nicht mehr wirksam bekämpft werden, denn alle Korruptionstaten würden ja eine Lebenwirklichkeit (des/der Täter) bilden. Die geben dann die Tat mit dem geringsten Strafmaß zu und für alles andere dürften sie dann nicht mehr belangt werden. Man stelle sich das mal vor!

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  • XYZ

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    Julian verweist gestern auf einen link in HRR, Aufsatz RA Lucke zu den Stichworten materiellrechtliche Verzahnung, einheitlicher Tatkomplex, nebeneinander geführte Strafverfahren (Zi 30-32):
    Man könnte die Auffassung vetreten, dass
    die parteispenden insgesamt möglicherweise sowohl wegen unrichtiger Rechenschaftsberichte als auch wegen einer individuellen Unrechtsvereinbarung suspekt sind und dass
    fast dieselben Sach- und Rechtsverhalte im zweiten Verfahren massgeblich sind
    und dass
    zwar nicht auf Spender- aber auf Empfängerseite Personen-Identität gegeben ist ?
    Nur meine Fragen .

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  • Piedro

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    @Regensburger
    Das wird schon so abgesprochen sein. Falls das greift wird sich Herr W. damit schmücken, dass “nix dran” war. Die wenigsten Bürger dürften so umfassend über die Verfahren informiert sein wie die rd-Leser. Aber das glaube ich nicht. Es kam ja nicht von ungefähr, dass zwei Prozesse geführt wurden. Sollte ich mich irren ist zumindest mein Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit massiv erschüttert, aber das könnte noch geheilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft sich durchsetzen kann und die Verhandlung angeordnet wird.
    Irgendwie ist die Vorstellung putzig: wegen eines Deliktes wurde er bereits verurteilt, also darf gegen ihn nicht wegen weiterer Vergehen zu anderer Zeit, mit anderen Mittätern (mutmaßlich) verhandelt werden, weil es das gleiche Delikt ist.
    Mal schauen wie sich Herr W. äußert wenn er sich nicht nach Belieben ausleben darf und den Rüpel raushängen lassen kann.
    Was sich hier auch zeigt ist, wie relativ das Rechtsverständnis von Juristen sein kann, und wie wenig es manchmal mit dem zu tun hat, was sich normale Bürger von der Justiz versprechen, ganz grundsätzlich. Dieser Antrag liest sich wie ein Schlag ins Gesicht aller, die sich keine verfahrenstechnischen Spitzfindigkeiten, sondern Aufklärung und Gerechtigkeit versprechen. Es ist halt ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gerichtsbarkeit für Gerechtigkeit zuständig ist. Sie ist für Paragraphen zuständig. Wenn dem Verteidiger sonst nichts einfällt scheint es schlecht um den Mandanten bestellt zu sein, mein Eindruck.

    Wen wird die Brücke wohl nach vorn schieben wenn es ein Urteil gegen den Kandidaten gibt? Vielleicht versuchen sie es “dann erst recht”. Auf jeden Fall unterhaltsam.

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  • R.G.

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    Versuchte ich mich an einem Operntext, ließe ich am Ende des Geldes des Klienten einen Anwalt die Staatsanwaltschaft verbal niederschleifen.

    DIe Ankläger müssten sich reuig von ihren gewärmten Sessseln erheben, sie hätten die Verteidiger zu bitten, an ihrer Stelle Platz zu nehmen, während sie selbst auf die Bank des vorher noch Angeklagten kröchen.
    Das alles spielte sich im vernebelten Bühnenhintergrund ab.

    Im Vordergrund ein halbwüchsiger Hirtenjunge in der Puszta beim Träumen…

    Ich bin ja so kreativ!
    Soll ich mit meiner Phantasie wirklich Operer werden (da gehn die unglaublichsten Szenarien durch) oder doch Selfiestickler (meistens zensierte man mir nach aller Mühe die Hälfte der Handlung als Verschwörungstheorie weg!) ?

    Schwere Entscheidung.

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  • XYZ

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    Ein Blick in die Gesetze erleichtert die Rechtsfindung:
    3 StPO: Ein Zusammenhang ist gegeben wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird.
    4 StPO: Eine Verbindung zusammenhängender Strafverfahren kann auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens angeordnet werden.
    237 StPO: Das Gericht kann im Fall eines Zusammenhangs zwischen mehreren bei ihm anhängigen [!] Strafverfahren ihre Verbindung anordnen auch wenn dieser Zusammenhang nicht der in 3 bezeichnete ist.
    Frage: Warum wurde die ‘Anhängigkeit’ des zweiten Verfahrens nicht früher hergestellt?

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  • Julian86

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    Das Recht jedes Angeklagten aus Artikel 103 Abs. 3 GG

    Herr Lothgaßler, jetzt liegt es an Ihnen, nur noch die Gründe beiseite zu schieben, die Herrn Richter Georg Kimmerl vormals dazu veranlassten, die Anklage wegen einheitlicher prozessualer Tat nicht (sic!) zuzulassen. Das OLG ist ja nicht das Revisionsgericht, sondern das ist bekanntlich der BGH. Richter sind “nur” an “Gesetz und Recht gebunden”, wie es im dritten Absatz von Artikel 20 Grundgesetz heißt.

    Lesen Sie doch bitte dazu die “Vorgaben zu Artikel 50” (Seite 704 mit den Fußnoten 375 bis 378) dieses Links
    https://freidok.uni-freiburg.de/fedora/objects/freidok:9723/datastreams/FILE1/content; damit können Sie sich mit der Rechtslage auseinandersetzen, weniger mit Gefühlen ….

    “Zur tätigen Kraft wird die Verfassung erst, wenn diese Aufgabe ergriffen wird, wenn im allgemeinen Bewußtsein und namentlich im Bewußtsein der für das Verfassungsleben Verantwortlichen der Wille zur Verwirklichung der Verfassung lebendig ist.”
    Quelle:
    Der Richter im Grundgesetz
    Posted on 8. Mai 2014 by Udo Hochschild
    https://www.gewaltenteilung.de/der-richter-im-grundgesetz/
    (sehr lesenswert)

    Darüber hinaus haben Sie die oben vom BGH abgehandelte „materiellrechtliche Verzahnung der Taten“ nicht bedacht, geschweige denn behandelt.

    Ich sage ja nicht, dass diese “Verzahnung” definitiv besteht, aber diese Frage sollte nach meiner Überzeugung Gegenstand der für den 16. Oktober angekündigten Beschlussfassung sein. Besser früher als später, am Ende wird alles der Bundesgerichtshof (zusammenführen und) entscheiden. Es geht um die inhaltliche Bestimmung und Grenzziehung des Artikel 103 Abs. 3 GG; es geht um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, Artikel 20 Abs. 3 GG.

    (Insoweit ist es fast zu “beklagen”, dass der Einstellungsantrag der Verteidigung nicht vollumfänglich nachzulesen ist)

    Leider wird dieses “komplexe Thema” von den Medien nicht wirklich behandelt, auch heute nicht von der SZ. Der Journalismus bleibt offenbar an der Oberfläche und beschäftigt sich lieber u.a. mit Wolbergs “Ich geh eine rauchen”. Wird man so der eigenen verfassungsrechtlichen Aufgabe der Vermittlung (Medien) gerecht?

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  • XYZ

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    Weiter zu 170 Abs. 1 StPO:
    Die StA . . erhebt die öffentliche Klage durch Einreichung einer Klageschrift bei dem zuständigen Gericht – zuständig nach Ort und Sache – und Geschäftsverteilung? Das wurde von der Kimmerl-Kammer zuerst verneint, also noch keine Anhängigkeit, dann kam die Entscheidung des OLG N und dann erst die Zulassung durch die an den Beschluss gebundene Kammer und die gerichtliche Anhängigkeit – damit waren wohl alle Möglichkeiten zu einer Verfahrensverbindung erschöpft. Das macht dann der BGH/St.

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  • XYZ

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    Julian 86, 20.07:
    Die crux ist dass es der Bürger nicht mehr begreift, kaum noch ein examinierter Jurist.
    Warum setzen sich Staatsorgane wie Richter und Staatsanwälte nicht einfach mal zum Gedankenaustausch zusammen wie man so einen Prozess besser handhabt? Oder geht es da letztlich auch nur darum wer Macht und das Sagen hat?

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  • Piedro

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    @xyz
    “Warum setzen sich Staatsorgane wie Richter und Staatsanwälte nicht einfach mal zum Gedankenaustausch zusammen wie man so einen Prozess besser handhabt?”
    Vermutlich wegen der Gewaltenteilung. Das ist Sache der Legislative, nicht der Judikative und der Exekutive durch Übereinkunft. Das geht gar nicht.

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  • Geht das schon wieder los?

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich und beim Thema.

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  • Lol

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    Kommentar gelöscht. Bitte unterlassen Sie irgendwelche Unterstellungen. Und bitte bleiben Sie beim Thema.

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  • Piedro

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    @Günther Herzig
    Offenbar kommen Sie ohne persönliche Angriffe nicht, aus, aber mich als Verschwörungstheoretiker hinzustellen ist, mit Verlaub, mehr als albern. Dafür werden Sie in meinen Beiträgen auch keinen Hinweis finden.

    Und es ist keineswegs albern das Rechtsverständnis dieses Verteidigers als Laie in Frage zu stellen. Wie xyz schrieb sind diese Zusammenhange derart kompliziert, dass sie sich auch Juristen nicht eindeutig erschließt. Vielleicht mit Ausnahme von Ihnen, mag sein, es gibt ja immer welche die viel tiefere Einblicke haben als andere, vielleicht sind Sie so einer. Das mag ich nicht beurteilen, aber das gibt ihre “Argumentation” nicht her, Sie verzichten ja auf Argumente oder Verweise und werten lediglich ad personam ab. Eigentlich eine ziemlich schwache Nummer, gelle?

    „Das wird schon so abgesprochen sein. Falls das so greift, wird sich Herr W. damit schmücken, dass „nix dran“ war.“
    “Diese Vermutung, als Behauptung verkleidet, ist ganz schlicht unverschämt.”
    Was ist denn daran unverschämt davon auszugehen, dass der Verteidiger seine Strategie mit seinem Mandanten abgesprochen hat? Ich halte das für nahe liegend, und es ist keinesfalls unverschämt eigene Überlegungen auszusprechen, das ist zulässig und Voraussetzung für einen Disput. Oder ist es unverschämt davon auszugehen, dass sich es Herr W. auf die Fahne schreiben würde wenn nicht verhandelt wird? Der Mann hat einen Schuldspruch als Freispruch dargestellt, das ist schon ziemlich kreativ.

    Was bei mir Kopfschütteln auslöst ist, dass Sie mich erst direkt ansprechen und dann in die dritte Person verfallen um sich über mich auszulassen. Das ist zumindest ziemlich schlechter Stil. Ob Sie mich für eitel oder für einen Schwätzer halten ist mir wurscht, aber ich würde es begrüßen wenn Sie sich die Mühe machen meine Überlegungen sachlich zu widerlegen. Eigentlich müssten Sie dazu befähigt sein. Es ist mir wirklich ein Rätsel, warum so inhaltsleere Beiträge freigeschaltet werden, wenn sie kaum mehr erhalten als persönliche Beleidigung. Wollen Sie die Redaktion veranlassen auch dieses Forum zu schließen?

    “Wenn er selbst von normalen Bürgern spricht, ist jedenfalls klar, er gehört nicht dazu.”
    Ist das die Essenz Ihres Beitrags? Reines ad personam Geblubber ohne irgendeine sachliche Aussage zum Thema oder meinem Beitrag? Immerhin drohen Sie nicht schon wieder mit Unterlassungsklage oder ähnlichem Unbill. Ist ja schon mal was. Ich hatte mir tatsächlich überlegt mich mit Ihnen nächste Woche mal zu treffen, aber darauf verzichte ich dankend.

    Sollten Sie sich noch dazu aufraffen darzustellen was an meinem Beitrag falsch war, ob juristisch, semantisch oder logisch, gehe ich gern darauf ein. Andernfalls danke ich für diese weitere Beurteilung meiner Person, zu viel der Ehre. Bleiben Sie besser beim Thema, so blamieren Sie sich nur.
    Hier haben Sie das schon:
    “Es ist halt ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Gerichtsbarkeit für Gerechtigkeit zuständig ist. Sie ist für Paragraphen zuständig.”
    Dazu sie: “Das sichtbar willkürliche Aneinanderreihen von Worten, die der Kommentator nur in einer ihm allein bekannten Art und Weise begreift und einsetzt. löst bei mir Kopfschütteln aus.” Vorher schrieben Sie: “Das Rechtsverständnis der Juristen orientiert sich am Recht (daher die Wortverbindung), das der Laie nicht oder nicht ausreichend kennt.”
    Fällt Ihnen nicht mal auf, dass wir Gleiches mitgeteilt haben? Gerechtigkeit ist nicht Aufgabe des Gerichtes, sondern Rechtsprechung nach dem Gesetz (den Paragraphen). Wir sind also einer Meinung, und wie Sie schrieben: “Strafbar ist es nicht.”

    Mich würde wirklich interessieren wie ein derart begnadeter Jurist wie Sie den Antrag der Verteidigung wertet. Für andere ist das bestimmt auch interessanter als die Bewertung meiner Person.

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  • Lothgaßler

    |

    @Julian 86 und @XYZ:
    Bei den zitierten §en der StPO lese ich “kann”.
    Bei Artikel 50 (Sorry, aber wenn Sie verlinken und auf einen Wust an Fußnoten verweisen, dann wird das niemand vollständig durchackern, noch dazu bei EU-Recht) lese ich “..für dieselbe Tat..”: nur dafür darf niemand doppelt/mehrfach verurteilt werden, nur dafür darf nicht mehrfach Anklage erhoben werden, freilich gibt es Ausnahmen.
    => Ich erkenne nicht “dieselbe Tat” und auch keinen Tatkomplex, es sei denn wir werten die Verzahnung der Taten so:
    Wolbergs hat als Bürgermeister und OB-Kandidat (übrigens schon damals im Bau- und Vergabeausschuss, als Vertreter des OB: https://www.regensburg.de/rathaus/stadtpolitik/oberbuergermeister-buergermeister/joachim-wolbergs) und als OB bei diversen Unternehmen der Immobilienbranche um “Spenden” geworben. Diese haben dann “Spenden” teils unzulässig verschleiert. Von den Spendern wurde teils intern, teils extern zum Ausdruck gebracht, dass Gegenleistungen erwartet werden. Vereinzelt kam es zu “Freundschaftsdiensten” (Renovierungen). In einem bekannten Fall kam es zu “Spenden” eines nicht hier ansässigen Unternehmens, nach “Spendenhinweis” durch eine hiesige Firma: Hier zeigt sich eindeutig die damit verknüpfte Erwartungshaltung.
    ==> Die Verzahnung würde sich in der Person Wolbergs und seinem SPD-Wahlkampfbüro kondensieren. Dumm nur, dass der OB sich entweder nicht erinnert, nix mitbekommen oder nix gelesen haben will. Auch gehörte es nicht zur Lebenwirklichkeit der SPD in dieser Höhe Spenden zu erhalten, das Wahlkampfbüro bzw. der SPD-OV sind für mich außen vor. Wolbergs wollte es so, er hat sich die Organisation geschaffen und er ist persönlich finanzielle Risiken eingegangen.
    ==> Seine eigene Verteidigungsstrategie spricht gegen diese Lesart der Verzahnung. Wolbergs sieht sich nicht als Dreh- und Angelpunkt des Tatkomplexes.
    ==> In der Rechtsauslegung gibt es Spielraum und nicht umsonst entstand das Sprichwort “Vor Gericht und auf Hoher See….”. Was mir bei den Juristen in diesem Forum fehlt, das ist die Besinnung auf die Genese der hier vermeintlich verteidigten Rechtsnorm. Ich als Nichtjurist sehe mein Rechtsverständnis empfindlich getroffen, wenn dieses Rechtsprinzip “für dieselbe Tat nur ein Urteil” überdehnt wird, dann erkenne ich keine Gleichheit vor dem Recht mehr.

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  • Piedro

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    Ein gutes Beispiel dafür, dass das Rechtsverständnis von Juristen, auch Richtern, sogar von Laien in Zweifel gezogen werden darf, ohne ihnen Anmaßung vorzuwerfen, ist das Urteil des Berliner Landgerichts zur Klage von Frau Künast. Sehr viele Bürger folgen der Argumentation nicht und üben Kritik an der Begründung, obwohl sie keine Juristen sind. Das ist nicht anmaßend, das ist notwendig und durchaus erlaubt, wenn, ich zitiere den Postillon: Drecksfotzenrichter geisteskranke Urteile fällen. ( https://www.der-postillon.com/2019/09/berliner-landgericht.html ) Auch Kritik am Rechtsverständnis dieses Verteidigers ist durchaus statthaft, man muss die Gesetzbücher nicht auswendig kennen um zu kritisieren. Und wir werden sehen wie das Gericht zu diesem Antrag steht. Vielleicht deckt sich die Rechtsauffassung der Kammer ja mit der des eitlen, unverschämten Laien. Ich würde drauf wetten.

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  • Rengsburger

    |

    Mich würde mal brennend interessieren wie Herr Wolbergs um Spenden gebettelt hat. War das jetzt so oder ist das eine Erfindung der Staatsanwaltschaft und des Unternehmers? Das sollte doch geklärt sein bevor Herr Wolbergs wieder für das Amt eines unbestechlichen und unabhängigen Oberbürgermeisters antritt.

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  • Noch ein sterbender Gallier

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    Kann mich in der Causa nur voll und ganz dem Statement von “Der sterbende Gallier” (vom 2. Oktober, s. u.) anschließen. (Y) Die von Wolbergs samt Verteidigung gewählte Dauer-Strategie “Es kann nicht sein, was nicht sein darf.” bzw. “Was erlauben Regensburger Staatsanwaltschaft?” spottet m. E. jeglicher – nicht nur juristischer – Realitätswahrnehmung. Ganz abgesehen davon: Die mittlerweile einem auf Regensburgs Straßen vielerorts entgegengrinsenden “Brücke-Kämpfer-Plakate” scheinen mir nach all dem Geschehenen nichts weiter als reine Geldverschwendung zu sein. Außer seinem offenbar sich standhaft der Realität verweigernden Häuflein unbelehrbarer Jünger wird in Regensburg diesen Mann doch niemand mehr wählen.

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  • Noch ein sterbender Gallier"

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    Addendum: Könnte mich gleichfalls auch “Regensburger” nennen. Teile auch – wie mit Sicherheit ebenso ein Großteil aller sonstigen Regensburger Bürger und Wähler – vollumfänglich dessen Einschätzung hier vom 2. Oktober (s. u.). Realitätsbezug kommt in aller Regel letzten Endes immer sachdienlich – und hat auch ganz allgemein noch selten geschadet. ;)

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  • Piedro

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    @Günther Herzig
    “Wenn der Zorn mit Ihnen durchgeht, schreiben Sie mir doch einfach, was hier gelöscht wird, als Mail. Ich verspreche nicht beleidigt zu sein. Ich habe Verständnis dafür dass Sie etwas leiden. Am Ende werden Sie ein anderer Mensch sein.”
    Offenbar geht es schon wieder los… Ich kann Ihnen versichern, dass Sie mir zu gering sind um mich zornig zu machen, und wenn mich jemand zu einem anderen Menschen macht, dann ganz bestimmt nicht Sie. Wenn Sie nicht verstehen was ich wie meine fragen Sie doch einfach nach, wenn sich Ihnen Geschriebenes nicht erschließt sollte es nicht vordringlich mein Problem sein. Die Wortmeldungen des Herrn W. sind ja hier nach zu lesen, interpretieren Sie die ruhig wie sie mögen.

    Was Sie sich vorstellen interessiert mich auch nicht sonderlich, aber das mit der Hütte voller Spiegel hat was. Damit werden Sie in meinem Bekanntenkreis gewiss Heiterkeit erregen. Und jetzt werde ich, wie gewünscht demütig, nicht mehr auf weitere Überlegungen zu meiner Person eingehen, weil das albern ist, zu nichts führt und nicht der Zielsetzung dieses Portals dient. Ich werde mir jedoch auch weiterhin erlauben meine Meinung mitzuteilen, wenn mir danach ist, gewiss auch mal über Juristen und deren Auslegungen des Rechtes.
    Vielleicht parlieren wir auf einer sachlichen Ebene weiter wenn der Antrag der Verteidigung abgelehnt wurde?

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  • Stefan Aigner

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    @ Piedro & Herzig

    Jetzt langt es. Arbeiten Sie sich woanders aneinander ab.

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  • Heinrich

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    @ Piedro & Herzig@ Piedro & Herzig,
    I mog eich (nur platonisch) aber die Texte sind wirklich zu lang und machmal hat Stefan Aigner auch recht. Also reisst eich zam.

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  • XYZ

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    Zu Lothgassler heute 10.31:
    Bei den zitierten Paragraphen der StPO steht natürlich ‘kann’, zu ergänzen aber “unter Ausübung des sachgerechten Ermessens”. Das bedeutet hier möglicherweise auseinander driftende Entscheidungen obwohl der Tat- und Lebenssachverhalt jedenfalls bei dem Empfänger der Parteispenden im Grossen und Ganzen derselbe war. Das bedeutet in die Ermessens-Verbindung auch die Beschleunigung der Verfahren und die Entlastung des Angeklagten einzubeziehen. Wäre m.E. einfacher gegangen, nun ja.

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  • R.G.

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    @Heinrich

    ; ))
    An der Einschränkung:

    “I mog eich (nur platonisch) ”

    sind schon viele Männer zerbrochen.
    Vor lauter Kummer hängen sie dann in Foren rum und posten sonntags ellenslange Userbeiträge….

    Ich weiß jetzt nicht genau, war Ihr Geständnis für die konkreten Zielpersonen stärkend oder kontraproduktiv?

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  • Von Außen gesehen

    |

    Die Dialoge hier in diesem Forum sind sehr befremdlich, um es milde zu beschreiben.
    Es erscheint, als würden die Autoren ihre persönlichen Probleme an Herrn Wolbergs abarbeiten. Oder ist meine Einschätzung zu weit hergeholt?

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  • Dieter

    |

    Sind eigentlich XYZ, Julian86 und Günter Herzig ein und dieselbe Person?

    Und ja, auch ein Laie kann und muss sich über die Rechts-Interpretationen eines Juristen zumindest wundern, die Rechtswissenschaft ist und bleibt eben eine Geisteswissenschaft.
    Viel blieb von den Einschätzungen der Kommentatoren “vom Fach” hier im Forum dann im laufenden Verfahren meistens nicht übrig, da kann man sich noch so echauffieren und beliebige Paragrafen posten.

    Man könnte sicher noch weiter ausholen, aber zurück zum eigentlichen Thema: Ich begrüße die nüchterne “neue Gangart”.
    Wolbergs aktuellste Videobotschaft hingegen mit dem üblichen Seitenhieb gegen RD lässt wieder “tief blicken”. Vom StA Bashing ganz zu schweigen, je höher sich dieser erhebt, desto kleiner wirkt er.

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  • Rengsburger

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    Antwort an: Von Aussen gesehen:

    Glauben Sie mir es ist wichtig, dass sich Leute gegen Oberbürgermeister und Politiker etwas sagen trauen.

    Sonst wären die Bürgermeister bald alle geschmierte Millionäre und ihre Freunde hätten überall so viele Baugenehmigungen wie sie nur wollten. Sogar in Naturschutzgebieten.

    Das können sie doch allen Ernstes auch nicht wollen. Oder? Dank an die Staatsanwaltschaft Regensburg, die dies zumindest die letzten 4 Jahre verhindert hat. Und Regensburg ist davon auch nicht untergegangen. Es geht halt nur ein wenig saubrerer und gerechter zu, momentan! :)

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  • Piedro

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    @Heinrich
    Datt haben Se richtich schön gesacht, zum Glück kann ich etwas fremdländisch. ;)

    @R.G.
    Stärkend oder kontraproduktiv – für wen? Ich mag platonische Zuneigung. Tun Sie sich keinen Zwang an. :)

    @Dieter
    “Viel blieb von den Einschätzungen der Kommentatoren „vom Fach“ hier im Forum dann im laufenden Verfahren meistens nicht übrig, da kann man sich noch so echauffieren und beliebige Paragrafen posten.”
    Gut beobachtet. Gerade beim letzten Prozess waren die widerstreitenden Ansichten der Juristen nicht uninteressant, als das Urteil gesprochen war verstummten sie alle.

    @Dieter
    Wie kommen Sie denn darauf? Schreibweise, Sachlichkeit und auch Postionen sind recht unterschiedlich, auch die Art der Art der eingestellten Quellen unterscheiden sich. Mit dem leider vestummten mkv ist die Juristendichte hier recht bemerkenswert. Allerdings scheint Herr Spirk der einzige Jurist zu sein, der sich mit dem SGB auskennt und sich mit damit verbundenen Fragen interessiert. Bei diesen Themen halten sich “unsere” Juristen in der Regel bedeckt. Schade eigentlich.

    Günther Herzig
    Darf ich jetzt Gretchen zu Ihnen sagen? ;)

    Tja, die Zeit wird lang bis zum nächsten Verhandlungstermin…

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  • Mathilde.Vietze

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    Zu “Von außen gesehen” – Ihre Einschätzung ist in den meisten Fällen richtig.

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  • Mr. B.

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    @ Mathilde.Vietze

    Wolbergs war es sicherlich die vielen Jahre nicht alleine, aber wissen sie noch, mit welchen Wahlversprechen er angetreten ist. Viele seiner Wähler sind eben enttäuscht, weil er, wie im Prozess gezeigt, genau das Gegenteil gemacht hat. Er hat soziale Probleme (eben z. B. das Wohnen) noch verstärkt!!!!!
    Dann, wenn man erwischt wird, Gott sei Dank hat es den Prozess gegeben, braucht man sich nicht zu wundern, wenn die Leute sich abwenden und enttäuscht sind. Es gibt eben nicht nur “Superreiche” in Regensburg, sondern auch Menschen, die jeden Tag hart arbeiten, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und nicht einfach vieles Wünschenswertes geschenkt oder zum halben Preis bekommen.
    Und niemand vor dem Prozess hat es an die Öffentlichkeit gebracht, auch nicht von ihrer Partei, welche doch den Arbeitern vor vielen, vielen Jahren einmal so nahe stand!!!!!!!

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  • Markus Frowein

    |

    Wie naiv war ich vor einigen Jahren, zu glauben, ein paar städtische Beamte würden
    mit ein paar Wirtschaftsbossen ab und zu mal zum Kegeln gehen und dort ein paar
    kleine Geschäfte “unter der Hand” und an Gremien und Bürgern vorbei erledigen …
    Die Ausmaße, die sich hier immer mehr abzeichnen, lassen mich erschaudern. WOW!
    Zum Glück habe ich mir damals gewünscht, dass alle eines Tages zur Rechenschaft
    gezogen werden, denn bei solchen Leuten helfen weder Argumente noch Mitleid.

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  • Mathilde Vietze

    |

    Werter “Mr. B.” – Wenn ich mit Wolbergs politisch gute Erfahrungen gemacht habe,
    heißt das noch lange nicht, daß ich seine Fehler kritiklos hinnehme oder klar klein-
    rede. Das würde ja heißen, da ich ihn nicht ernst nehme. Da ich aber keine Hell-
    seherin bin, weiß ich auch nicht, ob Wolbergs, wäre er noch im Amt, nicht doch
    versucht hätte, zumindest einige seiner Versprechungen einzulösen.

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  • Mr. B.

    |

    Werte Frau Mathilde Vietze!

    Zu Ihrem Abschlusssatz:
    “Da ich aber keine Hellseherin bin, weiß ich auch nicht, ob Wolbergs, wäre er noch im Amt, nicht doch versucht hätte, zumindest einige seiner Versprechungen einzulösen.”

    Sind Sie denn nicht auch darüber froh, was nach vielen Jahren, durch den zurückliegenden Prozess und die faire Berichterstattung von R-D, vieles ans Tageslicht gekommen ist! Ich bin es schon. Ich möchte nämlich schon wissen, warum ich zur Wahl gehe und dann alles ganz anders kommt (gleich welche Parteien und ihre Vertreter, die in den zurückliegenden Jahren in Regensburg -samt OB- das Sagen hatte).
    Ich glaube, ich spreche viele Menschen aus der Seele, dass diese “Regierungsarbeit” endlich gestoppt wurde. Hier ist es auch nicht nur!!!!! von Bedeutung, welche Strafen oder Verurteilungen ausgesprochen werden. Um als Volksvertreter dermaßen in den Verdacht der Korruption zu kommen, muss man sich ja einiges leisten und das zeugt nicht gerade von Ehrlichkeit, Anstand, Moral und Rechtstaatlichkeit, bzw. Gesetzestreue. Hier sollten sich natürlich auch einige andere Politiker angesprochen fühlen, welche involviert oder beteiligt waren oder einfach nur weggeschaut haben, um evtl. ihre Posten nicht zu gefährden.
    Dann sollte ihrer Meinung nach noch jemand länger im Amt bleiben, um dann vielleicht doch noch was gutes für die gesamte Gesellschaft zu machen?
    Also irgendwo finde ich zumindest, ist der Punkt erreicht. Ich glaube, dass dieser in Regensburg schon sehr weit überschritten war und immer noch weiter überschritten worden wäre. Dazu brauche ich vermutlich jetzt kein Hellseher sein!
    Und….andere Verfahren kommen ja noch.

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  • Markus Frowein

    |

    @Mathilde Vietze (5. Oktober 2019 um 10:15)
    Zitat: “… ob Wolbergs … nicht doch versucht hätte, … Versprechungen einzulösen.”

    Zu so was gab es mal einen “SPD-Schlager”, der hieß: “Hätte, Hätte, Fahrradkette”.

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  • Dieter

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    @Mr. B,

    das sehe ich auch so.
    Klar sagt man gerne salopp “die stecken doch alle unter einer Decke”, aber wenn man dann regelmäßig und detailliert erfährt, wie Politik und Wirtschaft auf allen Ebenen verstrickt sind und mit welcher Selbstverständlichkeit dies geschieht und rationalisiert wird, geschweige denn welche Gelder fließen, wird sich der Bürger und Wähler vielleicht eines Tages doch mal denken, dass das weder normal ist noch so weitergehen sollte.

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  • Der sterbende Gallier

    |

    @
    Mr. B.
    5. Oktober 2019 um 13:58 | #

    Guten Morgen, Mr. B,

    Sie verstehen das nicht.

    Darum geht es nicht.

    Es geht darum, dass der GRÖBAZ (das gefällt mir derart gut, deshalb klau ich das mal beim Erfinder) gehetzt wurde wie ein Tier. Seine Grundrechte wurden verletzt. Seine Ex-Frau wurde dadurch gezwungen, ein Buch zu schreiben! Wir reden hier fast von einem Deniz Yücel!
    Das ist infam!

    Es ist daher auch vollkommen irrelevant, ob dabei offen gelegt wurde, dass der sich von Interessenvertretern sozusagen fast ein Amt hat kaufen lassen.

    Das rechtfertigt noch lange nicht, dass man ihn anschaut wie einen korrupten OB. Trotz Verurteilung wegen Vorteilsannahme.

    Verstehen Sie das nicht?

    Sie schauen doch auch ab und an einen amerikanischen Krimi! Ja, das sind solche “Früchte vom verbotenen Baum”!

    Und deshalb ist Aufgeben keine Option.

    Setzt sich das jetzt langsam mal bei Ihnen?

    So.
    Und jetzt dauert es 2 h und dieser Post wird begraben mit seitenweise §§ von Julian86 und XYZ.

    Wetten wir?

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  • Reserl

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    Sterbender Gallier wie würden Sie es nennen, was geschehen ist, Förderung der Demokratie? Wenn es so wäre, hätten die Spender die Förderung transparent machen können. Was denken Sie, hätte ein Freispruch für Konsequenzen für das Handeln der Stadtverwaltung, die sich eine Korruptionsrichtlinie gegeben hat, nach der Bargeld nicht angenommen werden darf und die Annahme eines Geschenks im Wert von mehr als 10 EUR genehmigt werden muss?

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  • Joachim Datko

    |

    Zu Mr. B. 18:24 “[…] Wolbergs war es sicherlich die vielen Jahre nicht alleine, aber wissen sie noch, mit welchen Wahlversprechen er angetreten ist. Viele seiner Wähler sind eben enttäuscht, weil er, wie im Prozess gezeigt, genau das Gegenteil gemacht hat. Er hat soziale Probleme (eben z. B. das Wohnen) noch verstärkt!!!!!”

    Die massive Wohnungsnot kann man Herrn Wolbergs nicht anlasten. Sie ist durch den unerwartet hohen Zuzug entstanden. Nachfolgend die aktuellsten Zahlen von:
    http://www.statistik.regensburg.de/menue/informationen_u_zahlen.php

    Deutsche Ausländer
    2014 137.809 19.077
    2015 139.018 +1.209 21.062 +1.985
    2016 139.864 + 846 24.084 +3.022
    ==============================
    2015 war der Bevölkerungszuwachs 2 %, 2016 2,4 %. Daher kann auch eine massive Bautätigkeit nicht mithalten.

    Die zehn Jahre davor hatten wir jährlich einen durchschnittlich Bevölkerungszuwachs von 0,44 %.

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  • Omeiomei

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    Dieses Kasperltheather ist ja kaum mehr mit anzuschauen, geschweige denn zu lesen! Ein narzisstisch gekränkter Seppl mit einem willfährigen Verteidiger greint, weil ihm der Kaschperl im Amtsgericht eins mit der Pritsche draufgehaut hat und imHintergrund lacht sich ein Gscheidinger eins ins Fäustl, weils ihn nicht dawischt ham! Ja über wieviele Brücken muss denn der Seppl jetzt springen, damit er wieder mitspuin derf? Christoph, lass uns ein Theaterstück draus macha! Ich hoff du hast deine Blechbüchsenarmee noch, die könnt unter der Brücke ein schönes Geschepper veranstalten!
    Gruß, Astrid

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  • Mathilde Vietze

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    Zu “Mr. B.” – Ich bin immer – ganz egal, um wen es sich handelt, froh, wenn “Ungereimt-
    heiten” ans Tageslicht kommen. Ich wäre aber sehr froh, wenn hier a l l e , die an der
    Sache beteiligt sind, mit Kritik belegt würden, nicht allein Wolbergs.

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  • cF

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    “Die spinnen, die Gallier” – so heißt ein wohlbekannter Satz. Nun haben wir einen “sterbenden” Gesandten dieser Spezies hier an Bord. War sein obiger Beitrag sarkastisch gemeint? Oder ironisch? Oder beides? Was war seine Intention?

    “Sarkasmus ist die niedrigste Form des Witzes, aber die höchste Form der Intelligenz.”
    Val McDermid, in: “A Place of Exekution” (Krimi)

    Bis zum definitiven, wohl noch lange Monate, wenn nicht ggf. Jahre währenden Abschluss der Verfahren, den Herr Rechtsanwalt Herzig so klug aufzeigte, empfehle ich zur allseitigen herbstlichen Entspannung obigen Krimi.

    Vielleicht gibt es dazu dann eine Rezension der Herren vom FEINSENDER. Damit sie der Kultur weiterhin auf die Sprünge helfen!

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  • Mr. T.

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    Es wäre sicherlich gut, wenn noch andere – am besten alle – aus der Politik, der Verwaltung und der Baubranche zur Verantwortung gezogen würden. Dies wäre allerdings sehr viel einfacher, wenn der aktuell Hauptangeklagte auspacken und aus dem Nähkästchen plaudern statt sich als unschuldig verfolgter Woltäter gerieren würde. Da könnte er – zumindest bei mir – wieder viel Sympathie zurück gewinnen. Der einzige, der das bislang wohl getan hat, war Mittäter D. Ich bin gespannt, was das wenigstens bringt.

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  • Ronald McDonald

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    @ Joachim Datko 06.10.2019, 11:20h

    An alle aus Ihrem AfD-Vaterlandsgesangsverein:
    falls die von Ihnen verlinkten Zahlen nicht gefälscht sind (wie der OB-Herr, so das Stadtverwaltungs-Gescherr),
    falls Sie da nicht AfD-blauäugig etwas falsch hinein- und/oder herausinterpretieren,
    dann ist “uns Woli” in diesem Zusammenhang in der Tat exkulpiert: die bundeskanzlerinnende Ex-FDJ-Agitprop-Sekretärin (“die rote Socke”) und der ehemalige bayer. MP Horst Seehofer (“die schwarze Socke”) sind insoweit auch an der Rgbger Wohnungsmisere mitschuld. Das haben Sie für uns gut erkannt.
    “Uns Woli” hat jedenfalls keine Gummibärchen und Teddy-Bären den Invasor*innen an der Stadtgrenze entgegengeschleudert, sondern lediglich das Michlstift durch Teile dieser mit europäischen Haussitten Überforderten “quasi plattmachen lassen” (CSU-O-Ton Hans Renter [Hans, wir danken Dir!])
    https://www.regensburg-digital.de/keine-fluechtlinge-oder-asylanten-sondern-ganz-was-anderes/08062016/
    Wann und wo dürfen wir Sie wieder als AfD-Plakatträger/Fahnenschwinger in echt sehen? Vielleicht auf der nächsten Kommunalwahlliste, als “blaue Socke”?

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  • Der sterbende Gallier

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    @ Mathilde Vietze

    Es geht in diesem Artikel nun mal um den Wolbergs, Frau Vietze.
    Und nicht um andere.

    @ all

    Also einen Vergleich mit türkischen Verhältnissen hat der Herr Wolbergs selbst ins Spiel gebracht:

    https://www.regensburg-digital.de/wolbergs-tuerkische-verhaeltnisse-und-undemokratische-suspendierung/23042019/

    Und dabei fiel auch der Name Deniz Yücel. Er nannte ihn selbst. Siehe Kommentar:

    “Joachim Wolbergs

    23. April 2019 um 18:32 | #”

    Zu finden auf der oben genannten Seite!

    Natürlich hat der Herr Wolbergs dann sinngemäß gesagt, so hab ich das doch gar nicht gemeint! Ich wollte doch nur mal darauf aufmerksam machen, dass…

    Hier der genaue Wortlaut seines Kommentars:
    “…
    Während der Inhaftierung von Deniz Yücel in der Türkei gab es in deutschen Medien Beschwerden darüber, dass im Rahmen einer Haftprüfung dort derselbe Richter entscheiden würde, wie bei der Inhaftierung von Deniz Yücel zuvor. Ich habe also bei meiner Ausführung lediglich darauf hingewiesen, dass dieses Thema auch in Deutschland so gehandhabt wird, nicht mehr und nicht weniger. Und ich bleibe dabei, dass ich diese Vorgehensweise im System für falsch halte und diese Meinung darf ich auch als Nichtjurist haben.
    … ”

    Und so ganz nebenbei hat er sich – meine Meinung – damit per Saldo dann doch ein ganz klein bisschen in die Nähe von Deniz Yücel gerückt. Obwohl das lt. ihm natürlich gar nicht seine Absicht war.
    Oder war es das vielleicht doch?
    Jeder bilde sich selbst ein Urteil.

    Ich habe dazu zugegeben bereits seit langer Zeit eine Meinung:

    Was ein Vollblut-Politiker wie der Herr Wolbergs ist, (Menschenfänger wie ihn glaublich der Eckl [Oder die SZ?] nannte ), der weiß, es kommt nur darauf an, was sich festsetzt. Was hängen bleibt beim Stimmvieh. Z.B. “Quasi-Freispruch”. Oder “Faktischer Freispruch”. Oder auch “Weil Aufgeben keine Option ist”
    So stell ich mir jedenfalls so einen richtigen Vollblut-Politiker vor :-)

    Deniz Yücel, zu Unrecht eingesperrt.
    Inhaftiert.
    Wolbergs.

    Und nachdem von Deniz Yücel eben jeder wusste, dass der nur seine Arbeit gemacht hat, ist es natürlich zugegeben auch eine ziemliche Versuchung, sich von dieser Woge der Sympathie für diesen zu Unrecht inhaftierten Journalisten mit fortspülen lassen zu wollen. Insbesondere in Anbetracht des medialen Dauerfeuers, was auf den Herrn Wolbergs damals abgefeuert wurde.

    Ich fand den ganzen Vergleich trotzdem schon damals kaum beschreibbar geschmacklos. Deshalb kann ich das auch nicht vergessen.

    Aber das alles sind natürlich nur meine ganz persönlichen Schlüsse :-)

    Ich weiß also ausdrücklich nicht, ob der Herr Wolbergs Deniz Yücel und dessen Schicksal für sich benützen wollte.

    Aber ich vermute es.

    Und nun: Jeder frage sich selbst, welches Niveau an medialer Beeinflussung vielleicht sogar Täuschung er unserem lieben Wolli zutrauen möchte ^^
    Vielleicht ist er ja wirklich der leicht naive Schwiegersohntyp, der keine Überweisung kann, dem alles wurscht ist, der keine E-Mails liest, der nur an die lieben engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger denkt und für alle nur das Beste will, etc pp. Was so alles gesagt wurde. Das sollte hinlänglich bekannt sein. Dann wäre genanntes Niveau natürlich gleich null ;-)

    Wir – das Stimmvieh – können nur entscheiden, was wir glauben möchten. Jeder für sich selbst.

    Aber heute früh hätte ich wissen können, dass mein (für mich offensichtlich aber für doch scheinbar einige so schwer erkennbar ironischer und sarkastischer) Post so unverständlich war.

    Der Aigner hats erkannt. Sonst er den Post gar nicht online gesetzt hätte. So gut kenn ich ihn mittlerweile.

    Mea culpa, mea maxima culpa.

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  • Mr. B.

    |

    @Mathilde Vietze

    Hier unter anderem meine vorherigen Äußerungen:

    “Sind Sie denn nicht auch darüber froh, was nach vielen Jahren, durch den zurückliegenden Prozess und die faire Berichterstattung von R-D, vieles ans Tageslicht gekommen ist! Ich bin es schon. Ich möchte nämlich schon wissen, warum ich zur Wahl gehe und dann alles ganz anders kommt (gleich welche Parteien und ihre Vertreter, die in den zurückliegenden Jahren in Regensburg -samt OB- das Sagen hatte).”
    Hier sollten sich natürlich auch einige andere Politiker angesprochen fühlen, welche involviert oder beteiligt waren oder einfach nur weggeschaut haben, um evtl. ihre Posten nicht zu gefährden.”

    Hier habe ich doch neutral alles gesagt! Den Personenkreis, welchen ich angesprochen habe, versteht mich bestimmt, denn ich meinte tatsächlich wirklich nicht nur Herrn. W.!

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  • Mathilde Vietze

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    Lieber – hoffentlich noch lebender – “Gallier!” – Es ist wirklich sehr nett von Ihnen, daß
    Sie mich so ausführlich unterrichten, aber ich hätte es auch so kapiert.

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  • Queen of Suburbia

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    In Ergänzung zum „sterbenden Gallier“:

    Sie haben hier einen der typischen Wolbergs-Frames aufgeführt. Wolbergs sämtliche Äußerungen sind gespickt mit solchen Frames, und dass diese ihre Wirkung selten verfehlen zeigen Urteil und Begründung der Wirtschaftskammer unter Elke Escher.

    Framing ist nicht nur eine Rahmenerzählung, wie Elisabeth Wehling uns mal glauben machen wollte. Beim Framing handelt es sich immer um eine Rahmenerzählung mit Täuschungsabsicht. Der geneigte Leser mag bedenken, dass der Begriff „frame“ im Englischen eben nicht nur „Rahmen“ oder „Gerüst“ bedeutet. „I was framed“ heißt „man hat mich hereingelegt“, oder „ich wurde Opfer eines falschen Spiels“.

    Frames zu erkennen ist generell wichtig, nicht nur im Fall Wolbergs, aber Wolbergs ist ein sehr schönes Beispiel, weil gerade er sich ununterbrochen solcher Frames bedient.
    Im ersten großen Interview in der MZ hat er sich beispielsweise mit Jörg Kachelmann und Gustel Mollath verglichen. Ist sein Fall in irgendeiner Weise mit den beiden vorgenannten vergleichbar? Nein, natürlich nicht. Aber der Frame „unschuldig angeklagt“ ist damit gesetzt.

    Ich habe mir am Wochenende zum ersten Mal eine dieser Videobotschaften angesehen. Natürlich behauptet Wolbergs, lediglich seine Sichtweise der Geschehnisse darzustellen. Man kann seine Verlautbarungen aber durchaus auch als ein Briefing für Zeugen verstehen, damit diese ihre Aussagen seinen Ausführungen anpassen können und vor Gericht dann keine Widersprüche sichtbar werden. Wurde das beim letzten Prozess auch so gehandhabt?

    Es gibt verschiedene Methoden des Framings, aber eigentlich nur zwei, sich dagegen zu wehren. Die erste ist, den Frame aufzudecken, und die zweite, einen Gegenframe zu setzen.

    Welche Frames sind denn anderen rd-Kommentator*innen aufgefallen?

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  • R.G.

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    @Queen of Suburbia
    Ich verwende statt Frames lieber das ältere Fremdwort “Programmierungen”.

    Ein angeklagter Politiker erklärt uns, was wir über ihn zu denken haben.
    Er bedient sich, wie ich zu beobachten meine, dabei einer doppeldeutigen Sprache.
    Denn wenn er sich mit Mollath vergliche, spräche er sich auch dessen überdurchschnittliche Intelligenz zu.
    Wenn er Kachelmann gleich wäre, sollte er irgendwann (an) mehreren erfolgreichen Frauen (G)gefallen haben, Alice Schwarzer müsste sich über ihn aufregen, und sein Fachwissen unbestritten enorm sein.

    Mein Tipp an ihn: Ein Vergleich mit einem Gott oder einer Göttin käme gut!

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  • Empörer007

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    @Queen of Suburbia
    warum so tief in semantische Deutungen bei dem Hrn. W. einsteigen?, W. sollte doch einfach einmal “I am shamed” sagen…
    Mit psychoanalytischen Ansätzen ist dieser suspendierte u. auf ewig gescheiterte OB (und nun zur “Wieder-Qual-Wahl” anstehende Herr, nicht zu packen)…
    Lassen wir es bei der Einschätzung der StA aus dem 1. Prozess…”der Angeklage lebt in seiner eigenen Welt…” oder zum Nachlesen Hrn. Ebners Bewertung zur (moralischen, intellektuellen Tauglichkeit an ein OB-Amt in Regensburg), diese Anforderungen hat Hr. Wolbergs in der Vergangenheit nicht erfüllt, er kann sie auch ab 2020 nicht erfüllen…
    Beispiel erwünscht?
    Siehe die “lächerlichen Videoauftritte” mit seinem neuen Wahlverein…
    Wolbergs “Erwachen” wird “fürchterlich” sein…

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  • Queen of Suburbia

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    Freut mich, dass mein sehr später Kommentar doch noch ein paar Leser gefunden hat gelesen hat.

    @ R.G.
    Ja, „Programmierung“ ist auch ein guter Begriff, allerdings drückt er, ebensowenig wie „Rahmenerzählung“ oder „Deutungsrahmen“, die zugrundeliegende Täuschungsabsicht aus, deshalb verwende ich in Zusammenhängen wie diesen gerne den Anglizismus „Framing“. Aber, wie Sie ebenfalls erkannt haben, geht es letztlich immer um die Deutungshoheit und ich vermute wir beide sind uns einig, dass es keine gute Idee ist, diese allein einem sich „gottgleich“ wähnenden Ex-OB zu überlassen ;-)

    @ Empörer007
    Mein Ansatz ist weder semantisch, noch psychoanalytisch und tief geht er auch nicht, was meinem Bemühen um Kürze geschuldet ist.

    Es geht mir auch gar nicht so sehr um Wolbergs selbst, als vielmehr um den Effekt seines Framings bei Elke Escher und ihren Kolleg*innen. Vor dem Urteil aus dem ersten Prozess hätte ich nicht gedacht, dass eine Richterin derart leicht „programmierbar“ und sich dazu hinreißen lässt, offensichtliche Tatsachen und Lebenswirklichkeiten völlig auszublenden. Die Staatsanwältinnen hatten Wolbergs zwar durchschaut, ihm aber offenbar wenig entgegenzusetzen. Deshalb mein kurzer Hinweis, wie man Framing erkennt und möglicherweise entgegenwirken kann.

    Derartige Methoden sind nicht nur Teil politischer Propaganda, es arbeiten damit auch Sekten und radikale Gruppierungen und sie sind damit, wie wir alle wissen, häufig erschreckend erfolgreich.

    Aus all diesen Gründen denke ich, dass ein paar Gedanken zum Thema „Framing“ nicht schaden. Ist übrigens immer zu empfehlen, nicht nur bezüglich der Regensburger Korruptionsaffäre.

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  • Piedro

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    Ich bin schwer beeindruckt von den grau-in-grauen Wahlplakaten. Die Schreibweise des Namens ist schon recht lustig, als sollte es verschleiert werden wer sich da bewirbt. Der Slogan ist mehr als das. Soll sich das auf die Wähler beziehen? Gebt nicht auf! Nicht mich! (Bitte bitte!) Das zweite Plakat konnte ich Vorbeifahren noch nicht ganz entziffern, die Dinger hängen nur an verkehrsreichen Straßen, wo ich mich als Fußgänger darüber amüsieren konnte habe ich noch keines gesehen.

    Ich hätte gerne eins. Würde ich mir ins Büro hängen.

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  • Giesinger

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    Nachtarocken zum ersten Prozeß bringt nichts, habe ich mir erst mal gesagt.

    Aber diese elegante Art und Weise der beiden Damen “Queen of Suburbia und R.G.” verleitet mich letztendlich doch noch dazu, einen kurzen, hölzernen Kommentar abzugeben.

    Die Berichterstattung des ersten Prozesses habe ich rege und sehr interessiert hier auf r-d, wie auch im mz-newsblog verfolgt.

    Was mich bei der damaligen vorsitzenden Richterin sehr beunruhigt hat, war die Schilderung, sie konnte bei Ausführungen eines Anwalts (oder war es der Tretzel?) ihr Lächeln nur hinter vorgehaltenen Händen mühsam verbergen.

    Der Alte Fritz hat glaube ich die Robenpflicht für die “Spitzbuben” bei Gericht eingeführt.
    Jeder kennt die Figur der “Justitia” mit verbundenen Augen und Waage in der Hand.

    Wie wäre es nun mit einem Nikab bei Frau Richterin E?
    Wäre das genehm?

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  • XYZ

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    Es geht letztlich um die Frage ob es Falschverbuchungen bei Parteispenden gegeben hat oder eine bestechliche Dauerbeziehung zu Immobilien-UN, das ist der Kern des zweiten Verfahrens (im ersten Verfahren nicht rkr. verneint). Tateinheit oder Mehrheit. Wo bleiben die eloquenten Kommentare von Prof. H.E.Müller im beckforum?

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  • XYZ

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    Muss mich nach Nachlese in den liveblogs korrigieren: die VRI sprach von einer kriminillen Energie bei verdeckten Parteispenden auf Unternehmerseite, die aber ohne jeglichen Einfluss blieben, die Entscheidungen waren richtig. Die beabsichtigte Einflussnahme wurde nicht näher konkretisiert oder irgendwie nachgewiesen aber eine Strafe ausgesprochen. Das könnte im zweiten Prozess anders sein.

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  • Rengsburger

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    Kommentar gelöscht. Bleiben Sie sachlich.

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  • Empörer007

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    Nachtrag zum Beitrag v. 07.10.19…
    Der Sieger bei der OB-Instgram-Wahl heißt z. Z. der allseits bewunderte u. suspendierte OB J. Wolbergs, er hat die meisten Liks; Bewunderer oder wie das immer heißen mag…
    Dies ist eine weitere witzige “Lächerlichkeit” oder “Blödsinn”, mit der sich der Herr W. zum Narren macht, und die dem OB (suspendiert) wieder ins Amt verhelfen soll…
    Anbei der Link dazu:
    https://www.facebook.com/JoachimWolbergs/photos/pcb.1319918948211965/1319918768211983/?type=3&theater

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  • R.G.

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    @Empörer
    : ))
    Was erhielt er nun, Li(c)ks oder Likes?
    Bitte um Präzisierung.

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  • Piedro

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    @R.G.
    “Er bedient sich, wie ich zu beobachten meine, dabei einer doppeldeutigen Sprache.”
    Ich habe da einen furchtbaren Verdacht, der sich aus den Wahlplakaten des Optionslosen ableitet.
    Wolbe
    rg

    Gruselig!

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  • da loisl

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    https://www.sueddeutsche.de/panorama/kriminalitaet-ingolstadt-staatsanwalt-fordert-gefaengnisstrafe-fuer-ingolstadts-ex-ob-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191010-99-244126
    Spannend wie die Angelegenheit in Ingolstadt ausgeht. Wie wir aus Regensburg wissen, muss der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Verurteilung führen. Der Sachverhalt ist sicher anders gelagert, aber dennoch interessant. Mal sehen, was aus dem Parteifreund Schaidingers wird.

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  • Empörer007

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    zu da loisl…
    der wegen Korruption angeklagte Ex-OB v. IN (lt. Hrn. Seehofer „ein Segen für IN und eine immerwährende Lichtgestalt für die Stadt Ingolstadt) soll also lt. StA Ingolstadt f. 4 Jahre in den Knast…, was wird für den Angeklagten da wohl am Ende rauskommen?
    Unser (z.Z. suspendierte) OB W. sollte lt. Forderung der StA Rbg. f. 4,5 Jahre in den Knast einrücken…, wie die “Justiz-Posse” endete, ist allgemein gekannt…
    W. spricht nun im Wahlk(r)ampf f. d. OB-Sitz 2020 von “faktischem Freispruch” und kann sich betroffen in die Lichterkette (gestern) rund um die Synagoge medienwirksam in der ersten Reihe ablichten lassen. Verrückte Welt…

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  • da loisl

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    zu Empörer: Die Beweislage ist in Ingolstadt eine andere, weil es ein Teilgeständnis gibt. Im Regensburger Fall ist die Revisionsentscheidung des BGH abzuwarten. Das Blatt kann sich noch drehen.

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  • XYZ

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    Noch zum prozessualen Tatbegriff.
    52 StPO, Tateinheit: Eine einzige prozessuale Tat liegt vor wenn es sich um einen einheitlichen Lebens-Sachverhalt handelt, hier vom OLG N verneint.
    53 StPO, Tatmehrheit: Es entscheidet der sachliche/zeitliche/räumliche/personelle Zusammenhang bei objektiver Betrachtung, hier zuerst vom LG bejaht.
    Grundsatz: Delikte derselben prozessualen Tat können nicht getrennt voneinander verhandelt und verurteilt werden.

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