Kontra vom Oberstaatsanwalt: „Man wird uns hier nicht mürbe machen.“
Mit einem eineinhalbstündigen Vortrag hat Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller am Montag das Vorgehen der Verteidigung im Korruptionsprozess kritisiert und die leitende Ermittlerin in Schutz genommen. Er spricht von einem „inakzeptablen und unwürdigen Umgang“. Am Nachmittag begann die Beweisaufnahme zum Komplex „Renovierungsarbeiten“. Fest steht: Das Unternehmen Tretzel übernahm für Joachim Wolbergs Rechnungen im fünfstelligen Bereich. Ein Vorgang, den es in dieser Form sonst nie gegeben habe, so ein Zeuge. Der suspendierte Oberbürgermeister beteuert aber, von diesen Vorteilen für sich nichts gewusst zu haben.
Der Mann, der sich heute zu den beiden Staatsanwältinnen gesellt hat, schweigt – bis die ärgerlichen Bemerkungen von der Verteidigerbank von Joachim Wolbergs langsam verebben. Dann wendet er sich zur Richterbank. Man möge den Angeklagten darauf hinweisen, dass es auch möglich sei, ein Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens gegen ihn zu verhängen. Und als Wolbergs noch einmal ansetzt, um etwas zu erwidern, geht Richterin Elke Escher schließlich freundlich, aber bestimmt dazwischen: „Bitte, Herr Wolbergs. Sie sind jetzt nicht dran.“
Es klingt fast schon wie ein Plädoyer, was Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller am 30. Tag des Korruptionsprozesses am Landgericht Regensburg vorträgt – stehend, ohne Manuskript spricht er fast eineinhalb Stunden. Pfallers Erscheinen ist eine Reaktion auf den Antrag, das Verfahren wegen der zahlreichen Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden einzustellen. Die Verteidiger des Bauträgers Volker Tretzel hatten einen solchen am letzten Verhandlungstag vor der Weihnachtspause gestellt – eine Stunde lang haben sie dabei „gravierende Verfahrensverstöße“ gerügt und davon gesprochen, dass die Grundrechte der Angeklagten „systematisch missachtet“ worden seien. Ein faires Verfahren sei so nicht mehr gegeben (Mehr dazu hier.).
“Inakzeptabel und verbal unwürdig”
Pfaller erwidert darauf, doch ihm geht es um Grundsätzliches. Gleich zu Beginn wendet sich der Oberstaatsanwalt gegen den „inakzeptablen und verbal unwürdigen Umgang mit den beiden Damen, die die Staatsanwaltschaft hier vertreten“. Und Pfaller braucht keine Namen zu nennen, um klar zu machen, wen er meint: Die erste Reihe der Verteidigerbank – Joachim Wolbergs, Rechtsanwalt Peter Witting und Rechtsanwältin Jutta Niggemeyer-Müller. Man habe nun drei Monate lange zugeschaut und das ertragen, so Pfaller. „Das machen wir nicht mehr mit. Man wird uns hier nicht mürbe machen.“
Wiederholt habe es die Behauptung gegeben, dass die Haftbefehle, die im Januar 2017 gegen Wolbergs, Tretzel und dessen früheren Geschäftsführer Franz W. ergingen, unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts der Bestechung bzw. Bestechlichkeit, wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr, rechtswidrig gewesen seien. Auch im Antrag der Tretzel-Verteidigung findet sich ein entsprechender Satz. Allerdings, so Pfaller, hätten dies die Gerichte über drei Instanzen – Amts- und Landgericht Regensburg sowie am Ende das Oberlandesgericht Nürnberg – anders gesehen.
Noch im April 2018 – zu diesem Zeitpunkt war die Anklage der Staatsanwaltschaft bereits vom Landgericht zugelassen worden, allerdings in abgeschwächter Form wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung und nicht wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit – habe das Oberlandesgericht Nürnberg im Rahmen seiner Prüfung der Haftbefehle sogar einen dringenden Tatverdacht wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit nach wie vor bejaht. Sowohl mit Blick auf Tretzel als auch auf Wolbergs sei ein Einwirken auf Zeugen festgestellt worden.
„Erhebliche Gesamtfreiheitsstrafe zu erwarten“
Im Fall von Volker Tretzel habe das Oberlandesgericht zudem nach wie vor Fluchtgefahr gesehen – trotz abgeschwächter Anklage. Zwar werde Vorteilsgewährung geringer bestraft als Bestechung, zitiert Pfaller aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts. Allerdings gehe es im aktuellen Prozess um eine Vielzahl von Taten, insgesamt 24 Fälle der Vorteilsgewährung durch Tretzel sind angeklagt, und es gehe um eine hohe Gesamtsumme (allein die inkriminierten Parteispenden, die die Anklage Tretzel zurechnet belaufen sich auf 475.000 Euro).
Wenn man dies zugrunde lege, habe Tretzel eine „erhebliche Gesamtfreiheitsstrafe zu erwarten“, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne, so das Oberlandesgericht. Die Haftbefehle blieben seinerzeit lediglich wegen des „Beschleunigungsgrundsatzes“ aufgehoben, der Beschuldigte im Strafverfahren vor Belastungen schützen soll, die über das notwendige Maß hinausgehen, nicht jedoch, weil sie rechtswidrig oder grundlos ergingen, so Pfaller.
Dass man Staatsanwältin Christine Ernstberger, sie hat die Ermittlungen geleitet, vor diesem Hintergrund unterstelle, sie habe rechtswidrig gehandelt, sie regelmäßig verbal angehe und auffordere, sich zu entschuldigen, sei „infam“, empört sich der Oberstaatsanwalt. Die Strafkammer habe nach siebenmonatiger Prüfung die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und damit festgestellt, dass diese zurecht erhoben wurde und man eine Verurteilung für wahrscheinlich halte.
Roter-Brach-Weg: Gab es versprochene Vorteile?
Dies gelte beispielsweise auch für den „Komplex Roter-Brach-Weg“. Hier geht es um eine mögliche Wohnbebauung durch Tretzel im Stadtwesten Regensburgs, die erst später im Prozess behandelt werden wird. Die Verteidigung hatte in der Vergangenheit die verzerrende Verschriftung mehrerer Telefonate in diesem Zusammenhang gerügt. Allerdings, so Pfaller, habe auch die Strafkammer um Richterin Escher es in ihrem Eröffnungsbeschluss zumindest für wahrscheinlich gehalten, dass sich Wolbergs von Tretzel einen Vorteil habe versprechen lassen, um gemeinsam gegen gewisse Medienberichte vorzugehen.
Außerdem habe Tretzel in Zusammenhang mit den Plänen für diese Fläche davon gesprochen, dass Wolbergs – wenn alles wie geplant klappe – „die 200.000 Euro, die Ihnen jetzt fehlen“ bekomme. Angesichts des weiteren Gesprächsverlaufs habe es auch das Gericht in seinem Eröffnungsbeschluss für das Verfahren für wahrscheinlich gehalten, dass Wolbergs dieses Angebot „konkludent“ (stillschweigend) angenommen habe.
Auch Vorwürfe gegen die Medienarbeit der Staatsanwaltschaft weist Pfaller – er ist selbst Pressesprecher der Behörde – zurück. Man habe immer nur auf Medienanfragen reagiert, gegebenenfalls auch, wenn es mehrere waren, mit einer Pressemitteilung. „Wir geben nichts ungefragt raus.“ Er verwahre sich dagegen, dass von der Verteidigung immer wieder unterstellt werde, bei der Staatsanwaltschaft gebe es ein Leck – im Antrag der Tretzel-Anwälte findet sich dazu eine längere Passage.
Verfolge man manche Veröffentlichung von Ermittlungsdetails, dann sei festzustellen, dass diese erst Monate nachdem die Staatsanwaltschaft davon wusste, bekannt geworden seien. Auch verweist Pfaller auf zwei Telefonate zwischen Wolbergs und dem kürzlich gegangenem Herausgeber des Regensburger Wochenblatts Herbert Zelzer. Einmal ist davon die Rede, dass man doch „den Spieß umdrehen“ und die Staatsanwaltschaft in die Nähe eines Lecks stellen könne. Ein anderes Mal, am 24. Dezember 2016, räumt Zelzer gegenüber Wolbergs ein, dass das Wochenblatt Ermittlungsprotokolle von Volker Tretzel erhalten habe.
„Das mit Tretzel wissen wir schon lange. Das hätten wir schon lange ausspielen können“, so Pfaller. „Aber wir machen hier keine Nebenkriegsschauplätze auf.“ Im Gegensatz zur Verteidigung – die Vorwürfe eines Lecks bei der Staatsanwaltschaft ohne Belege erhebe. „Das kann nicht sein, dass man so mit uns umgeht. Irgendwann ist Schluss.“
Bei der Staatsanwaltschaft knallen keine Sektkorken
Ähnliches gelte für einen weiteren Vorwurf, den die Verteidigung gelegentlich in den Raum stelle: Dass Zeugen durch die Ermittler unter Druck gesetzt worden seien. Seines Wissens gebe es aber keinen Zeugen, der ausgesagt habe, dass er zu irgendeiner Aussage genötigt worden sei, konstatiert Pfaller. „Aber es gibt Beschlüsse, die festgestellt haben, dass Herr Tretzel und Herr Wolbergs Zeugen unter Druck gesetzt haben.“ „Es wird von uns das Bild einer Ermittlungsbehörde gezeichnet, die einen Unschuldigen hinter Gitter bringen will. Das ist aber nicht der Fall.“
Pfaller räumt ein, dass bei der Verschriftung und Löschung von Telefonaten sorgfältiger hätte gearbeitet werden müssen – die erheblichen Fehler sind ein Hauptkritikpunkt an den Ermittlern, der das Verfahren immer wieder begleitet hat und auch von der Vorsitzenden Richterin scharf gerügt wurde. Allerdings sei keinerlei rechtswidrig erhobenes Beweismaterial in die Anklage eingeflossen, so Pfaller. Und auch davon, dass diese Fehler absichtlich und systematisch begangen worden seien, könne keine Rede sein.
„Ich hätte gerne, dass man hier versucht, etwas sachlicher miteinander umzugehen“, appelliert Pfaller. Bereits am zweiten Verhandlungstag habe Joachim Wolbergs Staatsanwältin Christine Ernstberger unterstellt, dass sie den Baulöwen Thomas Dietlmeier (er saß ebenfalls kurzzeitig in Untersuchungshaft und hat einen Strafbefehl wegen Bestechung von Joachim Wolbergs akzeptiert), einen Strafbefehl „abgenötigt“ habe. Das sei der Vorwurf einer Straftat, gegen den man rechtlich vorgehen könnte. Doch Ernstberger habe es dabei bewenden lassen. Aus heutiger Sicht sei das wohl falsch gewesen, resümiert Pfaller. Ein solcher Umgangston sei für Wolbergs nämlich „offenbar normal“.
Der Staatsanwaltschaft sei klar, dass es in dem Verfahren um sehr viel gehe, schließt Pfaller seine Ausführungen. „Hier sitzt der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg. Das ist uns bewusst. Das ist auch unser Oberbürgermeister.“ Es bereite der Staatsanwaltschaft keine Freude, Wolbergs anzuklagen. Aber man müsse den Vorwürfen nachgehen. „Wenn man meint, dass hier die Sektkorken knallen, dann täuscht man sich.“
Wolbergs: “Jetzt geht es nur darum, wer gewinnt.”
Es dauert nur wenige Minuten, ehe sich Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting anschließend in Rage redet. „Ich weise zurück, dass der Umgang hier unwürdig gewesen wäre“, so Witting. „Infam ist hier gar nichts.“ Pfaller habe offenbar „keine Ahnung, was Verteidigung bedeuten muss“. „Das, was Sie hier erlebt haben, war noch gar nichts. Ich habe mich hier massiv zurückgehalten.“ Und auch Wolbergs retourniert. „Wenn ich einmal erlebt hätte in diesem Verfahren, dass die Staatsanwältin einräumt, dass sie über das Ziel hinausgeschossen ist, ein einziges Mal ‘Tut mir leid’“, dann könnte er Pfallers Ausführungen nachvollziehen. Das sei aber nie geschehen und deshalb werde es auch nicht gelingen, „mich zu einem Neutrum zu machen, das alles klaglos erträgt“. Die Fronten seien klar. „Jetzt geht es nur noch darum, wer gewinnt.“
Mit der Ankündigung von Richterin Escher, dass sie über den Einstellungsantrag der Tretzel-Verteidigung vorerst nicht entscheiden wird und dieser gegebenenfalls in das Urteil einfließen könne, geht es in die Mittagspause. Am Nachmittag beginnt dann mit etwas Verspätung der nächste Themenkomplex in dem Verfahren: die Renovierungen eines Wochenendhäuschens, das Wolbergs von seinem Vater geerbt hat, und einer von ihm gemieteten Pächterwohnung in der Alten Mälzerei.
“Ein Freundschaftdienst”
Im Herbst 2012 nahm Wolbergs laut Anklage Kontakt zum damaligen Tretzel-Geschäftsführer Franz W. (angeklagt wegen Beihilfe) auf und bat diesen, die Renovierung des Ferienhäuschens zu organisieren. Franz W. schaltete seinen Mitarbeiter Oliver S., Bauleiter beim Bauteam Tretzel (BTT), ein. Dieser wiederum beauftragte verschiedene Handwerksfirmen, die bis Mai 2013 die notwendigen Arbeiten erledigten. Die Gesamtkosten beliefen sich laut Anklage auf knapp 22.000 Euro, doch lediglich 12.000 Euro wurden demnach von Wolbergs bezahlt. Der Rest der Kosten wurde von BTT übernommen. Franz W. und Oliver S. stellten für ihre Organisationstätigkeit keine Kosten in Rechnung. Der als Zeuge geladene S. spricht am Montag von einem „Freundschaftsdienst“.
Ähnlich lauten die Vorwürfe für die Pächterwohnung in der Alten Mälzerei. Hier beliefen sich die Gesamtkosten der Renovierungen auf rund 11.000 Euro, lediglich etwas mehr als 2.000 davon wurden demnach von Wolbergs übernommen, den Rest übernahm erneut BTT. Wieder kümmerten sich Franz W. und Oliver S. um die Abwicklung.
Oliver S. bestätigt diese Vorwürfe bei seiner Vernehmung im Wesentlichen. Franz W. habe ihn beauftragt, sich um die Renovierung des Wochenendhäuschens zu kümmern. Bei einem ersten Vor-Ort-Termin zusammen mit Wolbergs habe man die Kosten „aus der Hüfte heraus“ auf etwa 10.- oder 12.000 Euro geschätzt. Doch dann hätten sich im Verlauf immer weiter notwendige Arbeiten ergeben: ein undichtes Dach mit verrottetem Stützbalken, Arbeiten im Garten und an der Fassade, neue wärmedämmende Fenster und Fensterläden. Er habe das immer mit Franz W. besprochen und dieser habe entweder sofort oder nach kurzer Bedenkzeit zugestimmt, dass eben alles gemacht werden solle, „was gemacht werden muss“.
Zeuge: Splittung war ein einmaliger Vorgang
Ob W. dazu mit Wolbergs gesprochen habe, wisse er nicht. Er selbst sei dafür vielleicht sieben oder acht Mal vor Ort gewesen und habe noch 15 Stunden Zeit im Büro für die Organisation aufgewendet, so S.. Ob er diese Stunden bei Tretzel gesondert ausgewiesen habe, wisse er nicht mehr. Franz W. habe dann beschlossen, dass ein Teil der Kosten von BTT übernommen würde. Er habe die beauftragten Firmen angewiesen, die Rechnungen entsprechend zu splitten und auf Arbeiten an BTT-Gebäuden auszustellen. Ob Tretzel von dieser Vorgehensweise gewusst habe? „Das weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus.“
Bei der Pächterwohnung in der Alten Mälzerei – die im Jahr 2013 renoviert wurde – sei es „im Endeffekt dasselbe“ gewesen: Er habe sich in Absprache mit Franz W. um die Beauftragung der Handwerker gekümmert und anschließend um entsprechend gesplittete Rechnungen gebeten. Eine solche Aufteilung von Rechnungen habe es abgesehen von diesen beiden Fällen „in dieser Form sonst nie“ bei BTT gegeben. Warum man so verfahren sei, darüber habe er mit Franz W., den er als Freund bezeichnet, nie gesprochen, erklärt Oliver S. auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft.
Als die Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts im Jahr 2016 begannen, habe sich im Dezember schließlich die Kripo telefonisch bei ihm gemeldet und ihn zur Vernehmung vorgeladen. „Das habe ich W. erzählt.“ Daraufhin habe man für den 31. Dezember 2016 ein gemeinsames Treffen mit ihm, Wolbergs, Franz W. und dessen Strafverteidiger vereinbart. Dass man ihn dabei beeinflussen wollte, wie die Staatsanwaltschaft im wenig später ergangenem Haftbefehl gegen Wolbergs, Tretzel und W. anführt, bestreitet Oliver S.. Man habe ihn, im Gegenteil, bestärkt, die Wahrheit zu sagen. „Der Tenor des Gesprächs war, dass es nichts zu verheimlichen gibt.“ Allerdings habe man ihm dazu geraten, einen Rechtsanwalt zu der Vernehmung mitzunehmen. Der wiederum ließ die Vernehmung verlegen.
Lautstarke Rechtfertigung
Wolbergs beteuert im Anschluss an die Aussage von Oliver S., dass er erst bei dem Termin am 31. Dezember 2016 davon erfahren habe, dass Teile der Renovierungskosten von BTT übernommen wurden. Um die Renovierung der Pächterwohnung habe sich der damals von ihm angestellte Hausmeister gekümmert. Er selbst habe die Wohnung nie wieder betreten und gar nicht gesehen, was da gemacht wurde. Das könne man ihm als Schludrigkeit vorwerfen, das könne man ihm als Verbrechen vorwerfen, aber er habe jedenfalls nicht gewusst, dass die Rechnungen höher waren.
Immer lauter wird Wolbergs, als er über das Wochenendhäuschen spricht. Mehrfach fordert er Oberstaatsanwalt Pfaller auf, ihm vernünftig zuzuhören, schließlich sei er ja noch nicht so oft da gewesen. Er habe nicht BTT gebeten, sich darum zu kümmern, sondern Franz W.. „Er hat mir geholfen, weil wir freundschaftlich verbunden waren.“ Das stelle man doch niemandem in Rechnung.
Es sei „der Wahnsinn“, was hier von der Staatsanwaltschaft konstruiert werde. Wenn er etwas hätte drehen wollen, dann hätte er es doch genau anders gemacht, versucht Wolbergs zu erklären. „Dann hätte ich mir einen Kostenvoranschlag mit fest vereinbarten Kosten geben lassen.“ Er habe aber stattdessen direkt die Handwerkerrechnungen verlangt, die dann von seiner Frau überwiesen worden seien. „Daraus konstruieren Sie ein Verbrechen“, brüllt Wolbergs schließlich Richtung Pfaller. „Wissen Sie überhaupt wie das Leben ist?“
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
Jonas Wihr
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Wie kommt Wolbergs an eine Wohnung in der Alten Mälzerei? Er war dort mal so etwas wie Geschäftsführer, oder? Hat er die Wohnung gekauft? Gemietet? Zu welchen Konditionen?
Hirsch
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Na endlich! Es wurde ja auch höchste Zeit, dass man diesem unseligen und tatsächlich “unwürdigen” Treiben der Ober-Choleriker Wolbergs/Witting einmal Kontra gibt, eine andere Sprache versteht dieses Duo Infernale sowieso nicht. Die Möglichkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bei ständigem Dazwischenrufen war Richterin Escher wohl bisher gänzlich unbekannt…Herrlich auch, wie die ganze Verlogenheit der Verteidigung beim Thema Medienarbeit aufgedeckt wird.
Bin gespannt, ob das nun ein einmaliger Auftritt von Herrn Pfaller war oder man nun regelmäßig zu Dritt auf Seiten der Staatsanwaltschaft auftritt, letzteres würde dem Gesamtbild definitiv nicht schaden!
Ansonsten das typische Bild bei Vorwürfen gegen Wolbergs, nix gelesen (E-Mails), nix gewusst (Renovierung), aber immer das beste für die Stadt im Sinn!
Mr. T.
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Jemand mietet eine Wohnung, die er offensichtlich nicht bewohnt, stellt dafür einen Hausmeister an, lässt diese Wohnung renovieren und betritt sie nachher nicht einmal, um das Ergebnis der von ihm beauftragten Arbeiten zu prüfen. Wenn das normal ist, weiß ich wohl auch nicht “wie das Leben ist”.
Wurde da nicht eine schlüssige Erklärung dafür gegeben?
Dieter
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Gut, dass endlich mal jemand von der Staatsanwaltschaft Paroli bietet. Escher scheint sich, gelinde gesagt, mit niemandem anlegen zu wollen.
Trotzdem können es Witting und Wolbergs scheinbar nicht lassen, die Gegenseite als Trottel hinstellen zu wollen. Es wirkt von der Ferne wie Schülertheater, das ist man zumindest vom OB gewohnt.
Bewiesene Geldvorteile in 5-stelliger Höhe, die mit Scheinrechnungen von BTT intern angeschrieben wurden.
Mit “Freundschaftsdienste” und “Schludrigkeit” könnte wohl so ziemlich jede Vorteilsnahme und -gewährung entschuldigt werden. Alles nur schludrige Amigos…
Welchen Grund sollte Franz W. gehabt haben, Wolbergs mindestens 20.000€ ohne dessen Wissen zu schenken und es seinem Chef, Tretzel, ohne dessen Wissen anderweitig in Rechnung zu stellen?
Zumindest eine andere Person wusste außerdem die Details und hätte jederzeit zu besagtem Chef gehen können?
Unzurechnungsfähigkeit? Freundschafswahn?
Sowas als Ausrede zu konstruieren macht nur jemand, der tatsächlich nicht weiß “wie das Leben ist.”
Lutherer
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Ein berühmter Oberbürgermeisterkollege von Wolbergs hat mal folgendes gesagt: „Einigen, die vom hohen Rosse her auf uns herunterschauen, sollten wir gelegentlich sagen: Wir sind nicht hier, weil du da oben sitzest, sondern du sitzest da oben, weil wir hier sind.“ Extrem peinlich diese Überheblichkeit, schauderhaft diese Haltung im Strafprozess. Ab diesem Verhandlungstag wird es sehr interessant im Hinblick auf die Person Wolbergs. Was hat er bekommen? Was war sein Preis? Bei Bundespräsidenten reicht ja ein gezahltes Hotelzimmer. Da war das schon jetzt mehr…
liltroll
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Wem gehört eigentlich besagte Wohnung in der Mälze – der Stadt? Hat/hatte Wolbergs sie gemietet oder ist/war sie ihm “unterstellt” und warum kümmert sich ein OB persönlich um die Renovierung einer Pächterwohnung um sie dann nie wieder zu betreten? Für wen wurde sie renoviert? Wer wohnt/wohnte dort? Warum hatte Wolbergs einen Hausmeister angestellt? Von wem wurde dieser bezahlt? Einiges davon müsste sich doch recherchieren lassen?
Und:
Herr Wolbergs, wenn es so war, wie Sie es darstellen, ist es meiner Meinung nach ausgesprochen beängstigend, wenn jemand, der die Geschicke einer Großstadt lenkt, ganz offenbar so dermaßen ahnungslos, unbedarft und weltfremd ist, dass er nicht einmal merkt, dass die Höhe von Handwerkerrechnungen nicht annähernd dem entsprechen kann, was an Arbeiten ausgeführt wurde.
Ihre Frage an den Oberstaatsanwalt ob er überhaupt wisse, wie das Leben sei, entbehrt daher nicht einer gewissen Komik!
Tina Müller
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‚Man habe nun drei Monate lange zugeschaut und das ertragen, so Pfaller‘
Ich bin mal neugierig, ob diese bevorzuge Behandlung künftig Otto Normalverbraucher auch zugestanden wird.
Altbayer...
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Danke an Herrn Aigner für seine sachliche Zusammenfassung des gestrigen Gerichtstages.
Der Auftritt und die Ausführungen des Oberstaatsanwaltes war m. E. angemessen und längst überfällig. Sie helfen allen interessierten Bürgern bei der Meinungsbildung. Wer Wolbergs live erlebt hat, kennt seine oft von Oberflächlichkeit getriebene Unflätigkeit. Wolbergs gibt immer wieder vor, sich nicht gekümmert zu haben und Geldangelegenheiten zu delegiert zu haben. Die Rechnungen hat meine Frau gezahlt. Wir sprechen nicht übersolche Sachen. Haha…
Leider hat der OB in seiner aktiven Amtszeit sehr viel Geld der Stadt Regensburg und ihrer Bürger verbrannt. Kauf der Maximilianstr. 26, Seniorenstift Kumpfmühl, Michlstift, RTG Marinapalast und unzählige Schäden im Personal der Stadtverwaltung. Die Aufzählung ist nur exemplarisch ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Ahnungsloser
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Ein sehr interessanter Prozesstag.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Hinzunahme des Oberstaatsanwalts dem Klima im Prozess durchaus förderlich ist. Die Prozessleitung von Frau Escher ist klar auf “wir wollen keine schlechte Stimmung” ausgelegt und das spielt Witting und Wolbergs in die Karten. So konnten ohne weiteres Andeutungen hinsichtlich einer “Verschwörung” getätigt oder zahlreiche Nebenkriegsschauplätze eröffnet werden. Damit wird auch die Strategie der Verteidigung das Verfahren als Justizskandal zu präsentieren um eine erneute Kandidatur als OB vorzubereiten konterkariert.
Zudem zeichnet sich ein recht eigenes Bild des OB Wolbergs. Allein die moralischen Verfehlungen sollten reichen, dass er sich aus der Politik zurückziehen sollte. Die SPD muss sich bereits aus diesem Grund genau überlegen, ob sie erneut mit Herrn Wolbergs in den Wahlkampf ziehen möchte. Auch eine Verurteilung wird immer wahrscheinlicher.
Schön auch, dass Rechnungen auf andere Projekte von BTT umgeschrieben wurden. Heißt das also, dass andere Immobilienkäufer die offenen Rechnungen des Herrn Wolbergs zahlen mussten und natürlich dafür keine Gegenleistung erhielten? Dies wäre jedenfalls als Betrug strafbar (hat aber natürlich nichts in diesem Verfahren zu suchen) und eventuell als Untreue, falls Rechnungen gar nicht mehr ausgeglichen wurden.
Check
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Herr Oberstaatsanwalt wissen Sie nicht wie es im Leben läuft?
Sie wissen wohl, dass die Otto Normalbürger monatelang auf einen Handwerker warten müssen. So läuft es im normalen Leben. Bei Herrn Wolbergs läuft das anders. Das steht ihm auch zu denn er ist der König der nur das beste will natürlich nie für sich.
Dem fällt es 2 Monate vor Weihnachten ein sein in die Jahre gekommenes Gartenhäuschen zu sanieren. Und dann kommt der gute Kumpel und saniert das dann für schlappe 10.000 Euro in kürzester Zeit. Die Firma bei der der gute Kumpel arbeitet verdient natürlich zufällig Millionen mit städtischen Grundstücken. Und wenn das Häuschen pünktlich zu Weihnachten fertig ist. Oh Gott da sind ja neue Scheiben drin, das merkt der Politiker natürlich nicht. Wolbergs denkt sich nur so unter dem Weihnachtsbaum so ein Schnäppchen für 10.000 Euro der gute Kumpel muß mich wirklich lieb haben. Dass die Mieter und Käufer des guten Kumpels indirekt natürlich auch das neue schöne Ferienhäuschen des Herrn Wolbergs mit finanziert haben das interessiert nur böse Staatsanwälte. Wie den SPD Staatsanwalt der die ganze Sache ins Rollen gebracht hat. Wolbergs hat immer nur an die Stadt gedacht. Persönlich hatte er nie Vorteile. Das neue Häuschen ist quasi vom Himmel gefallen. Und wenn der Ortsverband Wilder Westen weiterhin brav und naiv zu ihm hält dann werden die natürlich mal zum Kaffeekränzchen ins Ferienhäuschen eingeladen. Vom OB persönlich oder von seinem Kumpel so läuft das. :)
Hirsch
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@ Tina Müller
Für Otto Normalverbraucher wird eine “bevorzugte Behandlung” der Staatsanwaltschaft in den allermeisten Fällen nicht nötig sein. Üblicherweise sorgt das Gericht dafür, dass Hasstriaden und Bedrohungen seitens des Angeklagten von Anfang an unterbunden werden.
Auch a Regensburger
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Der Herr Wolbergs tut mir fast schon leid. Naja, eigentlich wir Bürger von Regensburg.
Als Oberbürgermeister sollte man bei privaten Angelegenheiten tunlichst darauf achten hier keine Verquikung zwischen privat und geschäftlich zu machen. Was haben wir hier für einen OB gewählt, wenn er nicht schon bei der Beauftragung von BTT daran gedacht hat, dass dies ein “Geschmäckle” bekommen könnte. Und wenn schon mit BTT, hätte er sicherstellen müssen, dass die erbrachten Kosten für die Leistungen korrekt sind und er keinen Vorteil davon zieht.
Jeder Mitarbeiter von Siemens, Conti, BMW oder Osram müssen einmal im Jahr ein Compliance Training machen und ist für solche Themen sensibilisiert. Nur Regensburg hat einen OB der Freunderl-Wirtschaft als ganz normalen Zustand betrachtet.
auch_ein_regensburger
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Ich meine nach wie vor, dass Wolbergs nichts getan hat, was nicht landauf, landab gängige Praxis wäre. Natürlich muss man die Einflussnahme der Wirtschaft auf die Politik mittels Parteispenden überaus kritisch sehen, aber wenn es nicht illegal ist, dann kann man Wolbergs eben auch nicht dafür verurteilen – und damit meine ich noch nicht einmal das Gericht, sondern einige der selbsternannten Experten hier im Forum. Mir kommt es so vor, als ob Wolbergs den Kopf hinhalten müsste für all die Wut und all den Ärger, der sich über Politiker im Allgemeinen in den letzten Jahren so angesammelt hat. Eine gute Portion persönlicher Diffamierung prominenter Vertreter demokratischer Parteien, wie sie in den Foren dieses Landes von Anhängern einer bestimmten Partei am äußersten rechten Rand des Parteienspektrums exerziert wird, spielt wohl auch eine Rolle bei der fröhlichen Vorverurteilung.
Dass das vehemente Vorgehen der Staatsanwaltschaft überaus fragwürdig und die Arbeitsweise der Polizei auffallend unprofessionell sind, ist offensichtlich. Daran ändern auch die markigen Worte eines Herrn Oberstaatsanwaltes nichts.
Westendler
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Eine Frage drängt sich mir extrem auf und es wäre interessant eine Antwort darauf (evlt. vor Gericht) von Hr. Wolbergs zu bekommen.
Ab wann beginnt für einen Oberbürgermeister bzw. noch alternativ für Hr. Wolbergs Korruption bzw. Vorteilsnahme?
Check
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Antwort an auch ein Regensburger:
In welcher Welt leben Sie? Nirgends hat es so einen Millionen Wahlkampf gegeben wie in Regensburg. Nirgends hat sich ein Oberbürgermeister zumindest bewiesenermaßen sein Gartenhaus und seine Wohnung von einem Bauträger Spezi teilweise herrichten lassen. Ob er es gewußt oder nur ahnen mußte spielt dabei gar keine Rolle. Sie unterstellen einfach so allen Politikern, dass sie käuflich sind. Und im nächsten Augenblick wollen sie die Ehre der Politiker retten. Die Ehre der Politiker ist nur zu retten wenn man schwarze Schafe wie hier aus dem Verkehr zieht. Von ganz rechts bis ganz links.
mkv
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Gefälligkeitsverhältnis und Vertragsfreiheit – Gelten diese Grundsätze des Rechtsstaats nicht auch für jedes Stadtoberhaupt?
Soweit J. Wolbergs auf das Freundschaftsverhältnis, auf die “freundschaftliche Verbundenheit” mit Franz W. hinweist, werden nach meiner Einschätzung bei diesem Komplex die Laienrichter der Kammer eine wichtige Rolle spielen. (siehe meinen anderweitigen Beitrag als Feedback auf Giesinger).
Und zwar bei der Beurteilung der Frage: Lag in Teilen ein Gefälligkeitsverhältnis vor?
Definition:
“Ein Gefälligkeitsverhältnis liegt danach häufig vor, wenn eine Person zu Gunsten einer anderen eine Leistung erbringt oder zur Verfügung stellt, ohne dass hierfür ein Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung erbracht werden soll.”
(*)
Völlig unberücksichtigt bleibt bisher weiters der unsere Rechtsordnung bestimmende Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Definition:
“Vertragsfreiheit beinhaltet zum einen die freie Entscheidung darüber, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wird, zum anderen die Gewähr, den Vertragspartner frei auswählen zu können, ….. Vertragsfreiheit besteht aber auch darin, den Inhalt von Verträgen frei zu bestimmen, und ist insofern Grundlage der freien Preisfestsetzung. Ihre Grenzen findet die Gestaltungsfreiheit dort, wo sie die Vertragsfreiheit selbst gefährdet oder gar beseitigt, insb. beim Verstoss gegen die guten Sitten und gegen bestehende (Wettbewerbs-) Gesetze.”
(**)
Der Handlungskomplex ist für eine strafrechtliche (!) Beurteilung bereits im Ansatz nur dann relevant, wenn u.a gegen die guten Sitten, § 138 BGB, verstoßen wurde.
Wer kann von den Vor-Usern insoweit den Vorwurf der StA kurz sachlich zusammenfassen. Danke.
———————-
(*)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4lligkeit
—
(**)
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/vertragsfreiheit/vertragsfreiheit.htm
Burgweintinger
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@auch_ein_regensburger
Wollen Sie es nicht kapieren?
In diesem Artikel geht es nicht mehr um die Spenden, sondern um die “Gefälligkeitsdienste” “Spezlwirtschaft”…
Ein Freundschaftsdienst wäre, wenn Wolbergs seinen Freund bei BTT fragt, ob er denn nicht ein paar gute Handwerksbetriebe kennt, die sein Häuschen renovieren…, der Freund nennt ihm diese und Wolbergs wickelt das Geschäft direkt mit den Handwerkern ab…
Aber so ist ein klassisches “Amigogeschäft”, das nicht akteptabel ist und mit aller Härte bestraft werden muss!
Pfuideifel!
Altbayer...
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Was gestern zum wiederholten Male vor Gericht deutlich wurde, ist das Amigo vetterln von Joachim Wolbergs! Erst schiebt Franz W. auf Kosten von BTT Vergünstigungen dem Sozialbürgermeister( Freund vom Mauerermeister) zu und später in der Not befreit der Oberbürgermeister den Franz W. vom Immobilienhai Dietlmeier und versorgt ihn bei der Stadtbau. Dies zeigt uns allen auf wahre Freunde ist stets Verlass.
Ahnungsloser
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@mkv
da muss ich sie leider enttäuschen. Zumal wäre es schon sonderbar anzunehmen, dass ein Teil der Leistungen im Wege des Freundschaftsdienstes (Gefälligkeitsverhältnisses) und ein Teil auf der Grundlage eines Werkvertrages abgewickelt werden, wenn es sich um ein einheitliches Geschehen handelt. Auch hat – jedenfalls nach MZ-Blog und dem Artikel von RD – niemand davon gesprochen, sondern die Verteidigungsstrategie verläuft auf der Linie, dass J. Wolbergs nichts wusste.
Zudem hat die Rechtsprechung Kriterien entwickelt, um ein Gefälligkeitsverhältnis von einer vertraglichen Vereinbarung abzugrenzen. Dabei sind insbesondere die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, grund und Zweck der Gefälligkeit , sowie die Interessenlage. Eine vertragliche Bindung liegt nahe , wenn der Begünstigte sich erkennbar auf eine Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen (vgl. BGH NJW 09, 1141; Palandt, 76. Aufl. 2017, vor § 241 Rn. 7 BGB). Überträgt man dies auf die vorliegenden Fall ist fast eindeutig von einem Werkvertrag auszugehen. Dafür sprechen zu einen der Wert der Leistungen in Höhe eines 5stelligen Betrags (sehr starkes Indiz), zudem bei einem Gefälligkeitsverhältnis keinerlei Gewährleistungsansprüche bestehen würden und dass J.W. fest davon ausging, dass die Arbeiten erledigt würden. Fehlende Gewährleistungsansprüche wäre insbesondere im Hinblick auf die verpachtete Wohnung in der Alten Mälze problematisch, da der Eigentümer (Stadt?) selbst keine Ansprüche mehr hätte (in diesem Zusammenhang müsste dann an Untreue von Hrn Wolbergs gedacht werden zulasten der Stadt Regensburg). Allerdings ist dieser Teil des Verfahrens für mich noch zu unklar um da ein eindeutiges Urteil abzugeben. Aber es scheint doch eher “weltfremd”, eine ganze Schar handwerker in seine Wohnungs zu lassen, diese nicht zu überwachen/mitzuarbeiten (obwohl nur Freundschaftsdienst) und es in Ordnung zu finden, dass man selbst sich an niemanden wenden könne, wenn etwas schief läuft.
@ auch-ein-Regensburger: schön, dass sie erneut die Parteispenden ansprechen. Hier mag es jedenfalls vor einer Wahl in Ordnung sein, dass Parteispenden fließen (auch wenn die Stückelung etwas problematisch ist). Aber jedenfalls nach Ende der Wahl trifft die Privilegierung des Parteigesetzes nicht mehr zu. Nur auf zwei Dinge hinweisen:
1. Der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen entstehe auch dann, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass dieser im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will; insbesondere bei Spenden von außergewöhnlicher Höhe sei es naheliegend, dass der Spender nicht nur die allgemeine Ausrichtung der Politik des Wahlbewerbers unterstützen wolle (BGH NJW 2007, 33 Rn. 18)
2. “Aber die genannte einschränkende BGH-Rechtsprechung hat keine Auswirkungen auf Vorteile, die einem Amtsträger außerhalb einer Wahlkampfsituation für seine Dienstausübung versprochen, angeboten oder gewährt werden. Außerhalb der besonderen Situation „Wahlkampf“ ist der OB nach Gesetzeswortlaut und herrschender Rechtsprechung zu behandeln wie andere Amtsträger.” (Prof. Dr. Müller, https://community.beck.de/2018/11/26/wahlkampfspenden-nach-der-wahl-als-vorteile-im-sinne-des-ss-331-stgb-ein-zwischenbericht-zur-regensburger).
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Lieschen Müller
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Endlich hat die Staatsanwaltschaft deutliche Worte gefunden!
Es war schwer zu glauben welche Unverschämtheiten sich Wolbergs unkommentiert herausnehmen durfte.
Ich hatte schon Angst, dass die Strategie der Verteidigung am Ende aufgehen könnte.
Ich hoffe, dass Herr Dr. Pfaller immer wieder anwesend ist.
Mit Spannung erwarte ich die nächsten Prozesstage und die wunderbaren Berichterstattungen von Herrn Aigner! Danke dafür!
Tröster
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Es ist doch immer wieder schön, zu sehen, wie viele absolut integere Menschen hier versammelt sind. Keiner hat sich je von einem Bekannten aus Gefälligkeit gegen ein kleines Entgelt (natürlich bar auf die Hand) helfen lassen. Jeder fährt mit seinem Auto brav in die Werkstatt, jede handwerkliche Tätigkeit wird nur gegen Rechnung erledigt.
Ich heiße das Verhalten von Herrn Wolbergs nicht gut, aber diese ewige Gegeifere und “Steinigt ihn!” geht mir doch ein wenig zu weit.
Wenn alle, die hier tagtäglich genüsslich über Wolbergs herfallen, diese moralischen Maßstäbe an sich selbst anlegen, dann kann ich nur hoffen (und raten), schnellstens politisch aktiv zu werden und bei den nächsten Kommunalwahlen selbst zu kandidieren.
Regensburg braucht aufrichtige, stets tadellos handelnde Menschen wie Sie. Schreiben Sie nicht nur kluge Anmerkungen, handeln Sie!
Im Übrigen: Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Lieschen Müller
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Ein Beamter oder ein Wahlbeamter wie Herr Wolbergs MUSS peinlichst genau darauf achten sich eben nicht bestechen zu lassen bzw auch schon den Anschein von Bestechlichkeit zu vermeiden. So einfach ist das. Das weiss er, es sei denn das ist bei ihm vielleicht hinten runter gefallen oder er war eben zu schludrig.
kb
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@Tröster: Hat irgendjemand behauptet, daß Leistungen ohne Rechnung erbracht wurden ? Ist es nicht so, daß die Rechnung nur nicht demjenigen präsentiert wurde, der sie hätte zahlen müssen, sondern zum größten Teil von jemand anderem bezahlt wurde ?
meine9,99cent
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Ein OB der nix mitbekommt, seine Emails nicht sieht und nicht merkt, dass er Arbeiten zu einem Preis gemacht bekommt als hätte er am Arbeiterstrich zwei georgische Tagelöhner mit dem Auto abgeholt….
Und der anscheinend, ohne dass das Gericht sich daran stört, ständig bei Zeugenaussagen dazwischenquatschen darf (ja ja, die emotionale Anspannung) als wäre er bei Barbara Salesch.
auch_ein_regensburger
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@ Check
„In welcher Welt leben Sie?“ In der Realität. Denken Sie im Ernst, dass Lokalpolitik, noch dazu, wenn es um viel Geld geht, irgendwo in diesem Land anders abläuft? Falls ja, sind Sie wohl ziemlich naiv.
@ Burgweintinger
„Wollen Sie es nicht kapieren?“ Vielen Dank erst einmal für Ihren gewohnt sachlichen Kommentar. Ihre Behauptung, dass die Spenden diverser Bauträger in diesem Prozess keine Rolle spielen würden, ist, davon abgesehen, ziemlich abenteuerlich.
R.G.
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@Tröster
Ihr Versuch, die Freundschaftsdienste für den Oberbürgermeister mit im Privatkreis selbst erhaltenen Freundschaftsdiensten der jeweiligen User zu vergleichen, stellt einen nur wenig tauglichen Versuch dar.
Übertragen auf eine Privatperson hieße die korrekte vergleichbare Frage, beeinträchtigen die Freundschaften der User sie in ihrer Rolle als Familienvorstand oder Elternteil, etwa durch die Art der Abhängigkeiten gegenüber den Freunden, aufgrund der von erhaltenen oder versprochenen Zuwendungen?
Wird dadurch das Wohl der anvertrauten und abhängigen Familienmitglieder gemindert, verteuert sich durch die Dankesschuld an die Freunde für die nächsten Angehörigen die Miete?
Muss eine Einzelperson oder ein Kollektiv von außerhalb des geschlossenen Kreises die Kosten bezahlen, die die erhaltene finanzielle Zuwendung verursachte?
So in etwa müsste das in ein privates Umfeld gesetzte Beispiel lauten.
Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU
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Ich gebe Ihnen soweit recht, @aucheinregensburger , dass die sog politische landschaftspflege durch die reichen üblich ist in Gestalt von parteispenden,wechsel von Wirtschaft in politik und staatsapparat und zurück etc. Kurzum: das system ist legal korrupt. Das besondere an Wolbergs ist ,dass er als weißer Ritter aufgetreten ist, aber wohlweislich seinem Wahlvolk verschwiegen hat dass seine rüstung von Tretzel und Co. bezahlt wurde. Die besondere Empörung hier gilt seiner heuchelei.
Inside
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Es ist doch eigentlich ganz einfach:
Der Oberbürgermeister unterliegt in Sachen “Freundschaftsdienste”, Gefälligkeiten, Geschenke etc. den Regelungen des Beamtenrechts, d.h. faktisch der Null-Toleranz-Grenze.
Alle, die den verhandelten Vorgang als völlig normal ansehen, sollten sich mal fragen, ob das auch so gesehen würde, wenn der Begünstigte nicht Wolbergs hieße und Oberbürgermeister wäre, sondern Müller, Meier, Schulze und es sich um einen städtischen Mitarbeiter / Amtsleiter / Referenten handeln würde der mit BTT dienstlich zu tun hat.
Ein Freundschaftsdienst wäre es vermutlich gewesen, wenn Herr W. dem Herrn Wolbergs lediglich Handwerksbetriebe genannt oder gemeinsam ihm an einem Samstag in der Freizeit in do-it-yourself-Manier das Häuschen gestrichen oder einen Parkettboden verlegt hätte.
Aber so, wirft das Ganze Fragen auf die zu recht einer Klärung zugeführt werden.
Burgweintinger
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@auch_ein_regensburger
Ich habe nicht gesagt, dass die Spenden in diesem Prozess keine Rolle spielen, sondern dass es in diesem Artikel nicht mehr um die Spenden geht…, sondern um Leistungen, die Herr Wolbergs erhalten hat, aber nur teilweise bezahlt hat…
Lesen Sie doch bitte richtig…
Hirsch
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@ Wolbergs Unterstützer
“Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein” oder Anmerkungen a la “die anderen machen es doch genauso” klingen im Volksmund vielleicht gefällig, aber wenn wir das generell beherzigen, kann man es doch gleich mit dem Rechtsstaat sein lassen. Ich denke auch nicht, dass sich hier irgendjemand in diesem Forum ernsthaft an Steinigungsfantasien von Herrn Wolbergs ergötzt.
Ich will Ihnen sagen, was mich überhaupt motiviert, an dieser Diskussion teilzunehmen. Was mir einfach unglaublich sauer aufstößt ist, dass ich mit Herrn Wolbergs 2014 jemanden gewählt habe, der mir damals glaubhaft verkauft hat, für eine neue, frische und insbesondere auch sozialdemokratisch geprägte Politik einzustehen. Vielleicht war ich damals naiv, jedenfalls noch nicht ausreichend über die Regensburger Kommunalpolitik informiert, dennoch hatte ich das Gefühl, für einen von der Vergangenheit unbelasteten Aufbruch mitzustimmen.
In den letzten 2-3 Jahren wurde mir jedoch auf dramatische Weise klar, um welch krasse Fehleinschätzung es sich da bei mir damals handelte. Völlig losgelöst von einer eventuellen Strafbarkeit hat sich Herr Wolbergs im Laufe des Prozesses für mich als jemand entpuppt, der genauso wie sein Vorgänger massiv in den (Un)tiefen der Bauwirtschaft verstrickt ist, es dabei für nötig hält, sich 86 mal innerhalb von fünf Jahren mit Herrn Tretzel zu treffen und nur als Beispiel dazu beigetragen hat, dass BTT alleine mit einem Projekt 40 Mio. (sic!) Gewinn gemacht hat. Nein, das ist nicht sozialdemokratische Politik, das ist Umverteilung nach oben par excellence und dafür hat er auch noch Spendengelder der entsprechenden Firmen über hunderttausende von Euro angenommen. Es ist mir völlig schleierhaft, wie Regensburger SPDler den gedanklichen Spagat hinbekommen, gleichzeitig Mitglied dieser Partei zu sein und Wolbergs weiterhin zu unterstützen (siehe Dreikönigstreffen Ortsverein SPD Äußerer Westen am letzten Sonntag).
Im Prozess selber (hab es mir auch persönlich angeschaut) war ich entsetzt von seinen ständigen Wutausbrüchen, seiner mangelnden Kontrolle über sich selbst und den ausgesprochenen Drohungen. Und nein, ich akzeptiere es nicht als Entschuldigung von Wolbergs/Witting, wenn ständig auf seine Erlebnisse in der U-Haft verwiesen wird. Herr Tretzel war auch in U-Haft und seine Verteidiger agieren um Welten sachlicher. Ich sehe bei Wolbergs jemanden, der Menschen mit anderer Meinung ständig ins Wort fällt, sehr eloquent aber maximal unsachlich argumentiert und nie aber auch nie einen Fehler bei sich selbst sieht.
Wie schon von meinen Vorrednern skizziert ist es dieser Kontrast aus der netten, zugänglichen und mit einem sozialen Label umschmückten Wahlkampf/Werbefigur Wolbergs („Wolli“) und seinem tatsächlichen Gebaren, das mich erschüttert und ihn in der Konsequenz für die Zukunft nicht mehr wählbar macht.
Giesinger
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Also Herr Herzig, abseits von ihren Schlagern bleibe ich da doch lieber bei den von @mkv empfohlenen orchestralen Werken.
Für den Montag hatte ich als “Feedback in einem anderen Beitrag” eigentlich https://www.youtube.com/watch?v=ExX_XtmDW6c
Les Syrenès von Reinhold Glier gedacht.
Das “Feedback” kam leider nicht durch.
@all: Wäre es nicht gar passend gewesen?
Giesinger
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Reinhold Glière
Check
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Die ganze Dreistigkeit dieser Angeklagten wird doch dadurch absolut deutlich, dass Fensterscheiben vom Ferienhaus des Herrn Wolbergs über Duschwände bei Bauvorhaben des BTT abgerechnet wurden. Das ist dumm, dreist und alles andere als normal. Komischerweise hat man davon auch noch nie was im Wochenblatt gelesen. Die wissen doch sonst immer alles. Aber dabei fällt ihnen sicher auch nichts mehr ein.
Was gibt es dabei noch zu beschönigen. Wie kann man als SPD solche Leute noch unterstützen.
Keiner will diese Angeklagten steinigen. Aber ein wenig Einsicht der Angeklagten wäre wünschenswert.
Und bitte nicht alle Menschen für dumm verkaufen. Beim Schatzmeister der SPD also einem Mann der eigenen Partei hat es jedenfalls nicht geklappt. Und ich vermute bei Oberstaatsanwalt Pfaller haben sich die Damen und Herren auch mit dem falschen angelegt. Was soll er denn auch tun bei all den Indizien.
Dolittle
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Der Kosmos von Joachim Wolbergs ist rein politisch: Er verteidigt sich politisch, seine Rhetorik ist politisch, seine Vorwürfe sind es und sein Verhältnis zum Geld ist politisch – wie auch zu seinem Amtseid. In dieser Politik geht es nicht um Inhalte, sondern allein um die Macht.
Wolbergs war seinem Verständnis nach nie kommunaler Wahlbeamter. Er war immer Politiker. Er bleibt OB und damit hauptberuflich Politiker. Seit 25 Jahren ist alles, was er sagt und tut: politisch. Auch sein Verhältnis zur Wahrheit ist politisch. Deshalb wird er immer davon überzeugt sein, die Wahrheit zu sagen.
Recht, Anstand und Moral kommen in seinem Kosmos als relevante Größe nicht vor. Politik färbt und bestimmt sein Handeln. Das war bei Helmut Kohl nicht anders.
Noch ein Regensburger
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Bayerischer Männer Dreigesang
Ein zaghafter, vorsichtiger, vorläufiger und möglicherweise auch irrtumsbehafteter Versuch einer Einschätzung, ob in Anbetracht dessen was in der Hauptverhandlung über den “Ermittlungskomplex auffälliger Spenden” an Erkenntnissen zutage getreten ist, sich die Waage von Justitia mehr nach Richtung Schuld oder oder mehr nach Richtung unschuld Unschuld neigt, soll anhand folgenden Liedes des Bayerischen Männer Dreigesangs vorgenommen werden:
https://www.youtube.com/watch?v=8gMR9M3QGqg
Dabei wird natürlich auf das aller Nachdrücklichste die Unverbrüchlichkeit der Geltung der Unschuldsvermutung betont, bis ein etwaiger Schuldspruch Rechtskraft erlangt.
auch_ein_regensburger
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@ Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU
„Das besondere an Wolbergs ist ,dass er als weißer Ritter aufgetreten ist. Die besondere Empörung hier gilt seiner heuchelei.“ – ist er das? Wäre mir nicht aufgefallen. Andersherum gefragt: Kennen Sie einen einzigen Politiker, der im Wahlkampf ausbreitet, vom wem er finanziert wird?
@ Burgweintinger
„Lesen Sie doch bitte richtig…“ – Ihre nette Aufforderung geht leider ins Leere. Vielleicht lesen Sie selbst erst einmal die Kommentare, deren Verfasser Sie dann anpampen.
meyer karl
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Kommentar gelöscht. Bitte sachlich bleiben.
Hansemann52
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Es zeichnet sich immer mehr -je länger der Prozess dauert- ein sehr, sehr unseriöses und weifelhaftes Bild unseres OB Wolbergs wieder. Schon allein die moralischen Verfehlungen sollten reichen, dass Wolbergs sich aus der Politik zurückziehen sollte. Die SPD, Ihrerseits muss sich bereits heute schon genau überlegen und fragen, ob sie überhaupt mit Wolbergs noch einmal in den Wahlkampf ziehen möchte. Ein Neuanfang der SPD in Regensburg mit neuen Köpfen würde Ihr Gut tun, um den bundesweiten Trend der SPD entgegenzuwirken. Eine Verurteilung Wolbergs wird in meinen Augen, immer wahrscheinlicher.
Mr. T.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die SPD mit Wolbergs als Spitzenkandidat antreten würde – nicht einmal bei einem Freispruch durch erwiesene Unschuld. Dazu ist die SPD zu sehr gespalten in diejenigen, die ihm immer noch die Stange halten, und die, die sich längst von ihm abgewendet haben.
Der Zug ist längst abgefahren. Wenn, dann tritt er als unabhängiger Kandidat oder mit einer Wählergemeinschaft an, vielleicht sogar mit den Bürgern für Regensburg ;-)
Ich fände es sogar ganz interessant, diesen Wahlkampf zu beobachten.
Lothgaßler
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Ein Freundschaftsienst ist es dann, wenn ich einem “Freund” sage was ich möchte, dieser dann völlige Handlungsfreiheit erhält um mein Anliegen zu regeln und mir dann nur einen Bruchteil der Kosten in Rechnung stellt, weil er mich finanziell schonen will. Den Löwenanteil der Kosten jubelt mein Freund deshalb seinem Chef unter und der lässt das zu.
=> Reales Containerleben eines OB. Holt mich hier raus, ich bin ein Politstar!
@mkv:
Nein, das ist kein Freundschaftsdienst, denn die Rechnungen bezahlte zum Großteil ein Dritter. Das war dann entweder Untreue gegen den Dritten oder Vorteilsgewährung/ Vorteilsannahme mit stillschweigender Zustimmung durch den Dritten. Sollte hier – wie bei Freundschaftsdiensten üblich (wie du mir, so ich dir) – von vorneherein ein Gegen-Freundschaftsdienst erwartet worden sein, dann wars Bestechung/Bestechlichkeit (z.B.: du renovierst mir billig, ich sorge bei dir für üppige Provisionszahlungen wg. erfolgreicher Geschäfte deines Chefs).
Ein Freundschaftsdienst von privat zu privat wars scheinbar nicht, denn gerade die geschäftlichen Ressourcen des Freundes wurden genutzt. Gerade das war ja für Privatmensch Wolbergs interessant. Und welche Gegenleistung hätte Privatmensch Wolbergs zu bieten?
Ein Freundschaftsienst zwischen privat und geschäftlich ist nur möglich, wenn auf der geschäftlichen Seite BTT der Chef mitmacht. Dergleichen Freundschaftsdienste dann aber intern auf andere Baustellen abzurechnen (wie hier scheinbar bei Tretzel geschehen) bedeutet hoffentlich nicht, dass andere überhöhte Rechnungen erhalten haben. Das wäre ja Betrug an bisher unbekannten Dritten.
Ein Freundschaftsdienst auf geschäftlicher Ebene (von OB an BTT) sollte es nicht gewesen sein, da wären wir unmittelbar an der Grenze zur Bestechung/Bestechlichkeit und es wäre belegt, dass OB Wolbergs bei Freunden keine objektiven Kriterien bei der Vergabe heranzieht.
Vertragsfreiheit: Hoch lebe die Vertragsfreiheit. Jedoch ist ein Vertrag ein Vertrag und kein Freundschaftsdienst. Wolbergs und sein Freund regen von “Freundschaftsdienst”, lasst uns sie beim Wort nehmen. Der Freund hat selber die Hauptarbeiten nicht geleistet, sondern Dritte beauftragt. Interessant wäre nun, ob Wolbergs oder sein “Freund” die Handwerker beauftragt hat. Hatte nun aber Wolbergs das letzte Wort über Material und Leistung, dann muss er über die Kosten im Bilde gewesen sein. Hätte Wolbergs die Entscheidungsfreiheit bei einem Freundschaftsienst abgegeben, dann wäre ihm egal gewesen wie es aussieht und was es kostet. Das war nicht der Fall. Kein Freund und kein Handwerker will draufzahlen, das ist nicht Sinn von Freundschaftsdiensten bzw. Erwerbstätigkeit. Der Freund würde sagen: Du pass auf, dass kostet jetzt mehr, oder wir machen das so… Der Handwerker würde sagen: Versteckte Mängel führen zu Mehraufwand. Gemäß AGB und Klauseln ist unser Kostenvoranschlag nichtig…zahl oder lass es…
Anton Riemhofer
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Unterstellt Herr Wolbergs hat in nach seiner Meinung gutem Glauben gehandelt. Er hat tatsächlich angenommen, dass Spenden in dieser Größenordnung ohne zu erwartende Gegenleistung erbracht werden. Ja dann ist er m. E. für das Amt eines OB zu naiv und er sollte nicht schon jetzt seine Wiederkanditatur für die nächste OB-Wahl anmelden. Diese Einsicht würde unabhängig vom Ausgang des laufenden Verfahrens sicher auch für seine Parteifreunde hilfreich sein.
Altbayer...
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@ Juristen im Forum
Vielleicht kann jemand mir freundlicherweise helfen.
Seit Montag ist der Beweis erbracht, dass Franz W. zulasten BTT mit gefälschten Rechnungen begünstigt hat im ZUsammenhang mit Wolbergs Ferienhaus ind einer Wohnung. Hat W. damit treuewidrig gegenüber der BTT gehandelt? Für den Fall, dass Tretzel diese Untreue/Diebstahl nicht zur Anzeige bringt, würde er damit nicht zumindest nachträglich sein Einverständnis/Verantwort geben/übernehmen?
Hätte gerne gewusst, ob ich hier in die falsche Richtungdenke.
Siegfried
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‚Ein Neuanfang der SPD in Regensburg mit neuen Köpfen würde Ihr Gut tun,
Wie soll das gelingen? Mitgliederdurchschnittsalter um 60 und keine neuen Mitglieder in Sicht.
Jürgen
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Solche „Freundschaftsdienste“ darf es nicht geben, auch wenn es mancher Orts angeblich „gängige Praxis“ ist. Die „normalen“ Beamten werden jährlich darauf hingewiesen keine Vorteile aus ihrer Tätigkeit zu ziehen. Das nennt man dann Präventivmaßnahmen gegen Korruption. Ich denke auch ein OB wurde darauf regelmäßig hingewiesen.
Trotzdem hat unser OB, ich möchte ihn jetzt hier nicht verteidigen, wesentliche Fehler bei der Auswahl des Nutznießers gemacht:
1. Das BTT beschäftigt nicht 650.000 Menschen in unserem Land.
2. Das BTT erpresst die Stadt nicht damit, künftig im Ausland zu produzieren.
3. Das BTT macht keinen jährlichen Gewinn von 174,6 Milliarden Euro.
4. Das BTT hat nicht 2,8 Mio. Menschen (nur Deutschland) betrogen.
5. Das BTT wäre wegen Betrugs verurteilt worden, der VW Konzern nicht und bekommt dazu noch staatliche Vergünstigungen und muss die finanziellen Schäden nicht begleichen!
Tja, Herr Wolbergs, 500.000 € plus ein paar Renovierungsrechnungen sind ein riesen Skandal, 2,8 Mio. betrogene Verbraucher eine Kleinigkeit.
Zum Glück ist das nicht gängige Praxis in unserem Land!
Hirsch
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@ Jürgen
Zu 3.: 174,6€ Milliarden Umsatz (!) bei VW, soviel Gewinn schafft nichmal Apple in einem Jahr. Und wenn man bedenkt, wieviele Leute BTT beschäftigt, dann wäre wohl jeder Hedgefond in London neidisch auf die hier erzielten Erträge.
Ihrem Vergleich kann ich auch so nicht ganz zustimmen. Bundesweit interessiert die Causa Wolbergs niemanden mehr (zu Recht, es ist eine Lokalposse), von VW lese ich immer noch des Öfteren in überregionalen Medien.
Dolittle
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Ein Auszug aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Juli 2009 zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Beamte ([Ober-]Bürgermeister sind als kommunale Wahlbeamte Beamte auf Zeit).
“Freundschaftsdienste”, wie hier geschildert, sind demnach unzulässig:
“‘Belohnungen’ oder ‘Geschenke’ im Sinn des § 42 BeamtStG sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, auf die Beamtinnen und Beamte keinen gesetzlich begründeten Anspruch haben und die sie materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen (Vorteil).
Unentgeltlich ist eine Zuwendung auch dann, wenn zwar eine Gegenleistung erfolgt, diese aber in keinem angemessenen Verhältnis zur gewährten Leistung steht. (…)
In Bezug auf das Amt“ im Sinn des § 42 BeamtStG ist ein Vorteil immer dann gewährt, wenn die zuwendende Person sich davon leiten lässt, dass Beamtinnen oder Beamte ein bestimmtes Amt bekleiden oder bekleidet haben. Ein Bezug zu einer bestimmten Amtshandlung ist nicht erforderlich. (…)
Vorteile, die ausschließlich mit Rücksicht auf Beziehungen innerhalb der privaten Sphäre der Beamtinnen oder Beamten gewährt werden, sind nicht „in Bezug auf das Amt“ gewährt. Derartige Beziehungen dürfen aber nicht mit Erwartungen in Bezug auf die dienstliche Tätigkeit der Beamtinnen oder Beamten verknüpft sein. Erkennen Beamtinnen oder Beamte, dass an den persönlichen Verkehr derartige Erwartungen geknüpft werden, dürfen sie weitere Vorteile nicht mehr annehmen.”
https://www.km.bayern.de/download/1445_verbot_der_annahme_von_belohnungen_oder_geschenken.pdf
Check
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Antwort an Altbayer:
Der Zeuge hat doch eindeutig gesagt, dass ohne Tretzl in der Firma nichts gelaufen ist. Es glaubt doch niemand, dass der Bauingenieur ohne Wissen von Tretzl die Rechnungen fälschen hat lassen.
Angeklagte dürfen vor Gericht lügen nur Zeugen müssen die Wahrheit sagen. Der Zeuge hat eindeutig gesagt, dass das Fälschen von Rechnungen nur im Fall Wolbergs geschehen ist. Und dass er davon ausgeht, dass dies mit Wissen von Herrn Tretzl geschehen ist.
Nur weil z. B. der Angeklagte Bankräuber lügt und die Tat leugnet wird er noch lange nicht freigesprochen. Das die Angeklagten hier auch lügen können liegt doch auf der Hand und ist plausibel.
Interessant wird noch ob der Geschäftsführer irgendwann die Reißleine zieht und den Chef als eigentlich Verantwortlichen nennt.
Der Verteidiger hat jedenfalls schon einmal solche Andeutungen gemacht. Ansonsten besteht für den Geschäftsführer zumindest die Gefahr einer Freiheitsstrafe und die nimmt keiner gern für den anderen auf sich.
Das gleiche gilt übrigens für Herrn Hartl von dem man ausser in den Telefonaten nicht viel hört. Auch er würde seine Position wesentlich verbessern wenn er einmal anfinge die Dinge so darzustellen wie sie vermutlich laut Beweislage auch waren.
gustl
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Am meisten könnte beunruhigen, dass in Regensburg die Grünen, Freien Wähler, FDP und SPD einfach weitermachen wie bisher. Es wird kein Schlussstrich gezogen und mit Besserem neu begonnen.
mkv
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Was ist ein Geschenk? Wann liegt ein “Bezug auf das Amt“ vor?
Dolitte verweist zurecht in seiner Wiedergabe der fraglichen Relegung auf:
“Vorteile, die ausschließlich mit Rücksicht auf Beziehungen innerhalb der privaten Sphäre der Beamtinnen oder Beamten gewährt werden, sind nicht „in Bezug auf das Amt“ gewährt.”
Schon begrifflich liegt hier kein “Geschenk” vor.
In der Antikorruptions-RL (hier Niedersachsen) wird u.a. als Beispiel einer unzulässigen Vorteilsannahme genannt:
“Besondere Vergünstigungen bei Geschäftsprozessen”
Ich vermute, dass an dieser Stelle das Gericht seine Prüfung ansetzen wird. Gab es sachliche Gründe im Rahmen der Vertragsfreiheit Abstriche von der Rechnungslegung (=Vergünstigung: Besondere?) zu machen? Amtsbezug?
mkv
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Soweit @ “auch_ein_regensburger” am 8. Januar 2019 um 09:28 | #
von der “fröhlichen Vorverurteilung” schrieb und die wohl von dem einen oder anderen ausgelebten Ressentiments andeutete (J. Wolbergs müsse für mancherlei den Kopf hinhalten)
verlinke ich auf einen ganz außergewöhnlichen (langen) Artikel einer Soziologie-Professorin, der uns allen auch für diverse andere Artikel bei r-d (z.B. mit Bezug zu rechten oder linken Bewegungen) mehr Hintergrundwissen verschaffen dürfte.
Ressentiments, Über die politische Wirkmächtigkeit negativer Gefühle
von Cornelia Koppetsch
https://www.soziopolis.de/beobachten/gesellschaft/artikel/ressentiments/
Die Abhandlung leistet darüber hinaus einen erhellenden Beitrag zur Teilung des Nebels, der seit geraumer Zeit über unserer Gesellschaft/Gemeinschaft liegt.
x
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Jetzt kommt es also allmählich heraus: es wurden auf Kosten der Firma Leistungen herumgeschoben, das war wohl bei den Parteispenden das gleiche Muster
x
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Der GF F.W. wurde entlassen, dann IZ und Stadtbau R – das besagt doch alles
x
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Nachtsatz: der GF der Firma wurde also laut Presse entlassen, dann IZ und Stadtbau R ebenso – das gibt zum Nachdenken vor den anderweitigen gerichtshängigen Vorwürfen
Check
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Wenn mit einer Behörde in Deutschland nicht zu spaßen ist, dann ist das das Finanzamt. Wenn ich die Sache richtig verstehe wurden auf Kosten der Firma BBT Fenster und andere Leitungen am Haus von Herrn Wolbergs in fünfstelliger Höhe erbracht, welche den Gewinn der Firma BTT folglich um einen fünfstelligen Betrag reduziert haben.
Das hat natürlich auch die Steuerlast der Firma BTT erniedrigt. Bei einem Steuersatz von 50 % ist das eine ganz schön happige Summe.
Am Ende hat der Steuerzahler also wir alle die neuen Fenster und das renovierte Ferienhaus von Herrn Wolbergs mit bezahlt.
Aber Herr Wolbergs hatte nie einen persönlichen Vorteil und wollte immer nur das beste für Regensburg. Das ist doch klar.
Mathilde Vietze
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Alle Politiker machen mehr oder minder große Fehler und sind kritikwürdig. Ich habe
aber bisher noch bei niemanden einen solch’ geifernden Hass erlebt, als wie bei
Wolbergs. Kann mir das mal jemand erklären? Steckt da vielleicht Neid dahinter?
Check
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Frau Vietze das hat doch bei Wolbergs nichts mit Neid zu tun. Wolbergs tut mir aufrichtig Leid weil anscheinend kommt er aus seinem eigenen Sumpf nicht mehr raus
Er wird auch sicherlich nicht gesteinigt. Aber er sollte einsehen, dass es so nicht geht und eine angemessenen Strafe akzeptieren.
So große Fehler wie Herr Wolbergs im Bezug auf seine Verflechtungen mit der Bauwirtschaft machen Gott sei Dank nicht viele Politiker.
Auch a Regensburger
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@Frau Vietze,
das sind doch keine kleinen Fehler.
Parteispenden:
Die sind unverhältnissmässig hoch.
Und wenn ich es recht in Errinerung habe, wird jeder Euro nochmal vom Staat mit über 40ct bezuschusst.
Das sind unsere steuergelder.
Parteispenden:
Die wurden von den Spenern steuerlich abgesetzt. D.h. bei einem zu erwatenden Spitzensteuersatznochmal 40%.
Damit haben wir Steuerzahler fast die gleuche Summe für den Wahlkampf gezahlt.
Schlechtes Energiekonzept:
Als einer der Hauptgründe wurde das Energiekonzept von BTT genannt. Jetzt haben wir Regensburger hier die schlechtere Lösung
Vorteile Wolbergs:
Er darf als Beamter garnix annehmen. Hat aber wohl x-tausende Euro an Vergünstigungen bekommen.
Usw….
Und wenn dann hofentlich auch bei schaidinger, rieger und co enau drauf geschaut wird, wurd auch die Empörung gerechterweise genauso hoch sein.
Burgweintinger
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Liebe Frau Vietze,
es geht hier nicht um Fehler…
Vor Jahren hatte ich einen Kollegen im Einkauf. Er hat seine Position bei den Lieferanten so interpretiert, dass, als er selbst Haus gebaut hat, die Lieferanten immer a bisserl zvui Material lieferten, was er dann bei sich zu Hause verwendete…, als der Chef dies bemerkte, wurde er fristlos gekündigt. Der Kollege verließ kleinlaut die Firma und war froh, dass er nicht angezeigt wurde…, ihm war klar, dass er Mist gebaut hat…,
Diese Einsicht würde ich auch Herrn Wolbergs wünschen, er ist Täter, nicht Opfer…
Noch ein Regensburger
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Die Bibel mit Johannes 8,8 ……….. Soziologen-Prosa ……… die Anhänger der “Church of Wollbergs and the presumption of innocence” lassen wirklich nichts unbemüht, um Ungläubige von der Unbeflecktheit der von ihnen verehrten kommunalpolitischen Heilsgestalt zu überzeugen.
Aber es ist kein “geifernder Hass” den der Noch-Oberbürgermeister erfährt, wenn er jetzt völlig zu recht durch Stimmen in der Internet-Öffentlichkeit in gebotener Weise politisch und moralisch, nicht aber juritsisch (!) verurteilt wird.
Bei bestimmten Wohnanlagen, die ein bestimmte Bauträger in Regensburg errichtet haben, sind bestimmte kommunalpolitische Umstände zum Tragen gekommen.
Der Credos von Wolfbergs OB-Wahlkampf lautete, jedenfalls so wie ich es erinnere:
“Endlich ein Ende mit den System Schaidinger …… Kompletter Neuanfang …….. Alles wird jetzt ganz anders und sozial und viel bessert”
Die politische und moralische Verurteilung, die Wollbergs jetzt völlig zu recht erfährt, ist nichts anderes als das Echo seiner kommunalpolitischen Heilsversprechen, die jetzt aus diesen bestimmten Wohnanlagen entzerrt um die Unwahrheiten widerhallen.
Der Volksmund sagt “Sowie Du in den Wald hineinrufst, so hallt es ihm wieder”.
In Regensburg könnte man jetzt sagen: “Egal was Wolbergs vorher an Versprechungen haben mag, aus dem Nibelungen-Areal halt es nun wieder, was er in Wahrheit ist, nämlich die Fortsetzung der Schaidingereien unter anderem Parteibuch”
Giesinger
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Nur eine Frage zur gesicherten Abklärung:
War der heute als Zeuge geladene Hausmeister nur im Kulturspeicher(GmbH) Hausmeister, oder auch im Kulturzentrum Alte Mälzerei e.V?
Wo liegt die besagte Pächterwohnung, im ehemaligen Kulturspeicher oder oben in der Mälze, Galgenbergstraße?
Giesinger
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Die bis heute getätigten Aussagen, der mit der Renovierung des Wochenendhauses beauftragten Handwerker, sind für mich der erste große “Knackpunkt” im Wolbergs-Prozeß.
Am Montag werden nochmal zwei Handwerker gehört.
Aber schon bisher offenbaren deren Aussagen eine Wolbergs-spezifische Art der Rechnungsbegleichung, die nach Ende der anstehenden Verfahren im Volksmund vielleicht sogar einen eigenen (neuen) Namen erhalten könnte.
(Vorschläge hätte ich jetzt schon…)
Viel zu sagen haben die Verteidiger dazu ja nicht …
stattdessen nölen sie immer noch mit Verfahrensfehlern und falsch verschrifteten Protokollen herum.
Giesinger
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Mittels einer Suchmaschine bin ich über einen alten Artikel von regensburg-digital aus 2013 gestolpert. Ich kannte regensburg-digital damals noch nicht.
Aber gerade jetzt, während der momentanen Diskussion, finde ich so eine kleine Rückschau (inklusive Fotos) schon auch mal ganz nett bzw. betrachtenswert.
Sogar die Kommentatoren Dolittle und Mr. T. waren damals schon am kommentierten.
(Hoffentlich stellt dies jetzt keine gravierende Themaverfehlung mitsamt Eliminierung dar.)
https://www.regensburg-digital.de/gimmicks-und-gaukler/20102013/
Giesinger
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Den “Tom” habe ich noch vergessen.
Kagermeier
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Unglaublich wie hier die Verteidigung versucht, Stimmung in der Öffentlichkeit zu machen. Von den verbalen Ausfällen des Angeklagten ganz zu schweigen. Wer sich Renovierungsarbeiten von anderen bezahlten lässt, hat seinen moralischen Anspruch verloren. Von den Parteispenden ganz zu schweigen. Herzlichen Dank an die Staatsanwaltschaft, die sich getraut hat, diesen Sumpf auszuheben.
Alfred Meier
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Der “geifernde Hass” gegen Joachim Wolbergs , den Mathilde Vietze beklagt, kommt ausschließlich von den Anonymen, die hier leider in der großen Überzahl sind . Ich frage mich schon lange, was diese Leute umtreibt. Warum traun sie sich nicht aus den Büschen? Vor wem fürchten Sie sich? Welche Nachteile erwarten sie, wenn sie sich offen bekennen?
Und was den vermuteten Neid anbelangt, hier ist alles denkbar: Da sind auf der einen Seite Staatsanwälte mit jahrelangem Jurastudium und überdurchschnittlichem Noten in der Großen Staatsprüfung, die wie Bürgermeister einer Landgemeinde besoldet werden. Auf der anderen Seite der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, ohne Studium, ohne Staatsexamen, besoldet wie ein Ministerialdirigent oder ein Brigadegeneral.
Bertl(Original)
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@Alfred Meier
Das kommt davon, wenn Macht und Verantwortung auseinander klaffen.
Innenausbau inklusive und günstige Nebenkosten dank BTT » Regensburg Digital
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[…] organisierte sowohl die Renovierungsarbeiten in Wolbergs‘ Ferienhaus in Mitterhaselbach und teilweise in der Pächterwohnung der Alten Mälzerei als auch die Bautätigkeiten der BTT-Neubauwohnungen für Hartl (2009), Wolbergs‘ Mutter (2012) […]