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Tag 8 im zweiten Wolbergs-Prozess

Hallen-Genehmigung: „Der Konflikt war nur das Wie.“

Jeder wollte Gewerbeansiedlung auf dem Schmack-Gebiet der früheren Schlämmteiche – das sagt sogar Planungsreferentin Christine Schimpfermann, die eine entsprechende Baugenehmigung aber nicht unterzeichnen wollte. Wolbergs steht wegen seiner Unterschrift vor Gericht und Schimpfermann sagt: „Ich habe davon klar abgeraten.“ In dieser Form sei das rechtlich nicht möglich gewesen.

„Der Oberbürgermeister hat abgewogen und mein Interesse besonders gewürdigt. Und da danke ich ihm dafür.“ Dieter Daminger ist gefasst und kann sich blendend an alles erinnern. Ganz anders als noch im ersten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs plagt den scheidenden Wirtschafts-, Finanz- und Wirtschaftsreferenten der Stadt Regensburg bei seiner Zeugenaussage am Mittwoch keine besondere Nervosität.

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“Gott sei Dank ist der Stadtrat noch wirtschaftsfreundlich.”

Auf die Nachfragen des Vorsitzenden Richters Georg Kimmerl schildert er wie die Diskussion um die Genehmigung einer zweiten Industrie- und Logistikhalle auf den Schlämmteichen der früheren Zuckerfabrik (LAGO A3) abgelaufen ist. Dabei bestätigt Daminger das, was die bisherige Beweisaufnahme bereits erbracht hat: Aus der Politik gab es breite Zustimmung für das Vorhaben der beiden Brüder Ferdinand und Martin Schmack. Von den für die Genehmigung zuständigen Teilen der Stadtverwaltung dagegen breite Ablehnung – jedenfalls was die Art der Genehmigung nach § 35 Baugesetzbuch (Einzelgenehmigung im Außenbereich) anbelangt.

Damingers Referat war hier die einzige Ausnahme. Er sei qua Amt zuständig für Kontakte mit Investoren und die Schaffung von Arbeitsplätzen. 200 an der Zahl seien schließlich durch besagte Halle entstanden. Und insbesondere die Tatsache, dass es sich dabei um BMW-Zulieferer handle, sei für ihn von Bedeutung gewesen, so der Wirtschaftsreferent, der zum Ende des Jahres in Pension geht. „Wir wollten das Areal gewerblich entwickeln.“ Ihm sei es dabei auch wichtig gewesen, dass es schnell geht. Und das sei über einen Bebauungsplan, den das Planungsreferat für zwingend erforderlich hielt, nicht möglich gewesen. Also habe am Ende, als die zuständigen Stellen diese verweigerten, Joachim Wolbergs im September 2016 die Einzelgenehmigung für die Halle unterzeichnet – mit Billigung der Umweltverbände und zumindest dem informellen Segen der Mehrheit im Stadtrat – bis hin zur CSU. Dessen Wirtschaftsfreundlichkeit sei „Gott sei Dank noch gegeben“, so Daminger.

Ermittlungen spielten bei Ablehnung keine Rolle

Trotz hartnäckiger Nachfragen von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting kann Daminger nicht bestätigen, dass die Verweigerung einer Unterschrift durch Bauordnungsamtsleiter Armin Frohschammer oder Planungsreferentin Christine Schimpfermann etwas mit dem damals schon laufenden Ermittlungsverfahren wegen Korruptionsverdachts zu tun gehabt habe. „Die Auffassung, dass eine Genehmigung nach § 35 nicht möglich ist, war schon vorher da“, sagt auch Schimpfermann auf entsprechende Nachfragen bei ihrer Vernehmung.

Gegen die gewerbliche Entwicklung auf dem Areal habe zwar auch das Planungsreferat nichts gehabt, so die Planungsreferentin. Sie habe das sogar begrüßt. Aber eben nicht auf diesem Weg. „Die Konfliktlage war immer nur das Wie.“ Bereits bei der Genehmigung einer ersten Halle im Jahr 2012 unter Ägide des CSU-Oberbürgermeisters Hans Schaidinger habe sie „Bauchschmerzen gehabt“. Diese hätten sich durch eine spätere Stellungnahme des Umweltamtes zur Lärmproblematik, die es anschließend gegeben habe, auch bestätigt. Und spätestens dann sei klar gewesen: Weitere Hallen nur mit Bebauungsplan. Sie habe von einer solchen Genehmigung denn auch des öfteren „klar abgeraten“.

Wolbergs attackiert Schaidinger

Für die Tatsache, dass die Verwaltung, namentlich ihr Referat, es seit 2012 bis heute nicht geschafft hat, diesen Bebauungsplan fertigzustellen, macht Schimpfermann neben Personalmangel in ihrem Ressort auch die Schmacks verantwortlich. Nach wie vor hätten diese nicht alle erforderlichen Gutachten und Unterlagen geliefert.

Die Frage, ob die Schmacks auf Weisung von Schaidinger, der zu einem der beiden Brüder (Martin), eine innige Feindschaft pflegte, bewusst benachteiligt worden sei, verneinen sowohl Daminger wie auch Schimpfermann. Es habe eben eine Menge Schmack-Projekte gegeben und den Schlämmteichen hätten die Schmacks selbst nicht die oberste Priorität eingeräumt.

Joachim Wolbergs sieht sich durch Schimpfermanns Aussagen in der Richtigkeit seiner Entscheidung bestätigt. Er habe die Verwaltung eben „nicht im Regen stehen lassen“, sondern die Genehmigung unterschrieben. Im Gegensatz zu Hans Schaidinger habe er dies unter Beteiligung von Stadtrat und Umweltverbänden getan. Sei Vorgänger habe dagegen eine „einsame Entscheidung qua Weisung“ vollzogen.

Streit um Prozessplanung

Einen kurzen Schlagabtausch zwischen Richter Kimmerl und Verteidiger Peter Witting gibt es gegen Ende des Prozesstags. Angesichts der ausgedehnten Mittagspause mahnt der Strafverteidiger erneut eine Straffung des Terminplans an. Das Ziel: Das Urteil soll noch vor der Kommunalwahl am 15. März 2020 fallen. „Ich lasse mich auf diese Diskussion nicht ein“, sagt Kimmerl zunächst, schon im Gehen. Als Witting immer lauter wird, dreht er sich doch noch einmal um. „Sie wissen genau, dass ich den Prozess zunächst anders geplant hatte“, so der Vorsitzende Richter. Dieser hätte – inklusive Ersatzterminen eigentlich schon Anfang März enden sollen. Doch ein Einstellungs- und anschließender Befangenheitsantrag Wittings verzögerten die Beweisaufnahme. Das erwähnt Kimmerl zwar nicht, sagt aber, dass für ein Opening Statement der Verteidigung gemäß der einschlägigen Kommentarliteratur 20 Minuten vorgesehen seien. Witting hatte sich dafür eine gute Stunde Zeit genommen. Wieder platzt dem Münchner Strafverteidiger daraufhin der Kragen. Es gehe nicht an, dass ihm jetzt die Verantwortung zugeschoben werde.

Er habe bereits angeregt, dass man nicht alle Zeugen zu diesem Komplex hören müsse, gibt Kimmerl zurück. Da schaltet sich Wolbergs ein. „Wir können ja nicht in Ihren Kopf schauen.“ Und weil man eben nicht wisse, wie die Kammer die strafrechtliche Relevanz der Unterschrift unter die Genehmigung einschätze, müsse man einfach so viele Zeugen wie möglich hören. Und wieder geht es um die Frage, die alle Prozesstage durchzieht: Ob Spenden vor Wolbergs’ Amtsantritt überhaupt ein strafbarer Vorteil sein können. Rund 80.000 kamen von den Schmacks.

Schmack-Verteidiger Michael Haizmann wirft schließlich scherzhaft ein, dass man doch den leitenden Ermittler der Kripo nicht vernehmen müsse. Spätestens jetzt ist die ernsthafte Diskussion über das Thema vorbei. Die Kammer verlässt den Saal. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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Kommentare (23)

  • Dieter

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    Ohne jetzt irgendwelche Verschwörungstheorien in die Welt setzen zu wollen:

    Mich persönlich würde ja auch interessieren, wie genau man Damminger und Schimpfermann im Zuge der Ermittlungen durchleuchtet hat.
    Bei manchen Äußerungen und Entscheidungen bzgl. Grundstücksverkäufen, die von der Verwaltung mitgetragen wurden, muss man sich schon sehr wundern.

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  • Lothgaßler

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    “Billigung der Umweltverbände”: Das interessiert mich als Mitglied dieser Umweltverbände schon, was diese “gebilligt” haben sollen. Es wird Zeit für ein Statement von dieser Seite, oder lassen die sich als Feigenblatt missbrauchen, ausgerechnet in diesem Fall?

    Daminger: Wirtschaftsfreundlich oder doch schon begünstigend? Hat der Referent tatsächlich auf eine rechtswidrige Unterschrift gedrängt? Toller Referent!
    Zur Angebot und Nachfrage von Logistikflächen: egal ob BMW-Zulieferer oder nicht, es darf an echtem Mangel gezweifelt werden. Vielleicht hatte Schmack nichts vorrätig, das mag sein, aber die Schmacks sind nicht allein unterwegs.
    Ich stelle mir ernsthaft die Frage, weshalb die Halle nicht auf BMW-Werksgelände errichtet werden konnte, da wäre noch Platz. Aber BMW verlagert die Kosten doch lieber auf die Allgemeinheit (rollendes Lager) und das Risiko auf Externe. Wir als Gesellschaft sollten das so nicht kritiklos unterstützen.

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  • XYZ

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    Allmählich stellt sich heraus:
    Die Stadtplanung bestimmten Politiker, dös wern wir scho no besser wissn. Das hat der Gesetzgeber des BauGB gerade nicht so gewollt, im interesse aller Bürger.
    Eine Bauplanung ist dazu da widerstreitende Interessen im Vorfeld vorausschauend auszugleichen (hier Verkehrslärm, Natur- und Umweltschutz und auch Wohnanlagen).
    Eine durch die Aufgabe und den Abriss der Südzuckerfabrik ermöglichte Gesamtplanung des Gebiets wurde durch die Einzelgenehmigungen weitgehend verhindert. Im wirtschaftlichen Interesse eines Bauträgers. Lager- oder Logistikhallen sind nicht streng ortsgebunden, brauchen nur möglichst AB-Anbindung. Dann wären die gerade 200 Arbeitsplätze halt woanders entstanden. Aber BMW winkte wohl auch.
    Das sollte auch OB’s klar sein, seien es Alt- oder Neu-OB. So gangt’s net.

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  • Mr. T.

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    Ich hab da heute ein paar interessante Aussagen zum Thema Korruption gelesen. Sie stammen von Mark Pieth, einem bekannten Antikorruptionsexperten und Strafrechtsprofessor aus der Schweiz.

    Zur Frage bei einer ausgebliebenen Gegenleistung: “Die Bestechungsnormen sind so geschaffen, dass das Versprechen reicht. Das ist bereits strafbar.” Hier interessant bei fehlender Nachweisbarkeit einer Gegenleistung oder der Verteidigunsgstrategie, dass es auch negative Bescheide für die mutmasslichen Vorteilsgegeber gegeben hat.

    Zur Frage von Suspendierungen oder Rücktritten: “Wenn das ein staatlicher oder teilstaatlicher Betrieb ist, müssten die Personen zurücktreten. Ich arbeite für den Internationalen Leichtathletikverband. Wenn jemand einen schlechten Ruf hat, dann muss er ausscheiden, egal ob die Vorwürfe berechtigt sind, zumindest provisorisch. Das ist doch selbstverständlich. Verdächtige Leute dürfen einen Staatsbetrieb nicht vertreten. Mit einem Drittelanteil wie bei den Casinos hat man eine Sperrminorität, da muss der Staat erst recht dafür sorgen, dass Ordnung herrscht. Die Personen sind als Organe des Unternehmens nicht brauchbar, bis Schuld oder Unschuld geklärt sind. Das ist kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung.”
    “Das ist ein Maß an Verbandelung, das normale Kungelei übersteigt. Sie finden derartige Dinge in Afrika. Aber in Europa sollten Personen, die unter Verdacht stehen, nicht die Geschicke eines Unternehmens leiten, bis der Verdacht geklärt ist. ”

    Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000111841504/korruptionsjaeger-zu-casinos-sie-finden-derartige-dinge-in-afrika

    Natürlich gehts hier um eine komplett andere Causa, die anderem Recht unterliegt. Aber die grundsätzliche Bewertung ist interessant.

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  • XYZ

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    Noch ein anderer Aspekt: Bei Bauleitplänen ist eine umfassende Bürgerbeteiligung vorgeschrieben, 3 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit. Damit sollen die ansässigen und ortskundigen Bürger eingebunden werden um ihre Interessen rechtzeitig wahrzunehmen und auch sachdienliche Anregungen zu geben. Durch die Einzel-Genehmigungen wurde auch dieses demokratische Recht verletzt und einfach umgangen, obwohl sich die Parteien/Politiker/OB’s doch gerne dafür rühmen dass sie allein im Interesse des Volkes handeln.

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  • Taxifahrer

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    Das ist Wolbergs und sein Verteidiger, wie sie Leib und Leben. Erst ein Befangenheitsantrag stellen und dann jammern, dass der Prozess länger dauert. Da fällt einem auch nicht mehr viel ein.

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  • XYZ

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    Erinnert etwas an die Redewendung ‘Par ordre de mufti’ = auf Befehl des Muftis = eine Anweisung des Dienstvorgesetzten aufgrund seiner Autorität gegen die kein Rechtsmittel gegeben ist.

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  • Rengsburger

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    Wolbergs kritisiert also Schaidinger.

    Erst macht er ihm alles nach und Schaidinger muss ständig als Ausrede und Feigenblatt für Wolbergs herhalten. Und jetzt kritisiert er ihn.

    Ich vermute mal der Schaidinger war halt den Investoren noch nicht ganz so gewogen wie der Wolbergs.

    Zumindest wäre der Schaidinger nie so dreist gewesen diese Unterschrift selber zu leisten. Man könnte auch sagen er wäre nie so blöd gewesen.

    Keiner hätte Wolbergs zwingen können zu unterschreiben. Man muss halt seinen Beamten auch mal was glauben.

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  • Markus Frowein

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    “… Schaffung von Arbeitsplätzen … 200 an der Zahl … BMW-Zulieferer …”

    Dazu eine kleine Anekdote aus dem Leben des Lochgärtners Amaro Ameise:
    Als ich 2011 den Wiedereinstieg wagen wollte, wurde ich vom Jobcenter mit einem
    Zettel, auf dem eine nette Teilzeitstelle auf einem wunderschönen Pferdehof (ich
    bin gelernter Landwirt) beschrieben war, zu einer Zeitarbeitsfirma geschickt, wo
    die Jobvermittlerin – einem Hütchenspieler gleich – besagten Zettel unter ihrem
    Schreibtisch verschwinden ließ und unter selbigem Schreibtisch einen anderen
    Zettel hervorholte, worauf stand, dass ich nun jede Nacht in einer dunklen Halle
    eines BMW-Zulieferers für einen herausragenden Lohn von 7,35 €/Stunde (keine
    Zuschläge, kein Weihnachtsgeld und auch kein sonstiges Pluszeichen) Kartons
    falten dürfe, ansonsten würde ich harte Jobcenter-Konsequenzen befürchten.
    Die Stelle auf dem Bauernhof war auf Nachfrage dann irgendwie weg oder so.

    Ich gehe mal davon aus, dass es mittlerweile einen Mindestlohn gibt, der mehr
    oder weniger legal umgangen werden kann, aber ich möchte sowohl Herrn W.,
    als auch Herrn D. recht herzlich für diese wunderbaren “Arbeitsplätze” danken.

    Es ist mehr als beschämend für eine Stadt wie Regensburg, mit den Methoden
    von Hütchenspielern und Drückerkolonnenchefs für “Arbeitsplätze” zu sorgen.

    Herr Schröder war Genosse der Bosse, Herr W. Genösschen der Bösschen …

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  • XYZ

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    M. Frowein gestern 13.42
    Ein interessanter Hinweis: welche Arbeitsplätze entstehen eigentlich? Etwa nicht tariflich bezahlt wie bei Amazon? Bruttoverdienst vl. 11 € stdl., monatlich netto vl. 1400, und davon soll der Arme noch eine unbezahlbare Wohnung finanzieren, womöglich mit Familie? Irgendwie lebensfremd wenn da nur mit der Zahl der Arbeitsplätze geprahlt wird.

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  • XYZ

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    Wenn’s überhaupt so viele schlecht bezahlte Arbeitsplätze sind, und viele davon nur befristet und jederzeit kündbar: Nähere Befassung nicht ersichtlich, der UN hat’s gesagt.

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  • XYZ

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    Es sieht nach dem ersten Anschein = prima facie danach aus dass mit Verweis auf dringende wirtschaftliche Gründe eine Sondergenehmigung für Logistikhallen erwirkt wurde. Ein näherer Nachweis blieb ungeprüft, die Verwaltung warnte.
    Das hat im Zusammenhang mit vorherigen Spenden auch strafrechtlichen Bezug.

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  • Julian86

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    Kollektiver, doppelter Verfassungbruch. Keine Transparenz nach außen. Definition von Korruption und FdGO.

    Anfänglich (2011, Schaidinger OB) über Wolbergs (2016) unter kollektivem Wegschauen, Nichtstun, Unterlassen der Verwaltungsspitze, beginnend mit dem Rechtsreferenten Dr. Schörnig, der Referentin Schimpfermann bis zu den je zuständigen Amtsleitern, die allesamt eine Pflicht zur Remonstration traf, wurde wiederholt die Verfassung gebrochen.

    Es gab keinen gesetzlichen Raum für Einzelgenehmigungen. Es wurde kollektiv über lange Jahre versäumt, einen auf dem Flächennutzungsplan aufbauenden Bebauungplan aufzustellen, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit die widerstreitenden Interessen ggf. ausgeglichen hätte.

    Die Herrstellung von Öffentlichkeit, die im Planfeststellungsverfahren vorgeschriebene Einschaltung der Bürgerschaft, ist ein Merkmal der notwendigen Transparenz. Der Schlüsselbegriff der Korruptionsbekämpfung ist aber gerade Transparenz.

    “Die vollziehende Gewalt” ist “an Gesetz und Recht gebunden”.
    Artikel 20 Abs. 3 GG.
    https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

    Beide Einzelgenehmigungen verstoßen gegen diese Bindungspflicht.

    Niemand hat Schaidinger gestoppt. Durch Einreichung eine Remonstration, ggf. bis zur Regierung der Oberpflalz, als lange Hand des Innenministeriums, zuständig für die Kontrolle der Gemeinden. Niemand hat Wolbergs gestoppt.

    Daher müssen sich, außer den OBs, auch die genannten Funktionsträger mit dem Vorwurf des Verfassungsbruchs auseinandersetzen. Damit, welche je persönliche Haltung sie zu den Verpflichtungen haben, die der freiheitliche demokratische Rechtsstaat vorschreibt. Mit der fehlenden Courage, dem Verwaltungschef zu widersprechen und bei dessen Uneinsichtigkeit die Fakten der Dienstaufsicht im Rahmen einer offiziellen Remonstration zu melden.

    Der Jurist Frochhammer war der einzige, der, wie dargelegt, Wolbergs behörden- und koalitionsintern widersprach. Ob er auch formell remonstriert hat, ist mir nicht bekannt.

    Zur Definition von Korruption verlinke ich auf die Website von Transparancy International.
    https://www.transparency.de/ueber-uns/was-ist-korruption/ und verweise auf die dortigen Ausführungen.

    Ich befürchte, die kleinen eingeleiteten Schritte der Bürgermeisterin, was die städtische Korruptionsbekämpfung, die auch auf dieser Website schon erörtert wurden, angeht, reichen nicht aus.

    Zum Schluss eine Definition aus einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1952:
    „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“
    – BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

    Ich finde, die geschilderten Verhältnisse sollten unbedingt Gegenstand des Wahlkampfes werden. Es kann auch in Regensburg kein WEITERSO geben!

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  • Markus Frowein

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    @ XYZ (7. Dezember 2019 um 21:10)
    “… Bruttoverdienst vl. 11 € stdl., monatlich netto vl. 1400 …”

    Die 7,35 € waren der Bruttolohn. Auf dem Bauernhof hätte ich mehr (je h) verdient.
    Irgendwie hatte ich damals das Gefühl, dass der Hof nur ein Lockangebot war,
    UM mich dann in besagter Weise als “Sklaven” zwangsrekrutieren zu können.

    Berechnung des Lohns für die (hauptsächlich Nacht-)Schichtarbeit von damals:
    173,33 Stunden (Vollzeit) x 7,35 = 1273,97 € Brutto = 988,54 € Netto (Stkl. 1)

    Unter Berücksichtigung des aktuellen Mindestlohns wären das 1.178,51 € Netto.

    Ich weiß nicht, ob die Herren W. & D. unter solchen Bedingungen arbeiten würden,
    jedenfalls kommt mir das ganze Procedere weder sozial noch sozialdemokratisch vor.

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  • Markus Frowein

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    @ XYZ

    PS: Mich kann mit diesem Arbeitsplätze-Geschwätz niemand mehr beeindrucken.

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  • Lothgaßler

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    Wir müssen doch gar nicht so um die Dealfreudigkeit des OB um Logistkflächen für unsere Großunternehmen samt Zulieferer spekulieren.
    Es ist zwar schon fast vergessen, aber es wurde auch in Regensburg-Digital darüber berichtet: https://www.regensburg-digital.de/millionendeal-mit-licht-und-schatten/01042015/. Damals wurde nix aus dieser Logistik-Ansiedlung, die ging nach Wallersdorf (lt. MZ bis zu 2000 Arbeitsplätze, lt. Wirtschaftsjunioren Dingolfing-Landau sinds geworden 50 BMW-Mitarbeiter und “weit” über 1000 Arbeitsplätze von Dienstleistern).
    Im vorliegenden Fall (Schmack-Hallen) sinds doch deutlich weniger, war nicht von 200 Arbeitsplätzen die Rede?
    Davon abgesehen wäre zu klären, ob die benötigten Logistikflächen nicht auch außerhalb des städtischen Gebiets vorrätig gewesen wären oder hätten entstehen können. Hier schließt sich der Kreis zur geplatzten Ansiedlung des BMW-Logistikzentrums, denn dieses wäre ebenfalls im Landkreis und nicht auf städtischer Fläche entstanden. Der OB hatte damals kein Problem damit.

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  • Dieter

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    Zum Thema Arbeitsplätze:

    In Regensburg herrscht faktisch Vollbeschäftigung, in vielen unbeliebten Branchen gibt es mittlerweile Personalmangel – auch auf Grund der sehr gestiegenen Lebenskosten.

    Mehr Arbeitsplätze -> mehr Zuzug -> steigende Mietkosten -> noch mehr Personalmangel bei Krankenpflege, Busfahren, Lokführern, Taxifahrern etc..

    Besser wäre endlich eine Entzerrung des Arbeitsmarktes, die nördliche Oberpfalz oder der Osten Deutschlands würde sich freuen.

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  • XYZ

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    Frowein:
    Da kommen wir ja einigermassen hin, wenn zwischenzeitliche Preissteigerungen und weniger Geldwert mit eingerechnet werden. Habe die Daten soweit recherchierbar zu Amazon entnommen. Am Prinzip hat sich jedenfalls nicht geändert. Das sind nicht nur Löhne sondern auch planerische und überregionale Gesichtspunkte als da etwa wären Entwicklung des Stadtgebiets, das sowieso im Verkehr erstickt, Lärmproblematik ungelöst.

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  • Markus Frowein

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    @ XYZ (8. Dezember 2019 um 18:54)
    “… Entwicklung des Stadtgebiets …”

    Für mich sieht das eher nach “Abwicklung” ala ehemaliger DDR aus, hier und da
    werden ein paar Leuchtturmprojekte gefördert, der Rest wird im Stich gelassen.

    Außerdem weiß ich nicht, was an solchen “Arbeitsplätzen” gut sein soll, das hilft
    doch nur dem Unternehmensprofit auf die Sprünge, genausowenig, wie die von
    den Herren Schaidinger und Wolbergs hochgelobten “Wohnungen” am Peterstor,
    die ja bekanntlicherweise nicht entstanden sind (dafür Airbnb-Luxusferienresorts).

    Zum Thema Hallenbegrünung (Achtung! Beleglose Vermutung!):
    Ich bin zwar kein Statiker, aber ich vermute mal, dass ALLEN Beteiligten schon im
    Vorfeld klar war, dass die Halle mit dieser Auflage komplett neu geplant werden
    musste und somit ALLEN Beteiligten klar war, dass diese Auflage eh gekippt wird.
    Von einer Gegnerschaft W’s mit den Schmacks zu reden, halte ich für lächerlich.

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  • Mr. T.

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    Markus Frowein, natürlich war das ALLEN Beteiligten schon im Vorfeld klar. Aber wie ich an anderer Stelle schon mal geschrieben habe, sind das genau die Kleinigkeiten, die normale Bauherren von solchen unterscheiden, die viel (Geld) für “politische Landschaftspflege” übrig haben. Ein anderer hätte mit Verweis auf die Genehmigung neu planen müssen, ein ganz anderer weiß aber vielleicht schon vorher, was er nachher alles trotzdem darf und kann gleich entsprechend planen. Wurde nicht auch mal so ein Schmu am Roter-Brach-Weg getrieben, als ein Grundstück mit entsprechenden Bauauflagen an den Höchstbietenden verkauft wurde, der dann nachher ein Stockwerk mehr genehmigt bekam als den anderen zugesagt wurde? Genau so läuft das auch. Soll ja nicht zu auffällig sein. Aus diesem Grund wundert mich so sehr, dass bei der Zeigenvernahme da nicht mehr nachgefragt wurde wie das war mit der nachträglichen Rücknahme der Auflage bezüglich der Dachbegrünung. Dieser einseitige Verzicht wurde dann als “Kompromiss” verkauft und jeder hat’s gefressen.
    Und Wolbergs stellt sich hin und bastelt sich daraus noch einen “Beweis” für seine Unschuld. Genauso wie aus der Tatsache, dass er nicht jeden Wunsch der Bauherren vollumfänglich erfüllt hat.

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  • Prozessbesucher

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    @Mr. T.
    Ich sehe die Hintergründe zu diesem Aspekt ähnlich.

    Der Leiter des Umweltamtes Gruber hat neulich vor Gericht ausgesagt, dass die (später durch Vergleich gefallene) Bauauflage für ein Grün-Dach mit einem gültigen Bebauungsplan baurechtlich NICHT zu beanstanden gewesen wäre.

    Da Gruber Jurist ist (der auch mal das Rechtsamt geleitet hat), dürfte ihm also auch in den Monaten/Jahren der Vorbereitung für die Genehmigung schon bewusst gewesen sein, dass seine Auflage in der Außenbereich-Baugenehmigung (also ohne Bebauungsplan) für ein Grün-Dach einer Klage vorm Verwaltungsgericht nicht standhält.

    Richter Kimmerl hat dies in seiner Befragung eindeutig heraus gearbeitet, ebenso dass ein Bebauungsplan eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und weitere Komplikationen nach sich ziehen würde.

    Als Wolbergs nach der Vernehmung Grubers posaunte, mit der Vernehmung des Umweltamtsleiters Gruber und seinen Bauauflagen sei ja wohl “bewiesen” dass die Fa. Schmack nicht bevorzugt behandelt wurde, lies sich Ri Kimmerl keine Reaktion entlocken.
    Wir werden warten müssen, zu sehen, wie das Gericht all dies bewerten wird.

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  • Markus Frowein

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    @ Mr. T. (9. Dezember 2019 um 13:50)
    “Ein anderer hätte mit Verweis auf die Genehmigung neu planen müssen …”

    Genau so meinte ich das. Vielen Dank für die Ergänzung.

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