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Tag 14 im Wolbergs-Prozess

Die Strohmänner widersprechen sich

Jedes Jahr 9.900 Euro spendeten mehrere Mitarbeiter des Baumagnaten Volker Tretzel über Jahre hinweg auf das Konto des SPD-Ortsvereins von Joachim Wolbergs. Am Montag begann die Vernehmung dieser – so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft – „Strohmänner“, über die insgesamt 475.000 Euro geflossen sein sollen, gestückelt und damit verschleiert. Die Aussagen sind widersprüchlich und zum ersten Mal bröckelt die Geschlossenheit der Verteidiger-Phalanx.

Zweit Mitarbeiter des Bauträgers Volker Tretzel lieferten am Montag unterschiedliche Versionen des Strohmann-Systems, das die Staatsanwaltschaft vermutet. Foto: om

„So isses.“ Immer wieder greift der letzte Zeuge am Montagnachmittag zu dieser Redewendung, während er eineinhalb Stunden lang befragt wird. Lediglich als Richterin Elke Escher ihn zum wiederholten Male auf seine Wahrheitspflicht hinweist und in ungewöhnlicher Deutlichkeit anmerkt, dass da doch etwas nicht zusammenpassen könne, dass das widersprüchlich sei und ob er das denn verstehe, stutzt der 47jährige, überlegt kurz und sagt: „Nein. Das verstehe ich jetzt nicht.“

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CSU-Mitglied spendet 30.000 Euro an die SPD

Gerhard D. ist seit 21 Jahren Vertriebler beim Bauteam Tretzel (BTT), rund 200.000 Euro brutto jährlich hat ihm das zwischen 2011 und 2016 eingebracht und er ist einer jener Mitarbeiter, die von der Staatsanwaltschaft dem Strohmann-System zugerechnet werden, über dass das Unternehmen bzw. dessen Inhaber Volker Tretzel in den zurückliegenden Jahren seine Spenden an die beiden großen Parteien CSU und SPD abgewickelt – im Klartext: gestückelt und damit verschleiert – haben soll. 475.000 Euro sollen zwischen 2011 und 2016 so allein auf das Wahlkampfkonto des SPD-Ortsvereins von Joachim Wolbergs geflossen sein.

D., selbst CSU-Mitglied, trug dazu binnen drei Jahren immerhin rund 30.000 Euro bei, jeweils mit Spenden zu 9.900 Euro. Relativ zeitgleich zu D.s Überweisungen an die SPD ging dann dieser Betrag – hochgerechnet auf die Bruttosumme – als „Sonderzahlung“ seines Arbeitgebers auf seinem Konto ein. Dass er dies getan habe, weil der heute mitangeklagte damalige BTT-Geschäftsführer Franz W. ihn darum „gebeten“ habe, räumt D. unumwunden ein. Ebenso, dass man knapp unter 10.000 Euro geblieben sei, um eine Veröffentlichung der Spende im Rechenschaftsbericht der Partei zu vermeiden. Er hält dieses Vorgehen aber für völlig legitim und sagt: „Die Sonderzahlung sollte später mit meinen Provisionen verrechnet werden.“ Die Überweisung von BTT auf sein Konto habe lediglich dazu gedient, kurzfristig Liquidität herzustellen. Letztendlich aber seien die Spenden von seinem Gehalt bezahlt worden.

Widersprüche und unbeantwortete Fragen

Mehrfach wird D. von der Richterbank auf Widersprüche hingewiesen, die zwischen seiner Aussage vor Gericht und den Vernehmungen bei der Kripo aufklaffen. 2016 hatte D. noch ausgesagt, dass er die Sonderzahlung der Firma erhalten habe, damit ihm kein finanzieller Nachteil durch seine Spende an die SPD entstehe. Doch das will er heute anders gemeint haben. Es sei einfach um die kurzfristige Liquidität gegangen. „So isses. So isses.“

Doch ob und wann die Sonderzahlung nun mit seinen Provisionen verrechnet wurden, vermag D. auch nach eindringlicher Befragung durch die Richterinnen nicht zu erklären. Weder will er mit Franz W. über die Modalitäten gesprochen haben, noch mit dem Vertriebsleiter, der für eine solche Verrechnung zuständig gewesen wäre. Die Provisionszahlungen selbst habe er nicht so genau geprüft, wie hoch ein entsprechendes Guthaben ist, dass er noch bei seinem Arbeitgeber hat, das wisse er nicht so genau und ob er die Sonderzahlung bei privaten Aufstellungen zu seinen Provisionen in Abzug gebracht habe, das sei „eine gute Frage“, die D. ebenfalls nicht schlüssig beantwortet. Es sei eben „mein Empfinden“ gewesen, dass ihm das wieder vom Gehalt abgezogen werden würde. Zum ersten Mal in diesem Verfahren merkt man der Vorsitzenden Richterin an, dass sie genervt und verärgert ist, als sie diese Vernehmung beendet.

Zweiter Mitarbeiter: „Als Privatmann hätte ich nie gespendet.“

D.s Aussage steht in deutlichem Widerspruch zu jener eines weiteren BTT-Mitarbeiters, der unmittelbar vor ihm vernommen wurde: Dieter B., 52, ebenfalls seit 20 Jahren als Vertriebsmitarbeiter bei Tretzel beschäftigt. Auch er wurde laut eigener Aussage 2013 von Franz W. angesprochen, um an die SPD zu spenden, ebenfalls 9.900 Euro, ebenfalls über mehrere Jahre hinweg. Er habe darin kein Problem, sondern den Willen seines Arbeitgebers gesehen, „dass die politische Landschaft gepflegt werden soll“. Ihm sei zugesichert worden, dass er das Geld rückerstattet bekomme. Das sei auch jeweils in direktem zeitlichen Zusammenhang geschehen – und zwar genau hochgerechnet auf das Bruttogehalt, so dass ihm weder ein Vor- noch ein Nachteil durch die Spende entstanden sei. „Als Privatmann hätte ich nie gespendet“, bekräftigt B..

Dieter B.s Frau, die am Montag ebenfalls vernommen wird, bestätigt, dass ihr Mann ihr erklärt habe, dass die Spenden, die vom gemeinsamen Konto bezahlt wurden, durch die Firma rückerstattet werden würden. „Er hat mich informiert, dass das nicht von unserem Privatvermögen weggehen wird.“

Am Vormittag hatte bereits eine frühere Buchhalterin von BTT bestätigt, dass sie auf Anweisung von Franz W. die Kontodaten des SPD-Ortsvereins an verschiedene Mitarbeiter weitergegeben habe. Ebenfalls sei genau ausgerechnet worden, welchen Bruttobetrag man den Mitarbeitern überweisen müsse, um diesen die Spenden von 9.900 Euro unmittelbar nach deren Zahlung rückzuerstatten. Auch das zunächst lückenhafte Erinnerungsvermögen dieser Zeugin muss durch das Vorhalten einiger E-Mails und den Hinweis von der Richterbank auf die Wahrheitspflicht etwas aufgefrischt werden. Hier mit weit mehr Erfolg, als bei Gerhard D..

Zeugen beeinflusst?

Bemerkenswert ist am Montag, dass die bislang geschlossene Verteidiger-Phalanx etwas auseinander driftet. Es geht um die Frage, wer die Mitarbeiter zum Spenden angewiesen/gebeten hat. Und während der BTT-Vertriebler Dieter B. gegenüber der Kripo 2016 noch ausgesagt hatte, dass Franz W. „definitiv im Auftrag von Herrn Tretzel“ gehandelt habe, dieser sei „der einzige Chef“ des Unternehmens, will er dies am Montag so nicht wiederholen. Diese Aussage damals sei der Aufregung geschuldet gewesen – „Ich war ja bei Gesprächen nicht dabei“ – und nein, so wolle er diese Aussage nicht wiederholen.

Strafverteidiger Markus Birkenmaier, er vertritt den früheren BTT-Geschäftsführer Franz W., hakt immer wieder nach. Ob Volker Tretzel denn einmal mit ihm über seine Aussage gesprochen habe, will er von B. wissen. Nein, sagt dieser zunächst, um diese Aussage sofort zu relativieren, als ihm Birkenmaier eine weitere Vernehmung bei der Kripo von 2017 vorhält. Dort berichtet B. von einem Gespräch in größerer Runde, wo Tretzel ihm zwar nicht mit Kündigung gedroht, aber doch in den Raum gestellt habe, dass er sich frage, was B. überhaupt noch in seinem Unternehmen wolle. „Ich stelle fest, dass Herr B. immer noch in Abhängigkeit zu BTT und Herrn Tretzel steht“, stellt Birkenmaier am Ende der Vernehmung fest. Ursprünglich habe Dieter B. festgestellt, dass die Spende definitiv auf einen Auftrag von Volker Tretzel zurückgegangen seien, um diese Aussage nach einem Gespräch mit seinem Chef „komplett zu revidieren“.

Tretzel-Verteidiger wollen Sachverständigen-Beweis

Die Verteidiger von Volker Tretzel haben derweil beantragt, einen Sachverständigen aus einer Steuerberatungsgesellschaft zu laden, dessen Aussage belegen solle, dass die BTT-Mitarbeiter sämtliche Spenden aus ihrem eigenen Einkommen geleistet hätten. Tretzel selbst habe in einem abgehörten Telefonat zudem erklärt, dass er keinem Mitarbeiter „befohlen“ habe, zu spenden, er habe es lediglich „vielleicht erwartet“.

Sowohl gegen Dieter B. als auch gegen Gerhard D. gab es im Zuge der Korruptionsermittlungen gesonderte Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen möglicher Steuerstraftaten und des Verdachts auf Beihilfe zur Bestechung. Sie wurden gegen Zahlung einer Geldauflage nach §153a eingestellt. Dieter B. zahlte 6.000 Euro, um seinen „Seelenfrieden“ zu haben, wie er sagt, Gerhard D. spricht davon, dass er eine Zahlung von 15.000 Euro „aus wirtschaftlichen Erwägungen“ akzeptiert habe. Irgendeiner Schuld bewusst sind sich beide nicht. Joachim Wolbergs merkt in einer persönlichen Erklärung am Montag an, dass man sich bei der Staatsanwaltschaft seinen Seelenfrieden kaufen könne.

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Kommentare (20)

  • semmeldieb

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    Oh, jetzt wird es interessanter. Für mich jedenfalls.

    Die Vertreiber wurden offenbar schlecht vorgekocht.

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  • semmeldieb

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    Und sorry…, die vergleiche in der Peripherie sprechen Bände. Ebenso der ob-Kommentar dazu.

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  • Ursula Paulick

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    ‘Joachim Wolbergs merkt in einer persönlichen Erklärung am Montag an, dass man sich bei der Staatsanwaltschaft seinen Seelenfrieden kaufen könne.’ Verstehe ich nicht. Entscheidungen werden schließlich doch vom Gericht getroffen?

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  • Mr. T

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    Versuchen die Tretzel-Advokaten jetzt ernsthaft die ganze Schmiererei so hinzustellen, als dass die Franz W. hinter dem Rücken von Tretzel angezettelt hat? Dreist!
    Das CSU-Mitglied, das 30 TEuro an die SPD gespendet hat, ist wohl auch einmalig in der Geschichte der Parteispenden! Welche andere Motivation als deutlicher Druck ist da vorstellbar?

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  • Zuschauer

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    Das hat jetzt nichts mit dem Thema zu tun, aber die Auskunft dass ein Wohnungsverkäufer von BTT “rund 200.000 Euro brutto jährlich” verdient, erklärt schon mal, weshalb Wohnungen heillos überteuert sind.

    Und dann die Aussage, dass Tretzel ihm Geld überwiesen hätte, um “kurzfristig Liquidität herzustellen”. Ey, der Mann verdiente 16.000 brutto im Monat. Da können doch 10.000 kein Loch ins Portemonnaie reißen! Und dann wurden die 10.000 auch noch brutto zurückerstattet. Interessant, das erhöht die Bretto-Spendenhöhe gewaltig.

    Schön, dass durch den Prozess sich jeder Regensburger sein Bild selbst machen kann.

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  • Dieter

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    So langsam muss man sich fragen, ob nicht fast alle Zeugen ihre vorherigen Aussagen nach einem Gespräch mit Tretzel, Wolbergs oder den Anwälten revidieren…gibt es den überhaupt noch Zeugen die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen?
    Außerdem ist diese ewige partielle Amnesie lächerlich und unglaubwürdig. Welche Konsequenzen hätte eigentlich die Verletzung der Wahrheitspflicht?

    Dass diese anhängigen Einzelverfahren gegen die Strohmänner gegen Geldauflagen eingestellt worden sind, macht wohl nur unter dem Gesichtspunkt Sinn, dass diese vor Gericht überhaupt aussagen. Ansonsten könnten sie ja verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

    200.000 € Brutto für einen Vertriebler, also nicht Vertriebsleitung, erscheint mir ungewöhnlich hoch.

    Wolbergs übliches Genöle bleibt dagegen nur gewöhnlich.

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  • Giesinger

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    Tretzel-Verteidiger wollen Sachverständigen-Beweis
    Textzitat:

    “Die Verteidiger von Volker Tretzel haben derweil beantragt, einen Sachverständigen aus einer Steuerberatungsgesellschaft zu laden, dessen Aussage belegen solle, dass die BTT-Mitarbeiter sämtliche Spenden aus ihrem eigenen Einkommen geleistet hätten. Tretzel selbst habe in einem abgehörten Telefonat zudem erklärt, dass er keinem Mitarbeiter „befohlen“ habe, zu spende, er habe es lediglich „vielleicht erwartet“.”

    Zitatende
    —–
    Ich habe nicht viel Ahnung von Jura und schon gar nicht von der Bedeutung der ständigen Anträge der Verteidiger. Aber dieser Antrag, der erscheint mir, als aussenstehenden Laien, doch etwas hilflos. Ist der Verteidiger-Phalanx hier tatsächlich die Munition knapp geworden?

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  • Giesinger

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    “CSU-Mitglied spendet 30.000 Euro an die SPD”

    Wäre das nicht eine BILD-Schlagzeile?

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  • Lothgaßler

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    Das Timing der Zeugenaussagen war nicht gut: am 11.11. um 11:11 Uhr hätte es gepasst!
    Tretzel will sich rausreden, indem er behauptet seine Mitarbeiter hätten freiwillig (er hat es nur erwartet!?) ihre Sonderzulagen (dergleichen gibts auch nicht einfach so) an die SPD (und ggf. an die CSU?) gespendet. Also nicht er hat gezahlt! Bei der Logik hat er persönlich auch nichts mit Vorteilsannahme bzw. Bestechung zu tun, weil das lief ja über die Firmen, war also Firmengeld ;-))))
    Mögliche Frage der Staatsanwaltschaft bzw. der Richterin dazu: Welche Mitarbeiter haben entsprechende Zulagen (Zeitraum und Höhe) erhalten und diese nicht freiwillig gespendet, trotz anderer Erwartungen? Im Zweifel wäre das wohl zu recherchieren, aber wahrscheinlich sind die juristischen Hürden zu hoch, so dass sich diese Lügereien nicht so leicht in Grund und Boden stampfen lassen.
    Für die SPD sind die knapp 30.000 Euro (soweit bekannt) eines CSU-Parteimitglieds an Wolbergs natürlich ein guter Witz, der zukünftig bei jeder geselligen Parteirunde erzählt werden muss. Das wäre doch eine Idee für eine Weihnachtskarte an die gute alte Tante SPD (Frau Nahles hat Humor, die wird sich freuen; Frau Vietze wird sich nicht freuen).

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  • Am Hochweg ist die Hölle los

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    ZUSCHAUER hat gut erkannt: wie kommt ein Wohnungsvertriebler auf ein Einkommen von 200 000 Euro/Jahr? Nächste Frage: wie kommt ein Maurer, eingestellt als Bauleiter, auf 300 000 Euro /Jahr? – und genau der soll der Drahtzieher der Spenden sein. Und noch besser, das erklärt die überteuerten Wohnungspreise. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese ganzen Thesen der Wohltätigkeit und Harmlosigkeit einer Wahlkampffinanzierung noch zu halten sind. Ganz schön dreist, wie man das Konstrukt jahrelang aufrechterhalten hat, Geld in Massen eingesteckt und verbraucht hat, da sieht man, dass man das nur mit einem Wort bezeichnen kann: GIER

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  • R.G.

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    Meine drei aktuellen bairischen Lieblingswitze:

    Vom Wilderer, der vom Jager mit einem geschossenen Reh auf der Schulter gestellt wird, worauf jener mit Blick auf das Viech geschreckt ruft: “Huch, ein Reh!

    Von der erlauchten Kämpferin gegen die Homosexualität, wie sie sich mit züchtigen Hetero-Volksmusikmusikerin ablichten ließ, und ausgerechnet ein Mitglied dieser Band seinem Kollegen vor der Kamera neulich einen Antrag machte.

    Von erfundenen, unter mangelnder Liquidität leidenden Geringverdienern aus der Immo-Branche, die vor lauter Gerechtigkeitssinn der christlichen Partei bei der Wahl ein Kreuzerl geben, und den Sozis Geld.
    Sehr einfühlend. Ein Kreuzerl könnten die Kirchenferneren vielleicht nicht so wertschätzen.

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  • Jürgen

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    @Zuschauer:
    Ihre Rechnung stimmt.
    Der Schuh-, sorry Wohnungsverkäufer macht sogar noch Gewinn, denn bei der Steuer werden 50% vom Staat zurückerstattet. Wie das steuerrechtlich zu bewerten ist, müssen wohl die Richter entscheiden.

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  • Ernst Wagner

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    Ich war ja gespannt, wie die Verteidigung in diesem Komplex wohl argumentieren könnte. Der Plan, der da verfolgt wird, könnte die Anklage in einem weiteren Punkt doch arg ins Wanken bringen. Angenommen, Tretzel kann tatsächlich nachweisen, dass die “Einmalzahlungen” in irgendeiner Form mit deren bestehenden Provisionsansprüchen verrechnet wurden, dann hat den Leuten die Spenden nicht ersetzt. Sondern nur verlangt, dass diese die Spenden leisten, weil das zum Wohl des Unternehmens und damit auch der eigenen Gewinnbeteiligung ist. Die Zeugenaussagen gehen derzeit zum großen Teil ja in diese Richtung, zumindest lt. MZ-Blog.

    Das kann man jetzt glauben, oder nicht (ich glaub es nicht). Aber vor Gericht geht es nicht ums Glauben sondern um Beweise.

    Jedenfalls scheinen die Zeugen gut vorbereitet worden zu sein.

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  • mkv

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    Der Beitrag von Wagner ist der mit der notwendigen Substanz, um den (Aus)Gang des Straf(!)-Verfahrens in diesen Punkten ernsthaft zu begleiten.

    Der Antrag der Verteidigung (Einholung eines Gutachtens) hat allein Bedeutung. Geht das Gericht ihm nicht nach, läuft es Gefahr, einen (weiteren?) Revisionsgrund zugunsten der Angeklagten zu schaffen.

    Jedes Gericht hat “Angst” davor, durch die obere Instanz (Revision) in seiner Rechtsfindung aufgehoben zu werden. Je mehr Gründe (Anträge) die Verteidigung für gerichtliches “Angstempfinden” kreiert, desto milder wird ein evt. Schuld- und Strafausspruch daherkommen.

    Wenn man das verstanden hat, dann stellen sich der gestrige und sicherlich auch der heutige Verhandlungtag ganz anders dar, als einige hier meinen. Deren Beiträge mögen in mancherlei Hinsicht von Bedeutung etc. sein, in strafrechtlicher eher weniger.

    Ein hinkender Vergleich ginge so:
    Der BVB spielt gegen Atleti und das Feedback beschäftigt sich mit moralischen Ansichten zur Vergabe der WM 2006.

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  • StrohInnen

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    Der alte Strohmann nach Wiki. Leider werden heutzutage jedoch wirklich Menschen geopfert:
    Das Wort geht auf ein altes römisches Ritual der Argei zurück, bei dem an den Iden des Mai Strohpuppen in den Tiber geworfen wurden. Jedes Jahr musste eigentlich ein Grieche und eine Griechin von der Brücke in den Tiber gestürzt werden. Da ein Menschenopfer nicht in Betracht kam, warf man aus Binsen geflochtene Figuren ins Wasser.[1] Noch heute spricht man vom Strohmann, wenn jemand nur zum Schein vorgeschoben wird.[2] Kaspar von Stieler erwähnte 1691 den Strohmann aus der lateinischen Übersetzung (lateinisch vir stramineus).[3]

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  • Alfred Meier

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    Man sollte an die Strafvorschrifen des Parteiengesetzes erinnern: Strafbar macht sich nur, wer als EMPFÄNGER einer Spende diese stückelt. Mag Tetzel seine Spenden gestückelt haben, er hätte sich damit als Spender nicht strafbar gemacht. Und Wolbergs als Empfänger hat nachweislich keine Spenden gestückelt, sondern alle Spenden ordnungsgemäß verbucht.
    Die Staatsanwälte sollten deutlich machen, warum sie hier trotzdem ein strafbares Verhalten von Tetzel und Wolbergs sehen.

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  • highwayfloh

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    @Lothgaßler: Sie sprechen völlig korrekt einen wichtigen juristischen Punkt an:

    Den Unterschied zwischen “natürlichen” und “juristischen” Personen. Auch wenn A zugleich Inhaber und Geschäftsführer, Chef der Firma B ist (letztere fungiert als juristische Person) und A als natürliche Person in Vertretung für die juristische Person B – also der Firma – entsprechene Geschäfte etc. tätigt, tut er dies in Namen der juristischen Person B und nicht als natürliche Person A (Privatperson). Kommt natürlich auf die Firmenform drauf an. Bei Namensfirmen wie “e.K.” ist Firmenvertreter gleich Privatperson um es vereinfacht auszudrücken, nur so als Beispiel.

    Und genau darauf wird es in dem Prozeß auch drauf ankommen.

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  • Dominik Müller

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    @mkv Ihr Lob für Wagners Beitrag irritiert mich: Tretzel muss und wird m.E. gar nichts nachweisen, vielmehr müsste ihm nachgewiesen werden, dass er strafbar gehandelt hat.

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  • Lothgaßler

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    @highwayfloh:
    Diese Verteidigungsstrategie (ich wars nicht, das Unternehmen wars) ist zum Scheitern verurteilt, denn wie bekannt wurden schon Mitarbeiter gehört, die von Anweisungen sprachen. Anweisen tun immer noch Führungskräfte. Die natürlichen Person könnte durch Beschluss eines Gremiums der juristischen Person entlastet werden. Aber ich denke, dass entsprechende Dokumente nicht existieren oder vernichtet wurden, diese wären in den Augen der Anklage handfeste Beweise. Zudem, wenn Tretzel nun bereit sein sollte einzelne Mitarbeiter zu opfern (weil die im Namen des Unternehmens verwertbare Spuren hinterlassen haben), dann brennt der Laden und die Bereitschaft auszupacken wird steigen (vielleicht gibts doch noch eine Aktennotiz eines Mitarbeiters, der sich absichern wollte). Nein, den Hut behält er auf. Tretzels Verteidigungsstrategie lautet SCHWEIGEN.

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  • highwayfloh

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    @Lothgaßler: Gerade das IST ja der Knackpunkt. Der vertreter der juristischen Person ist eine entsprechende natürliche Person und handelt im Namen der juristischen Person (GmbH-Geschäftsführer z.B.). Dennoch begeht die Straftat rechtlich die juristische Person an sich und NICHT die natürliche Person als Vertreter der juristischen Person GmbH. (Straf)-Rechtlich wird eine juristische Person, wie ein eigenständiges Wesen behandelt und der natürliche Vertreter fungiert hierbei nur als Hilfsmittel, weil man eine “Firma” ja nicht wirklich vorladen kann etc.

    Klingt zugegebenermaßen abstruß, aber ist rechtlich so.

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