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Tag 19 im zweiten Wolbergs-Prozess

Befangenheitsantrag, die Dritte…

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine städtischen Spitzenbeamten wegen Verdachts auf Falschaussage eingeleitet, Norbert Hartl wird als Zeuge geladen und Wolbergs-Verteidiger Peter Witting stellt seinen dritten Befangenheitsantrag. Interessant für das Verfahren war am 19. Tag im Korruptionsprozess aber die Aussage des Leiters des städtischen Umweltamtes.

Weiter auf Konfrontationskurs mit dem Gericht: Joachim Wolbergs lehnt die Berufsrichter zum dritten Mal ab. Foto: Archiv/om

„Unsere Haltung blieb immer die gleiche“, sagt Rudolf Gruber. Seit 2010 leitet er das Umweltamt der Stadt Regensburg und bereits vor seiner Amtszeit sei die Behörde schon einmal mit dem Gebiet „Auf der Platte“ und Bauansinnen des „Immobilien Zentrum Regensburg“ (IZ) befasst gewesen.

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Das Areal ist im städtischen Flächennutzungsplan seit 1983 als geplantes Landschaftsschutzgebiet eingetragen. Und seit mehreren Verhandlungstagen beschäftigt sich die 5. Strafkammer mit der Frage, ob sich Joachim Wolbergs in illegaler Weise für ein geplantes Bauvorhaben des IZ auf einer Teilfläche stark gemacht, oder im Gegenzug für Wahlkampfspenden (insgesamt flossen aus dem Umfeld des IZ rund 160.000 Euro) gar eine entsprechende Anweisung an die Verwaltung erteilt hat, wie die Staatsanwaltschaft glaubt.

Keine Anweisung, aber klarer Wunsch

Im Fokus dabei steht ein Jour Fixe von Wolbergs am 2. November 2015 mit mehreren städtischen Spitzenbeamten – unter anderem Planungsreferentin Christine Schimpfermann und Wirtschaftsreferent Dieter Daminger – zu dem auch Gruber geladen war. Im Vorfeld hatte es dazu eine Einladung der persönlichen Referentin des Oberbürgermeisters gegeben, in dem dieser um „Lösungsvorschläge“ gebeten hatte, die das Vorhaben „ermöglichen“ sollten.

Als Anweisung habe er diese Mail nicht verstanden, sagt Gruber auf Nachfrage von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting. Es sei aber auch klar gewesen, dass der Oberbürgermeister das Vorhaben wolle. Er sei von der Haltung des Umweltamtes nach Gesprächen mit der zuständigen Sachbearbeiterin und einem persönlichen Termin vor Ort zu keinem Zeitpunkt abgewichen, erklärt Gruber.

“Der Oberbürgermeister hat entschieden.”

Demzufolge sei eine Bebauung „Auf der Platte“ aus naturschutzfachlicher Sicht weder sinnvoll noch wünschenswert. Wegen des Landschaftsschutzgebiets, das nach dem Ende des derzeit noch aktiven Bergwerbetriebs zum Tonabbau dort umgesetzt werden soll. Aber auch wegen der Befürchtung, dass es zu Rutschungen am Hang kommen könne.

Aus rechtlicher Sicht aber gebe es keine zwingenden Gegenargumente. Über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens könne die Politik dementsprechend abwägen und sich trotz der fachlichen Einwände auch für eine Bebauung entscheiden.

Der Oberbürgermeister habe sich seine Argumente bei besagtem Jour Fixe angehört und dann entschieden, ein Verfahren für eine ergänzende Ortsabrundungssatzung auf den Weg zu bringen. Im Rahmen dieses Verfahrens könne dann der Flächennutzungsplan genau betrachtet und gegebenenfalls auch geändert werden, um eine Bebauung zu ermöglichen.

Es komme schon mal vor, dass die Haltung des Umweltamtes bei solchen Entscheidungen nicht zum Zuge komme, so Gruber. Wolbergs habe insbesondere das Argument Wohnraum ins Feld geführt – laut bisheriger Beweisaufnahme geht es um fünf bis acht Einfamilienhäuser/Villen im obersten Preissegment. Die frühere Chefin des Planungsamtes hatte vergangene Woche in ihrer Zeugenaussage angesichts dieses überschaubaren Bauvolumens den Aufwand für ein solches Satzungsverfahren und dessen Priorisierung als „absurd“ bezeichnet.

Mehrere Gespräche mit Jürgen Huber

Entgegen der Zeugenaussage von Umweltbürgermeister Jürgen Huber, der ausgesagt hatte, mit dem Umweltamtsleiter nicht über das Thema gesprochen zu haben, schildert Gruber mehrere Gelegenheiten, bei denen Huber bei ihm nachgefragt oder er ihn darüber informiert habe. Einfluss auf die Haltung des Umweltamtes aber habe sein Vorgesetzter nicht genommen. Aus der Aktennotiz eines Mitarbeiters im städtischen Planungsamt aber geht hervor, dass Huber dort kurz nach dem Jour Fixe (an dem er selbst nicht teilnahm) mitgeteilt hatte, dass das Umweltamt das Bauvorhaben akzeptiere und die vom IZ ins Auge gefasste Fläche nicht mehr als Landschaftsschutzgebiet sehe.

Er könne dazu nichts sagen, erklärt Gruber, nachdem Witting ihm diese Notiz vorgehalten hat. Er sei an diesem Gespräch nicht beteiligt gewesen und kenne das Schriftstück nicht. Ebenso wenig kommentieren könne er eine Aussage von Planungsreferentin Schimpfermann, derzufolge er bei dem Jour Fixe seine Zustimmung zu dem Bauvorhaben gegeben habe. Er könne sich das nur so erklären, dass Schimpfermann seine Ausführungen, denenzufolge es keine naturschutzrechtlichen Gegenargumente gebe, falsch verstanden habe. „Vielleicht konnte sie das nicht unterscheiden.“ Entsprechend könne er nur erneut auf seine Aussage verweisen.

“Frei erfunden.” “Ausgedacht.”

Diese Aussage interpretieren anschließend sowohl Wolbergs als auch sein Verteidiger Witting als Beleg dafür, dass an der Anklage der Staatsanwaltschaft nichts dran ist. „Es gab keine Anweisung“, so Witting. Wolbergs habe lediglich ein Verfahren auf den Weg gebracht, dessen Ausgang völlig offen sei. Sein Mandant schlägt in dieselbe Kerbe.

Er habe nach einem Gespräch mit IZ-Gründer Thomas Dietlmeier lediglich das Thema in die Verwaltung eingespeist. Die Planungsreferentin habe dann eine Lösung via Ortsabrundungssatzung vorgeschlagen. Dann habe es gestockt. Ein IZ-Mitarbeiter habe nochmals brieflich bei ihm nachgefragt. Er habe dieses Schreiben neuerlich an die Verwaltung weitergeleitet, zu einem Jour Fixe geladen und um Lösungsvorschläge gebeten. „Sachgerechter geht es nicht.“

Dann habe er sich dort alle Argumente des Umweltamtes angehört – Fazit: rechtlich geht es, inhaltlich ist man dagegen. Und dann habe er, das sei seine Aufgabe als Oberbürgermeister, eine Entscheidung getroffen: Er habe den Startschuss für ein förmliches Verfahren gegeben. „Weil mir Wohnen wichtig ist.“ „Das ist alles, was passiert ist.“ Und dass er eine Anweisung erteilt habe, das sei „frei erfunden“ und „einfach nur ausgedacht“.

Zweiter Befangenheitsantrag abgelehnt, dritter gestellt

Begleitet wird der Verhandlungstag zunächst durch die Mitteilung, dass auch der zweite Befangenheitsantrag von Joachim Wolbergs gegen die Berufsrichter der fünften Strafkammer abgelehnt wurde, und davon, dass dessen Verteidiger Peter Witting wenig später den dritten derartigen Antrag stellt. Dieses Mal geht es um die Entscheidung, ob das Verfahren gegen den mitangeklagten früheren Geschäftsführer des Projektentwicklungskonzerns Sontowski & Partner, Thomas R., (Komplex Nördlicher Rübenhof, Vorwurf der Bestechung im Zusammenhang mit der Vergrößerung von Einzelhandelsflächen) abgetrennt werden soll.

Mehrfach hatte sein Verteidiger Dr. Georg Karl dieses Anliegen zur Sprache gebracht und ins Feld geführt, dass mittlerweile andere Themenkomplexe verhandelt würden und der erhebliche zeitliche Aufwand für seinen Mandanten kaum noch zu rechtfertigen sei.

Protokoll reicht Wolbergs-Verteidiger nicht

Vergangene Woche hatte der Kammervorsitzende Georg Kimmerl den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt und zu Protokoll gegeben, dass er dazu mit Karl ein Telefonat geführt, anschließend auch mit der Staatsanwaltschaft gesprochen habe, dass man nach wie vor über eine mögliche Abtrennung nachdenke und dass die Staatsanwaltschaft dagegen keine Einwände habe. Witting reicht dies nicht.

Er fordert eine dienstliche Erklärung Kimmerls zu dem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft. Weil der Vorsitzende dies ablehne und auf das Protokoll verweise, hege sein Mandant nun erneut die Besorgnis der Befangenheit. Es falle nämlich auf, dass die Staatsanwaltschaft sich zuvor gegen eine Abtrennung ausgesprochen habe. Dass sich dies nun geändert habe, lege nahe, dass der Inhalt des Telefonats mit Kimmerl dafür maßgeblich sei. Und dazu verweigere der Vorsitzende weitere Informationen.

Kimmerl nimmt den Antrag regungslos zur Kenntnis. Staatsanwalt Wolfgang Voit verweist darauf, dass die Staatsanwaltschaft ihre Haltung nicht geändert habe. Man habe zum Tatkomplex Nördlicher Rübenhof zuvor noch verschiedene Beweisanregungen gehabt. Diesen sei mittlerweile entsprochen worden – unter anderem durch Einführung verschiedener Dokumente und Vernehmung zweier Zeugen. Deshalb – wegen des tatsächlichen Prozessverlaufs – hätten sich die anfänglichen Einwände gegen eine Abtrennung nun auch erledigt.

So oder so wird Thomas R. aber zunächst weiter am Prozess teilnehmen müssen. Bis eine andere Kammer über den neuerlichen Befangenheitsantrag entschieden habe, könne man keinen Beschluss zur Abtrennung fassen, so Kimmerl.

Anja Wolbergs und Norbert Hartl als Zeugen

Am Rande. Nach dem derzeit geplanten Programm des Gerichts könnte die Beweisaufnahme am 20. Februar abgeschlossen werden. Man werde noch sieben weitere Zeugen laden – darunter Wolbergs’ Ehefrau Anja, den früheren SPD-Fraktionschef Norbert Hartl, die Leiterin von Wolbergs’ Wahlkampfbüro und den städtischen Personalreferenten.

Muss nochmal als Zeuge ran: Norbert Hartl. Foto: Archiv/Staudinger

„Rein theoretisch“, so Kimmerl, könnten dann die Plädoyers und das Urteil noch vor dem Wahltermin am 15. März erfolgen. Das hänge allerdings auch davon ab, ob die Verteidigung oder Staatsanwaltschaft nicht doch noch zusätzliche Zeugen wünsche.

Wie war das mit dem “Akten abstauben”?

Schlechte Nachrichten gibt es für den Leiter des städtischen Bauordnungsamtes, Armin F., der am Dienstag ebenfalls kurz zum Komplex „Auf der Platte“ als Zeuge vernommen wird. Während seine Aussage wenig Neues bringt – er war in die wesentlichen Entscheidungen und Beratungen nicht involviert – weist Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier gleich zu Beginn darauf hin, dass man den Zeugen auf sein Auskunftsverweigerungsrecht hinweisen solle. Wegen des Verdachts auf uneidliche Falschaussage habe man ein Ermittlungsverfahren gegen F. eingeleitet.

Es geht um Widersprüche zwischen einer Aussage des leitenden Ermittlers der Kripo und jener des städtischen Spitzenbeamten. Laut dem Kriminalhauptkommissar hatte der Amtsleiter am Rande einer Zeugenvernehmung bei der Kripo geäußert: „Sie glauben doch nicht, dass jemand aussagt, so lange der Wolbergs da oben sitzt […] Wenn er wiederkommt, werde ich im Keller sitzen und Akten abstauben.“

Bei einer ersten Vernehmung vor Gericht hatte der Bauordnungsamtschef bestritten, dies so gesagt zu haben. Der Kripobeamte hingegen hatte – damit konfrontiert – diese Aussage bekräftigt und dafür eine Kollegin als Zeugin benannt. Auch Wolbergs hatte vor Gericht erklärt, dass er weniger dem Amtsleiter, mehr dem Kriminaler glaube. Schließlich habe er F. deshalb angeschrieben. Und der habe nicht einmal geantwortet.

Er habe sich bereits anwaltlich beraten lassen, sagt F., als er mit Kastenmeiers Hinweis konfrontiert wird. Doch von dem gegen ihn eingeleitetem Verfahren erfahre er heute zum ersten Mal.

„Dann erklär ich das eben öffentlich.“

Nachdem F. den Sitzungssaal verlassen hat, findet Verteidiger Witting es „bemerkenswert“, dass man nicht auch gegen den Kriminalhauptkommissar ein Verfahren eingeleitet habe – schließlich stehe Aussage gegen Aussage. Das stimme nicht, erwidert Oberstaatsanwalt Kastenmeier. Schließlich könne der Beamte eine Zeugin vorweisen. Und es gebe auch die Aussage von Wolbergs.

Der wiederum kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft sich um den Ermittler „nicht genau so kümmert“ wie um den Zeugen F. Als Wolbergs anschließend zu einer Generalabrechnung anhebt und erklärt, dass die Staatsanwaltschaft mehrere städtische Mitarbeiter „kaputt gemacht“ habe, schreitet Richter Kimmerl irgendwann ein. Das gehe über eine zulässige Erklärung zur Aussage des Zeugen F. hinaus, so der Kammervorsitzende. „Na gut. Dann erklär ich das eben öffentlich“, gibt Wolbergs zurück. Kurz nach dem Prozess löst er dieses Versprechen in einer neuerlichen Videobotschaft auf Facebook ab. Es geht um „Rachefeldzug“, „Jagd auf den Oberbürgermeister“ und die „mangelnde Zivilcourage“ jener, „die sich nicht trauen, die Staatsanwaltschaft zu kritisieren“. Der Prozess wird am 7. Februar fortgesetzt.

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Kommentare (31)

  • Bürgermeister Dragoslav

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    Wenn mer vergleiche tut den Prozess mit Spiel von Eintracht gegen Bayern, dann hat sich die Verhalten von der Linksaußenverteidiger was von wehleidige Italiener wie den Mauritio. Wenn de zweite Halbzeit scheise läuft und der Linksfuss von der Gegnerische Trainingsbank uffsteht: immer nur auf den Schiri schimpfe! So gewinsch du kein Pokal! Aber wenn die Rote Karte kommt – au egal – Lebe geht weida!

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  • XYZ

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    Lese also: “Lösungsvorschläge” und “Ermöglichen”, der Wortlaut unbestritten. Was soll das denn anderes bedeuten als “Ich erwarte dass ihr (in der Verwaltung) alles zu Gunsten einer Bebauung tut?” – keine Einflussnahme?
    Nach den grundlegenden Eingangs-Paragraphen des BauGB sind bei Bauleitplänen, also auch dem FlNPl, die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Bei einem angrenzenden oder nahegelegenen FHH-Gebiet (?) sind die Vorschriften des BNaturSchG sogar vorrangig. Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden, wobei die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu berücksichtigen sind. Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig zu beteiligen. – Unbekannt?

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  • 1234

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    da sieht man deutlich, daß der Umweltreferent gelogen hat. Es stimmt natürlich was der Bauordnungsamtschef gesagt hat; sollte Wolbergs zurückkommen sieht es für das berufliche Weiterkommen derjenigen die vor Gericht “gegen” Wolbergs ausgesagt haben schlecht aus. Wie läuft es in der Stadtverwaltung? da kommt ein anruf (des Vorzimmers) oder eine email man möge “wohlwollend” entscheiden. dann wird stillscheigend alles schnell und unbürokratisch so gelöst wie es vom OB gewollt ist.

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  • XYZ

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    Noch ein Vorschlag: falls der einstweilen bis zur Wahl Oberste Bestimmende einen namhaften Stimmenanteil erringen sollte, dank facebook und sonstiger publicisty, kann er ja vielleicht sogar wieder Sozial-Bürgermeister werden. . .

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  • Zuschauer

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    „Weil mir Wohnen wichtig ist.“ – so eine Aussage ist für den Bau von ein paar Luxusvillen nicht wirklich passend.

    »Lösungsvorschläge, die das Vorhaben ermöglichen sollten…«
    Die Gesetzestexte zu solchen Vorgängen sind mir persönlich völlig egal, weil die gedreht werden können, bis nichts mehr von ihnen übrig bleibt. Da helfen auch keine noch so vielen Links nach nirgendwo.
    Interessant fände ich, in wie vielen anderen Bauvorhaben es ebenfalls zu solchen oder ähnlichen Ansinnen gekommen ist. Oder ist der Bau von ein paar Luxusvillen am idyllischen Waldrand ein immobiler Solitär in der Landschaft der Baugenehmigungen?

    Könnte man sehen, dass sich der OB für andere Objekte genauso engagiert eingesetzt hat, dann könnte ich meinen Frieden mit der Sache finden. Dann wäre ich damit einverstanden, dass Naturschutz hinter der Immobilienwirtschaft anstehen muss.
    Der OB müsste doch ähnliche Fälle aus dem Ärmel schütteln können und wäre damit aus dem Schneider!

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  • Mr. T.

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    Zuschauer, der Wolbergs ist sicher davon ausgegangen, dass da 400 Wohnungen für kinderreiche Familien mit geringen Einkommen geplant sind. War da nicht mal ein Zeuge, der eine auf den Deckel bekommen hat, weil er gesagt hat, dass da Villen hinkommen sollen? Es lässt sich sicherlich wieder einmal nicht nachweisen, dass Wolbergs gewusst hat, was da geplant ist. Auch wenn’s auf der Hand liegt.

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  • F. Bauer

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    In der aktuellen Videobotschaft hat Wolbergs nun seine grundsätzliche Sicht der Dinge vorgetragen! Wow: er sieht bei sich als tatsächlich eine gelebte Vorbildfunktion, Wahrhaftigkeit, Zivilcourage, Schutz der städtischen Mitarbeiter, Kampf gegen politcally correctness, ungesetzliche Strafverfolgung, u.v.a.m…
    Und: er sei im ersten Prozess in allen Vorwürfen freigesprochen worden!!

    Ich vermute mal: Joachim Wolbergs lebt in einer schöngeredeten (wohl wahlkampfmotivierten) Realität, die er sich zurechtgebastelt hat.

    Leute von der Brücke, könntet ihr eurem OB-Kandidatennicht einmal klarmachen, dass er (noch nicht rechtskräftig) tatsächlich wegen zweifacher Vorteilsnahme verurteilt wurde und die Kammer unter VRi Escher persönliche Vorteile in der Höhe von ca. 18.000 € aus den Kassen des BTT-Konzern festgestellt aber u.a. mangels erwiesenem Vorsatz nur nicht verurteilt hat! Oder wisst ihr selber nichts davon? dann bitte das Urteil lesen!

    Nebenbei: Dass die StA mit einem SPD-Politiker anders umgeht wie mit einem CSU-ler, das glaube ich schon, da hat J.Wolbergs wohl recht, auch mit der Klage bzgl. der vielen Grundrechtsverstöße, die gegen ihn gelaufen sind.
    In Rechtsburg gibt es aber rechtsstaatliche Verfahren – siehe Urtiel der VRi Escher, deren Wolbergsfreundliche Begründung ich in vielerlei Hinschicht aber haltlos finde.

    Aber: Ein Wahlverein, der auf Realitätsverleugnung baut, kann sicher nicht zum Wohl einer Kommune beitragen!

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  • Julian86

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    Nach der dritten Zwischen-Überschrift heißt es:
    “Er könne sich das nur so erklären, dass Schimpfermann seine Ausführungen, derzufolge es keine naturschutzrechtlichen Gegenargumente gebe, falsch verstanden habe.”

    Adverb oder Relativpronomen (pl.?)
    https://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/demzufolge.shtml

    1. Anweisung oder Prüfungsauftrag?
    Worin liegt der Unterschied? Der OB ist der Chef der Verwaltung.

    2. Über die grundsätzlich starke verfassungsrechtliche Stellung der bayerischen Bürgermeister hatte in der Vergangenheit Dieter Baldauf, Stadtdirektor a. D, geschrieben. Ich meine mich daran zu erinnern, dass das auch auf dieser Website geschah. Den genauen Zusammenhang weiß ich aber nicht mehr.

    3. Die Abrundung des fraglichen Areals (unter Erhalt des geplanten Landschaftsschutzgebiets als überwiegenden Teil) war rechtlich möglich, somit nicht rechtswidrig, was insoweit immer eine Bestechlichkeit ausschließt. Das sollte wohl nunmehr unstreitig unter allen Prozessbeteiligten sein.

    4. Das Planungsrecht gibt im Rahmen des abwägenden Ausgleichs der widerstreitenden Interessen (z.B. Natur und Wirtschaft) immer einen Ermessensspielraum, der von allen Beteiligten pflichtgemäß auszufüllen wäre (: Ermessensfehlgebrauch). Dazu kam es im Ergebnis nicht, da wegen potentieller Gefahren der Bodenbeschaffenheit Gutachten notwendig waren und sind und – so meine Einschätzung – die “Sache” für alle zwischenzeitlich”zu heiß” geworden war. (Mit Blick auf Kalifornien und dem gestrigen ARTE-Themenabend: zunehmende Feuer in umwaldeten Wohngebieten: womöglich fürderhin gänzlich abzuraten im Hinblick auf den unaufhaltsamen Klimawandel.) Haben wir es also nicht nur mit einem Verwaltungsinternum zu tun, dass keinerlei strafrechtliche Bedeutung haben kann?

    5. Zulässig sind immer Spenden, wenn der Spender mit den großen Zügen/Bögen der fraglichen Partei einverstanden ist und diese durch seine GABE unterstützen will. Im Rahmen der sog. Staatsfreiheit der Parteien wird von Verfassungs wegen das Einwerben von Spenden begrüßt und ja: gefordert (Dass das ParteienGesetz der Erneuerung bedarf, wurde hier schon erörtert). Dass das fragliche Spenden insoweit im engeren und weiteren Sinne mit Bauen, Herstellung von Wohnraum (Asylheime oder Villen) zu tun hat, ergibt sich von alleine.

    6. Rolle des BM Huber
    Bemerkenswert, dass dieser beim besagten Spitzentreffen nicht dabei war. Was ihn nicht gehindert haben soll, als Umweltreferent den “Verzicht” auf das abzurunde Areal als LSchG zu erklären, freilich ohne diesen mit dem Leiter des Umweltamts abgesprochen zu haben, so scheint es jedenfalls. Welchen Schluss auf eine gedeihliche Zusammenarbeit der beiden lässt das zu?

    7. Am Rande einer Zeugeneinvernahme (!)
    „Sie glauben doch nicht, dass jemand aussagt, so lange der Wolbergs da oben sitzt […] Wenn er wiederkommt, werde ich im Keller sitzen und Akten abstauben.“

    Diese rethorische, offenbar beiläufige Frage, die nicht Gegenstand der Vernehmung war, war sie nicht Teil der gelebten Praxis, allgemein eines ängstlichen Selbstschutzes, zumal diverse Fälle des “Kellermobbings” unter anderer Ägide nicht unbekannt sein sollen?

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  • Lothgaßler

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    Die Positionierung des Umweltamtes war ja scheinbar nicht unwichtig, denn es gibt die Aussagen, dass von Seiten dieses Umweltamtes grünes Licht kam. Der Umweltsamtsleiter meint: fachlich war und blieb die Position bei NEIN, aber rechtlich sprach nichts gegen ein Verfahren, wobei er nicht weiß, was der Umweltreferent gesagt hat. Ja mei!
    Mir scheint aber, dass die rein rechtliche Sicht eine Nebelkerze ist, um der “politischen” Entscheidung die verwaltungsrechtliche Legitimation zu verleihen.
    Tatsächlich war der Vorgang innerhalb der Verwaltung schon behandelt worden, und nur aufgrund der direkten Einflussnahme des OB auf einer für den Antragsteller unzugänglichen Referentenrunden-Ebene wieder eingespeist worden, mit einer Zielvorgabe, die dem Willen des OBs und Chefs der Verwaltung entsprach. Auch das ist ja erhellend: Die Verwaltung empfindet diese Zielformulierung nicht als “Anweisung”, wohl aber als Arbeitsauftrag (sonst hätte sich keiner damit befasst, gar mit persönlicher Besichtigung). Die Verwaltung hat dann dem OB zu verstehen gegeben, dass aus der Verwaltung heraus unproblematisch keine Baugenehmigung erteilt werden kann, aber über ein politisches Verfahren das Ziel erreicht werden könne, auch wenn dies als unverhältnismäßig (vom Arbeitsaufwand) angesehen wird. Die Verwaltung hat also geliefert: einen Lösungsvorschlag mit viel Entgegenkommen und Verschiebung auf die politische Ebene.
    Die Frage ist nicht nur, ob dieses Vorgehen rechtmäßig i.O. war (vermutlich ja, das ist nunmal der Graubereich zwischen Verwaltung und Politik), sondern ob dies üblich und angemessen war. Gab es eine Sonderbehandlung fürs IZ, wären 7 einzelne Bauwerber genauso behandelt worden, mit Referentenrunde(n)? War zu erwarten, dass nach Einleitung des Verfahrens zügig Baurecht erteilt worden wäre? Dann wäre die Abwägung der konkurrierenden Belange aber Nebensache gewesen und die Entscheidung eine rein politische Angelegenheit, die mit Einspeisung des Anliegens in die Referentenrunde besiegelt war. Gleiches Recht für alle, das wars wohl nicht.

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  • Lothgaßler

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    @Julian86:
    “..3. Die Abrundung des fraglichen Areals (unter Erhalt des geplanten Landschaftsschutzgebiets als überwiegenden Teil) war rechtlich möglich, somit nicht rechtswidrig, was insoweit immer eine Bestechlichkeit ausschließt. Das sollte wohl nunmehr unstreitig unter allen Prozessbeteiligten sein..”
    => Das erscheint mir doch zu kurz gesprungen, denn IZ wollte Baurecht. Wenn schon Bestechung/Bestechlichkeit, dann fürs Baurecht haben wollen/bekommen können. Die Sache mit dem Landschaftsschutzgebiet ist ein Hindernis, das zuvor aus dem Weg geräumt werden muss, und dafür hat der OB die (nicht seine) Verwaltung instrumentalisiert. Damit hat das IZ nichts zu tun, aber es ist ein Auftrag des OB, der es so bestimmt hat. Die Verwaltung wollte das so von sich aus nicht, sonst hätte es nicht in die Referentenrunde eingephast werden müssen. Stimmen aus der Verwaltung sprachen von unverhältnismäßig hohem Aufwand. Wir befinden uns zumindest im Grenzbereich zwischen Recht für Alle und Begünstigung für Wenige.
    Und dann gilt doch das was im Strafrecht steht:
    StGB §332 (3) “..Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,..
    2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen…”
    => Ermessensentscheidungen sind ja nicht illegal, aber die beeinflusste Ermessensentscheidung ist strafbar, und genau darum geht es hier. Der OB hat entschieden, nur deshalb ging es in die Referentenrunde, nur deshalb ging es auf Lösungssuche und nur deshalb müssen die Grenzen des angedachten Landschaftsschutzgebietes verschoben werden. Wurde der OB beinflusst? Gegenseitiges Wohlwollen war vorhanden.

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  • Rengsburger

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    Julian 86:

    Ich hätte mal eine Frage zu Punkt 3:

    Warum soll eine Handlung eines Oberbürgermeisters nicht auf Grundlage von Bestechung erfolgen nur weil die Handlung rechtlich nicht angreifbar ist?

    Ich kann doch zum OB gehen und zu ihm sagen ich spende Dir 9.999 Euro, wenn meine Baugenehmigung Innerhalb von einem Monat erfolgt. Normal würde die Baugenehmigung vielleicht 9 Monate dauern aber weil der OB zum zuständigen Beamten sagt mach mal das schnell dauert es nur 1 Monat. Die Baugenehmigung kann doch rechtlich trotzdem einwandfrei sein. Aber die Verkürzung der Bearbeitungszeit bringt dem Immobilien Unternehmer möglicherweise Millionen.

    Das ist doch eine ganz normale Form der Korruption wie sie angeblich in Griechenland üblich war. Da musste man vor Jahren immer ein wenig Bargeld dabei haben wenn man im Rathaus eine schnelle Genehmigung wollte.

    Ausserdem wieder einmal ein sehr guter Bericht der gestrigen Sitzung. Wichtig wäre es für viele Unternehmer, dass das Urteil vor der Stichwahl kommt wenn es schon nicht wie vom Richter angedeutet bis zum 15.03.20 kommt. Dann könnte sich der ein oder andere Unternehmer noch überlegen ob man die Brücke mit Spenden noch rechtzeitig unterstützen könnte. Achtung nur Satire bei dem ganzen Trauerspiel. :(

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  • Julian86

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    F. Bauer, mein EINDRUCK ist, Sie haben das schriftliche Urteil gelesen?! Stimmt dieser ANSCHEIN?

    Soweit Wolbergs verurteilt wurde, wegen des “Anscheins der Käuflichkeit” (wegen Entgegennahme nur von Spenden in der Zeit als er schon zum OB gewählt worden war) nochmals der Hinweis auf die Leitsätze 2 und 3 dieses bekannten Urteils
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/07/3-212-07.php

    Erinnert sei an die Zeugenaussage der Alt-OB Meier, die den ersten Prozess als “Farce” bezeichnet hatte. Hatte sie nicht in allen angeklagten Punkten Recht? Mit Ausnahme jener beiden Fälle des “Anscheins der Käuflichkeit”, wobei es auch insoweit wohl nicht zur Verurteilung gekommen wäre, wären diese Gelder VOR der Stichwahl angewiesen worden.

    Rechtsklarheit? Rechtssicherheit?

    Ich meine daher über diese Causa hinaus:
    Diese Gesetzeslage ist kaum mehr vermittelbar. Notwendig sind ua.

    a. restriktive Vorschriften, die Spenden von juristischen Personen verbieten (sie haben kein Wahlrecht und sollten daher auch keinen Einfluss nehmen können), die das Spendenwesen von natürlichen Personen in der Höhe, auch aufs Jahr gesehen, einschränken und bereits bei einer niederen Summe zur sofortigen Transparenz verpflichten.

    b. Strafvorschriften, die auch im Hinblick auf das zulässige Einwerben von Geldern durch die Hochschulen (wo es eindeutig ein QUID PRO QUO gibt) den Parteien und Verwaltungen klare Handlungsrahmen liefern und nicht mit “Anschein” arbeiten müssen.

    Anschein,
    Art und Weise, wie etwas aussieht oder zu sein scheint,
    https://www.dwds.de/wb/Anschein
    https://www.openthesaurus.de/synonyme/%28sich%29+%28den%29+Anschein+geben

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  • Rengsburger

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    Die Staatsanwaltschaft macht wegen der Falschaussage ernst. Interessant dafür kann man auch ins Gefängnis kommen.

    Der städtische Beamte sollte sich genau überlegen was er sagt und wie er aus der Sache raus kommen will wenn es wirklich 2 Zeugen gibt.

    Interessant ist diese Entwicklung auch im Hinblick auf die kommende Zeugen Aussage vom ehemaligen SPD Fraktionsvorsitzenden Hartl. Er wird mit Sicherheit bei seiner Aussage auch auf Herz und Nieren geprüft.

    Beim 1. Verfahren kam er ja glimpflich mit einem Freispruch davon. Man kann gespannt sein auf seine Aussagen. Diese werden sicherlich genauestens geprüft werden. Hoffentlich tragen sie zur Erhellung des Sachverhaltes weiter teil. Zweideutige Emails und Aussagen gibt es ja von ihm anscheinend zuhauf.

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  • R.G.

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    Es stellt sich die Frage, welche Anliegen mussten warten, während man nicht nur seine Stunden, sondern die von Menschen aus der Verwaltung, und von “Referenten”, zum x-ten Mal für die Idee der Möglichmachung von Luxusvillen = “Wohnraum” (dringender Wohnbedarf?, Zweit- oder Drittwohnsitz? Steuerzahlende im deutschen Inland?) verbrauchte.
    Wurde der gleiche Aufwand mehrmals betrieben, um beispielsweise Wohnraum für Menschen aus dem unteren Einkommensbereich zu schaffen oder einzelnen Häuslebauern zu helfen? “Wollte” man für jene gleichfalls Umwidmungen?

    Zur Sprache des Bürgermeisters gegenüber seinen Untergebenen. Ich war unter anderem bei sehr autoritär geführten Betrieben beschäftigt, hatte Chefs aus Kirche bzw. Politik.
    Wenn mir etwas normal aufgetragen wurde, hieß es kurz und kühl, das… gehört gemacht, Termin am besten gestern!
    Zeit ist eben Geld.
    Sagte mir ein Vorgesetzter dagegen, er hätte gern, dass etwas “so” gemacht werde, war das die stärkste Form eines Befehls.

    Wie das Sprechverhalten eines Chefs rückwirkend interpretiert werden müsste, zeigt sich vielleicht erst, wenn er im Kreuzfeuer steht. Angenommen, es hätte einer meiner Vorgesetzten eine Video Botschaft ins Netz gesetzt, einige müssten sich warm anziehen, wenn …
    Das hätte ich als Einschüchterung empfunden und mich nichts zu sagen getraut.

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  • Regensburger

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    Kommentar gelöscht. Wenn Ihnen Ihre Zeit zu schade ist, um zu lesen, dann sollten Sie sich auch die Zeit zum Kommentieren sparen.

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  • Karin Haber

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    “beschäftigt sich die 5. Strafkammer mit der Frage
    ob sich Joachim Wolbergs in illegaler Weise für ein geplantes Bauvorhaben des IZ auf einer Teilfläche stark gemacht, oder im Gegenzug für Wahlkampfspenden (insgesamt flossen aus dem Umfeld des IZ rund 160.000 Euro) gar eine entsprechende Anweisung an die Verwaltung erteilt hat, wie die Staatsanwaltschaft glaubt”
    Was soll denn dieses ‘oder’ bedeuten? Dass das Verhalten auf jeden Fall illegal war, egal ob’s der Anklage entspricht? Nein?
    Genau diese Stilmittel sind es, die die Berichterstattung oft so wenig neutral und vorverurteilend erscheinen lassen (von den Zwischenüberschriften mal ganz zu schweigen).
    Dass G.’s ausführliche und offensichtlich juristisch fundierte Beschwerde über das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gar keine Erwähnung im Artikel findet, verstehe ich auch nicht. Zu sehr ‘pro Wolbergs’?
    Die Zeugenaussage des Herrn G. war entlastend, auch wenn den Nichtanwesenden anscheinend hier anderes vermittelt werden soll.

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  • Stefan Aigner

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    @Karin Haber

    Ich wüsste nicht, inwiefern das “oder” suggerieren soll, dass Wolbergs auf jeden Fall schuldig ist. “Illegal eingesetzt” kann auch Vorteilsannahme bedeuten, aber die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklage so”gar” davon aus, dass es Bestechlichkeit sein könnte, dass es also einen direkten Zusammenhang zwischen Spenden und einer vermeintlichen/mutmaßlichen Anweisung gibt. Und beides wird derzeit geprüft.

    Die Beschwerde von Herrn Gruber über das Vorgehen der Ermittlungsbehörden haben wir bereits an anderer Stelle in unserer Prozessberichterstattung erwähnt. Inwiefern diese “pro Wolbergs” sein soll, erschließt sich mir nicht. Nicht jede Kritik an den Ermittlungsbehörden ist “pro Wolbergs”. Und tatsächlich ging es dem Gericht gestern lediglich darum, sich bestätigen zu lassen, dass die (abgewiesene) Beschwerde tatsächlich von Herrn Gruber stammt. Für den gestrigen, inhaltlich umfangreichen Prozesstag war das eher eine Randnotiz.

    Dass Sie die Zeugenaussage von Herrn Gruber als entlastend interpretieren, ist Ihr gutes Recht. Es gibt aber sicher auch andere Sichtweisen. Ich habe seine Aussage umfassend dargestellt, ebenso die anschließenden Ausführungen von Herrn Wolbergs, bin aber kein Protokollant.

    Die wesentlichen Punkte bei Herrn Gruber sind aber: Er hat “Lösungsvorschlag” nicht als Anweisung interpretiert. Es war aber klar, was der OB wollte. Gruber bzw. seine Behörde hat(te) durchweg fachliche Bedenken. Die hat sich Wolbergs angehört und dann dennoch für den Start des Verfahrens entschieden, was bei rechtlichen Bedenken von vorneherein nicht möglich gewesen wäre. Es sei nicht das einzige Mal, dass das Umweltamt mit seinen Bedenken nicht zum Zug komme. Und Wolbergs habe als Hauptargument “Wohnen” genannt.

    Ich erlaube mir allerdings auch, einen Bezug zu anderen Aussagen – frühere Planungsamtschefin – herzustellen, der sich eben ergibt, wenn man jeden Tag zuhört. Und da bleibt eben: Hätte Wolbergs seinen Ermessenspielraum für das IZ-Vorhaben nicht so ausgeübt, wie er das getan hat, wäre das Planungsamt nie auf den Gedanken gekommen, diesen “absurden” Aufwand eines Satzungsverfahrens zu betreiben für ein Vorhaben, das keinen tatsächlichen Effekt auf den Wohnungsmarkt hat – fünf bis acht Einfamilienhäuser/Villen.

    Dass es bis heute keine Stadtratsvorlage für eine Satzung gibt, scheitert bislang noch daran, dass es sich um ein sehr schwieriges Gelände handelt (zumindest laut Planungsreferentin) und nicht an irgendwelchen fachlichen Einwänden. Das alles ist Arbeit, die derzeit noch abseits des Stadtrats läuft, der über diesen Aufwand auch nicht entschieden hat oder informiert wird. Umweltbürgermeister Jürgen Huber weiß davon laut eigener Aussage quasi nichts. Der Stadtrat entscheidet ggf. über den Erlass der u.U. irgendwann fertiggestellten Satzung.

    Andere Verfahren scheitern bereits lange vorher. Da wird von der Verwaltung dieser Aufwand erst gar nicht betrieben. Die kommen nicht einmal in die Nähe einer Stadtratsentscheidung. Da gibt es nicht einmal einen Startschuss an die Verwaltung. Wolbergs hat es in diesem Fall ermöglicht bzw beschleunigt, dass die Verwaltung sich mit etwas beschäftigt, was sie zuvor abgelehnt oder zumindest nicht als wichtig erachtet hat. Und das für ein Unternehmen, das ihn kräftig im Wahlkampf unterstützt hat, auch mit Spenden nah der Wahl und mit immerhin 30.000 Euro über eine Scheinrechnung, von der Wolbergs sagt, das er nichts wusste, aber deren Umfang jedenfalls nicht in der Endabrechnung des Wahlkampfs oder im Rechenschaftsbericht auftaucht. Und 30.000 Euro sind nicht nichts, auch wenn es angesichts der siebenstelligen Ausgaben für den letzten Wahlkampf so aussehen mag.

    Das alles ergibt sich in meinen Augen deutlich aus der bisherigen Beweisaufnahme. Ob das nun legal oder illegal war, entscheidet das Gericht.

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  • Charlotte

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    Danke Herr Aigner für das Statement und die erneute sachliche Darstellung der Zusammenhänge. Wir alle sind ja an den Fakten interessiert.

    @Karin Haber, ist es nicht eher Stilmittel der Brücke und seinem OB-Kandidaten, mit nicht zutreffenden Aussagen zu polarisieren und eine Fantasiewelt zu schaffen?
    Auch das Weglassen von Tatsachen zeugt nicht von einer ehrlichen, reflektierten und transparenten Kommunikation (z. B. die Verurteilungen im ersten Prozess bzgl. Vorteilsannahmen, oder die Feststellung der persönliche Bereicherung bei Immobilien, oder der Verurteilung der Bauträger im ersten Prozess…). Ich würde es begrüßen, wenn die Brücke und ihre Kandidaten trotz Wahlkampfzeiten, die Bürger nicht für dumm verkaufen.

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  • Karin Haber

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    Ich bedanke mich für die ausführliche Replik und Darstellung von Zusammenhängen, die Sie zu erkennen glauben.
    Einigkeit besteht auf jeden Fall darin, dass die Richter*innen entscheiden werden.

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  • Rengsburger

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    Danke HERR AIGNER für Ihre klaren Worte.

    Ich darf ergänzen, dass nicht nur 30.000 Euro keine Kleinigkeit sind auch 5.000 Euro sind bei weitem keine Kleinigkeit. 5.000 Euro sind ein Batzen Geld auch wenn sich die feine Gesellschaft darüber lustig zu machen scheint.

    Wenn ein Unternehmer dann schreibt die 5.000 Euro Spende müssen an Wolbergs Ortsverein fliessen damit der Vorteil der Bücherei kommt ist das doch alles nicht mehr normal. Allein wegen sowas sollte ein halbwegs anständiger Politiker gehen.

    Wenn sich nun herausstellt, dass ein Unternehmer Wolbergs massiv im Wahlkampf unterstützt und dafür Luxushäuser im geplanten Naturschutzgebiet von der Verwaltung mit enormen Aufwand genehmigungsmäßig bearbeitet werden dann sollte das auch für einen Rücktritt reichen.

    Wenn ich höre das eine Angestellte eines Immobilienunternehmers 300.000 Euro bekommen hat weil sie angeblich so viel geleistet hat. Liegt die Frage des Richters nach Schweigegeld Nahe.

    Feine Gesellschaft mit der sich Herr Wolbergs da umgeben hat.

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  • Piedro

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    @Charlotte
    ” ist es nicht eher Stilmittel der Brücke und seinem OB-Kandidaten, mit nicht zutreffenden Aussagen zu polarisieren und eine Fantasiewelt zu schaffen?”
    Deshalb ja der Slogan “Ideen verbinden Menschen”. Wirklichkeit ist nur ein Konstrukt, Wahrheit nur eine Option.

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  • Julian86

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    @ Rengsburger, sie offen-baren mit Ihrer ersten Frage, dass Sie den Unterschied (331 oder 332) (immer noch) nicht verstanden haben.

    Dieser Link kann Ihnen helfen, diesen für sich herauszuarbeiten. Diese Website ist sehr übersichtlich und gut zu verstehen
    http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_26.htm

    Ich hatte oben von einem Verwaltungsinternum geschrieben. Um es zu verdeutlichen: Beide ggf. gegen Wolbergs ins Feld zu führenden Delikte verlangen eine “Dienstausübung”, eine “Diensthandlung”. Darunter verstehe ich grundsätzlich eine amtliche Maßnahme mit Außenwirkung.

    Frage 1 an alle:
    Wo ist diese bis heute? Worin ist sie begründet?

    Frage 2 an alle:
    Wie verhält es sich ggf. mit einer “künftigen Diensthandlung”?

    Zunächst ein eingekürzter wie ergänzter Auszug aus dem Tatbestand der Bestechlichkeit:
    “Ein Amtsträger (OB) ….. der einen Vorteil (Spende) für … einen Dritten (SPD) als Gegenleistung dafür …. annimmt, daß er eine Diensthandlung … künftig vornehme und dadurch (!) seine Dienstpflichten …. verletzen würde, ….. wird … bestraft.”

    Wer ist willens und in der Lage auf der Grundlage der bisherigen Beweistermine etc. , hart am Gesetzestext (jenseits aller pers. Unterstellungen und Annahmen) diesen “Blick in die Zukunft”, zudem im “Konjunktiv” anhand des bisherigen Ergebnisse der Zeugenaussagen in groben Zügen zu belegen? Wie kann sich aus dem (bisherigen) Inbegriff der Hauptverhandlung der Nachweis der einzelnen Tatbestände belegen lassen, diese jeweils vom Vorsatz des Angeklagten umfasst?

    Zu Lothgaßler, der ua schreibt:
    “Die Frage ist nicht nur, ob dieses Vorgehen rechtmäßig i.O. war
    (…. ), sondern ob dies üblich und angemessen war.”

    Hinweis zur Klarstellung:
    Wenn etwas, was Sie uU andeuten, nicht “angemessen” war, also nicht verhältnismäßig im Rechtssinne, da kann es auch nicht rechtmäßig gewesen sein.

    Diesen Ihren Satz verstehe ich nicht. Erbitte Abhilfe. Vlt ein Beispiel?

    “Ermessensentscheidungen sind ja nicht illegal, aber die beeinflusste Ermessensentscheidung ist strafbar, und genau darum geht es hier.”

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  • Lothgaßler

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    @Julian86:
    “…„Dienstausübung“, eine „Diensthandlung“. Darunter verstehe ich grundsätzlich eine amtliche Maßnahme mit Außenwirkung…”
    => Nein! Ein Oberbürgermeister ist fast immer im “Amt”, da er nicht nach Stechuhr arbeitet. “Amtsintern” ist er immer im Amt. Zudem ist der OB Chef der Verwaltung, somit jede “verwaltungsinterne” Handlung eine Dienstausübung. Jede zu beschließende Satzung, jede Beschlussvorlage für den Stadtrat hat “Außenwirkung”, somit auch die Veränderung von Grenzen in Fachplanungen. Der OB ist auch kein Grüß-Gott-Onkel mit nur Außenwirkungsaufgaben oder passiver Verkünder der Entscheidungen des Stadtrats.
    Eine Abgrenzung der Begrifflichkeiten bietet folgende Info https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/arbeitsblaetter-zur-vorlesung-strafrecht-bt-pdf-dateien/arbeitsblaetter-zur-vorlesung-strafrecht-bt-pdf-dateien/straftaten-gegen-die-allgemeinheit/56-bestechungsdelikte.pdf

    Zu meinem von Ihnen nicht verstandenen Satz:
    Das Strafrecht erkennt auf Straftat, wenn eine “Ermessensentscheidungen” beeinflusst wurde durch Annahme von Vorteilen (bzw. sich in Aussicht stellen lassen usw. = Anfüttern). In Ihrem Kommentar vom 29.1.2020, 10:01 formulierten Sie, dass wenn etwas rechtlich möglich ist, dann nicht rechtswidrig sein kann, und somit auch keine Bestechung/Bestechlichkeit vorliegen kann. Das stimmt so vereinfacht eben nicht. @Rengsburger hat ja entsprechend mit Beispiel erwidert. Im vorliegenden Fall dürfte ein Baurecht sehr viel Geld wert sein.
    Gerade bei Ermessensentscheidungen (und hier lag eine vor, es lag kein zwingender Grund vor so und nicht anders zu entscheiden) kann ein OB seine Macht ausspielen, indem er Ziel und Richtung bestimmt, Ressourcen freigibt (wie hier Verwaltungspower) und somit letztlich Vorhaben ermöglicht, die sonst nie und nimmer zustande gekommen wären. Es könnte Gestaltungswille sein, es kann auch Vorteilsgewährung sein. Es gibt eine andere Sicht auf diesen Vorgang, und der ist nicht unbegründet. Die Verwaltung zieht ohne Wolbergs die Angelegenheit erkennbar nicht mehr mit voller Kraft durch. Solange keine Ton-/Video-Aufnahmen ala Ibiza/Strache auftauchen, wirds den von Ihnen geforderten klaren Beweis nie geben.

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  • Dieter

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    Letztendlich ist es egal, was Auf der Platte hätte gebaut werden sollen. Eins ist sicher, der Bauträger hätte es zur eigenen Gewinnmaximierung geplant und durchgeführt. Größtmöglicher und bezahlbarer Wohnraum spielt keine Rolle.

    Die 5000€ Spende ist auch keine Nebensächlichkeit – andere Großspender haben anfangs auch so klein angefangen.

    Dass die ganzen Anträge der Verteidigung auch den Prozess verlangsamen, dürfte auch jedem klar sein. Dies nur der StA in die Schuhe zu schieben, ist lächerlich.

    So ein Verfahren wegen Falschaussagen hätte man sich beim ersten Prozess schon gewünscht, vielleicht hätten sich manche Zeugen dann weniger gewunden oder wie Huber nicht ihre Aussagen wieder revidiert.

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  • Rengsburger

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    Julian 86:

    Sie machen es doch absichtlich kompliziert damit sich keiner mehr auskennt und Wolbergs ungeschoren davon kommt.

    Mal einfach für Sie damit Sie verstehen was ich meine und wo die Vorteile für Wolbergs und seinen Spender lagen.

    1. Unternehmer spendet an Wolbergs Ortsverband damit dieser OB wird und der Verwaltung Dampf machen kann. Natürlich knapp unter 10.000 Euro damit die Öffentlichkeit nichts mit bekommt.

    2. Wolbergs wird OB. Und ein absolut uninteressantes Baugebiet noch dazu im geplanten Naturschutzgebiet, noch dazu nicht für Sozialwohnungen wird von der persönlichen Referentin und Wolbergs so gepusht, dass sich Behördenleiter wochenlang den Kopf zerbrechen wie sie es gebacken bekommen.

    3. Andere wichtige Aufgaben bleiben liegen. Vielleicht auch Sozialwohnungen!!! Schaden für die Stadt und die Allgemeinheit!!!

    Denken Sie nicht, dass Ihre Argumentation Diensthandlung oder nicht völlig am Problem vorbei geht.

    Natürlich sind die Behördenleiter nur gesprungen weil die Anweisung vom OB kam. Und natürlich hat sich Wolbergs für die paar Luxus Häuschen nur eingesetzt weil er vorher Spenden erhalten hat. Und selbst wenn das nicht der Fall war dann glaubt ihm das im Endeffekt jetzt eh keiner mehr. Vermutlich nicht mal sein Anwalt. Aber der muss es halt glauben.

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  • Julian86

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    @Rengsburger, sie behaupten, ich mache es “absichtlich kompliziert”. Falsch. Ich argumentiere auf der Grundlage des Gesetzestexts, den ich Ihnen sogar vorzitiert habe. Ihre Antwort darauf: Nada. Mein Eindruck ist: Sie wollen oder können nichts damit anfangen. Sie sind es, “der völlig am Problem vorbei” schlichte Behauptungen aufstellt. Das sei Ihnen unbenommen. Aber was bringt es in dieser Rechtssache, in diesem Strafprozess, der nunmal seit geraumer Zeit die Stadtgesellschaft beschäftigt? Jedenfalls nichts Substantielles, das über eine persönliche Meinungsäußerung Iherseits hinaus geht.

    @Lothgaßler danke ich für Ausführungen und interessante Links, die ich studiert habe. Ich komme darauf zurück. Insbesondere zum Gesetzeszweck der sog. Korruptions-Vorschriften und was es mit der “Diensthandlung” und ggf. deren Vorbereitungen, Planungen unter Berücksichtigung dieses Zwecks auf sich hat.

    Aber mein Eindruck ist: Das inhaltliche Interesse am Prozess-Stoff hat nachgelassen. Man beschäftigt sich lieber mit fiktiven Fragen und zeichnet das Künftige (Wahl, Suspendierung) nach eigenem Gutdünken, der persönlichen Phantasie freien Lauf lassend. Kann man machen.

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  • Rengsburger

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    Julian 86.

    Sie sagen im Bezug auf mich nicht die Wahrheit.

    Was ich geschrieben habe hat die Beweisaufnahme der Prozesse ergeben. Es sind keine Behauptungen.

    Genau so hat sich der OB von Regensburg und seine Freunde verhalten. Und das ist für mich erschreckend und nicht nachvollziehbar.

    Meine Frage haben Sie übrigens immer noch nicht beantwortet. Ob man auch bestechen kann damit es schneller geht? Sie sind nur geschickt ausgewichen. :(

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  • Empörer007

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    Fiktive Fragen… zu Julian86:
    Wenn sich schon der Angeklagte W. mit der StA in einem “Ping-Pong-Spiel” über die Frage der “fiktiven Verantwortung” einen verbalen “Wortwechsel” liefert, werden wir in diesem Korruptionsprozess bald in einem philosophischen Grundseminar landen…, evtl. auf der Suche nach der Beantwortung v. M. Heideggers “Sein und Zeit”…, “Der Mensch ist der Nachbar des Seins…”

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  • Mr. B.

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    Danke an R-D für die Berichterstattung!

    Ich persönlich wünsche mir noch viele Verhandlungstage mit weiteren Zeugen!
    Es muss alles auf den Tisch! Es ist höchste Zeit (egal wie das Gericht entscheiden wird)!
    Vor Gericht lernt man, Angeklagte oder Zeugen, aufgrund ihrer Aussagen (über ihr “Tun” oder “Nichttun”) einzuschätzen.
    Nur so hat der Laie die Möglichkeit, diese einschätzen (glaubwürdig oder unglaubwürdig)!

    Und…..manche Bruecke-Mitglieder können sich auch ein Bild machen. Hier glaube ich, gibt es nämlich noch großer “Nachholbedarf”!

    Die Ankläger sollen sich auf keine Fall entmutigen lassen!

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  • Hutzlweiberl

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    Mr. B weitere Zeugen werden nicht mehr Licht in das Dunkel bringen. Sie werden sehen, SR Hartl wird das Ganze als das Normalste in der Kommunallandschaft der BRD darstellen. Die Ehefrau und die Leiterin des Wahlkampfbüros haben sich schon mehrmals geäußert. Und der städtische Personalreferent, der durch W´s Gnade in diese Position gekommen ist, die ihm der Sch noch verwehrt hatte, wird sich auf Nichtwissen bzw. Unzuständigkeit berufen. So wird es letztlich weitergehen.

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  • Mr. B.

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    Zu Hutzlweiberl
    1. Februar 2020 um 18:48| #

    Aber interessant wäre es allemal, wer sich alles so an gar nichts mehr erinnern kann.
    Ich finde, dass dies im Gesamten auch zur “Aufklärung” beiträgt.

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drin