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Tag 2 im zweiten Wolbergs-Prozess

Wolbergs hält Richter für befangen

Auch im zweiten Tag des zweiten Korruptionsprozesses ging es nicht um die Vorwürfe. Nachdem sein Antrag, das Verfahren einzustellen von der 5. Strafkammer abgelehnt wurde, hat Strafverteidiger Peter Witting nun einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt. Man habe Sorge, dass diese „willkürlich urteilen“ könnten.

“Wir haben Sorge.” Joachim Wolbergs und Peter Witting. Foto: as

Es ist ein Prozesstag voller Unterbrechungen. Zwar endet die Verhandlung erst um kurz vor 14 Uhr, doch im Gerichtssaal sitzen die Verfahrensbeteiligten und Zuhörer nicht einmal einen Stunde. Und am Ende bleibt es erneut unklar, ob und wann der zweite Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg überhaupt fortgesetzt wird. Sein Verteidiger Peter Witting hat einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer gestellt, über den nun eine andere Kammer entscheiden muss – welche das sein wird, war zum Ende des zweiten Verhandlungstages noch nicht bekannt.

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“Zum jetzigen Zeitpunkt kein Prozesshindernis”

Hintergrund dafür, dass Witting bzw. Joachim Wolbergs gegen den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl und dessen Beisitzer die „Besorgnis der Befangenheit“ hegt, ist eine Entscheidung, die Kimmerl am Mittwoch verkündet: Der Prozess gegen Wolbergs soll fortgesetzt werden. Der Antrag Wittings, das Verfahren einzustellen – er hatte ihn vor zwei Wochen am ersten Prozesstag gestellt – wird damit abgelehnt. Die Kammer sehe „zum jetzigen Zeitpunkt“ kein Prozesshindernis, so der Vorsitzende Richter. Im Gegensatz zu Wolbergs’ Verteidiger.

Die Streitfrage in Kürze

Die Streitfrage, um die es dabei geht, etwas grundsätzlich und in Kürze erklärt: Handelt es sich bei der Korruptionsanklage in Zusammenhang mit Bauträger Volker Tretzel, die bereits verhandelt und abgeurteilt wurde, um denselben „einheitlichen Lebenssachverhalt“ wie bei jenen Anklagen in Zusammenhang mit Schmack, Immobilien Zentrum (IZ) und Sontowski & Partner, die im aktuellen Prozess behandelt werden sollen? Besteht damit nicht ein Verstoß gegen den Grundsatz, dass niemand wegen derselben Tat zwei Mal angeklagt werden darf?

Die Verteidigung bejaht dies und sieht als wesentliche Verknüpfung zwischen den unterschiedlichen Anklagen die vorgeworfenen Verstöße gegen das Parteiengesetz – also das „Bewirken“ falscher Angaben zu den angenommenen Spenden im Rechenschaftsbericht der Bundes-SPD. Mit diesem Vorwurf seien die Anklagen wegen möglicher Korruptionsdelikte untrennbar verbunden und hätten deshalb in einem Prozess verhandelt werden müssen, so Wolbergs’ Verteidiger. Da dies nicht geschehen sei, bestehe nun ein Prozesshindernis, ein sogenanntes „Befassungsverbot“.

“Rechtsanwendung wurde präzisiert”

Auch die 5. Strafkammer hatte zunächst diese Auffassung vertreten und die zweite Anklage nicht zugelassen. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Oberlandesgericht Nürnberg diese Entscheidung aber auf und eröffnete das Hauptverfahren gegen Joachim Wolbergs in Zusammenhang mit den Spenden von IZ-Boss Thomas Dietlmeier. Die Anklagen in Zusammenhang mit Schmack und einem früheren Sontowski-Geschäftsführer wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft anschließend mit dieser Anklage zusammengeführt und sollen nun gemeinsam verhandelt werden.

Die Kammer sei zwar nicht an die Entscheidung des Oberlandesgerichts gebunden, so Georg Kimmerl. Auch seien die Argumente der Verteidigung rechtlich durchaus vertretbar. Allerdings habe die Kammer das Recht anzuwenden. „Und die Rechtsanwendung wird durch Gerichtsentscheidungen präzisiert.“ Eben durch jene des Oberlandesgerichts Nürnberg, der übergeordneten Instanz, deren „ausführlich begründeter“ Auffassung man sich anschließe – zumindest „zum jetzigen Zeitpunkt“. Eine Einstellung könnte insofern nach wie vor, auch noch im Urteilsspruch, erfolgen.

Rechtsauffassung “an der Garderobe aufgehängt”

„Wir haben Sorge“, kommentiert Witting dies zunächst. Er beantragt eine mehrstündige Pause, um einen „unaufschiebbaren Antrag“ vorzubereiten. Schon beim Hinausgehen kündigt er an, dass es sich um besagten Befangenheitsantrag handeln wird. Die Richter hätten ihre Rechtsauffassung „einfach an der Garderobe aufgehängt“, so der Münchner Strafverteidiger noch im Gang gegenüber Medienvertretern.

„Die Berufsrichter drücken sich davor, Farbe zu bekennen“, sagt er dann drei Stunden später, zurück im Gerichtssaal. Es sei „völlig unklar“, warum die 5. Strafkammer ihre anfängliche eigene Rechtsauffassung aufgegeben hätte. Sie hätte dies weder ausreichend begründet noch sich rechtlich mit den Argumenten der Verteidigung auseinandergesetzt. Dies nähre den Verdacht, dass man die eigene Überzeugung ohne Not aufgegeben habe und schlicht die Auffassung des Oberlandesgerichts „exekutiere“.

Angst vor „willkürlichem” Urteil

Sein Mandant habe damit die begründete Sorge, dass das Gericht auch im weiteren Verlauf des Verfahrens eigene Überzeugungen zugunsten anderer – auch der Staatsanwaltschaft – im Zweifel „argumentationslos aufgebe“ und letztlich „willkürlich urteilen“ werde. Keinen Befangenheitsantrag stellt Witting gegen die beiden Schöffinnen. Diese hätten zwar den Beschluss, das Verfahren nicht einzustellen, mitgetragen, allerdings handle es sich um eine komplizierte Rechtsfrage, die für Laienrichter nicht ohne weiteres zu durchschauen sei.

Der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl lässt sich am Mittwoch nicht in die Karten schauen. „Dann würde ich vorschlagen, dass wir für heute Schluss machen“, sagt er nur und schließt die Sitzung. Er und seine beiden Beisitzer müssen nun dienstliche Stellungnahmen abgeben. Dann entscheiden andere Richter. Ob der für nächsten Mittwoch geplante Termin überhaupt stattfinden kann, bleibt zunächst unklar.

Staatsanwaltschaft geht in Revision – zugunsten von Tretzel

Aufhorchen ließ am Mittwoch auch eine Verfügung der Staatsanwaltschaft, die diese am Vormittag präsentierte. Eine Auskunft des Landesschatzmeisters der SPD habe ergeben, dass die Partei „den Rechenschaftsbericht der Bundespartei für das Jahr 2015 (und 2016, Anm. d. Red.) noch vor Einreichen beim Präsidenten des Deutschen Bundestages im Oktober 2016 überarbeitet, die vom SPD Ortsverein Regensburg Stadtsüden im Jahr 2015 vereinnahmten und in dessen Rechenschaftsbericht aufgeführten Spenden aus der Sphäre des Angeklagten Tretzel als zweifelhaft deklariert und den entsprechenden Geldbetrag an den Bundestagspräsidenten abgeführt hat“. Dies hätten Nachermittlungen im Zuge des aktuell laufenden Verfahrens ergeben. Damit liege nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft für dieses Jahr kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor.

Tatsächlich aber waren Volker Tretzel und dessen früherer Geschäftsführer Franz W. unter anderem auch wegen genau eines solchen Verstoßes im Jahr 2015 angeklagt und von der 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Escher verurteilt worden.

Peter Witting bezeichnet diese „neusten Erkenntnis der Staatsanwaltschaft“ als „ungeheuerlichen Vorgang“ und spricht von einem „Skandal“. Seit März 2016 habe die Staatsanwaltschaft ermittelt und hätte prüfen müssen, ob die Vorwürfe zuträfen. Stattdessen habe sie diese Verstöße angeklagt, obwohl sie „zu keinem Zeitpunkt begründet“ gewesen seien.

„Skandalös ist gar nix“, erwidert darauf Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier. Sämtliche Verfahrensbeteiligten beim ersten Prozess – inklusive Verteidigung und Richter – seien davon ausgegangen, dass die fraglichen Rechenschaftsberichte fehlerhaft eingereicht worden seien. Sämtlichen Verfahresbeteiligten seien dazu alle Akten vorgelegen. Doch das Urteil sei dann so gesprochen worden wie bekannt. Nun will die Staatsanwaltschaft Revision dagegen einlegen – in diesem Fall zugunsten von Volker Tretzel und Franz W.

Auswirkungen auf den aktuell laufenden Prozess hat dies zunächst nicht. Allerdings dürfte damit die Verknüpfung von Verstößen gegen das Parteiengesetz und mutmaßlichen Korruptionsdelikten zumindest für die Jahre 2015 und 2016 als von der Verteidigung genannter Grund zur Verfahrenseinstellung endgültig wegfallen. Dies betrifft die Anklage in Zusammenhang mit IZ-Boss Dietlmeier. Von ihm waren in diesen beiden Jahren noch Spenden geflossen.

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Kommentare (67)

  • Felix Reber

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    Mittlerweile ich nur noch feststellen: ‚Kannitverstan‘

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  • Rengsburger

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    Na klar jeder der nicht das macht was Wolbergs denkt und macht ist befangen. Logisch.

    Erst konnte es Rechtsanwalt Witting nicht schnell genug gehen mit der 1. Anklage und jetzt dürfte das Gericht nicht mehr verhandeln. Das hat RD bereits des öfteren klar und deutlich gemacht. Allen muß doch klar sein, dass das nur Taschenspieler Tricks sind die am Ende vom BGH kassiert werden. Die Beweislage ist einfach zu erdrückend. Meiner Meinung nach. Ich habe meinen natürlichen Menschenverstand noch nicht an der Garderobe abgegeben.

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  • Giesinger

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    Kann von den anwesenden Juristen bitte jemand eine Vermutung äußern, ob das “Theater” nun am 23.Oktober eventuell weitergeführt werden könnte? Sind die da schnell genug, untereinander bei Gericht?

    Danke schon mal für Antworten!

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  • Bürgerbegehren korruptionssumpf Spd/CSU

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    Wolbergs ist der Prototyp des Politikers, der sich mit der Oberschicht jahrelang ins Bett legt und anschliessend immer noch behauptet, dass er Jungfrau geblieben ist. Ob das Recht sein Treiben zulässt, ist mir egal.
    Mit dem grossen Geld der Immobilienfirmen wurden jedenfalls Wahlkämpfe in Regensburg von oben her manipuliert und damit auch die Wahlergebnisse verfälscht.

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  • Empörer007

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    Mit allen jur. Finessen versucht RA W. seinen Mandanten zu retten…
    Das ist auch seine Pflicht, um die sicherlich saftige Honorarrechnung für den (“de fakto pleiten” Angeklagten W.) zu rechtfertigen…
    Erst kommt die Forderung d. Hrn. W. nach -> Einstellung des Verfahrens…, dann setzt er mit dem heutigen Befangenheitsantrag noch eins drauf… -> Am Ende folgt dann wieder die erneute Freispruchforderung…, deshalb muss alles auf den Tisch, keine Mauscheleien u. jur. Spielchen, vom Angeklagten kommt ja bis dato gar Nichts.
    Umso schlimmer halte ich W. Bestreben, wieder ins OB-Büro einziehen zu wollen. Moralisch ist der Herr W., man kann es nicht oft genug wiederholen, leider, leider nicht geeignet…

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  • Mr. B.

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    Ich hoffe zutiefst für das Ansehen der Stadt Regensburg, dass es nun doch bald weitergeht und die Anklageschrift verlesen werden kann!!!!
    Ich finde, der Bürger hat einfach ein Recht!!!! darauf!
    Es muss doch möglich sein, zu erfahren, wer mit wem “etwas und wie” gemacht hat1
    Hiermit meine ich unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht!
    Bestimmte Sachen, bei denen es vermutlich um viel Geld für lediglich einzelne Personen geht, die meinen die “Klügeren” zu sein, werden hier offensichtlich gern hinter verschlossenen Türen gemacht und erledigt!
    Kommt dann irgendwas was auf -schließlich ermittelte ja die Staatsanwaltschaft und es kam zur Anklage- haben anscheinend genau die gleichen Personen Angst, dass ihr zumindest anstandslose und unmoralische Handeln an die Öffentlichkeit kommt und sie plötzlich nicht mehr als reine “blitzeblanke Macher, Gönner und Förderer” der Stadt dastehen.
    Ich finde, der Bürger hat im Zweifelsfalle ein Recht zu erfahren, was genau der Gegenstand der Anklage ist, auch wenn die Strafverteidiger für großes Geld dies verhindern wollen, denn nur so (wenn er dann aufmerksam R-D liest), kann er sich selbst auch ein Bild machen, ob er solche Personen in Entscheidungsprozessen über Allgemeingut haben will!!!!! Die Seite, die ihnen zuspielt, will das allemal, denn nirgendwo anders kann man schneller und leichter an das große Geld kommen, wenn der Bürger (Wahlvolk) für blöde verkauft und angesehen wird.
    Es gilt der Spruch, wer sich in Gefahr begibt, der…………

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  • Hirsch

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    Ja sowas aber auch! Da biederst dich als Gericht nicht in einer Tour der Verteidigung und den Angeklagten an (soll in Sitzungssaal 104 schon mal vorgekommen sein), da kassierst gleich den ersten Befangenheitsantrag!

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  • Stefan Aigner

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    @Mr. B

    Die Anklage wurde bereits verlesen. Wir haben das Wesentliche in einem Vorbericht erläutert. Ist im Bericht verlinkt.

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  • Mr. B.

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    @Stefan Aigner
    Vielen Dank für den Hinweis.

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  • Tröster

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    Warum regen sich eigentlich schon wieder alle Kommentatoren hier so auf?
    Ein Befangenheitsantrag ist ein zulässiges Rechtsmittel, das in sehr vielen Prozessen zum Einsatz kommt. Eine andere Kammer entscheidet darüber und gut ist’s.
    Das ist weder ein Taschenspielertrick noch sonst etwas Anrüchiges. So funktioniert halt unser Rechtsstaat.
    PS: Ich war selbst zehn Jahre als Schöffe tätig und habe in der Zeit auch den einen oder anderen Befangenheitsantrag erlebt, z.T. ganz offensichtlich unbegründet, was dann auch keine Konsequenzen hatte.
    Ich rate zu mehr Gelassenheit.

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  • Mr. T.

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    Den Befangenheitsantrag hätte ich von der Staatsanwaltschaft nach dem Urteil im letzten Verfahren erwartet :-)

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  • Piedro

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    Ich danke für diesen wieder ebenso informativen wie unterhaltsamen Artikel.

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  • XYZ

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    Zu Giesinger 18.10:
    Soweit ich den prozessualen Wirrwar noch überblicke:
    Gibt es eine Deliktserie (Parteispenden) an der mehrere Personen beteiligt sind, Tateinheit oder -mehrheit?
    Prozessualer Tatbegriff: auch bei Tatmehrheit kann wegen eines engen Handlungs-Zusammenhangs eine einzige Verhandlung und Urteil erforderlich sein.
    Das wird sich im Laufe der zweiten Verhandlung ergeben, der VRI hat sich bedeckt gehalten.
    Näher m.E. BGH 4 StR in HRR, Beschluss vom 24.09.2014, 231/14:
    LS 1: Sind an einer Deliktserie mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, bei jedem Beteiligten gesondert zu prüfen.
    LS 2: Massgeblich ist dabei der Umfang des erbrachten Tatbeitrags . . Erbringt der Täter Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden . . sind ihm die einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen. Ohne Bedeutung ist dabei ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen habe.
    Gab es ein nun ein allseitiges – strafbares – Spendensystem oder nicht?

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  • Giesinger

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    @Mr.T.

    Selten, daß wir mal einer Meinung sind. Aber nach dem Urteil ist es nun wohl zu spät.

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  • XYZ

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    Nochmals zu Giesinger:
    Bin allmählich mit der Arbeitsweise der Justizia in R ziemlich am Ende: es gibt Datenbanken wie Juris und HRR, man kann alles nachlesen und elektronische Daten in den Akten, dafür gibt es Suchprogramme. Da wird nun eine task-force gebildet.
    Der Revisionsantrag der StA kam gerade noch rechtzeitig, die Verknüpfung mit Rechenschaftsberichten zu Parteispenden.

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  • Juristische Laiin

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    @Tröster
    Wie wohltuend Recht Sie doch haben. Herr RA Wittig machte und macht doch nichts anderes als das, wofür er bezahlt wird – und das bislang mit großem Erfolg. Nachdem ihm bereits am ersten Verhandlungstag klar war, dass stimmgewaltiges Poltern, Schwadronieren und sonstiges Mimimi bei der 5. Strafkammer unter ihrem Vorsitzenden Richter Kimmerl gar nicht gut ankommt, versucht er nunmehr durch Ausschöpfen der ihm zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu seinem Ziel zu gelangen. Zweifellos dürfte er auch diese Klaviatur bravourös beherrschen. Es ist zwar schade um die Zeit, aber so geht Rechtsstaat nun mal.

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  • Noch ein sterbender Gallier

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    Wittig meint de facto: Alleine die supernette Frau Escher würde ich hier nicht für befangen halten. ;) irgendwie kommt der geneigte Prozessbetrachter nicht umhin zu hoffen, dass diesem von der Justiz so unmenschlich gebeutelten Herrn W. endlich einmal das Geld zum Prozessieren bis zum St. Nimmerleinstag ausgeht.

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  • Julian86

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    Trösters Rat aufgreifend mögen wirklich inhaltlich Interessierte nachschlagen bei den §§ 24-30 der Strafprozessordnung.
    https://dejure.org/gesetze/StPO/24.html

    Gang des Ablehungsverfahrens:
    Antrag, gestellt
    Dienstliche Äußerungen der drei Berufsrichter
    Anhörungsrecht des Angeklagten; kann sich binnen Frist inhaltlich zu den dienstlichen Äußerungen erklären
    Entscheidung durch andere Richter des Landgerichts R.
    a) War Ablehnung erfolgreich, wohl Neustart des Prozesses durch andere (OLG?)Richter, siehe § 27 Abs. 4 StPO.
    b) Wird Ablehnungsantrag durch Beschluss aber abgewiesen, geht das Verfahren mit alter Besetzung weiter. Dieser Beschluss kann durch die Verteidigung nur gemeinsam mit dem Urteil angefochten werden, § 28 Abs. 2 Satz 2, also Revision, die die Thematik des gesetzlichen Richters (GG) beinhaltet.

    Mangels Rechtswegerschöpfung ist auch zwischenzeitlich keine isolierte Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe gegen den die Ablehnung abweisenden Beschluss zulässig.
    (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 08. Juli 2019 – 2 BvR 453/19 -, Rn. (1-16),
    http://www.bverfg.de/e/rk20190708_2bvr045319.html)

    Vermutlich wird dieses Zwischenverfahren, das die StPO ausdrücklich vorsieht, zwei bis vier Wochen andauern. Dann geht es mit der alten Besetzung weiter oder neue Richter (des OLG) übernehmen den Strafprozess.

    Stellt sich später im Rahmen einer potentiellen Revision zum BGH der Verteidigung gegen das dann ergangene zweite Strafurteil heraus, dass die Richterablehnung materiell begründet war, wäre das ergangene Strafurteill immer wegen Verstoßes gegen den gesetzlichen Richter aufzuheben. (vgl. Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG -https://dejure.org/gesetze/GG/101.html).

    Dann entschied der BGH auch darüber, ob der Grundsatz NE BIS IN IDEM dazu hätte führen müssen, ob diesem zweiten Prozess ein Verfahrenhindernis im Wege stand. Für diesen Fall würde dann der BGH das zweite Urteil einkassieren und das Verfahren gegen Wolbergs einstellen.

    Fazit: Die Verteidigung weiß, wie man auf der Klaviatur der Strafverteidigung “spielt”, was zu tun ist, um alle Rechte des angeklagten Mandanten zu wahren. Wer sich, siehe oben, darüber “beschwert”, sollte sich mal Gedanken machen, was den Rechtsstaat ausmacht, wie er auch zu schützen ist.

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  • Lol

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    Korrigiert mich bitte wenn ich es noch ganz verstehe, die Verteidigung kritisiert dass die SPD die Spenden mit dem Vermerk zweifelhaft weitergeleitet hat und ipso es zu keinen unrechtmäßigen Spenden gekommen ist, folglich die Anklage bzw das Urteil haltlos ist. Wenn ich dem auch noch logisch folgen kann, hiesse es fuer mich aber auch das es sich um eine schuldeingestaedniss seitens der Verteidigung des jw handelt?

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  • XYZ

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    Julian 22.17:
    Alles richtig. Meine bescheidene Frage ist nur: wäre das nicht alles einfacher gegangen?
    Verbindung der Verfahren wegen Parteispenden? Um dem polit-circus ein Ende zu setzen?

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  • Giesinger

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    Danke an XYZ und Julian86. Werde es mir morgen nochmal genau alles anschauen. Heute bin ich nicht mehr aufnahmefähig.
    Habe nämlich gerade die spannendste, unterhaltsamste Sendung im deutschen Fernsehen “The Taste” geschaut und bin noch hin und weg.

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  • Dieter

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    @Tröster

    Da würde mich doch glatt interessieren, wo oft zu ihrer Zeit als Schöffe so einem Befangenheitsantrag tatsächlich stattgegeben wurde.

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  • liltroll

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    Zweites Kindergartenjahr: der kleine Jonas W. ist heuer in nicht mehr in der Kuschelbärenguppe von Tante Elke. Und in der neuen Gruppe sind nur lauter ganz böse Leute, die den Jonas alle nicht mögen und, menno, da darf man nicht mal mehr rumschreien und frech sein und sich auf den Boden werfen und mit den Füßen strampeln. Dabei hat die Tante Elke das immer alles so lustig gefunden!! Die war so nett!! Der kleine Jonas hat seinem Papi dann gleich gesagt, dass er den Onkel Georg und die anderen zwei gar nicht mag und dass der Papi da was ganz gleich was machen muss!! Dafür darf der Papi dann auch das ganze Taschengeld vom Jonas behalten. ;-)

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  • Julian86

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    XYZ, ja, nichts hätte näher gelegen, als alles in einem Abwasch abzuhandeln. Die Gründe der StA, es nicht zu tun, haben nicht überzeugt und klangen nach Ausreden. Und schürten den Verdacht, dass man – weisungsgebunden – das Prozessgeschehen doch weit in die Kommunal- und Bürgermeisterwahl verlagern wollte. Was ja jetzt auch geschieht.

    Ein einheitlicher Lebenssachverhalt? Nur eine prozessuale Tat iSd StPO? Daher nur EIN Prozess? Die jetzt abglehnten Richter vertraten/vertreten insoweit zwei sich widersprechende Auffassungen. Schwierige Abgrenzung, immer am Einzelfall zu entscheiden. Sagt der BGH.

    Der Umfang der angeklagten Tat wird allein nach objektiven Kriterien bestimmt. Der Bundesgerichtshof hat daher in ständiger Rechtsprechung die prozessuale Tat als geschichtliches Vorkommnis definiert, das nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet, der bei getrennter Würdigung und Aburteilung unnatürlich aufgespalten würde und dabei immer wieder herausgestellt, dass eine abstrakt-generalisierende Betrachtungsweise nicht möglich ist. Der Tatbegriff könne nur von Fall zu Fall bestimmt werden, wobei es auf den sachlichen, nicht den zeitlichen Zusammenhang ankomme.
    wkipedia

    Gibt es mit der Auffassung der Verteidigung eine “deliktsimmanente Verbindung der Handlungen”
    (Parteiengesetz, Verstöße)?

    Dazu BGH 2 StR 85/09 – vom 20. Mai 2009, Randziffer 16 u. 17
    https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/09/2-85-09.php

    Haben sich die abgelehnten Richter vielleicht schlicht aus diesem Lehrbuch, Randziffer 9, “bedient”? Dort heißt es:

    “Für die Beurteilung, ob ein Sachverhalt Teil EINER prozessualen Tat ist, kommt es – …. – nicht auf die rechtliche Würdigung in Anklage und Eröffnungsbeschluss an, sondern einzig auf die nach durchgeführter Hauptverhandlung im Urteil vertretene Auffassung.”
    http://www.vahlen.de/fachbuch/leseprobe/Ziegler-Das-Strafurteil-9783800641383_1502201208335889_lp.pdf

    @ XYZ: Gibt es hierzu eine BGH-Rechtsprechung, die diese Literaturmeinung stützt?

    Potentielle Frage auch an den Strafrechtler Herrn Prof. Müller. Auch: Auf welchen Zeitpunkt ist abzustellen, wenn die “deliktsimmanente Verbindung” (Bericht der SPD die Spenden betreffend wird im nachhinein korrigiert) später wegfällt?

    Alles schwierig.

    P.S. Nach der Verurteilung seiner Kollegen hat der ehemalige katalanische MP Carles Puidgemont (Hügelberger) einen Gastbeitrag geschrieben. Auch er spricht von einem politischen Prozess.
    https://www.freitag.de/autoren/the-guardian/wir-werden-keinen-rueckzieher-machen

    Gewiss nicht nur von Interesse für Herrn Wolbergs. Beide werden und wollen noch über viele “Hügel” gehen.

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  • Lieschen Müller

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    Ohohhhhhh, da hat jemand berechtigte Angst vor einer Verurteilung. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wär wohl der worst case. Hat die Landesanwaltschaft ja bereits für wahrscheinlich gehalten. Entsprechend müsste Wolli dann sogar die zu unrecht erhaltenen Bezüge rückwirkend zurück zahlen.
    Jetzt wird jede Karte ausgespielt in der Hoffnung ein solches Urteil dann aufheben zu lassen, wenn sich das Verfahren schon nicht einstellen lässt.
    Um die eigentliche Sache geht’s schon gar nicht mehr. Ich finde Wolbergs Verhalten einfach nur peinlich. Er ist FAKTISCH sowas von erledigt. Ich bin wirklich sehr gespannt wie er seine Wahlschlappe hinnehmen wird. Sicher brüllt er gleich ” Wahlbetrug” und droht mit Anzeige.

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  • Stefan Aigner

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    @Lieschen Müller

    Das ist falsch. Eine rückwirkende Rückzahlung der Bezüge wäre nicht vorgesehen. Die Halbierung ist die härtestmögliche Sanktion in der aktuellen Phase.

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  • Rengsburger

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    Tröster:

    Sie raten zu mehr Gelassenheit. Mittlerweile hat es Wolbergs und sein Verteidiger geschafft, dass Vorteilsnahme und Bestechung als etwas ganz gängiges und durch juristische Schritte verständliches in Teilen der Bevölkerung wahr genommen wird. Nach dem Motto es gibt so viele Lumpen auf der Welt was hat denn der Wolli böses getan.

    Jeder normale Angeklagte ohne Starverteidiger hätte im ersten Prozess mehrmals von der Richterin gehört. Herr Wolbergs das glaube ich ihnen nicht. Ich glaube ihnen nicht, dass sie nicht gemerkt haben, dass ein neuer Boden in ihrem Ferienhaus liegt den sich nicht bezahlt haben. Ich glaube ihnen nicht, dass sie nicht gemerkt haben, dass der Innenausbau der Wohnung für sie kostenlos übernommen wurde…

    Wenn wir Wolbergs und seinem Verteidiger jetzt auch noch alles glauben und alles abkaufen dann freue ich mich auf die nächste Generation von Bürgermeistern.

    Er wollte sich von den Vorwürfen rein waschen. Das versucht er jetzt aber gar nicht mehr da die Beweislage erdrückend scheint. Er versucht nur das Verfahren zu Verzögerung und ins Lächerliche zu ziehen.

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  • XYZ

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    Julian 86, 08.02:
    Prof. Müller hat sich in der beck-community dazu am 09.10 mit update am 16.10 geäussert samt BGH-RSpr. Zentrale Aussage: “Es lässt sich kaum eine h.M. feststellen”.

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  • Giovanni Bavarese

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    @XYZ:
    Bitte kommentiere doch sorgfältiger, deine Posts sind immer sehr kurz und unverständlich. Ihr Juristen seid nicht unter euch. Fast keiner hier dürfte wissen, was „h.M“ („herrschende Meinung“) heißt.
    Und Links gibt es im www seit über 30 Jahren, also nutze das doch bitte.

    Hier der Link: https://community.beck.de/2019/10/09/darf-gegen-den-regensburger-oberbuergermeister-ein-zweiter-prozess-gefuehrt-werden

    „www“ steht für World Wide Web, das ist der Raum, wo sich die Trolle, Hater und hämischen Besserwisser tummeln.

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  • Regensbsurger

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    Ich verstehe nicht, wieso Herr Witting seinem Mandanten wie ein Besessener die Möglichkeit nehmen will, seine Sicht der Dinge darzulegen und so die Anklagepunkte zu entkräften und letztlich seine Unschuld zu beweisen.

    Die Anklageschrift enthält doch Interessantes zu den Themen Bestechung und Bestechlichkeit, auf die jeder Regensburger gerne die andere Seite hören möchte :
    160.000€ von Thomas Dietlmeier (Immobilienzentrum Regensburg ) für “Auf der Platte”
    80.000€ von den Gebrüdern Schmack ( Ferdinand Schmack junior GmbH) für “LAGO A3”
    5.000€ von Thomas R. (Santowski und Partner ) für “Nördlicher Rübenhof”

    Eine große Spielwiese für Wolbergs, um in nachgerichtlichen Videobotschaften seine Jünger hinter sich zu scharen.

    Noch eine kleine Anmerkung zu @Giovanni Bavarese :
    Das “WWW” gehört nicht den Trollen, Hatern und hämischen Besserwissern, auch wenn sie sich in Massen darin tummeln.

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  • Mr. B.

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    @Rengsburger
    vom
    17. Oktober 2019 um 10:53| #
    an
    Tröster:

    Da bin ich ganz Ihrer Meinung! Das ist eigentlich das wichtigste bei der Aufklärung!

    Da nun Weihnachten nicht mehr weit weg ist, würde ich den Müllmännern, die jede Woche meinen “Dreck” wegbringen und nur einen Bruchteil von dem verdienen, was die Verfasser und Erlasser von Korruptionsrichtlinien erhalten, gerne vielleicht 10 Euro schenken. Einfach, weil sie immer da sind!
    Das kann ich nicht, sonst würde ich vermutlich ihren Beruf gefährden.
    Die Müllmänner würden mir, wenn ich ihnen die 10 Euro geben würde, bestimmt die nächste neue Mülltonne nicht für 5 Euro verkaufen und für 10 Euro im Jahr leeren lassen.
    Und da soll das bisherige im Prozess bekannt gewordene einfach ganz normal sein, nur um das “Ansehen” bestimmter Personen im Prozess nicht zu schädigen und sie die Vorteile einfach stillschweigend behalten können?
    Dann könnte man doch bei den Korruptionsparagraphen gleich einfügen: “Dieses Gesetz gilt nicht für höhere Amtsträger und Personen, welche mindestens 5 Million Euro und mehr vorweisen können. Einfache Arbeiter, Angestellte und Beamte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, trifft die volle Härte!!!!!
    Aber bekanntlich stinkt der Fisch ja meistens vom Kopf……………………..

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  • XYZ

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    Nachtrag zu Julian 86:
    24 Abs. 8 Parteiengesetz in vorheriger und auch ab 2016 gültiger Fassung: Im Rechenschaftsbericht sind die Zuwendungen natürlicher Personen . . soweit sie den Betrag von 3.300 € übersteigen gesondert auszuweisen. Das war offensichtlich der Fall, nicht nur 2016.
    25 Abs.1 Satz 1: Parteien sind berechtigt Spenden anzunehmen. Abs. 2 Ziffer 7: von dieser Befugnis sind ausgeschlossen Spenden die der Partei ( nach Wortlaut nicht dem OB als Wahlbeamten) erkennbar in der Erwartung . . eines bestimmten wirtschaftlichen Vorteils gewährt werden.
    Die Rechenschaftsberichte waren wohl alle insoweit richtig. Es geht auch darum dass wie bei allen Willenserklärungen der Eingang bei dem zutreffenden Adressaten entscheidet, das ist hier der BT-Präsident oder seine Verwaltung.

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  • XYZ

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    Zu Giovanni+Rengsburger:
    Der Juristen-speach ist natürlich erklärungsbedürftiger, werde mich mehr bemühen.
    Google+chrome=www sind oft sehr hilfreich. Zu meinem Kommentar gestern 20.39 gab ich die Stichworte ein ‘Gelegenheit macht Diebe’ und ‘Tatmehrheit’, aufgrund meiner blassen Erinnerung an vergangene strafjuristische Zeiten, und siehe da der browser spuckte mehrere Entscheidungen des BGH aus, so vom 24.09.2014.
    Deswegen möchte ich nicht so gerne direkt verlinken damit man selber sucht. Mal sehen.

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  • XYZ

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    Hatte allerdings schon voher nach Begriffen wie Tateinheit oder Tatmehrheit oder prozessuale Tat gesucht, in Erinnerung an meine Studentenzeit, der browser merkt sich das anscheinend alles.

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  • Empörer007

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    In seiner heutigen “Video-Botschaft” , tischt der OB-Candidus W. erneut seine “alten Kamellen”auf, wie wir sie bereits aus dem1. Prozeß kennen…, diese “Platte” wird er wohl bei jedem “Nachtisch” zum Verhandlungstag abspielen…
    Auch der Appell an die “Spendenbereitschaft” seiner Fangemeinde taucht wieder auf (s. u. Zitat)…,
    Es muss aber die Frage erlaubt sein:
    “Herr Wolbergs, warum waren Sie im Wahlkampf 2014 auf ein extrem hohes Budget angewiesen u. haben die Herkunft dieser “Spenden” partout nicht offengelegt?”

    (17.10.19): “Da wir beim nächsten Wahlkampf mit einem sehr niedrigen Budget antreten werden, sind wir auf Facebook und Ihre Hilfe sehr angewiesen” (org. Angabe W.)

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  • Rengsburger

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    Empörer007:

    Lustig Wolli und kleines Budget. Das geht doch gar nicht. Da kommt bestimmt wieder nur Schmu raus. Er kann nur mit reichen Freunden aus der Bauwirtschaft, Staranwälten oder teuren Agenturen gewinnen. Natürlich unter dem Deckmantel des sozialen Gewissens.

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  • R.G.

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    Nicht lange her, da schalteten wir den Computer an, um unserem Nachwuchs zu zeigen wie man nicht sprechen sollte. Wir fanden nach langem suchen das Beispiel eines Berufspolitikers, der sich mächtig in Richtung Staatsanwaltschaft und Foren ausließ.

    Als Fortsetzung der Lehrstunde zeigten wir, dass irgendwo ein Beruspoltiker mit kreativer Wortwahl – nennen wir es so – nun Spenden unter den Zusehern seiner Reden generieren muss.
    Da bekam unser Kind riesengroße Augen und war ganz still.
    So wie damals, als der Nachbarsjunge in den Zaun fuhr.

    Es tut weh.

    ; )

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  • Rengsburger

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    Empörer 007:

    Es ist löblich wenn man sich um die Natur kümmert.

    Das macht aber Wolbergs Umgang mit Bauträgern der sogar vor Gericht verhandelt wird auch nicht besser.

    Wenn er nicht mehr OB werden will oder kann und immer noch Müll einsammelt hat Wolbergs meinen höchsten Respekt. Derzeit sieht es mir zu sehr als Werbe Gag aus.

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  • Empörer007

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    @Rengsburger
    Deswegen nenne ich Hrn. W. auch “Candidus” (der Weiße, Rein(gewaschene)…
    Die Müllsammelaktion, alles reine Show…, die ganze, peinliche Selbstdarstellung bei den Videoclips (weißes Hemd, Sonnenbrille (hochgeklappt), die Haltung, wie er in die kniegehend, den Müll “anpackt” in Zeitlupe(!), dies alles ist “kabarettreif”, wenn es nicht so ernst u. traurig wäre, da will u. muss einer unbedingt zurück in den OB-Stuhl…, Überraschungen werden ab 23.10. wieder im Saal 104 des LG Rbg… aufgetischt

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  • Alfred Meier

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    Der Landesschatzmeister der BayernSPD, der die Strafverfahren in Gang gebracht hat, lässt wieder einmal “aufhorchen”. Er hat eine Verfügung der Staatsanwaltschaft initiiert, die so aussieht, als wollten die Staatsanwälte dem Angeklagten Tetzel nachträglich Gerechtigkeit widerfahren lassen. In Wirklichkeit geht es darum, das zweite Strafverfahren gegen Wolbergs zu rechtfertigen.

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  • Mr. B.

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    Sehr geehrter Herr Alfred Meier,

    ich bin voll dafür, dass alles auf den Tisch kommt!!!!!!!!!!!!!!!, egal wie das weitere Strafverfahren ausgeht!!!!!!!!!!!!
    Nur so kann sich der Bürger selbst ein Bild machen.

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  • highwayfloh

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    Ich finde es erbärmlich, dass die Staatsanwaltschaft jetzt im Nachhinein indirekt zugeben muss, im Vorfeld nicht ausreichend ermittelt zu haben und das Ersturteil ggfs. korrigiert werden muss. Es ist die Pflicht einer Staatsanwaltschaft sowohl Belastendes und Entlastendes ausreichend _vor_ Anklageerhebung zu ermitteln und _neutral_ in einem Strafprozess einzubringen. Durch diesen Dilletantissmus wird nur unnötig Steuergeld verschwendet, da sich das ganze in die Länge zieht, evtl. weitere externe Rechtgutachter gehört werden müssen etc. etc.

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  • Dominik Müller

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    @Alfred Meier
    Ihre Fantasien entbehren jeder Grundlage. Es stand auch in der Esserpresse, dass die Spenden vorsorglich abgeführt wurden. Das hat der SPD Strafzahlungen in doppelte Höhe erspart, pro Parteimitglied bundesweit wären das immerhin 2-3 EUR geworden.
    https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/wolbergs-nachrichten/neue-verbindlichkeit-in-affaere-wolbergs-23476-art1521680.html
    Achten Sie mal auf das Datum, bevor Sie neue Schachzüge vermuten. Das war noch bevor die erste Anklage erhoben wurde.

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  • Scandal Prinzess

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    Meiner Erfahrung nach existiert eine Befangenheit der Regensburger Gerichtsbarkeit. Opfer eines Irrtums kann man schneller werden, als man glaubt.

    Ich selbst wurde vor Jahren Opfer einer Verwechslung und erhielt prompt einen Mahnbescheid einer Schuldnerin mit dem selben Vornamen, allerdings auch der gleichen Hausadresse, – mit einer von den Bewohnern gothic-romantischen geteiltem Toilette im Treppenhaus.

    Gruselige Tempi passati, – dem Gerichtsvollzieher konnte ich damals mit meinem Personalausweis dann doch noch überzeugen, das ich nicht diese Dame war.

    Aber gab es nicht andere Schlagzeilen der Regensburger Gerichtsbarkeit, wie “Vanino die Akten hätt?” Eine sanfte Schlamperei herrscht schon dort, wo sie nicht hingehört…

    Nix für ungut, aber eine Gegenmeinung sollte man zulassen, wenn es auch nicht zur offizielleren Gegendarstellung reicht, um der Verwunderung über die nicht immer akzeptable Arbeitsweise, nicht nur vor Gericht in R, Ausdruck zu verschaffen.

    Fazit. Es wäre sicher zuviel verlangt, die interne Brüchigkeit der Justiz in Regensburg genauer unter die Lupe zu nehmen. Schade.

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  • R.G.

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    Zitate von XYZ:
    “Zu Giovanni+Rengsburger:
    Der Juristen-speach ist natürlich erklärungsbedürftiger, werde mich mehr bemühen.”
    Ich bin neugierig, wie sich das zeigen wird. So also:
    “Deswegen möchte ich nicht so gerne direkt verlinken damit man selber sucht. Mal sehen.”
    Ich behaupte jetzt nicht, dass das arrogant klingt. ; )

    Aber es kommt noch weiser:
    “Google+chrome=www”
    Soso, Google+chrome ist das www?
    Auweh!

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  • R.G.

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    @Scandal Prinzess
    Ihr Beitrag hilft der Sache Wolbergs wirklich weiter, das solle man sachlich aufgreifen:
    “Meiner Erfahrung nach existiert eine Befangenheit der Regensburger Gerichtsbarkeit. Ich selbst wurde vor Jahren Opfer einer Verwechslung und erhielt prompt einen Mahnbescheid einer Schuldnerin mit dem selben Vornamen, allerdings auch der gleichen Hausadresse”
    Fragen wir daher, war es der echte Wolbergs, der da vor Gericht saß und wieder sitzt? Könnte eine Verwechslung vorliegen?
    War der Plakat-Wolbergs nicht so nett und sanft am Bild, dass man sich sicher sein muss, der drückt sich ausschließlich gewählt aus.
    Wer Gegenteiliges beobachtet haben will, muss entweder befangen sein oder einen Namensvetter gesehen haben.

    So passt es, damit könnte er die nächste Wahl wieder gewinnen!

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  • Rengsburger

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    Jeder andere wäre schon längst abgeurteilt. Die Kleinen hängt man die Großen lässt man laufen und mit Staranwälten prozessieren.

    Jeder Müllmann der 100 Euro für das zusätzliche Entleeren einer Mülltonne genommen hätte wäre entlassen worden.

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  • XYZ

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    Alfred Meier heute 16.03:
    Damit liegen Sie wohl richtig: Eilvorlage der StA auf den Tisch des VRi vor Sitzungsbeginn. Die Verknüpfung mit unrichtigen Rechenschaftsberichten ist damit entfallen und das zweite Verfahren gerettet. Bloss: was soll dieses brimborium denn noch? Geht eh an den BGH.

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  • XYZ

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    Es geht gar nicht so sehr um mehr provinzielle Fragen – wie im Ingolstädter Prozess – sondern um die Frage ob ein OB als Parteimitglied und nicht als kommunaler Wahlbeamter um Parteispenden werben darf, vorausgesetzt natürlich dass er auf Entscheidungen der Verwaltung oder des Stadtrats keinen unsachlichen Einfluss nimmt oder nehmen will. Das ist im ersten noch nicht rechtskräftigen Verfahren soweit abgehakt, aber noch nicht im zweiten Verfahren. Es liegt m.E. jedenfalls eine bisher noch nicht höchstrichterlich entschiedene Grundsatzfrage vor, Zulassung der diversen Revisionen mit Verbindung zu gemeinsamer Entscheidung zu erwarten, ggf. auch Vorlage an das BVerfG?

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  • Regensbsurger

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    Es ist nachvollziehbar, dass sich juristisch vorbelastete Kommentatoren liebend gerne auf immer höhere Instanzen wie BGH und BVerfG und diverse Grundsatzurteile berufen. Aber soll auf RD hier ein Parallelprozess geführt werden, oder die Richter der 5.Kammer auf den richtigen Weg geführt werden ?
    Verlassen wir uns doch lieber auf unseren “Gesunden Menschenverstand” – attestiert durch unseren Verkehrsminister – , der uns als einziges europäisches Land auf Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen verzichten lässt ( Der Rest Europas und fast der ganzen restlichen Welt ist damit wohl nicht im Besitz eines “Gesunden Menschenverstandes” – verkehrspolitisch ).

    Was das mit Wolbergs zu tun hat ? Unabhängig von der fortschreitenden Entwertung und Umdeutung unserer Sprache, lasse ich mir nicht das Recht nehmen, mein eigenes Urteil zu fällen. Ich fühle mich ferner nicht dazu verpflichtet, jeden Spruch unserer höchsten juristischen Instanzen als die “einzige Wahrheit” zu akzeptieren.

    Ich befürworte eine Diskussion auf der Ebene, die UNS betrifft und das ist hier die Kommunalpolitik und die Frage, welche Maßstäbe WIR zum Beispiel an einen demokratisch gewählten OB stellen.
    Alle anderen Ebenen sollten wir unserer unabhängigen Justiz überlassen.

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  • Alfred Meier

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    @XYZ
    Die fraglichen Parteispenden gingen nicht an Wolbergs, sondern sind an die Partei geflossen. Die Partei konnte sich mit diesen Spenden einen aufwendigen OB-Wahlkampf leisten, natürlich auch zum persönlichen Nutzen von Wolbergs. Aber daraus den Vorwurf der Vorteilsnahme oder gar der Bestechlichkeit herzuleiten, erscheint problematisch. Tatsache ist, dass in Deutschland noch nie ein Amtsträger im Zusammenhang mit der Annahme von Parteispenden wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt wurde. Es würde mich wundern, wenn dies ausgerechnet den Regensburger Staatsanwälten gelingen würden.

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  • Rengsburger

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    Alfred Meier:

    Hat Wolbergs nicht selbst 200.000 Euro Darlehen in den Wahlkampf gesteckt.

    Und wollte sich das von seinen Freunden nicht finanzieren lassen. Im Dauerwahlkampf. Was ist das denn anderes als ordentlich schmieren?

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  • Mr. B.

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    Alfred Meier

    So soll es eben nicht sein, dass das Strafrecht um Politiker und dem “großen Geld” einen Bogen macht! Soll es denn nur für die unteren Schichten gelten?

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  • Empörer007

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    Herr A. Meier,
    manchmal genügt ein Blick in das Geschichtsbuch, um Ihre Behauptung “noch nie sei ein Politiker wg. Parteispenden belangt oder gar verurteilt worden”als völligen Unsinn zu bewerten! Bitte schlagen Sie mal unter “Spendenaffären” nach…, dazu helfe ich Ihnen als “Gedächtnis-Brücke” mit ein paar Namen aus:
    Otto Graf Lambsdorff (FDP) (vorbestraft); BK Helmut Kohl; Walter Leisler-Kiep; Schäuble (?) , tiefer die Flick-Affäre…u.s.w…
    Bei dem W. mag es sich um einen kl. “Fisch” handeln (gemessen am Betrag!), trotzdem hat er in “raffinierter Weise” Gelder f. seinen 2014er-Wahlkampf beschafft…, all die bösen Kritiker, die ihn 2014 gewählt haben, wussten davon NIchts. Die Geldströme wurden erst im Prozeß 01 publik…, seine Verschleierung ist der Grund, warum Hr. W. für alle Zukunft ein “No-go-Politiker” ist. Er kann sich noch oft häuten, er bleibt halt nicht nur mich UNWÄHLBAR!, egal unter welcher Chamäleonfarbe Herr W. antritt!

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  • Alfred Meier

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    Lieber Empörer 007, Sie irren! Lambsdorff und andere von Ihnen genannten Personen sind nicht wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit verurteilt worden, sondern wegen Steuerhinterziehung. Die Flickspenden verschwanden in schwarzen Kassen in der Schweiz oder Lichtenstein. Die Zinsen wurden nicht versteuert. Wo Kohls Spenden herkamen, wo sie gelagert wurden und für was sie letztlich ausgegeben wurden, wissen wir bis heute nicht. Joachim Wolbergs und seinen Ortsverein mit diesen Machenschaften in Verbindung zu bringen, ist nicht fair. Die Kassiererin des Ortsvereins hat alle Spenden ordnungsgemäß verbucht, keine Spende zur Verschleierung der Herkunft gestückelt und die Zinsen versteuert.

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  • Mr. B.

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    Alfred Meier:

    Sie können mit Ihren letzten Ausführungen schon recht haben.
    Doch sehe ich immer noch, dass sie noch immer nicht verstanden haben, dass die anständigen Bürger -in Sachen Geld- und sonstigen Zuwendungen- ehrliche Politiker
    wollen und dies auch einfordern können!!!!!!!!!!!!
    Herr O-Bürgermeister W. war nach der langen Vorherrschaft fast wie ein Messias angetreten und verehrt worden! Was wurde daraus????
    Für alle in diesen letzten Blöcken genannten Taten gibt es keine Entschuldigung. Es waren meines Erachtens volle Vorsatztaten!!!!!!! und deshalb disqualifiziert man sich für weitere politische Ämter wie von selbst! Dies versteht sich auch dann, wenn man anschließend einen eigenen Verein, oder eine neue Partei gründet!

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  • Meinungshalter

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    Warum weisen so viele Leute immer darauf hin, dass Wolbergs nach der Wahl erschüttert sein wird! Das wird er nicht. Er weiß, dass er keine Chance hat…
    …aber haben denn alle schon vergessen, das folgendes Szenario eintritt, wenn er lediglich bei der Wahl ANTRITT:

    Sofortiger Bezug seiner OB-Pension (nicht erst mit Erreichen des Rentenalters)! Er hat damit – ohne etwas Arbeiten zu müssen – mehr Netto-Einkommen als viele Akademiker. Nochmal, er muss lediglich zur Wahl stehen, dass dies passiert, auch wenn er nur eine Stimme erhalten würde..
    Die Nominierung hat er durch die Brücke sicher, einzig und allein eine Verurteilung könnte diesen Plan noch zunichte machen.

    Tritt er an, bekommt er eine sehr hohe Pension und lebt hervorragend als Privatier!
    Die Tatsache, dass er bei der Wahl keine 5 Prozent bekommt, wird ihm egal sein.

    Im übrigen muss ich zugeben, dass ich ihn für diesen Schachzug (volle Pension mit Ende Vierzig erhalten) nicht verurteile, wer würde das nicht machen, wenn er die Möglichkeit dazu hätte?

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  • Rengsburger

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    Alfred Meier:
    Wo hat denn Wolbergs Wahlkampfspenden versteuern müssen? Und wo bekommt man denn heutzutage nennenswerte Zinsen die zu nennenswerten Steuern führen. Was sie da schreiben stimmt doch einfach nicht. Ganz im Gegenteil. Wolbergs hat seinen Freunden geholfen Steuern zu sparen. Sie werden wohl wissen, dass wenn ein Freund von Wolbergs ca. 10.000 Euro gespendet hat er vom Staat ca. 5000 Euro Steuervergünstigungen bekommen hat. Das ist doch Wahnsinn tun sie doch nicht so als wäre Wolbergs der heilige Samariter. Das glaubt ihnen eh keiner.

    Meinungshalter:
    Sie verkennen das EGO von Wolbergs bei Ihrer Analyse. Wolbergs geht es nicht um ca. 5.000 Euro Pension im Monat. Ich traue ihm sogar zu, dass wenn er arbeiten gehen würde und sich einem Chef unterordnen könnte, er gut und gerne dieses Geld bekommen würde.
    Wolbergs geht es darum das große Rad selber zu drehen. Er will in der Stadtpolitik mit mischen und seinen Freunden und wie er sicher selber denkt Regensburg etwas gutes tun. Er will mindestens Stadtrat werden am besten gleich wieder Bürgermeister oder gar Oberbürgermeister. Alle halbwegs vernünftigen Wähler sollten versuchen das zu verhindern.

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  • daraufundschluss

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    Wolbergs ist da angekommen, wo der Erfolg einiger deutscher Politiker begann: nach einer (ungerechten) Verurteilung mit erhobenem Zeigefinger sich mit der Aura des Erlösers umgeben.

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  • Rengsburger

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    Kommentar gelöscht. Irgendwann langt’s mit den Vergleichen!

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  • Giesinger

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    Sehr schön auf den Punkt gebracht, Herr Meinungshalter.

    Im Nachbar-Thread meint Mr. T :

    “Das ist eine richtig starke Liste. Die haben mindestens doppelt so viel fähige Leute auf der Liste wie alle anderen Parteien zusammen auf ihren Listen. Denen würde ich auch einiges zutrauen für Regensburg etc…”

    Was passiert mit diesen “fähigen Leuten” wohl nach der Wahl, Mr T?

    Wenn Oberguru Wolbergs sich vielleicht absetzt aus Regensburg?

    Ins Restaurant in der Bachgasse könnte man als Touristenattraktion natürlich eine Wachsfigur des Obergurus Wolbergs hineinstellen.
    Ebenso etwa in einen Buchladen usw…

    https://www.madametussauds.com/berlin/de/besuch-planen-informationen/wachsfiguren-herstellung/

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  • Alfred Meier

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    @Regensburger
    CDU und FPD haben Parteispenden nicht deklariert, in der Schweiz und Lichtenstein oder sonstwo angelegt und die daraus fließenden Zinsen nicht versteuert. Deshalb wurden einige Funktionäre wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
    Lambsdorff hatte per Ministerentscheid dem Hauptspender Flick eine milliardenschweren Steuererlass verschafft, was die damaligen Richter nicht als Bestechlichkeit werteten.

    Ich finde es unanständig, Joachim Wolbergs mit diesen Leuten auf eine Stufe zu stellen.

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  • Rudi Goeritz

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    Meinungshalter, Sie haben das schön zusammengefaßt und ich teile Ihre Ansicht.

    Herzliche Grüße, Rudi Goeritz

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  • Giesinger

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    Wo bleibt die Meinung von Mr. T?

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  • Ahnungsloser

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    @Aigner

    Ist nun eigentlich schon bekannt welche Kammer über den Befangenheitsantrag entscheidet und ob es morgen mit dem Prozess weitergeht?

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