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Tag 18 im zweiten Wolbergs-Prozess

„Gespräche auf Referentenebene“ irritierten Amtsleiterin

Für die Chefin des Planungsamtes war eigentlich klar: Im Landschaftsschutzgebiet „Auf der Platte“ wird nicht gebaut. Doch dann gab es „Gespräche auf Referentenebene“, sagt sie am Freitag vor Gericht. Bürgermeister Jürgen Huber weiß von alledem nichts.

Umweltbürgermeister Jürgen Huber bei seiner Vereidigung durch Joachim Wolbergs im Mai 2014. Er hätte die Bebauung im geplanten Landschaftsschutzgebiet “Auf der Platte” befürwortet, sagt er am Freitag. Doch seine Meinung sei nicht gefragt gewesen. Foto: Archiv

Fast eine Dreiviertelstunde sitzt Veronika P. im Zeugenstand, ehe der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl sie wieder entlässt. Fragen beantwortet hat sie allerdings keine. Beim „Immobilien Zentrum Regensburg“ ist P. eine wichtige Mitarbeiterin – sowohl nach Einschätzung des Unternehmens als auch der Ermittlungsbehörden. Eine „Schlüsselfunktion“ attestierte ihr zuletzt der als Zeuge vernommene frühere IZ-Vorstand Ulrich B. Und auch die Staatsanwaltschaft weist der Prokuristin mehrerer IZ-Töchter die faktische Funktion eines Finanzvorstands zu. Auseinander gehen die Einschätzungen darüber, warum Veronika P. 2017 eine Bonuszahlung in Höhe von 300.000 Euro erhielt. „Weil sie es wert ist“, kommentierte Ulrich B. diese Zahlung. Doch für die Ermittler könnten auch andere Motive dahinter stecken.

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Gericht sieht Auskunftsverweigerungsrecht

Veronika P. habe eine Vertrauensstellung beim IZ inne und sei umfassend über alle Ziele und Abläufe des Unternehmens informiert. IZ-Gründer Thomas Dietlmeier habe sie ab 2012 bei der Organisation und Stückelung von Spenden an den SPD-Ortsverein von Joachim Wolbergs (insgesamt rund 160.000 Euro) unterstützt und Spenden auch persönlich angewiesen. So steht es in dem Strafbefehl wegen Bestechung und Vorteilsgewährung, den Dietlmeier im März 2018 akzeptiert hatte.

Auch gegen Veronika P. wurde zunächst ermittelt. Doch das Verfahren wurde am Ende gegen Geldauflage (§153a StPO) eingestellt und ist endgültig erledigt. Für Veronika P. gilt auch weiterhin die Unschuldsvermutung. Dennoch muss die 34jährige am Freitag keine einzige Frage beantworten. Nach einem Einwand ihres Rechtsbeistands Helmut Mörtl, einer unterstützenden Stellungnahme von Wolbergs-Verteidiger Peter Witting und daran anschließende längere Beratungen gesteht die 5. Strafkammer am Landgericht Regensburg der Zeugin ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht (§55 StPO) zu. Sie werde keinerlei Angaben machen, lässt die Veronika P. über Rechtsanwalt Mörtl denn auch wissen und verlässt den Saal.

Zwei Parteien, ein Spendensystem?

Hintergrund der Entscheidung sind die noch offenen Verfahren und Ermittlungen in Zusammenhang mit der CSU – die Anklagen gegen den früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl und den Landtagsabgeordneten Franz Rieger, über deren Zulassung das Landgericht noch nicht entschieden hat. Auch hier geht es um Wahlkampfunterstützung aus dem Umfeld des IZ. Und da die Abläufe hier unter Umständen ähnlich gewesen seien, und weil man aus möglichen Aussagen zu Spenden an die SPD auch Rückschlüsse auf Spenden an die CSU ziehen könne, weil das alles „untrennbar miteinander verknüpft“ sei, wie Rechtsanwalt Mörtl ausführt, wird Veronika P. schließlich ohne Vernehmung wieder entlassen.

Nachdem Ex-Vorstand Ulrich B. angegeben hatte, über die Spendenpraxis nicht genau Bescheid zu wissen, oder Erinnerungslücken geltend machte, und ein weiterer Vorstand nicht vernommen werden kann, weil ihm wohl ebenfalls ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, bleibt Dietlmeiers umfassende Aussage damit nach wie vor die einzige, die einen gewissen Einblick in die Spendenpraxis der IZ-Gruppe lieferte.

„Meine Meinung wurde zu keinem Zeitpunkt abgefragt.“

Ob diese Spenden in Zusammenhang mit Wolbergs’ Befürwortung eines Bauvorhabens in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet („Auf der Platte“) stehen und ob diese Fürsprache noch im Rahmen war, versuchte das Gericht bereits am Vormittag durch zwei weitere Zeugen näher zu erhellen: die frühere Chefin des Planungsamtes Ute H. und Umweltbürgermeister Jürgen Huber. Eine zentrale Frage dabei: Warum hat das städtische Umweltamt seine zunächst ablehnende Haltung zu diesem Vorhaben im Rahmen eines Jour Fixe mit dem Oberbürgermeister Ende 2015 aufgegeben?

Bürgermeister Huber weiß dazu nur wenig zu berichten. Er sei in das Vorhaben „formal nicht eingebunden“ gewesen, sagt der 65jährige im Zeugenstand. Zwar habe er sich dazu seine Gedanken gemacht und habe sich die Fläche auch einmal persönlich angeschaut. Im Rahmen einer Güterabwägung zwischen Belangen von Natur- und Landschaftsschutz auf der einen und dem Bedarf von Wohnraum auf der anderen Seite, „hätte ich mir eine bauliche Arrondierung auch vorstellen können“, so Huber. „Aber meine Meinung wurde zu keinem Zeitpunkt abgefragt.“ Mit dem Leiter des ihm unterstellten Umweltamts habe er über dieses Thema nie gesprochen, auch mit keinem Vertreter des IZ, sagt Huber. Zunächst.

Korrekturen und Erinnerungslücken

Erst als der Bürgermeister im Rahmen der Befragung durch Gericht und Staatsanwaltschaft mit einer Telefonnotiz des Umweltamtsleiters konfrontiert wird, derzufolge dieser durchaus mit ihm über das Thema gesprochen hatte, muss Huber seine Aussage relativieren. Er könne sich an so ein Telefonat nicht mehr erinnern, sagt er nun. Fest stehe auf jeden Fall, dass er keinerlei Einfluss auf die Entscheidung seines Amtsleiters genommen habe.

Ein wenig relativiert Huber im Rahmen der Befragung auch seine Aussage, derzufolge er nie mit einem IZ-Mitarbeiter über das Thema gesprochen habe. Beisitzer Wolfgang Schirmbeck hält Huber eine Aussage von Thomas Dietlmeier vor, derzufolge sich ein IZ-Vorstandskollege von ihm bei Huber nach dem Stand des Projekts erkundigt habe. Huber habe erwidert, da solle man sich direkt an den Oberbürgermeister wenden. „Sinngemäß würde ich gerne sagen, dass ich das nicht gesagt habe“, meint Huber nun, aber da er ja wahrheitsgemäß aussagen müsse, müsse er sagen, dass er daran keine Erinnerung habe. Es gebe eben zahlreiche Treffen, wo er mit tausenden von Leuten spreche. „Da weiß ich nicht mehr, was ich mit wem gesprochen habe.“

An einen Jour fixe mit Wolbergs zum Thema „Auf der Platte“ könne er sich jedenfalls nicht erinnern. Mit diesem habe er auch mehr während Rauchpausen gesprochen. Was er auf jeden Fall ausschließen könne, sei, dass die Stellungnahme des Umweltamtes und wie diese auszufallen habe, bei solchen Gesprächen jemals Thema gewesen sei.

“Hohes Potential” für Landschaftsschutzgebiet

Etwas konkreter fallen die Erinnerungen bei der früheren Chefin des Planungsamtes, Ute H., aus. Das Thema „Auf der Platte“ sei zum ersten Mal 2007 bei ihr aufgeschlagen. Das IZ sei im Rahmen eines anderen Bauvorhabens in dem Gebiet mit der Frage nach einer größeren Bauleitplanung für „Auf der Platte“ an ihr Amt herangetreten. Nachdem das Areal im Flächennutzungsplan als „zukünftig zu entwickelndes Landschaftsschutzgebiet“ ausgewiesen sei, habe man das Vorhaben aber abgelehnt.

Auf der Fläche bestehe derzeit noch ein Bergrecht, erläutert H. Nach dessen Auslaufen solle das Gebiet, so der Plan, renaturiert werden und dadurch ein größeres zusammenhängendes Landschaftsschutzgebiet entstehen. Es befänden sich im Umfeld mehrere Biotope, ein „interessanter Wald“, Orchideen – insgesamt habe man für ein Landschaftsschutzgebiet ein „hohes Potential“ gesehen.

“Aufwand erschien uns absurd”

Als Mitte 2014 dann eine neuerliche Bebauungsanfrage gekommen sei, „waren wir etwas überrascht“, so die Zeugin. „Für uns war das Thema eigentlich gegessen.“ Und als Ende 2014 das IZ dann eine begrenzte Bebauung vorgeschlagen habe, habe man das auch erneut abgelehnt. Dann habe es „Gespräche auf Referentenebene“ gegeben, „an denen wir nicht beteiligt waren“. Anschließend sei von Planungsreferentin Christine Schimpfermann die Anweisung gekommen, zu prüfen, ob hier mit einer Ergänzungs- bzw. Ortsabrundungssatzung etwas zu machen sei. Man habe dann einen Zeitplan aufgestellt mit dem Hinweis, dass man derzeit andere Prioritäten habe.

Die Verwaltung habe damals das Ziel verfolgt, möglichst viel Wohnraum zu schaffen. Auch sei man gut mit anderen IZ-Bebauungsplänen beschäftigt gewesen. Und für fünf oder acht Wohneinheiten, wie sie das IZ „Auf der Platte“ verwirklichen wollte, den mit einer Satzung verbundenen erheblichen Aufwand zu betreiben, „erschien uns damals absurd“, so H. Das habe das IZ dann auch akzeptiert und zunächst nur einen ersten Vorschlag für Planungen übersandt, den man mit einigen Hinweisen zurückgeschickt habe.

“Beschleunigung” durch Mail aus OB-Büro

Im Oktober 2015 sei dann „Beschleunigung“ in die Sache gekommen. Hintergrund sei eine Mail der persönlichen Referentin von OB Wolbergs gewesen, in der dieser um „Lösungsvorschläge“ gebeten habe. „Das hat uns etwas irritiert“, so H. Es sei auch im Widerspruch zur bisherigen Prioritätensetzung gestanden. „Wir waren auch der Meinung, dass es erhebliche Hindernisse gibt.“ Aber auf Referentenebene sei das „wohl anders besprochen“ worden. „Frau Schimpfermann hat uns vermittelt, dass der Oberbürgermeister wollte, dass wir das hinkriegen.“ Sie verstehe den Begriff „Lösungsvorschlag“ auch als „Wunsch, dass es verwirklicht wird, so weit es geht“, erklärt H. auf Nachfrage von Richter Kimmerl. Eine direkte Einflussnahme von OB Wolbergs auf sie persönlich allerdings verneint H.

Dreh- und Angelpunkt bei alledem war laut Ute H. aber dennoch die Haltung des Umweltamtes. Wäre man dort bei der zunächst ablehnenden Haltung geblieben, wäre die Erarbeitung einer Ergänzungssatzung nicht möglich gewesen, erklärt sie. Das wäre ein „zu großes rechtliches Risiko“ gewesen.

Warum man dort aber schließlich einlenkte, obwohl das Vorhaben „nicht wünschenswert“ war, können weder Ute H. noch der übergeordnet dafür zuständige Bürgermeister Jürgen Huber am Freitag klären. Aufklärung verspricht allerdings die Zeugenaussage des Umweltamtsleiters. Er soll nächsten Dienstag zu dem Thema vernommen werden.

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Kommentare (18)

  • XYZ

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    Es geht mal wieder um die Zentralfrage: wer bestimmt? Der interessierte Investor, möglicherweise auch OB, oder Verwaltung und Gesetze, und nicht zu-aller-letzt der Bürger bei einem demokratisch geordneten Bauplanungsverfahren – unbekannt?

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  • Kalle

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    Schon etwas komish daß wegen ein paar luxushäuserln sich die ganze Verwaltung verbiegen soll. warum wurde es 2015 auf einmal beschleunigt und um lösungsvorshcläge gebeten wegen 7 Häuserln .Der gesunde Menschenverstand sagt einem daß da irgendetwas “faul” ist.

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  • XYZ

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    Hamlet, erster Akt, vierte Szene am Ende, Marcellus: “Etwas ist faul im Staate Dänemarks”.

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  • XYZ

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    Noch zum englischen Text von William Shakespeare: “Something is rotten in the state of Denmark” = zerrüttet. Marcellus notes that Denmark is festering with moral and political corruption. Horatio replies: heaven will direct is.

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  • Samson

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    Auf der Platte schließen sich oben ein paar Bilder an und das ganze ist ein Wasserschutzgebiet.
    Herr D. vom IZ, hat auch am Brandlberg so gestartet. Ein paar großzügige Häuser mit einer guten Kanalisation die im Schutzgebiet überhaupt keinen Schaden zufügen und doch eine Bereicherung für Regensburg wären.
    Auch beim Schlachthof gemeinnützig und überall—selbst seine geschassten Mitarbeiter fallen noch auf seine falschen Charme rein.
    Seinen Ex Kompagnon B. Hat er die Schulden fressen lassen.
    Am Brandlberg hatte auch so angefangen wohnen in einem Apfelbaumhain.
    Wie verlogen kann man denn sein und damit ungeschoren davon kommen.

    Und dass er Geld spendet hat Herr D. ja eingeräumt das hat der unter Hans Schaidinger so gelernt.

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  • Julian86

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    “Seine Meinung sei zu keinem Zeitpunkt abgefragt worden” – so der dritte BM, zuständig auch für Umwelt. Ist ein BM nun ein Macher und Entscheider oder ein “Schüler”, der darauf wartet, “abgefragt” zu werden?

    Dies vorausgeschickt habe ich nachfolgend die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengestellt. Denn nur wenn man in etwa darüber Bescheid weiß, kann man die Zeugenaussagen einschätzen – jeder wie er mag.

    Der Flächennutzungsplan soll das fragliche Areal AUF DER PLATTE als (nur) geplantes Landschaftsschutzgebiet ausweisen; und es soll “naturschutzfachlich nicht ganz unproblematisch” sein; womöglich droht das Abrutschen von Schichten.

    Derzeit gilt (noch) das Bergrecht.”Neben ihrer über Artikel 12 Absatz 1 GG geschützten Freiheit zur Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten wird ihnen mit Erteilung der Bergbauberechtigungen ein nach Artikel 14 Absatz 1 GG geschütztes Recht am bergfreien Bodenschatz mit der Wirkung übertragen, dass die Ausübung dieses Rechtes nicht unwahrscheinlich oder gar von vornherein unmöglich sein darf.” – so das Umweltbundesamt grundsätzlich zum Bundesberggesetz (BBergG).

    Vollzug des Baugesetzbuches
    § 8 Änderungen des F-Plans
    § 13 a BaufGB Beschleunigtes Verfahren
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

    Die vier Möglichkeiten zur Änderung des Flächennutzungsplans,
    § 8 BauGB

    Eine Variante:
    Die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Entwicklung nimmt unerwartet ungeahnte Bahnen [Baudruck?] , so dass eine Weiterverfolgung des Flächennutzungsplans für einzelne Gebiete nicht mehr sinnvoll erscheint. Schnell muss gehandelt werden, um die Entwicklung an die Wirklichkeit und deren Herausforderungen anzupassen. So werden Bebauungspläne erstellt und parallel die entsprechenden Änderungen am Flächennutzungsplan vorgenommen.

    Beschleunigtes Verfahren, § 13 a BauGB

    Der Flächennutzungsplan verliert an Bedeutung in unserer schnelllebigen Zeit. Und da muss es nicht verwundern, dass bei Vorhaben, die im “Beschleunigten Verfahren” nach § 13 a BauGB durchgezogen werden, der Flächennutzungsplan jetzt nur noch mit dem Radiergummi korrigiert wird, um ihn an den neuen Bebauungsplan anzupassen, ohne dass das Stadtrat nochmals darüber informiert werden müsste.

    Das zuletzt erwähnte Beschleunigte Verfahren ist offenbar von OB Wolbergs als ausdrücklich vorgesehene gesetzliche Handungsvariante in die Diskussion zur Prüfung durch die zuständigen Referenten eingebracht worden.

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  • Mr. B.

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    Erst einmal wieder vielen Dank an R-D für die sehr gute Berichterstattung.

    Dieser Verhandlungstag bringt zwischen den Zeilen wieder viel an Tageslicht, was den Bürger (wie mich) doch sehr interessiert!
    Es bestätigt m. E. wieder!!! einmal, wie wichtig es ist, dass diese Prozesse in Regensburg geführt werden. Hier kann man sehen (vermuten), für was der Bürger zur Wahl geht!
    Viele Wähler der Grünen glaubten oder glauben heute noch immer daran, dass mit einem grünen Bürgermeister die Bienen, Lurche, Molche und die Sonnenblumen und Orchideen geschützt und erhalten werden. Doch kaum im Amt, ist das alles “nicht mehr so wichtig” -für ein paar Luxuswohnungen-, die sich nur wenige leisten können.
    Jetzt bestimmt das “große Geld” und da will man dabei sein und sein Amt unbedingt behalten. Der Wähler soll auch wenig davon mitbekommen!
    Dann die Aussage der Frau P.! Keine Aussage, da sie in einem evtl. weiteren Prozess (vor der Wolli -“Regierung”, auch evtl. noch aussagen muss.
    Also spätestens hier ist doch ersichtlich, dass das Ganze über viele, viele Jahre ging.
    Dann dazu die Aussage der ehem. Chefin des Planungsamtes! Vor ihr ziehe ich den Hut!
    Und…bei Entscheidungen ums große Geld, könne sich doch sowieso keiner der Befürworter mehr erinnern.
    Wieder einmal mehr meine Forderung: “Regensburg braucht politisch einen kompletten Neuanfang, ohne die vorherigen Personen!!!!!!
    Nur so kann es gelingen, zu versuchen, wieder etwas sauberes, glaubhaftes und vor allem transparentes auf die Beine zu stellen!
    Und…das Strafrecht muss in diesem Bereich (Korruption) neu erfunden oder zumindest stark überarbeitet werden, damit man sich die ganzen “Windungen” einzelner Personen vor Gericht sparen!
    Ich hoffe, die Ankläger bleiben auf Kurs! Alles muss auf den Tisch, den ich glaube es liegt viel darunter!

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  • Lothgaßler

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    Die persönliche Referentin des OB wird tätig, wenn der OB das will. Wenn also behauptet wird, dass der OB nicht direkt Einfluss genommen hat, dann mag das stimmen, wenn direkt im engen Sinne mit unmittelbar persönlich gleichgesetzt wird. Die persönliche Referentin ist aber der verlängerte Arm des OB. Der Chef (OB) der Chefs (Referenten) muss nicht immer Klartext sprechen, es reicht ein Wink: dafür spricht die (ansonsten schwer erklärliche) Aktivität auf Referentenebene. Die Zeugin Ute H. (ehemalige Amtsleiterin?, warum dann nicht Klarname?) hat zumindest deutlich gemacht, was sie unter “Lösungsvorschlag” verstanden hat. Es war eine Bitte, die man möglichst mit positiver Rückmeldung erfüllt.
    Zu den Zeugen des IZ: Viele schweigen, weil sie sich nicht selber belasten wollen. Andere reden, weil sie wissen, dass sie sich nur selektiv erinnern können. Diese Taktik ist scheins erfolgreich. In den folgenden CSU-Prozessen reden die Erinnerer wieder, schweigen die Schweiger wieder und prosten sich anschließend mit Prosecco zu bzw. erhalten die nächste Bonuszahlung. Es erinnert an Kir Royal (https://www.youtube.com/watch?v=CwE4mk2fbow), ist aber leider keine Satire.

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  • Lothgaßler

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    @Julian86 u.a.:
    Ein Nachtrag zur Rolle des 3. Bürgermeisters Huber: Als solcher ist er zugleich Umweltreferent und somit in Referentenrunden eingebunden, Auge in Auge mit dem OB und dessen persönlicher Referentin. Wenn er nun behauptet er sei “formal” nicht eingebunden gewesen, dann stimmt das so wohl auch nicht, denn Referentenrunden sind doch keine inoffiziellen Gesprächsrunden, sondern Teil des Verwaltungsgeschehens. Huber will mit seinem Amtsleiter nicht über die Angelegenheit (Auf der Platte) gesprochen haben, hat sich aber aus eigenem Interesse (wie wurde diese erweckt?) die Gegend angesehen und seine Meinung gebildet, als Künstler an den Fachleuten seines Amtes vorbei! Wenn er nun behauptet, dass “seine Meinung” nicht abgefragt wurde, dann stimmt das ja, weil künstlerisch wertvoll aber fachlich belanglos. Vielleicht traut sich der Umweltamtsleiter die Sachverhalte aufzudecken. Es scheint ja so zu sein, dass der Umweltreferent sein Umweltamt nicht besonders zu schätzen weiß.

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  • Kannmichnich erinnern

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    Das Gespräch auf der Referentenebene und ein Sinneswandel im Umweltamt haben also das Tor zur Bebauung auf der Platte aufmachen sollen und Bgm Huber hat nix mitbekommen, sich die Örtlichkeiten aber persönlich angesehen.

    Und dann kommt von Huber noch so eine Aussage: „Sinngemäß würde ich gerne sagen, dass ich das nicht gesagt habe“, … da er ja wahrheitsgemäß aussagen müsse… kann er sich halt nicht mehr erinnern.
    Unglaublich, wie sich da einer aus der Verantwortung stehlen will, die er gegenüber der BürgerInnen und seinem eigenen (NIcht-)Handeln hat.

    So hat halt jeder Referent seine Prioritäten und nun wird mir auch verständlich, warum Huber lt eigener Aussage auf der Brjcke-Veranstaltung Joachim Wolbergs als OB wählen wird. Huber hat sich dem vorteilsnehmenden Macher und Politiiker Wolbergs offenbar gänzlich ausgeliefert, wie andere Referenten ist er Teil des Problems.

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  • XYZ

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    Auch hier geht um die Planungsbedürftigkeit, diesmal erst im Naturschutzrecht, was dann aber eine weitere Bebauung ausschliesst. Es bestehen also im Umfeld mehrere Biotope, ein interessanter Wald und Orchideen. Damit stellte sich die vorab fachlich zu prüfende Frage einer Erweiterung des LSchG, Entwicklungspotential offensichtlich vorhanden. Das BVerwG stellt in den Gründen des Beschlusses vom 02.08.2018 ausdrücklich fest dass auch intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen einbezogen werden können. Von wegen dem Augenschein da waren ja nur Maisäcker, das weiss jeder Fachmann oder wenigstens Naturkenner dass der Naturschutz weiträumiger ist. Der Leitsatz des BVerwG: “Zur Entwicklung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts kann ein Landschaftsschutzgebiet nach 26 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG auch solche Flächen einbeziehen, die nach ihrer Ausstattung und Lage ein hinreichend konkretes Entwicklungspotential für die Verbesserung des Naturhaushalts aufweisen.”

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  • Regensburgs Grün

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    Huber ist dem suspendierten OB unendlich dankbar, weil er ihn zum Bürgermeister machte und er dadurch eine deutliche Aufbesserung seiner Altersversorgung erreichte. Deshalb wollte er ihn wohl am Freitag vor Gericht heraushauen, was offensichtlich misslang. Wenn ich es recht verstehe, dann konnte er sich nur viel sagend dadurch heraus mogeln, dass er Überlastung im Tagesgeschäft geltend machte und Kleinigkeiten wie ein Telefonat mit dem Umweltamtsleiter wegen der Aufgabe einer naturschutzfachlichen Position nicht erinnert. Das kennen wir doch schon in diesem Prozess.
    Es ist eben nicht alltäglich, dass solche Positionen aufgegeben werden. Landschaftsschutzgrenzen, wenn sie einmal festgelegt sind werden nur ausnahmsweise zurück genommen, weil dafür die Zustimmung der Regierung der Oberpfalz erforderlich ist. In Winzer sind derartige Bemühungen trotz vielfältiger Versprechungen diverser Politiker an der Haltung der Verwaltung immer wieder gescheitert.

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  • R.G.

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    Es wäre möglich, dass erst die Liste der Käufer vergünstigt erworbener Eigentumswohnungen und -häuser den vorauseilenden Gehorsam mancher Leute erklären könnte.

    Im aktuellen Prozess wird nach beweisenden Worten für Taten aus dem Bereich Korruption gesucht. Die Kritiker stören sich unterdessen an der Verbrüderung der Politik mit der Immobilienbranche allgemein.

    Nicht mal das scheint mir das Regensburger Problem zutreffend genug zu beschreiben, ich befürchte mehr eine Monopolstellung einzelner Unternehmen nicht nur für die Gegenwart, sondern auf längere Frist hin als nur über ein bis zwei Wahlperioden.

    Verbesserungsvorschläge der oberflächlichen Art, es sollten
    Grundstücke halt nur mehr Erbpacht auf 99 Jahre vergeben werden, ändern daran nichts.
    Deutschland und Österreich sind meiner Meinung nach rettungslos verloren und im Nu gänzlich ausverkauft, wenn die Parteienfinanzierung nicht umgehendst geändert wird.
    Weil Immobilienentwickler etc. die Wahlkämpfe finanzieren, kriecht auch kein Wahlwerber mehr ernsthaft hinter dem warmen Ofen hervor, um so wie früher auf der Straße direkten Kontakt zu den Bürgern zu pflegen.

    Entsprechend peinlich bis größenwahnsinnig fallen mitunter die Winke an die “Bauindustrie” aus.
    Wird vorgeschlagen, was den Geldgebern gefällt?

    Wie teuer zahlen die für ihre Wohnungen, die gegen neue Betonmonstren sind, wie teuer z.B. die Befürworter von Zubetonierung eines wichtigen Teiles des Grüngürtels erst durch einen “Parkplatz” und darauf locker und leicht folgendes Baurecht auf die bereits versiegelten Flächen?

    Scharfe Duelle zwischen Menschen des Typs “Häuptling/In doppelte Zunge” und “Häuptling/In Plakatschön” würden mich vor der nächsten Wahl nicht wundern.

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  • XYZ

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    Das AZ des BVerwG zum Nachlesen vergessen: 4 BN 8.18. Was mich noch höchst erheitert:
    In R wurde zu historischen Zeiten etwa in Dechbetten auch Braunkohleabbau betrieben, vielleicht in Erdstollen. Das scheint da oben auch nicht unwichtig. Nach dem BergG von 1980 müssen Altrechte innerhalb von drei Jahren angezeigt und bestätigt werden. 149 Abs. 1 BergG. Zuständig damals das (ehemals kgl.bayer.) Bergamt Amberg. Altrechte können auch aufgehoben werden (jetzt vom Bergamt Nordbayern in Bayreuth), wenn vom Fortbestand dieser Rechte eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten ist, in dem Fall Naturschutz. Wobei zu berücksichtigen ist ob der Berechtigte das Recht in absehbarer Zeit aufnehmen wird, 160 Abs. 1 BergG (wohl eher unabsehbare Zeit). Es lebe der römische Carneval!

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  • WoodyWoodpecker

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    Die selektive Erinnerung des “grünen” Bürgermeisters ist erschreckend. Es liegt der Verdacht nahe, dass er am Ende seine Amtszeit, durch selektive Wahrnehmung verzerrt, als erfolgreich bezeichnen wird. In Wahrheit hat noch nie ein grüner Regionalpolitiker in Regensburg eine so klägliche Umweltpolitik betrieben wie Herr Huber. Ob er nur überfordert, untätig, oder gar in die Immobiliengeschichte involviert war, kann im weitern Verlauf des Wolbergsprozesses hoffentlich noch herausgefunden werden.

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  • Bürgermeister Dragoslav

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    Kommunalwahlkampf is wie Derby von zwei Ostbayrische Auswärtsmanschafte und Derby hat sich immer schon gehabt eigene Gesetze. Wenn der mit de rote Auswärtstrikot beim Elfmetaschiese scheise baut und der grüne auswechseltorwart net halte kann, dann kommt der schwarze Schiri und zieht beide de Ohre lang. bis die beide die ganze Saison ins Trainingslager verschwinde müsse! Au egal: lebe geht weida!

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  • Giesinger

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    Ich habe schon mal meine höchste Anerkennung für die gelungene Bildauswahl beschrieben. Sie ist nach wie vor aktuell. Ich werde mich hier jetzt textlich nicht wiederholen und sende dazu nun mal einen Foto-Link – ganz was neues, gell?!
    Um eventueller Zensur vorzubeugen: Es geht mir im übertragenen Sinne lediglich um das Prinzip der “Führertreue”.

    https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/9/9d78a756daef994e25752fe6c074d820v1_max_755x425_b3535db83dc50e27c1bb1392364c95a2.jpg?key=e8b2e4

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  • Mr. B.

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    Zu:
    R.G.
    26. Januar 2020 um 18:54| #
    “Es wäre möglich, dass erst die Liste der Käufer vergünstigt erworbener Eigentumswohnungen und -häuser den vorauseilenden Gehorsam mancher Leute erklären könnte.”

    Ich frage mich schon lange, warum hier nichts an die Öffentlichkeit kommt, wer evtl. noch “günstige Häuser” und “günstige Wohnungen” (weil man sich kennt) kaufen konnte.
    Die sollten dann auch beim Namen genannt werden. Ich glaube aber, dann könnten m. E. vielleicht einige nicht mehr so ruhig schlafen, wie bisher, oder!!!

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