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Landgasthof in Wörth

Wird der Landkreis Regensburg bald Wirt?

Um den Weiterbetrieb des Landgasthofs Butz in Wörth zu sichern, haben die Stadt und der Landkreis Regensburg einen „Plan B“.

Gehört dem Landkreis Regensburg: der Gasthof Butz in Wörth. Foto: Facebook-Seite Gasthof Butz

„Das wird jetzt immer öfter kommen“, vermutet Josef Schütz. Wenn man sich das Wirtshaussterben auf dem Land so anschaue, dann könnten Kommunen oder Gebietskörperschaften künftig öfter auf das zurückgreifen, was der Wörther Bürgermeister „Plan B“ nennt.

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Vom Landkreis im Paket gekauft

Es geht um den Gasthof Butz. Gut gelegen im Herzen der Stadt im östlichen Landkreis Regensburg, mit einem Hotel, zwei Metzgereifilialen und eigener Schlachterei. 2019 hat der Landkreis das Gut von dem Bauunternehmer Ernst Aumer erworben – im Paket mit dem Nachbargrundstück, das man für den notwendigen Erweiterungsbau der Kreisklinik Wörth benötigte.

Zum 1. Januar 2023 soll nun der offizielle Besitzübergang vollzogen werden und während Aumer zunächst noch überlegt hatte, den Landgasthof weiter zu führen, sei diese Option mittlerweile vom Tisch. Und langsam werde das Personal unruhig, sagt Bürgermeister Schütz. Und auch er. „Uns ist wichtig, dass das alles erhalten bleibt“, betont er. Schließlich laufe der Betrieb gut.

Allerdings scheint sich die Suche nach einem Pächter bislang schwierig zu gestalten. Bislang habe sich kein geeigneter Bewerber gefunden, sagt Schütz.

Der Landkreis sucht Metzger, Köche und einen Wirt

Und so bieten Stadt und Landkreis derzeit via Anzeige, unter anderem auf Facebook, Stellen für Servicekräfte, Metzger, Servicekräfte, Küchen- und Verkaufspersonal. Eben alles, was man so braucht als Betreiber. Auch auch auf den Posten für eine Gesamtbetriebsleitung kann man sich derzeit beim Landratsamt Regensburg bewerben.

Führt der Landkreis also bald ein eigenes Wirtshaus mit eigener Metzgerei? Ein Wirt nach TVÖD beschäftigt und mit Wurst und Fleisch aus eigener Schlachtung, etwa für die Regionaltheke? Ganz so einfach geht es wohl nicht.

Plan B: eine Betriebs-GmbH

„Eine Kommune oder der Landkreis können das nicht einfach betreiben“, erklärt Bürgermeister Schütz. Dafür müsse man eine eigene Betriebsgesellschaft, eine GmbH, gründen. Das würde die Stadt Wörth selbstverständlich unterstützten, auch wenn den Hut natürlich der Landkreis aufhabe – als Eigentümer des Landgasthofs.

Die Pressestelle des Landratsamtes bestätigt, dass es entsprechende Pläne gibt. Zielsetzung sei es aber nach wie vor, einen privaten Pächter zu finden, der die Gaststätte weiter betreibt. Sollten aber alle Stricke reißen, dann würden Stadt und Landkreis den Betrieb weiterführen, um die Beschäftigung des bisherigen Personals zu sichern. „Wobei auch dann die Suche nach einem Pächter weiterginge.“

Und so lange das nichts wird, wäre eben der Landkreis Wirt.

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Kommentare (7)

  • Gscheidhaferl

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    @Stefan Aigner
    “auch wenn den Hut habe natürlich der Landkreis aufhabe”

    @Christian
    Im Artikel wird behauptet, der Betrieb laufe gut. Sie gehen davon aus, dass Missmanagement der Grund für den Betreiberwechsel ist. Ich finde es ja auch etwas verwunderlich, dass ein Unternehmer angeblich einen gut laufenden Betrieb aufgibt und sich außer der ‘öffentlichen Hand’ niemand für das Objekt zu interessieren scheint. Vielleicht kann dazu noch etwas Information nachgereicht werden?

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  • Mr. B.

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    Ja weil großes Geld nicht verlieren darf lieber Christian!
    Ganz einfach!?

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  • Spartacus

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    @Christian
    Kapitalismus.

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  • Mr. B.

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    Wieso ist das Landratsamt der Eigentümer?

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  • Mr. T.

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    Viel zu oft werden ureigene kommunale Aufgaben outgesourced oder Berater für die Arbeit der Verwaltung teuer bezahlt. Und hier möchte der Kreis auf einmal etwas tun, was er eigentlich nicht können kann. Wenn sich schon Gastronomen nicht an das Objekt trauen, wie soll es dann der Landkreis wirtschaftlich betreiben? War vielleicht die Pacht zu hoch und würde man für eine niedrigere Pacht wen finden? Immer noch besser als selber Geld verbrennen.

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  • Gscheidhaferl

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    @Christian
    Vielen Dank für die zusätzlichen Einschätzungen. Wobei mir da spontan gleich die Frage durch den Kopf geschossen ist, ob der Aumer wirklich systemrelevant und nicht ‘nur’ systemdominierend sein könnte ;-)

    Ansonsten: Sollen wir jetzt hoffen, dass Landkreis und Stadt auch anderen Gastro-Betrieben in ‘Krisenfällen’ so hilfreich zur Seite stehen? Oder den Vorgang doch lieber einer zur Aufsicht befugten Instanz übermitteln, um die vielleicht unlautere Geschichte untersagen zu lassen? Fragen über Fragen…

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Kommentare sind deaktiviert

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