Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

Wild will Helfergleichstellung: „Alle Ehrenamtlichen müssen Freistellungsanspruch beim Arbeitgeber haben“

Die SPD-Abgeordnete Margit Wild setzt sich dafür ein, dass alle ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen, die bei einem Unfall oder einem Katastropheneinsatz mithelfen, einen Freistellungsanspruch bei ihrem Arbeitgeber haben. Dies betrifft vor allem Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes. Bisher können nur Helfer, die von der Rettungsleitstelle alarmiert wurden, von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, der dann Entschädigung erhält. „Das ist ungerecht. Vor allem bei größeren Unfällen rasen oft mehrere Rettungsteams an den Unglücksort, um schnell zu helfen.  Bisher tun sie das aber auf eigene Rechnung. Wir finden: Auch ihr Einsatz rettet Leben und daher sollten unserer Auffassung nach alle Helfer gleichgestellt werden“, fordert Wild.

Die CSU im Landtag hatte einen entsprechenden Vorstoß der SPD im vergangenen Jahr abgelehnt. Doch jetzt macht die SPD mit einem  Dringlichkeitsantrag Druck, der am nächsten Mittwoch im Kommunalausschuss behandelt wird. Ziel ist eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Zunächst soll das Innenministerium dem Innenausschuss über die bisher erfolgten und die Höhe der zu erwartenden Kosten berichten und einen Zeitplan für eine entsprechende gesetzliche Regelung vorlegen.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

drin