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"Über die Rechtsprechung hinweggesetzt"

Wie das Jobcenter Resozialisierung blockiert

Wer aus der psychiatrischen Forensik entlassen wird, durchläuft verschiedene Lockerungsstufen. So soll eine erfolgreiche Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft für die Betroffenen erreicht werden. Das Jobcenter der Stadt Regensburg hat diese Wiedereingliederung seit über einem Jahr aktiv behindert. Die Praxis ist fragwürdig, scheint recht einmalig zu sein und widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Jobcenter

Gustl Mollath und Ilona Haslbauer – diese Namen stehen für zwei Fälle, die ein Thema in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt haben, das zuvor nur wenig Aufmerksamkeit erfuhr: Die Unterbringung von Straftätern in der Forensik, weil sie laut Gerichtsurteil bei der Begehung ihrer Straftat psychisch krank und damit unzurechnungsfähig waren. Bei Haslbauer und Mollath drehte sich die Diskussion vor allem darum, ob ihre Unterbringung überhaupt rechtmäßig oder verhältnismäßig war. Beide erfuhren breite öffentliche Unterstützung und wurden nicht auf regulärem Weg entlassen, sondern kamen erst im Rahmen von Gerichtsverfahren frei.

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Lockerungsstufen bis zur Entlassung

Im Regelfall läuft ein Entlassung weit unspektakulärer ab. Es gibt vier verschiedene Lockerungsstufen von A bis D, die wiederum in drei Stufen untergliedert sind.

„Diese reichen von begleiteten ‘Ausführungen’ bis zu vorbereitenden Maßnahmen der Resozialisierung: Bezug einer eigenen Wohnung, Arbeitsaufnahme ‘draußen’ und stark reduzierte Kontrollen durch die Kliniken“, heißt es dazu im Konzept der Forensik im Bezirksklinikum Regensburg.

Eigene Wohnung und Arbeitsaufnahme – das ist die letzte Stufe der Resozialisierung und Wiedereingliederung vor der offiziellen Entlassung. Und genau diese Resozialisierungsmaßnahme hat das Jobcenter der Stadt Regensburg im zurückliegenden Jahr konsequent behindert.

Jobcenter verweigert ALG II – trotz eindeutiger Rechtslage

Unserer Redaktion liegen fünf aktuelle Fälle vor, bei denen sich die Behörde bis jetzt weigerte, den Betroffenen Arbeitslosengeld II zu bewilligen, um ihre neue Wohnung bezahlen zu können und um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können.

Die entsprechenden Anträge wurden abgelehnt, ebenso der daraufhin notwendige Widerspruch – immer mit demselben Standardsermon. Erst vom Sozialgericht Regensburg wird das Jobcenter Regensburg in regelmäßigen Abständen zur Zahlung verdonnert. Die Rechtslage ist nämlich spätestens seit dem vergangenen Jahr eindeutig. Im Juni 2014 hatte das Bundessozialgericht (BSG) in letzter Instanz entschieden, dass Menschen, die zwar noch nicht komplett aus der Forensik entlassen sind, aber bereits in einer eigenen Wohnung außerhalb leben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ein Anrecht auf ALG II haben.

Jobcenter im Landkreis zahlt problemlos

„Über diese Rechtsprechung des Bundessozialgerichts setzt sich das Jobcenter Regensburg Stadt seit über einem Jahr hinweg“, sagt der Pentlinger Rechtsanwalt Otmar Spirk. Der Experte für Sozialrecht vertritt eine Reihe Betroffene gegenüber verschiedenen Jobcentern und hat die Erfahrung gemacht, dass die Praxis in der Stadt Regensburg recht singulär zu sein scheint.

„Das Jobcenter im Landkreis hat nach dem Urteil des Bundessozialgerichts sofort seine Praxis geändert und zahlt seitdem problemlos Arbeitslosengeld II“, so Spirk. Das städtische Jobcenter hingegen lehne weiterhin konsequent ab und verwende dabei stets denselben Standardtext:

„Die Beklagte sieht keine Möglichkeit, ihre Entscheidung abzuändern. (…) Die Entscheidung entspricht den bindenden aktuellen fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit.“

Diese Hinweise gibt es tatsächlich – allerdings sind sie bereits mehrere Jahre alt und spätestens seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen Jahr hinfällig. Einen Grund, seine Praxis zu ändern sah man beim Jobcenter Regensburg Stadt deshalb aber nicht – bis vor kurzem, doch dazu später mehr. Die Praxis des Jobcenters Regensburg trieb nämlich bizarre Blüten.

Verlorene Prozesse auf Kosten der Allgemeinheit

Zwar bekamen die Betroffenen vor dem Sozialgericht recht – doch es dauert einige Zeit, um die Ansprüche durchzusetzen. Von der Antragsstellung beim Jobcenter, über die Ablehnung des Antrags und des darauffolgenden Widerspruchs bis zur Entscheidung des Sozialgerichts vergehen bis zu ein und ein dreiviertel Jahre.

In diesen Monaten gibt es für die Betroffenen schlicht kein Geld. Das Sozialamt erklärte sich für unzuständig, weil ja das Jobcenter zuständig sei. Und dieses Jobcenter ließ es – auf Kosten der Allgemeinheit – regelmäßig bis zum Verfahren vor dem Sozialgericht kommen.

MedBo sprang mit Darlehen ein

„In der Vergangenheit habe ich das Schnellverfahren der einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht betrieben, damit die Betroffenen zu ihrem Geld kommen“, sagt Rechtsanwalt Spirk. Da aber selbst eine Entscheidung im Schnellverfahren weit über einen Monat gedauert habe, sei die MedBO, zu der die Forensik gehört, schließlich dazu übergegangen, den Betroffenen bis zu einer Gerichtsentscheidung Darlehen zu gewähren.

Zu dieser Maßnahme wäre das Bezirkslinikum nicht verpflichtet gewesen, aber sie hat ermöglicht, was das Jobcenter Regensburg durch seine Praxis verhindert hätte: eine erfolgreiche Resozialisierung und Wiedereingliederung der Betroffenen in ein „normales“ Leben. Darüber hinaus zeigt diese Praxis auch: Die MedBo scheint sich angesichts der Rechtslage sicher gewesen zu sein, dass das Jobcenter am Ende zur Zahlung verurteilt werden würde.

Eine Anfrage und plötzlich wird die Praxis geändert

Die Leiterin des Jobcenters Regensburg Stadt, Birgitt Ehrl, lässt sich fast zwei Tage Zeit mit einer Antwort, als wir sie zu der von ihr zu verantwortenden Praxis befragen. Dafür passiert etwas anderes. Unmittelbar nachdem wir ihr unsere Fragen zugefaxt haben, erhält Rechtsanwalt Spirk einen Anruf vom Jobcenter.

„Mir wurde mitgeteilt, dass die Praxis geändert wurde.“ Künftig würden die Widersprüche gegen ablehnende Bescheide einer „Einzelfallprüfung“ unterzogen. „Konkret wurde mir gesagt, dass mir nun zum ersten Mal in einem Widerspruchsverfahren zu diesem Sachverhalt recht gegeben wird“, so Spirk.

Fragwürdige Begründung 

Ähnliches teilt uns Ehrl dann auch am darauffolgenden Tag mit. Man habe in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit eine „Klärung“ herbeigeführt und sei zur Einzelfallprüfung übergegangen. In der Vergangenheit habe man solche Fälle wegen der (veralteten) Weisung der Bundesagentur für Arbeit „generell“ ablehnen „müssen“, so Ehrl. Seltsam nur, dass das Jobcenter im Landkreis das nicht „musste“.

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Kommentare (11)

  • Veit Fort

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    Verständlich. Die Oberpfalz soll ja schließlich auch Strafe sein, nicht nur kuschelige Vollpension.

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  • erik

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    Für mich fest, mit der Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen wurden Millionen Menschen enteignet, kriminalisiert, an den wirtschaftlichen und sozialen Abgrund gebracht! Das einzige Gegenmittel der Politik das Fälschen und Manipulieren von Statistiken, das Verschwinden lassen der von dieser Politik betroffenen Personen in z.B. der stillen Reserve und die Konzentration der Berichterstattung und Anprangern von Zuständen in anderen Ländern um von den Folgen der eigenen Politik abzulenken. Die Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen die größte Enteigung in Nachkriegsdeutschland. Ein Gesetz, das dazu gedacht ist, Bürgern den wirtschaftlichen Boden unter den Füßen weg zu ziehen und sie in eine wirtschaftliche und soziale Abwertsspierale zu erpressen. Wer nicht mitspielt wird zum Teil in die Kriminalität gedrängt, was gleichzeitig der Politik ganz recht ist, da es ihnen die Möglichkeit bietet sich als diejenigen zu profilieren, die gegen diese Personen vorgehen. Ein Gesetz, das dazu gedacht ist, Betroffene aus der Statistik verschwinden zu lassen, ihnen automatisch selbst die Schuld für ihre Armut in die Schuhe zu schieben und sie auf später bzw. bis zum alt sein oder wegsterben zu vertrösten. Man sollte daher nicht so tun, als ob es Ziel der Politik in diesem Land ist den Menschen in diesem Land zu dienen und Gutes zu tun, es geht einzig und allein darum, so zumindest meine Meinung, sich und den ihren die Politikertaschen vollzustopfen, für meine Einschätzung gibt es unzählige Beispiele! In diesem Land ist die Politik nur eines, nämlich falsch und verlogen. Im Übrigen, ich möchte nicht die Leichen zählen müssen, die mit der Agenda 2010 – Politik in den Suizid getrieben wurden! Blut klebt an ihren Händen und Leichen pflastern ihren Weg, das ist die Wahrheit, zumindest meine!

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  • Marion Puhle

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    Wenn die Rechtsprechung eindeutig ist, umso unverständlicher
    das Handeln des Jobcenters. Hier sollen Menschen, die auf dem Weg in ein normales Leben sind, ausgebremst werden.
    Mindestens in einem weiteren Fall will das Jobcenter seit Monaten die Umzugskosten nicht bezahlen bzw. weigert sich, die Umzugskosten zu bezahlen. Es wird darauf hinauslaufen, dass das Sozialgericht eine Entscheidung treffen muss.
    Die Leute mussten, obwohl sie Hartz IV Empfänger sind einige Hundert Euro vorstrecken, welche sie sich leihen mussten um überhaupt umziehen zu können.
    Der Antrag kann bis zu einem halben Jahr beim Jobcenter unbearbeitet bleiben, erst dann haben die Betroffenen das Recht eine Untätigkeitsklage einzureichen. Auf die Zahlung der Umzugskosten können sie dann weitere Monaten warten.
    Ein unglaublicher Vorgang des Jobcenters Regensburg.
    Marion Puhle

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  • wahon

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    Das Jobcenter Regensburg arbeitet in weiten Teilen unprofessionell und muss deshalb kontinuierlich überwacht werden. Das Personal ist mit den Sozialgesetzen nur mangelhaft vertraut und wenig weiterbildungsmotiviert. Eine Jobcenter-Leitung, die für die Umsetzung einer neuen Verfahrensrichtlinie über 1 Jahr braucht, ist untauglich und sollte abgelöst werden.

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  • Toribio

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    Die Linie solcher Geisteshaltung und solcher Verfahrensweisen scheint für Regensburg zur Zeit repräsentativ zu sein?
    Weigert sich doch auch das Bistum Regensburg, das von der DBK verabschiedete liberalere Artbeitsrecht in der DKK anzuerkennen und umzusetzen?
    So etwas kann doch nicht der eigentlich aufgeschlossenen und bodenständigen Mentalität der Oberpfälzer entsprechen?
    Solch unprofessionell arbeitende Behörden gehören daher aus der Oberpfalz und aus ganz Baern verbannt und geächtet.
    Für das Bistum Regensburg kann nach allen bisher bekanntgewordenen Erfahrungen nur noch ein kollektiver Kirchenaustritt der Gläubigen an der Sache etwas verbesseren.
    Aber nicht mal daran kann ich noch glauben

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  • tim

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    Apropos @erik “Politikertaschen vollzustopfen”: Politiker sind natürlich nur die Büttel der großen Profiteure, kommen aber selber nicht zu kurz: “Lukrative Nebenjobs” https://www.jungewelt.de/2015/08-05/029.php

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  • Student

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    Der Stil – um nicht zu sagen die Rückgratlosigkeit – von Frau Ehrl ist mehr als enttäuschend. Eine Entschuldigung für die rechtswidrige Praxis (und das Verschleudern von Steuergeldern für aussichtslose Prozesse) sowie das reumütige Eingestehen eines Fehlers wären eine wünschenswerte und anständige Reaktion gewesen. Das Verteidigen des eigenen fehlerhaften Verhaltens in der Vergangenheit mit fadenscheinigen bis lächerlichen Argumenten empfinde ich dagegen als beschämend und eines Staatsdieners in dieser Position unwürdig.

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