Staatsanwältin will neues Strafverfahren gegen Hans E.
Im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid plädierte die Verteidigung am Dienstag auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft dafür, die Verurteilung des Amtsgericht aufrechtzuerhalten. Weitgehend einig war man sich dagegen bei der Rolle des früheren Gemeindegeschäftsführers.
„Es widerstrebt mir, wenn ich sehe, was Herr Schmid für die Gemeinde gemacht hat. Aber selbst, wenn man der tollste Bürgermeister der Welt ist, kann man nicht einfach Urlaub steuerfrei auszahlen.“ Dr. Christine Ernstberger ist keine Staatsanwältin, die übersteigerten Wert auf ein rhetorisch geschliffenes und ausuferndes Plädoyer legt. Sie redet, wie ihr der Schnabel gewachsen ist. Dennoch schafft sie es am Dienstag mit vergleichsweise wenigen Sätzen, einerseits die Position der Staatsanwaltschaft klar auf den Punkt zu bringen und andererseits auch wohlwollende Worte für den Angeklagten und seine drei Verteidiger zu finden.
Zeugenaussage von E. war “ein starkes Stück”
Jenen, Professor Jan Bockemühl, Reinhard Brey und Andreas Mühlbauer, müsse sie ein Kompliment aussprechen. „Alle haben sich hier bemüht, diesen sehr komplexen Sachverhalt aufzuklären.“ Insbesondere die Rolle des früheren geschäftsführenden Beamten Hans E. sei gebührend beleuchtet worden. Was dieser bei seiner Aussage vor der Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richterin Elke Escher abgeliefert habe, sei „ein starkes Stück“, so Ernstberger, die mit den Worten. „Da werden wir uns alle wiedersehen“ ein neuerliches Strafverfahren gegen E. ankündigt. Es geht um mehrere Punkte, bei denen der 62jährige nachweislich die Unwahrheit behauptet hatte.
Im November 2014 waren die Vorwürfe gegen Schmid und seinen geschäftsführenden Beamten bekannt geworden: Unrechtmäßige Leistungsprämien an mehrere Beamte, dicke Fahrtkostenpauschalen für Schmid, steuerfreie Urlaubsauszahlungen für Hans E. und die Übernahme privater Steuerschulden der beiden durch die Gemeinde. Ein vor dem Verwaltungsgericht anhängige Leistungsklage beziffert den entstandenen Gesamtschaden auf rund 160.000 Euro. Das Strafverfahren beschränkt sich auf die Leistungsprämien, die Urlaubsabgeltung und die Übernahme von E.s Steuerschuld – rund 40.000 Euro. Hans E. hatte im erstinstanzlichen Verfahren einen Deal ausgehandelt und war mit zehn Monaten auf Bewährung davon gekommen. Josef Schmid dagegen beharrte auf seiner Unschuld und wurde wegen drei schweren Fällen der Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Staatsanwältin fordert eineinhalb Jahre für Schmid
Trotz der verständnisvoll klingenden Einleitung ihres Plädoyers fordert Staatsanwältin Ernstberger im Berufungsprozess sogar sechs Monate mehr. Schmid habe die entsprechenden Zahlungsanweisungen unterschrieben und auch, wenn man unterstelle, dass er seinem Gemeindegeschäftsführer blind vertraut habe, so seien die Dokumente nicht so unübersichtlich, dass Schmid nicht erfasst habe, worum es dabei gegangen sei. „Die Schreiben sind nicht kompliziert.“
Auch sei Schmid zum einen jahrelang lohnsteuerpflichtig gewesen. „Da weiß man, dass es keine steuerfreien Urlaubsauszahlungen gibt.“ Ebenso habe er als früherer Postbote und damit Beamter wissen müssen, das Urlaubsauszahlungen für diese generell nicht möglich seien.
„Hans E. war es vollkommen egal, wer unter ihm Bürgermeister ist.“
Brey, Mühlbauer und Bockemühl hatten zuvor darauf verwiesen, dass Hans E., seit 1976 Verwaltungsbeamter in Wenzenbach, der „Leitwolf“ in der Gemeinde gewesen sei. „Hans E. war es vollkommen egal, wer unter ihm Bürgermeister ist“, so Bockemühl. Auch gebe es Hinweise darauf, dass einzelne Dokumente, die Schmid zur Unterschrift vorgelegt wurden, nachträglich um entscheidende Zusätze ergänzt wurden. Generell sei die Vorgehensweise von E. „ganz, ganz hinterfotzig“ gewesen. Die Verteidigung habe ihm bei der Berufungsverhandlung mehrfach nachgewiesen, dass er die Unwahrheit gesagt habe. Bockemühl spricht von einem „hohen Belastungseifer“ des Verwaltungsbeamten. „Er hat zwar eine gute Strafe von zehn Monaten für sich abgegriffen, aber bei dem noch anstehenden Disziplinarverfahren geht es um seine Pension, vor dem Verwaltungsgericht um 160.000 Euro.“ Bei beiden Verfahren spiele es denn auch eine Rolle, ob Schmid freigesprochen oder verurteilt werde, so Bockemühl.
Den Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ könne man auf Schmid nicht anwenden. Der frühere Bürgermeister sei vielmehr einem Irrtum unterlegen, indem er auf E. vertraut habe und davon ausgegangen sei, dass alles, was dieser ihm zur Unterschrift vorgelegt habe, auch rechtens sei. Davon habe er auch ausgehen dürfen. „E. war der dafür kompetente Ansprechpartner.“ Tatsächlich aber habe Hans E. Schmid diese Schreiben regelrecht untergeschoben. Das habe er – am Ende erfolglos – auch bei dessen Nachfolger Sebastian Koch versucht, als er diesem einen Hinterziehungsbescheid über 3.500 Euro, die E. privat hätte entrichten müssen, als Auszahlungsanweisung zur Unterschrift vorlegt und dies als „Kosten für Angestellte“ verschleierte.
Ebenso wie zuvor Brey und Mühlbauer forderte Bockemühl, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben und seinen Mandanten freizusprechen.
“Ich bin mir keiner Schuld bewusst.”
Mitgenommen, aber doch gefasst beteuert Josef Schmid in seinem Schlusswort schließlich ebenfalls seine Unschuld. Um Details bei Auszahlungen und Steuern habe er sich nicht kümmern können. Unter seiner Ägide habe man mit Haushaltsmitteln von 150 Millionen Euro gearbeitet, über 50 Straßen gebaut, 500 Jahre Ritterschlacht gefeiert und sich um die Beziehung zur Partnerstadt in Tschechien gekümmert. „Das waren meine Hobbys.“ Um das andere habe er sich nicht genauer gekümmert. „Ich bedanke mich, dass anerkannt wird, dass ich viel geleistet habe. Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“
Das Urteil wird am 16. November verkündet.
Lothgaßler
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Hans E. muss dringend nochmals vor Gericht. Dessen Rolle und Anteil an der Schuld scheint mir bisher deutlich unterschätzt zu sein.
Der Fall sollte allen neu gewählten Bürgermeistern/ Bürgermeisterinnen bei deren Vorbereitungsschulungen vorgelegt werden: Als mahnendes Beispiel!