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Streit in der Ganghofersiedlung

Wenn das Amt den Badespaß trübt

Ein heimlich errichteter Pool im Garten eines Häuschens in der Ganghofersiedlung rief das Bauordnungsamt auf den Plan. Vor dem Verwaltungsgericht steckte der Teufel dann aber im Detail.

Nur auf den ersten Blick sehen die Häuschen in der Ganghofersiedlung uniform aus. Im Garten kann sich manche Überraschung verbergen. Foto: as

Welche Fläche er nun hat – 16 oder 17,15 Quadratmeter – und wie lang und breit seine Holzeinfassung eigentlich ist, darüber herrscht am Mittwoch Uneinigkeit vor der zweiten Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg. Dabei war man sogar gemeinsam vor Ort, um ihn sich mal anzusehen. Die Rede ist von einem Pool, den ein stadtbekannter Baupleitier seiner Lebensgefährtin in den Garten hinter ihrem Häuschen in der Ganghofersiedlung gebaut hat bzw. hat bauen lassen.

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Wobei schon der Begriff „Pool“ manchem zu hoch gegriffen erscheint. Laut Rechtsanwalt Markus Wilfurth, der das Paar bei zwei Klagen gegen die Stadt Regensburg vertritt, handelt es sich dabei allenfalls um einen „Schwimmteich“, den das Bauordnungsamt irgendwann, gut versteckt hinter einem eigens errichteten Sichtschutz, im Oktober 2021 in einem Garten in der Ganghofersiedlung entdeckt hat.

Immer wieder Rechtsstreitigkeiten in der Ganghofersiedlung

In der luxussanierten Ganghofersiedlung, ehemals Göring-Heim und angesichts der typischen NS-Siedlungsstruktur als Ensemble unter Denkmalschutz gestellt, kommt es mittlerweile in schöner Regelmäßigkeit zu Rechtstreitigkeiten zwischen Hausbesitzern und verschiedenen Ämtern der Stadt Regensburg.

Mal ist es das Denkmalamt, mit dem man sich wegen ein paar Quadratmetern zu viel oder zu wenig oder an der falschen Stelle liegender Solarpaneele herumstreiten muss (zum Beispiel hier), mal ist es das Planungsamt, das einem den Ausbau eines Häuschens nicht erlauben mag, das laut den Vorgaben des Bebauungsplans schon längst hätte abgerissen werden müssen (siehe hier).

Bei Kontrolle einen Pool entdeckt

Im aktuellen Fall ist es das Bauordnungsamt, das bei einer Kontrolle im Oktober 2021 feststellen musste, dass da plötzlich ein Pool mit Holzbefestigung, eine Terrasse, einige Befestigungen und eine Toranlage als Sichtschutz rund ums Siedlerhäuschen gepflanzt wurden.

Schon im Mai war man da gewesen, hatte eine Baueinstellung verfügt gehabt, zwei Mal ein Zwangsgeld angedroht, einmal sogar erlassen. Doch der Verschönerung des gemeinsamen Liebesnests tat dies offenbar keinen Abbruch. Ein halbes Jahr später stand der zuständige Kontrolleur vor vollendeten Tatsachen, deren Beseitigung die Stadt umgehend per Bescheid forderte.

Falsche Messungen beim Versuch, „sich den Flächen zu nähern“ 

Doch um welche Tatsachen es sich nun genau handelt, darüber herrscht nicht wirklich Klarheit. Denn nicht nur bei der Größe des besagten Schwimmteich-Pools gehen die Messungen/Schätzungen/Angaben auseinander, auch die Frage nach der Terrassenfläche liefert unterschiedliche Antworten.

Sind es nun 56 Quadratmeter, wie in einem städtischen Bescheid angegeben? Oder 58 Quadratmeter, wie sich aus einer Skizze bei einem Vor-Ort-Termin des Baukontrolleurs ablesen lässt? Muss man die Holzabdeckung des Pools dazu rechnen oder nicht? Wurden eventuell Fensterbretter in die Berechnung miteinbezogen?

Auf mehrfache Nachfrage durch die Kammer müssen die städtischen Vertreter gelegentlich einräumen, dass sich nicht mehr nachvollziehen lasse, wie genau man auf diese Zahlen gekommen sei. Manches sei wohl nur „ein erster Schritt, um sich den Flächen zu nähern“ gewesen.

Aber dass dem Kläger nicht klar gewesen sein könnte, was er denn nun genau zu beseitigen habe, wie die Kammer in den Raum stellt, vermag man auf Seiten der Stadt nicht zu erkennen.

Der Pool darf bleiben, der Sichtschutz nicht

Das Gericht sieht das anders. Weil die Beseitigungsanordnung der Stadt in weiten Teilen „zu unbestimmt“ sei, dürfen Pool und Terrasse bleiben. Fürs erste zumindest. „Die Stadt kann nachbessern“, so die Kammer. Sprich: Sich über die korrekten Maße und Flächen dessen klar werden, was zu beseitigen ist – und dann erneut anordnen. Etwas getrübt dürfte das Badevergnügen aber auch schon vorher sein: Die Anordnung, die Toranlage zu beseitigen, die als Sichtschutz dient, beurteilt die Kammer als wirksam.

Ebenso für legitim hält das Gericht ein angedrohtes Zwangsgeld von 10.000 und ein verhängtes von 5.000 Euro, das sich der in diesem Fall als „Baubetreuung“ fungierende Kläger gefangen hat, als er das gemeinsame Gärtchen ohne Genehmigung aufhübschen wollte.

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Kommentare (5)

  • Horst

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    Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Regensburg. Zusammen mit den Personalkosten der Stadt, für diesen Vorgang, eine sehr gute und nützliche Verwendung unserer Steuergelder, die direkt allen Regensburger einen Mehrwert bietet. Gerne mehr davon!

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  • Janette

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    ‚Wenn das Amt den Badespaß trübt’
    Interessant, geht der ‚stadtbekannte’ Herr jetzt wohl nicht mehr baden?

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  • John

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    Von Außen betrachtet finde ich diese Geschichten immer sehr amüsant. Dankeschön!
    Was verwundert ist, dass es innerhalb der Stadt anscheinend Wohngebiete gibt, wo die Stadt ernsthaft für ihre Bebauungspläne kämpft und an anderer Stelle quasi systematisch die Augen verschließt. Schöne Grüße aus dem Süden der Autobahn 😁

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  • Mr. B.

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    RD, Ihr seid die allerbesten in der Berichterstattung!!!!
    Bitte macht immer so weiter!
    Der kleine Bürger will auch wissen, wer was am Laufen hat in dieser kleinen Stadt, wo es sich viele leisten können, was sie wollen, auch der von Ihnen genannte stadtbekannte Pleitier!
    Superstadt, aber wir wissen ja!

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  • Angelika

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    Ich verstehe nicht, was solche Formulierungen wie “gemeinsames Liebesnest” in dem Artikel zu suchen haben. Zum einen tun solche süffisanten Einsprengsel nichts zur Sache, zum anderen sind sie weit unter eurem (eigentlich sehr hohen) Niveau.

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Kommentare sind deaktiviert

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