11 Mrz2008
Welche Trümpfe hat der Ankläger?
Strohballen-Mord: Der Angeklagte hüllt sich bislang in Schweigen
Es sind – zumindest derzeit noch – harte Bretter, die der Straubinger Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Fiedler im Schwurgerichtsprozess gegen den 28jährigen Thomas L. vor dem Landgericht Regensburg bohren muss.
Wie mehrfach ausführlich berichtet wird dem Angeklagten vorgeworfen, im Februar des vergangenen Jahres seinen 48jährigen Onkel Karl Herzog „aus Habgier und mit Heimtücke“ erdrosselt und dann die Leiche in der Nähe des Straubinger Tiergartens zwischen Strohballen abgelegt zu haben.
Auch nach fünf Verhandlungstagen konnten bislang weder der Tattag, geschweige denn die Tatzeit festgemacht werden. Zwar geht die Kripo vom Spätabend des 21. Februar aus, doch ein Zeuge will das Opfer noch am 25. „quicklebendig“ gesehen haben.
Fest steht aufgrund der bisherigen Zeugenaussagen nur, dass der Angeklagte – der erst kurze Zeit vorher mit Frau und Kind aus Brasilien zurück kehrte und in einem Hotel wohnte – alles andere als „flüssig“ war. Hotelschulden waren aufgelaufen und er selbst hatte sich eine Woche vor der Tat 600 Euro von einem Freund geliehen.
Bekannt ist nach diesen Aussagen weiter, dass der Getötete am 21. Februar auf Vermittlung des Angeklagten hin seinen Pkw verkaufte. Weiter, dass 2.700 Euro in Stückelungen von 500- und 100-Euro-Scheinen den Besitzer wechselten. Tags darauf zahlte der Angeklagte seine Schulden zurück – in genau dieser Stückelung.
Ist damit der Tatnachweis des „Raubes“ und auch des „Mordes“ geführt? „Mitnichten“ meint der Verteidiger Rechtsanwalt Michael Haizmann. In seinen Augen kann dem Angeklagten – der sich nach wie vor in Schweigen hüllt – das Geld auch vom Onkel ebenso gut „zu Lebzeiten“ geliehen worden sein.
So oder so ähnlich sieht es wohl auch die Schwurkammer des Landgerichts Regensburg. Damit ließe es sich erklären, warum man von Anfang an 15 Verhandlungstage terminiert und 52 Zeugen geladen hat.