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Beschluss des Verwaltungsgerichts

Weiter kein Zugriff auf Integrationsamt für AfD-Stadtrat

Erhard Bruckers Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Foto: Archiv/Witzgall

Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.

Auch das Verwaltungsgericht Regensburg hat nun bestätigt: AfD-Stadtrat Erhard Brucker hat keinen Anspruch darauf, zum Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration bestellt zu werden. Das hat die dritte Kammer am 9. Dezember entschieden. Der Beschluss ist knapp 18 Seiten lang.

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Im Stadtrat fiel die AfD im Sommer durch

Wie im Juni berichtet, hatte Brucker diese Position im Rahmen einer Sitzung des Ältestenrats des Regensburger Stadtrat für die AfD beansprucht. Knapp 50 solcher Verwaltungsbeiräte gibt es, die jeweils zu Beginn einer neuen Stadtratsperiode durch Beschluss des Plenums besetzt werden. In dieser ehrenamtlichen Position sollen die jeweiligen Stadträte Schnittstelle sein zwischen Dienststellen, Schulen, Betrieben, von der Stadt verwalteten Stiftungen oder sonstigen städtischen Wirkungsgebieten und der Politik. Dabei sind diese Positionen in der Regel weder sonderlich begehrt, noch sorgt deren Besetzung für größere Debatten. Doch diesen Sommer war das anders.

Per Pressemitteilung hatten nämlich die beiden AfD-Stadträte nach der erwähnten Sitzung des Ältestenrats verkündet, dass Erhard Brucker Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration werden würde – und damit für einige Diskussion und Verärgerung gesorgt. Brucker ist nur AfD-Mitglied. Seit gut zehn Jahren gilt er als gut verankert in rechtsextremen Milieus. Unter anderem war Brucker Redner beim bayerischen Pegida-Ableger und Mitglied der rassistischen Partei „Die Freiheit”.

Das Dementi kam denn auch prompt. Brucker habe zwar den Anspruch angemeldet, aber keine Unterstützung von den übrigen Fraktionen erfahren, hieß es. „Der Ältestenrat berät zwar im Vorfeld, aber es entscheidet der Stadtrat – und zwar auf meinen Vorschlag hin“, ließ Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer verlauten. „Ich werde den Teufel tun und die AfD für diese Position vorschlagen.“ Und am Ende bereitete schließlich die breite Mehrheit des Stadtrats Bruckers Ambitionen ein Ende. Die AfD stellt aktuell keinen Verwaltungsbeirat.

Weder als Person noch als Organ in seinen Rechten verletzt

Sowohl Brucker als auch sein Parteifreund Thomas Straub klagten. Die Bestellung der Verwaltungsbeiräte solle wiederholt und dergestalt geändert werden, dass die AfD gemäß ihrem Stärkeverhältnis im Stadtrat bei der Bestellung entsprechend berücksichtigt werden, so ihre Forderung.

Die Richter der 3. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg folgten dieser Forderung in Bruckers Fall nicht (hier der komplette Beschluss als PDF). Demnach ist bereits die Klage als Einzelstadtrat – nicht als Gruppierung AfD – unzulässig. Brucker sei nämlich nicht als Privatperson von der Entscheidung des Stadtrats betroffen, sondern allenfalls in seiner Eigenschaft als Mitglied der AfD-Gruppe im Stadtrat und damit als „Organ“. Doch auch in dieser Stellung seien seine Rechte nicht verletzt worden. „Es existiert nämlich auch kein Anspruch, der einer Minderheit oder gar einem einzelnen Stadtratsmitglied generell in jedem Ausschuss einen Sitz zusprechen würde“, heißt es in dem Beschluss. Das lasse sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ableiten. Dies halte auch im Bundestag „keine völlige Gleichstellung“ von fraktionslosen mit fraktionsgebundenen Abgeordneten bei der Besetzung von Ausschüssen für geboten, umso weniger könne dies für ein Mitglied des Stadtrats bei der Bestellung zum Verwaltungsbeirat gelten.

Das letzte Wort hat der Stadtrat

Generell könne man auch die Praxis zur Besetzung von Ausschüssen nicht auf die Besetzung von Verwaltungsbeiräten umlegen. Für ersteres gebe es gesetzliche Regelungen, für letzteres nicht. Gemäß der entsprechenden Geschäftsordnung sei unter anderem vorgesehen, dass der Stadtrat, also die Gesamtheit des Plenums, einzelne seiner Mitglieder „gemäß ihren persönlichen und beruflichen Kenntnissen, Erfahrungen, Neigungen und Interessen durch Beschluss als Verwaltungsbeiräte“ bestelle. Das Zusammenkommen im Ältestenrat habe wohl eher den Sinn, zu Beginn einer Stadtratsperiode nach einvernehmlichen Möglichkeiten zu suchen, eine „zwingend bindende Wirkung für die Beschlussfassung“ ergebe sich daraus nicht.

Das letzte Wort habe am Ende eben der Stadtrat – der jeweils einhellig gegen die beiden AfDler und für andere Verwaltungsbeiräte gestimmt habe. Am Ende, so geben die Richterinnen und Richter zu bedenken, sei der AfD möglicherweise am Ende deshalb überhaupt keinen Verwaltungsbeirat zugesprochen worden, weil diese angebotene Kompromisse im Ältestenrat abgelehnt hätten. Unter anderem gab es dort den Vorschlag, die AfD möge doch auf das Amt für Integration und Migration verzichten und stattdessen mit dem Rechtsamt vorlieb zu nehmen. Doch das wollte Straub und Brucker ebensowenig wie das Amt für Wirtschaft und Wissenschaft. Nun gingen beide leer aus.

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Kommentare (4)

  • Tobias

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    Ich sehe darin einfach eine Provokation. Wir haben zwar auch in der angeblich so “vernünftigen” Politik unfähige Leute (Von der Leyen z.B. – noch nie ein Gewehr abgefeuert, aber “Verteidigungsministerin” gewesen? Oder Langarde, IWF-Chefin, ist wegen Staatsgelder-Veruntreuung (!) verurteilt worden und hat nun solch einen Posten inne.), aber ich sehe vor allem die Begründung von Bruckers als billigen Strohhalm.

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  • powidtaschkerl

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    Gott sei Dank funktioniert unsere Demokratie noch, obwohl dies die – überwiegend Herren – der AfD nicht gern sehen. Um jeden Preis Verwaltungsrat für das Amt für Integration und Migration werden zu wollen – in dem Bereich hat sich ja die AfD in den letzten Jahren als besonders “kompetent” erwiesen! Mir ist immer noch ein Rätsel, wie man solche Leute in den Stadtrat wählen kann.

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  • Petr Czelle

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    Unsere Demokratie funktioniert wahnsinnig gut seit Corona… :D aber ansonsten sehe ich darin auch eine Provokation denn ernstes Interesse an dem Posten.

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Kommentare sind deaktiviert

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