Weihnachtsmarkt-Schulden: Kittel erklärt “Angelegenheit” für erledigt, THW-Helferverein nicht
Am Freitag beglich der Veranstalter Peter Kittel mehrere Forderungen des THW-Helfervereins und einen offenen Gebührenbescheid des THW per Eilüberweisung. Doch bei den Kosten, die dem Verein durch den Zahlungsverzug entstanden sind, gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten.
Bei der Veranstaltungs-GmbH von Peter Kittel, Organisator des “Romantischen Weihnachtsmarkt” im fürstlichen Schloss, herrschte am Freitag offenbar ein recht hektisches Treiben. Unseren Bericht über die zunächst gescheiterten Vergleichsverhandlungen zwischen Kittels “Veranstaltungsservice Regensburg GmbH” und dem Helferverein des Technischen Hilfswerks (THW) vor dem Landgericht Regensburg hatte am Donnerstag bereits der Bayerische Rundfunk aufgegriffen.
Schulden von über 11.000 Euro
Wie berichtet, hatte sich Kittel zunächst geweigert, eine Rechnung über 11.291 Euro zu bezahlen, die der Verein für die Vermietung von Verteilerkästen, Kabeln und weiterem Zubehör beim “Romantischen Weihnachtsmarkt” 2016 in Rechnung gestellt hatte. Auch beim Gütetermin vor dem Landgericht hatte Kittels Rechtsanwalt Karl-Günther Wilfurth nach zähen Verhandlungen lediglich 10.000 Euro angeboten.
Alles andere sei für seinen Mandanten “nicht wirtschaftlich”, so Wilfurth. Doch der Helferverein bestand auf der Bezahlung der vollen Rechnung – diese sei um Einiges günstiger als das Angebot eines Drittanbieters. Entsprechend wäre am 22. Februar ein Urteil gefällt worden.
Plötzliche Einsicht am Tag danach…
Am Freitag – nach den Berichten von regensburg-digital und BR – liefen dann die Telefone heiß. Bei dem Unternehmer war anscheinend urplötzlich Einsicht eingekehrt. Über seinen Rechtsanwalt ließ Kittel dem Helferverein – begleitet von einigen entschuldigenden Worten – mitteilen, dass die strittigen 11.291 Euro per Eilüberweisung bezahlt würden.
Ebenfalls überwiesen wurden nach Informationen unserer Redaktion eine weitere strittige Rechnung des Helfervereins über knapp 3.000 Euro sowie ein Gebührenbescheid des THW in vierstelliger Höhe, bei dem bereits das Mahnverfahren lief. Wilfurth bat nach Informationen unserer Redaktion beim Helferverein, die Sache doch nun auf sich beruhen zu lassen.
Eine missverständliche Presseerklärung
Noch am selben Abend ließ Kittel dann auf der Facebookseite seines Unternehmens, bei der zwischenzeitlich einige negative Bewertungen aufgeschlagen waren, eine Pressemitteilung verbreiten, in der er erklärte, dass “das Verfahren beendet und die Angelegenheit erledigt” sei. Auch wird in der Erklärung der Eindruck erweckt, als habe es einen Vergleich gegeben, bei dem beide Seiten nachgegeben hätten.
Doch beim Helferverein sieht man das etwas anders.
“Die außergerichtlichen Kosten sind noch streitig.”
“Herr Kittel hat zwar die Forderungen, die wir in unseren Rechnungen geltend gemacht haben erfüllt”, so ein Sprecher des Vereins. “Allerdings sind die außergerichtlichen Kosten, die uns durch den Zahlungsverzug entstanden sind, immer noch streitig.” Doch auch diese Kosten müsse Kittel übernehmen, so der Sprecher. Auf eine entsprechende Anfrage aber habe Kittels Rechtsanwalt Karl-Günther Wilfurth bislang nicht reagiert.
Wir haben Peter Kittel bereits am Prozesstag (vergangener Donnerstag) mit mehreren Fragen zu seiner fragwürdigen Zahlungsmoral konfrontiert. Geantwortet hat er bis heute nicht.
eingeborener
| #
Nun lässt den armen Kittel mal in Ruh ! Der trägt schon schwer genug an sich selber ! Sein harter Einstieg als Prostitutionsgewinnler (RSZ-Sexkontaktanzeigen) und Großmaul (RSZ-Gigain -Gigaout), dann die Erhebung zum Scheinheiligen (Organisation Papstbesuch), seine Kommerzzuscheisserei(Organisation Bürgerfest), seine Hetze gegen rd (“linksfaschistischer Blogwart SAigner”) ,bestens vernetzt mit Groß und Kotz, Habgier und Geistlosigkeit dieser Stadt. Ganz schlechtes Karma !
Rechnung nicht gezahlt: Helferverein des THW verklagt Veranstalter Peter Kittel +++UPDATE+++ » Regensburg Digital
| #
[…] Kittel erklärt „Angelegenheit“ für „erledigt“, THW-Helferverein nicht […]
blauäugig
| #
Ich vermute, dass Kittel auch seinem Anwalt gegenüber dieselbe Zahlungsmoral hat.
Westend
| #
Es wäre interessant zu erfahren ob und welchen Teil das fürstliche Haus zu der schnellen Zahlung beigetragen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es seinen Namen gerne im Kontext mit ausstehenden Zahlungen und einem Rechtsstreit sieht.
Lothgaßler
| #
Recht so THW, die außergerichtlichen Kosten gehören auch noch eingetrieben. Und dann soll sich Kittel andere suchen, die er über den Tisch ziehen will.
Übrigens:
Kittels Veranstaltungsservice erzielte im Jahr 2016 (aus dem Jahr stammen die Forderungen des THW) einen Jahresüberschuss von ca. 185.000 Euro und wies Verbindlichkeiten von ca. 1,7 Mio Euro aus, bei einem Gewinnvortrag von ca. 1,1 Mio Euro. Dazu noch ca. 1,2 Mio Euro Kasse und Bankguthaben sowie knapp 2 Mio offene Forderungen und Vermögensgegenstände.
(Quelle: https://www.northdata.de/Peter+Kittel+GmbH%2C+Regensburg)
=> Fazit:
a) Die Einlassung des RA vor Gericht (Kittels Veranstaltungsservice könnte auch in die Insolvenz gehen) war Desinformation und entsprach so gar nicht der Wahrheit. Scheinbar ein neues Rechtsmittel der Wahrheitsfindung. Jeder normale Zeuge vor Gericht würde wohl ermahnt, aber RA genießen Narrenfreiheit (deshalb wohl auch die Verkleidung).
b) Wir müssen uns bei monetären Fragen keine Sorgen um Peter Kittels Veranstaltungsservice machen, dafür um so mehr um die Moral des Herrn Kittel. Das aber wissen die Regensburger schon lange.
Mal schaun, ob wieder alle dabei sind, wenn der Kittel Freibier spendiert. Ich denk schon, weil Freibier geht über Moral.
Thik
| #
“a) Die Einlassung des RA vor Gericht (Kittels Veranstaltungsservice könnte auch in die Insolvenz gehen) war Desinformation und entsprach so gar nicht der Wahrheit.”
Eigentlich wäre es hier die Aufgabe des THW-Anwalts gewesen, sofort vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz#Zivilprozess
Eine bessere Vorlage konnte die Gegenseite ja gar nicht liefern, wenn sie selbst schon der Meinung ist, sie könnte insolvent werden. Diese Möglichkeit ist dann als unstreitig gestellt und somit zutreffend vom Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen. Wenn dann beispielsweise das Geld erst einmal bei Gericht hinterlegt ist, kann man den Prozess in aller Ruhe weiter führen.
xy
| #
@Thik, Sie schreiben: “Eigentlich wäre es hier die Aufgabe des THW-Anwalts gewesen, sofort vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.”
Sie täuschen sich! Insolvenzgefahr oder die schlechte Vermögenslage des Schuldners ist kein Arrestgrund, weshalb ein Antrag auf “vorläufigen Rechtsschutz” keinen Erfolg gehabt hätte.
Bertl
| #
“Die Einlassung des RA vor Gericht (Kittels Veranstaltungsservice könnte auch in die Insolvenz gehen) war Desinformation und entsprach so gar nicht der Wahrheit.“
Es soll Anwälte geben, die damit durch kommen. Deshalb wenden sie sie öfter an.