Wegen 33 Euro strittiger Spesen: IKEA Regensburg will engagierten Betriebsrat rauswerfen
IKEA spricht von „Spesenbetrug“ und „Arbeitszeitbetrug“, der Anwalt des Betroffenen von „Kampfbegriffen“ und haltlosen Vorwürfen. Auch bei der zweiten Runde vor Gericht um die Kündigung eines Betriebsrats bei dem Möbelkonzern bleiben die Fronten verhärtet. Im Kollegenkreis spricht man von Schikane und Angstmacherei.
Das Interesse ist groß. Gut zwei Dutzend Zuhörerinnen und Zuhörer haben sich im Sitzungssaal 1 des Arbeitsgerichts Regensburg eingefunden. Viele tragen Buttons und T-Shirts mit der Aufschrift: „Ludwig muss bleiben! So nicht, IKEA!“ Gemeint ist der Betriebsrat Ludwig Doblinger, den die Regensburger Filiale des schwedischen Möbelkonzerns loswerden will.
Im Zentrum des Streits stehen angeblich zu hoch abgerechnete Spesen für Mittagessen während eines Treffens des Gesamtbetriebsrats in Fulda. Der in Rede stehende Schaden: 33 Euro, verteilt über drei Tage. Bereits im letzten November hatten wir über den ersten Prozesstag berichtet, an dem eine gütliche Einigung scheiterte.
Was ist ein Snack?
Nun geht es um Details. Neben IKEA-Anwalt Jan-Hendrik Braun sitzt dieses Mal nicht mehr die Personalchefin, sondern der Leiter der Regensburger IKEA-Filiale. Da der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung von Ludwig Doblinger verweigerte, will man sich diese Zustimmung nun durch eine Gerichtsentscheidung ersetzen lassen.
Erneut erhebt Rechtsanwalt Braun schwere Vorwürfe gegen Ludwig Doblinger: „Spesenbetrug“ und „Arbeitszeitbetrug“ – und stellt damit eine Straftat in den Raum. Immer wieder betont er, dass es bei dem Betriebsratstreffen „Fleischspieße, Suppe und Salat“ gegeben habe, was ein vollwertiges Mittagessen sei und Doblinger dies hätte angeben müssen. Ein Snack sei laut den IKEA-Richtlinien nur Chips, ähnliches Salzgebäck oder ein Müsliriegel.
Auch sei es unglaubwürdig, wenn Doblinger angebe, dass er auch während der Kaffeepausen (jeweils 15 Minuten) seiner Tätigkeit nachgehe. Der Betriebsrat gebärde sich wie jemand, der über den Dingen stehe und sich nicht an Regeln halten müsse. Darauf müsse der Arbeitgeber reagieren.
„Seit Jahren gängige Praxis – jetzt plötzlich ein Kündigungsgrund.“
Doblingers Rechtsanwalt Rüdiger Helm wehrt sich vehement gegen die Verwendung strafrechtlich relevanter Begriffe. Dies seien „Kampfbegriffe“ des Arbeitgebers. „Ein Dissens über die Spesenabrechnung ist kein Betrug.“
Sein Mandant habe es wie immer gemacht: Im Vorfeld des Betriebsratstreffens habe er sich informiert, ob ein Imbiss oder ein Mittagessen bestellt worden sei – und nach dieser Angabe („Imbiss“) habe er sich auch bei seinen Angaben gerichtet.
Das sei seit Jahren die gängige Praxis gewesen und nie problematisiert worden. „Jetzt ist es plötzlich ein Kündigungsgrund.“ Vernünftig angehört oder befragt worden sei Doblinger zu diesem möglichen Missverständnis nie. Der 47-Jährige selbst sagt vor Gericht: „Es gab keine Gespräche. Es wurde gleich mit dem Hammer draufgeschlagen.“ Bemerkenswert: Folgt man den Ausführungen vor Gericht, dann war Doblinger der einzige Betriebsrat, bei dem diese Angaben so genau überprüft wurden.
Kollegen vermuten Schikane und Angstmacherei
Rechtsanwalt Norman Hagel, der den Regensburger Betriebsrat, der die Zustimmung zur Kündigung verweigert hatte, als Gremium vertritt, sieht das ähnlich. Es habe offenkundig seit vielen Jahren keine eindeutige Unternehmenspraxis gegeben. Doblinger habe es so gemacht wie immer und das auch erklärt. „Wo soll da eine Schädigungsabsicht sein?“
Nicht nur deshalb vermuten mehrere Kolleginnen und Kollegen, die den Verhandlungstag am Donnerstag verfolgen, dass der Möbelkonzern hier einen engagierten Betriebsrat loswerden will. Doblinger sitzt nicht nur im Betriebsrat in Regensburg, sondern auch in mehreren Ausschüssen, dem Gesamtbetriebsrat für Deutschland und Europa. „Er schaut dem Arbeitgeber eben genau auf die Finger und nimmt kein Blatt vor den Mund“, sagt ein Prozessbeobachter. „Das gefällt denen nicht. “
Betriebsratsanwalt: „Da ist einfach ordentlich Druck im Kessel.“
Eine weitere Vermutung: Da im nächsten Jahr Betriebsratswahlen anstehen, versuche das Unternehmen mit solchen Prozessen und im Zweifel strafrechtlich relevanten Vorwürfen, Angst zu schüren. „Dabei ist es jetzt schon nicht besonders einfach, Leute zu finden, die sich im Betriebsrat engagieren wollen.“
Während es sich hierbei lediglich um Vermutungen abseits des Gerichtssaals handelt, wird Rechtsanwalt Hagel auch dort etwas deutlicher. Doblinger sei angesichts seines Engagements und seiner Ämterfülle als Betriebsrat schon länger unter Beobachtung der Filialleitung gestanden. „Da ist einfach ordentlich Druck im Kessel.“
Richterin Sarah-Maria Sterflinger, Vorsitzende der 3. Kammer am Arbeitsgericht Regensburg, muss gelegentlich dazwischen gehen, damit vor allem die Wortwechsel zwischen den Rechtsanwälten Braun und Helm nicht ausufern. Ein neuerlicher Versuch, die beiden Parteien zu einer Einigung zu bewegen, scheitert. Ob nun ordentlich oder außerordentlich: Für IKEA kommt nur eine Kündigung in Frage, die wiederum Doblinger ausschließt.
Wurde die Frist eingehalten?
Und so wird ein neuerlicher Verhandlungstermin festgesetzt – dieses Mal auf Mitte Juni. Eine zentrale Frage, welche die Kammer entscheiden muss, ist, ob die ausgesprochene Kündigung nicht schon allein deshalb hinfällig ist, weil der Arbeitgeber die entsprechende Frist versäumt hat.
Grob gesagt muss eine außerordentliche Kündigung 14 Tage nach dem Bekanntwerden der Gründe bzw. Vorwürfe ausgesprochen werden. Ab dem Zeitpunkt, zu dem die stellvertretende Filialleiterin Doblinger damit konfrontiert und die Sache an die Rechtsabteilung weitergegeben hatte, vergingen allerdings mehrere Wochen, bis die Kündigung ausgesprochen wurde.
IKEA stellt sich auf den Standpunkt, dass der kündigungsberechtigte Filialleiter dies erst später erfahren habe und die Kündigung deshalb fristgerecht erfolgt wäre. Doblingers Rechtsanwalt Rüdiger Helm hingegen bezeichnet die Klage des Arbeitgebers allein schon aufgrund dieser versäumten Frist als „abweisungsreif“.
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Daniela
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Ich hoffe, dass die Klage abgewiesen wird, wegen des Fristablauf bei außerordentlicher Kündigung.
Im Umkehrschluß würde es bedeuten, wenn kündigungsberechtigte Unternehmensbeauftragte nicht (z.Bsp. wegen mehrwöchiger Krankheit) in Kenntnis gesetzt werden können, ist die außerordentliche Kündigung frei von Frist. Nach meiner ( laienhaften) Meinung ist es Aufgabe des Unternehmens, die Vertretung eines zur Kündigung Autorisierten, für die Zeit dessen Abwesenheit, im gleichen Umfang zu autorisieren. In digitalen Zeiten muss es zudem möglich sein, Fristen und Kündigungsanliegen binnen weniger Stunden mit der Rechtsabteilung des Unternehmens klären zu können, so dass die Fristen eingehalten werden.
Bepp
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Naja wenn man was finden will findet man auch was…
Und wenn man mehr als eine Packung Salzbrezeln im Flieger bekommt (Fleischspieße, Suppe und Salat sind nun mal eine Mahlzeit, wenn man ein beschissenes trockenes Sandwich bekommt im Flieger mittags ziehen sie Dir 40 % des Verpflegungsaufwands ab) dann ist das halt mindestens fragwürdig.