Warum geht das Jobcenter nicht gegen Miethaie vor?
Wegen der Anwendung der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Regensburg läuft nun eine Klage vor dem Sozialgericht. Die Behörde begründet ihr Handeln damit, dass man Mietwucher verhindern wolle. Hier gäbe es durchaus andere und vor allem effektive Möglichkeiten – doch diese werden offenbar nicht genutzt.
Darf das Jobcenter mit der Mietpreisbremse argumentieren, um Hartz IV-Empfängern den Umzug und entsprechende Kostenübernahmen zu verweigern – diese Frage wird nun vor Gericht geklärt werden. Rechtsanwalt Otmar Spirk hat unserer Redaktion bestätigt, dass er Klage gegen das Jobcenter Regensburg Stadt eingereicht hat. Wie berichtet hatte die Behörde einem Betroffenen, Hartmut R., den Umzug nach Regensburg verweigert – Begründung: Die Warmmiete von 330 Euro für 22 Quadratmeter verstoße gegen die Mietpreisbremse. Von der neuen Miete sollten zunächst lediglich 215 Euro übernommen werden – die Kosten von R.s früherer Miete auf dem Land.
Chefin persönlich bearbeitete den Widerspruch
Zwischenzeitlich habe das Jobcenter weitgehend nachgegeben, so Spirk. „Es zahlt Hartmut R. rückwirkend fast die vollständige Miete.“ Man habe im Leistungsbescheid übersehen, dass es im Mietpreisbremsegesetz eine Bestandsklausel gebe, heißt es in dem Widerspruchsbescheid, den Geschäftsführerin Birgitt Ehrl persönlich unterzeichnet hat. Dieser Klausel zufolge sei eine Miete trotz der Mietpreisbremse zu übernehmen , wenn schon der Vormieter zum Zeitpunkt der Einführung der Mietpreisbremse 2015 eine höhere Miete als nach dem Mietspiegel gerechtfertigt gezahlt habe. Tatsächlich hatte der Vormieter von Hartmut R. bereits 315 Euro bezahlt. Aus diesem Grund zahle man nun – nach Hartmut R.s Widerspruch – 320 Euro.
Ehrl hält aber weiter an der Begründung fest, dass in Regensburg wohnungssuchende Hartz IV-Empfänger keine Zustimmung zum Umzug bekommen, wenn die Miethöhe der neuen Wohnung gegen die Mietpreisbremse verstößt. Auf den Kosten für den Umzug bleibt R. also sitzen. Auch das übliche Darlehen für die Mietkaution wurde ihm nicht bewilligt.
Ehrl hat selbst Probleme mit dem Mietspiegel-Rechner
Im Widerspruchsbescheid macht die Geschäftsführerin des Jobcenters eine Rechnung entsprechend der von ihr verwendeten „online Mietspiegel-Berechnung“ auf. Allerdings sei diese Rechnung voller Lücken, so Spirk. „Fast alle Punkte, die bei der Berechnung zu einer Abwertung oder Erhöhung der Wohnungskosten führen würden, hat Frau Ehrl bei ihrer Berechnung außen vor gelassen.“
Zu diesen Punkten zählen unter anderem die Wohnlage, Haustyp, Modernisierungsgrad, Sanitärausstattung und sonstige Wohnungsausstattung. Spirk: „Diese Berechnung des Jobcenters zeigt: Es ist praktisch nicht vorstellbar, wie ein Wohnungssuchender alle diese Fragen abklären soll, bevor er eine Wohnung nehmen will. Selbst die Jobcenter-Chefin ist nicht in der Lage, eine vollständige Berechnung anzustellen – weil sie zu den von ihr ausgelassenen Punkten offensichtlich nichts weiß.“ Das Risiko der richtigen Berechnung werde auf den Hartz IV-Empfänger abgewälzt.
Spirk bezeichnet die Anwendung der Mietpreisbremse durch das Jobcenter als „rechtswidrige Schikane“ und klagt nun vor dem Sozialgericht. „Weder in den sogenannten Fachlichen Weisungen der Bundesagentur zum § 22 SGB II, in dem die Kosten der Unterkunft geregelt werden, noch im Gesetz selbst steht auch nur ein Wort, wonach die Mietpreisbremse von den Jobcentern zur Umzugsverweigerung verwendet werden darf. Aus der Mietpreisbremse leiten sich gemäß § 556 g BGB lediglich Rechte für den Mieter einer Wohnung ab. Abgesehen davon ist inzwischen geklärt, dass die Mietpreisbremse selbst mangels ausreichender Begründung in der Verordnung des Freistaats Bayern in ganz Bayern von Anfang an nichtig war.“
Möglichkeiten gegen “Miethaie” werden nicht genutzt
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung hatte Geschäftsführerin Birgitt Ehrl das Vorgehen unter anderem damit begründet, dass man Mietwucher verhindern wolle. „Wenn das Jobcenter nun endlich gegen überhöhte Mieten vorgehen will, dann findet Frau Ehrl meine meine volle Unterstützung“, sagt Spirk dazu. „Bisher habe ich allerdings nur gesehen, wie hier verzweifelt Wohnungssuchenden das Leben noch schwerer gemacht wird. Wann und was also tut das Jobcenter endlich gegen Miethaie, die die Staatskassen ausplündern?“
Wie berichtet ist es auch in Regensburg ein „Geschäftsmodell“, dem Jobcenter selbst für die kleinsten Buden die maximal zulässigen Höchstmiete abzuknöpfen. Da es keine Untergrenze dafür gibt, wie klein eine Mietwohnung sein darf, sondern nur eine Obergrenze, die das Jobcenter maximal übernimmt – und zwar unabhängig von der Wohnungsgröße – gezahlt wird, wird von einigen Vermietern diese Obergrenze verlangt – und vom Jobcenter gezahlt. So praktiziert es der Eigentümer eines Ex-Puffs in Burgweinting. Die Bewohner: fast durchweg Hartz IV-Empfänger. Doch im Gegensatz zu Wohnungssuchenden wären weder das Jobcenter noch die Stadt solch überhöhten Mieten wehrlos ausgeliefert.
Rechtsanwalt Spirk: „§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz sieht vor, dass es eine von der Stadt zu ahndende Ordnungswidrigkeit ist, wenn bei Wohnungsknappheit eine Wohnung mehr als 20 Prozent über dem Mietspiegel liegt.“ Sobald die Stadt diese Ordnungswidrigkeit festgestellt habe, könne das Jobcenter den überhöhten Teil der Miete für die Vergangenheit als Schadensersatz zurück fordern und brauche ihn zukünftig nicht mehr zu bezahlen. Wenn die Miete mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liege und dabei die Hilflosigkeit der Mieter ausgenutzt werde, komme sogar die Straftat des „Mietwuchers“ nach § 291 StGB in Betracht, so Spirk.
Stadt überprüft Ex-Puff in Burgweinting
„Das Jobcenter sammelt doch bei der Mietkostenübernahme automatisch die notwendigen Daten. Die Behörde hat Mietvertrag und Mietbescheinigung und weiß also jederzeit, ob eine überhöhte Miete vorliegt. Sie braucht die Daten doch bloß an die städtische Ordnungsbehörde zur Anzeige weiter zu geben.“
Die Stadt Regensburg hat auf eine erste Anfrage unserer Redaktion mitgeteilt, dass ihr die Mietpreise für das Ex-Puff in Burgweinting bislang nicht bekannt gewesen seien und ihr auch keine Mietverträge vorlägen. Nachdem die Stadt durch unseren Bericht vom Dezember „Kenntnis davon erlangt hat, dass für die Nutzung des Gebäudes womöglich überzogene Mietpreise verlangt werden, wird sie den Fall überprüfen.“ Wir werden weiter darüber berichten.
Stadt Regensburg
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Sehr geehrte Blogger,
bitte stören Sie uns nicht in unseren Amtsstuben, damit wir weiter pennen können.
Und wenn wir wach sind, möchten wir auch weiterhin Hartz-IV-Empfänger gängeln.
Es geht Sie auch nichts an, dass Miethaie durch uns extrem reich gemacht werden.
Aber wenn Sie unbedingt wollen, tun wir jetzt mal eine Weile so, als ob wir was tun.
Ihre Stadt Augsburg;
Immo-Hai-reich-mach-Behörde
Stadt Regensburg
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Sorry, hab mich verschrieben, muss natürlich heißen:
“Ihre Stadt Regensburg; Immo-Hai-reich-mach-Behörde”.
Bei den ganzen vielen Städten (wie meine Stadt Augsburg auch) mit den vielen
Immo-Hai-reich-mach-Behörden kann man ja auch mal durcheinanderkommen …
MfG Markus Frowein
erich
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in schwachen, fernsehverblödeten, jeder nur seinen eigenen Vorteil suchenden Ellenbogengesellschaften werden Behörden und deren Mitarbeiter, die im wahren Leben oft nichts anderes sind als peinliche Sackhüpfer, allmächtig.
Nach dem Motto von Kurt Tucholsky: Vor einem Schalter stehen: das ist das deutsche Schicksal. Hinter dem Schalter sitzen: das ist das deutsche Ideal.
Jean Fairtique
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So ein Quatsch. Vom BSG längst bestätigt: ob “Scheune” 70 qm oder Luxuszimmer 10 qm. Entscheidet ist der angemessene Preis. Hier werden wieder Steuergelder mutwillig verschleudert!
erik
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Spirk bezeichnet die Anwendung der Mietpreisbremse durch das Jobcenter als „rechtswidrige Schikane“
das ist ja nichts Neues, kürzlich war zu lesen:
“Das ganze System Hartz IV ist darauf ausgelegt, es den Menschen möglichst schwer zu machen, Geld vom Staat zu bekommen”, sagt Steidl. “Man nennt das ,vertreibende Hilfe’. Das bedeutet, die Hürde, die man überwinden muss, um Unterstützung zu bekommen, ist so hoch, dass viele Leute es gar nicht erst versuchen.”
Quelle:
Abendzeitung: Ein Tag im Jobcenter
Am kürzeren Hebel: Der Münchner Hartz-IV-Report
brandner K.
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Ehemalige Stadtbau-Aufsichtsräte müssen nach deren Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat nicht wieder aus ihren günstigen stadtbau-Wohnungen ausziehen, die sie mit Hilfe ihres Mandats erhalten haben. Also braucht’s hier auch keine Mietpreisbremse.
Lothgaßler
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Eine gute Nachricht: Die Stadt übeprüft die Mieten im Burgweintinger-Ex-Puff. Nur beim Überprüfen darf es nicht bleiben, Konsequenzen müssen her.
Es ist doch sehr peinlich und offenbart eine feige Grundhaltung: Die Schwachen verhauen wird zu dritt, die Starken fassen wir nicht an!
Stadtosten
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Die Stadt vertreten durch das Sozialamt und das Ordnungsamt haben D und sein Ex-Puff erst groß gemacht, weil sie Obdachlose und schwer vermittelbare Wohnungssuchende dorthin “vermittelten”. Ehrlicherweise muss auch gesagt werden, dass für diesen Personenkreis keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten gab.
R.G.
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@erich
@Lothgassler
Ein Staat beschädigt sich selbst, wenn er meint, er kann die bedürftigen Bürger grundsätzlich unter Generlverdacht stellen, aber gleichzeitig das Vertrauen der Menschen in ihn behalten.
Die Gegenseitigkeit im sozialen Austausch spiegelt von unten nach oben, wie vorher von oben nach unten gehandelt wurde.
Ist die Umgangsart der Herrschenden abwertend und respektlos gegenüber den Kleinen, machen sie sich selbst zum Mitopfer im zu erwartenden Unfrieden, deshalb sollte man wenigstens an einem guten Umgangston arbeiten, wenn man schon sonst im Moment nichts anbieten kann.
berufsbetreuer
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@ RG , Sie sprechen mir aus der Erfahrungs-Seele. Ein Staat, der die unteren Schichten mit einer Mischung aus repressiver Bevormundung und und ,Brot und Spielen’ klein hält, und sie zum Objekt von Miethaien macht, hat kein Recht mehr, sich darauf zu berufen, dass diese Schichten im dann den Stinkefinger zeigen. Nebenbei bemerkt schätze ich den Prozentsatz von Asozialen in der Staats- und wirtschaftstragenden Oberschicht für höher ein als bei den ,kleinen’ Leuten.
R.G.
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@berufsbetreuer
Im in einer anderen Zeitung erschienenen ausführlichen Interview bedauert Oberbürgermeister Wolbergs seine jetzige soziale Ausgegrenztheit.
Mein spontaner Gedanke dazu war, dass nach Ausdünnung der Mittelschicht, bei immer weiterem Aufgehen der Schere zwischen Habenden und Verlierern, der Fall im Fall der Fälle eben sehr tief ist.
Hätte die Regensburger Politik sich mehr allen Schichten gewidmet, wäre er gewiss weicher und nur halb so tief gefallen, und sähe sich jetzt menschlich aufgefangen.
Ihm scheint, selbst wenn er seiner Meinung nach Opfer ist, der Vorteil eines noch sozialeren und gleicheren Umgangs, noch nicht nahegebracht worden zu sein.
Es ist eine Frage des Bewusstwerdens.
Er hat mein Mitgefühl, ich wünsche ihm Mitgefühl mit anderen tief Gefallenen.
Regensburgerin
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Sechs Monate später: Die Stadt hat alles geprüft, alle Bewohner müssen wegen dem fehlenden Brandschutz bzw. Mietpreisbremse raus und landen in der Aussiegerstraße in Regensburg. Gibt es Alternative für diese Menschen in Regensburg, Herr Aigner?
Was ist das Ziel? Wenn Jobcenter diese Miete nicht mehr zahlt, dann werden alle diese Menschen obdachlos bzw. müssen aus ihrem Geld die komplette Miete zahlen. Oder wird der Vermieter dann mit der “angemessenen” Miete einverstanden? Wohl kaum.
Thik
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@Regensburgerin 10. Januar 2018 um 20:51
“Sechs Monate später: Die Stadt hat alles geprüft, alle Bewohner müssen wegen dem fehlenden Brandschutz bzw. Mietpreisbremse raus und landen in der Aussiegerstraße in Regensburg.”
Denkbar ist vieles.
“Gibt es Alternative für diese Menschen in Regensburg, Herr Aigner?”
Ich bin nicht Herr Aigner, aber meines Wissens gibt es eine ganze Reihe passabler Hotels in Regensburg.
“Oder wird der Vermieter dann mit der „angemessenen“ Miete einverstanden? Wohl kaum.”
Es ist gerade das Prinzip einer Mietobergrenze, dass sie gilt, auch wenn der Vermieter nicht einverstanden ist.
blauäugig
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@Regensburgerin:
Natürlich gäbe es Alternativen für diese Menschen, wenn die Stadt der Stadtbau Sozialwohnungen bauen ließe und bei Tretzel, IZ, … darauf bestanden hätte, die Sozialwohnungen zeitgleich mit den einträglicheren fertigzustellen. Das war politisch anscheinend nicht gewünscht.
Sie wohnen doch im Kasernenviertel und können sich täglich den Fortschritt von Tretzels Sozialwohnungen ansehen.
Obelinchen
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„Es ist gerade das Prinzip einer Mietobergrenze, dass sie gilt, auch wenn der Vermieter nicht einverstanden ist.“
Das heißt, der Vermieter muss dann nicht nur die vom Staat vorgegebene Miethöhe, sondern auch die vom Staat vorgegebenen Mieter akzeptieren? Willkommen im Sozialismus! Und wie wir alle wissen, war bzw. ist in dieser Gesellschaftsform die Wohnsituation der einfachen Leute deutlich besser als in der Obertraublinger Straße, wo zumindest das Dach dicht ist.
Gemeint ist wohl eher, dass der Vermieter für den geringeren Preis lieber solche Mieter nimmt, die nicht zu einem (geschätzten) Anteil von 10-20% wegen Schwarzfahrens mal kurzzeitig in den Knast müssen und „vergessen“, vorher einen Antrag auf Mietübernahme zu stellen, oder die nicht volltrunken die Tür des Nachbarn eintreten oder nicht mit ihren Zigaretten hübsche Brandlöcher im Boden oder der Einrichtung hinterlassen.
eingeborener
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@ Obelinchen: woher wissen Sie, dass im wohnklo in der obertraublinger Strasse das Dach dicht ist ? Heissen Sie dorfner ? Und:Sind sie ehemalige ddr-Bürgerin ? Und: Haben Sie Probleme mit der deutschen Sprache, oder wie kommen Sie zur Schlussfolgerung, dass die Beschränkung der miethöhe (durch diverse Gesetze) heisst, jeden Mieter nehmen zu müssen ?
eingeborener
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Und @ Obelinchen : Haben Sie hier eigene einschlägige Erfahrungen – dann reden Sie doch darüber – oder wollten Sie nur mal Schuldige finden/Vorurteile loswerden, weil es Ihnen nicht gut geht?
Kenn ich auch, macht unsere Welt aber nicht besser.