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Warum blieb der Nazi-Schläger auf freiem Fuß?

Warum wurde der Picasso-Schläger erst jetzt festgenommen?, fragt das Bündnis „Keine Bedienung für Nazis“. Wie berichtet wurde der mutmaßliche Rädelsführer des neonazistischen Überfalls auf das Regensburger Lokal am 15. Oktober in Untersuchungshaft genommen. Gleichzeitig wurde bekannt, dass er bereits vor diesem Überfall mehrfach wegen Randale, rechtsradikaler Parolen und Körperverletzung von der Polizei festgenommen worden war. Erst im Februar wurde der Mann aus dem Gefängnis entlassen, wo er eine Haftstrafe wegen Körperverletzung absitzen musste. Nach dem Überfall auf das Picasso und einer weiteren Festnahme zwei Wochen später, in unmittelbarer Nähe des Lokals, musste die Polizei den Mann wieder auf freien Fuß setzen. Man habe die Sache der Staatsanwaltschaft vorgelegt, verbunden mit der Anfrage, ob die sechs beteiligten Männer in Haft bleiben sollten, teilte ein Polizeisprecher unserer Redaktion damals mit. Das wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Es liege kein Haftgrund vor, hieß es laut Polizeisprecher damals von Seiten der Staatsanwaltschaft. „Es stimmt uns bedenklich, dass die Polizei lange Zeit keine rechtliche Handhabe gegen einen bekannten Straftäter hatte“, so Juba Akili, Mitinitiator des Bündnisses, in einer heute verbreiteten Pressemitteilung. Vielmehr hätte man bei frühzeitiger U-Haft unschuldige Opfer schützen können. Wie berichtet hatte der nun in U-Haft sitzende 25jährige laut Polizeiangaben einem 16jährigen bei der Regensburger Herbstdult einen Maßkrug über den Kopf geschlagen und ihn schwer verletzt. Für Picasso-Wirt Sion Israel steht fest: „Der Vorfall im Picasso hätte für eine langfristige Inhaftierung ausreichen müssen.“ Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl hat sich heute in der Mittelbayerischen und Süddeutschen Zeitung gegen solche Vorwürfe verteidigt. Im konkreten Fall sei mit all seinen Delikten „eben erst jetzt das Maß voll“ gewesen, so Meindl zur MZ. Das Unterbinden von Straftaten sei kein Haftgrund, erklärt Meindl in der SZ. Er nennt als Gründe für Untersuchungshaft Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr – und Wiederholungsgefahr. Letztere scheint die Staatsanwaltschaft trotz erneuten Auftretens und erneuter Festnahme des Neonazis in unmittelbarer Nähe des Picasso zwei Wochen nach dem Überfall nicht gesehen zu haben. Erst durch die Masse an Vorwürfen müsse der Mann mit einer Haftstrafe rechnen, so Meindl. „Deswegen bestand Fluchtgefahr, was für den Haftbefehl ausschlaggebend war.“ Wann der Fall verhandelt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. 

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Kommentare (2)

  • paul

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    wenn man so die zusammenstellung der ganzen straftaten die sich dieser rechtsradikale wirrkopf so geleistet hat, bleibt ja abzuwarten, ob er für irgendwelsche sach und körperschäden geradestehen kann.

    -fahrzeug eines sicherheitsunternehmens beschädigt sowie drei personen angegriffen
    -in einer gaststätte randaliert, polizist verletzt
    -einrichtung eines imbiss beschädigt
    -ein gartenzaun beschädigt
    -picassoeinrichtung und tür des nachbarlokals beschädigt + barkeeper angegriffen
    -dultbesucher angegriffen und schwer verletzt

    also wird zumindest 4 mal schmerzensgeld fällig, dazu krankenhauskosten sowie ersatz für die verursachten beschädigungen.

    da kommt ganz schön was auf den herren zu.
    ob irgendwelche zahlungen geleistet werden, möchte ich an dieser stelle sehr in zweifel ziehen.
    ich vermute eher das das dann auf hartz 4 hinausläuft.
    ob er sich dann selbst als “volksschädling” sieht bleibt abzuwarten.
    aber zu welcher art sozialprognose das führt, wenn er irgendwann mal wieder aus dem knast raus darf, würde mich sehr interresieren.

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  • Bernhard Segerer

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    Na, wenn “Wiederholungsgefahr” eine Grund für Untersuchungshaft ist, dann hätte der Typ auf jeden Fall längst hinter Gitter gehört. Auch wegen “Wiederbetätigung” (oder was da das deutsche Equivalent dazu wäre).

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Kommentare sind deaktiviert

drin