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Vorermittlungen

Warnungen im Vorfeld eines Hammerangriffs in Regensburg ignoriert? Staatsanwaltschaft prüft mögliches Fehlverhalten bei der Polizei

Hätte der brutale Hammerangriff auf eine Seniorin am Silvestertag verhindert werden können? Der Ex-Mann der Tatverdächtigen hatte am Vorabend der Tat versucht, die Polizei zu warnen, wurde aber nicht ernst genommen. Nun laufen Vorermittlungen zu einem möglichen Fehlverhalten.

Die Polizeiinspektion Regensburg Süd im Minoritenweg. Wie liefen die Telefonate mit den dortigen Beamten ab? Foto: Archiv/as

Einen Tag nach unserem Bericht über die Warnungen im Vorfeld eines brutalen Angriffs auf eine über 80-jährige Frau hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Vorermittlungen eingeleitet, um ein mögliches Fehlverhalten der Polizeibehörden zu untersuchen. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage.

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Wie berichtet, verletzte eine psychisch kranke 41-Jährige am Vormittag des Silvestertages die Seniorin durch mehrere Schläge auf den Kopf schwer, jedoch nicht lebensgefährlich. Die Täterin wurde kurz darauf festgenommen und befindet sich mittlerweile in einer psychiatrischen Einrichtung. Bereits Stunden zuvor, um 5.43 Uhr, soll sie an einer nahegelegenen Tankstelle in der Kirchmeierstraße einen Mann mit einem unbekannten Gegenstand im Gesicht verletzt haben. Nun steht die Frage im Raum, ob diese beiden Taten hätten verhindert werden können.

Wie liefen die Telefonate mit der Polizei ab?

Der Ex-Mann der mutmaßlichen Täterin schilderte unserer Redaktion ausführlich mehrere Telefonate, unter anderem mit der Polizeiinspektion Regensburg Süd, die er am Vorabend der Tat führte. Er berichtet, dass er die Beamten am Telefon auf die zunehmend bizarren und aggressiven Postings seiner Ex-Frau in den sozialen Medien sowie auf deren psychische Erkrankung hingewiesen habe. Ebenso erwähnte er eine Morddrohung gegen ihn. Wir haben über die verstörenden Einträge in ihrem Social-Media-Profil berichtet.

„Ich habe daraus zitiert und angeboten, alles per E-Mail zu schicken“, sagt der Ex-Mann. Auch habe er erzählt, dass die Frau damit drohe, das Kind aus der Pflegefamilie zu entführen. „Ich wollte Strafanzeige erstatten. “ Doch die Polizei habe abgelehnt. Eine Strafanzeige sei nur persönlich möglich, habe es unter anderem geheißen. Er könne auch nichts per E-Mail schicken. Irgendwann habe sein Gegenüber einfach aufgelegt. Am nächsten Tag wandte er sich schließlich ans BKA, wo man auch reagierte – allerdings war es da schon zu spät und die Tat geschehen.

Staatsanwaltschaft erfuhr erst in der zweiten Kalenderwoche von den Vorwürfen

Im Nachhinein erfuhr der Mann durch Presseberichte von dem Angriff und macht sich nun auch selbst Vorwürfe. Hätte er anders vorgehen sollen? Hat er sich nicht klar genug ausgedrückt? Hätte er sich woanders hinwenden sollen? „Das sind Fragen, die ich mir stelle. Aber trotz allem verstehe ich nicht, warum sich die Polizei so überhaupt nicht für meine Warnung interessiert hat. “ In den Akten der Staatsanwaltschaft fanden sich diese Anrufe des Ex-Mannes der Tatverdächtigen, bei denen sein Mitbewohner dabei war, bislang nicht.

Dies sei erst „im Lauf der zweiten Kalenderwoche“ bekannt geworden, so die Staatsanwaltschaft in einer aktuellen Auskunft gegenüber unserer Redaktion. Von der zweiten Kalenderwoche, vom 8. und 9. Januar, datieren auch unsere erste Anfrage an Polizei und Staatsanwaltschaft. Am 9. Januar wurde der Ex-Mann auch von der Kriminalpolizei kontaktiert und um eine Aussage gebeten. „Hier teilte er nur in einem kleinen Teil der Vernehmung mit, dass er am 30.12. die PI Süd und PI Geisenfeld angerufen habe, mit der Bitte ‘reinzuschauen, was sie schreibt und irgendwie zu reagieren’“, so die Staatsanwaltschaft.

Bislang kein konkreter Verdacht

Am 16. Januar, einen Tag nach Veröffentlichung unseres Berichts, der detaillierte Schilderungen des Mannes zu den Telefonaten mit der Polizei wiedergibt, entschied die Staatsanwaltschaft, diesen Sachverhalt von dem Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßliche Angreiferin zu trennen. Seitdem laufen die Vorermittlungen. Einen konkreten Verdacht gegen Polizeibeamte gebe es nicht, betont Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher.

Ziel sei es zunächst, zusammenzutragen, „welche Polizeidienststelle wann über welche Verdachtsmomente in Kenntnis gesetzt wurde und wie die Kommunikation ablief“, so Rauscher. „Erst wenn dies objektiv gesichert ist, werden wir beurteilen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. “

Fragen zum Umgang mit Hinweisen auf psychische Ausnahmesituationen

Auch der bayerische Landtag muss sich mit dem Thema befassen. Wie berichtet, hat die Abgeordnete Christiane Feichtmeier, Polizeihauptkommissarin a.D. und innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, einen Fragenkatalog an Innenminister Joachim Herrmann eingereicht. Sie will wissen, wie die Polizei üblicherweise mit solchen Hinweisen umgeht und ob die kontaktierten Polizeidienststellen möglicherweise überlastet waren. Ein zentraler Komplex ist aber auch, inwieweit die Polizei nach dem Anschlag von Magdeburg sensibilisiert ist für Hinweise, die in Zusammenhang mit Personen in psychischen Ausnahmesituation stehen.

Eine Frage, die nach dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg am Mittwoch, bei dem zwei Menschen starben und mehrere schwer verletzt wurden, neuerliche traurige Aktualität erlangt hat. Nach bisherigen Angaben war der dortige Angreifer, ein 28-jähriger Afghane, im Vorfeld des Messerangriffs mindestens drei Mal durch Gewalttaten aufgefallen, jeweils in psychiatrische Behandlung gekommen und wieder entlassen worden. Die Tatverdächtige in Regensburg war wegen ihrer Erkrankung zumindest beim Betreuungs- und Jugendamt bekannt und auch beim Familiengericht, das ihr erst im November jedweden Umgang mit ihrem Kind untersagt hatte.

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