16 Dez2011
Wahrheit ist grundsätzlich nicht rechtswidrig
Pressemeldung des Bund für Geiszesfreiheit Regensburg
Wahrheit ist grundsätzlich nicht rechtswidrig
Stefan Aigner, Regensburg Digital und sein Rechtsanwalt, der Medienrechtler Nils Pütz, berichteten vor brechend vollem Hause gestern Abend Mittwoch, 14. Dezember, im Zentrum des bundes für geistesfreiheit Regensburg
davon, wie finanzkräftige Unternehmen und Organisationen immer wieder versuchen, durch teure Prozesse die grundgesetzlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken.
Sie erzählten, wie man sich erfolgreich „Unabhängig, mutig, unterfinanziert“ wehren kann.
Erwin Schmid, Vorsitzender vom bund für geistesfreiheit Regensburg hob die enorm wichtige Funktion von Regensburg Digital hervor mit 100 000 Besuchern im Monat.
Seinen Mut musste der Herausgeber und freie Journalist Stefan Aigner in den letzten Jahren mehrfach unter Beweis stellen. Drei Mal musste Aigner seine Berichterstattung vor Gerichten verteidigen gegen
– den Nürnberger Rüstungskonzern Diehl,
– den Möbelriesen XXXLutz und gegen
– die Diözese Regensburg.
Alle drei hatten versucht, ihm seine Aussagen durch teure Abmahnungen verbieten zu lassen.
Im Prozess mit dem Nürnberger Rüstungskonzern Diehl ging es um die Definition von Streumunition und ob die sogenannte Punkt-Ziel Munition “Smart”, welche schöner Name, eine Streumunition ist?
Bei der Klage des Möbelriesen XXXLutz erfuhren die zahlreichen, lebhaft mitdiskutierenden Zuhörer, wie man gegen eine Abmahnung mit einer Feststellungsklage erwidern kann. „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist grundsätzlich nicht rechtswidrig“, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Regensburg, das Aigner zusammen mit seinem Rechtsanwalt gegen den Möbelkonzern XXXLutz erstreiten konnte. Aber manchmal muss man sich Wahrheit eben auch leisten können.
Zentrales Thema des Abends war aber der Sieg der Meinungsfreiheit vor dem Oberlandesgericht Hamburg im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg.
Geldzahlungen der Diözese an die Familie eines Opfers von sexuellem Missbrauch dürfen damit weiter als „Schweigegeld“ bezeichnet werden und dieser Eindruck darf auch so hinterlassen werden. Über 400 Menschen haben mit ihrer Spende von 1-1000 Euro dieses Erfolg vor Gericht möglich gemacht! Nach der Niederlage vor dem Landgericht Hamburg wurde so die Beruf beim Oberlandesgericht möglich und damit der Sieg der Meinungsfreiheit.
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Eine besondere persönliche Betroffenheit ergab sich durch die Anwesenheit und Erzählungen des ehemaligen Regensburger Domspatz 1966 – 1973 Michael Sieber aus Berlin.
Google trägt Verantwortung | Webevangelisten
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[…] dass viele danach suchen. Das ist keine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern entspricht der Wahrheit, und die ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Es wäre auch nicht richtig, wollte man SpiegelOnline, der Süddeutschen oder der von mir […]
Google trägt Verantwortung | Thomas Pfeiffer
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[…] dass viele danach suchen. Das ist keine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern entspricht der Wahrheit, und die ist grundsätzlich nicht rechtswidrig. Es wäre auch nicht richtig, wollte man SpiegelOnline, der Süddeutschen oder der von mir […]