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Dreimal schwarzgefahren

Vor Gericht wegen 6,40 Euro

Ein 20-Jähriger ist dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden – nun drohte ihm Gefängnis. Denn der junge Mann war zum Zeitpunkt einer der Fahrten noch auf Bewährung.

Von David Liese

bushaltestelle

Dreimal ohne Fahrkarte gefahren und dann ins Gefängnis? Ein 20-Jähriger hatte heute vor dem Amtsgericht Regensburg Glück. Symbolfoto: ld.

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Mirko K. (Name geändert) zeigt sich reuig. Was er getan habe, tue ihm leid. Er wisse, dass es falsch war. Er werde es ganz bestimmt nie wieder tun. „Ich hoffe, dass Sie mir noch einmal eine Chance geben“, bittet er Richter Christian Ehrl in seinem letzten Wort.

K. sitzt als Angeklagter vor dem Jugendschöffengericht. Neben ihm hat eine Pflichtverteidigerin platzgenommen – es scheint also einiges auf dem Spiel zu stehen. Der Grund für die Verhandlung: Mirko K. ist schwarzgefahren. Nicht nur ein-, auch nicht zwei-, sondern sogar dreimal. Dabei habe er einen „Gesamtschaden in Höhe von 6,40 Euro“ verursacht, liest die Staatsanwältin aus der Anklageschrift vor. Zwei von K.s Schwarzfahrten fielen nämlich noch unter einen älteren, günstigeren Tarif des RVVs, als die Einzelfahrt noch 2,10 statt 2,20 Euro kostete. Wegen des „besonderen öffentlichen Interesses“ halte man das „Einschreiten von Amts wegen für geboten.“

Bewährung: Wegen Schwarzfahrten in Gefahr?

Mirko K. räumt die Taten allesamt von Anfang an ein. Bei einer Fahrt hatte der 20-Jährige noch kein Taschengeld erhalten und konnte sich deshalb das Monatsticket noch nicht leisten, bei einer zweiten hatte er zwar eine Monatskarte, aber nur für die Zone 1 des RVVs. Kurz vor Bad Abbach wollte er mit einem Streifenticket nachstempeln, wurde jedoch zuvor kontrolliert. Bei der dritten Fahrt habe er eigentlich ein Ausbildungsticket gehabt, dieses aber nicht dabei gehabt. Die Bußgelder an den RVV – dreimal 40 Euro – zahlt K. bereits in monatlichen Raten ab.

Das alles wäre an sich kein großes Problem und wohl kaum eine Sache für ein Schöffengericht. Doch Mirko K. ist kein unbeschriebenes Blatt. Der junge Mann ist bereits viermal vorbestraft. Zum Zeitpunkt der letzten Schwarzfahrt hatte er gerade eine offene Bewährung wegen räuberischer Erpressung laufen. Das Ziel der Staatsanwaltschaft: Mirko K. soll aufgrund der Schwarzfahrerei die Bewährung widerrufen, der 20-Jährige hinter Schloss und Riegel gebracht werden.

Sozial schwierige Verhältnisse, Strukturlosigkeit

Das würde, so nicht nur die Meinung seiner Rechtsanwältin, K. jedoch vollends aus der Bahn werfen. Denn K. ist nicht nur vorbestraft, sondern hat auch ansonsten alles andere als ein geregeltes Leben. Seine Bewährungshelferin und die Jugendgerichtshilfe berichten von seinem bisherigen Lebenslauf und seinem Alltag. Nach der frühen Trennung seiner Eltern wechselte K. häufig den Wohnort, lebte mal bei seiner Mutter, die ihn „regelrecht ablehnt“, wie die Rechtsanwältin später erklärt, mal bei deren ehemaligen Lebensgefährten. Mittlerweile ist K. bei seinem Vater untergekommen, zu dem das Verhältnis erst seit Kurzem wieder gut ist.

Seinen Halbbruder, der nach wie vor bei K.s Mutter lebt, darf er nicht mehr sehen. Auch darunter leide K. Zu früh habe er außerdem „Freiheiten genossen, die ihm sicher nicht gutgetan haben.“ Alles in Allem sei Mirko K.s „soziale Situation durchgehend schwierig“, berichtet die Bewährungshelferin. Er leide unter großer „Orientierungs- und Strukturlosigkeit, die nur zum Teil selbstverschuldet ist“. Derzeit befinde sich K., der nach seinem qualifizierten Hauptschulabschluss eine Lehre zum Maler und Lackierer abgebrochen hatte, auf Arbeitssuche, lebe von 150 Euro Taschengeld seines Vaters.

1 Jahr Jugendstrafe vs. Arbeitsauflagen

Das alles erkennt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zwar an. Trotzdem findet sie, dass die alte Bewährung K.s widerrufen werden und der 20-Jährige zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt werden sollte, die er dann auch absitzen müsste. K. sei bewusst schwarzgefahren, ohne auf mögliche Konsequenzen acht zu geben. „Dann fahren wir halt ohne Geld, macht ja nix“, vollzieht sie K.s Gedanken süffisant nach.

Seine Rechtsanwältin sieht das freilich anders. „Schwarzfahren ist keine Tat, die mit den letzten Straftaten vergleichbar ist“, meint sie. Im Moment sei es das wichtigste für ihren Mandanten, eine feste Struktur in den Alltag zu bekommen. Eine Gefängnisstrafe sei da nur kontraproduktiv – die Anwältin plädiert dafür, Mirko K. zu Arbeitsauflagen zu verurteilen.

Richter: „Kein Grund, Sie einzusperren“

Dem kommen der Vorsitzende Richter Christian Ehrl und seine beiden Schöffen dann auch nach. Mirko K. wird zu 160 Arbeitsstunden verurteilt, die er innerhalb von fünf Monaten ableisten muss. „Dreimal Schwarzfahren ist aus unserer Sicht kein Grund, Sie einzusperren“, so Ehrl. K. solle diese Chance jetzt aber nutzen, um „endlich etwas aus sich zu machen. Entwickeln Sie mal den Ehrgeiz, Ihr eigenes Geld zu verdienen.“

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Kommentare (22)

  • bernd

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    Ist das Ausbildungsticket nicht personengebunden?

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  • erik

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    freie Fahrt für freie Bürger, was in der DDR die politische Reisebeschränkung war, ist in der BRD die wirtschaftliche Reisebeschränkung! Die Verpackung macht den Unterschied.

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  • @Bernd

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    Beim Ausbildungsticket weiß ich es nicht genau. Allerdings verlangt der RVV auch bei personenbezogenen Tickets, die man vergessen hat i.d.R. die Bußgelder. Auch wenn z.B. durch Zeitpunkt des Erwerbs des Tickets oder den Erhalt (Semesterticket) bewiesen werden kann, dass ein bezahltes Ticket vorhanden war. Wenn man aber lang und energisch genug dagegen vorgeht, kommt man ab und zu damit durch. Ich bin 8 Jahre lang mit einem Schülerticket Bus gefahren und hab es öfter mal vergessen. Einige Kontrolleure sind immer noch unterwegs… Heute lasse ich mir immer erst ihren “RVV-Ausweis” zeigen, bevor ich mein Ticket herzeige. Sorgt meistens für Wut und Verwirrung ;-) Nur einer (ein Neuer) nimmt es gelassen.

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  • Veronika

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    Hier ein ganz hohes Lob auf den besonnenen Richter und die EhrenrichterInnen. Es hätte dem 20jährigen sicher nicht gut getan, in einer JVA auf noch dümmere Gedanken gebracht zu weden. Da sind die Arbeitsstunden besser geeignet, dass er Struktur in seinen Alltag bringt. Zu “Alltag und Struktur”: Wenn für die Gesellschaft und einen selber nichts dabei rauskommt, hilft auch ein bestens strukturierter Alltag nicht viel. So viel zu den Leiharbeitsverhältnissen, die gerade in der Oberpfalz und in Regensburg immer mehr zunehmen sollen.

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  • olli

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    Das “besondere öffentliche Interesse” der Verfolgung von drei Schwarzfahrten, das einen wirtschaftlichen Schaden von nicht einmal 10€ verursacht hat (der wohl durch das “erhöhte Beförderungsentgelt” von insgesamt 120€ zumindest annähernd ausgeglichen wurde/wird) legitimiert in den Augen der Staatsanwältin die Konsequenz des Widerrufs der Bewährung und als Folge eine Freiheitsstrafe…was für ein Zeug muss man den nehmen, dass man diese Argumentation vertreten kann ohne sich allmorgendlich beim Blick in den Spiegel anzukotzen?

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  • blauäugig

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    Der Berechtigungsausweis schon, die Wertmarke erst durch die erforderliche eigenhändige Unterschrift. Lassen Sie sich nicht durch @Bernd verunsichern, würde er tatsächlich schon öfters seinen Pubertätsstreich “Zeigen Sie mir doch Ihren RVV-Ausweis” gespielt haben, wäre kein Kontrolleur irgendwie irritiert oder gar wütend.

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  • erik

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    was sind schon 6,40 Euro im Vergleich zu folgenden Gegebenheiten zu Lasten der Allgemeinheit die ich im Internet recherchiert habe. Ich meine Peanuts! Lesen und bewerten sie selbst!
    Erstes Beispiel Gröbenzell, Rente mit 43, sei dem Ausscheiden aus dem Rathaus bezieht Ex-Bürgermeister nach einer Amtszeit von nur neuneinhalb Jahren ein Ruhegeld, das deutlich über 2000 Euro/Monat liegen soll.
    Als zweites Beispiel sei, wie vor kurzem zu lesen war, die vom
    Rechnungshof beanstandete Mauschelei bei der Arbeitsagentur selbst zu nennen, bei der nach Gutdünken des Vorstandes Gehälter bis zu 200.000 Euro im Jahr für Behördenmitarbeiter festgelegt wurden und weder habe die BA das zuständige Arbeitsministerium über die Gehälter informiert noch die Stellen ausgeschrieben. Die
    Bewerberauswahl habe sich nach “Einzelfallentscheidungen des
    Vorstandes” gerichtet. Auch vor skurrilen Konstruktionen schreckte
    die BA nicht zurück, was in einem Brief monierte wurde. Demnach
    versetzte die Behörde einen außertariflich Beschäftigten für eine
    “logische Sekunde” in ein Beamtenverhältnis, um ihm eine Pension zu
    sichern. Anschließend wurde er beurlaubt und mit einem
    übertariflichen Privatgehalt ausgestattet.

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  • @bernd @blauäugig

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    Wieso willst du dieses Vorgehen als Pubertätsstreich abtun? Schlägst du einen besseren Weg zur Dekonstruktion dieser absurden Situation vor? Ich würde diese sehr gerne ausprobieren. Vielleicht machst du es schon längst und gibst dich als Kontrolleur aus? Vielleicht treffen wir uns ja dann mal im Real Life.

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  • blauäugig

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    @Bernd – welche absurde Situation meinen Sie
    – dass es nur eine begrenzte Anzahl an Ebenen für das Antworte auf einen Kommentar gibt und ich jetzt nur indirekt auf Ihren antworten kann
    – dass weder Busfahrer oder Kontrolleure Fahrscheine lösen noch z.B. die Beschäftigten im Kino eine Karte für die laufende Vorstellung – sie aber vom Auftrag-/Arbeitgeber Ausweise bekommen
    – oder dass im Raum stand, dass ein verhältnismäßig geringer Betrag zu 160 Stunden Sozialarbeit, beinahe zum Widerruf er Bewährung, geführt hat?
    So oder so habe ich schon mehrfach im real life erlebt, wie aus einer Gruppe Pubertierender heraus ein Fahrkartenkontrolleur nach dem Fahrausweis gefragt wurde. Mehr als ein müdes Lächeln kam da nie als Reaktion. Rot wurde jeweils nur der Fragesteller.
    Und ich wünsche dem Verurteilten, dass er nun sein Leben in den Griff bekommt, Schadenfreude kommt da bei mir nicht auf.

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  • Mathilde Vietze

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    Wäre es nicht sinnvoller, den jungen Mann zu gemeinnützigen Arbei-
    ten zu verdonnern, anstatt ihn einzusperren?

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  • blauäugig

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    Genau das ist doch passiert: 160 Stunden innerhalb von 5 Monaten – haben Sie den Artikel denn gar nicht gelesen?

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  • MacPaul

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    “Gesamtschaden ca. 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung”!
    Über Doofheit kannste dir noch mal Gedanken machen, aber bitte nicht dahingehend, dass du auch keine Steuern zahlen würdest.

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  • olli

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    Darum gehts doch hier gar nicht…
    Und wie in dem konkreten Fall, um den es hier geht, ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, das möge man mir doch bitte mal vorrechnen

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  • Sir Sonderling

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    Öhm, also Leute – es geht doch nicht darum, dass der Knabe für das Schwarzfahren in den Knast wandert. Offensichtlich wurde der Bub für eine räuberische Erpressung verurteilt – und das Schwarzfahren würde lediglich seine für die Erpressung erhaltene Bewährung aushebeln. Räuberische Erpressung ist schon ein etwas andere Kaliber als banales Schwarzfahren – und ich möchte Euch verständnisvolle Gutmenschen mal hören, wenn sich die Erpressung gegen Euch oder Eure Kinder gerichtet hätte.

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  • olli

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    “Öhm, also Leute – es geht doch nicht darum, dass der Knabe für das Schwarzfahren in den Knast wandert”
    Naja, indirekt eigentlich schon, schreibst Du ja auch selber: “…das Schwarzfahren würde lediglich seine für die Erpressung erhaltene Bewährung aushebeln”
    Im Ergebnis heißt das, dass auf Grund des Schwarzfahrens die Bewährung weg ist und damit der Verstoß gegen die Bewährungsregeln (also das Schwarzfahren) ursächlich für den Freiheitsentzug ist…verstehst, wo mein Problem ist? Das ist in meinen Augen unverhältnismäßig.
    Dass die “räuberische Erpressung” eine andere Liga als das Schwarzfahren ist, da bin ich ja Deiner Meinung, nur wissen wir halt auch nicht, wie wild das jetzt ist/war. Unter räuberische Erpressung kann schonmal ziemlich viel fallen – ohne das jetzt irgendwie verharmlosen zu wollen, aber die Spanne ist schon recht groß; wenn es aber für die “Grundtat” eine Bewährung gab, die dann wegen einer Lappalie zu widerrufen, das stört mich dann schon sehr.
    Aber sehr schön finde ich den letzten Punkt den Du hier ansprichst: Was hat mein Rechtsempfinden damit zu tun, ob ich oder ein Angehöriger das Opfer der Straftat ist?
    Es ist doch ein Unterschied, ob der Rechtsstaat Verstöße gegen seine Regeln ahndet oder ob ich als Individuum einem Agressor den Schädel einschlage -und dafür dann von diesem Rechtsstaat auch zu Recht zur Rechenschaft gezogen werde?

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  • Emil

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    Wirtschaftlicher Schaden?
    Mit 10 Mundraub?
    Mit 20 Schwarzfahrer?
    Mit 30 Steuerhinterzieher?
    Mit 40 Einbrecher?
    Mit 50 Bankräuber?
    …?
    Alles no problem?
    ‘Zahlen’ tut’s immer der Andere.

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  • Monika Koch

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    Macht die Verpackung wirklich einen Unterschied?
    Schwarzfahren ist ärgerlich, da dann die Fahrkarte für die Zahlenden teurer ist, weil insgesamt weniger Geld zusammenkommt. Aber ein echter Schaden entsteht sonst nicht, da niemandem etwas angetan wird und der ÖPNV sowieso fährt.
    Ich verachte die Deutschen dafür, daß sie Menschen einsperren, bloß weil diese etwas, das genausogut durch Steuern finanziert sein könnte, in Anspruch nehmen ohne zu zahlen. Man darf auch nicht sich in den Tierpark schleichen oder Blumen im Park mitnehmen, aber wegen Schwarzfahren eine Gefängnisstrafe finde ich primitiv.

    Die Staatsanwaltschaft handelte buchstabengemäß, aber völlig unverhältnismäßig. Bei all den Geldbetrügern/Gewalttätern mit angesehener gesellschaftlicher Stellung ist die BRD-Justiz “zu überlastet”, um tätig zu werden, bzw. redet solche echten schlimmen Delikte von “Lieblingen” schön. Dagegen hier soll Schwarzfahren derart rabiate Folgen haben, so als ob die Bewährung wegen einer Körperverletzung aufgehoben würde.
    Der Geldbetrüger, dessen Opfer meine Kinder und ich sind, durfte sogar während der Bewährungszeit (er erhielt nur eine läppische Verwarnung und mußte natürlich nie den Schaden wiedergutmachen) erneut betrügen. Kein Wunder, denn die Mehrheit der Deutschen will das Recht des Stärkeren.

    Da mich das deutsche Volk schon zwei Monate einsperrte, weil ich nach Meinung des im selben Dorf wohnenden Richters zwei Privatpersonen beleidigt habe, kenne ich die typische Zusammensetzung im Frauengefängnis. Genau solche – als Straftat eine Lappalie – Delikte sind das Übliche.
    Die BRD-Justiz dient der Hierarchie und Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Machtgefälles, und daher sehe ich da keinen Unterschied zur DDR-Justiz. Da der Sieger die Geschichte schreibt, heißt das eine System “Unrechtsstaat” und das andere “Rechtsstaat”.

    Die reichen Schwarzfahrer haben immer Bargeld dabei und zahlen bei einer Kontrolle sofort. Dagegen die armen oder ungeschickten Schwarzfahrer lassen sich aufschreiben und werden daher nach dem dritten Mal als Straftäter verurteilt. Der Allgemeinheit nutzt das nichts.

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  • Dubh

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    http://www.derwesten.de/staedte/ennepetal/oma-gerti-87-wegen-schwarzfahrens-wieder-im-gefaengnis-id8767236.html

    Zu alt und arm kann man offensichtlich nicht sein, dass StAs und auch Richter solche Schwerstverbrechen OHNE sonstige Vorstrafen! schärfstens ahnden……..ohne kotzen zu müssen……………im Gegenteil, könnte man die Todesstrafe dafür fordern und verhängen – es würde bestimmt gemacht!

    Werter Sir Sonderling, an Schlechtmenschen, insbesondere auch unter Juristen, mangelt es offensichtlich nicht in diesem Land!

    Möchten Sie wieder komplett Land unter?!

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  • Dubh

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    http://www.taz.de/!59721/

    Zu teuer kann es offensichtlich gar nicht sein, wenn Schwerverbrecher wie Schwarzfahrer nach 3mal ihrer gerechten Knaststrafe zugeführt werden – jedenfalls nicht für die Steuerzahler – und nicht in Berlin!
    Es muss offensichtlich im Öffentlichen Interesse liegen, dass 4,2 Millionen Euro jährlich für Schwarzfahrer im Knast berappt werden, und CDU und SPD sind sich wie immer heutzutage diesbezüglich vollkommen einig.

    Dafür isser sicher auch ganz besonders gedacht, der Länderfinanzausgleich für das arme Berlin……………

    http://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/nachrichten/artikel.7126.php

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  • Bernd Lauert

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    Ich lese das der junge Mann wegen räuberischer Erpressung verurteilt wurde und man ihm eine Bewährungsauflage erteilt hat: Nämlich keine Dummheiten mehr zu machen.
    Mit der Ehrlichkeit hat er es wohl nicht so und anscheinend kann er sich vom unrechten Tun nicht fernhalten.
    Was soll man mit ihm sonst machen?
    Hach, naja, ein kleiner Schaden für uns alle…..er wird aber ein größerer Schaden für die Gesellschaft wenn man ihn nicht in die Schranken weist.
    Einen Ersttäter hätte man übrigens auch nciht eingesperrt, es sind die Wiederholungen die eine Haft rechtfertigen.
    Eine Leistung zu nutzen die bezahlt werden muss verträgt sich schlecht mit der sozialistischen Idee der ÖPNV wäre Gemeinschaftseigentum. Irgendwann kommt der Bus nicht mehr da er nicht tanken kann weil niemand zahlen wollte. Das wären dann Zustände wie in Enticklungsländern.

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