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Von mündlichen Verträgen und Korrekturen im Minutentakt

Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) Ostbayern ist mit Gründungsjahr 1954 fast schon eine altehrwürdige Bildungseinrichtung in Regensburg. Angestellte mit abgeschlossener Ausbildung in Verwaltung und Wirtschaft können hier berufsbegleitend ein Studium absolvieren. Betriebswirte, Personalmanager oder Master of Business Administration gehören zu den Abschlüssen, die man bei der VWA erwerben und sich so für Führungspositionen qualifizieren kann. Und die Zeichen stehen auf Wachstum: Stetig steigt die Zahl von Absolventen. Regelmäßig kommen neue Studiengänge dazu. Bei der als gemeinnützigen Verein anerkannten Einrichtung stehen denn auch profunde Kenner der Wirtschafts- und Verwaltungswelt an der Spitze: Hans Schaidinger, Oberbürgermeister von Regensburg, und Dr. Jürgen Helmes, Hauptgeschäftsführer der IHK, heißen die beiden Vorsitzenden. Als Studienleiter fungiert mit Dr. Klaus Röder ein Universitätsprofessor. Vor dem Hintergrund von so viel Renommee, Kompetenz und Tradition verwundert die Art und Weise, wie die VWA Verträge mit ihren Dozenten schließt. Folgt man den Ausführungen bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Regensburg herrschen hier nicht Sitten wie in der Führungsetage, sondern eher wie am Biertisch. An der Vergütung für die Korrektur von Klausuren hatte sich ein Rechtsstreit zwischen dem BWL-Professor Claus Koss und der VWA entzündet, der am Montag sichtlich an den Nerven von Richter Markus Vogt zehrte. Aber von Anfang an.

Drei Minuten für die Korrektur

Im Herbst 2010 fiel der langjährige Dozent für das Fach „Betriebliche Steuern“ an der VWA überraschend aus. Da der Kurs mit über 100 Teilnehmern – die für Studium und Abschluss 3.625 Euro an Gebühren bezahlen – kurz vor dem Abschluss stand, wurde schnell Ersatz gesucht. Nach mehreren E-Mails und Gesprächen mit VWA-Hauptgeschäftsführer Josef Vogl erklärte sich Claus Koss, Professor für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Regensburg, bereit, den Kurs zu übernehmen. Doch statt eines zunächst angedachten langfristigen Engagements stand am Ende ein Rechtsstreit um 743,30 Euro für Klausur-Korrekturen. Während laut Koss 10,30 Euro pro korrigierter Klausur vereinbart waren, zahlte die VWA nur 4,66 Euro. Nimmt man den üblichen Stundensatz von 80 Euro, den die VWA ihren Dozenten ansonsten für ihre Tätigkeit zahlt, bleiben für die Korrektur einer Klausur keine drei Minuten.

Schriftliche Verträge „nicht die gängige Praxis“

Bei so einer Vergütung „könnte es schon sein, dass die Qualität der Korrektur leidet“, so der süffisante Kommentar von Richter Vogt. Selbst Vogls Rechtsanwalt räumte im Lauf der Verhandlung ein, dass man sich bei der VWA mit 4,66 Euro „deutlich unter dem befindet, was üblicherweise bezahlt wird“. Doch Qualität der Korrektur hin, Qualität der Korrektur her – 4,66 Euro pro Klausur sind völlig in Ordnung, sagt VWA-Geschäftsführer Vogl. 10,30 Euro gebe es für eine 120-Minuten-Klausur. Das habe er Koss auch so gesagt. Entsprechend hätte der wissen müssen, dass es für die die strittige Klausur, die auf 50 Minuten ausgelegt war, anteilig nur 4,66 Euro gibt. Das habe er zwar nicht ausdrücklich erwähnt aber: Das sei „so üblich“ und das sei auch in der Honorarordnung der VWA so festgelegt. Das Problem: Es gibt keinen Vertrag oder eine andersgeartete schriftliche Vereinbarung zu Koss’ Vergütung. Keine Ausnahme. Schriftliche Honorarverträge seien bei der VWA, so Vogl, „nicht die gängige Praxis“. Selbst die von Vogl angesprochene Honorarordnung hat Koss zum ersten Mal im Rahmen des Rechtsstreits zu Gesicht bekommen. Die Honorarsätze seien eben nicht für jeden frei zugänglich, so der VWA-Geschäftsführer.

„…wenn man will, dass man sich versteht…“

„Das ist nicht die geeignete Art und Weise mit Vertragspartnern umzugehen, wenn man will, dass man sich versteht“, so Richter Vogt, der mehrfach seine Verwunderung darüber ausdrückte, dass es keinerlei schriftliche Vereinbarung gab. Das sei im Geschäftsleben doch sehr unüblich. „Wenn Sie eine Honorarordnung haben, wäre es ein Leichtes gewesen, ihm dieses Dokument auch zu geben“, so Vogt an Vogl gerichtet. „Ahnen kann er es nicht.“ Nicht umsonst habe er auf diesen Umstand schon im Vorfeld der Verhandlung hingewiesen, „aber ich kann das natürlich auch in ein Urteil schreiben“. Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsanwalt erklärte Vogl sich schließlich bereit, Koss’ Honorarforderung zu akzeptieren. Der zog im Gegenzug seine Forderung nach mehr Fahrtkosten zurück.

„Ich verstehe das Problem nicht“

„Ich hoffe, dass Sie daraus die Lehre ziehen, solche Dinge künftig schriftlich festzuhalten“, gab der Richter Josef Vogl und mittelbar der VWA noch mit auf den Weg. Ein Rat, der keine Konsequenzen zeitigen dürfte. „Ich verstehe das Problem nicht“, sagt uns Vogl auf Nachfrage. „Ein mündlicher Vertrag ist genau so viel wert wie ein schriftlicher.“ Schließlich gebe es mit den übrigen „150 Dozenten“ keinerlei Probleme. Ob er aus dem Rechtsstreit mit Koss Konsequenzen für künftige Verträge ziehen wird? „Das kann ich so nicht sagen.“ Der Regensburger Oberbürgermeister, Hans Schaidinger, ist als Vorsitzender der VWA nicht direkt in den vor dem Regensburg Amtsgericht verhandelten Fall verwickelt. Aber: – anders als etwa im Verwaltungsrat der BayernLB – trägt er vereinsrechtlich die volle Verantwortung.

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Kommentare (2)

  • Christof

    |

    Einmal mit Profis arbeiten…

  • JaneDoe

    |

    Inkompetenz scheint in der oberen Führungsebene der VWA Ostbayern, Standort Rgb, sowie der IHK Rgb eine regelrechte Krankheit zu sein.
    Nachdem 2010 Herr Dobner, der Chef der IHK Rgb, aus Gründen der absoluten Unfähigkeit ein solches Unternehmen zu leiten, “gegangen wurde”, unter anderem auch auf Druck der Auszubildenden hin, wollen sich da nun offensichtlich auch die Verantwortlichen der VWA einreihen.
    Aber was ist schon großartig anderes zu erwarten, wenn der (Noch-)Oberbürgermeister Hans Schaidinger den Vorsitz inne hat. Überzeugt er doch auch in regelmäßigen Abständen im Bereich der Regensburger Kommunalpolitik von seinen “Fähigkeiten”, seinem “Weitblick” und seiner “Uneigennützigkeit”.
    Das Bittere daran ist jedoch, dass diese Unfähigkeit auf dem Rücken der Auszubildenden / Studenten bzw. deren Ausbildungsunternehmen ausgetragen wird. Gerade Letztere bezahlen ordentliche Summen an die IHK / VWA. “Wer zahlt, schafft an” ist in Vergessenheit geraten.
    Anstatt die Ausbildung / das Studium sinnvoll zu strukturieren, somit ein Nachkommen an Fachkräften zu sichern und mit Sorgfalt die Führungsebene der VWA / IHK auszuwählen…

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drin