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Von Freud und Leid des Gebrauchtmöbelhändlers

Untertauchen war dieses Mal nicht drin – Betrüger muss hinter Gitter. Mit einem Dauerkunden in Sachen Eigentumskriminalität musste sich gestern das Schöffengericht Regensburg unter Vorsitz von Richter Norbert Brem befassen. Auf der Anklagebank saß ein – inzwischen wohnsitzloser – ehemaliger Gebrauchtmöbelhändler aus dem Stadtosten von Regensburg. Diesmal warf ihm die Staatsanwaltschaft „20 tatmehrheitliche Fälle des gewerbsmäßigen Betruges“ vor. Nicht nur, dass der Mann sich von einem seiner zahlreichen Gläubiger innerhalb eines Jahres mehr oder weniger große Darlehen von zusammen rund 24.000 Euro erschwindelte. Im Laufe seiner „Geschäftstätigkeit“ nahm er auch Möbel in Kommission, um dann das Geld – statt es mit seinen Auftraggebern abzurechnen – in die eigene Tasche steckte. Da letztere Straftaten „das Kraut auch nicht mehr fett machten“ wurden diese eingestellt und nur noch der „Dicke Fisch“ mit den 14 Darlehen verhandelt. Mehr Zeit als der Staatsanwalt zum Verlesen der Anklageschrift brauchte Richter Brem beim Aufzählen der elf Eintragungen im Sündenregister des geständigen Angeklagten. Seit Anfang der 80er Jahre war dieser in regelmäßigen Abständen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Dabei hatte er es geschafft, eine seiner Strafen nicht absitzen zu müssen. Er war einfach untergetaucht, bis nach fünf Jahren die „Verfolgungsverjährung“ eingetreten war. Damit dies nicht noch einmal passiert, schickte ihn Richter Brem am Ende der Verhandlung dorthin zurück, wo er her kam: In die Justizvollzugsanstalt Regensburg. In dieser darf er auch – nach Rechtskraft des Urteils – die 18monatige Freiheitsstrafe absitzen.

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