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“Als Humanist hoffe ich immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet.” Michael Schmidt-Salomon hat auf die neuste Erklärung von Gerhard Ludwig Müller reagiert.
Er werde in Revision gehen. Er habe nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Atheisten anzugreifen. Er wähnt sich in Besitz der absoluten Wahrheit. In einer Presseerklärung, die an Schärfe nichts zu wünschen übrig lässt hat Bischof Gerhard Ludwig Müller am Dienstag den atheistischen Buchautor Michael Schmidt-Salomon zum wiederholten Mal scharf attackiert. Atheisten bedrohten das im Grundgesetz verankerte Lebensrecht, ließ Müller seinen Sprecher Clemens Neck verkünden. Schmidt-Salomon hat nun auf die Presseerklärung des Bischofs reagiert. Wir veröffentlichen seine Stellungnahme in voller Länge.
Wer leichter glaubt, wird schwerer klug
Bischof Müller hatte in seiner Predigt behauptet, dass ich in meinem Buch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ einen Rabbi, einen Bischof und einen Mufti in Gestalt eines Schweins auftreten ließ und den Infantizid bei Gorillas dazu heranziehen würde, um Kindstötungen auch beim Menschen zu legitimieren. Beide Behauptungen sind nachweislich falsch. Mit seiner neuen Eingabe möchte der Bischof nun offenbar von dem peinlichen Sachverhalt ablenken, dass er seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ hat, wie die Richter urteilten.
„Müllers Ausführungen höchst bedenklich“
Als Philosoph bin ich an der Frage der theoretischen Fundierung der Ethik, die Bischof Müller in seiner Erklärung aufwirft, selbstverständlich sehr interessiert. Allerdings muss ich die bischöflichen Ausführungen zu diesem Thema als höchst bedenklich einstufen. Denn eine zeitgemäße Ethik und Politik kann sich schwerlich auf diffuse „Glaubenswahrheiten“ berufen, die Herrn Müller zwar „heilig“ sein mögen, aber einem Großteil der Bevölkerung nichts mehr sagen.
Stattdessen müssen wir eine „faire Güterabwägung“ vornehmen, was verlangt, dass wir möglichst unvoreingenommen die Interessen erforschen, die von einer ethischen Entscheidung betroffen sind. Beispiel „Pille danach“: Sind die Interessen einer Frau gleichrangig mit den „Interessen“ der befruchteten Eizelle in ihrem Uterus und ist somit die Einnahme der „Pille danach“ eine ethisch verwerfliche Handlung? Die meisten Menschen in Deutschland würden dies vernünftigerweise verneinen, denn eine befruchtete Eizelle hat nachweislich weder Lust, noch Schmerzempfinden und kennt somit keine Interessen.
Bischof Müller sieht dies als katholischer Bischof natürlich anders – nicht weil er dafür irgendwelche einsichtigen Belege hätte, sondern weil das Glaubenssystem, in das er zufällig hineinsozialisiert wurde, willkürlich festlegt, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eine „Eingießung des Geistes“ erfolgt. Damit erweist sich das zentrale Argument des Bischofs jedoch schon als hinfällig, denn es gibt wohl nichts Willkürlicheres als theologisch begründete Moral!
Müller weiß, was der „liebe Gott“ will…
Schließlich muss sich ein Glaubensfürst wie Herr Müller (im Unterschied zu einem philosophischen Ethiker) nicht um empirische Belege kümmern, seiner Meinung nach reicht es völlig aus, dass er als geweihter Priester der „Heiligen Katholischen Kirche“ weiß, was der „liebe Gott“ will.
Dummerweise scheint der „liebe Gott“ jedoch in Bezug auf ethische Fragestellungen recht wankelmütig zu sein: Dem heiligen Thomas von Aquin jedenfalls flüsterte er offenbar etwas anderes ein als dem Regensburger Bischof. Der Kirchenvater meinte nämlich, dass dem männlichen Fötus erst am 40. Tag nach der Befruchtung eine „Geistseele“ eingehaucht werde, dem weiblichen Fötus sogar erst nach 90. Tagen.
…doch der „liebe Gott“ ist recht wankelmütig
Diese alte Lehre der „Sukzessivbeseelung“, aus der kirchenrechtlich eine Art „Drei-Monats-Fristenlösung“ für den Schwangerschaftsabbruch abgeleitet wurde, war viele Jahrhunderte gültig. Erst 1869 wurde sie von Papst Pius IX. abgeschafft. Kurioserweise spielte dabei das ebenfalls von Pius IX. eingeführte „Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens“ eine entscheidende Rolle.
Denn: Welchen Sinn würde das „Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens“ machen, wenn Gott dem Menschen nicht schon im Augenblick der Empfängnis eine „vernunfsbegabte Seele“ einhauchen würde? Die Vorstellung, die allerseligste Jungfrau sei zum Zeitpunkt der unbefleckten Empfängnis bloß vernunftlose, seelenlose Materie gewesen, empfand der fromme Pius als geradezu gotteslästerlich. Also erklärte er, dass die Seele just in dem Moment der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eingegossen werde – eine Auffassung, der Bischof Müller bis heute folgt. Theologische Willkür in Hochpotenz! Von einer soliden ethischen Begründung kann hier wirklich nicht die Rede sein.
Reale Interessen statt theologischer Willkür
Wer in ethischer Hinsicht vernünftig argumentieren möchte, der muss sich anschauen, welche realen Interessen in einem Konflikt beteiligt sind. Dass wir beispielsweise menschlichen Interessen in der Regel höheres Gewicht einräumen als den Interessen nichtmenschlicher Tiere lässt sich rational nur damit begründen, dass wir Menschen im Unterschied zu den meisten anderen Tieren über „personale Eigenschaften“ verfügen.
Das heißt: Wir besitzen ein Bewusstsein unserer selbst, können uns in die Lage anderer hineinversetzen und die Zukunft antizipieren. Deshalb spürt ein Mensch, der an Krebs erkrankt ist, neben den physischen auch psychische Qualen, die eine krebserkrankte Maus nicht kennt. In der Philosophie spricht man daher in Bezug auf den Menschen von einem „echten, persönlichen Überlebensinteresse“, das ethisch höher gewichtet wird als der „bloße Überlebensinstinkt“ einer Maus (was freilich nicht heißt, dass es legitim wäre, Mäuse zu quälen).
…mag sein, dass dies den Bischof überfordert
Nun muss man allerdings zugeben, dass menschliche Säuglinge noch nicht über die oben angedeuteten, personalen Eigenschaften verfügen (einige nichtmenschliche Tiere, etwa die großen Menschenaffen, aber sehr wohl!). Was bedeutet dies für die ethische Debatte? Ist die Tatsache, dass Säuglinge noch keine Personen sind, ein guter Grund, ihnen das Lebensrecht abzustreiten? Keineswegs! Pragmatisch ist es sinnvoll, Säuglinge als Personen zu behandeln, obwohl sie im eigentlichen Sinne noch nicht über personale Eigenschaften verfügen (diese entwickeln sie erst im Laufe des ersten Lebensjahres).
Allerdings: Wenn wir menschlichen Säuglingen solche Rechte einräumen, wie können wir dann anderen Lebewesen derartige Rechte abstreiten, obwohl wir genau wissen, dass sie alle basalen Eigenschaften aufweisen, die Personen auszeichnen? Angesichts solcher Überlegungen plädieren mehr und mehr Philosophen dafür, gewisse Grundrechte auch für Menschenaffen einfordern. Nach der Überwindung von Rassismus, Sexismus und Nationalismus wäre die Überwindung des Speziesismus (Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit) ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen, fairen Ethik, zu der wir allerdings nur durch klare, rationale Argumentationen kommen werden – nicht durch obskure Einflüsterungen eingebildeter Götter.
Es mag sein, dass derartige philosophische Differenzierungen das intellektuelle Vermögen des Regensburger Bischofs überfordern. Das ist zwar bedauerlich, aber nicht justiziabel. Als Humanist hoffe ich jedoch immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet. Denn: Wer leichter glaubt, wird schwerer klug.
Ich bin zwar wahrlich kein Anhänger des Herrn Bischof sondern eher nüchterner Naturwissenschaftler. Gerade deshalb finde ich es aber recht bedenklich, wenn Herr Schmidt-Salomon als Philosoph EBENFALLS eher auf Grundlage recht subjektiver, persönlicher Moral- und Wertvorstellungen urteilt, denn auf tatsächlichen, objektiven Gegebenheiten. Beispielsweise das Argument “Deshalb spürt ein Mensch, der an Krebs erkrankt ist, neben den physischen auch psychische Qualen, die eine krebserkrankte Maus nicht kennt” schlichtweg falsch. Auch wenn Mäuse und viele andere Säugetiere nicht sprechen können, ist durch zahllose Untersuchungen belegt, dass Ihnen Angst und viele andere Gefühle sehr wohl bekannt sind und dass sie SELBSTVERSTÄNDLICH psychische Qualen, auch Todesangst, kennen! Oben genannte Einlassung von Herrn Schmidt-Salomon erscheint mir daher unangebracht.
Gleiches gilt für das etwas platte Behauptung zum Verbot der Abtreibung: “Die meisten Menschen in Deutschland würden dies vernünftigerweise verneinen, denn eine befruchtete Eizelle hat nachweislich weder Lust, noch Schmerzempfinden und kennt somit keine Interessen.”
Ob dies die meisten Mensch verneinen würden möge er doch bitte mit einer entsprechenden Umfrage belegen und dass dies “vernünftigerweise” so sein müsse ist noch nicht durch diese bloße Behauptung belegt. Denn selbstverständlich lassen sich eine Reihe anderer Gründe – nicht nur die von Herrn Bischof Müller – anführen, die die Sache durchaus auch vernünftig von einem anderen Blickwinkel sehen lassen können: etwa, dass eine befruchtete Eizelle entwickelt sich im Normalfall nun eben später unweigerlich zu einem Menschen mit Empfindungen und Rechten, und da diese Entwicklung bereits ab dem Stadium der befruchteten Eizelle absehbar ist, ist es ein durchaus auch vernünftiger Standpunkt, diese Rechte bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung anzuerkennen. Und – vernünftigerweise – lässt das deutsche Grundgesetz daher auch schon dem ungeborenen Leben Rechte zukommen.
Unabhängig vom Standpunkt würde Herrn Schmidt-Salomon – ebenso wie dem Bischof – ein etwas sachlicherer Diskussionsstil nicht schaden. Sein Kinderbuch mit dem Ferkel ist jedenfalls so ziemlich das platteste, was ich in Sachen Kinderbücher in den letzten Jahren gelesen habe.
Gerhard Ludwig macht schon wieder mal Getöse,
dieses Mal, weil der Buchautor so böse.
Er hat dabei nicht bedacht,
daß er damit für das Buch Reklame macht.
Es war der Wunsch des Oberfrommen,
endlich mal wieder in die Zeitung zu kommen.
Er will’s mal wieder allen zeigen
und den Gottlosen die Meinung geigen.
Vielleicht lohnt Rom ihm seinen Heldenmut
und schenkt ihm doch ncoh den Purpurhut.
Am Ziel seiner Wünscfhe wäre er dann
und die Gläubigen treten eine Dankwahlfahrt an.
1. Ich streite keineswegs ab, dass Mäuse schlimme Todesängste durchleben müssen (beispielsweise, wenn eine Katze mit ihnen “spielt”). Dies ist jedoch ein Resultat ihres Überlebensinstinktes, ein Bewusstsein für die Realität des Todes haben Mäuse – im Unterschied zum Menschen – nicht. Deshalb sind ihnen auch gewisse psychische Qualitäten, die wir kennen, fremd. (Sie reagieren auf tote Artgenossen auch ganz anders als Menschen oder Schimpansen.) Dies muss in einer fairen ethischen Güterabwägung berücksichtigt werden.
2. Das Argument der “Potenzialität” (in der von Ihnen angedeuteten Weise) ist in der ethischen Debatte hinreichend widerlegt . Sie würden einem 5-Jährigen doch auch nicht das Recht zusprechen, im Straßenverkehr Auto zu fahren, nur weil er sich später einmal wahrscheinlich zu einem Führerscheininhaber entwickeln wird, oder? Ein “potentielles Überlebensinteresse” kann bei einem Lebewesen nur dann unterstellt werden, wenn es bereits ein “echtes, persönliches Überlebensinteresse” entwickelt hat. So ist es selbstverständlich Unrecht, einen bewusstlosen Menschen zu töten, da wir unterstellen müssen, dass er – wenn er wieder zu Bewusstsein gekommen ist – ein “echtes, persönliches Überlebensinteresse” haben wird. (Dieser sinnvolle Gebrauch des Potenzialitätsarguments in der Ethik hat mit der Vorstellung, befruchtete Eizellen seien potenzielle Personen, nichts zu tun.)
3. Würde man wirklich unterstellen, dass empfindungslose, befruchtete Eizellen “Personen” sind (mit allen Rechten, denen wir Personen zusprechen) müsste man nicht nur den Schwangerschaftsabbruch, sondern auch den Gebrauch der Spirale oder der “Pille danach” als “Mord” bezeichnen. Wollen Sie wirklich so weit gehen? In diesem Fall würden Sie sich auch handfeste theologische Probleme einhandeln, sofern Sie an einen allmächtigen, allgütigen, allwissenden Gott glauben wollen. Denn bekanntlich geht etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen (!) spontan zugrunde! Der “liebe Gott” wäre demnach nicht nur der “größte Abtreibungsarzt aller Zeiten”, er würde Tag für Tag “Massenmord” an “unschuldigen Personen” begehen. Kann man sich als Gläubiger wirklich vorstellen, dass “Gott” der befruchteten Eizelle zunächst eine “unsterbliche Seele” einhaucht, um sie dann kurze Zeit später wieder abzusaugen? Ich halte eine solche Vorstellung für ziemlich absurd…
4. Das “Ferkelbuch” muss Ihnen ja gar nicht gefallen (falls Sie es denn überhaupt gelesen haben). “Platt” ist es jedoch nicht! Das Buch hat eine versteckte zweite Ebene, die viele Jahrhunderte theologischer Diskussion widerspiegelt (diese Ebene entdeckt man aber nur, wenn man sich als Erwachsener intensiver mit dem Buch beschäftigt). Wir haben die zahlreichen philosophischen, theologischen, historischen Anspielungen ausführlich in einem Gutachten erläutert, das wir der “Prüfstelle für jugendgefährdende Medien” vorlegten. (Glücklicherweise überstanden wir das Verfahren, ansonsten wäre “Wo bitte geht’s zu Gott?” heute das erste Kinderbuch ab 18!) Wer sich für das Gutachten interessiert, der findet es auf meiner Homepage http://www.schmidt-salomon.de. Dort gibt es auch (unverfälschte!) Informationen zu meinen anderen Büchern. Der gegenwärtige Streit zwischen Bischof Müller und mir bezieht sich ja längst nicht mehr auf das “Ferkelbuch”, sondern auf den Inhalt meiner philosophischen Veröffentlichungen für Erwachsene (u.a. “Manifest des evolutionären Humanismus”, “Jenseits von Gut und Böse”, “Leibniz war kein Butterkeks”).
Wer wenig weiß, muss viel glauben. Wer Nichts weiß, muss Alles glauben.
Dieses Bonmont scheint für Bischof Müller geschrieben zu sein. Dass er Demokratie, die erstrebenswerteste Lebensform, für die unsere heutige intelligente Menschheit kämpft, für sich und seine Organisation katholische Kirche total ablehnt, hat er mehrfach bewiesen. Könnte er, wie er wollte, würde er noch heute, wie die katholische Kirche jahrhunderte lang und der Islam noch heute, Ungläubige mit allen Mitteln unschädlich machen. Was ihn natürlich am meisten ärgert ist die Tatsache, dass Atheisten in der Zwischenzeit selbstbewusst auftreten ( mit höchst intelligentem Vorkämpfer Richard Dawkins im Rücken) und die schwachsinnigen Dogmen wie Jungfrauengeburt und Vorschriften (gegen PID) der katholischen Kirche lächerlich machen.
Dieser rückwärtsgewandte abgehobene Bischof ist total vom Machtwahn befallen und fühlt sich mit den Machtstrukturen der katholischen Kirche und deren ungeheueren Vermögen im Rücken, über alle Gerichte und unsere demokratischen Strukturen erhaben und geht wie ein typischer Streithansl, mit fremden Geldern, gegen alle Gerichts-Entscheidungen durch alle Instanzen. Was er vor Allem und Allen verlangt, ist absoluter Gehorsam. Dies hat er im Umgang mit Allen in seiner Machtbasis Diözese Regensburg laufend demonstriert. ( Ich bin die Wahrheit und das Leben) Der Spiegel hat diese Machtbasis zu Recht als Planet des Schreckens tituliert, auf dem jahrelang Kindsmissbrauch und rohe Gewalt gegen Kinder durch seine untergebenen Diener Gottes praktiziert wurden und systematisch vertuscht wurden. Nach Aufdeckung derartiger Fälle wurde durch Abmahnungen und Verleumdungen gegen die Presse vorgegangen und als Missbrauch der Pressefreiheit, (die er als erstes abschaffen würde) angeprangert.
Es besteht große Hoffnung für unsere Demokratie, vor wenigen Tagen wurde der schlimmste Gotteskrieger unseres Planeten nebst Filius zu meiner größten Freude unschädlich gemacht und von US-Kämpfern gezielt erschossen. (Gratulation an den amerikanischen Präsidenten)
Ächtet die Gotteskrieger (inclusive der Christlichen) und die Kinderficker nebst Vertuscher
Antwort auf die Frage des Allwissenden Schmidt- Salomon
“Sind die Interessen einer Frau gleichrangig mit den „Interessen“ der befruchteten Eizelle in ihrem Uterus und ist somit die Einnahme der „Pille danach“ eine ethisch verwerfliche Handlung?”
1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 2 festgelegt: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen. Deshalb ist es laut Gesetz eine Abtreibung -zwar straffrei- aber immer noch rechtswidrig.
Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht gemäß unserer Rechtsprechung also immer noch über dem sog. Selbstbestimmungsrecht der Frau (politischer Begriff), sonst würde Abtreibung ob leichtfertig oder nicht eben nicht rechtswidrig sein.
Daß die Frau mit ihrem Bauch machen kann was sie will, weil es ihr gehört, das stimmt. Nur der Inhalt der Gebärmutter aber -insofern sie schwanger ist-, ein einmaliger und eigenständiger Mensch mit eigenen körperlichen und geistigen Anlagen, die vom Augenblick der Befruchtung an eingeprägt worden sind, gehört ihr nicht!
Das “Recht” auf Abtreibung wird von Abtreibungsbefürwortern dahingehend damit begründet, daß die Frau das 100% Verfügungsrecht über ihren Körper hat, wobei das werdende Kind als exklusiv dem Mutterleib zugehörigen Körperteil angesehen wird.
Im Wahrheit ist das ungeborene Kind nicht etwa ein Organ seiner Mutter, sondern ein einzigartiges, anderes Wesen mit eigener genetischen Individualität, das sich seiner geschützten Entwicklung willen zwar im Mutterleib befindet, ihm aber nicht gehört, denn es ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Handlung von FRAU und MANN. Das Kind ist bei der Mutter nur zu Gast, um von ihr Herberge und Nahrung zu erhalten: Jede einzelne Zelle, aus der das ungeborene Kind besteht, ist klar vom Körper der Mutter unterscheidbar. Das Baby hat z.B. einen eigenen Blutkreislauf, ein eigenes schlagendes Herz, ein eigenes Immunsystem; es kann eine andere Blutgruppe als die Mutter haben. Mit welchem Recht werden dann bei uns diese kleinen Menschen getötet?
Jede Abtreibung ist und bleibt für das ungeborene Kind, -unabhängig von den jeweiligen Umständen – ein Todesurteil!
2. Man beobachtet immer mehr die Argumentation, Menschenrechte zugunsten eines Konzepts der „Personenrechte“ aufzugeben. Dem Embryo werde dann nicht mehr das Menschsein, aber das Personsein abgesprochen. Für wen gelten Menschenrechte? Wer ist eine Person? Das Ungeborene? Das Neugeborene? Der Schwerstkranke? Der Hirntote? Der Wachkomapatient? Der Schlafende? Sind diese nur biologisch Mitglied der Spezies Mensch? Hat ein ungeborenes oder neugeborenes Kind nur die Anlage zum Person-Werden? Darf man Menschen, die nicht mehr als Personen gelten, töten, wenn ihr Tod für andere nützlich ist (Euthanasie, Eugenik, etc.).
3. Ich kann dieser utilitaristischen Ethik á la Peter Singer, Joseph Fletscher, Michael Tooley und anderen nicht zustimmen. Es ist immer Unrecht, bei einem Menschen die Unfähigkeit zum Personverhalten auszunutzen, indem man ihn benachteiligt und ihm die volle Achtung, die jedem Menschen zusteht, verweigert.
Hier ein Zitat – als “Geschmäkcle” – das alles sagt aus dem Werk „Praktische Ethik“ des australischen Utilitaristik- und Euihanasieideologen Peter Singer:
„So scheint es, daß etwa die Tötung eines Schimpansen schlimmer ist als die Tötung eines schwer geistesgestörten Menschen, der keine Person ist.“
Diese “utilitaristisch -naturalistische” Humanismus Schmidt-Salomons gleicht eher einem Animalismus, vielleicht erklärt das sein Drang, Kinderbücher über “nach Gott suchenden” Ferkelchen zu schreiben….
Selbstverständlich habe ich das Buch gelesen, sonst würde ich das ja wohl schwerlich behaupten, oder? Mir ist daher nicht ganz klar, was sie mit ihrem unangebrachten “falls sie es überhaupt gelesen haben” bezwecken wollen.
Und ich bleibe dabei: es ist vollkommen platt. Es hat einen völlig einseitigen Blickwinkel und scheint mir von einer tiefen Religionsphobie geprägt – von einer fairen, differenzierten oder gar toleranten Auseinandersetzung mit den Weltreligionen ist nicht die Spur zu entdecken.
Von dieser Religionsphobie ist auch im Schriftverkehr hier einiges zu bemerken: statt neutral, sachlich von einem Gott zu sprechen ist immer unnötig ironisierend vom “lieben Gott” die Rede. Wozu dieser Unfug?
Zu Ihrem Argument der Potenzialität: Nein, ich würde einem 5-jährigen selbstverständlich keinen Führerschein zusprechen. Ich würde ihm aber – im Gegensatz zu Ihnen – auch nicht absprechen, SPÄTER einmal ein Auto zu fahren, nur weil er jetzt im Augenblick halt noch 5 Jahre alt ist und das nicht kann!
Auch einer befruchteten Eizelle darf berechtigterweise – in Analogie zum Bewusstlosen – ein Überlebensinteresse unterstellt werden. Denn wenn sich die befruchtete Eizelle weiterentwickelt hat zum Menschen ist dies in der Regel der Fall, ebenso wie beim Wiedererwachten Bewusstlosen. Demgemäß ist der befruchteten Eizelle als Vorstufe des mündigen Menschen durchaus ein Überlebensinteresse zu unterstellen, auch wenn dies – wie beim Bewusstlosen – erst in einem späteren Zeitabschnitt eigenständig formuliert werden kann.
“Instinkt” ist ein Begriff, den Biologen immer seltener gebrauchen. Insbesondere aus der Primatenforschung wissen wir mittlerweile, dass diese Trennung zwischen “Mensch” und “Tier” in Bezug auf das Persönlichkeitsbewusstsein sich als falsch erwiesen hat.
Wir haben EINIGE kognitive Fähigkeiten, die andere Tiere nicht haben. Umgekehrt gilt aber das Gleiche. In vielen Problemlösungsstrategien sind uns Schimpansen etwa weit überlegen. Wenn man alle angeborenen Fähigkeiten als “Instinkt” betrachten möchte, ist unsere in vielen Teilbereichen sicher höhere Intelligenz auch “Instinkt”.
Sonst müssten wir auch Menschen, die kognitiv eingeschränkt sind, und etwa nicht weit zu planen vermögen, eine fehlende Persönlichkeit unterstellen.
Wenn wir Instinkt als “natürlichen Trieb” definieren, sind auch fast alle unserer Handlungen dadurch geprägt. Und wenn es der “Naturtrieb” der Erschließung neuer Gebiete ist (IMHO der herausragende Unterschied unserer Spezies zu anderen Tieren), der uns damit immer abstrakter denken lässt.
Ab welcher Generation unserer Vorfahren bitte schön, hatten wie denn auf einmal “Persönlichkeit”? Kam sie schleichend? Haben andere Affen “Persönlichkeit”? Andere Säugetiere?
Ich glaube nicht, dass das Persönlichkeits-EMPFINDEN ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Menschen ist. Wir haben lediglich durch Sprache die kognitive Fähigkeit, dieses zu BENENNEN.
Nichts desto trotz gibt es ein ethisches Prinzip, mit welchem wir uns durchaus mehr Rechte zugestehen können als anderen Tieren:
Die Gemeinschaft der Gleichen.
Wir haben es geschafft, diese immer mehr auszudehnen; auf unsere beiden Geschlechter, auf alle Hautfarben und Nationen, was die Menschenrechte betrifft (allerdings ziehen selbst da noch nicht alle mit). Vielleicht demnächst auch auf Menschenaffen, vielleicht irgendwann auf Säugetiere. Wir nutzen Tiere zur Nahrung, wie viele andere Tiere auch. Wir haben uns darauf geeinigt, keine anderen Menschen mehr da auszuschließen. Aber das ist eben NICHT naturgegeben, wie ein göttlicher Beschluss; in Form von “Persönlichkeitsstruktur”. Es ist reine Aushandlungssache. Inwieweit eine Maus, oder gar ein Vogel oder Delphin sich selbst wahrnimmt, können wir gar nicht ergründen.
Zur Präzisierung: ob man das genannte Überlebensinteresse einer Eizelle unterstellen MUSS, kann man sicher diskutieren. Es gibt aber sicher genug Argumente, um eine solche Unterstellung zu vertreten.
Und ferner: dass Gott für die absterbenden Eizellen bzw. Aborte zuständig ist, glaube sie ja sicher selbst nicht. Wozu auch? So ist schlichtweg die Natur.
Die Pille greift in diesen – naturbedingten Fällen – ja auch überhaupt nicht ein, zumindest nicht im Sinne des Anwender, sie soll ja primär die Geburt eines Kindes bzw. die damit verbundenen Unannehmlichkeiten verhindern und weniger eine Befruchtung, die später ohnehin in einen Abort enden würde und daher auch diese Unannehmlichkeiten nicht mit sich brächte.
Ich habe keineswegs die Ansicht, dass Gott irgendwelche Seelen einhaucht oder absaugt. Und ich bin auch der Ansicht, dass jegliche Verhütungs- oder Abtreibungsverfahren eine ethisch-philosophisch als auch naturwissenschaftlich komplexe und schwierige Angelegenheit sind, die in jedem Fall einer differenzierten, individuellen Betrachtung bedürfen. Dem scheinen mir weder Bischof Müller (was für einen Theologen enttäuschend ist) noch Sie (was für einen Philosophen enttäuschend ist) mit ihren platten, undifferenzierten Argumenten gerecht zu werden – und DAS moniere ich.
Sie begehen einen Kategorienfehler, wenn Sie schreiben:
“Nein, ich würde einem 5-jährigen selbstverständlich keinen Führerschein zusprechen. Ich würde ihm aber – im Gegensatz zu Ihnen – auch nicht absprechen, SPÄTER einmal ein Auto zu fahren, nur weil er jetzt im Augenblick halt noch 5 Jahre alt ist und das nicht kann!”
Der entscheidende Punkt ist doch: Der fünfjährige “potentielle Führerscheinbesitzer” besitzt noch nicht das Recht, Auto zu fahren. Ebenso wenig sollte man daher einer bloß “potentiellen Person” Personenrechte zuschreiben. Natürlich aber wird niemand einem Fünfjährigen das Recht abstreiten wollen, später Auto fahren zu dürfen. Doch warum nicht? Weil ein Fünfjähriger (im Unterschied zur Eizelle) eine PERSON ist, die entsprechende Rechte genießt. Es ist ein logischer Fehler, die beiden Argumentationsebenen miteinander zu vermengen.
@ Elisabeth K.
Dass die deutsche Gesetzgebung empfindungslosen Embryonen Personenrechte zubilligt (empfindungsfähigen, selbstbewussten Menschenaffen aber nicht), ist ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber sich leider noch nicht auf dem Niveau der ethischen Debatte bewegt (was wohl nicht zuletzt auf den starken Einfluss kirchlicher Kreise in der Politik zurückzuführen ist).
Die Fragen des Embryonenschutzes sind zweifellos kompliziert und können schwerlich auf einer Internetplattform ausgetragen werden. Ich erspare mir deshalb hier weitere Ausführungen. Stattdessen empfehle ich das kleine, aber sehr lehrreiche Buch von Norbert Hoerster “Ethik des Embryonenschutzes” (erschienen in einer preisgünstigen Reclam-Ausgabe).
P.S. Ich sehe mich ganz bestimmt nicht als “allwissend” an. In meinen Veröffentlichungen mache ich unmissverständlich klar, dass mein Wissen beschränkt ist und meine Schlussfolgerungen fehleranfällig sind. Im Unterschied zu manchen Theologen glaube ich nicht, eine “absolute Wahrheit” verkünden zu können. Ich trete vielmehr für Positionen ein, die mir heute als sinnvoll erscheinen, die aber möglicherweise schon morgen auf dem Schrottplatz der Ideengeschichte landen. In dieser Hinsicht bin ich ganz entschieden Agnostiker: Wir wissen nicht, was “die” Wahrheit ist. Deshalb sollten wir uns angewöhnen, falsche Ideen sterben zu lassen, bevor Menschen für falsche Ideen sterben müssen.
Der vermeintliche Logikfehler löst sich ganz zwanglos auf, denn nicht die “Vermischung der Argumentationsebenen” sondern eher die strikte Trennung dieser Ebenen, wie Sie sie vornehmen, ist zu vereinfachend und wird der Sache nicht gerecht. Eben diese undifferenzierte, einseitige Betrachtungsweise charakterisiert eben leider auch Ihr Kinderbuch. Ich erläutere das gerne:
Ihrer Ansicht nach steht auf der einen Seite die 5-jährige PERSON, auf der anderen Seite die befruchtete Eizelle und ihrem Standpunkt zufolge NICHT-PERSON.
Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass demzufolge aus der Nichtperson irgendwann im Laufe von 5 Jahren und 9 Monaten eine Person wird – ein höchst interessanter Vorgang. Und WANN genau findet diese Umwandlung von Nicht-Person zu Person ihrer Ansicht nach statt? Mit der Geburt? Sobald das Kind stehen und laufen oder erst wenn es reden kann? Am 5. Geburtstag? Oder doch schon vor der Geburt, etwa bereits bei der Nidation? Oder doch erst ab der 14. Schwangerschaftswoche? Ab der 24.?
Rein biologisch betrachtet finden im Lauf dieser knapp 6 Jahre eine Reihe von Veränderungen statt, im großen und ganzen sehr kontinuierlich und (evtl. von der Geburt abgesehen) ohne gravierende Entwicklungs”sprünge” in dem Sinne dass man sagen könnte, JETZT ist dieser Mensch eine Person – oder eben auch nicht. Wie wollen Sie also – ausgehend von den BIOLOGISCHEN Gegebenheiten (und die sind ja ausschlaggebend, nicht die theologischen Betrachtungen, wie sie hoffentlich zustimmen werden) – einen bestimmten Zeitpunkt definieren, ab dem es sich um eine Person handelt – und vor dem es keinesfalls eine Person war? Hierzu juristische Definitionen zu bemühen scheint mir nicht angebracht, denn die sind – ebenso wie die Überzeugungen von Bischof Müller – letztlich lediglich mehr oder weniger willkürlich festgelegte Vereinbarungen, nicht aber medizinisch bzw. naturwissenschaftlich begründbare Sachverhalte.
In den meisten Gesellschaften scheint dennoch Konsens zu sein, dass diese “Personwerdung” (bezogen auf das Zugestehen von Persönlichkeitsrechten wie Unversehrtheit) irgendwann im Zeitraum von Befruchtung als frühestem und Geburt als spätestem Zeitpunkt stattfindet. Wo exakt innerhalb dieser Zeitspanne jedoch die Personwerdung stattfindet, das ist nichts, was durch objektive Tatsachen und einfach begründbar wäre – und damit zurecht Gegenstand von Diskussionen in der Gesellschaft ist, möglicherweise auch einem zeitlichen Wandel unterliegt und individuell auch immer unterschiedlich beantwortet werden wird – und auch darf!
Wenn jemand wie Bischof Müller glaubt, seine diesbezüglichen, ganz persönlichen Ansichten, anderen aufzwingen zu müssen, ohne dass er eine vernünftige, objektive Begründung dafür liefern kann, dann finde ich das ungefähr das gleiche Niveau wie Ihr pauschales Bestreiten auch nur der Möglichkeit, dass man möglicherweise auch schon einer befruchteten Eizelle Persönlichkeitsrechte zugestehen könnte.
Sie sehen: nicht das Vermischen der Ebenen, sondern deren strikte Trennung ist unzulässig, und so löst sich auch Ihr vermeintlicher Logikfehler.
Bischof Müller ist einer der besonderen harten Art. Hat er seinen Gott gefragt, ob er in Revision gehen darf?
Ein “Göttlicher” will ein “weltliches Urteil” aber selbstverständlich nur zu SEINEN Gunsten. Hat er sich so eingesetzt für die vergewaltigten Kinder seiner Berufsangehörigen?
Diese christliche Engstirnigkeit ist erschreckend. Wir kennen sie ja schon 2000 Jahre.
@student, Sie fordern weitgehende Personenrechte für eine uninteressierte, gefühllose Zellstruktur, nur weil diese mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine kausale Nachfolgesstruktur hat, die eine Person ist. Mit Verlaub, das ist offensichtlich unvernünftig.
Wenn Sie dazu noch bedenken, daß etwa bei einem Schwangerschaftsabbruch keine reale Person geschädigt wird (die Person, die geschädigt werden könnte, entsteht ja gar nicht erst), durch einen Austragungszwang dagegen mindestens eine, wenn nicht mehr Personen geschädigt werden, so drängt sich die Vermutung auf, daß das Potenzialitätsargument nur eine mißglückte Rationalisierung für eine eigentlich dahinterstehende Überzeugung sein könnte: Daß nämlich möglichst jede befruchtete Eizelle zu einer Person herangebrütet werden sollte. Aber warum und wozu?
Die naturwissenschaftlichen Daten lassen keinen Zweifel daran zu, daß ein von Menschen gezeugter Organismus ein menschlicher Organismus ist und daß es sich bei ihm, da er über ein eigenständiges individuelles Genom verfügt, um ein eigenständiges Individuum der Gattung Mensch handelt.
In diesem Moment werden Geschlecht, Aussehen, z.B. Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergrösse aber auch Begabungen, Charakter, ja selbst die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen festgelegt. Was sich ändert, ist das Erscheinungsbild, seine äussere Gestalt: Ein Erwachsener sieht anders aus als ein Säugling. Diesen Menschen hat es vorher noch nie gegeben und wird es auch in Zukunft nie wieder geben. Er ist einmalig und einzigartig.
Die Würde, die einem Menschen zukommt, ist unabhängig von der Größe und vom Alter des Menschen. Es gibt in der ganzen Entwicklung des Embryos keinen Zeitpunkt mehr, wo der Unmensch zum Mensch, wie z.B. eine Raupe zu einem Schmetterling, wird. Der Mensch durchlebt nicht wie ein Schmetterling eine Metamorphose.
Weit verbreitet (Hörster, Singer, Tooley, Nida-Rümelin, Schmidt-Salomon u.a.) ist die These, die Zugehörigkeit eines Wesens zur menschlichen Gattung und die Tatsache, daß ihm damit bestimmte Fähigkeiten prinzipiell gegeben sind, bedinge noch nicht die Personalität dieses Wesens. Erst im Zusammenhang mit der Realisierung der fraglichen Fähigkeiten könne von personaler Existenz die Rede sein. Also seien nicht alle Menschen Personen. Der Embryo realisiert diese personalen Fähigkeiten nicht. Das Gebot der Achtung der Würde und das Tötungsverbot beziehe sich aber nur auf Menschen, die Personen seien. Daher seien Abtreibung und Kindsmord nicht verboten (Die “Vernichtung einer potentiellen Person [ist] eine sittlich neut-rale Handlung”. [M. Tooley]).
Aber schlafende, narkotisierte oder komatöse Personen zeigen ebensowenig personales Verhalten wie Embryonen. Einige Ethiker, die Embryonen die Personalität und Menschwürde absprechen und konsequent denken, sprechen daher auch Schlafenden, Narkotisierten und Komatösen das Person sein ab. Sie betrachten nur solche Wesen als Personen, die ihr Personsein aktuelle realisieren.
Dagegen kann man einwenden, Schlafende, Narkotisierte und Komatöse verfügen aber – wenn auch nur in latenter Weise – über die prinzipielle Fähigkeit ihr Personsein zu realisieren und tun dies auch, sobald sie wieder zu Bewußtsein kommen. Dies gilt aber in analoger Weise ebenso für Embryonen, da sie in jeder Phase ihrer Entwicklung über alle Anlagen zur Entfaltung einer vollständigen personalen Existenz verfügt. Sie realisieren ihre Fähigkeiten personaler Existenz auch, vorausgesetzt sie durchlaufen eine normale Entwicklung, die nicht gestört oder abgebrochen wird.
In den 30 Jahren seit der Freigabe der Abtreibung 1974 sind nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes in Ost- und Westdeutschland 4,2 Millionen Kinder getötet worden, nach plausiblen Schätzungen aber mehr als 8 Millionen. Das sind die Bürger die uns heute in unserer Gesellschaft “fehlen” (als Fachkräfte, als “Einzahler” in die Kranken- und Rentenversicherung, etc. etc.)
“Designer”-Babys werden diskutiert, ungeborene Menschen drohen zum Ersatzteillager zu werden. Durch Präimplantationsdiagnostik (PID), werden Embryonen im Reagenzglas auf ihre Eigenschaften oder Defekte untersucht und schließlich selektiert. Vor der Geburt wird von Menschen bestimmt, welcher Mensch erwünscht ist und welcher nicht. Menschliches Leben wird zur Verfügungs-, Selektionsmasse. Von Abtreibung zur Euthanasie ist dann nur ein kleiner Schritt. Huxleys schöne neue Welt läßt grüßen.
Setzt “Person”, individueller Wille und eigene Interessen, nicht Selbsterkenntnis voraus?
Mal der der befruchteten Eizelle doch einen farbigen Punkt auf und halt ihr nen Spiegel vor.
Wenn sie ihn wegwischen will, oder sagt, “huch, das bin ja ich”, oder sich wenigstens dreht und wendet, damit sie sich von allen Seiten sieht, erkennt sie sich als individuelle Person, als “Ich” im Gegensatz zu anderen Personen.
Das ist der übliche Test beim Menschen, aber nicht nur.
Da missverstehen Sie mich: ich fordere nicht unbedingt weitgehende Personenrechte für eine Zellstruktur, wie sie es nennen. Ich wende mich lediglich gegen die Position von Herrn Schmidt-Salomon – die in ihrer Fundamentalität kaum minder radikal scheint als die des Bischofs – dass die Erwägung ein solchen möglichen Personenrechts von vornherein schlichtweg unvernünftig ist.
Selbstverständlich wende ich mich damit auch gegen ihren Standpunkt, dass das “offensichtlich unvernünftig” ist. Diese “Offensichtlichkeit” sehe ich mitnichten gegeben. Wodurch denn bitte? Dass einzige was mir offensichtlich scheint, ist dass es eine Reihe von Personen gibt (zugegebenermaßen vorzugsweise in konservativen Kreisen), die das völlig anders sieht.
Dabei ist der von Herrn Schmidt-Salomon gewählte Zeitpunkt für die Personwerdung – wohl die Geburt – wie er selbst schreibt nicht rational gewählt, da erst im Laufe des erstens Lebensjahr die Kriterien erfüllt würden, die er zur Voraussetzung für die Personwerdung macht. Das geht zumindest aus seinem Brief hervor. Er bezeichnet die Wahl dieses Zeitpunkts als “pragmatisch”. Genauso gut könnte er sagen: “willkürlich”. Und ich finde es einfach lächerlich, wie er hier dem Bischof Müller auf genau gleicher Ebene begegnet, ebenso willkürlich einen Zeitpunkt festlegt, den er subjektiv für angebracht hält und den als den einzig sinnvollen zu betrachten scheint, dem Bischof aber Willkür vorwirft. Während Müller umgekehrt genau das gleiche tut.
Und zu der Aussage “wenn man bedenkt, dass bei einer Abtreibung keine reale Person geschädigt wird” will ich ebenfalls nochmal darauf hinweisen, dass sie bei dieser Aussage etwas voraussetzen, was keineswegs zwangsläufiger Konsens ist: nämlich, dass einer befruchteten Eizelle von vornherein sämtliche Persönlichkeitsrechte zu verweigern wären. Das kann man aber auch anders sehen.
“Nun muss man allerdings zugeben, dass menschliche Säuglinge noch nicht über die oben angedeuteten, personalen Eigenschaften verfügen ”
aus welche “Tatsache” erschließt sich denn das? Kinder zeigen klare GEfühle, die über den bloßen Instinkt hinaus gehen, und zwar vom ersten Lebenstag an. WEnn ich der ARgumentation folge, dann sind diese dadurch klar als Person definiert, oder?
Wes Geistes Kind Bischof Müller ist ist dagegen hinreichend bekannt.
Man sollte sich immer bei der Abtreibungsfrage auch die Fakten anschauen, die sind nämlich so, dass in weniger religiösen Ländern weniger abgetrieben wird.
@Elisa: Das Genom hat doch nichts mit der Persönlichkeit zu tun. Eineiige Zwillinge haben exakt das gleiche Genom, dennoch sind nicht einmal die Fingerabdrücke gleich.
Ein Genom haben auch Viren, und die sind nicht einmal Lebewesen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Schlafenden und Embryonen ist, daß die Schlafenden zuvor wach waren und als Wache das (angenommene) Interesse hatten, als Schlafende nicht getötet zu werden. Viele Wache können in die Situation eines Schlafenden kommen, niemand aber in die Situation eines Embryos. Die Situation ist also aus ethischer Sicht keineswegs symmetrisch, da die Zulassung der Tötung von Embryonen die allgemeinen Interessen nicht per se bedroht, die Tötung Schlafender dagegen sehrwohl.
Ihr zweites Argument, nämlich dass sich ein Embryo unter Umständen “natürlich” zu einem Kind entwickle, ist – neben anderen Kritikpunkten – ein naturalistischer oder teleologischer Fehlschluß. Warum sollte ein Prozeß nicht abgebrochen werden dürfen, nur weil er in der Natur vorkommt?
Zum Schluß nennen Sie aber tatsächlich noch zwei immerhin logisch nachvollziehbare Argumente, auch wenn ich sie inhaltlich nicht teile: Abtreibung und PID solle verboten / Austragung erzwungen werden,
– weil man mehr Fachkräfte brauche
– um Mißbrauch (Designerbabys) zu verhindern
@student
“Offensichtlich unvernünftig” deshalb, weil es ja offensichtlich sehr viele Situationen gibt, in denen etwas bestimmte Eigenschaften, einen bestimmten Wert, ja sogar bestimmte Rechte/Pflichten hat, seine kausale Vorgängerstruktur jedoch nicht. MSS nannte bereits den Führerscheinbesitzer, ein weiteres Beispiel wäre ein Verurteilter oder ein Tier (mit Tierrechten). Auch in der Welt der geistlosen Objekte ist das so, beispielsweise messen wir einem Samenkorn weniger Wert zu als einem Baum. Die (potenzielle) kausale Nachfolgeschaft allein ist also kein nachvollziehbarer Grund, das Recht auf Austragung bereits einem Embryo zuzugestehen.
Zum Zeitpunkt der Personenwerdung stimme ich Ihnen zu, daß er schwierig genau einzugrenzen ist. Sicher ist aber, daß wir es vor Arbeitsbeginn des Großhirns nicht mit einer Person zu tun haben, also sicher nicht vor der 18. SSW.
Wenn ich schreibe, daß “bei einer Abtreibung keine reale Person geschädigt wird”, so setze ich dabei keineswegs voraus, daß das allgemeiner Konsens wäre (Herr Müller ist ein Gegenbeispiel), sondern nur die Definition von “Person” (siehe etwa wikipedia).
Ich finde man kann den Herrn Bischof nicht kritisieren, der deutsche Gesetzgeber sagt schließlich ganz klar in §20 StGB: “Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.”
Der Mann glaubt schließlich mit einer ominösen höheren Macht zu sprechen und in deren Auftrag zu handeln…
Zu “6. Mai 2011 um 6:34 Uhr”
Mich ärgern solche unsachlichen Angriffe auf Personen. Sie schaden meiner Ansicht nach sogar der sachlichen Argumentation.
Zitat: “Der Mann glaubt schließlich mit einer ominösen höheren Macht zu sprechen und in deren Auftrag zu handeln…”
Was jemand wirklich “glaubt”, wissen wir in der Regel nicht, da wir nur die Äußerungen interpretieren. Priester haben auch ein Geschäftsmodell, sie brauchen Einnahmen und gehen keiner der “üblichen” Tätigkeiten nach. Es lässt sich als Priester eines Gottes finanziell gut leben, wenn man genug Gläubige hat, das ist schon eine uralte Erfahrung. Deswegen auch das Bild von den christlichen Schafen und dem Hirten, er lebt von den Schafen.
Daß Schlafende, Narkotisierte und Komatöse – wenn auch nur in latenter Weise – über die prinzipielle Fähigkeit ihr Personsein zu realisieren verfügen und tun dies auch, sobald sie wieder zu Bewußtsein kommen, stimmt. Dies gilt aber in analoger Weise ebenso für Embryonen, da sie in jeder Phase ihrer Entwicklung über alle Anlagen zur Entfaltung einer vollständigen personalen Existenz verfügt. Sie realisieren ihre Fähigkeiten personaler Existenz auch, vorausgesetzt sie durchlaufen eine normale Entwicklung, die nicht gestört oder abgebrochen wird. Wollte man Personalität von Fähigkeiten wie Problemlösungskompetenz, Intelligenz oder (Selbst-)Mitteilungsfähigkeit abhängig machen, müßte man Debilen die Personwürde absprechen. Wäre sie abhängig von der Selbstachtung, könnte sie schwer Depressiven nicht zugesprochen werden. Usw.
Übrigens: Man entwickelt sich nicht zur Person, sondern als Person. Dies gilt gerade dann, wenn man berücksichtigt, daß die grundlegenden Fähigkeiten personalen Verhaltens zwar angeboren sind, sich aber erst entwickeln müssen. Denn ein solcher Entwicklungsprozeß kann in seiner Kontinuität, d.h. als einheitlicher Prozeß, nur gedacht werden, wenn ihm eine einheitliches und gleichbleibendes Subjekt der Entwicklung zugrunde liegt.
Eine Theorie, die einem Menschen sein Personsein abspricht, weil er – vorübergehend oder noch nicht – zu aktivem personalem Verhalten in der Lage ist, ist diskriminierend und somit unsittlich.
Ich habe überhaupt nicht mit einer “latenten Fähigkeit” Schlafender argumentiert, sondern mit dem Interesse Zubettgehender, weswegen der erste Teil Ihrer Erwiderung ins Leere läuft.
Ihr wiederholter Hinweis auf die “Normalität” einer erfolgreichen Austragung ist ethisch irrelevant bzw. ein Fehlschluss. Was normal ist, ist entweder kontingent oder von uns bestimmt, die wir die Ethik entwickeln (“Norm”). Schauen Sie etwa in die menschliche Natur, Sie werden vieles finden, das “normal” bzw. “natürlich” ist/war, das Sie aber ethisch vermutlich ablehnen, etwa Diebstahl, Vergewaltigung, Betrug, Töten von Bastarden usw.
Übrigens messen wir Debilen tatsächlich weniger Personenrechte zu. Hier ist zudem zu bedenken, daß Debile im Gegensatz zu Embryonen immerhin kognitive Fähigkeiten, Gefühle, Schmerzempfinden usw. besitzen.
“Man entwickelt sich nicht zur Person, sondern als Person.” – Das ist eine Formulierung, die das, was Sie belegen möchten, bereits voraussetzt, aber kein Argument. “Als Person” entwickelt man sich erst, wenn man bereits wesentliche personale Eigenschaften hat, also sicher nicht vor der Mitte der Schwangerschaft.
Interessant auch, daß sie von “angeborenen” Personeneigenschaften schreiben – ist Ihnen entgangen, daß die Sprache hier nicht “angezeugt” verwendet?
Daß die Entwicklung von der Zygote zur Person kontinuierliche Aspekte hat, ist unbestritten. Ich denke aber nicht, daß das für die Ethik wesentlich ist, solange wir über einen Bereich reden, in denen das infragestehende Merkmal noch überhaupt nicht vorhanden ist. Sie geben einem Embryo keine Fahrerlaubnis, obwohl sich seine Fähigkeit, einen PKW zu steuern, kontinuierlich entwickelt.
Ihr letzter Satz (“Eine Theorie, die einem Menschen sein Personsein abspricht, weil er – vorübergehend oder noch nicht – zu aktivem personalem Verhalten in der Lage ist, ist diskriminierend und somit unsittlich”) deutet auf ein fundamentales Mißverständnis hin: Theorien sind niemals unsittlich oder diskriminierend, sie sind gut oder schlecht (manche sagen auch wahr oder falsch). Wenn ich einem Embryo das Personsein abspreche, so ist das nicht diskriminierend, ebenso wie ein Debiler nun mal debil ist. Diskriminierung entseht erst dadurch, daß jemandes Interessen geringer gewichtet werden als die von Anderen.
Dann machen Sie das mal beim 1 Monat alten Kind, sie werden sehen, das wischt auch nix weg. Hat es deswegen keine Persönlichkeitsrechte? Sie sehen wie löchrig ihre Argumentation da ist (und wie willkürlich die von Herrn Schmidt-Salomon, aber das wurde hier ja schon erörtert). Die Problematik ist sehr komplex und derartige Vereinfachungen, wie Sie sie hier vornehmen, nützen wenig bei dieser Diskussion.
Verehrter Roadrunner und Joachim Datko
Ihre Argumentationen in der Sache Bischof Müller ist absolut überzeugend. Ergänzend zum §20 ist zu bemerken, dass bei Kernspinn-Untersuchungen festgestellt wurde, dass besonders im Glauben versunkener Menschen, die für Denkprozesse zugehörige Gehirnregion weitgehend außer Funktion ist.
Bei Bischof Müller hingegen ist anzunehmen, dass seine Denkprozesse sich hauptsächlich um die Verfolgung von Ungläubigen, Kampf gegen die Pressefreiheit und der ständigen Verkleinerung seiner Herde bewegen, durch die er sein generöses Einkommen erzielt. Eine Anwendung des § 20 auf ihn, dürfte damit weitgehend entfallen. Höchst interessant ist ihr Aspekt der totalen Abhängigkeit der Diener Gottes von der Kirche, da sie fast immer ohne Beruf sind, mit dem sie ihr tägliches Brot verdienen können. Damit sind viele ihrer Handlungen erklärlich. Der Volksmund sagt: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe. Das Lied, das Bischof Müller singt, ist deshalb besonders intensiv und aggressiv, bei seinem ungeheueren Einkommen verständlich, das auch die Ungläubigen zahlen müssen. (Dies tröstet ihn sicher über die ständigen Anfeindungen der Ungläubigen am Besten hinweg)
Weiter so, nicht nachlassen, einer der aggressivsten Sänger ist seit wenigen Tagen zu den Jungfrauen im Himmel unterwegs und kann hier bei uns keinen weiteren Schaden mehr anrichten. (Vielen Dank an Präsident Obama)
W.Müller
Es gibt nie nur eine Ethik. Es gibt einen bunten Strauß von Möglichkeiten, mit ethischen Problemen umzugehen. Verantwortung, Abwägung, Rücksicht und Toleranz gehören für einen aufgeklärten Menschen dazu. Deshalb teile ich nicht Ihre philosophischen Ansichten, Herr Schmidt-Salomon, aber ich verurteile Sie deshalb auch nicht. Ihre Sicht ist eine verantwortliche Möglichkeit, Person und Lebensrecht zu sehen. Meine Sicht unterscheidet sich davon etwas, aber ich behaupte nicht – im Gegensatz zu Herrn Müller – die einzige wahre Wahrheit zu kennen.
Für mich unterscheiden sich der Säugling und der Menschenaffe, weil im Säugling, weil im ungeborenen Leben, ja, in der unbefruchteten Eizelle, die Person bereits einzigartig angelegt ist. Sie kennen sicher das Argument, ich will es dennoch noch kurz erläutern: Unterbricht man die Schwangerschaft, tötet man einen Säugling, stoppt man den natürlichen und so erstaunlichen Prozess des Werdens eines Menschen. Wir nehmen dem Embryo die Chance, sich zu entwickeln, biographische Erfahrungen zu machen, in eine Beziehung zu seiner Umwelt einzutreten und ein einzigartiges menschliches Wesen zu werden. Wir maßen uns damit eine gottähnliche Stellung an, werden zum Schicksal für sich entwickelndes Leben.
Deshalb bin ich der Ansicht, dass ungeborenes Leben zu schützen ist und dass das geborene Leben den vollen Anspruch auf die Rechte jeder Person hat. Aber – und da kommen wir wohl wieder zusammen – Strafrecht ist ein untaugliches Instrument, ungeborenes Leben zu schützen. Gegen den Willen der Mutter, gegen ihre Würde und gegen ihr Leben ist kein Schutz möglich. Die Personalität der Mutter verdient ebenfalls Schutz. Ihre Entscheidung, keine Schwangerschaft und Mutterschaft zu wollen, verdient Achtung.
Und ähnlich findet sich das als “ethischer Minimalkonsens” im Recht unserer demokratisch verfassten Gesellschaft wieder. Dieser Konsens darf sicher kritisiert werden. Das aber auch nur wieder im Rahmen der Rechtsordnung.
Müller vs. Schmidt-Salomon: Bischof beantragt Revision « Atheist Media Blog
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[…] Hier Michael Schmidt-Salomons Entgegnung. Schlusswort: Als Humanist hoffe ich jedoch immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die […]
Student
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Ich bin zwar wahrlich kein Anhänger des Herrn Bischof sondern eher nüchterner Naturwissenschaftler. Gerade deshalb finde ich es aber recht bedenklich, wenn Herr Schmidt-Salomon als Philosoph EBENFALLS eher auf Grundlage recht subjektiver, persönlicher Moral- und Wertvorstellungen urteilt, denn auf tatsächlichen, objektiven Gegebenheiten. Beispielsweise das Argument “Deshalb spürt ein Mensch, der an Krebs erkrankt ist, neben den physischen auch psychische Qualen, die eine krebserkrankte Maus nicht kennt” schlichtweg falsch. Auch wenn Mäuse und viele andere Säugetiere nicht sprechen können, ist durch zahllose Untersuchungen belegt, dass Ihnen Angst und viele andere Gefühle sehr wohl bekannt sind und dass sie SELBSTVERSTÄNDLICH psychische Qualen, auch Todesangst, kennen! Oben genannte Einlassung von Herrn Schmidt-Salomon erscheint mir daher unangebracht.
Gleiches gilt für das etwas platte Behauptung zum Verbot der Abtreibung: “Die meisten Menschen in Deutschland würden dies vernünftigerweise verneinen, denn eine befruchtete Eizelle hat nachweislich weder Lust, noch Schmerzempfinden und kennt somit keine Interessen.”
Ob dies die meisten Mensch verneinen würden möge er doch bitte mit einer entsprechenden Umfrage belegen und dass dies “vernünftigerweise” so sein müsse ist noch nicht durch diese bloße Behauptung belegt. Denn selbstverständlich lassen sich eine Reihe anderer Gründe – nicht nur die von Herrn Bischof Müller – anführen, die die Sache durchaus auch vernünftig von einem anderen Blickwinkel sehen lassen können: etwa, dass eine befruchtete Eizelle entwickelt sich im Normalfall nun eben später unweigerlich zu einem Menschen mit Empfindungen und Rechten, und da diese Entwicklung bereits ab dem Stadium der befruchteten Eizelle absehbar ist, ist es ein durchaus auch vernünftiger Standpunkt, diese Rechte bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung anzuerkennen. Und – vernünftigerweise – lässt das deutsche Grundgesetz daher auch schon dem ungeborenen Leben Rechte zukommen.
Unabhängig vom Standpunkt würde Herrn Schmidt-Salomon – ebenso wie dem Bischof – ein etwas sachlicherer Diskussionsstil nicht schaden. Sein Kinderbuch mit dem Ferkel ist jedenfalls so ziemlich das platteste, was ich in Sachen Kinderbücher in den letzten Jahren gelesen habe.
Mathilde Vietze
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Gerhard Ludwig macht schon wieder mal Getöse,
dieses Mal, weil der Buchautor so böse.
Er hat dabei nicht bedacht,
daß er damit für das Buch Reklame macht.
Es war der Wunsch des Oberfrommen,
endlich mal wieder in die Zeitung zu kommen.
Er will’s mal wieder allen zeigen
und den Gottlosen die Meinung geigen.
Vielleicht lohnt Rom ihm seinen Heldenmut
und schenkt ihm doch ncoh den Purpurhut.
Am Ziel seiner Wünscfhe wäre er dann
und die Gläubigen treten eine Dankwahlfahrt an.
MSS
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@ Student:
1. Ich streite keineswegs ab, dass Mäuse schlimme Todesängste durchleben müssen (beispielsweise, wenn eine Katze mit ihnen “spielt”). Dies ist jedoch ein Resultat ihres Überlebensinstinktes, ein Bewusstsein für die Realität des Todes haben Mäuse – im Unterschied zum Menschen – nicht. Deshalb sind ihnen auch gewisse psychische Qualitäten, die wir kennen, fremd. (Sie reagieren auf tote Artgenossen auch ganz anders als Menschen oder Schimpansen.) Dies muss in einer fairen ethischen Güterabwägung berücksichtigt werden.
2. Das Argument der “Potenzialität” (in der von Ihnen angedeuteten Weise) ist in der ethischen Debatte hinreichend widerlegt . Sie würden einem 5-Jährigen doch auch nicht das Recht zusprechen, im Straßenverkehr Auto zu fahren, nur weil er sich später einmal wahrscheinlich zu einem Führerscheininhaber entwickeln wird, oder? Ein “potentielles Überlebensinteresse” kann bei einem Lebewesen nur dann unterstellt werden, wenn es bereits ein “echtes, persönliches Überlebensinteresse” entwickelt hat. So ist es selbstverständlich Unrecht, einen bewusstlosen Menschen zu töten, da wir unterstellen müssen, dass er – wenn er wieder zu Bewusstsein gekommen ist – ein “echtes, persönliches Überlebensinteresse” haben wird. (Dieser sinnvolle Gebrauch des Potenzialitätsarguments in der Ethik hat mit der Vorstellung, befruchtete Eizellen seien potenzielle Personen, nichts zu tun.)
3. Würde man wirklich unterstellen, dass empfindungslose, befruchtete Eizellen “Personen” sind (mit allen Rechten, denen wir Personen zusprechen) müsste man nicht nur den Schwangerschaftsabbruch, sondern auch den Gebrauch der Spirale oder der “Pille danach” als “Mord” bezeichnen. Wollen Sie wirklich so weit gehen? In diesem Fall würden Sie sich auch handfeste theologische Probleme einhandeln, sofern Sie an einen allmächtigen, allgütigen, allwissenden Gott glauben wollen. Denn bekanntlich geht etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen (!) spontan zugrunde! Der “liebe Gott” wäre demnach nicht nur der “größte Abtreibungsarzt aller Zeiten”, er würde Tag für Tag “Massenmord” an “unschuldigen Personen” begehen. Kann man sich als Gläubiger wirklich vorstellen, dass “Gott” der befruchteten Eizelle zunächst eine “unsterbliche Seele” einhaucht, um sie dann kurze Zeit später wieder abzusaugen? Ich halte eine solche Vorstellung für ziemlich absurd…
4. Das “Ferkelbuch” muss Ihnen ja gar nicht gefallen (falls Sie es denn überhaupt gelesen haben). “Platt” ist es jedoch nicht! Das Buch hat eine versteckte zweite Ebene, die viele Jahrhunderte theologischer Diskussion widerspiegelt (diese Ebene entdeckt man aber nur, wenn man sich als Erwachsener intensiver mit dem Buch beschäftigt). Wir haben die zahlreichen philosophischen, theologischen, historischen Anspielungen ausführlich in einem Gutachten erläutert, das wir der “Prüfstelle für jugendgefährdende Medien” vorlegten. (Glücklicherweise überstanden wir das Verfahren, ansonsten wäre “Wo bitte geht’s zu Gott?” heute das erste Kinderbuch ab 18!) Wer sich für das Gutachten interessiert, der findet es auf meiner Homepage http://www.schmidt-salomon.de. Dort gibt es auch (unverfälschte!) Informationen zu meinen anderen Büchern. Der gegenwärtige Streit zwischen Bischof Müller und mir bezieht sich ja längst nicht mehr auf das “Ferkelbuch”, sondern auf den Inhalt meiner philosophischen Veröffentlichungen für Erwachsene (u.a. “Manifest des evolutionären Humanismus”, “Jenseits von Gut und Böse”, “Leibniz war kein Butterkeks”).
W.Müller
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Wer wenig weiß, muss viel glauben. Wer Nichts weiß, muss Alles glauben.
Dieses Bonmont scheint für Bischof Müller geschrieben zu sein. Dass er Demokratie, die erstrebenswerteste Lebensform, für die unsere heutige intelligente Menschheit kämpft, für sich und seine Organisation katholische Kirche total ablehnt, hat er mehrfach bewiesen. Könnte er, wie er wollte, würde er noch heute, wie die katholische Kirche jahrhunderte lang und der Islam noch heute, Ungläubige mit allen Mitteln unschädlich machen. Was ihn natürlich am meisten ärgert ist die Tatsache, dass Atheisten in der Zwischenzeit selbstbewusst auftreten ( mit höchst intelligentem Vorkämpfer Richard Dawkins im Rücken) und die schwachsinnigen Dogmen wie Jungfrauengeburt und Vorschriften (gegen PID) der katholischen Kirche lächerlich machen.
Dieser rückwärtsgewandte abgehobene Bischof ist total vom Machtwahn befallen und fühlt sich mit den Machtstrukturen der katholischen Kirche und deren ungeheueren Vermögen im Rücken, über alle Gerichte und unsere demokratischen Strukturen erhaben und geht wie ein typischer Streithansl, mit fremden Geldern, gegen alle Gerichts-Entscheidungen durch alle Instanzen. Was er vor Allem und Allen verlangt, ist absoluter Gehorsam. Dies hat er im Umgang mit Allen in seiner Machtbasis Diözese Regensburg laufend demonstriert. ( Ich bin die Wahrheit und das Leben) Der Spiegel hat diese Machtbasis zu Recht als Planet des Schreckens tituliert, auf dem jahrelang Kindsmissbrauch und rohe Gewalt gegen Kinder durch seine untergebenen Diener Gottes praktiziert wurden und systematisch vertuscht wurden. Nach Aufdeckung derartiger Fälle wurde durch Abmahnungen und Verleumdungen gegen die Presse vorgegangen und als Missbrauch der Pressefreiheit, (die er als erstes abschaffen würde) angeprangert.
Es besteht große Hoffnung für unsere Demokratie, vor wenigen Tagen wurde der schlimmste Gotteskrieger unseres Planeten nebst Filius zu meiner größten Freude unschädlich gemacht und von US-Kämpfern gezielt erschossen. (Gratulation an den amerikanischen Präsidenten)
Ächtet die Gotteskrieger (inclusive der Christlichen) und die Kinderficker nebst Vertuscher
W.Müller
„Wer leichter glaubt, wird schwerer klug“ «
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[…] weiterlesen im Originalartikel […]
Elisabeth K.
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Antwort auf die Frage des Allwissenden Schmidt- Salomon
“Sind die Interessen einer Frau gleichrangig mit den „Interessen“ der befruchteten Eizelle in ihrem Uterus und ist somit die Einnahme der „Pille danach“ eine ethisch verwerfliche Handlung?”
1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat in Artikel 2 festgelegt: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das gilt ausdrücklich auch für die ungeborenen Menschen. Deshalb ist es laut Gesetz eine Abtreibung -zwar straffrei- aber immer noch rechtswidrig.
Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes steht gemäß unserer Rechtsprechung also immer noch über dem sog. Selbstbestimmungsrecht der Frau (politischer Begriff), sonst würde Abtreibung ob leichtfertig oder nicht eben nicht rechtswidrig sein.
Daß die Frau mit ihrem Bauch machen kann was sie will, weil es ihr gehört, das stimmt. Nur der Inhalt der Gebärmutter aber -insofern sie schwanger ist-, ein einmaliger und eigenständiger Mensch mit eigenen körperlichen und geistigen Anlagen, die vom Augenblick der Befruchtung an eingeprägt worden sind, gehört ihr nicht!
Das “Recht” auf Abtreibung wird von Abtreibungsbefürwortern dahingehend damit begründet, daß die Frau das 100% Verfügungsrecht über ihren Körper hat, wobei das werdende Kind als exklusiv dem Mutterleib zugehörigen Körperteil angesehen wird.
Im Wahrheit ist das ungeborene Kind nicht etwa ein Organ seiner Mutter, sondern ein einzigartiges, anderes Wesen mit eigener genetischen Individualität, das sich seiner geschützten Entwicklung willen zwar im Mutterleib befindet, ihm aber nicht gehört, denn es ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Handlung von FRAU und MANN. Das Kind ist bei der Mutter nur zu Gast, um von ihr Herberge und Nahrung zu erhalten: Jede einzelne Zelle, aus der das ungeborene Kind besteht, ist klar vom Körper der Mutter unterscheidbar. Das Baby hat z.B. einen eigenen Blutkreislauf, ein eigenes schlagendes Herz, ein eigenes Immunsystem; es kann eine andere Blutgruppe als die Mutter haben. Mit welchem Recht werden dann bei uns diese kleinen Menschen getötet?
Jede Abtreibung ist und bleibt für das ungeborene Kind, -unabhängig von den jeweiligen Umständen – ein Todesurteil!
2. Man beobachtet immer mehr die Argumentation, Menschenrechte zugunsten eines Konzepts der „Personenrechte“ aufzugeben. Dem Embryo werde dann nicht mehr das Menschsein, aber das Personsein abgesprochen. Für wen gelten Menschenrechte? Wer ist eine Person? Das Ungeborene? Das Neugeborene? Der Schwerstkranke? Der Hirntote? Der Wachkomapatient? Der Schlafende? Sind diese nur biologisch Mitglied der Spezies Mensch? Hat ein ungeborenes oder neugeborenes Kind nur die Anlage zum Person-Werden? Darf man Menschen, die nicht mehr als Personen gelten, töten, wenn ihr Tod für andere nützlich ist (Euthanasie, Eugenik, etc.).
3. Ich kann dieser utilitaristischen Ethik á la Peter Singer, Joseph Fletscher, Michael Tooley und anderen nicht zustimmen. Es ist immer Unrecht, bei einem Menschen die Unfähigkeit zum Personverhalten auszunutzen, indem man ihn benachteiligt und ihm die volle Achtung, die jedem Menschen zusteht, verweigert.
Hier ein Zitat – als “Geschmäkcle” – das alles sagt aus dem Werk „Praktische Ethik“ des australischen Utilitaristik- und Euihanasieideologen Peter Singer:
„So scheint es, daß etwa die Tötung eines Schimpansen schlimmer ist als die Tötung eines schwer geistesgestörten Menschen, der keine Person ist.“
Diese “utilitaristisch -naturalistische” Humanismus Schmidt-Salomons gleicht eher einem Animalismus, vielleicht erklärt das sein Drang, Kinderbücher über “nach Gott suchenden” Ferkelchen zu schreiben….
Student
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@MSS
Selbstverständlich habe ich das Buch gelesen, sonst würde ich das ja wohl schwerlich behaupten, oder? Mir ist daher nicht ganz klar, was sie mit ihrem unangebrachten “falls sie es überhaupt gelesen haben” bezwecken wollen.
Und ich bleibe dabei: es ist vollkommen platt. Es hat einen völlig einseitigen Blickwinkel und scheint mir von einer tiefen Religionsphobie geprägt – von einer fairen, differenzierten oder gar toleranten Auseinandersetzung mit den Weltreligionen ist nicht die Spur zu entdecken.
Von dieser Religionsphobie ist auch im Schriftverkehr hier einiges zu bemerken: statt neutral, sachlich von einem Gott zu sprechen ist immer unnötig ironisierend vom “lieben Gott” die Rede. Wozu dieser Unfug?
Zu Ihrem Argument der Potenzialität: Nein, ich würde einem 5-jährigen selbstverständlich keinen Führerschein zusprechen. Ich würde ihm aber – im Gegensatz zu Ihnen – auch nicht absprechen, SPÄTER einmal ein Auto zu fahren, nur weil er jetzt im Augenblick halt noch 5 Jahre alt ist und das nicht kann!
Auch einer befruchteten Eizelle darf berechtigterweise – in Analogie zum Bewusstlosen – ein Überlebensinteresse unterstellt werden. Denn wenn sich die befruchtete Eizelle weiterentwickelt hat zum Menschen ist dies in der Regel der Fall, ebenso wie beim Wiedererwachten Bewusstlosen. Demgemäß ist der befruchteten Eizelle als Vorstufe des mündigen Menschen durchaus ein Überlebensinteresse zu unterstellen, auch wenn dies – wie beim Bewusstlosen – erst in einem späteren Zeitabschnitt eigenständig formuliert werden kann.
Stephan Drebing
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Servus,
“Instinkt” ist ein Begriff, den Biologen immer seltener gebrauchen. Insbesondere aus der Primatenforschung wissen wir mittlerweile, dass diese Trennung zwischen “Mensch” und “Tier” in Bezug auf das Persönlichkeitsbewusstsein sich als falsch erwiesen hat.
Wir haben EINIGE kognitive Fähigkeiten, die andere Tiere nicht haben. Umgekehrt gilt aber das Gleiche. In vielen Problemlösungsstrategien sind uns Schimpansen etwa weit überlegen. Wenn man alle angeborenen Fähigkeiten als “Instinkt” betrachten möchte, ist unsere in vielen Teilbereichen sicher höhere Intelligenz auch “Instinkt”.
Sonst müssten wir auch Menschen, die kognitiv eingeschränkt sind, und etwa nicht weit zu planen vermögen, eine fehlende Persönlichkeit unterstellen.
Wenn wir Instinkt als “natürlichen Trieb” definieren, sind auch fast alle unserer Handlungen dadurch geprägt. Und wenn es der “Naturtrieb” der Erschließung neuer Gebiete ist (IMHO der herausragende Unterschied unserer Spezies zu anderen Tieren), der uns damit immer abstrakter denken lässt.
Ab welcher Generation unserer Vorfahren bitte schön, hatten wie denn auf einmal “Persönlichkeit”? Kam sie schleichend? Haben andere Affen “Persönlichkeit”? Andere Säugetiere?
Ich glaube nicht, dass das Persönlichkeits-EMPFINDEN ein besonderes Alleinstellungsmerkmal des Menschen ist. Wir haben lediglich durch Sprache die kognitive Fähigkeit, dieses zu BENENNEN.
Nichts desto trotz gibt es ein ethisches Prinzip, mit welchem wir uns durchaus mehr Rechte zugestehen können als anderen Tieren:
Die Gemeinschaft der Gleichen.
Wir haben es geschafft, diese immer mehr auszudehnen; auf unsere beiden Geschlechter, auf alle Hautfarben und Nationen, was die Menschenrechte betrifft (allerdings ziehen selbst da noch nicht alle mit). Vielleicht demnächst auch auf Menschenaffen, vielleicht irgendwann auf Säugetiere. Wir nutzen Tiere zur Nahrung, wie viele andere Tiere auch. Wir haben uns darauf geeinigt, keine anderen Menschen mehr da auszuschließen. Aber das ist eben NICHT naturgegeben, wie ein göttlicher Beschluss; in Form von “Persönlichkeitsstruktur”. Es ist reine Aushandlungssache. Inwieweit eine Maus, oder gar ein Vogel oder Delphin sich selbst wahrnimmt, können wir gar nicht ergründen.
mfG
S.D.
Student
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@MSS
Zur Präzisierung: ob man das genannte Überlebensinteresse einer Eizelle unterstellen MUSS, kann man sicher diskutieren. Es gibt aber sicher genug Argumente, um eine solche Unterstellung zu vertreten.
Und ferner: dass Gott für die absterbenden Eizellen bzw. Aborte zuständig ist, glaube sie ja sicher selbst nicht. Wozu auch? So ist schlichtweg die Natur.
Die Pille greift in diesen – naturbedingten Fällen – ja auch überhaupt nicht ein, zumindest nicht im Sinne des Anwender, sie soll ja primär die Geburt eines Kindes bzw. die damit verbundenen Unannehmlichkeiten verhindern und weniger eine Befruchtung, die später ohnehin in einen Abort enden würde und daher auch diese Unannehmlichkeiten nicht mit sich brächte.
Ich habe keineswegs die Ansicht, dass Gott irgendwelche Seelen einhaucht oder absaugt. Und ich bin auch der Ansicht, dass jegliche Verhütungs- oder Abtreibungsverfahren eine ethisch-philosophisch als auch naturwissenschaftlich komplexe und schwierige Angelegenheit sind, die in jedem Fall einer differenzierten, individuellen Betrachtung bedürfen. Dem scheinen mir weder Bischof Müller (was für einen Theologen enttäuschend ist) noch Sie (was für einen Philosophen enttäuschend ist) mit ihren platten, undifferenzierten Argumenten gerecht zu werden – und DAS moniere ich.
MSS
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@ Student
Sie begehen einen Kategorienfehler, wenn Sie schreiben:
“Nein, ich würde einem 5-jährigen selbstverständlich keinen Führerschein zusprechen. Ich würde ihm aber – im Gegensatz zu Ihnen – auch nicht absprechen, SPÄTER einmal ein Auto zu fahren, nur weil er jetzt im Augenblick halt noch 5 Jahre alt ist und das nicht kann!”
Der entscheidende Punkt ist doch: Der fünfjährige “potentielle Führerscheinbesitzer” besitzt noch nicht das Recht, Auto zu fahren. Ebenso wenig sollte man daher einer bloß “potentiellen Person” Personenrechte zuschreiben. Natürlich aber wird niemand einem Fünfjährigen das Recht abstreiten wollen, später Auto fahren zu dürfen. Doch warum nicht? Weil ein Fünfjähriger (im Unterschied zur Eizelle) eine PERSON ist, die entsprechende Rechte genießt. Es ist ein logischer Fehler, die beiden Argumentationsebenen miteinander zu vermengen.
@ Elisabeth K.
Dass die deutsche Gesetzgebung empfindungslosen Embryonen Personenrechte zubilligt (empfindungsfähigen, selbstbewussten Menschenaffen aber nicht), ist ein Zeichen dafür, dass der Gesetzgeber sich leider noch nicht auf dem Niveau der ethischen Debatte bewegt (was wohl nicht zuletzt auf den starken Einfluss kirchlicher Kreise in der Politik zurückzuführen ist).
Die Fragen des Embryonenschutzes sind zweifellos kompliziert und können schwerlich auf einer Internetplattform ausgetragen werden. Ich erspare mir deshalb hier weitere Ausführungen. Stattdessen empfehle ich das kleine, aber sehr lehrreiche Buch von Norbert Hoerster “Ethik des Embryonenschutzes” (erschienen in einer preisgünstigen Reclam-Ausgabe).
P.S. Ich sehe mich ganz bestimmt nicht als “allwissend” an. In meinen Veröffentlichungen mache ich unmissverständlich klar, dass mein Wissen beschränkt ist und meine Schlussfolgerungen fehleranfällig sind. Im Unterschied zu manchen Theologen glaube ich nicht, eine “absolute Wahrheit” verkünden zu können. Ich trete vielmehr für Positionen ein, die mir heute als sinnvoll erscheinen, die aber möglicherweise schon morgen auf dem Schrottplatz der Ideengeschichte landen. In dieser Hinsicht bin ich ganz entschieden Agnostiker: Wir wissen nicht, was “die” Wahrheit ist. Deshalb sollten wir uns angewöhnen, falsche Ideen sterben zu lassen, bevor Menschen für falsche Ideen sterben müssen.
Student
| #
@MSS
Der vermeintliche Logikfehler löst sich ganz zwanglos auf, denn nicht die “Vermischung der Argumentationsebenen” sondern eher die strikte Trennung dieser Ebenen, wie Sie sie vornehmen, ist zu vereinfachend und wird der Sache nicht gerecht. Eben diese undifferenzierte, einseitige Betrachtungsweise charakterisiert eben leider auch Ihr Kinderbuch. Ich erläutere das gerne:
Ihrer Ansicht nach steht auf der einen Seite die 5-jährige PERSON, auf der anderen Seite die befruchtete Eizelle und ihrem Standpunkt zufolge NICHT-PERSON.
Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass demzufolge aus der Nichtperson irgendwann im Laufe von 5 Jahren und 9 Monaten eine Person wird – ein höchst interessanter Vorgang. Und WANN genau findet diese Umwandlung von Nicht-Person zu Person ihrer Ansicht nach statt? Mit der Geburt? Sobald das Kind stehen und laufen oder erst wenn es reden kann? Am 5. Geburtstag? Oder doch schon vor der Geburt, etwa bereits bei der Nidation? Oder doch erst ab der 14. Schwangerschaftswoche? Ab der 24.?
Rein biologisch betrachtet finden im Lauf dieser knapp 6 Jahre eine Reihe von Veränderungen statt, im großen und ganzen sehr kontinuierlich und (evtl. von der Geburt abgesehen) ohne gravierende Entwicklungs”sprünge” in dem Sinne dass man sagen könnte, JETZT ist dieser Mensch eine Person – oder eben auch nicht. Wie wollen Sie also – ausgehend von den BIOLOGISCHEN Gegebenheiten (und die sind ja ausschlaggebend, nicht die theologischen Betrachtungen, wie sie hoffentlich zustimmen werden) – einen bestimmten Zeitpunkt definieren, ab dem es sich um eine Person handelt – und vor dem es keinesfalls eine Person war? Hierzu juristische Definitionen zu bemühen scheint mir nicht angebracht, denn die sind – ebenso wie die Überzeugungen von Bischof Müller – letztlich lediglich mehr oder weniger willkürlich festgelegte Vereinbarungen, nicht aber medizinisch bzw. naturwissenschaftlich begründbare Sachverhalte.
In den meisten Gesellschaften scheint dennoch Konsens zu sein, dass diese “Personwerdung” (bezogen auf das Zugestehen von Persönlichkeitsrechten wie Unversehrtheit) irgendwann im Zeitraum von Befruchtung als frühestem und Geburt als spätestem Zeitpunkt stattfindet. Wo exakt innerhalb dieser Zeitspanne jedoch die Personwerdung stattfindet, das ist nichts, was durch objektive Tatsachen und einfach begründbar wäre – und damit zurecht Gegenstand von Diskussionen in der Gesellschaft ist, möglicherweise auch einem zeitlichen Wandel unterliegt und individuell auch immer unterschiedlich beantwortet werden wird – und auch darf!
Wenn jemand wie Bischof Müller glaubt, seine diesbezüglichen, ganz persönlichen Ansichten, anderen aufzwingen zu müssen, ohne dass er eine vernünftige, objektive Begründung dafür liefern kann, dann finde ich das ungefähr das gleiche Niveau wie Ihr pauschales Bestreiten auch nur der Möglichkeit, dass man möglicherweise auch schon einer befruchteten Eizelle Persönlichkeitsrechte zugestehen könnte.
Sie sehen: nicht das Vermischen der Ebenen, sondern deren strikte Trennung ist unzulässig, und so löst sich auch Ihr vermeintlicher Logikfehler.
Wolfgang
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Bischof Müller ist einer der besonderen harten Art. Hat er seinen Gott gefragt, ob er in Revision gehen darf?
Ein “Göttlicher” will ein “weltliches Urteil” aber selbstverständlich nur zu SEINEN Gunsten. Hat er sich so eingesetzt für die vergewaltigten Kinder seiner Berufsangehörigen?
Diese christliche Engstirnigkeit ist erschreckend. Wir kennen sie ja schon 2000 Jahre.
step
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@student, Sie fordern weitgehende Personenrechte für eine uninteressierte, gefühllose Zellstruktur, nur weil diese mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine kausale Nachfolgesstruktur hat, die eine Person ist. Mit Verlaub, das ist offensichtlich unvernünftig.
Wenn Sie dazu noch bedenken, daß etwa bei einem Schwangerschaftsabbruch keine reale Person geschädigt wird (die Person, die geschädigt werden könnte, entsteht ja gar nicht erst), durch einen Austragungszwang dagegen mindestens eine, wenn nicht mehr Personen geschädigt werden, so drängt sich die Vermutung auf, daß das Potenzialitätsargument nur eine mißglückte Rationalisierung für eine eigentlich dahinterstehende Überzeugung sein könnte: Daß nämlich möglichst jede befruchtete Eizelle zu einer Person herangebrütet werden sollte. Aber warum und wozu?
Alex
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Warum greifen hier nicht die Amerikaner ein und holen sich den nächsten radikalen Fundamentalisten…
Elisabeth K.
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step
Die naturwissenschaftlichen Daten lassen keinen Zweifel daran zu, daß ein von Menschen gezeugter Organismus ein menschlicher Organismus ist und daß es sich bei ihm, da er über ein eigenständiges individuelles Genom verfügt, um ein eigenständiges Individuum der Gattung Mensch handelt.
In diesem Moment werden Geschlecht, Aussehen, z.B. Haarfarbe, Augenfarbe, Körpergrösse aber auch Begabungen, Charakter, ja selbst die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen festgelegt. Was sich ändert, ist das Erscheinungsbild, seine äussere Gestalt: Ein Erwachsener sieht anders aus als ein Säugling. Diesen Menschen hat es vorher noch nie gegeben und wird es auch in Zukunft nie wieder geben. Er ist einmalig und einzigartig.
Die Würde, die einem Menschen zukommt, ist unabhängig von der Größe und vom Alter des Menschen. Es gibt in der ganzen Entwicklung des Embryos keinen Zeitpunkt mehr, wo der Unmensch zum Mensch, wie z.B. eine Raupe zu einem Schmetterling, wird. Der Mensch durchlebt nicht wie ein Schmetterling eine Metamorphose.
Weit verbreitet (Hörster, Singer, Tooley, Nida-Rümelin, Schmidt-Salomon u.a.) ist die These, die Zugehörigkeit eines Wesens zur menschlichen Gattung und die Tatsache, daß ihm damit bestimmte Fähigkeiten prinzipiell gegeben sind, bedinge noch nicht die Personalität dieses Wesens. Erst im Zusammenhang mit der Realisierung der fraglichen Fähigkeiten könne von personaler Existenz die Rede sein. Also seien nicht alle Menschen Personen. Der Embryo realisiert diese personalen Fähigkeiten nicht. Das Gebot der Achtung der Würde und das Tötungsverbot beziehe sich aber nur auf Menschen, die Personen seien. Daher seien Abtreibung und Kindsmord nicht verboten (Die “Vernichtung einer potentiellen Person [ist] eine sittlich neut-rale Handlung”. [M. Tooley]).
Aber schlafende, narkotisierte oder komatöse Personen zeigen ebensowenig personales Verhalten wie Embryonen. Einige Ethiker, die Embryonen die Personalität und Menschwürde absprechen und konsequent denken, sprechen daher auch Schlafenden, Narkotisierten und Komatösen das Person sein ab. Sie betrachten nur solche Wesen als Personen, die ihr Personsein aktuelle realisieren.
Dagegen kann man einwenden, Schlafende, Narkotisierte und Komatöse verfügen aber – wenn auch nur in latenter Weise – über die prinzipielle Fähigkeit ihr Personsein zu realisieren und tun dies auch, sobald sie wieder zu Bewußtsein kommen. Dies gilt aber in analoger Weise ebenso für Embryonen, da sie in jeder Phase ihrer Entwicklung über alle Anlagen zur Entfaltung einer vollständigen personalen Existenz verfügt. Sie realisieren ihre Fähigkeiten personaler Existenz auch, vorausgesetzt sie durchlaufen eine normale Entwicklung, die nicht gestört oder abgebrochen wird.
In den 30 Jahren seit der Freigabe der Abtreibung 1974 sind nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes in Ost- und Westdeutschland 4,2 Millionen Kinder getötet worden, nach plausiblen Schätzungen aber mehr als 8 Millionen. Das sind die Bürger die uns heute in unserer Gesellschaft “fehlen” (als Fachkräfte, als “Einzahler” in die Kranken- und Rentenversicherung, etc. etc.)
“Designer”-Babys werden diskutiert, ungeborene Menschen drohen zum Ersatzteillager zu werden. Durch Präimplantationsdiagnostik (PID), werden Embryonen im Reagenzglas auf ihre Eigenschaften oder Defekte untersucht und schließlich selektiert. Vor der Geburt wird von Menschen bestimmt, welcher Mensch erwünscht ist und welcher nicht. Menschliches Leben wird zur Verfügungs-, Selektionsmasse. Von Abtreibung zur Euthanasie ist dann nur ein kleiner Schritt. Huxleys schöne neue Welt läßt grüßen.
Dubh
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Setzt “Person”, individueller Wille und eigene Interessen, nicht Selbsterkenntnis voraus?
Mal der der befruchteten Eizelle doch einen farbigen Punkt auf und halt ihr nen Spiegel vor.
Wenn sie ihn wegwischen will, oder sagt, “huch, das bin ja ich”, oder sich wenigstens dreht und wendet, damit sie sich von allen Seiten sieht, erkennt sie sich als individuelle Person, als “Ich” im Gegensatz zu anderen Personen.
Das ist der übliche Test beim Menschen, aber nicht nur.
Student
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@step
Da missverstehen Sie mich: ich fordere nicht unbedingt weitgehende Personenrechte für eine Zellstruktur, wie sie es nennen. Ich wende mich lediglich gegen die Position von Herrn Schmidt-Salomon – die in ihrer Fundamentalität kaum minder radikal scheint als die des Bischofs – dass die Erwägung ein solchen möglichen Personenrechts von vornherein schlichtweg unvernünftig ist.
Selbstverständlich wende ich mich damit auch gegen ihren Standpunkt, dass das “offensichtlich unvernünftig” ist. Diese “Offensichtlichkeit” sehe ich mitnichten gegeben. Wodurch denn bitte? Dass einzige was mir offensichtlich scheint, ist dass es eine Reihe von Personen gibt (zugegebenermaßen vorzugsweise in konservativen Kreisen), die das völlig anders sieht.
Dabei ist der von Herrn Schmidt-Salomon gewählte Zeitpunkt für die Personwerdung – wohl die Geburt – wie er selbst schreibt nicht rational gewählt, da erst im Laufe des erstens Lebensjahr die Kriterien erfüllt würden, die er zur Voraussetzung für die Personwerdung macht. Das geht zumindest aus seinem Brief hervor. Er bezeichnet die Wahl dieses Zeitpunkts als “pragmatisch”. Genauso gut könnte er sagen: “willkürlich”. Und ich finde es einfach lächerlich, wie er hier dem Bischof Müller auf genau gleicher Ebene begegnet, ebenso willkürlich einen Zeitpunkt festlegt, den er subjektiv für angebracht hält und den als den einzig sinnvollen zu betrachten scheint, dem Bischof aber Willkür vorwirft. Während Müller umgekehrt genau das gleiche tut.
Und zu der Aussage “wenn man bedenkt, dass bei einer Abtreibung keine reale Person geschädigt wird” will ich ebenfalls nochmal darauf hinweisen, dass sie bei dieser Aussage etwas voraussetzen, was keineswegs zwangsläufiger Konsens ist: nämlich, dass einer befruchteten Eizelle von vornherein sämtliche Persönlichkeitsrechte zu verweigern wären. Das kann man aber auch anders sehen.
NannyOgg07
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“Nun muss man allerdings zugeben, dass menschliche Säuglinge noch nicht über die oben angedeuteten, personalen Eigenschaften verfügen ”
aus welche “Tatsache” erschließt sich denn das? Kinder zeigen klare GEfühle, die über den bloßen Instinkt hinaus gehen, und zwar vom ersten Lebenstag an. WEnn ich der ARgumentation folge, dann sind diese dadurch klar als Person definiert, oder?
Wes Geistes Kind Bischof Müller ist ist dagegen hinreichend bekannt.
Gruß Nanny
earli
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Man sollte sich immer bei der Abtreibungsfrage auch die Fakten anschauen, die sind nämlich so, dass in weniger religiösen Ländern weniger abgetrieben wird.
https://www.skeptic.com/wordpress/wp-content/uploads/v12n03_images/fig3.gif
earli
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@Elisa: Das Genom hat doch nichts mit der Persönlichkeit zu tun. Eineiige Zwillinge haben exakt das gleiche Genom, dennoch sind nicht einmal die Fingerabdrücke gleich.
Ein Genom haben auch Viren, und die sind nicht einmal Lebewesen.
step
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@elisabeth
Ein wesentlicher Unterschied zwischen Schlafenden und Embryonen ist, daß die Schlafenden zuvor wach waren und als Wache das (angenommene) Interesse hatten, als Schlafende nicht getötet zu werden. Viele Wache können in die Situation eines Schlafenden kommen, niemand aber in die Situation eines Embryos. Die Situation ist also aus ethischer Sicht keineswegs symmetrisch, da die Zulassung der Tötung von Embryonen die allgemeinen Interessen nicht per se bedroht, die Tötung Schlafender dagegen sehrwohl.
Ihr zweites Argument, nämlich dass sich ein Embryo unter Umständen “natürlich” zu einem Kind entwickle, ist – neben anderen Kritikpunkten – ein naturalistischer oder teleologischer Fehlschluß. Warum sollte ein Prozeß nicht abgebrochen werden dürfen, nur weil er in der Natur vorkommt?
Zum Schluß nennen Sie aber tatsächlich noch zwei immerhin logisch nachvollziehbare Argumente, auch wenn ich sie inhaltlich nicht teile: Abtreibung und PID solle verboten / Austragung erzwungen werden,
– weil man mehr Fachkräfte brauche
– um Mißbrauch (Designerbabys) zu verhindern
@student
“Offensichtlich unvernünftig” deshalb, weil es ja offensichtlich sehr viele Situationen gibt, in denen etwas bestimmte Eigenschaften, einen bestimmten Wert, ja sogar bestimmte Rechte/Pflichten hat, seine kausale Vorgängerstruktur jedoch nicht. MSS nannte bereits den Führerscheinbesitzer, ein weiteres Beispiel wäre ein Verurteilter oder ein Tier (mit Tierrechten). Auch in der Welt der geistlosen Objekte ist das so, beispielsweise messen wir einem Samenkorn weniger Wert zu als einem Baum. Die (potenzielle) kausale Nachfolgeschaft allein ist also kein nachvollziehbarer Grund, das Recht auf Austragung bereits einem Embryo zuzugestehen.
Zum Zeitpunkt der Personenwerdung stimme ich Ihnen zu, daß er schwierig genau einzugrenzen ist. Sicher ist aber, daß wir es vor Arbeitsbeginn des Großhirns nicht mit einer Person zu tun haben, also sicher nicht vor der 18. SSW.
Wenn ich schreibe, daß “bei einer Abtreibung keine reale Person geschädigt wird”, so setze ich dabei keineswegs voraus, daß das allgemeiner Konsens wäre (Herr Müller ist ein Gegenbeispiel), sondern nur die Definition von “Person” (siehe etwa wikipedia).
Roadrunner
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Ich finde man kann den Herrn Bischof nicht kritisieren, der deutsche Gesetzgeber sagt schließlich ganz klar in §20 StGB: “Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.”
Der Mann glaubt schließlich mit einer ominösen höheren Macht zu sprechen und in deren Auftrag zu handeln…
Joachim Datko
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Zu “6. Mai 2011 um 6:34 Uhr”
Mich ärgern solche unsachlichen Angriffe auf Personen. Sie schaden meiner Ansicht nach sogar der sachlichen Argumentation.
Zitat: “Der Mann glaubt schließlich mit einer ominösen höheren Macht zu sprechen und in deren Auftrag zu handeln…”
Was jemand wirklich “glaubt”, wissen wir in der Regel nicht, da wir nur die Äußerungen interpretieren. Priester haben auch ein Geschäftsmodell, sie brauchen Einnahmen und gehen keiner der “üblichen” Tätigkeiten nach. Es lässt sich als Priester eines Gottes finanziell gut leben, wenn man genug Gläubige hat, das ist schon eine uralte Erfahrung. Deswegen auch das Bild von den christlichen Schafen und dem Hirten, er lebt von den Schafen.
Elisabeth K.
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step
Daß Schlafende, Narkotisierte und Komatöse – wenn auch nur in latenter Weise – über die prinzipielle Fähigkeit ihr Personsein zu realisieren verfügen und tun dies auch, sobald sie wieder zu Bewußtsein kommen, stimmt. Dies gilt aber in analoger Weise ebenso für Embryonen, da sie in jeder Phase ihrer Entwicklung über alle Anlagen zur Entfaltung einer vollständigen personalen Existenz verfügt. Sie realisieren ihre Fähigkeiten personaler Existenz auch, vorausgesetzt sie durchlaufen eine normale Entwicklung, die nicht gestört oder abgebrochen wird. Wollte man Personalität von Fähigkeiten wie Problemlösungskompetenz, Intelligenz oder (Selbst-)Mitteilungsfähigkeit abhängig machen, müßte man Debilen die Personwürde absprechen. Wäre sie abhängig von der Selbstachtung, könnte sie schwer Depressiven nicht zugesprochen werden. Usw.
Übrigens: Man entwickelt sich nicht zur Person, sondern als Person. Dies gilt gerade dann, wenn man berücksichtigt, daß die grundlegenden Fähigkeiten personalen Verhaltens zwar angeboren sind, sich aber erst entwickeln müssen. Denn ein solcher Entwicklungsprozeß kann in seiner Kontinuität, d.h. als einheitlicher Prozeß, nur gedacht werden, wenn ihm eine einheitliches und gleichbleibendes Subjekt der Entwicklung zugrunde liegt.
Eine Theorie, die einem Menschen sein Personsein abspricht, weil er – vorübergehend oder noch nicht – zu aktivem personalem Verhalten in der Lage ist, ist diskriminierend und somit unsittlich.
step
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@Elisabeth
Ich habe überhaupt nicht mit einer “latenten Fähigkeit” Schlafender argumentiert, sondern mit dem Interesse Zubettgehender, weswegen der erste Teil Ihrer Erwiderung ins Leere läuft.
Ihr wiederholter Hinweis auf die “Normalität” einer erfolgreichen Austragung ist ethisch irrelevant bzw. ein Fehlschluss. Was normal ist, ist entweder kontingent oder von uns bestimmt, die wir die Ethik entwickeln (“Norm”). Schauen Sie etwa in die menschliche Natur, Sie werden vieles finden, das “normal” bzw. “natürlich” ist/war, das Sie aber ethisch vermutlich ablehnen, etwa Diebstahl, Vergewaltigung, Betrug, Töten von Bastarden usw.
Übrigens messen wir Debilen tatsächlich weniger Personenrechte zu. Hier ist zudem zu bedenken, daß Debile im Gegensatz zu Embryonen immerhin kognitive Fähigkeiten, Gefühle, Schmerzempfinden usw. besitzen.
“Man entwickelt sich nicht zur Person, sondern als Person.” – Das ist eine Formulierung, die das, was Sie belegen möchten, bereits voraussetzt, aber kein Argument. “Als Person” entwickelt man sich erst, wenn man bereits wesentliche personale Eigenschaften hat, also sicher nicht vor der Mitte der Schwangerschaft.
Interessant auch, daß sie von “angeborenen” Personeneigenschaften schreiben – ist Ihnen entgangen, daß die Sprache hier nicht “angezeugt” verwendet?
Daß die Entwicklung von der Zygote zur Person kontinuierliche Aspekte hat, ist unbestritten. Ich denke aber nicht, daß das für die Ethik wesentlich ist, solange wir über einen Bereich reden, in denen das infragestehende Merkmal noch überhaupt nicht vorhanden ist. Sie geben einem Embryo keine Fahrerlaubnis, obwohl sich seine Fähigkeit, einen PKW zu steuern, kontinuierlich entwickelt.
Ihr letzter Satz (“Eine Theorie, die einem Menschen sein Personsein abspricht, weil er – vorübergehend oder noch nicht – zu aktivem personalem Verhalten in der Lage ist, ist diskriminierend und somit unsittlich”) deutet auf ein fundamentales Mißverständnis hin: Theorien sind niemals unsittlich oder diskriminierend, sie sind gut oder schlecht (manche sagen auch wahr oder falsch). Wenn ich einem Embryo das Personsein abspreche, so ist das nicht diskriminierend, ebenso wie ein Debiler nun mal debil ist. Diskriminierung entseht erst dadurch, daß jemandes Interessen geringer gewichtet werden als die von Anderen.
Wer leichter glaubt, wird schwerer klug « HanBav
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[…] http://www.regensburg-digital.de/vom-intelektuellen-vermogen-des-bischofs/03052011/ […]
Student
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Dann machen Sie das mal beim 1 Monat alten Kind, sie werden sehen, das wischt auch nix weg. Hat es deswegen keine Persönlichkeitsrechte? Sie sehen wie löchrig ihre Argumentation da ist (und wie willkürlich die von Herrn Schmidt-Salomon, aber das wurde hier ja schon erörtert). Die Problematik ist sehr komplex und derartige Vereinfachungen, wie Sie sie hier vornehmen, nützen wenig bei dieser Diskussion.
W.Müller
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Verehrter Roadrunner und Joachim Datko
Ihre Argumentationen in der Sache Bischof Müller ist absolut überzeugend. Ergänzend zum §20 ist zu bemerken, dass bei Kernspinn-Untersuchungen festgestellt wurde, dass besonders im Glauben versunkener Menschen, die für Denkprozesse zugehörige Gehirnregion weitgehend außer Funktion ist.
Bei Bischof Müller hingegen ist anzunehmen, dass seine Denkprozesse sich hauptsächlich um die Verfolgung von Ungläubigen, Kampf gegen die Pressefreiheit und der ständigen Verkleinerung seiner Herde bewegen, durch die er sein generöses Einkommen erzielt. Eine Anwendung des § 20 auf ihn, dürfte damit weitgehend entfallen. Höchst interessant ist ihr Aspekt der totalen Abhängigkeit der Diener Gottes von der Kirche, da sie fast immer ohne Beruf sind, mit dem sie ihr tägliches Brot verdienen können. Damit sind viele ihrer Handlungen erklärlich. Der Volksmund sagt: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe. Das Lied, das Bischof Müller singt, ist deshalb besonders intensiv und aggressiv, bei seinem ungeheueren Einkommen verständlich, das auch die Ungläubigen zahlen müssen. (Dies tröstet ihn sicher über die ständigen Anfeindungen der Ungläubigen am Besten hinweg)
Weiter so, nicht nachlassen, einer der aggressivsten Sänger ist seit wenigen Tagen zu den Jungfrauen im Himmel unterwegs und kann hier bei uns keinen weiteren Schaden mehr anrichten. (Vielen Dank an Präsident Obama)
W.Müller
Dolittle
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Es gibt nie nur eine Ethik. Es gibt einen bunten Strauß von Möglichkeiten, mit ethischen Problemen umzugehen. Verantwortung, Abwägung, Rücksicht und Toleranz gehören für einen aufgeklärten Menschen dazu. Deshalb teile ich nicht Ihre philosophischen Ansichten, Herr Schmidt-Salomon, aber ich verurteile Sie deshalb auch nicht. Ihre Sicht ist eine verantwortliche Möglichkeit, Person und Lebensrecht zu sehen. Meine Sicht unterscheidet sich davon etwas, aber ich behaupte nicht – im Gegensatz zu Herrn Müller – die einzige wahre Wahrheit zu kennen.
Für mich unterscheiden sich der Säugling und der Menschenaffe, weil im Säugling, weil im ungeborenen Leben, ja, in der unbefruchteten Eizelle, die Person bereits einzigartig angelegt ist. Sie kennen sicher das Argument, ich will es dennoch noch kurz erläutern: Unterbricht man die Schwangerschaft, tötet man einen Säugling, stoppt man den natürlichen und so erstaunlichen Prozess des Werdens eines Menschen. Wir nehmen dem Embryo die Chance, sich zu entwickeln, biographische Erfahrungen zu machen, in eine Beziehung zu seiner Umwelt einzutreten und ein einzigartiges menschliches Wesen zu werden. Wir maßen uns damit eine gottähnliche Stellung an, werden zum Schicksal für sich entwickelndes Leben.
Deshalb bin ich der Ansicht, dass ungeborenes Leben zu schützen ist und dass das geborene Leben den vollen Anspruch auf die Rechte jeder Person hat. Aber – und da kommen wir wohl wieder zusammen – Strafrecht ist ein untaugliches Instrument, ungeborenes Leben zu schützen. Gegen den Willen der Mutter, gegen ihre Würde und gegen ihr Leben ist kein Schutz möglich. Die Personalität der Mutter verdient ebenfalls Schutz. Ihre Entscheidung, keine Schwangerschaft und Mutterschaft zu wollen, verdient Achtung.
Und ähnlich findet sich das als “ethischer Minimalkonsens” im Recht unserer demokratisch verfassten Gesellschaft wieder. Dieser Konsens darf sicher kritisiert werden. Das aber auch nur wieder im Rahmen der Rechtsordnung.
Veits M.
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Wie Bischof GLM mit dem Recht der anderen auf freie Meinungsäußerung umgeht und wie er dessen Geltendmachung in seinem Machtumfeld zu verhindern weiß, berichtet die SZ
http://www.sueddeutsche.de/bayern/regensburger-bischof-mueller-der-unversoehnliche-hirte-1.1097670