Vier verräterische Haare neben Maria Baumers Leichnam
Neben der Leiche der 2012 getöteten und im Wald verscharrten Maria Baumer wurden vier Haare gefunden. Die daraus extrahierte DNA stammt laut Aussage eines Sachverständigen mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihrem früheren Verlobten Christian F.
Beweismittel 1.1.17.26 bis 1.1.17.30 sind es, die den Angeklagten Christian F. im Prozess um den Tod von Maria Baumer erheblich in Bedrängnis bringen könnten. Hinter den Zahlenreihen verbergen sich vier Haare. Vier Haare, die Ermittler im September 2013 in einer Grube in einem Waldstück bei Bernhardswald sicherstellen konnten. Direkt bei den sterblichen Überresten von Maria Baumer, die dort verscharrt wurde.
Zuvor hatte der Täter ihre Leiche mit Branntkalk und Anhydritbinder bestreut. Eine Mischung, die in Verbindung mit Wasser zu einer zerstörerischen Base wird. So schildert es am Freitag ein als Sachverständiger geladener Mineraloge vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Bei der chemischen Reaktion entstehen Temperaturen von über 470 Grad. In Verbindung mit einem PH-Wert von 13 wurde der Körper der 26jährigen dabei weitgehend aufgelöst, die Knochen „verseiften“.
„Das weiß man, wenn man Medizin studiert.“
Wenn man Chemie, Pharmakologie oder Medizin studiere, wisse man, wie eine solche Mischung reagiere, erläutert der Sachverständige auf Nachfrage von Nebenkläger-Anwältin Ricarda Lang. Seine Frau sei Ärztin und habe das im Physikum gelernt, so der Mineraloge. Hintergrund von Langs Frage: Christian F. ist gelernter Krankenpfleger und hatte zu dem Zeitpunkt als seine damalige Verlobte verschwand, Medizin studiert.
Durch die beschleunigte Zersetzung von Baumers Leichnam ist das „Material“, aus dem am Ende verwertbare DNA extrahiert werden konnte, um einerseits ihre Identität zu klären, und um andererseits einen möglichen Täter festzustellen, begrenzt. Doch da gibt es eben diese vier Haare, die an einem Kalkbrocken anhafteten, der bei der chemischen Reaktion entstanden ist. Und diese Haare lassen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Angeklagten, Baumers früherem Verlobten Christian F., zuordnen – oder jemandem, der in direkter mütterlicher Linie mit ihm verwandt ist.
Das „biologische Material“ ist begrenzt
Nachlesen
Professor Martin Steinlechner, vom Institut für Gerichtsmedizin in Innsbruck, den die Kripo mit der Untersuchung der Haare beauftragt hatte, beziffert am Freitag die Wahrscheinlichkeit, dass diese von jemand anderen als Christian F. (oder einem seiner Geschwister) stammen könnten, auf 1:15.783. Eine sehr konservative Schätzung sei das, so der Sachverständige, dessen Aussage aber auch klar macht, welche Probleme sich bei diesem Indizienprozess ergeben.
Da ist zum einen das begrenzte biologische Beweismaterial. Einige Knorpel, Knochen und Haare. Witterungseinflüssen und der Hitze dem hohen ph-Wert durch die chemische Reaktion ausgesetzt. Dadurch seien Gensequenzen bisweilen unvollständig oder überhaupt nicht verwertbar, so Steinlechner. Zum anderen werden die Haare durch die Extraktion der DNA oft vollständig „verbraucht“, zerstört.
Auch für jene Haare von Maria Baumer, in denen durch neuere labortechnische Untersuchungen das Medikament Lorazepam festgestellt werden konnte – mit ein Grund, der zu der neuerlichen Festnahme von Christian F. führte – musste der genetische Nachweis geführt werden, dass diese von ihr stammen. Steinlechner erhielt dafür nur wenige Teile. Es gibt nicht viele. Das „biologische Material“ ist begrenzt und der Rest wurde für die toxikologischen Untersuchungen benötigt.
Zweierlei DNA
Während aus Knochen von Maria Baumer noch sogenannte Kern-DNA extrahiert werden konnte, die eine eindeutige Identifizierung eines Menschen möglich macht (die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um jemand anderen handelt könnte liegt hier bei 1:1025), enthalten Haare (abgesehen von der Haarwurzel) keine solche Kern-DNA. Hier muss die mitochondriale DNA extrahiert werden, um sie mit der eines Opfers oder Tatverdächtigen vergleichen zu können.
Diese mitochondriale DNA wird von der Mutter vererbt und ist bei allen direkten Nachkommen identisch. Es ist also keine individuelle Zuordnung möglich. Zudem können die entscheidenden Gensequenzen in der Bevölkerung häufiger vorkommen.
Äußerst seltene Gensequenz
Die mitochondriale DNA von Maria Baumer beispielsweise kommt laut einem (von mehreren Gutachten) Steinlechners und einem Abgleich mit der in Innsbruck geführten Datenbank vergleichsweise häufig vor. 630 Mal findet sich diese Gensequenz in den 15.782 Einzelproben, die auf Basis von Populationsstudien erhoben worden sind und, so der Sachverständige, einen repräsentativen Querschnitt für die „westeurasische Bevölkerung“ abbilden. Damit gibt es eine Wahrscheinlichkeit von 1:25, dass diese Sequenz auch bei jemanden zu finden ist, der nicht in direkter mütterlicher Linie mit Baumer verwandt ist.
Anders ist das Professor Steinlechner zufolge bei Christian F. Die bei ihm und an den vier Haaren vom Fundort festgestellte mitochondriale DNA findet sich in der Innsbrucker Datenbank überhaupt nicht. Sie ist äußerst selten. Die nach wissenschaftlichen Standards konservativste Möglichkeit, um die Wahrscheinlichkeit zu schätzen, dass die Gen-Sequenz von jemand anderem stammen könne, sei es, diese der Gesamtzahl aller Proben inklusive jener von Christian F. gegenüberzustellen. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die am Fundort von Baumers Leiche sichergestellten Haare nicht von ihm oder einem seiner Geschwister stammen lediglich bei 1:15.783.
Schwer erträgliche Details
Es sind viele solche Details um die es am Freitag geht, während insgesamt neun Zeugen und Sachverständige vernommen werden.
Zwei Pilzsammler, die die sterblichen Überreste der 2012 verschwundenen Maria Baumer im September 2013 entdeckt haben. Mehrere Polizeibeamte, die vor Ort waren. Eine Biologin, die Punkt für Punkt mit dem Gericht durchgeht, an welchen Körperteilen und Kleidungsstücken verwertbare Spuren gefunden werden konnten und an welchen nicht.
Fast eine Stunde lang sichtet die Kammer mit einem Kriminalhauptkommissar Fotos vom Fundort der Leiche durch. Es geht um den Schädelknochen, einen Knorpel, ein Rippenstück oder den Slip des Opfers. Und für die Familie der 26jährigen – Baumer Zwillingsschwester und ihre Eltern sitzen am Freitag als Nebenkläger im Gerichtssaal – ist es manchmal sichtlich schwer zu ertragen, wenn über Knochen und Körperteile geredet wird, darüber, wie Tiere diese Knochen ausgegraben und in einem Umfeld von zehn bis 15 Metern im Wald verteilt haben, oder in welchem Zustand Maria Baumers Leiche war, als sie gefunden wurde.
Nebenklage-Anwältin kritisiert Staatsanwaltschaft
Es ist im Wesentlichen auf eine Beschwerde von Baumers Familie bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg zurückzuführen, dass die Ermittlungen gegen den früheren Krankenpfleger Christian F. erneut aufgenommen wurden. 2018 hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Rechtsanwältin Ricarda Lang wirft der Staatsanwaltschaft vor, dass es erst eine Anweisung aus Nürnberg gebraucht habe, um die Ermittlungen wieder in Gang zu bringen. Bei der Kripo Regensburg und Amberg hingegen hat sich Lang ausdrücklich bedankt.Diesen sei es zu verdanken, dass die Ermittlungen wiederaufgenommen wurden. Die Statsanwaltschaft Regensburg habe einfach “die Akte geschlossen”.
Untertan Giesinger
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Puh…das ist echt hart.
Danke trotzdem an regensburg-digital für diesen Artikel.
XYZ
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Dr. Steinlechner ist massgeblich an einer DNA-Zentraldatenbank in Innsbruck beteiligt, wo auch die Gletscherleiche des Ötzi vom Hauslabjoch eingehend untersucht wurde – da wird es schwerfallen das zu widerlegen – die zentrale Frage bleibt für mich: wie konnte das geschehen? Alle blind oder nichtsahnend? Andere Beteiligte, die nichts merkten?
XYZ
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Eine Aussage des Angeklagten erscheint mir noch zentral: die Verlobte war beim Joggen – Entfernung zwischen Wohnung und Fundort und Zeit? Zur Nacht und im Wald?
XYZ
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Nochmals zu meiner zentralen Frage: der Angeklagte erhielt schon einmal eine Bewährungsstrafe, und das sage und schreibe bei 2 Jahren – wurde da eine Sozial- und Psycho-Analyse erstellt und Bewährungs-Auflagen normiert, in dem Fall eine psychoanalytische Behandlung, oder nur einfach weggesehen, ist ja ein Krankenpfleger und sogar Domspatz, wenn ich das so richtig mitbekommen habe?
R.G.
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Bitte lesen Sie sich wenigstens etwas in den Fall ein, bevor Sie nochmals wesentliche Fakten verwechseln:
” die Verlobte war beim Joggen”
stimmt absolut nicht. Er will nach seinen Aussagen beim Joggen gewesen sein, während sie sich aus dem Bett weggebeamt haben soll, auf den Jakobsweg.
XYZ
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Es geht hier bei der strafrechtlichen Historie mal wieder um das sattsam zerkaute Thema der Spezial- oder Generalprävention: nach 56 b StGB kann eine Bewährungsauflage verhängt werden sich einer Heilbehandlung zu unterziehen – sofern diese nicht mit einem körperlichen Eingriff verbunden ist. Das dt. Strafgesetzbuch ist da mal wieder restlos veraltet, von Psychoanalyse und vorbeugender psychiatrischer Behandlung: nichts.
XYZ
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Muss mich korrigieren: die Bewährungsauflage einer Therapie als Weisung ist möglich, so namentlich bei Sexualstraftätern – Medikamente dürfen als körperliche Eingriffe aber kaum verschrieben werden – hat das Gericht das übersehen?
highwayfloh
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@XYZ:
an Ihnen – so scheint es, ist – gottseidank – ein Welt-General-Ankläger verloren gegangen, welcher zugleich die Postion des (Scharf)-Richters in Personalunion hätte.
Mathilde Vietze
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Ohne nun die noch geltende Unschuldsvermutung in Frage zu stellen, aber dieser
Ex-Verlobte von Maria Baumer war kein unbeschriebenes Blatt. Und warum darf
so einer dann als “Pfleger” ausgerechnet auf die Alten losgelassen werden?
XYZ
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Highwayfloh 00.30
Danke, trifft sogar zu, gottseidank ist die Rolle eines Anklägers oder Richters an mir vorübergegangen, da ich mir was anderes aussuchen konnte, aber das soll mich als nun mal kritischen Bürger doch nicht daran hindern, so gut oder schlecht es mir gelingen mag, ein bisschen mitzudenken?
Karl Straube
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Manche Kommentator*innen scheinen zu übersehen, dass F. im Jahre 2016 wegen der “Domspatzen-Taten” verurteilt wurde.
XYZ
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Höchts interessant ist bei dem Artikel die Anmerkung der RA’in Ricarda Lang, dass das Verfahren erst auf eine Beschwerde an das OLG N wieder aufgenommen wurde, und in R die Aktendeckel zugeklappt wurden – sancta justizia ratibonensis.
R.G.
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@XYZ
Sie meinen, “gottseidank ist die Rolle eines Anklägers oder Richters an mir vorübergegangen, da ich mir was anderes aussuchen konnte, aber das soll mich als nun mal kritischen Bürger doch nicht daran hindern, so gut oder schlecht es mir gelingen mag, ein bisschen mitzudenken?”
Es sollte Sie etwas dran hindern in dem Fall, als wäre es ein durchschnittliches Delikt, “so gut oder schlecht” drauflos zu assoziieren.
Dieser mögliche Mordfall möge keine Spielwiese für Juristendispute um der Selbstdarstellung willen sein.
Eine Frau starb unter noch ungeklärten Umständen, die Art der Leichenbeseitigung zeigt ein Maß an planerischer Raffinesse, wie man sie bislang Verbrecherorganisationen aus südlichen Ländern zuschrieb, und nicht irgendwelchen christlichen Einzelpersonen von hier.
Wenn weder die Verseifung eines nur vieleicht vorher schon toten Körpers noch das Spektakel an einem Grab, wo ein Verlobter ungerührt dabei zusah, wie am Vergrabungsort seiner vermisst gewesenen, mutmaßlich ermordeten Lebensgefährtin von einem Nichtkriminalisten rumgewühlt wurde, nachdem man extra die Presse dazubat, bei Ihnen einen Funken von Betroffenheit oder Mitgefühl mit den Angehörigen aus der Familie des Opfers auslöst, was soll dann Ihre Motivation in der Sache sein?
Mit dem Mandat als Verteidiger wurden SIE NICHT betraut, die Position steht Ihnen daher nicht zu, Ankläger oder Richter sind Sie nicht, Juristenspielwiesen gibt es anderswo im Netz.
Helfen sie sich selbst, eine vernünftige, moralisch einwandfreiere Position zu finden, aus der Sie die Causa betrachten, indem Sie sich in die Eckdaten des Falles wenigstens minimal einlesen.
Vergessen Sie nicht, mit Ihren Worten setzen Sie Maßstäbe für die Jüngeren, was ein Menschenleben wert ist, und mit welcher Pietät wir uns von den Verstorbenen verabschieden sollten.
highwayfloh
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@XYZ:
Was ich Ihnen mit meinem Kommentar vermitteln wollte ist, dass sich bezüglich so mancher konkreten Themen, vermeintlich fach-juristische Dispute von selbst verbieten, insbesondere, wenn Sie ins rechtliche Details gehen, welche eher einer allgemeinen Diskussion um Rechts- und Gesetzesgrundlagen zuzuordnen sind. Hierfür gibt es aber genug andere Möglichkeiten, dies zu praktizieren, als eine Kommentarspalte, welche einen erschütterndes Geschehen zur Grundlage hat.
@Karl Straube:
Selbst wenn der Verdächtige im Vorfeld schon für manche Delikte verurteilt worden ist, so ist er deshalb noch lange nicht in diesem konkretem Falle von vorne herein als “schuldig” und Täter zu betrachten, solange es nicht konkret bewiesen ist. Dies ist nun mal die Grundlage unseres Rechtsstaates – gottseidank. Auch wenn es nach persönlichem Empfinden “ungerecht” sein mag, aber ohne diese Grundlage, hätten nach wie vor mittelalterliche Willkürjustitz und / oder “Faustrecht”. Letzteres denke ich, ist wesentlich schlechter, als unser etabliertes Rechtssystem, auch wenn dies nicht immer vollumfänglich “gerecht” sein kann und wird, wie wir es aus menschlichem Emfpinden heraus wünschen.
@Mathilde Vietze:
Mitunter bestehen Lücken im Rechtssystem und das, was wir als Allgemeinheit uns wünschen und vermeintlich als “gerecht” Emfpinden, hat – manchmal leider – keine Rechtsgrundlage. Die Gerichte können aber eben nur auf der Basis des Rechts, welches Ihnen als “Handwerkszeug” zur Verfügung gestellt wird, entsprechend ihre Arbeit tun. Wenn ein Gesetzt entsprechende Mängel aufweist, ist es nicht den Gerichten anzulasten, welche nur aufgrund bestehender (auch mängelbehafteter Grundlage) zu urteilen im Stande sind – respektive Urteile fällen müssen. Mängel an Gesetzesgrundlagen, müssen dort kritisiert werden, wo diese ihren Ursprung haben: Beim Gesetzgeber, sprich in der Politik…. und wie oft “Gesetze” und deren Vorlagen von “Lobbyisten” mit eindeutiger Interessens-Zielsetzung verfasst wurden, ist inzwischen ja bekannt. Auch Ihnen sollte es als langjährige Politikerin bekannt sein, dass dem so ist.
Antoine Burtz
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@highwayflo
Finde ich witzig, wie Sie hier einen Rechtsanwalt über das Rechtsystem belehren.
Die früheren Taten spielen insofern eine Rolle, als dass der gute 2013 deswegen aus der U-Haft entlassen wurde, weil dessen Rechtsanwalt darlegen konnte, dassMaria Bäumer und Christian F “glücklich waren” und es somit kein Motiv gebe.
Was durch die Taten widerlegt würde.Er hat sich an Minderjährigen vergangen und hatte sich in eine andere Frau verliebt.
@xyz
Ja,er will von 7 bis 10 Uhr beim Joggen gewesen sein. Wer joggt denn bitte drei Stunden. Da hätte man schon stutzig werden können…
XYZ
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Muss doch nochmals nachhaken: kann es nicht formaljuristisch betrachten, es geht bei solchen Prozessen auch um gesellschaftliche und menschliche und daraus resultierender juristischer und gesetzlicher Verantwortung: bei den Domspatzen wurde auch allseits beschönigt, statt die Hintergründe einzubeziehen, die des öfteren Macht- und sonstige Triebe waren – das kann man doch ansprechen, buona notte povera Ratisbona.
Mathilde Vietze
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Sehr geehrter “Highwayfloh” – wir haben uns verstanden: Ich meine nicht, daß man
jemanden, der einmal vor dem Gericht gestanden hat, lebenslang mit Vorurteilen
belegen sollte. Aber bei einem sensiblen Bereich, wie in der Altenpflege ist mehr
Vorsicht geboten, als wenn einer im Büro bei den Akten sitzt oder beim Stadt-
gartenamt umgräbt. Ansonsten gehe ich mit Ihren Ansichten einig.