Vier Ordnungshüter contra radelnde Leinen-Sünderin (77)
Radelnd und den Hund nicht angeleint: Irmgard Schmidt (77) geriet im Inselpark mit vier Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes aneinander. Schmidts Verstöße sind das eine, doch der Umgang der Ordnungshüter mit ihr ist etwas anderes. Die Stadt bügelte sämtliche Beschwerden ab.
Man könnte natürlich die Frage stellen, ob der Kommunale Ordnungsdienst (KOS) nichts Besseres zu tun hat, als an einem Montagmorgen im Oktober, Hochphase der Corona-Pandemie, vier Mann hoch mit dem VW-Bus den Inselpark am Oberen Wöhrd zu bestreifen. Auch könnte man fragen, ob es gleich ein Bußgeld braucht, wenn man dann tatsächlich eine Seniorin „schnappt“, die in der städtischen Grünanlage Fahrrad fährt und ihren kleinen Hund neben sich her laufen lässt, oder ob es nicht mit einer freundlichen Ermahnung getan gewesen wäre.
„Dürfen die einfach die Unwahrheit behaupten?“
Doch diese Fragen stellt sich Irmgard Schmidt nicht. Ihre Verstöße gibt die 77jährige freimütig zu. Sie ist nicht mehr so gut zu Fuß und führt ihre Hündin Josey deshalb öfter mit dem kleinen Klapprad Gassi. Auch dass sie sich gegenüber den KOS-Mitarbeitern nicht ausweisen wollte, räumt sie ein. Insgesamt 153,50 Euro veranschlagt die Stadt für diese drei Ordnungswidrigkeiten in einem Bußgeldbescheid, der ein Vierteljahr später im Briefkasten der Rentnerin landete.
Verärgert ist Irmgard Schmidt aber weniger über das Bußgeld – „Auch wenn ich nichts von dem Radlverbot wusste und davon, dass man sich gegenüber dem Ordnungsdienst ausweisen muss.“ – als über das Auftreten der städtischen Ordnungshüter. Und die Frage, die sie sich stellt, ist, ob diese Ordnungshüter „einfach die Unwahrheit behaupten können, ohne dass das Konsequenzen hat“?
„Bereits von Beginn an sehr uneinsichtig“
Tatsächlich weichen die Schilderungen von Irmgard Schmidt auf der einen und jene im Bußgeldbescheid auf der anderen Seite deutlich voneinander ab. Während es in letzterem heißt, dass die 77jährige erst „nach mehrmaliger Aufforderung“ stehen geblieben und „bereits von Beginn an sehr uneinsichtig“ gewesen sei, spricht sie davon, dass sie das Fahrzeug zunächst gar nicht als eines vom Ordnungsdienst erkannt habe. „Der Bus war nur auf einer Seite dunkel beschriftet. Das habe ich nicht gesehen.“ Eine Beschreibung, die Schmidts Sohn Stefan Winter, der später dazu kam, übrigens bestätigt.
Deshalb, weil sie gar nicht gewusst habe, wer sie da stoppen wolle, sei sie zunächst weiter gefahren als aus dem Bus das Kommando „Stehen bleiben“ gekommen sei. Einer der Männer sei daraufhin aus dem Bus gesprungen, habe sie verfolgt und schließlich am Gepäckträger festgehalten. „Ich habe mich total erschrocken und war froh, dass ich nicht gestürzt bin.“ Dann seien plötzlich vier bewaffnete Männer in dunklen Uniformen um sie herumgestanden und hätten in unfreundlichem Ton ihre Personalien gefordert (Mehr zur Bewaffnung des Ordnungsdienstes gibt es hier zu lesen). Ausgewiesen habe sich keiner der vier. „Ich war total eingeschüchtert.“
Sohn: „Was ist, wenn sie stürzt und sich verletzt?“
Ihre Personalien habe sie dann nur noch der Polizei geben wollen. Irmgard Schmidt musste zurück zum Parkplatz radeln, wo ihr Auto stand – den Bus des Ordnungsdienstes eng auf ihren Fersen. Dort kam schließlich eine Polizeistreife. Die Beamten hätten sie freundlich über die Rechtslage aufgeklärt und so habe sie schließlich dem KOS ihre Personalien gegeben. Die anfängliche Weigerung wird im Bußgeldbescheid der Stadt mit 75 Euro veranschlagt.
Stefan Winter bringt all das ziemlich auf die Palme. „Abgesehen davon, dass ein solches Verhalten völlig überzogen und schikanös ist, war das Festhalten meiner Mutter am Gepäckträger völlig unverantwortlich. Was ist, wenn sie stürzt und sich verletzt?“ Doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde Schmids gegen die städtischen Ordnungshüter blieb erfolglos. Das dafür zuständige Personalamt schenkte durchweg den Schilderungen ihrer Beschäftigten Glauben.
Stadt: „Legitimierung mittels Dienstausweis erübrigt sich“
In der Erwiderung der Stadt heißt es, dass die Mitarbeiter stets freundlich gewesen seien, wörtlich ist von einer „respektvollen Kommunikation auf Augenhöhe“ die Rede. Ein Festhalten am Gepäckträger habe es nicht gegeben, ebenso wenig sei Irmgard Schmidt von den vier Männer umringt worden. Der Bus des Ordnungsamtes sei aufgrund seiner Beklebungen eindeutig zu erkennen gewesen – deshalb „erübrigt sich beim unmittelbaren Erstkontakt eine Legitimierung mittels Dienstausweis“. Zudem habe Irmgard Schmidt auch nach keinem Ausweis gefragt. Sogar ein Foto von einem gelb-blau beklebten VW-Bus, der angeblich im Einsatz war, hat die Stadt an Winter geschickt – eigens aufgenommen in der Grünanlage. „Das war ein anderes Fahrzeug“, bekräftigt der.
Fazit des Personalamtes, das die Schilderungen der Mitarbeiter größtenteils kritiklos reproduziert: „Ein persönliches Fehlverhalten, das dienstrechtliche Konsequenzen erfordern würde, ist nach obigen Ermittlungen nicht ersichtlich.“ Und auch die Oberbürgermeisterin, bei der Stefan Winter anschließend interveniert hat, stellt sich voll hinter den Einsatz. „Es gab und gibt von Seiten der Dienstvorgesetzten keine Veranlassung die umfangreichen Stellungnahmen unserer Beschäftigten in Zweifel zu ziehen“, schrieb Gertrud Maltz-Schwarzfischer ihm Anfang August.
„Verhalten wird gedeckelt statt geprüft“
Irmgard Schmidt und ihr Sohn würden gerne rechtlich gegen all das vorgehen. „Aber am Ende geht es dann vermutlich nur um den Bußgeldbescheid und nicht um das Verhalten der Mitarbeiter und deren Falschaussagen, die unbesehen geglaubt werden“, befürchtet Winter. „Es wäre halt schön gewesen, wenn es irgendein Entgegenkommen der Stadt gegeben hätte.“ Doch stattdessen werde solches Verhalten einfach gedeckelt anstatt ernsthaft überprüft.
Bei der Stadt hingegen hält man den eigenen Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden für vorbildlich. Demnach würden solche Beschwerden zentral vom Personalamt bearbeitet – und damit unabhängig von der betroffenen Dienststelle. „Den Mitarbeitern/-innen, gegen die sich die Beschwerde richtet, wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Außerdem wird bei der Dienststelle, bei der sie eingesetzt sind, um eine Würdigung gebeten. Bei Zweifeln werden weitere Ermittlungen durchgeführt.“
Ob sich das Personalamt, wie in diesem Fall, die Schilderungen der betroffenen Mitarbeiter vollumfänglich zu Eigen macht, das komme „jeweils auf den Einzelfall an“ und darauf, „welche Angaben in dem Gesamtkontext am besten nachvollzogen werden können“.
Frühere Beschwerden gegen Mitarbeiter – solche gab es bereits vor diesem Einsatz gegen mindestens einen der eingesetzten KOS-Beschäftigten (unser Bericht) – würden deren Glaubwürdigkeit nur mindern, „wenn sie berechtigt waren.“
Franz
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Auch ich habe bereits skandalöses Verhalten vom KOS oder auch der Regensburger Polizei erlebt und beobachtet, leider kann man das ohne Film Aufnahmen oder dergleichen gar nicht öffentlich äußern weil ich fürchte wegen Verleumdung verklagt zu werden weil ich nicht ausschließen kann dass die Beamt*innen sich gegenseitig decken.
Es braucht endlich ein Grundrecht dass man Beamt*innen bei Kontrollen zu seiner eigenen Sicherheit filmen darf wie in den USA und eine unabhängige Behörde welche gegen die Beamt*innen ermittelt.
Kernel
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@ Franz
Für mich haben sie absolut Recht und es ist auch unsäglich, warum Polizisten und Ordnungshüter nicht z. B. mit einer Nummer gekennzeichnet sind.
Ich muß aber auch sagen, persönlich habe ich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auch als freundlich und korrekt empfunden, z. B. in Stadtamhof an der Donau, als es um die Ausgangssperre ging.
Mr. B.
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Hallo Franz und Kernel,
wenn man, vor allem vor Corona, nachts an den Wochenenden beobachten konnte, wie sich angetrunkene Bürger gegenüber den Ordnungskräften aufführen, welche von irgendwelchen geschädigten Personen um Hilfe gerufen werden (einschließlich des Rettungsdienstes), dann müssten doch auch diese Bürger für die nächsten Wochenenden mit einer Nummer gekennzeichnet werden.
Ich jedenfalls bin froh, wenn es noch Leute gibt, die versuchen und auch versuchen müssen, die Ordnung in dieser Stadt aufrechtzuerhalten.
Zusatz: Meine Antwort hat jetzt gar nichts mit dem o. geschilderten Fall der Hundebesitzerin zu tun und mit dem sog. KOS hatte ich auch noch nicht zu tun und habe deshalb auch keine Erfahrung mit diesem Personenkreis.
Ich bin sowieso der Meinung, dass ein KOS keine Polizei ersetzen kann, bzw. ersetzen soll.
Dies sollte Sache der Polizei sein. Doch wenn man diese aus Kostengründen immer mehr durch einen KOS ersetzt, dann darf man sich nicht wundern, wenn einiges anders laufen wird oder zu laufen droht.
Kornel
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Zunächst einmal war diese Bürgerin, die gegen die geltenden Regelungen verstoßen hat.
xy
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Kornel spricht ein wahres Wort gelassen aus. Und wer unfallfrei mit seinem Köter radeln kann, wird nicht von einem Parkwächter, der das Rad festhält, zu Fall gebracht.
RegensburgerIn
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Vier Ordnungshüter, mind. Zwei Polizisten + Verwaltung+Personalstelle + Bürgermeisterin!
Alle sind beschäftigt und machen NUR ihre Arbeit.
Wir haben immer noch zu viel Geld und keine echten Probleme.
Es ist beschämend, dass man ältere Dame so schikaniert. Hauptsache rechtlich passt.
Piedro
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@xy
“Und wer unfallfrei mit seinem Köter radeln kann, wird nicht von einem Parkwächter, der das Rad festhält, zu Fall gebracht.”
Aha. Wer es mit 77 Jahren schafft “unfallfrei” einen Hund neben dem Rad laufen zu lassen, der stürzt auch nicht, wenn er plötzlich festgehalten wird. Dieses kausale Verständnis kann nur auf profunder Lebenserfahrung beruhen.
Was, wenn die Frau trotzdem gestürzt wäre, sich verletzt hätte? Ganz auszuschließen ist das nicht, oder? Hieße es dann aus Ihrer Tastatur wer stürzt, wenn er auf dem Radl plötzlich festgehalten wird, kann auch nicht unfallfrei einen Hund nebenher laufen lassen?
Hier wurde billigend in Kauf genommen, dass sich eine alte Dame verletzt (oder schlimmer), um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden, die niemandem schadet. Schließlich steht die eigene Autorität über allem, die Würde des Kapperls, sozusagen.
L. S.
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Es ist schon immer so und wird auch in diesem Obrigkeitsstaat immer so bleiben. Recht haben und Recht bekommen ist für Bürger der versucht, sein Recht gegen einen mit seinen Steuerzahlungen finanzierten Mitbürger durchzusetzen, eine reine Zufallssache. Allein schon bei der Tatsache, daß die Kommune Bürgerbescherden gegen die eigenen Bediensteten selbst auf “Zulässigkeit” und “Begründet” beurteilen darf. Die Beschreitung des Rechtsweges bei der Justiz würde dem Ganzen vielleicht ein wenig öffentliche Transparenz bieten und vielleicht fällt in der Justiz auch dann mal auf, wenn ein “unbescholtener Bediensteter” häufiger einen Termin im Gericht hat.
Friedhelm
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Warum ist der/die KOS-MO kopflos gepixelt (Bild2) und die überhaupt nicht vom Artikel betroffene Dame, im Hintergrund erkennbar und nicht gepixelt. Vermutlich sollte man einfach mal photographische Nichtinformationen (dauerhaft) weglassen.
GSH
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@xy: Das Tier heißt Hund. Nicht Köter.
Danke für die gemäßigte Wortwahl.
Piedro
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@L. S.
“Die Beschreitung des Rechtsweges bei der Justiz würde…”
– einen zivil- oder strafrechtlich relevanten Anlass bedingen.
– wesentlich mehr Geld kosten als das Bußgeld.
– eine Beweislast erfordern.
– von der Rechtschutzversicherung abgelehnt werden, weil:
– keine Aussicht auf Erfolg haben.
Bertl
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Mein Opa verwendete manchmal den Ausspruch: A Koppl und a Kapl, des macht an deitschn Dappl.
Regensburger Bürger
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1. Mir tun die Ordnungskräfte egal welcher Koller leid. Es gibt in Regensburg eine Leinenpflicht in den Grünanlagen und wirklich niemand hält sich daran und die sollen das durchsetzen.
2. Ich bin selbst schon einmal mit dem Fahrrad über einen freilaufenden Hund gestürzt, was potentiell lebensgefährlich sein kann. Damit hat die Frau zunächst andere gefährdet, da Sie Ihren Hund vom Fahrrad aus niemals kontrollieren kann. Ich halte daher sogar ein Festhalten für gerechtfertigt, um die Gefahr zu beseitigen, die von ihrem Hund ausgeht.
3. Warum schießt sich RD eigentlich so gegen den KOS ein. Ich persönlich wurde vom KOS immer deutlich besser behandelt als von der Polizei. Mir ist auch schleierhaft, warum offensichtlich RD und auch viele andere sich die Polizei für solche Dinge wünschen. Als wenn bei der Polizei lauter Sozialpädagogen in Uniform rumlaufen.
da Dida
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@Bertl: wia im richtigen Lem…. aaf oan trifft’s zua, aafm andan ned.
xy
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Mir ist auch nicht klar, warum sich RD von einer Querulanten-Tante samt Sohn und Hund(!) so einspannen läßt, die das alles hätte vermeiden können, wenn sie einfach vom Radl abgestiegen wäre und nicht stur ihr Mütchen hätte kühlen wollen. In Anlehnung an ganz oben: Man könnte natürlich die Frage stellen, ob RD nichts Besseres zu tun hat…
Piedro
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@xy
“…warum sich RD von einer Querulanten-Tante…”
Jaja, die Frau hat gegen Regeln verstoßen. Das räumt sie auch selbst ein und ist nicht das Thema. Das Thema ist das Auftreten und Handeln der Ordnungshüter. Warum sie nicht abgestiegen ist wurde geschildert. Auf der Flucht war sie wohl nicht, sonst hätte man sie nicht einholen und festhalten können.
Auf den eigentlichen Bericht gehen Sie nicht ein. Es heißt sie hätte angehalten, tatsächlich wurde sie, die Gefahr eines Sturzes akzeptierend, festgehalten. Das Fahrzeug war nicht klar als eines des Ordnungsdienstes erkennbar, sonst hätte sie sich vielleicht anders verhalten. Warum wurde das Bild eines anderen Fahrzeuges übermittelt? Warum braucht es vier Hanseln, die bei einer alten Dame amtshandeln? War eine Ermahnung dem Vergehen nicht angemessen? Warum brauchte es erst die Polizei, um auf eine Weise zu kommunizieren, die den Konflikt auflöste?
Diese Fragen zu stellen hat wenig mit “einspannen” oder gar “schießen” zu tun. Mein Eindruck aufgrund der Schilderung: völlig überzogene Reaktion, unangemessenes Auftreten, Priorität hatte das Abcashen. Strafe statt Kommunikation. Was diese Ordnungshelden bei “feiernden” Jugendlichen nicht wagen, können sie sich bei alten Frauen locker trauen.
Piedro
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@Bertl
Mancher trägt ein Kapperl um nicht für einen Pfosten gehalten zu werden. So sagt man in Wien.
auch_ein_regensburger
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Immer wieder erstaunlich, wie flott sich bei manchen Mitbürgern der Untertanengeist manifestiert, sobald ein Uniformträger wegen Fehlverhaltens in der Öffentlichkeit kritisiert wird.
Regensburger Bürger
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Was heißt hier Untertanengeist.
Was bewiesen ist, ist die Ordnungswidrigkeit. Bzgl. alles Weiterem steht Aussage gegen Aussage. Eine entsprechende Bewertung hat doch nichts mit Untertanengeist zu tun.
Aber das ist ja der Zeitgeist, dass wenn irgendeiner irgendwo etwas behauptet, dass ja gleich als objektive Wahrheit angenommen wird. Die Wahrheit ist nicht, wenn einer was auf Facebook postet. Nur so als Erinnerung.
Tante Mathilda
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Untertangeist?
Ich bin froh und dankbar, daß wir sowohl Polizei als auch KOS usw haben, die versuchen, städtische Regelungen (Verordnungen, Satzungen usw.) durchzusetzen. Ich bin froh, daß das jemand macht und sich tagtäglich mit unwissenenden, unbelehrbaren, uneinsichtigen, sturen usw. Bürgern auseinandersetzt. Ist man selbst betroffen, ist der Schrei nach KOS, Polizei usw groß, um z.B. Lärmende zu entfernen, illegale Müllablagerungen zu beseitigen, Hundekots auf Wegen zu entfernen, Raser in der 30er Zone vorm Eigenheim zu kontrollieren , . Dabei sind die Aufgaben, die die Polizei wahrzunehmen hat, klar definiert – ebenso die des KOS. Ein dickes DANKE an alle, die versuchen für Ordnung zu sorgen. Und ja , mir ist klar- auch in dieser Gruppe gibt es “schwarze Schafe”. Warum bei der Dame gleich 4 Personen anrücken, kann man ganz gut an den Kommentierungen in Facebook erahnen.
xy
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Wer in dieser causa von Untertanengeist spricht, hat den demokratischen Rechtsstaat nicht verstanden und auch sonst einiges nicht gerafft.
Stefan Egeli
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Pietro: Woher nehmen Sie eigentlich die Gewissheit, dass hier die Ordnungshüter falsch gehandelt haben? Sie stützen sich nur auf die Aussage der Dame und der Aussage des Sohnes der Dame. Ob diese Personen die Wahrheit sagen, schieben Sie einfach mal so beiseite. Was wirklich und tatsächlich passiert ist, wissen nur die Beteiligten selbst, weil es keine weiteren Zeugen gab.
Piedro
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@xy
“Wer in dieser causa von Untertanengeist spricht, hat den demokratischen Rechtsstaat nicht verstanden und auch sonst einiges nicht gerafft.”
In der Causa hat das keiner getan. Diese Vokabel wurde bezüglich einiger Kommentare verwendet, nicht bezüglich der Causa selbst. Nicht “gerafft”? Was das mit dem Rechtsstaat zu tun haben soll erschließt sich mir nicht mal im Ansatz.
Ratisboo!ner
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Um bei diesem Fahrrad (Foto) den niedrigen Gepäckträger in Fahrt zu greifen, musste der KOS-Mitarbeiter vermutlich hechten und hätte sich selbst einem nicht unbeträchtlichen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Mit Verlaub, nur weil die Aussagen RD in die Feder diktiert wurden, würde ich mir hier etwas von der Skepsis wünschen, die hier generell städtischen Mitarbeitern entgegengebracht wird.
Piedro
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@Stefan Egeli
“Woher nehmen Sie eigentlich die Gewissheit, dass hier die Ordnungshüter falsch gehandelt haben?”
Die Dame räumt ihr Vergehen ein. Der Hund lief frei. Sie ist geradelt. Uneinsichtigkeit ist hier nicht erkennbar. Es gibt also zwei Möglichkeiten: entweder ist man ihr nachgelaufen und hat ihr Radl festgehalten – oder nicht. Hätte man es nicht getan, warum sollte sie das so darstellen? Um sich unnötig aufzuführen? Welle machen, weil sie nix besseres zu tun hat? Und den Sohn zieht sie auch noch mit rein, damit er lügt, was die Beschriftung des Fahrzeugs angeht? Nun, das kann man so sehen, muss man aber nicht.
Dann ist da noch die eigentliche Fragestellung des Artikels: ist es wirklich nötig sofort die Höchststrafe für dieses Vergehen zu verhängen, oder hätte eine Ermahnung auch dem Erhalt der Ordnung dienen können? Brauchte es vier Uniformierte, um einer Rentnerin zu erklären, dass sie da nicht radln darf und den Hund anleinen muss? War es nötig, dass sie dabei einen bedrohlichen Eindruck vermitteln?
In einem normalen, angemessenen Gespräch, der behaupteten „respektvollen Kommunikation auf Augenhöhe“, wäre die Frau gewiss nicht auf die Idee gekommen, die Polizei zu rufen, um die Sache zu klären.
Alles in allem 150 Rentner-Tacken für den Quatsch. Auf die es gar nicht ankommt, sondern um das Auftreten und Verhalten der Uniformierten.
Es mag ja sein, dass da kein disziplinarisches Problem zu erkennen ist, wenn die einfach sagen: nö, war nicht so, aber die Eingangsfrage bleibt trotzdem: musste das so ablaufen, war das angemessen, ginge anders vielleicht besser? Auch die Frage, wozu es an diesem Ort vier Ordnungskräfte braucht, um die Anlage zu besichtigen, steht im Raum. Bekanntlich ist von diesem Personal nichts bis wenig zu sehen, wenn es tatsächliche Probleme gibt, mit Leuten, die sich tatsächlich aufführen.
Die Regensburger müssen selbst wissen, was für ein Ordnungsamt sie sich wünschen: beinharte Durchgreifer, die bei jedem Vergehen ihre Autorität geltend machen und die höchst mögliche Strafe verhängen, egal von wem, oder lieber eines, dem es reicht zu bewirken, dass jemand ein Radfahrverbot zur Kenntnis nimmt und einsieht, dass man seinen Hund nicht ohne Leine neben dem Radl herlaufen lässt. Mein Problem ist das nicht.
Sebastian Wild
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Der KOS ist aber meines Wissens immernoch keine BOS Organisation sondern es sind “nur” städtische Beamte. Somit haben die nicht mehr Befugnisse als jeder Zivilist abgesehen davpn, daß sie zumindest in städtischen Gebäuden das Hausrecht der Stadt ausüben darf.
Insofern darf der KOS auch nicht mehr als jeder Zivilist abgesehen davon, daß er ggfs. das Hausrecht der Stadt ausüben darf.
Personalien festellen oder einen Platzverweis aussprechen (außer das städtische Hausrecht greift) darf in Bayern nur die Polizei.
Wer Aufgaben der Polizei macht sich strafbar, daß ist nämlich Amtsanmaßung (siehe BPolAG).
Desweiteren gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
DIe Dame wegen Owis am Gepräckträger gewaltsam festzuhalten wäre meiner Meinung nach wenn es nicht in einem Park gewesen wäre ggfs. gefährlicher EIngriff in den Straßenverkehr und außerdem ist es unverhältnismäßig.
Einen (mutmaßlichen) Straftäter darf man festhalten bis die Polizei eintrifft. Das bezieht sich aber eben auf Straftaten. Ob das auch bei Owis so gilt stelle ich zumindest mal in Frage.
Desweiteren würde mich mal die Rechtsgrundlage für die Bewaffnung und die Sondersignalanlage auf den Fahrzeugen des KOS interessieren.
Und ausweissen müssen die sich schon sonst könnt ja jeder KOS spielen. Selbst Polizisten sind verpflichtet sich auf Anfrage auszuweisen.
Abgesehen davon gibt es bereits eine “Einheit” für sowas nämlich die Sicherheitswacht (SiWa). Die dürfen Personalien feststellen oder Platzverweise ausstellen weil sie nämlich zur Polizei gehören (siehe BPolOG).
Warum die Stadt da das Rad neu erfinden und jede Menge Steuergelder verheizen muss….
Piedro
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@Sebastian Wild
“…sondern es sind “nur” städtische Beamte.”
Vermutlich sind die meisten Verwaltungsangestellte.
In NRW zB trifft das zu, in Bayern nicht. https://dejure.org/gesetze/OWiG/111.html
Piedro
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@Sebastian Wild
Nachtrag: der zweite Satz bezog sich auf: “Personalien festellen oder einen Platzverweis aussprechen (außer das städtische Hausrecht greift) darf in Bayern nur die Polizei.”
Sebastian Wild
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@Piedro: OWIs aufnehmen darf der KOS. Personalien festellen oder Platzverweis darf er in Bayern nicht weil das Aufgabe der Polizei ist laut BPolAG.
Der VÜD darf dir auch ein Knöllchen ans AUto machen aber er kann keine Halterfstellung machen und abschleppen lassen kann er dich auch nicht weil er eben auch nnicht zur Polizei gehört sondern zur Stadt.
Piedro
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@Sebastian Wild
Der zweite Satz ist richtig. Das sind die Birnen. Der erste nicht, da geht es um Äpfel. Ich habe Ihnen die Rechtsgrundlage verlinkt, das OWiG, nicht das PolAG. Da heißt es:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde (!), einem zuständigen Amtsträger (!) oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
(2) Ordnungswidrig handelt auch der Täter, der fahrlässig nicht erkennt, daß die Behörde, der Amtsträger oder der Soldat zuständig ist.
Verwechseln Sie Bayern mit NRW? Das sollte man nicht tun…
Burgweintinger
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@Sebastian Wild.
woher wissen Sie, ob denn die KOS die Dame am Rad festgehalten haben? Diese Dame behauptet das ohne es beweisen zu können!
Absolut richtig, dass dieser Dame diese OWi aufgebrummt bekommt, meiner Meinung nach will diese nur ablenken. Mich regen diese Hundehalter grundsätzlich auf, die meinen sowieso, dass jeder der sich über frei laufende Hunde aufregt ein scheiss Spieser sei, ebenso habe ich noch nie einen Hundehalter erlebt, der gesagt hat, ja mein Hund scheisst und ab und zu habe ich keinen Bock den Scheiss wegzuräumen…, komisch überall liegt aber diese Hundescheisse rum, wahrscheinlich vom Himmel gefallen.
Jedem 20 jährigen mit bunten Haaren und Hund geht man schräg an, wenn er seinen Hund nicht ordentlich an der Leine hält, aber einer Rentnerin, die ja soviel für das Vaterland getan hat und solange in die Kassen eingezahlt hat, da soll man dann mit zweierlei Maß handeln…., pfffttt! Blödsinn, diese Mär der heiligen Kuh!
Hutzelwutzel
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Also wenn sich hier einige Stadtverantwortliche so benehmen, muss man es sicher wieder mal im weiteren Umfeld “ausposaunen”. Da hilft es der Stadt dann aber auch sehr wenig, wenn man Touristen freundlich sein will. Denn solche Geschehnisse lassen Leute eher von einer solchen “Stadt” fern bleiben.
Piedro
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@Günther Herzig
So mag ich meinen Herzig! Sarkastisch, mit Humor. Tatsächlich kann sie froh sein, dass sie nicht gestürzt ist und sich den Hals gebrochen hat, aber das hat sie ja schon selbst gemerkt.