Vier Jahre für Vergewaltiger, Sprechverbot für Angehörige
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Am Schluss dürfen außer den Beteiligten nur zwei Personen der Urteilsbegründung beiwohnen – die Mütter der beiden Mädchen, die der Regensburger Gerhard K. in den Jahren 2017 bis 2019 zum Teil schwer sexuell missbraucht hat. Denn auch für die Verkündung der Urteilsgründe schließt die Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg die diesmal zahlreich anwesende Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung aus. Bereits an den vorherigen fünf Verhandlungstagen fand die Verhandlung, darunter auch Anklageverlesung, Beweisaufnahme, Plädoyers sowie das letzte Wort des Angeklagten nichtöffentlich statt.
Mütter müssen schweigen
Den Müttern erlegt das Gericht zudem eine Geheimhaltungspflicht auf. Sie müssen Inhalte der Urteilsgründe, soweit diese den schutzwürdigen persönlichen Lebensbereich des Angeklagten (zu dem Zeitpunkt schon Verurteilten) und der Opfer betreffen, für sich behalten. Beantragt hat das „Sprechverbot“ Verteidiger Hubertus Werner, der die Befürchtung äußert, dass sonst etwa in sozialen Medien nichtöffentliche Prozessinhalte kommuniziert würden.
Zuvor verkündet der Vorsitzende Richter Martin Krogmann das Urteil gegen den 55-Jährigen. Wegen acht Fällen des (teilweise schweren) sexuellen Kindesmissbrauchs muss Gerhard K. vier Jahre in Haft. Das Gericht behält sich außerdem nach K.s Haftverbüßung die Unterbringung in Sicherungsverwahrung vor. Ob der Täter dauerhaft weggesperrt bleibt, wird die Kammer in einem späteren Verfahren auf Grundlage des Vollzugsverlaufs samt eventueller Therapien und einer Gefährlichkeitsprognose entscheiden.
Deal führt zu Reduzierung der Anklagevorwürfe und Vergleich
Dem Urteil gingen mehrere Rechtsgespräche von Gericht, Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklage voran, in denen eine (in weiten Teilen inhaltlich unbekannte) Verständigung zwischen den Beteiligten erzielt wurde. Aufgrund des Prozessverlaufs ist davon auszugehen, dass der 55-Jährige ein (Teil-)Geständnis in Aussicht gestellt und am vierten Prozesstag abgegeben haben dürfte.
Bestandteil der Deals ist offenkundig die Reduzierung des Anklagevorwürfe, deretwegen K. letztlich verurteilt wurde. Die Anklage enthielt insgesamt 14 Fälle des sexuellen Missbrauchs. Daneben fünf Körperverletzungsdelikte sowie unerlaubten Waffenbesitz. Im Urteilsspruch finden sich nur noch acht Missbrauchsfälle, die Körperverletzung und das Waffendelikt sind im Laufe des Verfahrens weggefallen.
Ebenso Teil der Verständigung ist ein Vergleich, den der Täter und Claudia Schenk, die Nebenklagevertreterin eines der missbrauchten Mädchen, geschlossen haben. K. verpflichtet sich dem Opfer insgesamt 5.000 Euro zu bezahlen. Eine erste Rate von 1.500 Euro wurde Anfang dieses Jahres bereits vom Konto seiner Ex-Frau an Schenk überwiesen.
Bereits Ende der 1990 wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Für Gerhard K. ist es schon die zweite Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. In den 1990er Jahren vergewaltigte er seine Tochter und seinen Stiefsohn und wurde dafür 1998 vom Landgericht Regensburg in sieben Fällen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Im jetzigen Prozess wurde neben einem psychiatrischen Gutachter und einer psychologischen Sachverständigen lediglich eine Kriminalbeamtin als Zeugin angehört. Alle weiteren Zeugen wurden abgeladen. Auch die minderjährigen Opfer mussten nicht aussagen. Ursprünglich waren deutlich mehr Verhandlungstage und eine umfassendere Beweisaufnahme vorgesehen.
Versagten Behörden und Kripo?
Nach Informationen von regensburg-digital hatten Behörden darunter auch die Kripo Regensburg spätestens 2018 konkrete Hinweise zu möglichen Missbrauchshandlungen K.s, die sich laut Anklage bei einem Opfer bis Ende Juli 2019 erstreckten. Verhaftet wurde der nun Verurteilte erst im April 2020.
Entsprechende Fragen zu dieser zeitlichen Diskrepanz wurden uns bisher seitens der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufende Verhandlung nicht beantwortet. Der Prozess trug zur Beantwortung jedenfalls nichts bei. Konnte sich der heute 55-Jährige also trotz aktenkundiger Kenntnis noch monatelang an mindestens einem Opfer weiterhin vergehen?
Ein Zuschauer stellte gegenüber Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen vergangene Woche in einer Verhandlungspause zudem in den Raum, dass noch zwei weitere Mädchen Opfer von K. geworden sein könnten. Dabei ist von einem versuchten und einem vollendeten Fall des sexuellem Missbrauch die Rede. Die Akte des Kindervergewaltigers Gerhard K. ist noch nicht geschlossen.
XYZ
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Na also – doch ein ‘deal’ – wenigstens erst nach nicht öffentlicher Verhandlung? Vorbehalt der Sicherungs-Verwahrung auf Grundlage des Vollzugsverlaufs samt eventueller Therapie: Eventuell? In einer JVA findet kaum eine Therapie statt, der Täter wird sich wohl verhalten, zumal er zur untersten Klasse der Einsitzenden zählt. Der Vorbehalt erscheint fragwürdig.
R.G.
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Eine Schweigepflicht finde ich ungeheuerlich für die Opfer und alle ihnen nahen Angehörigen.
Rob
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Wieso wird der Name eines der Opfer ausgeschrieben?!
Die hätten Privatsphäre wesentlich nötiger als der Vergewaltiger…
Stefan Aigner
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@Rob
Welcher Name soll das sein?
Martin Oswald
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@Rob
Claudia Schenk ist die Vertreterin der Nebenklage, nicht das Opfer. Ich habe den Satz umgestellt, damit das nicht zu Missverständnissen führt.