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Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt behördliche Beschlagnahme des Braunbären Ben

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tage die vom Eigentümer und Halter begehrte Herausgabe des Bären Ben und des Bärenwagens abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer ist die auf das Tierschutzgesetz gestützte Fortnahme durch das Landratsamt Deggendorf wegen der wiederholten erheblichen Vernach-lässigung des Tieres in der Sache nicht zu beanstanden. Das Landratsamt hatte am 14. März 2016 am Standort in Plattling festgestellt, dass sich der Bär unbetreut, ohne Futter und Wasser, ohne Beschäftigungsmöglichkeit und ohne Zugang zum Außen-bereich im fensterlosen Drittel des Bärentransportwagens befand. Nach Auskunft des Veterinäramtes Weißenburg-Gunzenhausen hatte es am vorherigen Standort Gun-zenhausen vergleichbare Beanstandungen gegeben. Mit dem schriftlich begründeten Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom heuti-gen Tage wurde auch der vom Gericht mit Beschluss vom gestrigen Tag beanstan-dete formelle Fehler der mündlichen Anordnung vom 14. März 2016 behoben. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig. Beschlüsse vom 16. und vom 17. März 2016 (Az. RN 4 S 16.393 und RN 4 S 16.414)

Die vollständigen Entscheidungen sind in Kürze abrufbar unter http://www.vgh.bayern.de/vgregensburg/oeffentl/termine/

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