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18 Feb2013
„Keine Zweifel an der Gefährdung“
Verwaltungsgericht: Asyl für iranischen Regimekritiker
Überraschendes Urteil im Asylverfahren eines regimekritischen Bloggers aus dem Iran: Vergangene Woche hat das Verwaltungsgericht Regensburg dem Politikwissenschaftlers Mursat H. in vollem Umfang recht gegeben und einen ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration aufgehoben.
Aushang beim Protest-Camp der iranischen Flüchtlinge im Sommer 2012 auf dem Neupfarrplatz: Amnesty International geht für das vergangene Jahr von über 600 Hinrichtungen im Iran aus. Foto: Archiv
„Der Kläger hat seine Gründe für die drohende politische Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten schlüssig und nachvollziehbar geschildert und seine Angaben hinreichen belegt“, heißt es in dem Urteil vom 7. Februar. Es falle auf, dass Mursat H. „in keinem Bereich der Versuchung erlegen ist, seine Gefährdung durch Hinzufügung nicht zu belegender Umstände zu dramatisieren“. Sein Sachvortrag sei „von Anfang bis Ende schlüssig und in sich widerspruchsfrei“.
Bundesamt sah keine Gefährdung
Wie berichtet, kam der heute 42jährige Iraner vor zwölf Jahren nach Europa. Er hat in Frankreich und Deutschland Philosophie und Politikwissenschaft studiert und mit dem Master abgeschlossen. Seit 2010 betreibt Mursat H. einen Blog, auf dem er sich kritisch mit dem iranischen Regime beschäftigt. Unter anderem geht es um Gewalt und Gewaltlosigkeit oppositionellen Protests, den von der Opposition befürworteten Wahlboykott, Korruption, Massenhinrichtungen und den iranischen Blogger Sattar Behesti, der 2012 im Iran verhaftet, gefoltert und schließlich unter nicht geklärten Umständen im Gefängnis gestorben ist. In einem aktuellen Eintrag beschäftigt sich Mursat H. mit den Verhaftungen von Journalisten. Seine Seite, die jede Woche etwa 1.000 Besucher verzeichnet, wird im Iran blockiert.
Als Mursat H. seine Promotion nach dem Tod seines Doktorvaters abbrechen musste und keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland mehr erhielt, beantragte er im vergangenen Jahr Asyl. Doch das Bundesamt für Migration sah keinen Grund, ihm solches zu gewähren. Eine exilpolitische Betätigung sei nur dann erheblich, wenn der Betreffende nach außen erkennbar, persönlich exponiert und regimefeindlich aktiv werde. Dies sei bei Mursat H. jedoch nicht ersichtlich, heißt es in dem Ablehnungsbescheid vom August 2012. Er solle freiwillig ausreisen, so die damit verbundene Aufforderung. Andernfalls drohe ihm die Abschiebung.
Gericht: Systematische Verfolgung von Bloggern im Iran
Diesen Bescheid hat das Verwaltungsgericht nun aufgehoben. Sowohl das Auswärtige Amt wie auch mehrere Experten gingen von einer systematischen Verfolgung von Bloggern und Journalisten im Iran aus. Insbesondere Leuten, die das Internet professionell-journalistisch nutzen, um sich so politisch zu positionieren drohe Verfolgung. Das Gericht zeigt in seinem Urteil „keinen Zweifel daran“, dass Mursat H. mit seinem Blog zu dieser Gruppe gehöre und dass er „mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ von Verfolgung bedroht sei.
Mindestens 120.000 „Cyber-Polizisten“
Mit seiner Begründung folgt das Gericht in vollem Umfang der Klage von H.s Rechtsanwalt Dr. Reinhard Marx. Er hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass das iranische Regime seit Januar 2011 zufolge zwischen 120.000 und 250.000 „Cyber-Polizisten“ beschäftigt, um die staatlich erwünschte Zensur des Internets durchzusetzen und die Meinungsfreiheit in dem Land konsequent zu unterdrücken. Die Quelle für diese Schätzung: dasselbe Bundesamt für Migration, das für Mursat H. keine Gefährdung erkennen wollte.
Das Bundesamt hat nun noch die Möglichkeit, Berufung gegen dieses Urteil zu beantragen.
Ja, es ist gut, daß er bleiben kann!__Finanziell kann ich leider keine Unterstützung anbieten; jedoch beim Umgang mit Ämtern wäre ich bereit, den einen oder anderen Gang zu begleiten.
Das ist ja mal eine gute Nachricht.
Gibt es doch noch Gerichte, die sich kundig machen und unabhängig urteilen. Ich hoffe sehr, diese Entscheidung wird rechtskräftig!
gut zu sehen, wenn Gerichte unabhängig von landespolitischen Vorgaben entscheiden; bleibt noch zu hoffen, daß das Urteil rechtskräftig wird –
ja, die blogadresse wäre schön – aber erst, wenn das Uretil rechtskräftig geworden ist.
Veronika
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Danke! Na bitte, es geht doch, sogar trotz scheinbar anderweitiger landespolitischer Vorgaben!
Maurus
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Gottseidank !
Könnten Sie uns noch die “Blog”- Adresse verraten ?
Möchte mich gerne kundig machen.
Braucht er finanzielle Unterstützung?
Danke.
Eleonore
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Ja, es ist gut, daß er bleiben kann!__Finanziell kann ich leider keine Unterstützung anbieten; jedoch beim Umgang mit Ämtern wäre ich bereit, den einen oder anderen Gang zu begleiten.
Dubh
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Das ist ja mal eine gute Nachricht.
Gibt es doch noch Gerichte, die sich kundig machen und unabhängig urteilen. Ich hoffe sehr, diese Entscheidung wird rechtskräftig!
Alles Gute für die Zukunft an Mursat H.
uli
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gut zu sehen, wenn Gerichte unabhängig von landespolitischen Vorgaben entscheiden; bleibt noch zu hoffen, daß das Urteil rechtskräftig wird –
ja, die blogadresse wäre schön – aber erst, wenn das Uretil rechtskräftig geworden ist.