27 Feb2013
Versuchter Wohnungseinbruch
Pressebericht des Polizeipräsidiums Oberpfalz vom 27.02.2013
Kriminalpolizeiinspektion Regensburg
Versuchter Wohnungseinbruch
REGENSBURG. Ein aufmerksamer Nachbar, der durch den entstandenen Lärm sensibilisiert war, verhinderte durch sein Verhalten, einfach mal nachzusehen, Schlimmeres.
Gleich drei Männer mit osteuropäischem Aussehen machten sich an einer Wohnungstüre eines Mehrfamilienhauses in der Lessingstraße gewaltsam zu schaffen. Als sie sich bei ihrem Vorhaben, unbefugt in die Wohnung einzudringen ertappt fühlten, verließen die Täter fluchtartig das Haus.
Eine genauere Beschreibung ist daher nicht möglich.
An der Wohnungstüre entstand ein Sachschaden in Höhe von 300 Euro. In die Wohnung gelangte das Trio nicht.
Die sachbearbeitende Kripo Regensburg bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise unter der Tel.-Nr. 0941/506-2888.
Diebstahl aus Pkw
REGENSBURG. Ein Koffer, der von außen erkennbar auf einem Sitz lag, war das Ziel eines bislang unbekannten Täters, der am Dienstag, 26.02.2013 in der Zeit von 14:15 Uhr bis 16:15 Uhr in der Hemauerstraße einen Pkw gewaltsam öffnete.
An dem blauen Volvo, der in einer Sammelgarage abgestellt war schlug der Täter die Scheibe der Beifahrertüre ein und nahm einen Alukoffer aus dem Fahrzeug an sich. Diesen Koffer fand der Geschädigte später im Bereich des Notausganges wieder auf.
Zudem gab der Fahrzeughalter eine Beschreibung eines Mannes, der mit der Tat in Verbindung stehen könnte. Gesucht wird demnach ein ca. 25jähriger Mann, ca. 180 cm groß und schlank, der mit einer abgetragenen Latzhose bekleidet war und einen insgesamt ungepflegten Eindruck machte. Dieser war dem Geschädigten aufgefallen, als er zu seinem Fahrzeug zurück kam.
Die Kripo Regensburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet nun Passanten, die tatrelevante Feststellungen gemacht haben, sich unter der Tel.-Nr. 0941/506-2888 zu melden.
Kriminalpolizeiinspektion Amberg
Nachtrag zum Wohnhausbrand in Wernberg-Köblitz
WERNBERG-KÖBLITZ. Wie bereits berichtet kam es in den Nachmittagsstunden am Dienstag, 26.02.2013 zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Schulstraße.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand brach das Feuer im Dachgeschoss des von drei Parteien bewohnten Gebäudes aus. Zur Brandursache konnten die Brandermittler der Kriminalpolizei Amberg noch keine konkreten Angaben machen. Bislang ergaben sich keine Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung.
Die genaue Ursache lässt sich derzeit noch nicht bestimmen.
Verletzt wurde von den Bewohnern niemand. Selbst die Haustiere konnten unversehrt gerettet werden.
Die Feuerwehr stellte über Nacht eine sogenannte Brandwache, um zu verhindern, dass mögliche Glutnester erneut aufflammen.
Bei dem Brand entstand entgegen ersten Schätzungen ein Sachschaden in Höhe von etwa 250 000 Euro.
Da das Haus derzeit nicht betreten werden kann, muss die Zukunft zeigen, ob und wann die Bewohner wieder in ihr Heim zurückkehren können. Vorerst wurden die Betroffenen von Angehörigen und Bekannten aufgenommen.
Kriminalpolizeiinspektion Weiden
Körperschmuggel aufgedeckt
WALDSASSEN. Auch das Versteck in einer Körperöffnung im Intimbereich ermöglichte einer Frau aus Mittelfranken nicht, das kurz zuvor erworbene Rauschgift Nachhause zu bringen.
Die Schleierfahnder der örtliche zuständigen PI Waldsassen zeigten, dass sie durchaus auch mit ungewöhnlichen Schmuggelverstecken vertraut sind, als sie eine 26jährige Frau zur Kontrolle baten. Die Frau war am Dienstag, 26.02.2013 gegen 15:00 Uhr mit einem Pkw in Begleitung eines 35jährigen Nürnbergers im Bereich Waldsassen ins Bundesgebiet eingereist.
Die Kontrolle führte zum Auffinden von etwa 10 Gramm Amphetamin, die sichergestellt wurden.
Bis zur Klärung der genaueren Umstände arrestierten die zwischenzeitlich hinzugezogenen Beamten der Kripo Weiden die beiden Fahrzeuginsassen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, bei der Polizeiinspektion. Von hier aus konnte das Duo seinen Weg im Laufe der Vormittages weiter in Richtung Mittelfranken fortsetzen.
Die Frau erwartet nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz.