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Nächster Rechtsstreit

Vergessene „Lebensader“ für Regensburgs Trinkwasser: Jetzt klagt die erste Wohnungskäuferin

Seit über einem Jahr zieht sich der Rechtsstreit zwischen einem Bauträger und der städtischen Wohnbautochter um eine Hauptwasserleitung, die beim Verkauf eines Grundstücks nicht erwähnt wurde. Jetzt hat eine Wohnungskäuferin den Bauträger wegen der daraus resultierenden Verzögerungen verklagt.

Der Ende 2021 fertiggestellte Neubau an der Wöhrdstraße 55. Die Genese des Gruindstückskaufs zieht nun die nächste Klage nach sich. Foto: Aigner

Darüber, ob die Stadtbau GmbH wegen einer „vergessenen“ Wasserleitung bei einem Grundstücksgeschäft gegenüber dem Bauträger Rudolf Ring schadenersatzpflichtig ist, hat das Landgericht Regensburg bislang nicht entschieden. Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit über einem Jahr hin, außergerichtliche Gespräche nicht mitgerechnet. Ring beziffert den Schaden, der durch all die Verzögerungen entstanden ist und den er von der städtischen Tochter ersetzt haben will, auf 736.451 Euro.

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Derweil wird nun auch die Ring GmbH von einer Eigenheim-Käuferin verklagt, weil deren Wohnung erst mit zwei Jahren Verspätung fertig geworden ist. Für Zins- und Mietzahlungen (jeweils rund 39.000 Euro), Verteuerung bei Schreinerarbeiten (8.967 Euro) und außergerichtliche Anwaltskosten (2.500 Euro) fordert die Frau insgesamt 90.281,90 Euro. Am Montag traf man sich nun vor Richterin Ruth Koller.

Ring kaufte das Grundstück 2016 von der Stadtbau GmbH – ein Detail blieb unerwähnt

Wie berichtet, hatte die Ring GmbH das Grundstück 1.100-Quadratmeter-Grundstück an der Wöhrdstraße 2016 von der Stadtbau für 2,4 Millionen Euro erworben, um dort ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen zu errichten. Eher zufällig stellte sich kurz vor Beginn der Bauarbeiten heraus, dass sich darunter eine wichtige Hauptleitung zur Trinkwasserversorgung von 80.000 Menschen befindet.

Von einer „Lebensader“ der Stadt Regensburg ist die Rede, die hier zwischen 1936 und 37 verlegt wurde. Doch diese „Lebensader“ war im Grundbuch nicht verzeichnet. Es folgten monatelange Verhandlungen zwischen der Ring GmbH auf der einen und REWAG, Stadt und Stadtbau GmbH auf der anderen Seite.

Mit der REWAG einigte man sich 2019. Der Versorger hatte die Kosten für eine Verlegung der Leitung auf weit über eine Million Euro geschätzt und entschädigte Ring mit 320.000 Euro. Gespräche mit Stadt und Stadtbau blieben fruchtlos.

Vergessene Wasserleitung: Stadt und Stadtbau schieben Verantwortung hin und her

Das Problem: Besagtes Grundstück wurde 1993 von der Stadt Regensburg auf die Stadtbau übertragen – um die Kapitaldecke der Wohnbautochter zu verbessern. Die Leitung blieb dabei unerwähnt – zumindest im Grundbuch. Deshalb sei man für das Versäumnis nicht verantwortlich. Man habe ja davon nichts gewusst und könne deshalb nicht schadenersatzpflichtig sein, argumentiert die Stadtbau.

Die Stadt Regensburg, welche die Leitung bei der Übertragung an die Stadtbau vergessen hatte, will keinen Schadenersatz zahlen. Man habe das Grundstück nicht an die Ring GmbH verkauft und sei deshalb nicht haftbar zu machen, heißt es von dort. Ring reichte Klage ein.

Zwei Jahre Verzögerung: Gab es noch eine Schluderei der Stadt?

Mit zweijähriger Verzögerung wurde das Wohnhaus in der Wöhrdstraße derweil schließlich Ende 2021 fertiggestellt. Weil der Wohnungskäuferin und ihrem Mann aber im entsprechenden Bauträgervertrag eine bezugsfertig Wohnung bereits für den 31. Dezember 2019 zugesichert wurde, zog sie nun ihrerseits vor Gericht.

Dort machte Ring über seinen Rechtsanwalt Thomas Schreiner zum einen die Streitereien wegen der Wasserleitung als höhere Gewalt geltend, aber auch zwei Nachbarschaftsklagen, die sich länger hingezogen hätten, als üblich. Auch dafür sei die Stadt Regensburg verantwortlich.

Viel Ärger nach dem Grundstückskauf in der Wöhrdstraße: Rudolf Ring junior. Foto: Archiv/as

„Die Stadt hat den Nachbarn die wasserrechtliche Genehmigung nicht zugestellt“, so Schreiner. Das habe zu einem weiteren Klageverfahren über zwei Instanzen geführt. Und Klagen, bei denen es um wasserrechtliche Genehmigungen gehe, hätten zudem aufschiebende Wirkung im Hinblick auf die Baugenehmigung. Mit all dem habe Ring nicht rechnen können und es sei ihm denn auch nicht im Sinne von Schadenersatzpflicht zur Last zu legen.

„Man hätte auch einen Römerschatz finden können.“

Ganz anders sieht das Gernot Brammer, Anwalt der klagenden Wohnungskäuferin. Baurechtliche Probleme träten immer wieder auf. Es sei ja nicht das Grundstück weggeschwemmt worden. Es gebe eben Dinge, mit denen müsse man als Bauträger rechnen. „Man hätte auch einen Römerschatz finden können.“ Und dass es in einem Wasserschutzgebiet an der Donau zu Streitigkeiten um die wasserrechtliche Genehmigung kommen könne, sei auch nicht unüblich.

Wie der Rechtsstreit ausgeht, ist Landrichterin Ruth Koller zufolge völlig offen. Ein ähnlicher Fall sei obergerichtlich noch nicht entschieden worden. „Aber Sie können von mir dazu schon eine Meinung haben, mit der dann eine Seite unzufrieden sein wird.“

Kein Vergleich

Ein Vergleich kommt für Ring allerdings derzeit nicht in Frage. „Wenn ich den jetzt abschließe, wird mir die Stadtbau im anderen Verfahren vorhalten, dass ich hier ja gewonnen hätte und den Schaden bestreiten.“

Das Verfahren ruhend zu stellen, bis die Klage von Ring gegen die Stadtbau entschieden ist, lehnt wiederum die Wohnungskäuferin ab. Und so kommt Ruth Koller nicht darum herum, ein Urteil fällen zu müssen.

Bereits vorher fällt möglicherweise eine Entscheidung in der Schadenersatzklage von Ring gegen die Stadtbau. Und hier hatte das Gericht zuletzt signalisiert, dass sich die städtische Tochter den Fehler der Stadt beim Vergessen der Wasserleitung wohl zurechnen lassen und zahlen muss.

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Kommentare (5)

  • Pia

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    Die Prozesshäufigkeit und deren Urteile gegen die Stadt oder ihrer Töchter ist schon eindrucksvoll. Überall sind zwar bis in die höchsten Ebenen Juristen installiert oder nimmt sich externe Staranwälte, aber es wird trotzdem ‚gerne‘ verloren.

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  • Mr. B.

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    Pia: Es ist ja nur! Bürgergeld.

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  • Brosi

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    @Pia: Und was können da jetzt die Juristen der Stadt dafür, wenn vor 30 Jahren eine Wassserleitung nicht ins Grundbuch eingetragen worden sein sollte?

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  • xy

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    Das Grundbuch ist da nicht einschlägig. Einschlägig ist vielmehr das Leitungskataster, und das wird vermutlich Sache der Stadt, nämlich des Vermessungsamts, sein, vgl, https://de.wikipedia.org/wiki/Leitungskataster

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  • Christian

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    @ Brosi
    Es geht nicht um einen einzelnen Juristen als Person. Es geht um die Arbeitsweise der Stadtverwaltung. Welche Abteilung und welcher Sachbearbeiter am Ende da seinen Job nicht gemacht hat ist doch vollkommen nebensächlich.
    Mein Eindruck von der Stadtverwaltung und auch von einigen Töchtern ist (eigentlich seit Jahrzehnten) dass da ein hohes Maß an Inkompetenz vorhanden ist. Oder vielleicht ist es auch Gleichgültigkeit und Wurschtigkeit. Und mit dieser Verwaltungsleitung hat sich das finde ich nochmals erkennbar verschlechtert.
    Vielleicht sollte man zu allererst einmal versuchen dass die Verwaltung die wesentlichen Kernaufgaben auch verlässlich und schnell erfüllt anstatt sich in Nebensächlichkeiten aufzureiben.

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