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Unser Rechtstreit mit Bauteam Tretzel

Urteil: Berichterstattung „im Interesse der Öffentlichkeit“

Die BTT Bauteam Tretzel GmbH ist mit ihrer Klage gegen regensburg-digital vor dem Landgericht Regensburg in den wesentlichen Punkten gescheitert. Von 13 Unterlassungsforderungen, bei denen sich elf sowohl gegen Herausgeber Stefan Aigner als auch unseren Autor Robert Werner gerichtet hatten, erkannte das Gericht lediglich vier als berechtigt an. Drei Forderungen auf Richtigstellung wurden ebenfalls abgewiesen. Der Grundtenor unserer Berichterstattung wurde nicht beanstandet. Tretzel muss knapp 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen.

BTT-Wohnungen auf dem Nibelungenareal. Wegen mehrerer Berichte zum dortigen Energiekonzept klagte die Bauteam Tretzel GmbH – und unterlag nun weitgehend.

„Auch wenn man im Hinblick auf die nun zu unterlassenden Passagen eine andere Auffassung haben kann, sind wir mit der Entscheidung zufrieden“, so das Fazit unseres Rechtsanwalts Nils Pütz zum Urteil im Rechtsstreit zwischen der BTT Bauteam Tretzel GmbH und regensburg-digital. „Die Kernaussagen der Artikel werden durch die nun zu unterlassenden Passagen nicht berührt und einer weiteren Berichterstattung steht nichts entgegen. Sowohl quantitativ wie auch qualitativ ist das ein sehr positives Urteil im Sinne der Pressefreiheit.“

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Rechtsstreit zog sich über ein Jahr

Die Klage mit einem schlussendlichen Streitwert von 87.000 Euro hatte die BTT Bauteam Tretzel GmbH vor über einem Jahr eingereicht und später noch um einige Punkte erweitert. Es ging um Berichte und Recherchen, die wir in Zusammenhang mit dem Energiekonzept des Unternehmens für seine Wohnungen auf dem Nibelungenareal 2018 und 2019 veröffentlicht haben.

Tenor unserer Berichterstattung: Tretzel verfügt über eine weitgehende Monopolstellung, sein Energiekonzept ist weder innovativ noch zukunftsweisend, Angaben zu Nebenkosten gegenüber Stadträten und Öffentlichkeit sind nach wie vor nebulös. All diese Kernaussagen der beklagten Artikel dürfen wir auch weiterhin so treffen.

Keine Einigung – weil wir ankündigen, weiter zu berichten

Einigungsversuche im Vorfeld waren gescheitert, zuletzt dann auch bei einem Gütetermin am Landgericht, wo Tretzel-Anwalt Andreas Körner zu Protokoll gab, dass er

„angesichts der Vielzahl der streitigen Punkte und des Umstandes, das hier auch noch weiter berichtet werden soll, derzeit keine Basis für eine gütliche Einigung sehe“.

Die vier Unterlassungen

Was blieb nun von der Vielzahl an Forderungen übrig?

Laut dem schriftlichen Endurteil vom 12. April muss unsere Redaktion eine Formulierung löschen, die in den Augen des Gerichts den Eindruck erweckt, dass ein Wechsel des Stromanbieters für Bewohner auf BTT-Arealen nicht möglich sei. Eine Wechselmöglichkeit ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen immer gegeben und rechtlich zugesichert. Dass die inkriminierte Formulierung den Eindruck erwecken würde, das dies auf dem BTT-Areal nicht möglich wäre, sehen wir zwar nicht so, nachdem wir aber in anderen Berichten bereits mehrfach die tatsächlichen Gegebenheiten dargestellt haben, sehen wir diese Unterlassung nicht als sonderlich problematisch an. Ein solcher Eindruck war ohnehin nie beabsichtigt.

Ebenfalls unterlassen sollen wir eine Aussage zu den Hintergründen, deretwegen in den Blockheizkraftwerken Tretzels regenerative Energien, insbesondere Biogas, so gut wie keine Rolle spielen und den Folgen für das Geschäftsmodell der BTT. Zwar sei unsere Schlussfolgerung „nicht gänzlich ausgeschlossen“, heißt es im Urteil. Sie werde aber „in ihrer pauschalen Kürze nicht plausibel“.

Als Drittes unterlassen müssen wir das Zitat eines von uns befragten Experten, das unter anderem auf einer Auskunft der REWAG beruht. Es beinhaltet eine fehlerhafte Aussage im Hinblick auf den Anschluss des Stromnetz der BTT an das öffentliche Netz. In den Augen des Gerichts haben wir uns diese Formulierung zu eigen gemacht. Die Arealnetze Tretzels sind an das öffentliche Netz angeschlossen – auch das hatten wir an anderer Stelle bereits klargestellt. Nach unserer Auffassung war das nun zu unterlassende Zitat im Gesamtzusammenhang so zu verstehen, dass eine Einbindung (Möglichkeit des Zu- und Abschaltens durch den städtischen Stromversorger) in das städtische Netz der REWAG nicht gegeben ist. Eine wirkliche Einbindung in das städtische Netz der REWAG liegt auch tatsächlich nicht vor, so dass BTT diesbezüglich mit ihrem Unterlassungsantrag unterlegen ist.

Als Letztes zu unterlassen haben wir eine Aussage in Bezug auf den Umgang mit Wärmeenergie innerhalb des Energiekonzepts von Tretzel – an der Grundaussage, dass dieses Konzept weder sonderlich ökologisch noch innovativ ist, ändert aber auch diese Unterlassung in unseren Augen nichts.

In allen übrigen Punkten gab das Gericht unserer Redaktion recht.

„Bauteam Tretzel – ein politisch geförderter Monopolist“

Insbesondere nicht löschen oder unterlassen müssen wir die Überschrift unserer umfangreichen Recherche „Bauteam Tretzel – ein politisch geförderter Monopolist“, so wie generell die Begriffe „Monopolist“, „monopolartige Stellung“ oder „Monopolstellung“. Aus dem Gesamtzusammenhang des Artikels werde klar, dass wir uns damit auf das weitreichende Leistungsangebot der BTT Bauteam Tretzel GmbH beziehen – insbesondere Wärmeenergie, elektrische Energie und Telefon/Internet.

Es sei „keinesfalls zu beanstanden, dass dies in einem Presseartikel hervorgehoben wird“. Die Bezeichnung „Monopol“ bzw. „Monopolist“ sei letztlich eine wertende Zuspitzung, „die dazu dient, dieses Geschäftsmodell in einem Begriff zu bündeln“. Dabei stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass dieser ausführlich begründeten Meinung unserer Redaktion keine falschen oder bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen zugrunde liegen.

Nicht regenerativ, nicht innovativ

Ebenfalls nicht beanstandet hat das Gericht unsere Formulierung der zufolge Tretzel „die Nutzung von regenerativen Energiekomponenten offenbar gezielt“ ausschließt, und dass dessen Energiekonzept auf dem Nibelungenareal insbesondere deshalb nicht innovativ sei.

Unser Autor Robert Werner habe zuvor ausdrücklich das von der Stadt Regensburg beschlossene Energiekonzept/Leitbild Energie und Klima vorgestellt, als Vergleichsmaßstab herangezogen und klargestellt, was er unter einem innovativen Energiekonzept versteht, so das Gericht. Es sei auch nicht strittig, dass in Tretzels Energiekonzept weder Photovoltaik noch Geothermie noch Solarthermie eine Rolle spielen.

Die von Tretzels Anwälten ins Feld geführte Verwendung von Holzpellets überzeugt das Gericht nicht. Im Artikel werde ausdrücklich erwähnt, dass Pellets zur Deckung von Spitzenlasten eingesetzt würden. Der Normalbetrieb der Blockheizkraftwerke sei aber nicht auf eine solche Nutzung ausgelegt.

„Hinzu kommt, dass, selbst wenn man die Holzpellets einmal als regenerative Energiequelle einordnen möchte, diese hinsichtlich des regenerativen Charakters nicht mit den anderen im Artikel klar bezeichneten Energieträgern verglichen werden können.“

Die angegriffene Formulierung sei eben „so zu verstehen, dass der Geschäftsführer der Klägerin andere Energieträger favorisiert“. Und tatsächlich hat Volker Tretzel, wie im Artikel auch ausdrücklich erwähnt wird, seine ablehnende Haltung gegenüber regenerativen Energien schon mehrfach zum Besten gegeben. Im Gesamtzusammenhang sieht das Gericht deshalb keinen Anspruch auf Unterlassung.

„Insellösungen“, „Arealnetze“

Ebenfalls verwenden durfte unsere Redaktion die Begriffe „Insellösungen“ oder „Arealnetz“ für Tretzels Stromnetz – „Arealnetz“ wird, wie das Gericht zutreffend feststellt, auch von der BTT GmbH selbst benutzt. „Vor dem Hintergrund, dass die Klägerin für das betroffene Wohnareal ein eigenes Energienetz unterhält, ist die Verwendung des Begriffs, um eine Abgrenzung vom öffentlichen Energienetz zu verdeutlichen, vertretbar.“

Keine Einbindung ins städtische Netz

Wie bereits oben erwähnt, hat das Gericht auch festgestellt, dass unsere Aussage, der zufolge Tretzels Blockheizkraftwerke nicht in das städtische Energienetz eingebunden sind, zutreffend ist. „Dies ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut, aber auch aus dem Gesamtkontext des Artikels“, heißt es im Endurteil. Und weiter:

„Die Behauptung legt gerade nicht nahe, dass eine Anbindung an das öffentliche Energienetz zur Gänze fehlt. Wenn von Einbindung in das städtische Netz die Rede ist, so entspricht es dem Verständnis des unbefangenen Lesers, dass nicht lediglich eine theoretische Anbindungsmöglichkeit gemeint ist, sondern irgendeine Form von Austausch in die eine oder andere Richtung erfolgt. Gerade dies ist im Hinblick auf das städtische Energienetz aber unstreitig nicht der Fall.“

„Energien monopolartig verkaufen“

Ebenfalls „nicht beanstandet“ werden kann unsere Formulierung, derzufolge „dem Tretzel-Konzern (…) auch das Recht, bzw. die faktische Möglichkeit zugesprochen wurde, vor Ort (…) Energien zu produzieren bzw. diese unbefristet und monopolartig an seine Käufer und Mieter zu verkaufen“.

„Das ist Aufgabe der Presse.“

Sehr deutlich äußerst sich das Gericht zu den insgesamt vier Unterlassungsforderungen Tretzels gegen unseren Bericht „Tretzels ‘günstige Nebenkosten’: ‘Da wurden wir offenbar hinters Licht geführt.’“. Darin beschäftigen wir uns mit der Diskrepanz zwischen einer Aufstellung künftiger Nebenkosten, die dem Stadtrat anlässlich der Vergabe des Nibelungenareals vorgelegt wurde, und den deutlich darüber liegenden Nebenkostenvorauszahlungen, die anschließend in zwei Mietangeboten verlangt wurden. Weder BTT noch die Regensburger Stadtverwaltung hatten Fragen von uns dazu beantwortet. Mehrere Stadträte übten teils deutliche Kritik und konnten keine Erklärung geben. Das – und nichts anderes – haben wir ausführlich und transparent dargestellt.

Entgegen der Forderungen der Tretzel-Anwälte, die unsere veröffentlichte Recherche als weitgehend rechtswidrig darstellen, hält das Gericht hier nicht nur ausdrücklich fest, dass der Bericht in vollem Umfang zulässig ist und die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt wurde, sondern auch:

„Der betreffende Punkt ist ein Kriterium in einem lokalpolitisch bedeutsamen Vergabeverfahren. Es liegt im Interesse der Öffentlichkeit, plausibel nachvollziehen zu können, welche Kriterien bei der Vergabeentscheidung entscheidend waren. Hier Antworten bei den Beteiligten einzufordern und gegebenenfalls darauf hinzuweisen, wenn solche ausbleiben, gehört zu den Aufgaben der Presse.“

Kein Recht auf Richtigstellungen

Auch das Unterlassen und damit die Löschung weiterer, teils längerer Passagen in unseren Recherchen zu Tretzels Energiekonzept und Geschäftsmodells die in der Klage aufgeführt sind, angeblich falsch sein oder einen falschen Eindruck erwecken sollen, werden in dem Urteil abgewiesen.

Das Gericht sieht in der Folge auch keinerlei Richtigstellungsansprüche für die BTT Bauteam Tretzel GmbH. Zum größten Teil fehle es „bereits an einer objektiv unrichtigen Tatsache, die richtiggestellt werden müsste“. Generell sieht das Gericht auch keine „fortdauernde Rufbeeinträchtigung von erheblichem Gewicht“. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Urteil auch nicht näher damit, ob angesichts der lange zurückliegenden Veröffentlichung der beklagten Artikel in den Jahren 2018 und 2019 nicht bereits die Aktualitätsgrenze überschritten wäre.

„Dies ist angesichts des Umstands, dass erst ca. ein Jahr nach Erscheinen der streitgegenständlichen Artikel gerichtlich gegen diese vorgegangen wurde, durchaus diskussionswürdig.“

Wir haben ein Problem, Herr Tretzel!

Noch eine Anmerkung der Redaktion.

Wir haben derzeit nicht vor, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen. Sollte die BTT Bauteam Tretzel GmbH den Rechtsstreit fortsetzen wollen, werden wir uns allerdings dann nochmal jene vier Punkte genau anschauen, bei denen wir vor dem Landgericht Regensburg unterlegen sind.

Dabei geht es nicht darum, dass wir auf der Veröffentlichung von möglicherweise missverständlichen Formulierungen beharren oder darauf, etwas behaupten zu können, was möglicherweise einen falschen Eindruck erweckt. Wie bereits erwähnt, haben wir im Rahmen von Folgeberichten die meisten inkriminierten Aussagen bereits präzisiert, weiter erläutert und um neue Erkenntnisse ergänzt. Damit haben wir kein Problem.

Ein Problem haben wir aber damit, wenn eine kritische berechtigte Berichterstattung durch einen Wust an Anträgen torpediert wird und damit aufgrund des damit einhergehenden Streitwertes und Kostenrisikos eine nicht unerhebliche Drohkulisse für weitere Berichterstattungen aufgebaut wird.

Dass dies ein Ziel dieser Klage gewesen sein dürfte, macht die Aussage von BTT-Anwalt Körner klar, der, wie oben erwähnt, eine gütliche Einigung auch mit dem Verweis darauf abgelehnt hat, dass wir angekündigt haben, weiter über die Bauteam Tretzel GmbH zu berichten.

Davon lassen wir uns aber weder von dieser Klage, noch von einer eventuellen Berufung Tretzels noch von der Aussicht weiterer Klagen abschrecken. Es reicht eben nicht immer aus, dass man sich, „teure Anwälte leisten“ und es sich „ja was kosten lassen“ kann, um gegen „diese ganzen Schmierblätter“ vorzugehen, wie es Volker Tretzel in einem abgehörten Telefonat mit Joachim Wolbergs ausgedrückt hat. Man muss auch das Recht auf seiner Seite haben.

Wir werden demnächst neue Recherchen zu Tretzels Energiekonzept und seiner Preisgestaltung veröffentlichen. Sollte eine juristische Klärung erneut nötig sein, dann werden wir diese eben herbeiführen.

Vielen Dank an alle, die uns in dieser Auseinandersetzung unterstützt haben. Dieses Urteil hat auch Ihnen/euch recht gegeben.

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Kommentare (68)

  • xy

    |

    Dass Tretzel und seine Anwälte diesen Kleckerleskram vor Gericht gezerrt haben, verstehe ich nach wie vor nicht. Herzlichen Glückwunsch!

    PS: Zu ändern sind Tippfehler: “weil wir akündigen”, “Das ist Augabe der Presse”

  • Edeltraud

    |

    Chapeau!

  • Mr. T.

    |

    Glückwunsch! Nicht unterkriegen lassen!

  • Piedro

    |

    Das mit den 20% ist sich finanziell ausgegangen?

    Schön, dass Herr Tretzel für euch Werbung gemacht hat! Ob er das bei der Berichterstattung über seinen Berufungsprozess wiederholt?

  • XYZ

    |

    Das ist letztlich ein Streit um des Kaisers Bart; wer hat denn da eine ‘Monopolstellung’ – doch nicht etwa die REWAG? Habe hier längstens den Stromanbieter gewechselt, bessere Preise und das auch noch ökologischer.

  • Fauler Hund

    |

    Respekt! Da gehören schon Eier dazu ;)

  • Andi Sterma

    |

    Monopolstellung ? Rewag, zahl ich gern, schließlich trägt die einen nicht unerheblich Teil des städtischen Schattenhaushalts (u.a. Fußball-und Eisstadion usw).

  • Untertan Giesinger

    |

    Zu XY und Stefan Aigner:

    Diesen “Kleckerleskram” habe ich damals noch gesponsert. Ich glaube es nicht….
    Mit 400.- Euro tatsächlich
    Hilfe!

  • XYZ

    |

    Andi Sterma 20.37
    Was wollen Sie damit sagen? Die REWAG trägt allerhand bei? Ja sehr schön, bloss: wie stehts mit anderen, denen dann Korruption vorgeworfen wird – nur profitorienterte Unternehmer – als ob die REWAG das sich auch nur leisten könnte bei Pluszahlen, als ‘Monopolist’, um dieses Wort nochmals zu gebrauchen.

  • Markus Frowein

    |

    Während die Reptiloiden anderswo schon fast die Weltherrschaft übernommen haben,
    streiten Sie sich in Regensburg um Formulierungen über ein paar kleine Grundstücke.

    Provinz halt …

  • Mr. T.

    |

    Schön, wie XYZ die Monopolstellung der REWAG widerlegt, indem sie/es/er den Stromanbieter gewechselt hat und damit langwierige Rechtsstreiterein vermeidet.
    Und das als amateure Verteidigungsfront von Volker Tretzel!

  • Klaus

    |

    Das ganze hatte zwischenzeitlich ja einen sehr emotionalen Character – jedenfalls in den Kommentaren und in der “richtigen” Welt. Es ist schon beeindruckend was sich da für Strukturen zwischen Politik und Wirtschaft gebildet haben die gerne als “Grauzonen” bezeichnet werden. Gut an dieser gerichtlichen Auseinandersetzung ist nicht alleine das Ergebnis, sondern die Offenlegung eines Selbstverständnisses das nicht im entferntesten an einem Gemeinwohl orientiert ist.
    Wirtschaftliches Ãœberleben ist sicher wichtig, aber das geht auch anders.

    In diesem Kontext bin ich auch gespannt wie sich das bei zukünftigen Projekten der Stadt auswirken wird, wenn deutlicher wird das da genauer hingesehen wird als noch vor 20 oder 40 Jahren.

    Danke für Eure Arbeit.

  • Hthik

    |

    Ein Anschluss aber keine Einbindung. Ein bisschen so, als würde ich sagen, ich verfüge über eine Fuhrpark, weil ich ja jederzeit zum Telefon greifen und Speditionen beauftragen kann.

    Warum das Gericht meint, trotz des von ihm auf 20% geschätzten Restbestands, meint, die Aktualität nicht diskutieren zu müssen, wird mir nicht klar.

    Insgesamt: Respekt!

  • Stefan Aigner

    |

    @hthik

    So wie ich das verstehe, spielt die Frage der Aktualität nur bei Richtigstellungen einen Rolle, nicht bei Unterlassungen.

  • Roland Hornung

    |

    Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg!

  • Robert Werner

    |

    Die Unterscheidung zwischen Anschluss ans öffentliche Netz und Einbindung ins städtische Netz ist insbesondere wichtig, wenn es um die Blockheizkraftwerke (BHKW) und die Regensburger Energiewende geht. Da die BTT in ihren BHKWs fossiles Erdgas verbrennt und die wichtigsten regenerativen Energiequellen Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie unberücksichtigt lässt, kann sie zur lokalen Energiewende/CO2-Vermeidung keinen Beitrag leisten.

    BHKWs können dann einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, wenn sie Strom aus Wind und Sonne ergänzen und die unvermeidlichen Schwankungen ausgleichen. BHKWs dürfen aber regenerativen Strom nicht verdrängen, und/oder mit Erdgas betrieben werden, wenn sie zur Energiewende beitragen sollen.

    Energiewende soll Spaß machen hat der ehemalige III. Bürgermeister J.H. gesagt, als er die Energiewende ankündigte. https://www.tftgmbh.de/fileadmin/user_upload/Presse/Energienutzungsplan_f%C3%BCr_Regensburg_2015.pdf
    Leider ist von Hubers Spaßansage im BTT-Nibelungenareal nix umgesetzt worden.

  • Hthik

    |

    @Stefan Aigner 17. April 2021 um 10:18

    Danke.

  • Realist

    |

    Ist das wirklich ein Erfolg, wenn der Gegener von 13 Punkten bei 4 recht bekommt.
    Seriosität sieht anders aus….da hätte man bei allen Punkten recht bekommen müssen oder vielleicht bei einem nich….aber viermal nicht rechtbekommen zu haben ist schon sehr negativ …..naja Seriosität sieht anders aus…sorry Herr Aigner….bitte das nächste mal besser recherchieren….
    Naja ist halt Regensburg…wenn jemand gefeiert wird weil er vier mal falsch berichtet hat.
    In meiner Schule hätte das damals geheissen mangelhaft bis ungenügend….
    Freue mich auf die vielen Kommentare die jetzt dann gegen mich laufen werden….aber überlegt doch alle mal wirklich was das Urteil wirklich aussagt…

  • Gscheidhaferl

    |

    @ Klaus

    “In diesem Kontext bin ich auch gespannt wie sich das bei zukünftigen Projekten der Stadt auswirken wird,”

    Das kann ich Ihnen teilweise schon sagen: Die Stadt bzw. deren Behörden agieren extrem konservativ, speziell kleineren Vorhaben gegenüber. D.h. man versucht vor allem, sich unangreifbar zu machen. Und das hat mitunter extrem kontraproduktive Folgen, weil es viel Initiative gleich von Anfang an abwürgt. Gelegentlich wird dann darauf verwiesen, dass man schon anders entscheiden würde, wenn man von Seiten der Politik andere Vorgaben bekäme. Aber auch da agiert man vor allem nach dem Motto “Nur nix verkehrt machen.”, was letztlich auf “nix machen” hinausläuft. Es sei denn, das Investitionsvolumen ist ‘motivierend’ hoch. Fazit: Wer viel Geld und Connections hat, macht weiterhin was er will. Wer weniger gespickt ist und einfach nur Unterstützung von der Stadt braucht, bleibt schnell auf der Strecke. Soweit ich das aktuell überblicken kann.

  • Gscheidhaferl

    |

    @xy
    “Dass Tretzel und seine Anwälte diesen Kleckerleskram vor Gericht gezerrt haben, verstehe ich nach wie vor nicht.”

    Das sind meines Erachtens schlicht Einschüchterungsversuche bzw. Versuche, den Preis für r-d möglichst hoch zu treiben. Ist ja leider auch zum Teil gelungen: r-d hat den Zeitaufwand für das Verfahren und 20% der Kosten zu tragen, wenn ich es richtig verstanden habe. Herrn Tretzel wird es möglicherweise sogar egal gewesen sein, wie das Verfahren ausgeht. Hauptsache dem Gegner das Leben möglichst schwer machen, damit der es sich das nächste Mal zweimal überlegt, ob er nochmal entsprechend berichtet. Und damit andere gar nicht erst auf die Idee kommen, dem unerwünschten Beispiel von r-d zu folgen. Zum Glück sind Aigner und Co stur genug. Insgesamt aber eine gefährliche Strategie der Nadelstiche, die oft genug aufgehen dürfte. Zu den verhaltenspsychologischen Hintergründen von Tretzels Verhalten dürfte die Lektüre von Robert Sutton (“Der A****lochfaktor”; sorry, das Buch heißt wirklich so) hilfreich sein. Ein Interview in der SZ gäbe es hier: https://www.sueddeutsche.de/leben/karriere-chef-mobbing-robert-sutton-1.5159473?reduced=true

  • Burgweintinger

    |

    @Realist:

    Ja was heisst es denn?

    dem Kläger wurden von 13 Punkten 9 abgewiesen! 4:9 das ist eine ganz klare Schlappe für den Kläger. Und weiterhin darf in diesem Zusammenhang auch von Monopolstellung gesprochen werden!

    Dieses Urteil gibt RD absolut recht, dass sie alles richtig gemacht haben.

    also Realist, seien Sie ein fairer Verlierer und bleiben Sie souverän, indem Sie einfach entweder Klappe halten oder -noch besser- anerkennen, dass die Berichte von RD näher an der Wahrheit liegen als umgekehrt.

  • Hans

    |

    Realist hat Recht.

    4 von 13 sind ca.30% “Fehlerquote” zu 70% “Richtig mit Gerichtssegen”, das ist ne Menge Holz angesichts der Pressefreiheit, die ja schützt und die Hürde für eine Unterlassung hoch hängt.

    Tretzel kann das durchaus als Erfolg feiern. Das Finanzielle juckt ihn ja auch nicht.

  • Bert

    |

    Tolles Urteil. Gratulation an RD. Diejenigen, die sich ne Klatsche erhofft hätten (da soll es ja welche geben, wie ich letztens der MZ entnehmen konnte ;)), werden das natürlich als Niederlage zu interpretieren suchen. Aber das muss euch nicht jucken. Inhaltlich ist das ne klare Sache. Und Fehler bei so umfangreichen Recherchen passieren schon mal.

  • Realist

    |

    @ Burgweintinger
    Warum so persönlich werden….”Klappe halten” und so … und ich bin weder Verlierer noch Gewinner weils mich einfach nicht betrifft und ich diesen Blog einfach nur beobachte…..Vielleicht sollten Sie lernen das es auch andere Meinungen als Ihre auf dieser Welt gibt….und dann nicht einfach so reagieren….

    Und nochmals es wurden vier mal Sachen berichtet die falsch waren….Vier mal!!!!…

    Ist ja hier im Blog alles fast schon wie bei den Wahlen, wo die Politiker nach Verlusten auch alles schönreden wollen….

    Die Berichterstattung war einfach (m.E. über Maßen) fehlerhaft….Sorry…mehr will ich doch gar nicht sagen….

  • Mr. B.

    |

    Ich möchte mich voll und ganz Klaus anschließen!
    Er hat es auf den Punkt gebracht!

    Glückwunsch von mir an RD!

    Ohne die Recherche von RD wäre die ganze Sache im Verborgenen geblieben, wie in dieser Stadt von selbsternannten Gönnern und Machern, in Zusammenarbeit mit Politik (vornehmlich natürlich CSU und SPD), viel Geld für wenige verdient wird!
    Bitte kommt mir jetzt keiner mit einer Neiddebatte! Neid kann sich bei mir einfach evtl. bei erfolgreicher ehrlicher Arbeit -in Konkurrenz- einstellen.
    Soviel wie Untertan Giesinger konnte ich persönlich natürlich nicht spenden, aber ich kann mir durchaus vorstellen, das XYZ nichts gespendet hat!
    Es ist in unserer Noch-Demokratie aus meiner Sicht nicht hinzunehmen, dass sog. Monopolisten, welche oftmals verm. in der Grauzone agieren, sehr viel Geld verdienen und dann für Wirtschaftskanzleien und Rechtsanwaltskanzleien wiederum viel Geld ausgeben können, damit ihre Geschäftspraktiken in der Zusammenarbeit mit der Politik (das Beste für die Stadt und etwas zurückgeben), für das dumme Volk nicht mehr bekanntgegeben werden, also nicht mehr ans Licht kommen!

    Gerade deshalb ist es z. B. auf dem Bausektor in Regensburg so wichtig, dass es ein Medium wie RD gibt!
    Der Bürger, wenn interessiert, sollte wissen dürfen, wer mit wem und gerade warum?
    Da kann es nicht angehen, dass man mit Geld alles erreichen kann!!!

    RD hat sich als kleines Medium gegen das große, allmächtige und bestimmende Geld getraut und das verdient eigentlich in der Bürgerschaft den größten Respekt!

  • Piedro

    |

    @Realist
    “Und nochmals es wurden vier mal Sachen berichtet die falsch waren….Vier mal!!!!…”
    Ein kritischer Blick ist immer gut, aber: lesen Sie doch noch mal.
    1. Wechsel des Energieanbieters
    “…nachdem wir aber in anderen Berichten bereits mehrfach die tatsächlichen Gegebenheiten dargestellt haben…”
    Der Fehler wurde bereits korrigiert. Die Behauptung wäre eh nicht wiederholt worden, dazu brauchte es keine Klage.
    2. regenerative Energie
    “Zwar sei unsere Schlussfolgerung „nicht gänzlich ausgeschlossen“, heißt es im Urteil. Sie werde aber „in ihrer pauschalen Kürze nicht plausibel“.
    Bedeutet nicht, dass die Aussage falsch war. Die Schlussfolgerung ergab sich u.a., weil die Fragen der Redaktion nicht beantwortet wurden.
    3. das Zitat eines “Experten”
    Die Aussage ist formal falsch, aber faktisch richtig. Die formal falsche Aussage stammt nicht von der Redaktion, die hat eine Expertenmeinung wieder gegeben. Wie man aktuell schön beobachten kann, können Experten, auch bei wesentlich wichtigeren Themen, durchaus falsch liegen. Es ist fraglich, ob man daraus einen Vorwurf für die Presse ableiten kann.
    4. “eine Aussage in Bezug auf den Umgang mit Wärmeenergie”
    Warum hier darauf verzichtet wurde diese Aussage zu konkretisieren verstehe ich nicht.

    (Passage von der Redaktion gelöscht. Diese Aussage war so nicht richtig.)

    Tretzel hat versucht ein kritisches Medium mundtot zu machen, es schlicht zu ruinieren. Nicht wegen dieser vier Punkte, sondern aus Prinzip, weil der Monopolist nicht so genannt werden wollte, und weil seine Rolle in der Regensburger Bauträgerkorruption von rd besonders transparent dargestellt wurde.

    Das ist nicht gelungen, deshalb ist die Wertung als Erfolg schon richtig. Wenn Sie aus diesen vier Punkten ableiten wollen, dass die Berichterstattung nix taugt, tun Sie das. Es wird Ihnen aber schwer fallen, in Ihrer neuen Wahlheimat etwas zu finden, was auch nur annähernd der Qualität von rd entspricht. Nicht zwangsläufig, weil der Aigner so ein toller Journalist ist, aber sonst gibt es nur die kritiklose Mittelmäßigkeit des fürstlichen Untertanenjournalismus und diese briefkastenverstopfende Altpapierspende. Beide brauchen Unterlassungsklagen nicht zu fürchten, die stecken warm und weich im … Lassen wir das.

  • Gscheidhaferl

    |

    @Realist, Burgweintinger, Hans

    Wer das Urteil eines Gerichtsprozesses wie ein Fußballergebnis interpretiert, hat – so fürchte ich – leider ganz wesentliche Aspekte unserer Rechtsprechung nicht verstanden. In der Juristerei wird ein sehr differenzierter Umgang mit Sprache gepflegt. Das lässt sich nicht derart vereinfachen. Das mag den einen oder anderen überfordern. Aber unsachgemäße Zuspitzungen helfen da nicht wirklich weiter. Es geht z.B. nicht nur darum, wieviele Punkte durchgegangen sind und wieviele nicht. Es geht auch darum welches Gewicht diese Punkte haben. Das lässt sich schon daran erahnen, dass ihr angebliches 4:9 sich hinsichtlich der Prozesskosten in ein 20:80 verwandelt. Was letztlich aber auch nicht viel heißen muss. Schade, dass unsere Kenntnisse über unsere gesellschaftlichen Spielregeln oft so unzureichend zu sein scheinen.

  • Gscheidhaferl

    |

    …und weil vier Aspekte vor Gericht beanstandet wurden, heißt das nicht, dass falsch berichtet wurde. Genauso wenig wie davon ausgegangen werden kann, dass alles richtig ist, was nicht beanstandet wurde. Vor Gericht geht es selten um ‘richtig’ oder ‘falsch’. Es geht häufig schlicht um ‘nachweisbar’.

  • XYZ

    |

    Mr. T 09.08
    Auch ein privater Netzbetreiber dürfte dem EnWG unterfallen, so dass ein Wechsel des Stromanbieters unter Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit möglich ist.
    Realist 13.56
    Interessant wäre in der Tat weniger die Quantität sondern die rechtliche Qualität und der Wortlaut der zugelassenen Anträge – wird ja vl. noch berichtet.

  • Stefan Aigner

    |

    @XYZ

    Oben drüber stünde alles, aber egal. Den Wortlaut von zu unterlassenden Aussagen wiederzugeben ist etwas problematisch, ebenso die Veröffentlichung des Urteils im kompletten Wortlaut (zumindest durch uns, das könnte aber BTT übernehmen)- das wissen Sie als Jurist.

  • Realist

    |

    @piedro
    Sie haben recht, dass RD hier in Regensburg seine Berechtigung hat….und ich gehe davon aus das Aigner auch seriös berichten will….und Regenburg hat mit der MZ natürlich in meinen Augen einen für mich gefühlten “Monopolisten” , der die Meinung in Regensburg durchaus beeinflussen kann…und vielleicht auch tut….darum hat RD seine Daseinsberechtigung, um hier Sachverhalte ggf. anders darzustellen….aber man sollte halt ggf. bessere Recherchen anstellen….
    Nochmals….ich bin kein Feind von RD….OK

  • Gscheidhaferl

    |

    @Realist

    Das wird jetzt schon fast boshaft: “dass Aigner seriös berichten will” ..aber nicht kann?
    “…man sollte halt ggf. bessere Recherchen anstellen”…ernsthaft?
    Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber ich fürchte, Sie verkennen hier schlicht das Wesentliche. Nicht nur dieser Prozessausgang belegt sehr eindrucksvoll, dass r-d sehr seriös arbeitet. Regelmäßig erhielt der Blog auch (mitunter etwas widerwillig) den Ritterschlag durch sogenannte ‘Qualitäts-/Leitmedien wie SZ und BR, die in der sachlichen Berichterstattung beim Wolbergs-Prozess ziemlich häufig r-d und nicht die Mittelbayerische zitierten. Und wenn Sie sich dann nich vor Augen halten, mit was für bescheidenen Mitteln dieses beeindruckende inhaltliche Niveau erreicht wird… Vielleicht überdenken Sie Ihr Urteil nochmal?

  • Hausfrau

    |

    Danke, rd!

  • XYZ

    |

    Aigner 17.37
    Sehe da kaum ein Problem: Urteile werden im Wortlaut regelmässig und jetzt auch digital veröffentlicht, bei den obersten Gerichten schon nach wenigen Tagen. Es wird allerdings der Personen-Schutz beachtet, also keinerlei Nennung von Namen oder Orten oder anderen Bezugs-Möglichkeiten – dient der Information und der Rechts-fortbildung.

  • Stefan Aigner

    |

    @XYZ

    Da vertraue ich lieber der Einschätzung eines Fachanwalts. Das wesentliche aus dem Urteil steht ohnehin oben.

  • Alles Ok

    |

    “Realist
    16. März 2021 um 18:55 | #

    Denke die Gerichte in Deutschland sind gut und fair….wenn Sie gewinnen sollten ist alles ok….”

    Wie man die eigene Realität auch dreht und wendet, wenn’s ums Gewinnen geht, dann beißt die Maus keinen Faden ab. Wenn man allerdings als bloßer Beobachter dann doch 2 bis 28 Posts für BTT absetzt, mag die Sache anders aussehen. Da hilft die ganze Frankfurter Schule nix…

  • Mr. B.

    |

    An XYZ: Aha! Ich wusste nicht, das Sie Anwalt sind.
    …..KEINE NENNUNG VON NAMEN UND ORTEN?

    Sind wir also doch schon auf dem Weg weg von der Demokratie, wo nur noch sog. Einflussreiche und das große Geld bestimmen, wer und was berichtet wird?
    Ich hoffe, es bleibt noch lange so, wie es ist!!!!
    Aber bestimmt haben sich Lobbyisten und Monopolisten der Sache schon angenommen, dass sowas wie in Regensburg nicht mehr passieren kann, dass Macher und Gönner plötzlich in einem schlechten Licht dastehen könnten (selbst- und hausgemacht)?
    Andere Pflichtsberichtsblätter sollten sich vielleicht eher ein Beispiel an RD nehmen, auch wenn es um sog. Persönlichkeiten geht?

  • XYZ

    |

    Aigner 19.31
    Hat das LG R schon einen Pressebericht zustande bekommen? Die Frage der Unterlassungs-Anträge ist ja nicht ganz so unwesentlich, das wurde bisher mehr oder weniger unter den Tisch geschlagen. Worum es eigentlich ging konnte ich nicht eruieren. Dass die mehreren Richtigstellungs-Anträge nicht durchgingen war ja eh claro, zu spät.

  • Stefan Aigner

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    @XYZ

    Wenn Ihnen der Text oben, in dem ausführlich steht, worum es ging, nicht reicht, dann tut es mir leid. Mehr gibt es nicht. Vielleicht fragen Sie bei Herrn Tretzel nach…

  • R.G.

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    80:20
    Ich denke, der für uns Leser zwar vorsichtig wirkende Umgang mit dem Urteil zeigt den Unterschied zwischen der Außenwahrnehmung , der Blog wäre nur Herr Aigner – schwäche man ihn, wäre man die lästige Kritik los – , und der tatsächlichen Ordnung von regensburg-digital. Da steht längst ein unsichtbares Team dahinter, und die lose Vernetztheit mit sehr guten Fachleuten.
    Unterlassungsurteile werden vom Blogeigner nach meiner Beobachtung als Auftrag verstanden, noch sachlicher zu recherchieren, sein Ziel ist, an der Kritik besser zu werden.

    Beim ersten Prozess wurde Herr Tretzel durch den Blog – und nur durch diesen – so beschrieben, dass sich in mir das Bild eines durchaus väterlichen, wenn auch mutmaßlich strengen Chefs zeichnete. Mit anderen Partnern seitens der Politik, durch mehr Gegenwind und Kritik von außen und innerhalb der Firma, so denke ich mir, hätte die Qualität der Bauten enorm gewonnen, Tretzel stünde statt als Angeklagter oder Zeuge, über den Tod hinaus als großes Vorbild da.

    Allgemein gesprochen, es ist immer traurig, wenn fähige Führungsmenschen scheinbar kaum mehr sich ihnen nicht unterordnende Menschen in ihrer beruflichen Nähe haben und beinahe nur mehr von Lohn- oder Prämienempfängern bzw. Spendensuchern umgeben sind.
    Ausschließlich lobhudelnde Artikel über “Geldige”, wie sie bestimmte Blätter in Serie produzieren, erzeugen manchmal leicht Misstrauen, das könnte in einer Zeit, wo die Bürger der Stadt Bauträger deshalb anders bewerten, weil der Wohnungsmarkt nicht mehr so für ihren Geldbeutel produziert wie es früher war, Nachteile erzeugen.

    Die Zeiten sind schwerer geworden.

  • XYZ

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    Aigner gestern 21.14
    Da btauche ich Tretzel gar nicht zu befragen. Als Verwaltungsjurist, der mal auch zu WAA-Zeiten am LRA SAD bis zu deren Ende beschäftigt war, wofür ich mir ein Diszplinarverfahren einhandelte, was wie das Hornberger Schiessen ausging, ist mir das sonnenklar: da fehlt der Durchblick. Da langen Paragraphen nicht, sondern sind fachliche Kenntnisse gefragt.

  • Tobias

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    Ich fand’ die ganze Berichterstattung sehr, sehr erfrischend. Mich interessiert die Stadtentwicklung und auch die Ver- und Entsorgung (Elektrizität, Heizwärme) und fand diese Beiträge fantastisch. Dass sich die Mittelbayerische vor ein paar Tagen so hart darüber aufgeregt hat, vor allem dieser Autor Eckl (ich glaube, der war’s) hat es ja geschafft, einen Stuss auf einer ganzen Seite ohne Werbung zu hinterlassen, bei dem die Recherchearbeit von RD hinter irgendwelchen persönlichen Anfeindungen, die nichts mit journalistischer Arbeit zu tun haben, versteckt wurden, Hauptsache man kann etwas gegen diese Seite hier sagen – da tun sich die nächsten Fragen auf, wer hier wem was schuldet; gratis PR für Tretzel via bezahl-MZ? Wer bei Eckls Beitrag diese billige Message zwischen den Zeilen nicht mitbekommen haben sollte, der hat wohl auch ein Brett vorm Kopf. Und genau deshalb finde ich das Urteil sehr erfrischend! Einfach Antworten geben hätte viel Gesicht vom Tretzel und seinem Unternehmen gerettet, aber wie das Gericht bestätigt hat, ist eben das Ausbleiben der Antworten auch eine Antwort..

    Während ich für die MZ 2,10€ hinlege, muss ich mich/uns dort von besagtem Autor als “Klientel”, welches sogar “spenden [würde]”, betiteln lassen. Dies impliziert, als ob wir hier einem Rattenfänger auf dem Leim gegangen wären und/oder wir gar unfähig wären, vernünftige Recherchen nicht zu erkennen. Ja, was soll denn das? Anders als die MZ verlangt man hier kein Geld, und ist genau deshalb unabhängig, und das hat mir Eckl’s billige Attacke in dieser Woche gezeigt.

    (Sollte es nicht Eckl gewesen sein, möge man mir verzeihen. Nicht, dass auch noch auf mich teure Anwälte angesetzt werden…)

  • Piedro

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    @Tobias
    “Nicht, dass auch noch auf mich teure Anwälte angesetzt werden…”
    Dann melden Sie sich beim Aigner, richten ein Spendenkonto ein, und der nächste Aufmacher ist dann nicht Presse, sondern Meinungsfreiheit. ;)

  • Mr. B.

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    @Realist
    Sie betonen oftmals, dass sie erst vor kurzem nach Regensburg gezogen sind und z. B., dass sie von den Korruptionsprozessen erst nachlesen mussten.
    Sie wissen aber auch, dass es mit der Benotung in Bayern etwas strenger zugehen soll?
    Wenn Sie hier Schulnoten für die Recherchen von RD vergeben wollen, dann sollten Sie sich vielleicht erst einmal das Benotungssystem im Bayern veranschaulichen.
    Ziemlich sicher werden sie dann ihre Notenvergaben für RD deutlich verbessern?
    Darf man eigentlich wissen, aus welchen Gründen SIe in die sog. nördlichste Stadt Italiens gezogen sind?
    Ich bin hier geboren, lebe und arbeite hier.
    Schönen Sonntag noch!

  • Realist

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    @Mr.B.
    Bin gebürtiger Oberpfälzer und habe vor mehr als 30 Jahren hier in Regensburg studiert und die Stadt damals kennen und lieben gelernt….und im Alter sind wir jetzt wieder zurück….eine der schönsten Städt die ich kenne…

  • Skyrider

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    Ich finde es schon verwunderlich, sich hier darüber aufzuregen, dass Regensburg digital ganze viermal falsch berichtet hat. Die Krux an der Sache ist doch die. Da meint ein allseits geachteter, bei Politikern “äußerst beliebter” Immobilien Unternehmer, doch glatt, er könnte mit all seiner Kohle s e i n e Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen. Fehlanzeige. Die zuständige Rechtssprechung hat in neun Fällen anders entschieden. Die anderen, gegenteilig entschiedenen vier Fälle, sind ja anscheinend auch noch in der Diskussion. Wer eine auf “Linie” liegende Presse will, kann dann gerne nur noch die regionale Tageszeitung aus Regensburg lesen. Wenn ich mir hier Berichte von manchem Redakteur (in) so ansehe, würden die besser in die “Presseabteilung” von MP Söder passen. Dann doch lieber eine wirklich u n a b h ä n g i g e Presse, wie Regensburg digital.
    Ich finde es auch nicht verwerflich, RD hier finanziell zu unterstützen. Die, die es nicht richtig finden, sollten es aber auch lassen die Unterstützer dafür zu kritisieren.

  • Hthik

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    @XYZ 17. April 2021 um 19:02

    “Sehe da kaum ein Problem: Urteile werden im Wortlaut regelmässig und jetzt auch digital veröffentlicht, …”

    Nur zu. Kostet “nur” Zeit und Mühen, vgl. openjur.de

    “Es wird allerdings der Personen-Schutz beachtet, also keinerlei Nennung von Namen oder Orten oder anderen Bezugs-Möglichkeiten …”

    Unmöglich, aber ich denke, wir können ganz ohne Bedenken und ganz gleichberechtigt spätestens jetzt Tretzel und Aigner in der erlesenen Riege der Personen der Zeitgeschichte willkommen heißen.

  • Hthik

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    @XYZ 17. April 2021 um 21:12

    “Dass die mehreren Richtigstellungs-Anträge nicht durchgingen war ja eh claro, zu spät.”

    Wie claro die Gerichte das sehen, werden wir wohl nur erfahren, wenn die BTT ihre Sicht der nächsten Instanz vortragen will, dass sich das LG irre, dass es „bereits an einer objektiv unrichtigen Tatsache, die richtiggestellt werden müsste“ fehlt. Weniger weitschweifig: BTT beharrt darauf, der Aigner hat uns doch hinter’s Licht geführt.

    Eigentlich doch irgendwie rührend, dass sich so ein reicher Bauträger so sorgsam darum kümmert, dass wir Schmarotzer und Nixzahler aus dem wilden Internet nicht weniger als den besten und präzisesten Journalismus bekommen, den man vor Gericht erstreiten kann. Schön, dass nach dem preußischen Adel jetzt auch die bloß reiche sine nobiliatis das Hobby der Verbesserung der Wissenschaft und des Journalismus auch in kleinsten Formulierungsfragen für sich entdeckt hat. Das kann nur nützlich sein. Per aspera ad astra.

    Schlussendlich kann sich auch unser Blogbetreiber geadelt fühlen, denn vor gar nicht so langer Zeit hätte es einfach geheißen “mit Ratten und Schmeißfliegen führt man keine Prozesse.”.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Filbinger-Aff%C3%A4re

  • R.G.

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    Früher, in der guten alten Zeit, da hatten die Madeln und die Buam noch Starsposter auf ihren Schränken im Jugendzimmer.
    Bitteschön, regensburg-digital, könnten wir ein Halbkörperposter vom Aigner zum Plottern haben?

    Eine große Zeitung zieht hoffentlich mit Plakaten der Bauträgerchefs nach.

  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Es geht hier nicht um die SZ oder Ihre persönlichen Anekdoten, sondern ein oben ausführlich erläutertes Urteil.

    Es wäre hilfreich, den zugegebenermaßen langen Text zu lesen, bevor Sie hier – mit Verlaub – ständig Abseitiges zum Besten geben.

  • gustl

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    Die brisanteste Aussage “Bauteam Tretzel – ein politisch geförderter Monopolist” darf weiterhin behauptet werden, ist die traurigste Botschaft. Es darf öffentlich behauptet werden, dass ein schleimige Amigo-System der bestimmende Teil der Regensburger Politik und Bauwirtschaft ist. Meiner Meinung nach hat sich daran auch bis dato nichts geändert.

  • Jakob Friedl

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    Man kann es nicht oft genug sagen: Tretzel durfte auf dem Nibelungenareal bauen ohne die Vorgaben des „Energiekonzepts für das Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne in Regensburg“ auch nur ansatzweise beachten zu müssen. Die Stadtverwaltung und Stadtpolitik haben dem Bauteam Tretzel sicherlich einen Gefallen damit getan, das eigens erstellte Energiekonzept nicht wie vorgesehen in den B-Plan 102 zu übernehmen, vgl.: https://ribisl.org/wp-content/uploads/2021/03/energiekonzept-nibelungenkaserne-kurzfassung.pdf. „[…] Das vorliegende Energiekonzept soll eine innovative, zukunftsfähige, technisch und wirt- schaftlich umsetzbare Energieversorgung für das Areal soll (sic!) aufzeigen. Die Ergebnisse sollen weiterhin in einen städtebaulichen Wettbewerb einfließen. Wesentlicher Bestandteil der Un- tersuchung sind die Nutzungsmöglichkeiten von erneuerbaren Energien und/oder nach- wachsenden Rohstoffen. […]“

  • gustl

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    Unangenehm ist es, dass anscheinend Niemand in dieser Stadt aus dem Nibelungenskandal etwas lernen will.

  • Gscheidhaferl

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    Ein Teil des Problems (dass scheinbar niemand was daraus lernen will) dürfte darauf zurückzuführen sein, dass nicht wenige immer noch darauf bestehen, dass es doch eigentlich gar kein Problem gäbe. Ein Problem, das man sich nicht eingesteht, kann nicht angegangen werden, ohne sich nicht selbst lügen zu strafen.

  • gustl

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    Da die Beteiligten im Stadtrat und Verwaltung wissen, dass sie Schuld auf sich geladen haben, wirft Niemand den ersten Stein!

  • xy

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    Aigner schreibt: “Da vertraue ich lieber der Einschätzung eines Fachanwalts. Das wesentliche aus dem Urteil steht ohnehin oben.”

    Ihr “Fachanwalt” hat mehr Angst als Vaterlandsliebe! Selbstverständlich darf man Urteile veröffentlichen, sofern sie anonymisiert sind, also geschwärzt wurden, vgl. “Machtwort vom BGH – Urteile sind für alle da” auf https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bgh-hzivilgerichte-muessen-urteile-anonymisiert-veroeffentlichen, https://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/veroeffentlichung-anonymisierter-urteile-im-internet.html.

  • Stefan Aigner

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    @xy

    Ich habe nicht behauptet, dass das Urteil generell nicht veröffentlicht werden darf. Nachdem aber wir zur Unterlassung von vier Punkten verurteilt wurden, könnte eine neuerliche Veröffentlichung dieser Punkte, die das Urteil ja im Wortlaut enthält, eine Vertragsstrafe nach sich ziehen. Dazu gibt es sich widersprechende Urteile. Und wegen einem solchen Pipifax fang ich mir keinen Ärger und Stress mit Anonymisieren von knapp 30 Seiten an. Im Text steht alles Wesentliche. Wer das Urteil will, kann es ja anfordern, selbst schwärzen und veröffentlichen.

  • xy

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    @Aigner, Ihre Bedenken sind nicht unverständlich, aber unbegründet, wenn anonymisiert, also geschwärzt, wird. Dazu reicht es in der Regel aus, im sog. “Rubrum” zu schwärzen, also da, wo im Urteil die Namen und Anschriften der Parteien genannt werden. Im Rest des Urteils taucht normalerweise keine Name mehr auf, sondern nur noch die Parteirollen, also “Kläger” und “Beklagter”, die nicht geschwärzt werden müssen. Aber niemand zwingt Sie natürlich, keine Angst haben zu müssen. Angst ist ein grundlegendes Menschenrecht.

  • xy

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    Zu ergänzen ist zu meinen obigen Ausführungen, dass nicht nur die Parteien, sondern auch sonstige Personen zu anonymisieren sind, deren Namen im Urteil vorkommen, also Zeugen und Sachverständige etc., vgl. grundsätzlich: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb37/kap04_3.html

  • Mr. T.

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    Kaum zu glauben, wie umstritten der Artikel zu diesem Gerichtsverfahren ist. Da versuchen ein paar wenige auch noch jedes noch so kurze Haar auf Aigners Kopf zu finden und ihm auf denselben zu spucken.
    Da spricht das Gericht einen gewissen Wortlaut nicht gänzlich frei und andere deuten das zur kompletten Falschberichterstattung um. OMG!

  • R.G.

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    @Aigner
    Mir fiel es auch nach mehrmaligem Lesen schwer, dem Artikel zu entnehmen, welche Aussagen nun verboten seien.
    Inzwischen haben sie verständlich gemacht, dass die Wiederholung des zu unterlassenden Textes zur Erklärung des Urteils, bereits als mutwillige Wiederholung einer unwahren Behauptung gedeutet werden könnte.
    Ihre Vorsicht begrüße und unterstütze ich.
    Und bleibe dumm. Was an meiner geistigen Kapazität liegen dürfte.

    Ich bitte daher die User, in positiven Sätzen zu formulieren.
    *Verstanden habe ich, dass Mieter der Anlage sehr wohl den Stromanbieter wechseln können (ohnehin können müssen, laut Gesetz).
    * Es gibt im Areal keine “eigenen” Stromleitungen, die lediglich aus dem Blockheizkraftwerk gespeist werden, sondern es besteht eine Anbindung der Hardware an das öffentliche Stromnetz, wodurch, siehe oben, ein Anbieterwechsel überhaupt möglich bleibt.
    (Ich nehme jedoch an, dass sich das Angebot der eigenen Energieerzeugung besser rechnet, wenn ziemlich alle dabeibleiben.)

    Der Rest hat mich geistig überfordert ; )

    Persönlich interessiert mich, ab wann einer Familie, die zwar noch stets pünktlich Miete bezahlt, aber den Strom, Gas und Telefongrundkosten (bei anderen, externen Anbietern) nicht, in anderen Mietshäusern Kündigung des Mietsverhältnisses droht, und wie das wäre, ….
    wenn ein Mieter bei der Anlage vom BTT zwar noch dauernd die Monatsmieten bezahlte, aber Strom- und Telefongrundkosten etc. nicht. Kann da gekündigt werden, obwohl die Miete allein weiter einging?
    Ich sehe in meiner Wohnumgebung, wie durch die Berufsverbote aufgrund der Seuche, Mittelstandsfamilien Fernseher und andere elektr(on)ische Geräte bereits verkauften, angeblich sind sie in der Zahlung der Energiekosten säumig, deshalb interessieren mich die Konsequenzen der hoffentlich vorübergehenden Not.
    Ist hier ein Mietrechtsexperte?

  • Mr. T.

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    Es ist auf jeden Fall clever, über die monopolartige Versorgungsstruktur an den veräußerten Wohnungen auch danach weiter zu verdienen.

  • Mr. B.

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    Sehr geehrter Herr Aigner, gut reagiert!
    Ich glaube, da sind einige mächtig schockiert, dass man mit Geld nicht alles erreichen kann!
    Weiter so mit Augenöffnung für die Bürger!

  • Samy Ateia

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    Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Verteidigung.
    Danke für eure Berichterstattung!

    Auch wenn es vermutlich viel Geld, Zeit und Nerven gekostet hat, eure Berichterstattung trägt dazu bei, dass solches Verhalten nicht normalisiert wird und in Zukunft hoffentlich kritischer bei ähnlichen Bauvorhaben vorgegangen wird. Am Ende profitieren die Mieter und Bürger.

  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Ihre Aussage ist falsch.

  • XYZ

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    Kommentar gelöscht. Bitte hören Sie auf, hier Falschinformationen zu verbreiten. Es reicht.

  • aucheinehemaliger

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    @Tobias
    Der “Moralapostel” und seine Crew sind vielen Leuten ein gewaltiger Dorn im Auge. Gut, dass es sie gibt und sie sich nicht mundtot machen lassen.

Kommentare sind deaktiviert

drin