Filetgrundstück Unterer Wöhrd: Wie die Stadt ihr Tafelsilber verschleudert
In der Donauaue am Unteren Wöhrd steht eine weitere Bebauung offenbar kurz bevor. Für das städtische Filetgrundstück mit historischem Baustadel hat das „Immobilienzentrum Regensburg” kürzlich das Ergebnis des dafür ausgeschriebenen Architektenwettbewerbs öffentlich gemacht. Neun, auf Stelzen stehende so genannte „Punkthäuser” sollen nun dort gebaut werden.
Ein exklusiver Entwurf, über den die Mittelbayerische Zeitung am Freitag eine ganzseitige Lobeshymne veröffentlicht hat. Das Lob muss nicht verwundern: Der vermeintlich redaktionelle Artikel entspricht praktisch im kompletten Wortlaut einer Pressemitteilung, die das „Immobilienzentrum Regensburg” vor wenigen Tagen an die Medien verschickt hat (Die Pressemitteilung des Immobilienzentrums als PDF). Pflichtschuldig wird diese Mitteilung denn auch – schön gelayoutet – verlautbart. Das Immobilienzentrum ist gelegentlich auch Anzeigenkunde bei der MZ.
In ihrem Wohlwollen gegenüber dem Unternehmen und der geplanten Bebauung am Unteren Wöhrd steht die Mittelbayerische Zeitung aber beileibe nicht allein. Auch der Verkauf der ehemals städtischen Fläche ging – trotz diverser Ungereimtheiten – reibungslos und zu einem eher günstigen Preis über die Bühne.
Wie bereits im Januar berichtet, bekommt das Immobilienzentrum das Grundstück für rund 500 Euro den Quadratmeter von der Stadt Regensburg. Zum Vergleich: 800 Euro pro Quadratmeter wurden in den vergangenen beiden Jahren durchschnittlich für Flächen am Unteren Wöhrd bezahlt. Das ergibt sich auch aus dem Richtwertgutachten der Stadt Regensburg.
„Rein statistische Werte”, heißt es dazu von der Stadt auf Nachfrage. Der Wert eines Grundstücks müsse anhand der Lage und „spezifischer Eigenschaften” ermittelt werden. Die Lage ist eine der besten in Regensburg. Dass das Immobilienzentrum aber den denkmalgeschützen historischen Baustadel sanieren müsse, wirke sich in jedem Fall preismindernd aus, sagt die Stadt. Freilich geht das – nach der Sanierung durchaus attraktive Gebäude – gleichfalls ins Eigentum des Immobilienzentrums über. Über Umwege ist aus der Verwaltung zudem zu erfahren, dass die Stadt bei anderen Grundstücken am Unteren Wöhrd schon mal mit Preisen um die 1.000 Euro pro Quadratmeter in die Verhandlungen einsteigt.
Doch sei es wie es will: Im März 2009 beschloss der Grundstücksausschuss des Stadtrats in nichtöffentlicher Sitzung den Verkauf des Grundstücks zu besagtem Preis. Eine Ausschreibung, für die es rund 30 Interessenten gegeben hätte, wurde nicht zu Ende geführt. Unter Berufung auf ein Vorkaufsrecht, über dessen Gültigkeit es im Stadtrat durchaus geteilte Meinungen gibt, wurde direkt an das Immobilienzentrum verkauft. Offenbar schienen sich alle Beteiligten – das Immobilienzentrum, der eigentliche Inhaber des Vorkaufsrechts und die Mehrheit im Stadtrat einig darüber zu sein, dass dies im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sei.
Die Stadt Regensburg gab mit Hinweis auf Datenschutz nur sporadische Auskünfte zu dem fragwürdigen Geschäft. Man gebe grundsätzlich keine Vertragsdaten heraus, wolle aber „zur Versachlichung der Diskussion” beitragen. Der Geschäftsführer des Immobilienzentrums, Thomas Dietlmeier, nahm sich Zeit für ein längeres Gespräch, wollte aber vor einer offiziellen Stellungnahme zu dem Grundstücksgeschäft noch Rücksprache mit der Stadt halten. Eine darauf fußende schriftliche Anfrage unserer Redaktion an Herrn Dietlmeier blieb über Monate unbeantwortet. Bis heute.
Dabei wäre es durchaus interessant gewesen, zu erfahren, weshalb das Immobilienzentrum bereits 2008 damit begonnen hatte, die geplanten Häuschen am Unteren Wöhrd zu vermarkten. Zu diesem Zeitpunkt gab es weder eine Baugenehmigung, geschweige denn, dass das Unternehmen die 5.300 Quadratmeter große Fläche überhaupt besessen hätte. Dennoch wurde Kaufinteressenten ein fertiger Plan vorgelegt – selbstverständlich unter Vorbehalt.
Einem reißenden Absatz der dort (vermeintlich) entstehenden Häuschen tat das keinen Abbruch. Binnen kürzester Zeit und lediglich durch Mundpropaganda beworben war die Reservierungsliste für die 21 Gebäude übervoll. Rund 2.500 Euro (rückzahlbare) Reservierungsgebühr pro Kaufinteressenten flossen dafür in die Kassen des Unternehmens.
Zwischen 270.000 und 340.000 Euro wurden damals als Kaufpreis für die 150 Quadratmeter großen Häuschen veranschlagt – schlüsselfertig, inklusive Grundstückskosten. Für einen Stellplatz in der Tiefgarage sollten weitere 12.500 Euro fällig werden. Alles in allem ein relativ günstiger Preis in Anbetracht der attraktiven Wohnlage.
Der aktuell vorgestellte Entwurf entspricht allerdings weder den seit 2008 vermarkteten Häuschen noch den grob skizzierten Vorstellungen der Stadtverwaltung, die im Juli 2009 in öffentlicher Sitzung präsentiert wurden.
Statt 21 Häusern gibt es nun nur noch neun, bei Teilung gibt es Platz für theoretisch 18 Käufer.
Der neue Entwurf bietet einige Vorteile: Durch die Stelzenbauweise entfällt der – im Hochwassergebiet besonders aufwändige – Bau von Tiefgaragen, ebenso eine teure Entsorgung eventueller Altlasten im Boden. Doch was ist mit dem Preis?
Die Kaufinteressenten haben dazu nur spärliche Informationen. Erst vor wenigen Tagen erfuhren sie von dem neuen Entwurf, nachdem sie knapp zwei Jahre so gut wie nichts darüber erfuhren, was wann und wie am Unteren Wöhrd gebaut wird. Eins scheint aber festzustehen: Es wird teurer. Das wurde in ersten Gesprächen bereits angedeutet.
„Das Gros der Reservierer ist empört”, sagt ein Insider. Die Häuser wurden als altstadtnahes Wohnen für junge Familien angepriesen. Wird daraus nun eine exklusive Wohnanlage für gut Betuchte?
Bange muss dem Immobilienzentrum sicher nicht sein. Weder vor dem Ärger der Reservierer, noch davor, dass viele von ihnen bei höheren Preisen abspringen werden. Die Wartelisten sind lang. Angesichts der Lage an einem der schönsten Orte in Regensburg werden sich genügend Leute finden, die dafür auch etwas mehr Geld ausgeben und den günstigen Grundstückskauf für das immobilienzentrum erst richtig lohnenswert machen.
Bleibt die Frage, warum die Stadt Regensburg eine derart attraktive und begehrte Fläche – wenn sie denn bebaut werden muss – nicht in Eigenregie oder durch die Stadtbau beplant und vermarktet? Wäre hier – angesichts ständig steigender Miet- und Immobilienpreise – nicht ein dauerhaftes Einnahmenpotential für die Stadt vorhanden gewesen?
Die Antwort der Stadt dazu ist denkbar knapp: „Die Bebauung des Grundstücks und die Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Teile des Baustadels bedeuten größere Investitionen, die im Haushalt zu keiner Zeit eingeplant waren.” Öffentliche Nutzungsüberlegungen habe es seit längerem nicht mehr gegeben.
Hubert B.
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Bei der kürzlich zu Ende gegangenen Ausstellung “Regensburg in den 20er Jahren” wurde u.a. die bemerkenswert ökonomische, ökologische und soziale Architektur dieser Zeit dokumentiert. Im Jahr 2100 wird man sich wohl auch mit der “Flachdach- und Styroporhausmanie” um die Jahrtausendwende beschäftigen – und mit Grausen von den wenigen Häusern abwenden, die dann noch stehen.
Veits M.
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Link zum sog. Transparenz-Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg
VG Regensburg, Entscheidung vom 2. Februar 2005, Az.: RN 3 K 04.1408 –
bestätigt durch Bay VGH –
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/Handreichung_Kommune/Transparenzurteil_des_VG_Regensburg_vom_02.02.2005.pdf
Bürger
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@Veits M.:
Der Link endet leider blind im 404/403 (braucht man zum lesen evtl. Adminstratorenrechte?)…
Bürger
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Ok, unter folgendem (vollständigen) Link kann man’s finden:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/Handreichung_Kommune/Transparenzurteil_des_VG_Regensburg_vom_02.02.2005.pdf
Vorsicht, Juristendeutsch!
Die wesentlichen Punkte stehen auf …
– Seite 2 unten + 3 oben:
Am 5. Mai 2004 reichten die Kläger bei der Beklagten Unterschriftslisten für die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit dem Titel “Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik” ein [mit folgender] Fragestellung: “Sind Sie dafür, dass […] die Geheimhaltungspflicht der Aufsichtsratmitglieder beschränkt wird und […] den Medien alle Tagesordnungspunkte, die […] nicht länger der Geheimhaltungspflicht unterliegen, bereits vor der jeweiligen Aufsichtsratssitzung unter Angabe des Beratungsdatums mitgeteilt werden?”
Am 7. Juni 2004 entschied der [Passauer] Stadtrat der Beklagten mit 16:16 Stimmen, das Bürgerbegehren
aus materiell-rechtlichen Gründen nicht zuzulassen. Mit Bescheid vom 23. Juni 2004 wies die Stadt Passau das Bürgerbegehren als unzulässig zurück und verfügte, dass der beantragte Bürgerentscheid nicht durchgeführt wird.
sowie auf Seite 4:
“Mit Urteil vom 2. Februar 2005 gab das Verwaltungsgericht der Klage [der Betreiber des geplanten Bürgerbegehrens] statt. Das Bürgerbegehren sei zuzulassen, da die formellen Voraussetzungen […] erfüllt seien und das Bürgerbegehren nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet sei.”
und auf Seite 7:
“Die zulässige Berufung [der Stadt Passau] ist nicht begründet, da das Bürgerbegehren aus formellen und
materiellen Gründen nicht zu beanstanden ist und daher von der Beklagten zuzulassen ist.”
Seppl
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Von “Filetgrundstück” kann da nicht unbedingt die Rede sein, ich hoffe die anscheinend gut betuchten künftigen Eigentümer haben sich vor dem Kauf die Lage auch mal im Sommer abends und nachts angesehen bzw. besser angehört !
Veits M.
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Fundgrube
Jenseits der von “Bürger” gut zusammengefassten Formalien des damaligen Streites in Passau, sind die beiden Urteile auch eine Fundgrube, wenn es darum geht, das “richtige” bzw “rechte” Verhältnis zwischen den Geheimhaltungsvorschriften (z.B. einer Städtischen GmbH) einerseits und dem Auskunftsanspruch der Medien nach dem Landespressegesetz als Mittler der Bürgerschaft (Herstellung von Transparenz und Aufklärung im demokratischen Idealfall …) herzustellen.
Haftungsparallele zwischen Stadtrat und Landtag?
An dieser Stelle sollten jedenfalls die juristisch ausgebildeten Mitglieder des Rates der Stadt ansetzen können – schließlich gelten diese Grundsätze auch und gerade für den Millionen-Deal am Donaumarkt 2005; dort verjähren die zivilen Haftungsansprüche Ende 2010 ( Hierfür reicht leichte Fahrlässigkeit – siehe LUTTER, in: Krieger/Schneider (Hrsg) “”Handbuch Managerhaftung” – Randziffern 1- 29). Eine Haftungsprüfung auch gerade wegen der verdeckt (fehlende TRANSPARENZ) übernommenen und von der Regierung der Oberpfalz insoweit mehrmals schriftlich gerügten AUSFALLBÜRGSCHAFT (Ferienausschuss 2005) drängt sich geradezu auf.
Es sei erneut daran erinnert: der vom staatlichen Gutacher-Ausschuss abgesegnete Kaufpreis lag bei bis zu 900 Euro; bezahlt wurden jedoch ca. 1879 Euro – stets je qm. OB Schaidinger hatte immer damit argumentiert, man kaufe ja die Firma, doch: diese erwies sich nach den eigenen in der MZ abgedruckten Darlegungen der Altgesellschafter als am Rande der Insolvenz stehend.
Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Stadtrates, den Fragen der Verschwendung (um an dieser Stelle das Mindeste zu sagen) von bis zu 1,5 Millionen Euro beim Kauf der Donaumarkt-Grundstücks GmbH durch die Stadtbau-GmbH Regensburg verantwortlich nachzugehen, um schon allein ggf. der eigenen persönlichen (!)Haftung – wegen Untätigket – vorzubeugen.
Insoweit hat der Stadtrat in R. die gleiche Aufgabe wie der Landtag die BayernLB betreffend.
Mit der Übernahme der öffentliche Haftung (Ausfallbürgschaft) – so die Urteile – habe jedenfalls die Medien einen umfänglichen A U S K U N F T S AN S P R U C H gegenüber der Stadtbau, der Regierung etc.
W Ä C H T E R an die Front (Aufklärungs-) !
Dem Stadtrat bleibt nicht mehr allzuviel Zeit, seiner ureigenen Kontrollarbeit nachzugehen, um ihren geleisteten Eid mit Leben auszufüllen – aussitzen wird nicht gehen!
Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung:
“Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.”
immo-hai
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Es wird Zeit, diesem Filz die Stirn zu bieten und zu Fall zu bringen.
Beginnen wir baldest möglich mit entsprechenden Unterschriftenlisten gegen diese zügellose Art und den Bebauungsstil !!!
Wolfgang Thom
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Immobilien Mafia in Regensburg
Die Machenschaften des Immobilienzentrums Regensburg scheinen also sowohl von der Politik als auch von der heimischen Presse gedeckt zu sein.
Die vom Immobilienzentrum vergebenen “verbindlichen Reservierungsverträge” sind rechtlich ungültig. Der vermeintliche Käufer der Immobilie der mit dem Immobilienzentrum einen Vertrag abschliesst hat keinerlei Anspruch auf die Reservierung.
Konkret heisst das, falls das Immobilienzentrum die Immobilie an jemand anderes verkaufen will, dann tut sie es auch!! -wie eben so üblich in den mafiösen Kreisen
Stefan R.
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Ich bin Anwohner der Maffeistraße und habe derzeit noch einen unverbauten Blick auf die Donau hinaus. Das ändert sich nun, da die Bauarbeiten angefangen haben. Nachdem ich von den mafiaartigen Zuständen erfahren habe, wie hier Projekte über die Köpfe der Bürger hinweg beschlossen wurden, bin ich noch mehr gegen diese Bebauung. Eine kleine Genugtuung gibt es aber nach dem Hochwasser: Die Baugrube ist derzeit komplett abgesoffen. Gerne würde ich ein Bild posten, wenn das irgendwie gehen würde. Nun kommt noch der Frost, ich bin mal gespannt. Vielleicht können wir bald Schlittschu laufen beim alten Bauhof? Dann hätte das wenigstens einen Sinn… Ich freue mich ganz asozial über jede Bauverzögerung, umso länger kann ich meinen Donaublick noch genießen…
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