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Universität fördert „Rechtsexport“ nach Russland

Universität fördert „Rechtsexport“ nach Russland Neues Projekt zu „Public-Private-Partnerships“ Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg (Lehrstuhl Prof. Dr. Gerrit Manssen), das Institut für Ostrecht München und die Staatliche Universität St. Petersburg fördern im Rahmen eines neuen Projekts den rechtsvergleichenden Austausch zwischen Deutschland und Russland. Im Zentrum stehen dabei „Public-Private-Partnerships“ (PPP) im kommunalen Bereich. Unter „Public-Private-Partnership“ versteht man eine besondere Form der Einbindung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Es sind zwei Konferenzen in St. Petersburg (23. bis 25. November 2011) und Regensburg (11. bis 13. April 2012) geplant. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Projekt im Zusammenhang mit dem „Deutsch-Russischen Jahr der Bildung, Wissenschaft und Innovation”. Aufgaben der Daseinsvorsorge bzw. der Bereitstellung der Grundversorgung werden in den letzten Jahren und Jahrzehnten verstärkt auf Private übertragen. So besteht in vielen Industrie- und Schwellenländern ein wachsendes Bedürfnis danach, diese – früher als klassisch „staatlich“ angesehenen – Aufgaben künftig über die Zusammenarbeit von staatlichen und privaten Akteuren zu erfüllen. Beispiele für solche „Public-Private-Partnerships“ (PPP) sind etwa die Errichtung oder Sanierung öffentlicher Gebäude durch private Investoren, der Aufbau von Kompetenzzentren für die Unterstützung der öffentlichen Verwaltung – etwa im Bereich der Informationstechnologie – oder der Bau von Verkehrsinfrastruktureinrichtungen. Allerdings gehen PPP-Projekte mit einer Fülle von rechtlichen Fragen einher. Inwieweit ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht überhaupt möglich, staatliche Aufgaben in die Hand von privaten Investoren zu vergeben? Wie wird der nötige Einfluss der staatlichen Seite auf die Aufgabendurchführung gesichert? Wen trifft die Verantwortung für die Durchführung und wen gegebenenfalls die Haftung? Im deutschen Verwaltungsrecht sind über Jahrzehnte Handlungsformen und Rechtsfiguren entwickelt worden, um solchen Privatisierungsproblemen gerecht zu werden. Sie haben sich in unterschiedlichem Maße bewährt. Zudem hat ein exportorientiertes Land wie Deutschland ein natürliches Interesse daran, auch in gewissem Maße „Rechtsexport“ zu betreiben. Dies erleichtert Kooperationen mit ausländischen Partnern in wesentlicher Weise. Es soll deshalb im Rahmen des Projekts geklärt werden, inwieweit die deutschen Modelle für das russische Recht „exportfähig“ sind. An den Konferenzen werden renommierte Forscherinnen und Forscher im Bereich des öffentlichen und privaten Wirtschafts- und Ostrechts, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Praktiker sowie ausgewählte Studierende aus Russland und Deutschland teilnehmen. Titel des Projekts: „Kommunale Daseinsvorsorge durch Public-Private-Partnership in Russland und Deutschland – Rechtliche Voraussetzungen der Einbindung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben“

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