Unger-Wahl war rechtlich korrekt
Die Wahl von Klemens Unger zum Kulturreferenten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat die Regierung der Oberpfalz diese Woche der Stadt Regensburg mitgeteilt. Die Sitzung, bei der Unger Ende November wiedergewählt wurde, war ziemlich turbulent verlaufen. Trotz komfortabler Mehrheit von CSU und SPD, stand nach dem ersten Wahlgang ein Patt: 25 Stimmen für Unger, 25 Stimmen für Gegenkandidat Dr. Hermann Hage. Die Sitzung wurde eine eine dreiviertel Stunde unterbrochen und Bürgermeister Joachim Wolbergs musste den wegen eines frisch operierten Leistenbruchs entschuldigten Stadtrat Thomas Burger aus den Krankenstand holen, um Ungers Wahl zu sichern. Als Oberbürgermeister Hans Schaidinger im Anschluss an dieses umstrittene Vorgehen keine Wortbeiträge mehr zuließ, zog die Opposition unter Protest aus dem Sitzungssaal.
Turbulent hin, umstritten her: „Nach Anhörung der Stadt Regensburg und eingehender Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahl des Herrn Unger zum berufsmäßigen Stadtratsmitglied gültig ist, da die dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden“, heißt es in dem Schreiben, das Stadtrat Christian Schlegl (CSU) erhalten hat. Er hatte die Regierung um rechtliche Prüfung gebeten, nachdem unter anderem der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Ludwig Artinger den korrekten Ablauf der Wahl in Zweifel gezogen hatte.
Es spiele auch keine Rolle, dass die zunächst auf 15 Minuten angesetzte Pause schließlich 40 Minuten gedauert habe. Niemand habe deren Fortsetzung widersprochen.
Es spiele keine Rolle, dass ein krank gemeldeter Stadtrat eigens zur Sitzung gebracht wurde, um die Mehrheit zu sichern.
Und schließlich spiele es auch keine Rolle, „dass der Vorsitzende Stadtratsmitgliedern vor der Durchführung der Stichwahl das Wort nicht erteilt, bzw. entzogen hat.“ Zulässig seien im Zusammenhang mit dem Wahlgang ohnehin nur Anträge zur Geschäftsordnung gewesen. „Da die betroffenen Stadtratsmitglieder erklärtermaßen keine Geschäftsordnungsanträge vorbringen wollten, war die Nichterteilung bzw. der Entzug des Worts jeweils gerechtfertigt.“
Am Donnerstag steht die Wiederwahl von Planungsreferentin Christine Schimpfermann auf dem Programm.
quer
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Es wäre wichtig und aufschlußreich, ob der Chef der Kommunalaufsicht der Regierung die rechtliche Prüfung unterzeichnet hat und/oder ob die Sache in seinem Bereich erledigt wurde. Dann, ja dann wäre dies nicht nur bedenklich.
Matthias Beth
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Was die Regierung der Oberpfalz rechltich prüft, muß nicht unbedingt rechtmäßig sein. Es könnte sich auch um ein Gefälligkeitsmitteilung handlen unter zwei Freunden!
domiNO
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@beth
Wenn Sie mit Ihrer Bemerkung in diesem Fall ausnahmsweise richtig liegen würden, so würde sicher der Rieger Franz mit dem Vanino noch in dieser Woche ein Gericht anrufen (sogar das zuständige, wie es sich für Volljuristen gehört)
Bedenklich
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Die Prüfung durch die Kommunalaufsicht der Regierung halte ich bedenklich, da der Chef der Getreue von Schlegl ist. Wenn das tatsächlich von Dr. Mitko (CSU-Ortsvorsitzender) geprüft bzw. unter seiner Aufsicht stand, muss das unbedingt von einer (neutralen) Stelle nachgeprüft werden.
Johannes Mühlbauer
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Ich finde es schon bedenklich, dass der für die Kommunalaufsicht zuständige Beamte bei der Regierung der Oberpfalz
1.) mit OB Schaidinger und seinem Adlatus Schlegl offensichtlich befreundet ist,
2.) sich regelmäßig öffentlich zu Gunsten des Schaidinger-/Schlegl-Lagers äußert und
3.) eigene politische Karriereambitionen pflegt.
Ein Schelm wer unter dieser Konstellation an der Unabhängigkeit einer rechtlichen Prüfung der Regierung zweifelt.
Zwar bedeutet diese unglückselige Konstellation nicht, dass das Prüfergebnis falsch sein muss, aber es gibt sicherlich berechtigten Anlass zu Spekulationen. Denn normal ist das zumindest nicht.
Mathilde Vietze
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Ich hatte jahrelang das “Vergnügen”, Dr.Hage als Vokrgesetzten genießen zu dürfen. Nach Entscheidungen
gibt es in der Regel kleinere und größere Übel. Die geneigte Leserschaft möge daraus ihre Schlüsse ziehen.
Fritz M.
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Warum hat die Prüfung, die hier in Zweifel gezogen wird, soo lang dauert.
Stimmen die Gerüchte, dass gegen Unger wg der Reiterdenkmal-Geschichte noch beim Staatsanwalt ermittelt wird?
quer
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Dazu , Herr domino, gibt es den § 35 BeamtenStatusGesesetz. Dort gibt es den Abs. 2, wonach der Beamte sich einer Mäßigung in politischen Dingen zu befleißigen habe. Ich war bei der Altstadtwahl und sah (andere sicher auch), dass der Chef der Kommunalaufsicht fotografierte(er trug großartig seine Digitalkamera spazieren) und mitschrieb. Dies konnte mann auch auf TVA sehen.
Was geht vor: Die berufliche Tätigkeit oder aktive Einmischung in die CSU-Spaltung ?
Offenkundig wird dies von der Obrigkeit geduldet, gefördert, gerne gesehen oder beauftragt?
habemusmamam
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Ich finde es bedenklich, dass die CSU schon so unglaubwürdig geworden ist, dass alles, wo ein CSu-Ortsvorsitzender beteiligt gewwesen sein könnte, von vorne herein angezweifelt wird. Ich führe das auf einen gewissen Guttenberg-Effekt zurück. Im speziellen Fall möchte ich aber in Erinnerung rufen, dass auch Herr Artinger von den Freien Wählern nach anfänglicher Ankündigung, die Unger-Wahl überprüfen zu lassen, eigenständig zu dem Schluss gekommen ist, dass wohl alles in Ordnung gewesen sei und weitere Schritte unterlassen hat. Wer meiner Vorkommentatoren möchte Herrn Artinger allen Ernstes Nähe zum amtierenden OB unterstellen?
Hannes Mischkowski
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@habemusmamam:
Es bedarf wahrlich nicht der Erwähnung eines Guttenbergs und dessen “Effekts”, um die CSU unglaubwürdig zu empfinden. Das was die Herren und Damen dieser Partei hier in Regensburg abgezogen, verschoben und gemauschelt haben, ist jedem hinlänglich bekannt. (Ich erinnere an Themen wie “Stadthalle”; “Ersatztrasse/Brücke”; “Besetzung des Geschäftsführerpostens oder war es Aufsichtsratspostens??? bei der Stadtbau”; “Demokratieverständnis eines Herrn OB während der Stadtratssitzungen” und natürlich “Transparenz im Stadtrat” etc pp)
Da verwundert es also kaum, wenn die Partei-Spetzl zu ihren Gunsten Entscheidungen treffen und diese argwöhnisch beäugt werden.