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Umlegungsplan „Holzgartenstraße-Süd“ tritt in Kraft

Für den Teilabschnitt 4 des Umlegungsgebietes „Holzgartenstraße-Süd“ ist der aufgestellte Umlegungsplan am 9. Juli 2012 unanfechtbar geworden. Der Teilabschnitt umfasst den östlichen Teil der Paarstraße mit den künftigen Bauquartieren Q 1.6, Q 1.7 und Q 2.7 sowie den Bereich der künftigen Grünflächen südlich der Bebauung an der Holzgartenstraße, westlich der Ilmstraße und nördlich des Reinhausener Dammes. Mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit im Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 23. Juli 2012 wird für die betroffenen Grundstücke und Besitzstände der neue Rechtszustand (Grundstückseinteilung mit Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse) gültig. Die Umlegungsstelle der Stadt Regensburg wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen. Der in Kraft getretene Umlegungsplan kann bei der Stadt Regensburg, Bauordnungsamt, Abteilung Bodenordnung (Neues Rathaus, D.-Martin-Luther-Straße 1, Zimmer 324 / III. Stock) zu den allgemeinen Öffnungszeiten von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Allgemeine Auskünfte erteilt die Stadt Regensburg unter Telefon 507-5635.

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