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Umlegungsplan „An der Brunnstube/Teilabschnitt 3“ tritt in Kraft

Für den genannten Teilabschnitt 3 des Umlegungsgebiets „An der Brunnstube“, der die Einlagegrundstücke an der Prüfeninger Schloßstraße zwischen den Einmündungen des Erbowegs und des Ellen-Amman-Wegs sowie einen Teilbereich der Straße An der Brunnstube umfasst, ist der Teilumlegungsplan am 8. März 2012 unanfechtbar geworden. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg wird für die betroffenen Grundstücke und Besitzstände der neue Rechtszustand (Grundstückseinteilung mit Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse) gültig. Die Umlegungsstelle der Stadt Regensburg wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen. Der gültige Teilumlegungsplan kann beim Bauordnungsamt, Abteilung Bodenordnung (Neues Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer 324/III. Stock) während der üblichen Öffnungszeiten von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Allgemeine Auskünfte erteilt die Stadt Regensburg unter Telefon 507-5635.

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